Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen mit SAP for Public Sector


Mémoire (de fin d'études), 2006

77 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen des kommunalen Finanzmanagements
2.1 Grundlagen der Kameralistik
2.1.1 Prinzipien der Kameralistik
2.1.2 Verwaltungskameralistik
2.1.3 Erweiterte Kameralistik
2.2 Doppik
2.2.1 Doppikbegriff
2.2.2 Aufgaben und Funktionen der Doppik
2.2.3 Anpassung der Doppik an kommunale Bedürfnisse
2.2.4 Buchungstechnische Ergänzungen
2.2.4.1 Variante von Lüder
2.2.4.2 Variante der KGSt
2.2.4.3 Vergleichende Bewertungen der Varianten
2.3 Neues Kommunales Finanzmanagement
2.3.1 Konzeptionelle Merkmale des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
2.3.2 Komponenten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
2.3.2.1 Haushaltsplan
2.3.2.2 Bilanz
2.3.2.3 Ergebnisrechnung
2.3.2.4 Finanzrechnung
2.3.2.5 Jahresabschluss

3 Unternehmen der SAP AG
3.1 Unternehmensbeschreibung
3.2 Produkte der SAP AG
3.2.1 SAP R/3 und SAP R/3 Enterprise
3.2.2 mySAP Business Suite
3.2.3 Branchenlösungen
3.3 SAP for Public Sector

4 Realisierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements mit SAP for Public Sector
4.1 Strukturen der kommunalen Doppik mit SAP for Public Sector
4.1.1 Bestandteile des kommunalen Rechnungswesens
4.1.2 Integrative Grundstrukturen der kommunalen Doppik
4.1.2.1 Doppische Basisfunktionalitäten
4.1.2.2 Organisatorische Sichten
4.1.3 Zentrale Stammdaten
4.1.3.1 Kommunaler Kontenrahmen
4.1.3.2 Kostenstellen
4.1.3.3 Produkte
4.1.3.4 Investitionsprogramm
4.1.3.5 Anlagenbuchhaltung
4.2 Planung des Haushalts
4.2.1 Planungsprozess
4.2.2 Budgetierung
4.2.2.1 Outputorientierte Budgetierung
4.2.2.2 Investitionsbudgetierung
4.3 Geschäftsvorfälle
4.3.1 Buchungsgeschäft allgemein
4.3.2 Aufwandsbuchungen
4.3.3 Ertragsbuchungen
4.3.4 Zahlungszuordnungsverfahren
4.3.5 Tagesabschluss
4.4 Offene Schnittstellen

5 Probleme bei der Umsetzung
5.1 Probleme im personalen Bereich
5.2 Probleme im strukturellen Bereich
5.3 Probleme in den Bereichen Datensicherheit/Datenschutz

6 Schlussbemerkung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Sowohl in der politischen Diskussion als auch in der Praxis besteht heute weitgehend Konsens darüber, dass das klassische kamerale Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht mehr den zukünftigen Anforderungen zur Dokumentation und Gestaltung von Verwaltungshandeln Rechnung tragen kann. Ebenso besteht Konsens dahingehend, dass das so genannte Geldverbrauchskonzept ersetzt werden muss durch ein Ressourcenverbrauchskonzept. Es ist nicht mehr hinreichend, allein Einzahlungen und Auszahlungen systematisch zu dokumentieren und deren Verwendungen aufzuzeigen. Das kamerale Rechnungswesen und die damit verbundene Verhaltenssteuerung von Politik und Verwaltungen hat in der Vergangenheit ganz entscheidend zu der öffentlichen Finanzkrise beigetragen sowie zur Verschleierung der tatsächlichen finanziellen Gesamtsituation der Kommunen in NRW.[1]

Des Weiteren haben in den letzten Jahren steigende Ausgaben für gesetzliche Leistungen an bedürftige Bürger/innen (z.B. Sozialhilfe) die Kommunen in eine tiefe Finanzkrise gestürzt. Es müssen kurzfristige Entscheidungen gefällt werden, wo bereits eingeplante Mittel eingespart werden können, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen und ihrer Einrichtungen nachhaltigen Schaden nimmt. Den meisten Kommunen steht als Steuerungsinstrument bisher, wie oben erwähnt, lediglich der kamerale Haushalt zur Verfügung. Die Konsequenzen unerwartet schlechter Entwicklungen äußern sich in Form von Haushaltssperren und verringerten Ansätzen für zukünftige Haushaltsjahre.[2]

Das Bundesland NRW beabsichtigt, das kommunale Haushaltsrecht umfassend zu reformieren und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ab dem Haushaltsjahr 2009 verpflichtend für alle Kommunen des Landes einzuführen.[3] Rechtsgrundlage für diese Reform ist das vom 16.November 2004 im Landtag NRW verabschiedete Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW). Der daraus lautende Artikel 1, Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) gibt u.a. folgende verbindliche Anweisung für die Kommunen:

§1 NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW „(1) Gemeinden und Gemeindeverbände haben spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen [… ] “

Diese Gesetzesvorlage verpflichtet zukünftig die Kommunen in NRW, dass ihre kommunalen Haushalte nicht mehr kameral, sondern auf der Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt werden. Statt alter Kameralistik und Haushaltsposten wird in Zukunft die Kommune betriebswirtschaftlich wie ein Kaufmann rechnen. Das wird Transparenz schaffen und in eine echte Bilanz des „Konzerns Stadt“ münden. So ließe sich künftig etwa für eine Volkshochschule einer ausgewählten Stadt in NRW aus Erträgen und Aufwendungen offen legen lassen, mit welcher Summe die Stadt jede einzelne Unterrichtsstunde bezuschussen würde.

