Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland - Theorie und Empirie -


Trabajo de Seminario, 2006

57 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Titelblatt

III. Abkürzungsverzeichnis

IV. Abbildungsverzeichnis

V. Text

1. Einführung

2. Gesetzliche Grundlagen der Kapitalanlagestrategien von Pensionsfonds in Deutschland
2.1 Quantitative Restriktionen vs. Qualitative Restriktionen
2.2 Zulässige Anlageinstrumente und Anlagequoten eines Pensionsfonds
2.3 Deckungsrückstellungen eines Pensionsfonds

3. Theoretische Aspekte und Konzepte zu den Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland
3.1 Determinanten der Kapitalanlagestrategien
3.2 Asset Liability Management als Ausgangspunkt der Kapitalanlagestrategien
3.2.1 Begriffsbestimmung
3.2.2 Analyse der Liabilities eines Pensionsfonds
3.2.3 Asset Allocation
3.2.3.1 Begriffsbestimmung
3.2.3.2 Strategische Asset Allocation
3.2.3.3 Taktische Asset Allocation

4. Empirische Darstellung der Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland
4.1 Ausgangspunkt und Umfang der Untersuchung
4.2 Kapitalanlagestrategien des Metallrente Pensionsfonds
4.3 Kapitalanlagestrategien des DPAG Pensionsfonds

5. Schlussbetrachtung und kritische Würdigung

VI. Anhangsverzeichnis

VII. Anhang

VIII. Quellenverzeichnis

IX. Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen

X. Eidesstattliche Erklärung

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

IV. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Funktionsweise eines Pensionsfonds (Darstellung 1)

Abbildung 2: Die Funktionsweise eines Pensionsfonds (Darstellung 2)

Abbildung 3: Aufteilung der Beiträge nach Anlagemöglichkeiten

Abbildung 4: Kapitalanlage der Beiträge

Abbildung 5: Beispiel für eine Kapitalanlagestrategie

Abbildung 6: Bestimmung der Zielrendite eines Pensionsfonds

Abbildung 7: Bestimmung des effizienten Portfolios

Abbildung 8: Nominale Renditen und Risiko von Aktien und Renten in Europa (12/1969-12/2001)

Abbildung 9: Beitragssplit

Abbildung 10: Life-Cycle-Modell

Abbildung 11: Unterkonten des DPAG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen

Abbildung 1

Die Funktionsweise eines Pensionsfonds: (Darstellung 1)[1]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2

Die Funktionsweise eines Pensionsfonds: (Darstellung 2)[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3

Aufteilung der Beiträge nach Anlagemöglichkeiten:[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4

Kapitalanlage der Beiträge:[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5

Beispiel für eine Kapitalanlagestrategie:[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6

Bestimmung der Zielrendite eines Pensionsfonds:[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7

Bestimmung des effizienten Portfolios:[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8

Nominale Renditen und Risiko von Aktien und Renten in Europa (12/1969-12/2001):[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9

Beitragssplit:[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10

Life-Cycle-Modell:[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11

Unterkonten des DPAG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen:[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Der Pensionsfonds wurde durch das AVmG vom Gesetzgeber als fünfter Durchführungsweg eingeführt, um der betrieblichen Altersversorgung neue Perspektiven zu eröffnen.[12]

Pensionsfonds sind gem. § 112 Abs. 1 VAG[13]rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbringen. Der Pensionsfonds darf die Höhe der Leistungen oder die Höhe der dafür zu entrichtenden Beiträge nicht für alle vorhergesehenen Leistungsfälle durch versicherungsförmige Garantien zusagen. Des Weiteren muss dem Arbeitnehmer ein eigener Anspruch auf Leistung aus dem Pensionsfonds in Form einer lebenslangen Zahlung eingeräumt werden (vgl. dazu Abbildung 1 und 2).

Die gesetzliche Verankerung des „deutschen“ Pensionsfonds im VAG macht diesen im Vergleich zum angelsächsischen Pendant zu einer spezifisch nationalen Lösung, so dass dem Terminus Pensionsfonds global betrachtet keine einheitliche Bedeutung beigemessen werden kann.[14]

Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es, die Kapitalanlagestrategien der in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds[15](vgl. Anhang 1) zu analysieren und darzustellen. Gerade vor dem Hintergrund eines bestehenden „Rentenchaos“[16], ist es unerlässlich Pensionsfonds und ihre Kapitalanlagestrategien dahingehend zu betrachten, ob sie geeignet sind, ein renditestarkes und zuverlässiges Altersvorsorgeinstrument darzustellen.

