Der Unmut über das deutsche Einkommensteuerrecht ist groß. Dies ist zum gewissen Maße vollkommen berechtigt. Die Hauptkritikpunkte an dem deutschen Steuersystem sind die komplexen Vorschriften, die fehlende Gerechtigkeit und der Anteil der Steuerpolitik an fehlendem Wachstum sowie der schlechten Arbeitsmarktsituation. Letzterer Kritikpunkt ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Deutschland im internationalen Vergleich als ein Hochsteuerland gilt. Dass sich das deutsche Steuerrecht zu einem komplexen System entwickelt hat, ist unter anderem auf die Entstehungsgeschichte Deutschlands zurückzuführen. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges drängten die Alliierten auf hohe Steuersätze. So war der Gesetzgeber von Anfang an gezwungen, die Steuerbemessungs-grundlagen durch Ausnahmetatbestände zu verringern, um die Abgabenlast nicht ausufern zu lassen. Die Komplexität erhöhte sich zudem durch Lobbyismusaktivitäten. Lobbyisten versuchen durch Bündelung der Interessen eine wirkungsvolle Vertretung ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber den Repräsentanten der Exekutive und Legislative zu erreichen. Dadurch wurden weitere Ausnahmetatbestände geschaffen, die dazu führten, dass das gleichheitsgerechte Belastungsprinzip der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip umgangen wurde. Weiterhin fiel der Einkommensteuer im Laufe der Zeit die Aufgabe zu, ungerechte Marktergebnisse durch Lenkungs- und Befreiungstatbestände zu korrigieren. Als Instrumente fungierten eine Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten, sowie eine steile Progression. Durch die Vielzahl von Einzelbestimmungen, es existieren im deutschen Steuerrecht über 100 Gesetze, 96.000 Verwaltungsvorschriften, 5.000 BMF-Schreiben und 185 verschiedene Steuerformulare, ist das System der Besteuerung unübersichtlich geworden, so dass die anvisierte Gerechtigkeit nicht erreicht werden kann. Als dritter Hauptkritikpunkt am deutschen Steuersystem ist aufzuführen, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb als Verlierer aus diesem hervorgeht. Sowohl für inländische, als auch ausländische Investoren ist der Standort Deutschland bei der Betrachtung der steuerlichen Belastung von Erträgen unattraktiv. So steht der Standort Deutschland mit seinen Körperschaftssteuersatz von 25 %, vor allem mit Blick Richtung Osten, unter Zugzwang, da die dortigen Körperschaftssteuersätze weit unter denen der deutschen Belastung liegen. So hat z. B. Litauen ebenso wie Lettland einen Körperschaftsteuersatz von 15 %.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Neuordnung der Einkommensbesteuerung
2.1 Leitsätze für eine Steuerreform
2.1.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung
2.1.2 Einfachheit und Transparenz
2.1.3 Investitionsförderung
2.1.4 Rechtsformneutralität
2.1.5 Finanzierbarkeit
2.2 Grundkonzeptionen von Steuerreformmodellen
2.2.1 Duale Einkommensteuer
2.2.2 Flat Tax
2.2.3 Modifizierung des Ist-Zustandes
2.2.4 Einmal-Steuer
3. Kölner Entwurf eines Einkommensteuergesetzes
3.1 Ziele des Kölner Entwurfes
3.2 Konzeption des Kölner Entwurfes
3.2.1 Steuerpflichtige, Bemessungsgrundlage und Einkommensteuertarif
3.2.2 Einkunftsarten
3.2.2.1 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
3.2.2.2 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
3.2.2.3 Einkünfte aus Finanzkapital
3.2.2.4 Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, Unternehmen, Unternehmensteilen und Anteilen an Erwerbsgemeinschaften
3.2.2.5 Einkünfte aus Zukunftssicherung
3.2.3 Ermittlung der Einkünfte
3.2.3.1 Überschussrechnung
3.2.3.2 Bestandsvergleich
3.2.4 Verlustabzug
3.2.5 Steuerentstehung, Steuerabzüge, Steuerfestsetzung und Steuererhebung
3.3 Einordnung des Kölner Entwurfes in die Grundkonzeptionen
4. Der Frankfurter Entwurf eines deutschen Einkommensteuerrechts
4.1 Ziele des Frankfurter Entwurfes
4.2 Konzeption des Frankfurter Entwurfes
4.2.1 Steuerpflichtige, Bemessungsgrundlage und Einkommensteuertarif