Die SAP AG könnte die Kommunen in NRW beim Wechsel von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung im Sinne des NKF mit Hilfe eines integrierten Einsatzes verschiedener SAP-Module und der Branchenlösung SAP for Public Sector unterstützen. Ob das NKF überhaupt mit integrierten betriebswirtschaftlichen Modulen und der genannten branchenspezifischen Softwarelösung von SAP abgebildet werden kann; diese Frage ist aus verschiedenen Gründen zu stellen. Einerseits wurde das Rechnungssystem gewissermaßen am „grünen Tisch“ entworfen, die Inhalte wurden zunächst softwareunabhängig entwickelt. Und andererseits sind doch einige Elemente des kameralen Rechnungsstils im NKF enthalten, die in der industriellen Buchführung nicht benötigt werden; Deckungsfähigkeiten, das öffentlich-rechtliche Mahnwesen und Stundungen sind Beispiele hierfür.[4]

Diese deskriptiv ausgerichtete wissenschaftliche Arbeit gibt Antworten darauf, was unter einer Umsetzung des NKF mit SAP for Public Sector überhaupt zu verstehen ist, wie diese Umsetzung entwickelt und schließlich realisiert werden könnte. Die Besonderheit besteht darin, dass eine nähere Beleuchtung des Umsetzungsprozesses des NKF mit Hilfe von SAP for Public Sector anhand von ausgewählten typischen Geschäftsprozessen auf kommunaler Ebene stattfindet. Letztendlich soll im Rahmen dieser Arbeit die Kernfrage beantwortet werden, ob Kommunen in NRW überhaupt mit der Branchenlösung SAP for Public Sector und weiteren SAP-Anwendungen in die Lage versetzt werden, das NKF mit seinen Anforderungen abbilden zu können.

Zu Beginn der Arbeit erfolgt zunächst, ausgehend von der Notwendigkeit zur Veränderung der jetzigen Buchführung des öffentlichen Sektors, die Klärung der Begriffe „Kameralistik“ und „Doppik“. Danach werden die Möglichkeiten für eine Anpassung der doppelten Buchführung an kommunale Bedürfnisse im Sinne des NKF in NRW erörtert. Aufgrund dessen erscheint es sinnvoll, daraufhin die wesentlichen konzeptionellen Merkmale des NKF darzustellen. Hierbei werden insbesondere zum besseren Verständnis die Planungs- und Rechenwerke des NKF beschrieben.

Im dritten Hauptkapitel erfolgt eine kurze Darstellung des Unternehmens SAP sowie eine Beschreibung der für diese Arbeit relevanten betriebswirtschaftlichen SAP R/3 Anwendungen (Module) und der Branchenlösung SAP for Public Sector. Darauf aufbauend werden im vierten Hauptkapitel integrative Grundstrukturen der kommunalen Doppik mit Hilfe der SAP - Anwendungen dargestellt. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Erkenntnisse, werden ausgewählte kommunale Geschäftsprozesse bzw. Tätigkeiten auf doppischer Ebene durch den integrierten Einsatz der Komponenten FI, FI-AA, EC, IM, PS und CO mit den Zusatzfunktionen der Branchenlösung SAP for Public Sector im wesentlichen beleuchtet.

Nach vorangegangener Darstellung, werden mögliche Probleme bei einer Umsetzung des NKF mit SAP Public Sector in der öffentlichen Verwaltung untersucht und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschließend erfolgt in der Zusammenfassung eine kurz gefasste Rekapitulation der Kernaussagen dieser Arbeit, die einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Hinblick auf das neue kommunale Rechnungswesen unterstützt durch SAP for Public Sector für die Kommunen in NRW geben.

2 Theoretische Grundlagen des kommunalen Finanzmanagements

2.1 Grundlagen der Kameralistik

2.1.1 Prinzipien der Kameralistik

Die Haushaltswirtschaft der öffentlichen Verwaltungen sowohl in NRW als auch in anderen Bundesländern wird z.Zt. noch größtenteils auf der Grundlage des kameralistischen Rechnungswesens geführt. „Die Kameralistik bildet vor allem Einzahlungen und Auszahlungen ab.“[5] Die Prinzipien dieses Rechnungswesens sind im Haushaltsgrundsätzegesetz, welches das Rahmengesetz für die Haushaltsordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden ist, niedergelegt. Zu diesen Prinzipien gehören:

- die sachliche Spezialität,
- die zeitliche Spezialität,
- die Gesamtdeckung,
- die Kassenwirksamkeit.[6]

„Der folgende Abschnitt geht zurück auf Budäus/Gronbach.“[7] Das Prinzip der sachlichen Spezialität verlangt die detaillierte Auflistung aller Ausgaben (in Titeln), wobei von der Fiktion einer Identität von Ausgaben und Aufgaben ausgegangen wird. Mit der Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan wird im Grunde gleichzeitig die Aufgabe definiert, die es mit den genannten Mitteln zu realisieren gilt. Der kamerale Haushaltsplan enthält somit alle im Haushaltsjahr voraussichtlich „eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben“[8] sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Durch die Deckungsfähigkeit von Titeln (einseitig oder gegenseitig) werden Möglichkeiten einer größeren Flexibilität eingeräumt, jedoch bedürfen solche Ausnahmen der ausdrücklichen Genehmigung. Aufgrund des Prinzips der zeitlichen Spezialität beinhalten die Mittelansätze eine Ausgabenermächtigung für einen bestimmten Zeitraum (Jährlichkeit). Dies führt zu dem bekannten Phänomen, dass die meisten Verwaltungseinheiten bestrebt sind, die ihnen gewährten Mittel voll auszuschöpfen, da nicht ausgeschöpfte Ansätze eine zukünftige Mittelkürzung befürchten lassen. Gleichzeitig ist damit das so genannte Dezember-Fieber verbunden, also eine Ausgabenhäufung zum Jahresende, da auf jeden Fall für eine Ausschöpfung der Ansätze gesorgt werden soll. Mit dem Prinzip der Gesamtdeckung ist verbunden, dass Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Grunde immer dem gesamten Haushalt zufließen. Dies führt bei den Dienststellen, die eigene Einnahmen erwirtschaften könnten, nicht zu einem Anreiz, dieses zu tun, da daraus für die eigene Dienststelle keine Vorteile erwachsen. Schließlich gilt für Haushaltsaufstellung und Jahresabschluss (Rechnung), dass nur kassenwirksame Ausgaben erfasst werden. So beinhaltet die Jahresrechnung lediglich die Dokumentation der jährlichen Liquidationsströme. Eine Erfassung des Vermögens, der Verbindlichkeiten oder der Kosten der Leistungserstellung ist somit ausgeschlossen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Rechengrößen des kameralistischen Rechnungswesens der Verwaltungen in NRW sich auf die Beschreibung von Veränderungen des Kassen- und von Teilen des Geldvermögensbestandes beschränken. Dieses Merkmal des Rechnungswesens wird auch als „Geldverbrauchskonzept“[9] bezeichnet. Eine Dokumentation des Rein- bzw. Gesamtvermögens oder des für eine bestimmte Aufgabe notwendigen Vermögens und seiner Veränderungen, auch als „Ressourcenverbrauchskonzept“[10] bezeichnet, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels, soll nun das kameralistische Rechnungswesen der Verwaltung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden, denn die kameralistische Buchführung unterteilt man weiterhin in die Verwaltungskameralistik, in die Erweiterte Kameralistik und in die Betriebskameralistik.