Die vorliegende Seminararbeit ist in fünf Kapitel gegliedert. Im folgenden zweiten Kapitel werden die gesetzlichen Grundlagen der Kapitalanlagestrategien von Pensionsfonds in Deutschland dargestellt. In Kapitel drei werden wichtige theoretische Aspekte mit ihrem Einfluss auf die Kapitalanlagestrategie wie z.B. das Asset-Liability Management erläutert. Im vierten Kapitel erfolgt eine praxisorientierte Betrachtung der Kapitalanlagestrategien der in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds. Abgerundet wird die Seminararbeit durch eine Schlussbetrachtung und kritische Würdigung der Thematik.

2. Gesetzliche Grundlagen der Kapitalanlagestrategien von Pensionsfonds in Deutschland

2.1 Quantitative Restriktionen vs. Qualitative Restriktionen

Waren bis dato die Kapitalanlagemöglichkeiten von Versicherungsgesellschaften in Deutschland zum Schutze der eher nicht gebildeten Investoren durch quantitative Restriktionen gekennzeichnet, kann durch die in Dezember 2001 eingeführten Regelungen zur Kapitalanlage von Pensionsfonds (§ 112 ff. VAG, PFKapAV[17]) von einem Paradigmenwechsel hin zu qualitativen Restriktionen (Prudent Man Prinzip) gesprochen werden.[18]Unter dem Prudent Man Prinzip werden klar definierte, qualitative Verhaltensregeln nach dem Grundsatz der Vorsicht verstanden (ähnlich dem Prinzip des ordentlichen Kaufmanns im HGB).[19]Daraus resultiert die Verpflichtung des Pensionsfonds das Vorsorgevermögen auf verschiedene Assets zu verteilen. Durch die erhöhte Anzahl an Assets kann im Vergleich zur Einzelanlage das systematische Risiko des Portfolios minimiert werden (Diversifikationseffekt).[20]

Der Pensionsfonds hat seine gesamten Vermögenswerte so anzulegen, dass eine möglichst hohe Sicherheit, Rentabilität und Liquidität bei gleichzeitiger Wahrung einer angemessenen Diversifikation erreicht wird.[21]Weiter bedarf es der Einhaltung allgemeiner und besonderer Anlagegrundsätze, die durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, Risikosteuerungsmaßnahmen, interne Kapitalanlagegrundsätze und eine perspektivische Anlagepolitik sicherzustellen sind.[22]

Aus den o.g. kodifizierten Grundsätzen ist ersichtlich, dass der Pensionsfonds nur relativ wenig quantitative, jedoch mehrere qualitative Restriktionen in Bezug auf seine Kapitalanlagestrategie beachten muss (vgl. Kapitel 2.2). Gerade dadurch erwächst dem Pensionsfondsmanagement die Pflicht, in Eigeninitiative eine Kapitalanlagestrategie zu entwickeln, die den Forderungen qualitativer Restriktionen genügen muss. Folge dieser Forderung ist u.a. die Erfordernis der Etablierung und Durchführung eines Asset-Liability Managements (vgl. Kapitel 3.2).[23]

2.2 Zulässige Anlageinstrumente und Anlagequoten eines Pensionsfonds

Für die Anlage des gebundenen Vermögens[24](vgl. Kapitel 2.3), sind die Vorschriften der PFKapAV (vgl. Anhang 2) zu beachten. Der Pensionsfonds darf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ausschließlich in die gemäß § 2 PFKapAV abschließend aufgezählten Anlageformen investieren (vgl. Anhang 3). Das gebundene Vermögen darf nicht in Konsumentenkredite, Betriebsmittelkredite, bewegliche Sachen, immaterielle Vermögensgegenstände sowie in Anlagen bei Konzernunternehmen des Pensionsfonds i.S.d. § 18 AktG investiert werden.[25]Grund dafür sind zu hohe Risiken und Bewertungsschwierigkeiten.

Die Diversifikation, also die Mischung und Streuung des gebundenen Vermögens ist primär nach dem Pensionsplan, aber unter Einhaltung der in § 4 PFKapAV genannten Anlagequoten (quantitative Restriktionen) durchzuführen.[26]Die Anlagequoten können Anhang 4 entnommen werden.

