In dieser Arbeit soll die Rolle des Europäischen Gerichtshofes im Prozess der europäischen Integration untersucht werden. Dabei soll vor allem untersucht werden, ob es eine Diskrepanz zwischen den in den Europäischen Verträgen festgeschriebenen Aufgaben des EuGH und der tatsächlichen Praxis des EuGH gibt.
Als analytischer Rahmen zur Klärung dieser Frage soll der von Fritz W. Scharpf entwickelte Akteurszentrierte Institutionalismus dienen. Ziel der Untersuchung soll es sein, ob der Europäische Gerichtshof im Sinne des Akteurszentrierten Institutionalismus als korporativen Akteur eingestuft werden kann. Dieses Ergebnis würde mit dem festgeschriebenen Aufgabenfeld des EuGH innerhalb der EU Verträge korrelieren. Der analytische Rahmen des Akteurszentrierten Institutionalismus beleuchtet in der Regel ein konkretes Politikfeld, und so soll in dieser Arbeit auch die Policy im Bereich der wirtschaftlichen Integration, genauer gesagt im Bereich des freien Warenverkehrs des EU Binnenmarktes dazu dienen, um aus ihr Schlüsse für die Rolle des EuGH zu ziehen. Aus diesem Grund können die Ergebnisse dieser Arbeit auch nicht generell auf den kompletten Prozess der europäischen Integration angewendet werden, sondern nur bezogen auf den Prozess der wirtschaftlichen Integration.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der analytische Rahmen des Akteurszentrierten Institutionalismus
1.1. Der institutionelle Rahmen
1.2. Der Begriff des Akteurs
1.2.1. Der korporative Akteur
1.2.2. Die Herausbildung von Präferenzen bei korporativen Akteuren
2. Die Aufgaben des EuGH in den EG Verträgen
2.1. Die allgemeinen Grundsätze bei der Auslegung der EG Verträge
3. Der Vorrang des Gemeinschaftsrecht
4. Pfadabhängigkeit
4.1. Das Ursprungslandslandprinzip innerhalb des freien Warenverkehrs
4.2. Das „Cassis de Dijon“ Urteil als Zeichen für eine Verselbstständigung des europäischen Rechtes durch den EuGH
4.3. Das Ursprungslandprinzip auf dem Gebiet der EU Niederlassungsfreiheit
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Prozess der europäischen Integration. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob eine Diskrepanz zwischen den in den Europäischen Verträgen festgeschriebenen Aufgaben und der tatsächlichen Rechtsprechungspraxis des EuGH besteht, analysiert durch das Modell des Akteurszentrierten Institutionalismus.
- Anwendung des Akteurszentrierten Institutionalismus auf den EuGH
- Rolle des EuGH als korporativer Akteur
- Analyse der Auslegungsmethoden des EuGH (systematisch vs. teleologisch)
- Untersuchung des Prinzips der Pfadabhängigkeit in der Rechtsprechung
- Analyse von Fallbeispielen im Bereich freier Warenverkehr und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus dem Buch
1.2.1. Der korporative Akteur.
Da es im analytischen Rahmen des Akteurszentrierten Institutionalismus unterschiedliche Formen des Begriffs Akteur gibt, soll hier im Speziellen der Begriff des korporativen Akteurs beleuchtet werden, da der EuGH, wenn man ihn denn als Akteur im Sinne dieses analytischen Rahmens einordnen kann unter die Kategorie korporativer Akteur einzuordnen ist.
Wie bereits erwähnt bezeichnet Scharpf als korporativen Akteur auch Institutionen, welche die Fähigkeit zum zweckgerichteten, strategischen Handeln haben, und nicht ausschließlich als Regelsystem fungieren.
Natürlich stehen auch hinter korporativen Akteuren, Individuen, die letztendlich das strategische Handeln erst realisieren. Im Falle des EuGH wären diese also die Richter. Jedoch muss im Verhältnis zwischen korporativem Akteur und der in ihrem Sinne handelnden Individuen immer beachtet werden, dass die soziale Einheit des korporativen Akteurs den in ihrem Sinne handelnden Individuen in ein festes Set an Präferenzen und Wahrnehmungen einrahmt, das dazu führt, dass die Individuen, die im Sinne des korporativen Akteurs handeln, die gleichen Rollenerwartungen von anderen Akteuren zugetragen werden, wie dem korporativen Akteur selbst.