2.1.2 Verwaltungskameralistik

„Der folgende Abschnitt geht zurück auf Homann.“[11] Die Verwaltungskameralistik ist ein Buchführungsverfahren, das auf die Erfassung finanzwirtschaftlicher Vorgänge ausgerichtet ist. [Als Verwaltungskameralistik wird somit die von den Gemeinden ursprünglich praktizierte Form der Kameralistik bezeichnet]. Mit Hilfe der Verwaltungskameralistik können Haushaltsansätze, tatsächliche Zahlungen und noch verfügbare Finanzmittel umfassend und genau dokumentiert werden. Die Verwaltungskameralistik dient in erster Linie der laufenden Kontrolle der Geldbewegungen und der Ermittlung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses. Da dieses Buchführungsverfahren ausschließlich finanzwirtschaftlich orientiert ist und die Leistungssphäre der Verwaltung somit außer Betracht bleibt, ist es nicht möglich, Kosten und Leistungen zu erfassen sowie den wirtschaftlichen Erfolg zu ermitteln. Im Rahmen der Verwaltungskameralistik werden die „finanzwirtschaftlichen Vorgänge“[12] in verschiedenen Büchern gebucht. Im Zeitbuch werden alle Einzahlungen und Auszahlungen in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind getrennt voneinander im Zeitbuch zu buchen. Außerdem werden die Zahlungsvorgänge in einem Sachbuch erfasst, das gemäß dem Haushaltsplan in einzelne Haushaltsstellen gegliedert ist. Entsprechend der Zweiteilung des gemeindlichen Haushalts wird jeweils ein Sachbuch für den Verwaltungshaushalt und ein Sachbuch für den Vermögenshaushalt geführt. Beide Sachbücher werden auch unter dem Oberbegriff Sachbuch für den Haushalt zusammengefasst. Im Gegensatz zum Zeitbuch, das lediglich dem Nachweis aller Einzahlungen und Auszahlungen dient, hat das Sachbuch die zusätzliche Aufgabe, die erteilten Zahlungsanordnungen an die Kasse auszuweisen. Im Hinblick auf den für den Haushaltsvollzug maßgeblichen Grundsatz der Trennung von Anordnung und Ausführung vollziehen sich die Buchungsvorgänge im Rahmen der Verwaltungskameralistik in zwei voneinander getrennten Bereichen. Zum einen erfassen die mittelbewirtschaftenden Verwaltungseinheiten (Wirtschafter), die selbst keine Zahlungen tätigen oder entgegennehmen dürfen und nur das Recht haben, Zahlungsanordnungen zu erteilen, die Vorgänge in Haushaltsüberwachungslisten. Diese Haushaltsüberwachungslisten für den Verwaltungshaushalt und für den Vermögenshaushalt, die gleichfalls nach Haushaltsstellen gegliedert sind, ermöglichen eine ständige Kontrolle der Haushaltsplaneinhaltung. In den Listen werden mindestens die jeweils verfügbaren Ansätze des Haushaltsplans, die durch Auftragserteilung u.ä. gebundenen, aber noch nicht fälligen Beträge (Vormerkungen) und die zur Zahlung angeordneten Beträge (Anordnungen) erfasst. Zum anderen verbuchen die zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten (Kasse) die Vorgänge in den Zeit- und Sachbüchern. Außerdem nehmen die zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten die Jahresrechnung vor, die aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung besteht.

Die kameralistische Buchführung in den zwei getrennten Bereichen und die sich ergebenden Beziehungen zwischen den mittelbewirtschaftenden Verwaltungseinheiten und den zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten soll mit Hilfe der nachfolgenden Abbildung nochmals verdeutlicht werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aktivitäten des Mittelbewirtschafters und der Kasse (Quelle: nach Homann (2005), S. 72.)

Eine vollständige Erfassung und periodengerechte Abgrenzung des Ressourcenverbrauchs und -ertrags ist in der Form nicht gewährleistet. So fehlt etwa eine Ergebnisrechnung, die insbesondere für die verbrauchsgerechte Periodisierung von Auszahlungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und des durch die Nutzung von Sachanlagen erfolgenden Ressourcenverbrauchs (Abschreibungen) benötigt wird.

Eine Möglichkeit der vollständigeren Erfassung, durch Änderungen der formellen Eigenschaften des Rechnungswesens, ist eine Ergänzung der Verwaltungskameralistik. Hiernach ist zwischen den beiden weniger bekannten Rechnungsstilen Erweiterte Kameralistik und Betriebskameralistik zu unterscheiden.[13]

Die Betriebskameralistik gilt als kompliziert, unübersichtlich, umständlich und daher schwer verständlich; in der Verwaltungspraxis hat sie sich deshalb bisher kaum durchsetzen können.[14]

2.1.3 Erweiterte Kameralistik

Mit Hilfe der erweiterten Kameralistik können sowohl Kosten als auch Leistungen zusätzlich ermittelt werden. Dadurch werden die notwendigen Informationen geliefert, um eine Kostenrechnung und eventuell auch eine Leistungsrechnung durchführen zu können.[15] Außerdem kann man durch die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen das betriebliche Ergebnis ermitteln.[16]