Neben der o.g. weitgehenden Flexibilität der Mischung der zulässigen Anlageformen, kann der Pensionsfonds im Vergleich zu Versicherungen außerdem bis zu 30 % des gebundenen Vermögens in fremder Währung investieren.[27]

In dieser Flexibilität der Kapitalanlage, liegt der große Nutzen des Pensionsfonds im Vergleich zu den anderen vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.[28]

2.3 Deckungsrückstellungen eines Pensionsfonds

Die Deckungsrückstellung bzw. das Deckungskapital, welches die Finanzierung der künftigen Leistungen in der Rentenphase sichern soll, ist der wichtigste Posten der Passivseite eines Pensionsfonds.[29]Die Höhe der Deckungsrückstellung definiert den Umfang der Kapitalanlagen, die unter Addition der künftigen Beiträge vorhanden sein müssen, damit die künftigen Leistungen erbracht werden können.[30]

Somit hat die Höhe der Deckungsrückstellung einen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalanlagestrategie und dadurch auf die möglichen Renditeerzielungen des Pensionsfonds. Die erforderliche Deckungsrückstellung wird in jedem Jahr durch Abzinsung der künftigen Leistungen und Beiträge mit Hilfe eines gesetzlich vorgeschriebenen[31]oder einem davon abweichendem Zinssatz[32]bestimmt. Je niedriger der Zinssatz (Diskontierungssatz) ist, desto höher fällt die zu bildende Deckungsrückstellung aus und desto geringer ist die Möglichkeit in rentablere Kapitalanlagen, wie z.B. Aktien oder Fondsanteile zu investieren. Die Höhe des Zinssatzes bestimmt die Aufteilung des laufenden Beitrages, d.h. wie viel davon in sichere Anlagen investiert werden muss und wie viel in rentablere Anlagen investiert werden kann (vgl. dazu Abbildung 3).

Soweit der Pensionsfonds im Rahmen eines beitrags- oder leistungsbezogenen Pensionsplans eine versicherungsförmige Garantie übernimmt, darf höchstens ein Zinssatz von 2,75 % angesetzt werden. Ist dies nicht der Fall darf ein davon abweichender Zins zu Grunde gelegt werden. Dieser bedarf einer vorsichtigen Kalkulation und sollte auf die individuellen Bedürfnisse des Pensionsfonds abgestellt sein.[33]Eine an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS) orientierte Kalkulation ist denkbar.[34]Wichtig hierbei ist, dass sich der gewählte Zinssatz an der Finanzkraft des Pensionsfonds orientiert.[35]Erst genannter Zinssatz ist wie oben dargestellt gem. § 1 Abs. 1 PFDeckRV[36](vgl. Anhang 5) dann anzuwenden, wenn der Pensionsfonds eine versicherungsförmige Garantie übernimmt. Dies ist der Fall, wenn der Pensionsfonds eine Leistung der Höhe nach ohne Nachschussverpflichtung zusagt oder die Zusage einer Mindestleistung übernimmt.

Letzterer Zinssatz darf außerdem angewandt werden, wenn der Pensionsfonds von einer versicherungsförmigen Durchführung in der Rentenphase abweicht und der Arbeitgeber sich verpflichtet bei Bedarf in der Rentenzeit Nachschüsse zu leisten.[37]Der Teil des Beitrages, der nicht für die versicherungsförmige Garantie benötigt wird, kann in Aktien, Fondsanteile und weiteren Anlagen investiert werden (vgl. dazu Abbildung 4). Der für die garantierte Leistung bestimmte Teil des Beitrags muss sicher investiert werden, so dass die zukünftigen Verpflichtungen bedient werden können.

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Höhe der vom Pensionsfonds übernommen Verpflichtungen und Risiken hinsichtlich der Leistung in der Ablaufphase, die Art der Kapitalanlagestrategie entscheidend beeinflusst. Eine weitergehende und detailliertere Auseinandersetzung mit o.g. Thematik muss hier unterbleiben, da dies zu einem die gebotene Kürze einer Seminararbeit übersteigen würde und zum anderen ein eigenständiges, sehr umfassendes Themengebiet darstellt.

3. Theoretische Aspekte und Konzepte zu den Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland

3.1 Determinanten der Kapitalanlagestrategien

Die Kapitalanlagestrategien der in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese können ihren Ursprung in politisch-rechtlichen, ökonomischen, gesellschaftspolitischen, unternehmensspezifischen vertraglichen etc. Bestimmungen und Gegebenheiten haben.

