Globale Wissenspolitik


Dossier / Travail, 2006

16 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen einer globalen Wissenspolitik: Wie ist der Begriff des Risikos gekennzeichnet
und welche Rolle spielt er im Zusammenhang einer globalen Wissenspolitik?
1.1 Die Bedeutung von Risiken und Gefahren für die Wissenspolitik
1.2 Das Risikokonzept von Nico Stehr
1.2.1 Die Unterscheidung zwischen Risiko und Gefahr
1.2.2 Die Unterscheidung zwischen Entscheider und Betroffenem
1.3 Helmut Willkes systemischer Risikoansatz
1.3 Der Risikobegriff und eine globale Wissenspolitik

2. Problemdiagnose: Inwiefern haben sich die Aufgaben des Staates in den letzten Jahren gewandelt und welche Rolle spielen private Autoritäten und öffentlich-private Partnerschaften in diesem Zusammenhang?
2.1 Einleitung
2.2 Der Wandel der staatlichen Aufgaben
2.3 Die Rolle privater Autoritäten und öffentlich-privater Partnerschaften
2.4 Die Auswirkungen für eine globale Wissenspolitik

3. Fallstudie: Mit welchen wissensbasierten Problemen sehen sich „less developed countries“ konfrontiert und was sind mögliche Lösungsansätze?
3.1 Einleitung
3.2 Wissensbasierte Probleme von „less developed countries“
3.3 Lösungsansätze
3.4 Kritik an den Konzepten des Wissensmanagements und der Wissensnetzwerke
3.5 Abschließende Betrachtung – Konsequenzen für eine globale Wissenspolitik

1. Grundlagen einer globalen Wissenspolitik Die Bedeutung von Risiken und Gefahren für die Wissenspolitik

Die Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der globalen Wissenspolitik ist eng mit den Begriffen Risiko und Gefahr verbunden. Diese können im Zuge einer fortschreitenden Globalisierung zwangsläufig einen Großteil oder vielleicht sogar die gesamte Weltbevölkerung betreffen und bedrohen.

Ziel dieser Ausarbeitung soll es daher sein, einige Merkmale des Risikokonzeptes von Nico Stehr darzustellen, sowie im Anschluss daran diesen den systemischen Ansatz von Helmut Willke gegenüber zu stellen.

1.2 Das Risikokonzept von Nico Stehr

Nico Stehr vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass die Risikoforschung in den letzten Jahren zwar Fortschritte gemacht habe, auf der anderen Seite jedoch „das Wissen über die Frage der Konstruktion und Kommunikation von Risiken in der modernen Gesellschaft fragil bleibt“ und dass es schwer sei „robustes Wissen über Risiken und Gefahren zu generieren“

(vgl. Stehr 2003: 262).

Er geht weiterhin davon aus, dass der Versuch der Forschung, das Phänomen des Risikos durch die Unterscheidung zwischen subjektivem und objektivem Risiko erfassen zu können, unvollständig sei und Schwachstellen aufweise (vgl. ebd.: 264/265).

In diesem Kontext sind in erster Linie zwei Unterscheidungen hervorzuheben, die Stehr innerhalb seiner Überlegungen vornimmt, nämlich auf der einen Seite die zwischen dem Risiko und der Gefahr und auf der anderen Seite die zwischen Entscheider und Betroffener.

1.2.1 Die Unterscheidung zwischen Risiko und Gefahr

Stehr beruft sich in diesem Zusammenhang auf Niklas Luhmann, der bereits diese Unterscheidung vorgenommen hat. Das wesentliche Merkmal eines Risikos besteht darin, dass zukünftige Schäden auf die konkreten Entscheidungen bestimmter Personen zurückgeführt werden kann. Ein Beispiel wäre, wenn ein Industrieunternehmen wissentlich Abwässer in einen Fluss leitet und dabei das Risiko eingeht, dass dadurch die Umwelt und das Trinkwasser der Umgebung Schaden nehmen können.

In Abgrenzung dazu zeichnen sich Gefahren dadurch aus, dass es sich dabei „um von außen kommende Schäden handelt, die der Betroffene nicht beeinflussen kann.“ (vgl. ebd.: 266).

Bei dem eben angeführten Bespiel der Umweltverschmutzung durch ein Industrieunternehmen besteht die Gefahr darin, dass man als Anwohner eines solchen Unternehmens eben der Gefahr der Trinkwasserverschmutzung ausgesetzt ist, dieser aber selbst nicht entgegenwirken kann.

Diese führt zwangsläufig zu der nächsten Unterscheidung, die Stehr innerhalb seiner Überlegungen vornimmt, nämlich der zwischen Entscheider und Betroffenem.

1.2.2 Die Unterscheidung zwischen Entscheider und Betroffenem

Nico Stehr geht zudem davon aus, dass der Verursacher eines bestimmten Risikos, also die Person, auf Grundlage deren Entscheidung es zur Entstehung eines Risikos kommt, prinzipiell nicht auch der Betroffene seiner eigenen Entscheidung sein muss.

Er bezieht dies hauptsächlich auf die Gebiete der Ökologie und der Technik.

Ein zusätzlicher Aspekt, der laut Stehr zum Tragen kommt, besteht darin, dass Kosten und Nutzen bestimmter Risiken auseinander fallen können (vgl. ebd.: 266). Dies bedeutet, dass der Nutzen Risiko verursachender Einrichtungen, Stehr nennt in hier das Beispiel eines Kernkraftwerks, gleichermaßen auf alle Bürger verteilt wird, während die Kosten für die Anwohner überproportional groß ist.

Hinzu kommt, dass über die Frage, wer entscheiden darf und wer als Betroffener anzusehen ist, „auf individueller, organisatorischer und gesellschaftlicher Ebene entschieden wird“ und zwar über das Mittel der Selbst- und Fremdzuschreibung (vgl. ebd.: 267).