Die Ausgangsbasis für die erweiterte Kameralistik ist das Konto der Haushaltsüberwachungsliste. Das aus der Verwaltungskameralistik bekannte Konto der Haushaltsüberwachungsliste wird jetzt um einige Spalten erweitert. Für die Erfolgsrechnung werden die Spalten Betriebsrechnung und Neutrale Rechnung eingerichtet. Weiterhin werden für die „Verbuchung von Ausgaben und Einnahmen“[17], die Vermögensveränderungen mit sich bringen, die Spalten Anlagenrechnung, Lagerrechnung und die zeitliche Rechnungsabgrenzung geschaffen. Mit Hilfe der dargestellten Abgrenzungsspalten der Erweiterten Kameralistik lassen sich nicht nur Kosten, sondern auch Leistungen ermitteln. Das Konto der Haushaltsüberwachungsliste für Einahmen weist die gleiche Struktur wie die Haushaltsüberwachungskonten für Ausgaben auf. In der Spalte Betriebsrechnung werden die Einnahmen aus dem Anordnungssoll verbucht, denen in der gleichen Periode Leistungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Sofern es sich bei den Solleinnahmen nicht um Leistungen im betriebswirtschaftlichen Sinn handelt, erfolgt eine Erfassung in der Spalte Neutrale Rechnung. In den Spalten Anlagenrechnung, Lagerrechnung und zeitliche Rechnungsabgrenzung werden schließlich alle Einnahmen aus dem Anordnungssoll verbucht, die in der jeweils relevanten Rechnungsperiode nicht erfolgswirksam werden bzw. Vermögensveränderungen mit sich bringen. Hinsichtlich der Erfassung der Vermögens- und Schuldenverhältnisse besteht allerdings kein Unterschied zur Verwaltungskameralistik. Die Erweiterte Kameralistik verfügt gleichfalls nicht über eine integrierte Vermögens- und Schuldenrechnung, so dass man wie bei der Verwaltungskameralistik Nebenrechnungen vornehmen muss, um die Vermögens- und Schuldenverhältnisse ermitteln zu können.[18]

Die Erweiterte Kameralistik enthält somit viele neue Elemente gegenüber der Verwaltungskameralistik, dass sie von Ergebnis und vom Einführungsaufwand der Doppik fast entspricht. Die Eleganz und Leistungsfähigkeit, die in der Integration der einzelnen Systemelemente liegt, wird mit dieser Form der Kameralistik nicht erreicht.[19]

2.2 Doppik

2.2.1 Doppikbegriff

Doppik ist die Abkürzung von „Doppelter Buchführung in Konten“[20] und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff „Kameralistik“. Wer doppelt bucht verwendet ein kaufmännisches Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral bzw. nur einfach bucht hat die Kameralistik (vor allem noch in der öffentlichen Verwaltung) im Einsatz.[21]

2.2.2 Aufgaben und Funktionen der Doppik

„Der folgende Abschnitt geht auf Homann zurück.“[22] Eine wesentliche Aufgabe der „Doppik“[23] ist die Dokumentation der laufenden Geschäftsvorfälle. Zu diesem Zweck werden alle Geschäftsvorfälle einer Rechnungsperiode lückenlos erfasst sowie sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. Zum Zweck der Selbst- und Fremdinformation über die wirtschaftliche Lage eines Betriebes [einer Kommune] ist es weiterhin erforderlich, sich einen Überblick über die Vermögenslage sowie den Schuldenstand des Betriebes [der Kommune] zu verschaffen. Durch die periodische Feststellung des Vermögens und der Schulden im Rahmen der Inventur und die Aufzeichnung dieser Positionen im Inventar und in der Schlussbilanz wird eine genaue Übersicht über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse ermöglicht. Im Zusammenhang mit der Feststellung des Vermögens und der Schulden bzw. des Fremdkapitals eines Betriebes [einer Kommune] lässt sich auch das Reinvermögen bzw. Eigenkapital ermitteln. Außerdem werden im Rahmen der Doppik Aussagen über den durch die geschäftlichen Aktivitäten des Betriebes [der Kommune] entstandenen positiven oder negativen Erfolg gemacht. Schließlich liefert die Doppik nicht nur Informationen über die Höhe des Erfolgs, sondern kann auch die Entstehung des Erfolgs, d.h. die Ertragslage des Betriebes [der Kommune], im Einzelnen darstellen (Darstellungsfunktion).

Die Doppik bildet nämlich den Ressourcenverbrauch durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand ab. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, kommt es netto zu einem Ressourcenverzehr (d.h. es wird vorhandene Vermögenssubstanz angegriffen). Im umgekehrten Falle kommt es zu einem Vermögenszuwachs. Die Vermögensrechnung als Bestandsrechnung zeigt zum Bilanzstichtag den Status des Vermögens und im überjährigen Vergleich die Entwicklung des kommunalen Vermögens. Darüber hinaus soll die Doppik u.a. durch den periodengerechten Ausweis der Aufwendungen z.B. bei Pensionsrückstellungen für deutlich mehr Transparenz beim Gemeinderat und bei Bürgerinnen und Bürger sorgen (Kontrollfunktion).[24]

Schließlich hat die Doppik auch eine Lenkungsfunktion. Die Kostenrechnung hat nicht nur die Aufgabe, die notwendigen Daten für eine Preiskalkulation bzw. für ein entsprechendes Kontraktmanagement zu liefern, vielmehr soll sie auch Planungsrechnung sein und damit die notwendigen Informationen für die Aufstellung des Wirtschaftsplans bereitstellen. Erst durch die Kenntnisse aus der Plankosten- bzw. der Ist-Kostenrechnung wird es möglich, vernünftige kostenorientierte Soll-Ist-Vergleiche anzustellen bzw. Aussagen über die Effizienz der Leistungserstellung spezifischer Verwaltungen zu machen.[25]

2.2.3 Anpassung der Doppik an kommunale Bedürfnisse

Die Entscheidung für den Rechnungsstil der Doppik bedeutet nicht, dass die Kommunen in NRW das kaufmännische bzw. industrielle Rechnungswesen im Ganzen übernehmen sollten. Das betrifft einmal die Bestandteile: In der öffentlichen Verwaltung spielt der Haushaltsplan eine wesentliche größere Rolle als die spätere Rechnung. Auf die Planungsphase konzentrieren sich die politische Diskussion und deshalb auch das Regelungsinteresse des Gesetzgebers.[26] Das betrifft zum anderen den Rechnungsstoff und in diesem Zusammenhang die Ansatz- und Bewertungsregeln. Wichtige, das Handelsrecht prägende Grundsätze, insbesondere das Gläubigerschutzprinzip sind für die öffentliche Verwaltung irrelevant.[27] Auch die strikte Unterscheidung von externen und internen Adressaten ist für die Kommunen in NRW weniger relevant, da prinzipiell alle Informationen öffentlich sind.[28]