Der zentrale Bestimmungspunkt für die Kapitalanlagestrategie ist der zwischen Pensionsfondsmanagement und Kunden vereinbarte Pensionsplan, der in die in Kapitel 2 dargestellten gesetzlichen Mindestanforderungen eingebettet sein muss. Dabei muss die Kapitalanlagestrategie des Pensionsfonds den Erfordernissen eines Asset-Liability Managements genüge tun (vgl. Kapitel 3.2), so dass die eingegangenen Verpflichtungen (Vorsorgeleistungen) jederzeit in entsprechender Höhe bedient werden können.[38]Die Assets des Pensionsfonds müssen folglich mindestens dem Barwert der Liabilities abzüglich des Barwerts künftiger Beiträge entsprechen, so dass ein Deckungsgrad von annähernd 100 % zu gewährleisten ist.[39]

Ein weiterer bestimmender Punkt ist die Art des Zusagesystems des Pensionsfonds. Hier wird zwischen einer beitragsorientierten Leistungszusage und einer Beitragszusage mit Mindestleistung unterschieden.[40]Erstere hat einen versicherungsförmigen Charakter, der die Anlagemöglichkeiten sehr einschränkt, so dass diese auf sichere Produkte beschränkt bleibt. Bei letzterer Zusageart garantiert der Pensionsfonds nur die Höhe der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Rentenphase, so dass der Pensionsfonds hier in die Lage versetzt wird eine liberalere Kapitalanlagestrategie verfolgen zu können.

Auch die Altersstruktur der Kunden spielt eine wichtige Rolle, da die Möglichkeiten einer liberaleren Anlagepolitik bei Annäherung an die Rentenphase immer geringer werden. Hinsichtlich des Beginns der Rentenphase muss zusätzlich bedacht werden, ob die Versorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder in Form eines Auszahlungsplans entsprechend den Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG erbracht werden. Bei letzterem kann zu Beginn der Rentenphase bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals in einer Summe ausgezahlt werden.[41]Wird davon Gebrauch gemacht, muss das dafür benötigte Kapital durch eine vorzeitige sicherungsbetonte Kapitalanlagestrategie bereitgestellt werden.

Weiter wird die Kapitalanlagestrategie noch durch die Gegebenheiten und Entwicklungen der Kapitalmärkte, sowie von sich ständig verändernden Umweltzuständen wie z.B. die Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten, des Inflationsniveaus etc. determiniert.

3.2 Asset Liability Management als Ausgangspunkt der Kapitalanlagenstrategien

3.2.1 Begriffsbestimmung

Um die Forderungen der qualitativ geprägten Vorschriften der PFKapAV (Prudent Man Prinzip) erfüllen zu können, bedarf es der Implementierung eines Asset-Liability Managements bei Pensionsfonds. Die Begründung lässt sich zum einen in dem Oberziel der langfristigen und effizienten Finanzierung der künftigen Altersvorsorgeleistungen finden. Zum anderen fallen Mittelansammlung und Mittelverwendung zeitlich auseinander, so dass die gebildeten Deckungsmittel verbindlichkeitssorientiert investiert werden müssen.[42]In dieser Zielhierarchie konkurrieren Renditeziele mit Leistungszielen, wobei darauf zu achten ist, dass letztere nicht verletzt werden.[43]Der Pensionsfonds muss in der Lage sein, bestimmte monetäre Leistungen in der Zukunft erbringen zu können, da er sich gegen Zahlung von Beiträgen dazu verpflichtet hat.[44]

Definiert werden kann Asset-Liability Management als eine Art von verbindlichkeitsorientiertem Allokationsmanagement, welches die Zusammensetzung der Aktiva (Assets) von einer eingehenden Analyse der Passiva (Liabilities) abhängig macht. Somit ist es möglich, einen, in Bezug auf die künftigen Verpflichtungen optimalen Verteilungsschlüssel für die verschiedenen Arten von Assets (z.B. Aktien, Fondsanteile, Rentenpapiere etc.) treffen zu können.[45]

Der Steuerungsprozess des Asset-Liability Management wird auf den Ebenen des Liability Managements (vgl. Kapitel 3.2.2) und des Asset Managements (vgl. Kapitel 3.2.3) umgesetzt.[46]Damit wird versucht, eine Portfoliostruktur für die Ebene der Assets und der Liabilities zu ermitteln, die die eingegangenen künftigen Verpflichtungen erfüllen kann. Der sich daraus ergebende Kapitalanlageprozeß (vgl. Anhang 6) wird in die drei Ebenen Planung, Umsetzung und Kontrolle unterteilt, wobei sich die Planung der Kapitalanlagestrategie zum einen an den Anlagezielen, also am Pensionsplan, und zum anderen an den bestehenden Restriktionen durch Gesetze, Verordnungen, Leistungsverpflichtungen, Kapitalmärkte etc. zu orientieren hat.[47]

3.2.2 Analyse der Liabilities eines Pensionsfonds

Um die Möglichkeit zu erlangen, optimale Kapitalanlagestrategien im Sinne eines effizienten Asset-Liability Managements (vgl. Kapitel 3.2.1) gestalten zu können, ist eine eingehende Analyse der Art und Struktur der Liabilities (Verbindlichkeiten) unverzichtbar.