In Ergänzung ist laut Nico Stehr davon auszugehen, dass es aufgrund der speziellen Situation zwischen Entscheidern und Betroffenen zu Konflikten kommt.

Der Entscheider versuche zwar in vielen Fällen, mit Hilfe von bestimmten Vorüberlegungen, also unter Zuhilfenahme von Wissen, mögliche Szenarien vorauszuplanen, um somit über ein eventuelles Risiko aufzuklären und dieses einzudämmen. Der Entscheider ist laut Stehr aber nicht in der Lage, das Risiko als Gefahr zu sehen, also sich in die Situation der Betroffenen hinein zu versetzen.

„Der Betroffene wiederum nimmt die Folgen der riskanten Entscheidung als Gefahr wahr, der er ausgesetzt ist, über deren Entstehung er nicht mitentschieden hat, die er nicht kontrollieren kann (...)“ (vgl. ebd.: 267).

An dem bisher dargestellten wird deutlich, dass beide Seiten zwangsläufig andere Standpunkte haben und das schwer ist, diesen Konflikt zu lösen.

1.3 Willkes systemischer Risikoansatz

Helmut Willke geht davon aus, dass die Wissenschaft in funktional differenzierten Gesellschaften ein operativ geschlossenes und selbstreferentielles System ist

(vgl. Willke: 14). Die Form, über die sich nun das Wissenschaftssystem definiert, ist die Unterscheidung zwischen Wissen und Nichtwissen. Die Besonderheit der Wissensgesellschaft besteht laut Willke also darin, dass sie einen Wissensbegriff verwendet, dem der Begriff des Nichtwissens gegenüber steht (vgl. ebd.: 29). Grund hierfür ist seiner Meinung nach die hohe Bedeutung des Nichtwissens, das sich bereits innerhalb der Industriegesellschaft als Ursache für die Entstehung bestimmt Risiken hervorgetan habe.

Willke ist aber auch der Ansicht, dass das Ausmaß der meisten Risiken, die in dieser Gesellschaftsform durch bestimmte Entscheidungsformen hervorgerufen wurden, eher einen lokal begrenzten Charakter inne hatten und als „vereinzelbare und erklärbare Irrtümer“ dargestellt werden konnten (vgl. ebd.: 30).

Problematisch würde es erst dann, wenn zu viele dieser Einzelereignisse miteinander verknüpft wären, was aus Willkes Sichtweise in „infrastrukturell vernetzten Systemen“ in zunehmenden Maße der Fall ist. Er spricht in diesem Zusammenhang von Systemrisiko.

Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass ein Risiko nicht mehr lediglich einzelne Bereiche eines Systems bedroht, sondern die gesamte Funktionsweise desselben. Die Ursache hierfür liege in der steigenden Vernutzung und gegenseitigen Beeinflussung bestimmter Einzelrisiken untereinander, deren Zusammenschluss sich dann destabilisierend auf das gesamte System auswirken könne (vgl. ebd.). Helmut Willke erklärt dies damit, dass es auch eine Ebene des systemischen Nichtwissens gibt, welches ein Risiko für das gesamte System zur Folge habe, sobald Entscheidungen innerhalb dieser Ebene getroffen werden. Er stellt es so dar, dass „systemisches Nichtwissen ein Nichtwissen bezeichnet, das die Logik, die Operationsweise, die Dynamik, die emergente Qualität, die Ganzheit eines selbstreferentiell geschlossenen Zusammenhang von Operationen betrifft“ (vgl. ebd.).

1.4 Der Risikobegriff und eine globale Wissenspolitik

Helmut Willke hebt in seinem Beitrag hervor, dass es im Rahmen der globalen Vernetzung verschiedener Funktionssysteme auch zu einer Globalisierung der Risiken gekommen ist. Er führt in diesem Zusammenhang in erster Linie das Finanzsystem an, das besonders komplex und in zunehmenden Maße von Systemrisiken betroffen ist (vgl. Willke: 32).

Es stellt sich laut Willke die Frage, inwieweit diese Risiken überhaupt gesteuert werden können und welche Rolle das Wissen und die Wissenspolitik einnehmen kann.

Er ist nämlich der Meinung, dass „es kaum Wissen zur Systemdynamik dieser neu kontextuierten Funktionssysteme gibt und genau deshalb die Risiken unüberschaubar werden“ (vgl. ebd.: 34).

Wolfgang Krohn und Georg Krücken zielen innerhalb ihrer Auseinandersetzung mit dem Risiko als Konstruktion und Wirklichkeit in dieselbe Richtung. Ihrer Meinung entwickeln sich Risiken evolutionär, dass heißt, dass sie von der jeweiligen Gesellschaft und dem „Innovationstempo“ abhängig sind, dass in selbiger vorherrscht (vgl. Krohn / Krücken: 22).

Auch sie sehen, ähnlich wie Nico Stehr, ein wesentliches Problem in der Unterscheidung zwischen Risiko für die Entscheider und die Betroffenen (bei Stehr: Gefahr für die Betroffenen), das besonders hinsichtlich zukünftiger Generationen prägnant sei

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Globale Wissenspolitik
Université
Bielefeld University  (Fakultät für Soziologie)
Cours
Globalisierung und Global Governance
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
16
N° de catalogue
V57919
ISBN (ebook)
9783638522359
ISBN (Livre)
9783656778806
Taille d'un fichier
478 KB
Langue
allemand
Mots clés
Globale, Wissenspolitik, Globalisierung, Global, Governance
Citation du texte
Björn Steinhardt (Auteur), 2006, Globale Wissenspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57919

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