Vor dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen an ein kommunales Rechnungswesen ist auch zu diskutieren, inwieweit Bestandteile der Kostenrechnung, die in der Privatwirtschaft außerhalb der Doppik geführt werden, z.B. Verrechnungen von Leistungen zwischen organisatorischen Teileinheiten als transparenzfördernde Maßnahme in die Doppik integriert werden können.[29] Hinsichtlich der zur Anpassung der kaufmännischen Buchführung an die kommunalen Bedürfnisse erforderlichen buchungstechnischen Ergänzungen wird im folgenden auf Vorschläge zurückgegriffen, die von Lüder und der „KGSt“[30] unter der Bezeichnung „Neues kommunales Haushalts- und Rechnungsmodell“[31] veröffentlicht wurden. Sie betreffen insbesondere die Ein- bzw. Anbindung einer Finanzrechnung zur Liquiditätskontrolle und einer Schnittstelle zur Überwachung des Haushaltsvollzugs.

2.2.4 Buchungstechnische Ergänzungen

2.2.4.1 Variante von Lüder

Nach den Vorstellungen von Lüder soll das Rechnungssystem aus einer Vermögensrechnung, einer Ergebnisrechnung und einer Finanzrechnung bestehen, die im doppischen Verbund geführt werden.[32] Lüder bezeichnet dies als „Drei-Komponenten-Rechnungssystem“.[33] Die Kostenrechnung soll außerhalb der Doppik statistisch geführt werden. Die als Vermögensrechnung und als Ergebnisrechnung bezeichneten Komponenten entsprechen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Neu hinzugekommen ist die Finanzrechnung. Ihre buchungstechnische Einbindung in das Rechnungssystem ist mit der Verknüpfung zwischen Vermögensrechnung und Ergebnisrechnung vergleichbar. Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, sämtliche Veränderungen des im Modell von Lüder als „Nettoposition“ bezeichneten Eigenkapitals differenziert nach Aufwands- und Ertragsarten auszuweisen.[34]

Mit der Finanzrechnung hat Lüder eine Komponente geschaffen, die sämtliche zahlungswirksamen Vorgänge abbildet und daher unmittelbar zur Liquiditätskontrolle und zur Überwachung des Vollzugs eines an Zahlungen orientierten Haushaltsplans eingesetzt werden kann. Der Vollzug des Verwaltungshaushalts und der des Vermögenshaushalts würden anhand der Finanzrechnung überwacht.

Das Drei-Komponenten-Rechnungssystem lässt jedoch auch eine zweite Variante der Haushaltsüberwachung zu: Die Veranschlagungen des Verwaltungshaushalts könnten am Ressourcenverbrauchskonzept ausgerichtet werden. Sein Vollzug ließe sich dann unmittelbar anhand der Ergebnisrechnung überwachen. Die Kontrolle des Vermögenshaushalts würde in diesem Fall weiterhin mit Hilfe der Finanzrechnung erfolgen.[35] Die von Lüder vorgeschlagene Einbindung der Finanzrechnung in den Buchungsverbund bewirkt, dass innerhalb der Doppik keine Möglichkeit der Differenzierung des Zahlungsmittelbestandes in verschiedene Teilbestände (Kasse, diverse Konten bei Kreditinstituten etc.) besteht.[36]

2.2.4.2 Variante der KGSt

Nach den Vorstellungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) soll zu der Haushaltsrechnung zukünftig neben den Rechnungsergebnissen des Verwaltungshaushalts und den Rechnungsergebnissen des Vermögenshaushalts eine Bilanz gehören, die Vermögen, Schulden und Eigenkapital ausweist.[37] Der Verwaltungshaushalt bisheriger Art soll inhaltlich entsprechend dem Ressourcenverbrauchskonzept ergänzt und formal umgestaltet werden, so dass seine Rechnungsergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen.[38] Es wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass der Verwaltungshaushalt neuer Art dann beispielsweise als „Erfolgsplan“ bezeichnet werden könnte. Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt neuer Art bilden die Schnittstellen zur Überwachung des Haushaltsvollzugs anhand der dazu passenden Planungsrechnungen.[39]

Die Finanzrechnung wird nicht für die Überwachung des Haushaltsvollzugs benötigt, sondern nur für Zwecke der Liquiditätsplanung und Liquiditätsrechnung.[40] Da die Finanzrechnung demnach außerhalb der Doppik statistisch geführt wird, bleibt die Möglichkeit der Führung von getrennten Konten für verschiedene Teilbestände von Zahlungsmitteln im doppischen System erhalten. Im Verwaltungshaushalt sieht die KGSt außerdem eine vollständige Verrechnung verwaltungsintern erbrachter Vorleistungen sowie die flächendeckende Veranschlagung kalkulatorischer Zinsen und Abschreibungen vor.[41]

Durch die Einbindung von kalkulatorischen Kosten und Verrechnungen interner Leistungen sind wesentliche Bestandteile einer Kostenrechnung in die Doppik integriert.

2.2.4.3 Vergleichende Bewertungen der Varianten

Die Variante von Lüder hat die Eigenschaft, dass die integrierte Finanzrechnung sämtliche zahlungswirksamen Vorgänge abbildet und damit unmittelbar zur Überwachung des Vollzugs eines an Zahlungen orientierten Haushaltsplans eingesetzt werden kann.[42] Die Kontrolle des Verwaltungshaushalts kann, nach der Variante von Lüder, wahlweise auch auf Basis von Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen.[43] Dies ist dann von entscheidendem Vorteil, wenn das Rechnungswesen parallel in der kameralistischen und in der doppischen Form geführt werden soll. Das parallele Führen eines Rechnungswesens in der kameralistischen und in der doppischen Form kann dann erforderlich sein, wenn wegen der leichteren Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzept zwar die Doppik eingeführt werden soll, vor allem aus rechtlichen Gründen aber auf das kameralistische Rechnungswesen und den Haushaltsplan in der bisherigen Form nicht verzichtet werden kann. Dieses Vorgehen ist in Rahmen von Pilotprojekten durchaus nachvollziehbar, stellt auf Dauer jedoch keine befriedigende Lösung dar, da die Vorteile, die mit dem Umstieg auf die Doppik verbunden sein sollen, nur unvollständig genutzt werden können.[44]