Das Pensionsfondsmanagement muss zu jedem Zeitpunkt über die Art und die Höhe der eingegangenen Leistungsverpflichtungen Kenntnis haben, um die entsprechende Liquidität zur Verfügung stellen zu können.

Die Höhe der periodenbezogenen Liabilities richtet sich zum einen nach den zugrunde zu legenden Rechnungszinsen[48](vgl. Kapitel 2.3), nach der Art der Zusage (vgl. Kapitel 3.1) und nach biometrischen Daten wie z.B. der durchschnittlichen Lebenserwartung der Versicherten[49](vgl. dazu Anhang 7). Die Höhe des Rechnungszinses, mit welchem die künftigen Leistungsverpflichtungen abzuzinsen sind, wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Liability-Bestandes aus (vgl. Kapitel 2.3). Je höher der Pensionsfonds den Rechnungszins wählen kann, desto niedriger ist der Barwert der Liabilities und desto mehr freie Mittel (sog. „Freies Investment“[50]) stehen dem Pensionsfonds zwecks renditeorientierter Kapitalanlage zur Verfügung.

Festgehalten werden kann, dass die Liabilities bedingt durch die barwertbezogene Ermittlung bei jungen Kunden des Pensionsfonds, eine im Vergleich zu älteren Kunden eher untergeordnete Rolle spielen. Von den Beiträgen der jüngeren Kunden, muss nur ein relativ geringer prozentualer Anteil zur Beitragssicherung bzw. zur Deckung der garantierten Verbindlichkeiten aufgebracht werden (vgl. dazu Abbildung 3). Bei älteren Kunden fällt dieser Anteil bedingt durch die kürzere Restlaufzeit bis Rentenbeginn wesentlich höher aus.[51]

3.2.3 Asset Allocation

3.2.3.1 Begriffsbestimmung

Ziel des Pensionsfondsmanagements ist es, eine langfristige Anlagestrategie zu definieren, die eine den Liabilities entsprechende Soll-Allokation herbeiführt. Unter Asset Allocation wird die Verteilung des Fondsvermögens auf verschiedene Asset-Klassen verstanden.[52]Anlageobjekt des Pensionsfondsvermögens können dabei Aktien, Renten, Immobilien sowie Geldmarktvermögen etc. sein. Hinsichtlich der Asset Allocation kann zwischen strategischer (vgl. Kapitel 3.2.3.2) und taktischer Asset-Allocation (vgl. Kapitel 3.2.3.3) unterschieden werden.[53]Der strategischen Asset Allocation kommt eine hohe Bedeutung hinzu, da der Anlageerfolg eines Pensionsfonds wesentlich von strategischen Entscheidungen des Asset Managements abhängt und weitaus weniger von taktischen Entscheidungen.[54]

3.2.3.2 Strategische Asset Allocation

Die strategische Asset Allocation zielt darauf ab, für den Kunden, eine gemäß seinen Ansprüchen optimale Portfoliostruktur für den gesamten Anlagezeitraum zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um eine langfristige Allokation des Fondsvermögens in die dafür verfügbaren Asset-Klassen.[55]Das Kernelement der strategischen Kapitalanlage eines Pensionsfonds ist das Chance-Risiko-Verhältnis der entsprechenden Anlageformen. Bei jüngeren Kunden, die sich am Anfang der Anwartschaftsphase befinden, kann ohne Eingehung hoher Risiken in Bezug auf das garantierte Versorgungsvermögen in renditestarke, dafür aber risikoreichere Anlagen wie z.B. Aktien investiert werden. Hier besteht für das Pensionsfondsmanagement die Möglichkeit zusätzlichen Return durch Eingehung eines zusätzlichen, aber kalkulierbaren Risikos zu erwirtschaften. Befindet der Kunde sich jedoch kurz vor Beginn der Rentenphase, sollte auf volatile Anlageformen zu Gunsten von sicheren Anlageformen verzichtet werden.

Eine beispielhafte strategisch ausgerichtete Anlagekonzeption kann Abbildung 5 entnommen werden. Aus dieser wird ersichtlich, dass der Anteil von risikobehafteten Assets sukzessive zurückgefahren wird um den monetären Bedarf für die Rentenphase sicher zu stellen.