4.2.2 Einkunftsarten
4.2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
4.2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4.2.2.3 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
4.2.2.4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
4.2.2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.2.2.6 Einkünfte aus Grund- und sonstigen Sachvermögen
4.2.2.7 Einkünfte aus Versicherungen und Unterhaltsansprüchen
4.2.3 Ermittlung der Einkünfte
4.2.3.1 Ermittlung der Einkünfte aus Unternehmen
4.2.3.2 Einkünfteermittlung bei den restlichen Einkunftsarten
4.2.4 Verlustabzug
4.2.5 Steuererhebung
4.2.6 Wechselwirkungen der Neuordnung mit anderen Direktsteuern
4.3 Einordnung des Frankfurter Entwurfes in die Grundkonzeptionen
4.4 Modifikation der Neuordnung durch steuerfinanzierte Sozialtransfers
5. Beurteilung der Reformvorschläge
5.1 Beurteilung des Kölner Entwurfes
5.1.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung
5.1.2 Einfachheit und Transparenz
5.1.3 Investitionsförderung
5.1.4 Rechtsformneutralität
5.1.5 Finanzierbarkeit
5.2 Beurteilung des Frankfurter Entwurfes
5.2.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung
5.2.2 Einfachheit und Transparenz
5.2.3 Investitionsförderung
5.2.4 Rechtsformneutralität
5.2.5 Finanzierbarkeit
5.3 Gegenüberstellung der beiden Konzeptionen
5.4 Abschließende Bewertung der beiden Reformkonzepte
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Diplomarbeit untersucht und vergleicht zwei zentrale Reformvorschläge für das deutsche Einkommensteuerrecht: den „Kölner Entwurf“ unter der Leitung von Professor Joachim Lang und den „Frankfurter Entwurf“ von Professor Joachim Mitschke, um deren Eignung zur Verbesserung des deutschen Steuersystems zu bewerten.
- Analyse der Mängel des aktuellen deutschen Steuersystems
- Erarbeitung von Leitsätzen für eine grundlegende Steuerreform
- Detaillierte Darstellung der Konzeptionen des Kölner und Frankfurter Entwurfs
- Vergleichende Beurteilung der Entwürfe anhand der Kriterien Gleichmäßigkeit, Einfachheit, Investitionsförderung, Rechtsformneutralität und Finanzierbarkeit
Auszug aus dem Buch
1.1 Problemstellung
Der Unmut über das deutsche Einkommensteuerrecht ist groß. Dies ist zum gewissen Maße vollkommen berechtigt. Die Hauptkritikpunkte an dem deutschen Steuersystem sind die komplexen Vorschriften, die fehlende Gerechtigkeit und der Anteil der Steuerpolitik an fehlendem Wachstum sowie der schlechten Arbeitsmarktsituation. Letzterer Kritikpunkt ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Deutschland im internationalen Vergleich als ein Hochsteuerland gilt.1
Dass sich das deutsche Steuerrecht zu einem komplexen System entwickelt hat, ist unter anderem auf die Entstehungsgeschichte Deutschlands zurückzuführen. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges drängten die Alliierten auf hohe Steuersätze.2 So war der Gesetzgeber von Anfang an gezwungen, die Steuerbemessungsgrundlagen durch Ausnahmetatbestände zu verringern, um die Abgabenlast nicht ausufern zu lassen. Die Komplexität erhöhte sich zudem durch Lobbyismusaktivitäten. Lobbyisten versuchen durch Bündelung der Interessen eine wirkungsvolle Vertretung ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber den Repräsentanten der Exekutive und Legislative zu erreichen.3 Dadurch wurden weitere Ausnahmetatbestände geschaffen, die dazu führten, dass das gleichheitsgerechte Belastungsprinzip der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip umgangen wurde.4 Weiterhin fiel der Einkommensteuer im Laufe der Zeit die Aufgabe zu, ungerechte Marktergebnisse durch Lenkungs- und Befreiungstatbestände zu korrigieren. Als Instrumente fungierten eine Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten, sowie eine steile Progression.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Erläutert die Problematik des deutschen Steuersystems hinsichtlich Komplexität und Wettbewerbsnachteilen sowie die Zielsetzung der Untersuchung.