„Der folgende Abschnitt geht auf zurück auf Zahradnik.“[45] Soll auf die Kameralistik vollständig verzichtet und auch der Haushaltsplan auf das Ressourcenverbrauchskonzept umgestellt werden, vermag die Variante der KGSt eher zu überzeugen. Ein gesonderter Ausweis der Einzahlungen und Auszahlungen des Verwaltungshaushalts in seiner bisherigen Form ist auf den Konten der Doppik dann nicht erforderlich. Für die Überwachung des Vollzugs des Vermögenshaushalts wurde mit der Zwischenbuchung auf die die Bestandsveränderungen einer Periode dokumentierenden Konten des Vermögenshaushalts eine brauchbare Lösung gefunden. Damit ist die statistische Führung einer Finanzrechnung außerhalb des Buchungsverbundes nach dem Vorbild einer Cashflow-Rechnung privatwirtschaftlicher Unternehmen vertretbar. Dafür können innerhalb des doppischen Systems getrennte Konten für verschiedene Teilbestände von Zahlungsmitteln geführt werden. Die Variante der KGSt ist insgesamt als zukunftsweisender zu sehen, und ist somit die Grundlage für das Neue Kommunale Finanzmanagement. Anhand der nachfolgenden Darstellung soll dieser Sachverhalt verdeutlicht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Vergleich der Varianten von Lüder und der KGSt (Quelle: nach Zahradnik (1997), S. 173.)

2.3 Neues Kommunales Finanzmanagement

2.3.1 Konzeptionelle Merkmale des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

Beim Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) handelt es sich um ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, das seit 1999 im Rahmen eines Modellprojekts für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) sind zwischenzeitlich die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine flächendeckende Einführung des NKF in den nordrhein-westfälischen Kommunen geschaffen worden.[46]

Das NKF ersetzt das traditionelle kameralistische Haushalts- und Rechnungswesen, das vor allem wegen seiner einseitigen finanzwirtschaftlichen Orientierung, der engen sachlichen und zeitlichen Bindung der Haushaltsansätze, der Ausrichtung an Inputgrößen und des Fehlens einer integrierten Vermögens- und Schuldenrechnung zu kritisieren ist. Das Ziel war es, ein Haushaltsrecht zu entwickeln, das vor allem folgende Vorteile gegenüber der Kameralistik bietet:

- Die Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und verbrauchs,
- die Darstellung des Vermögens der Kommune,
- die Steuerung des Verwaltungshandelns durch Zielvorgaben und insbesondere auch die Outputsteuerung wird durch das NKF unterstützt,
- die Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung,
- in dem gesamten „Konzern Kommune“ (Kernverwaltung und ausgegliederte Einrichtungen) kann ein einheitliches Rechnungswesen eingeführt werden.[47]

Die Doppik wurde als neuer Rechnungsstil für Kommunen gewählt, weil sie das Erreichen der oben genannten Ziele unterstützt. Nur die Doppik erlaubt die Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs und den Ausweis des Vermögens und der Schulden ohne systematische Schwierigkeiten und ohne eine Fragmentierung des Rechnungswesens innerhalb des „Konzerns Kommune“. Hierin liegen die stärksten konzeptionellen Argumente für die Einführung der Doppik als Rechnungsstil in den Kommunen.[48] Neben den konzeptionellen Argumenten spricht für die Doppik, dass sie den Einsatz betriebswirtschaftlicher Software wie das System SAP R/3 ermöglicht. Dies könnte zum einen Kosten senkende Effekte haben, und zum anderen könnte auf diese Weise die Integration von weiteren betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten (z.B. Controlling oder Liquiditätsplanung) in das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vereinfacht werden.[49] Das NKF basiert auf den drei Komponenten:

- Ergebnisplan (für den Vollzug des Verwaltungshaushalts),
- Finanzplan (für den Vollzug des Vermögenshaushalts),
- Bilanz bzw. Vermögensrechnung.

Beim NKF handelt es sich somit um ein Drei-Komponenten-System. Der Ergebnisplan und der Finanzplan zählen zur Planungsebene des NKF. Während die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung Bestandteile der Buchführungsebene des NKF sind.[50] Im Weiteren soll zunächst auf die Planungsebene des NKF, d.h. auf den Haushaltsplan, eingegangen werden. Danach wird die Buchführungsebene des NKF mit den einzelnen Elementen Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Jahresabschluss behandelt.

2.3.2 Komponenten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

2.3.2.1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde, somit ist er die zusammengefasste Darstellung ihrer für das Haushaltsjahr errechneten oder geschätzten Einnahmen und Ausgaben, ergänzt durch eine Reihe von Anlagen und Erläuterungen. Er hat den Zweck, den Ausgleich zwischen den zu leistenden Ausgaben und den zu erzielenden Einnahmen sicherzustellen und damit eine geordnete Finanzwirtschaft der Kommune zu gewährleisten.[51] Mit ganz wenigen Ausnahmen handelt es sich dabei nicht um gewinnbringende Geschäfte, sondern um öffentliche Aufgaben, die keinen Überschuss und keinen Ertrag erwirtschaften.[52] Das NKF sieht den neuen kommunalen Haushalt weiterhin im Zentrum der kommunalen Planung, Bewirtschaftung und Rechenschaft.[53] Der Haushaltsplan im NKF besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den Teilplänen. Außerdem sind dem Haushaltsplan diverse Anlagen beizufügen.[54] In der nachstehenden Abbildung wird die Struktur des Haushaltsplans in vereinfachter Form dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Aufbau des Haushaltsplans nach NKF (Quelle: nach Fudalla/zur Mühlen/Wöste (2004), S. 3.)