Um eine für den Kunden optimale strategische Asset Allocation festlegen zu können, bedarf es der gemeinsamen Festlegung einer Zielrendite (vgl. Abbildung 6). Diese wird durch die Erwartungen über die Renditen der einzelnen Assets sowie die Risikobereitschaft des Pensionsfondsmanagements bzw. der Kunden bestimmt (vgl. Abbildung 7).[56]Beispielhaft für das Verhältnis von Risiko und Rendite einiger Assets bzw. Indizes sei auf Abbildung 8 verwiesen.

3.2.3.3 Taktische Asset Allocation

Unter taktischer Asset Allocation wird das kurz- bis mittelfristige Abweichen von dem strategischen Konzept verstanden, um sich bietende Marktchancen nutzen zu können.[57]Dieses taktische Abweichen findet sich vor allem bei aktiven Portfoliostrategien, welche darauf ausgerichtet sind, durch Ineffizienzen bestimmter Finanzmärkte Überrenditen zu erwirtschaften. Investiert der Pensionsfonds in effiziente Kapitalmärkte, wo keine Outperformance möglich ist, tendiert der Pensionsfonds eher zu einer passiven, eine Benchmark nachbildenden Anlagestrategie.

Gerade vor dem Hintergrund der recht volatilen Aktienmärkte in den letzen Jahren, erscheint eine Flexibilisierung der strategischen Asset Allocation durch eine dynamische Anlagepolitik (taktische Asset Allocation) als unbedingt erforderlich.[58]Bei den Pensionsfonds zeichnet sich dies durch ein prozykliches Anlageverhalten aus, wobei eine Erhöhung des Exposures[59]bei steigenden Aktienmärkten und eine Verringerung des Exposures bei sinkenden Aktienmärkten festzustellen ist.

Pensionsfonds nutzen dazu Wertsicherungsmodelle wie z.B. CPPI, welche zum Ziel haben, das Portfolio gegenüber einer festgelegten Wertuntergrenze bei gleichzeitiger Partizipation an steigenden Märkten abzusichern.[60]Die Funktionsweise und Darstellung kann Anhang 8 entnommen werden.

4. Empirische Darstellung der Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland

4.1 Ausgangspunkt und Umfang der Untersuchung

Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung sind die derzeit in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds (vgl. Anhang 1) und ihre jeweiligen Kapitalanlagestrategien bzw. Pensionspläne. Es soll analysiert werden, auf welche Art und Weise die dem Pensionsfonds zur Verfügung gestellten monetären Mittel investiert werden.

Generell garantieren die Pensionsfonds in Deutschland bei Entgeltumwandlung nur, dass die Summe der eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen (Beitragszusage mit Mindestleistung).[61]Das Kapital, welches den Versicherten darüber hinaus zur Verfügung steht (Zusatzrente), ist abhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte, dem Anlagekonzept (Pensionsplan) und der Qualität des Pensionsfondsmanagements.[62]

[...]


[1]www.zurich.de/services/infothek_unternehmer/bav/pensionsfonds.jsp

[2]www.metallrente.de/content/pdf/060104_MR_seminarpraesentation.pdf

[3]www.metallrente.de/content/pdf/060104_MR_seminarpraesentation.pdf

[4]www.metallrente.de/content/pdf/060104_MR_seminarpraesentation.pdf

[5]www.metallrente.de/content/pdf/060104_MR_seminarpraesentation.pdf

[6]Huth, T. / Schmidt-Narischkin, N.: Deutscher Pensionsfonds AG – Anlagekonzept, Deutsche Asset Management 2004

(Power Point Präsentation), bereitgestellt durch Herrn Dr. Rainer Ewert, Zürich Gruppe Deutschland

[7]Huth, T. / Schmidt-Narischkin, N.: Deutscher Pensionsfonds AG – Anlagekonzept, Deutsche Asset Management 2004

(Power Point Präsentation), bereitgestellt durch Herrn Dr. Rainer Ewert, Zürich Gruppe Deutschland

[8]Vgl. Sauer, A.: Asset Allocation in Europa: Die Performance von Aktien und Renten nach den

„Goldenen Neunzigern“ aus: Handbuch Asset Allocation. Inovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl, Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, Bad Soden 2003, S. 69

[9]www.deutscher-pensionsfonds.com/service/downloads.jsp

[10]www.deutscher-pensionsfonds.com/produkt/anlagekonzepte.jsp

[11]www.deutscher-pensionsfonds.com/produkt/deutscher_pensionsfonds/produktkonzept.jsp