2. Neuordnung der Einkommensbesteuerung: Definiert zentrale Anforderungen an eine Steuerreform und stellt verschiedene theoretische Grundkonzeptionen vor.
3. Kölner Entwurf eines Einkommensteuergesetzes: Beschreibt detailliert die Ziele, die Bemessungsgrundlage, die Einkunftsarten und das Steuerabzugsverfahren des Kölner Entwurfes.
4. Der Frankfurter Entwurf eines deutschen Einkommensteuerrechts: Analysiert den von Joachim Mitschke entwickelten Entwurf, insbesondere dessen Fokus auf konsumorientierte Besteuerung und Beschäftigungsförderung.
5. Beurteilung der Reformvorschläge: Bewertet beide Konzepte kritisch anhand der zuvor erarbeiteten Anforderungen und stellt sie gegenüber.
6. Thesenförmige Zusammenfassung: Fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung prägnant zusammen.
Schlüsselwörter
Einkommensteuer, Steuerreform, Kölner Entwurf, Frankfurter Entwurf, Einkunftsarten, Bemessungsgrundlage, Leistungsfähigkeitsprinzip, Rechtsformneutralität, Steuervereinfachung, Investitionsförderung, nachgelagerte Besteuerung, Konsumbesteuerung, Finanzierbarkeit, Steuerabzugsverfahren, Veranlagung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert und vergleicht zwei spezifische Reformmodelle zur Neugestaltung des deutschen Einkommensteuerrechts, nämlich den Kölner Entwurf und den Frankfurter Entwurf.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Vereinfachung des Steuerrechts, die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, die Steigerung der Investitionsbereitschaft und die rechtsformneutrale Besteuerung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Vor- und Nachteile der beiden Entwürfe anhand wissenschaftlicher Leitsätze zu identifizieren und zu beurteilen, welcher Entwurf besser geeignet ist, das bestehende Steuersystem abzulösen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein systematischer Vergleich der Konzepte anhand definierter Kriterien (z. B. Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Einfachheit, Investitionsförderung) vorgenommen, ergänzt durch eine kritische Bewertung der jeweiligen steuertechnischen Umsetzungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten Erarbeitung der Reformziele, der Darstellung der Struktur der beiden Gesetzesentwürfe sowie deren Auswirkungen auf die Steuererhebung und die ökonomische Effizienz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Einkommensteuer, Steuerreform, Kölner Entwurf, Frankfurter Entwurf, Rechtsformneutralität, Investitionsförderung und konsumorientierte Besteuerung.
Worin unterscheiden sich Kölner und Frankfurter Entwurf grundlegend bei der Ermittlung der Einkünfte?
Während der Kölner Entwurf bei Unternehmen die Gewinnermittlung über das Wahlrecht zwischen Bestandsvergleich und Überschussrechnung beibehält, zielt der Frankfurter Entwurf auf eine konsequente konsumorientierte Bemessungsgrundlage ab, bei der die Entnahmen bzw. Ausschüttungen maßgeblich sind.
Wie bewertet der Autor die politische Durchsetzbarkeit der vorgestellten Entwürfe?
Der Autor äußert Skepsis hinsichtlich der politischen Durchsetzbarkeit, insbesondere beim Frankfurter Entwurf, da eine konsumorientierte Besteuerung in der öffentlichen Wahrnehmung als ungerecht empfunden werden könnte.
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- Michael Schilling (Author), 2005, Reformvorschläge im deutschen Steuerrecht - eine Gegenüberstellung der Reformkonzeptionen von Mitschke und Lang, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58023