„Die beiden folgenden Abschnitte gehen auf das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ zurück.“[55] Im Zentrum der Haushaltsplanung steht künftig der Ergebnisplan. Er beinhaltet Aufwendungen und Erträge. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem werden die Ressourcenverbräuche vollständig und periodengerecht erfasst. Vollständig heißt vor allem: einschließlich der Abschreibungen und einschließlich der erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen (z.B. Rückstellungen für später zu leistende Pensionszahlungen). Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Haushaltsjahr entscheidet, das belastet wird, sondern den Zeitraum, in dem der Ressourcenverbrauch durch die Verwaltungstätigkeit tatsächlich anfällt. Ein Beispiel: Wird im Dezember 2005 die Miete für Januar 2006 im voraus bezahlt, so ist der Aufwand für das Jahr 2006 ergebniswirksam zu erfassen. Werden hingegen Zinsen für Dezember 2005 erst im Januar 2006 bezahlt, so muss der Zinsaufwand trotzdem dem Jahr 2005 ergebniswirksam zugeordnet werden. Im Ergebnisplan werden somit insbesondere die geplanten Positionen der laufenden Verwaltungstätigkeit und die Abschreibungen auf die abnutzbaren Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Der Finanzplan fungiert als ergänzende Komponente zum Ergebnisplan. Da im Ergebnisplan nur die jährlichen Abschreibungen für die Vermögensgegenstände (z.B. Schulgebäude oder Fahrzeuge) enthalten sind, nicht aber die im Jahr der Anschaffung zu leistenden Investitionszahlungen, bedarf es einer ergänzenden Komponente. Im neuen Haushaltswesen soll deshalb neben dem Ergebnisplan für jedes Haushaltsjahr ein Finanzplan aufgestellt werden. In diesem werden vor allem die investiven Zahlungen ausgewiesen. Der Finanzplan dient auch der Finanzierungsplanung, da er daneben auch die Finanzbedarfe der laufenden Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme, Tilgung von Krediten) ausweist.

Bei dem Ergebnisplan und dem Finanzplan handelt es sich um Pläne, die sich auf die gesamte Kommune beziehen. Um eine differenzierte Planung für die einzelnen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche der Kommune zu ermöglichen, müssen diese übergreifenden Pläne um bereichsbezogene Teilpläne ergänzt werden. Demzufolge enthält der Haushaltsplan zusätzlich produktorientierte Teilpläne, die sich in Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne gliedern.[56]

Dem Haushaltsplan sind Anlagen beizufügen.[57] Diese dienen zur Ergänzung des Haushaltsplans und sollen zusätzliche Informationen über das örtliche Verwaltungshandeln bereitstellen.[58]

2.3.2.2 Bilanz

Die wichtigen Informationen aus den kameralen Vermögens-, Schulden- und Rücklagenübersichten werden im doppischen Rechnungswesen durch die Informationen aus der Bilanz ersetzt.[59] In der kommunalen Bilanz wird eine Gegenüberstellung des Vermögens der Kommune einerseits und des Eigenkapitals sowie der Schulden der Kommune andererseits vorgenommen.[60] Um eine Bilanz erstellen zu können, muss die Kommune eine Inventur durchführen und alle bei der Inventur erfassten Vermögensgegenstände und Schulden in einem Inventar ausweisen.[61]

Die linke Seite der Bilanz nennt man Aktiva oder Aktivseite. Die Aktivseite weist das Vermögen in seinen unterschiedlichen Formen aus. Dies sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Verwaltungsbetrieb auf Dauer (länger als ein Jahr) zu dienen. Zum Umlaufvermögen sind alle Gegenstände zu zählen, die dem Verwaltungsbetrieb nur vorübergehend dienen. Die rechte Seite der Bilanz bezeichnet man als Passiva oder Passivseite. Hier stehen das Eigen- und Fremdkapital. Die Passivseite gibt Auskunft darüber, woher das Kapital zur Finanzierung des Vermögens stammt.[62] Eine vereinfachte Gliederung der kommunalen Bilanz im NKF kann der folgenden Abbildung entnommen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Musterbilanz im NKF (Quelle: nach Fudalla/zur Mühlen/Wöste (2004), S. 200.)

2.3.2.3 Ergebnisrechnung

„Die beiden folgenden Abschnitte gehen auf Schaidhammer zurück.“[63] In der Ergebnisrechnung werden alle Aufwendungen und Erträge, unabhängig vom Zeitpunkt des Liquiditätszuflusses oder Liquiditätsabflusses erfasst. Deshalb enthalten die Erträge z.B. auch die Auflösungsbeträge aus passivierten Ertragszuschüssen und die Aufwendungen auch Abschreibungen sowie Rückstellungszuführungen. Einmalige und außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge, wie z.B. Veräußerungsgewinne oder Aufwendungen bei Unglücks- und Katastrophenfällen, werden als realisiertes außerordentliches Ergebnis getrennt gebucht, ebenso die Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste.

Ziel muss es sein, ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erreichen. Nur dann ist gewährleistet, dass kein Vermögensverzehr stattfindet. Da Schwankungen bei den Aufwendungen und Erträgen unvermeidlich sind, genügt jedoch ein mittelfristiger Ausgleich des Ergebnisses. Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis sind mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zu verrechnen. Falls derartige Rücklagen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, ist der Verlust auf das ordentliche Jahresergebnis des folgenden Jahres, falls erforderlich höchstens auf zwei weitere Jahre vorzutragen.

2.3.2.4. Finanzrechnung

„Die beiden folgenden Abschnitte gehen auf Schaidhammer zurück.“[64] Die Finanzrechnung misst die Geldzu- und -abflüsse. Dabei wird zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen

- aus laufender Geschäftstätigkeit,
- aus dem Investitionsbereich ( z.B. Zuweisungen, Investitionen),
- aus dem Kreditbereich (Tilgungen, Kreditaufnahmen)

unterschieden.

Der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit wird als „Cashflow“[65] bezeichnet. Die Finanzrechnung dient der Liquiditätssteuerung, indem sie nachweist, durch welche Vorgänge der Kassenbestand verändert wird. Die Finanzrechnung ist vollständig in das doppische System der Finanzbuchhaltung integriert. Dies wird durch eine Buchung der Zu- und Abflüsse an Zahlungsmittel auf den Sachkonten der Finanzrechnung erreicht. Die Erfassung der Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Finanzrechnung kann mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Verfahren durchgeführt werden.[66]

[...]


[1] Vgl. Budäus, Dietrich in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 324-325.

[2] Vgl. Frederick (2002), Fachzeitschrift „Innovative Verwaltung“, September 2002, S. 36.