[12]Vgl. Gesetzesbegründung in BR-Drucksache 764/00 vom 23.11.2000

[13]Vgl. BGBl. I 2005, S. 2802

[14]Vgl. Weigel, H.J.: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Pensionsfonds nach deutschem Recht,

Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2002, S. 6

[15]Vgl. www.bafin.de/datenbanken/pensionsfonds-uebersicht.pdf

[16]www.wirtschaftsrat.de/data/presse/wrpos_27.pdf Abfrage: 06.03.2006

[17]BGBl. I 2005, S. 4185

[18]Vgl. www.avoe.at/pdf/mitteilungen/h12_w1.pdf

[19]Vgl. www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000029990.PDF

[20]Vgl. Fabozzi, F. J./Modigliani, F. / Ferri, M.G.: Foundations of Financial Markets and Institutions,

Prentice Hall, Englewood Cliffs 1994, S.267 f.

[21]Vgl. § 115 Abs. 1 VAG

[22]Vgl. § 1 Abs. 2 PFKapAV

[23]Vgl. www.avoe.at/pdf/mitteilungen/h12_w1.pdf

[24]Gebundenes Vermögen ist das Sondervermögen des Pensionsfonds aus Beiträgen der Arbeitgeber bzw.

Arbeitnehmer; nicht hinzuzurechnen ist das Eigenkapital des Pensionsfonds.

[25]Vgl. § 2 Abs. 4 PFKapAV

[26]Vgl. Weigel, H.J.: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte der Pensionsfonds nach deutschem Recht,

Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2002, S. 10

[27]Vgl. § 5 PFKapAV

[28]Vgl. Weigel, H.J.: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte der Pensionsfonds nach deutschem Recht,

Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2002, S. 10

[29]Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Deckungsr%C3%BCckstellung

[30]Vgl. www.gdv.de/Downloads/Veranstaltungen_2001/Vortragsfolien.pdf

[31]Dieser beträgt z.Z. gem. § 1 PFDeckRV 2,75 %.

[32]Einen abweichenden Zinssatz erlauben § 1 PFDeckRV Abs. 6 (Neufestsetzung) und § 1 PFDeckRV Abs. 7

(Fälle des § 112 Abs. 1 a VAG).

[33]Vgl. Förster, W. / Meier, K. / Weppler, T.: Steuerliche Zweifelsfragen aus der Änderung

des § 112 VAG, in: Betriebliche Alterversorgung 8/2005, S. 728

[34]Vgl. Förster, W. / Meier, K. / Weppler, T.: Steuerliche Zweifelsfragen aus der Änderung

des § 112 VAG, in: Betriebliche Alterversorgung 8/2005, S. 728

[35]Vgl. Weigel, H.J.: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Pensionsfonds nach deutschem Recht,

Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2002, S. 8

[36]BGBl. I 2001 , S. 4183

[37]Vgl. Förster, W. / Meier, K. / Weppler, T.: Steuerliche Zweifelsfragen aus der Änderung

des § 112 VAG, in: Betriebliche Alterversorgung 8/2005, S. 727

[38]Gem. § 115 Abs. 2 VAG kann die dauernde Erfüllbarkeit des Pensionsfonds auch bei einer vorübergehenden

Unterdeckung als gewährleistet angesehen werden, wenn diese 5 % des Betrags der Rückstellungen nicht

übersteigt und die Belange der Versorgungsanwärter und –empfänger gewährleistet sind.

[39]Vgl. Matthes, R. / Klein, M.: Professionelle Gestaltung der Investment-Richtlinien für Spezialfondsmandate,

in: Handbuch Spezialfonds, hrsg. von Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, Uhlenbruch Verlag,

Bad Soden 2000, S. 294

[40]Vgl. Bode, C. / Obenberger, T.: Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz 2005,

Erich Schmidt Verlag, Berlin 2005, S. 38-45

[41]Vgl. Laars, R.: Siebtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Auswirkungen

auf Pensionskassen und Pensionsfonds, in: Betriebliche Altersversorgung 8/2005, S. 738

[42]Vgl. Senghas, N. / Endres, P.: Der Pensionsfonds als Instrument des Risiko-Managements in der

baV, in: Portfolio Institutionell, Sonderausgabe baV, Oktober 2004, S. 15

[43]Vgl. Baum, G. / Leser, H.: Einsatz von Spezialfonds im Rahmen des Asset-Liability Managements von

Altersversorgungseinrichtungen, in: Handbuch Spezialfonds, hrsg. von Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger,

Uhlenbruch Verlag, Bad Soden 2000, S. 603

[44]Vgl. Baum G. : Asset Liability Management von Pensionsfonds, Verlag Versicherungswirtschaft,