Allgemein zeichnet korporative Akteure eine sogenannte Top-down Organisation aus, die sich dadurch auszeichnet, dass ihre Mitglieder nicht aktiv an der Festlegung der Handlungsoptionen des korporativen Akteurs mitwirken, und das Strategieentscheidungen von den Präferenzen ihrer Mitglieder abgekoppelt sind.
Korporative Akteure können daher Identitäten, Ziele und Fähigkeiten haben, die unabhängig sein können von den Interessen und Präferenzen derer, denen sie dienen sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Der analytische Rahmen des Akteurszentrierten Institutionalismus: Einführung in die theoretische Basis des Akteurszentrierten Institutionalismus nach Fritz W. Scharpf und Definition der zentralen Komponenten wie Akteure und institutioneller Rahmen.
2. Die Aufgaben des EuGH in den EG Verträgen: Analyse des vertraglich fixierten Aufgabenfeldes des EuGH und der allgemeinen Grundsätze seiner Rechtsauslegung.
3. Der Vorrang des Gemeinschaftsrecht: Untersuchung der vom EuGH entwickelten Doktrin des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts und deren Bedeutung für die institutionelle Stellung des Gerichtshofs.
4. Pfadabhängigkeit: Analyse, wie der EuGH durch Analogien und ein „Argumentation Framework“ (insb. das Ursprungslandprinzip) Pfade in der Rechtsprechung setzt, die über den Wortlaut der Verträge hinausgehen.
5. Fazit: Zusammenfassende Antwort auf die Forschungsfrage, dass der EuGH im Sinne des Akteurszentrierten Institutionalismus als korporativer Akteur agiert, der seine Kompetenzen durch teleologische Auslegung stetig ausbaut.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, EuGH, europäische Integration, Akteurszentrierter Institutionalismus, korporativer Akteur, Pfadabhängigkeit, teleologische Auslegung, freier Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit, Gemeinschaftsrecht, Ursprungslandprinzip, Cassis de Dijon, Vertrag von Rom, Rechtsordnung, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Rolle des Europäischen Gerichtshofes im Prozess der europäischen Integration und untersucht, ob der Gerichtshof als korporativer Akteur im Sinne des Akteurszentrierten Institutionalismus eingestuft werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der institutionellen Theorie, der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Integration, sowie der Analyse von Auslegungsmethoden und der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Klärung, ob es eine Diskrepanz zwischen den vertraglich fixierten Aufgaben des EuGH und seiner tatsächlichen Rechtspraxis gibt und wie diese Praxis theoretisch erklärt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird der analytische Rahmen des Akteurszentrierten Institutionalismus nach Fritz W. Scharpf herangezogen, um das Verhalten des EuGH als korporativer Akteur zu systematisieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition korporativer Akteure, der Analyse von Auslegungsmethoden, der Doktrin des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts sowie einer Untersuchung der Pfadabhängigkeit anhand des Ursprungslandprinzips.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind EuGH, Akteurszentrierter Institutionalismus, Pfadabhängigkeit, teleologische Auslegung, Gemeinschaftsrecht, Ursprungslandprinzip und europäische Integration.
Was unterscheidet die teleologische Auslegung von anderen Methoden?
Im Gegensatz zur exegetischen Methode, die streng am Wortlaut haftet, interpretiert die teleologische Methode Normen variabel nach den allgemeinen Zielen und Zwecken der Verträge, was dem EuGH deutlich mehr Interpretationsspielraum lässt.
Welche Bedeutung hat das „Cassis de Dijon“ Urteil für die Argumentation?
Dieses Urteil wird als entscheidendes Beispiel für eine Pfadabhängigkeit angeführt, da der EuGH durch die Einführung des Ursprungslandprinzips und den Katalog der „zwingenden Erfordernisse“ eigene Maßstäbe setzte, die über die ursprünglichen Vertragsinhalte hinausgingen.
Wie wirkt sich die Rechtsprechung auf die institutionelle Stellung des EuGH aus?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der EuGH durch seine Interpretationshoheit und die Schaffung eigener Normen seine Kompetenzen konsequent ausgebaut hat und somit als eigenständiger, strategisch handelnder korporativer Akteur fungiert.
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- Marco Krebs (Author), 2005, Der Europäische Gerichtshof als korporativer Akteur im Prozess der europäischen Integration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57301