[3] Vgl. Projektteam des doppischen Kommunalhaushalts in NRW in der Broschüre: Modellprojekt doppischer Kommunalhaushalt, Innenministerium NRW (Hrsg.), (2005), S. 3.

[4] Vgl. Frederick (2002), Fachzeitschrift „Innovative Verwaltung“, September 2002, S. 37.

[5] Vgl. Fudalla/zur Mühlen/Wöste (2004), S.15.

[6] Vgl. Harms, Jens C. in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 25.

[7] Vgl. Harms, Jens C. in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 26.

[8] Bis auf wenige Ausnahmen entsprechen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben dem betriebswirtschaftlichen Begriff der Einzahlungen und Auszahlungen.

[9] Vgl. hierzu weiterführend KGSt (1995), S. 8.

[10] Vgl. hierzu weiterführend KGSt (1995), S. 9.

[11] Vgl. Homann (2005), S. 70-72.

[12] Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge in den einzelnen Büchern bzw. laufenden Buchungen der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr, im Umfang der Verwaltungskameralistik, werden im Rahmen dieser Arbeit nicht explizit behandelt. Vgl. hierzu weiterführend Homann (2005), S. 72-83.

[13] Vgl. Zahradnik (1997), S. 161-162.

[14] Vgl. Zahradnik (1997), S. 163. Die Betriebskameralistik ist für diese Arbeit nicht relevant und wird aus diesem Grund nicht weiter untersucht. Vgl. hierzu weiterführend Zahradnik (1997), S. 163.

[15] Vgl. Homann (2005), S. 84.

[16] Vgl. Homann (2005), S. 90.

[17] Die Verbuchung von Einnahmen bzw. Ausgaben in den einzelnen Spalten, im Umfang der erweiterten Kameralistik, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht explizit behandelt. Vgl. hierzu weiterführend Homann (2005), S. 85-89.

[18] Vgl. Homann (2005), S. 90.

[19] Vgl. Paul, Günter in der Bayerischen Verwaltungsschule (Hrsg.), (2004), S. 16.

[20] Auf eine Darstellung der Doppik wird verzichtet, da sie beim Adressatenkreis dieser Arbeit als bekannt vorausgesetzt werden kann.

[21] Vgl. http://www.doppik.de/doppik_wissen.htm

[22] Vgl. Homann (2005), S. 30-31.

[23] Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit, wird der Begriff „Doppik“ im Verlauf dieser Arbeit den Wörtern „doppelte Buchführung“ vorgezogen.

[24] Vgl. http://www.doppik.de/doppik_wissen.htm

[25] Vgl. Harms, Jens C. in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 31.

[26] Vgl. Bals, Hansjürgen in Bals/Hack/Reichard (Hrsg.), (2004), S. 174.

[27] Vgl. Bals, Hansjürgen in Bals/Hack/Reichard (Hrsg.), (2004), S. 174.

[28] Vgl. Bals, Hansjürgen in Bals/Hack/Reichard (Hrsg.), (2004), S. 174-175.

[29] Vgl. Zahradnik (1997), S.168.

[30] Die Kommunale Gemeinschaftstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements.

[31] Vgl. Lüder (1995), KGSt (1995).

[32] Vgl. Lüder (1995), S. 4-5.

[33] Vgl. Lüder (1995), S. 3.

[34] Vgl. Lüder (1995), S. 4-5.

[35] Vgl. Lüder (1995), S. 8.

[36] Vgl. Zahradnik (1997), S. 169.

[37] Vgl. KGSt (1995), S. 14.

[38] Vgl. KGSt (1995), S. 13.

[39] Vgl. KGSt (1995), S. 13.

[40] Vgl. KGSt (1995), S. 38.

[41] Vgl. KGSt (1995), S. 37.

[42] Vgl. Zahradnik (1997), S.172.

[43] Vgl. Lüder (1995), S. 8.

[44] Vgl. Zahradnik (1997), S. 174.

[45] Vgl. Zahradnik (1997), S. 174.

[46] Vgl. Homann (2005), S. 91.

[47] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 26.

[48] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 26.

[49] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 27.

[50] Vgl. Homann (2005), S. 92.

[51] Vgl. Bothe (1996), S. 10.

[52] Vgl. Bothe (1996), S. 11.

[53] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 28.

[54] Vgl. Homann (2005), S. 92.

[55] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 29.

[56] Vgl. Homann (2005), S. 94.

[57] Vgl. Homann (2005), S. 95.

[58] Vgl. Abbildung 3: Aufbau des Haushaltsplans nach NKF, S. 19.

[59] Vgl. Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.), (2003), S. 45.

[60] Vgl. Homann (2005), S. 96.

[61] Die Vorgehensweise bei der Durchführung der Inventur sowie Ausweisung des Inventars im Umfang des NKF, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht explizit behandelt. Vgl. hierzu weiterführend Bernhardt/Mutschler/Stockel-Veltmann (2003), Kommunales Finanzmanagement in Deutschland am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Kapitel 10,

S. 241-337.

[62] Vgl. Fudalla/zur Mühlen/Wöste (2004), S. 36.

[63] Vgl. Schaidhammer, Franz in der Bayerischen Verwaltungsschule (Hrsg.), (2004), S. 58.

[64] Vgl. Schaidhammer, Franz in der Bayerischen Verwaltungsschule (Hrsg.), (2004), S. 59.

[65] Der Cashflow ist somit eine Kennzahl, die den Überschuss der laufenden, operativen Einzahlungen über die laufenden, operativen Auszahlungen der Unternehmung beschreibt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Cashflow, umso positiver ist die Liquiditätslage der Unternehmung zu beurteilen. Vgl. hierzu weiterführend Gräfer (2001), S. 150-161.

[66] Vgl. Kapitel 2.2.4.3, S. 15.

Fin de l'extrait de 77 pages

Résumé des informations

Titre
Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen mit SAP for Public Sector
Université
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
77
N° de catalogue
V57427
ISBN (ebook)
9783638518857
ISBN (Livre)
9783656784067
Taille d'un fichier
2098 KB
Langue
allemand
Mots clés
Umsetzung, Neuen, Kommunalen, Finanzmanagements, Nordrhein-Westfalen, Public, Sector
Citation du texte
Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Ohrem (Auteur), 2006, Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen mit SAP for Public Sector, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57427

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