Karlsruhe 1996, S. 7

[45]Vgl. Haferstock, B. / Rößler, N.: „Prudent Man Principle“ – Anforderungen an das Vermögensmanagement

von Pensionsfonds, in: Der Betrieb, Nr. 45, 1999, S. 2277

[46]Vgl. Baum, G.: Asset Liability Management von Pensionsfonds, Verlag Versicherungswirtschaft,

Karlsruhe 1996, S. 6

[47]Vgl. Baum, G.: Asset Liability Management von Pensionsfonds, Verlag Versicherungswirtschaft,

Karlsruhe 1996, S. 46

[48]Der Rechnungszins bestimmt wie in Kapitel 2.3 beschrieben den Barwert der entsprechenden Liabilities, da

zukünftige Leistungsverpflichtungen sowie zukünftige Beiträge auf den bezogenen Zeitpunkt damit abgezinst

werden.

[49]Auf die Aspekte Invalidität, Berufsunfähigkeit und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten etc. soll hier nicht weiter

eingegangen werden, da diese für die Kapitalanlagestrategie nur von sekundärer Bedeutung sind.

[50]www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/test/1252010/1252010/1258330.html

[51]Beispiel: Einmalige Beitragszahlung in 2006 von 100 EUR. Dafür soll der Pensionsfonds in

a) 2026 b) 2010

garantiert 100 Euro zurückzahlen. Es gelte der gesetzlich vorgeschriebene Rechnungszins i.H.v. 2,75 %.

Im Jahr 2006 hat der Pensionsfonds bei a) eine Rückstellung von 58,13 EUR und bei b) eine von

89,72 EUR zu bilden.

[52]Vgl. Achleitner, A.K.: Handbuch Investment Banking, Wiesbaden 1999, S. 511

[53]Vgl. Sauer, A.: Asset Allocation in Europa: Die Performance von Aktien und Renten nach den

„Goldenen Neunzigern“ aus: Handbuch Asset Allocation. Inovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl, Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, 2003, S. 68

[54]Vgl. Brinson, G.P./ Hood, R.L. / Beebower, G.L.: Determinants of Portfolio Performance, FAJ,

July/August, S. 39-44 zitiert nach: Baum, G.: Asset Liability Management von Pensionsfonds

Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 1996, S. 7

[55]Vgl. Sauer, A.: Asset Allocation in Europa: Die Performance von Aktien und Renten nach den

„Goldenen Neunzigern“ aus: Handbuch Asset Allocation. Inovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl , Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, 2003, S. 68

[56]Vgl. Sauer, A.: Asset Allocation in Europa: Die Performance von Aktien und Renten nach den

„Goldenen Neunzigern“ aus: Handbuch Asset Allocation. Inovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl, Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, Bad Soden 2003, S. 68

[57]Vgl. Baum, G.: Asset Liability Management von Pensionsfonds, Verlag Versicherungswirtschaft,

Karlsruhe 1996, S. 7

[58]Vgl. Dichtl, H./ Petersmeier, K. / Schlenger, C.: Dynamische Asset Allocation im Lichte der Präferenzen

institutioneller Anleger, in: Handbuch Asset Allocation – Innovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl, Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, Bad Soden 2003, S. 179-202

[59]Der risikobehaftete Teil im Portfolio

[60]Vgl. Dichtl, H./ Petersmeier, K. / Schlenger, C.: Dynamische Asset Allocation im Lichte der Präferenzen

institutioneller Anleger, in: Handbuch Asset Allocation – Innovative Konzepte zur systematischen

Portfolioplanung, hrsg. von Hubert Dichtl, Jochen M. Kleeberg und Christian Schlenger, Bad Soden 2003, S. 189

[61]Vgl. www.oekotest.de/cgi/ot/otgp.cgi?doc=35603

[62]Vgl. www.oekotest.de/cgi/ot/otgp.cgi?doc=35603

Final del extracto de 57 páginas

Detalles

Título
Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland - Theorie und Empirie -
Universidad
University of Applied Sciences Trier
Curso
Seminar: Internationale Finanzmärkte
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
57
No. de catálogo
V57499
ISBN (Ebook)
9783638519519
ISBN (Libro)
9783656797074
Tamaño de fichero
1080 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kapitalanlagestrategien, Pensionsfonds, Deutschland, Theorie, Empirie, Seminar, Internationale, Finanzmärkte
Citar trabajo
Thomas Witt (Autor), 2006, Kapitalanlagestrategien der Pensionsfonds in Deutschland - Theorie und Empirie - , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57499

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