Inklusion. Geschichtliche Hintergründe und gesamtgesellschaftliche Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung


Term Paper, 2017

22 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Dimensionen des Pluralismus in der Frühpädagogik
2.1 Entwicklungsgefährdete Kinder
2.2 Kinder mit besonderem Verhalten
2.3 Von Armut bedrohte Familien
2.4 Sprachauffälligkeiten
2.5 Mehrsprachige Kinder
2.6 Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen

3. Definition des Begriffs Inklusion

4. Begriffsbestimmung Integration, Separation, Exklusion
4.1 Definition Exklusion
4.2 Definition Separation
4.3 Definition Integration

5. Geschichte: von der Salamanca Erklärung und dem Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

6. Wesentliche Unterschiede Inklusion – Integration

7. Beschreibung einer „Traumkita“ in welcher Inklusion erfolgreich umgesetzt werden kann

8. Strukturelle, finanzielle und politische Voraussetzungen für eine ernsthafte Umsetzung von Inklusion in Kitas, Schulen und in der Gesamtgesellschaft
8.1 Strukturelle Voraussetzungen
8.2 Finanzielle Voraussetzungen
8.3 Politische Voraussetzungen

9. Zusammenfassung

10. Ausblick

11. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Eine emanzipierte Gesellschaft jedoch wäre kein Einheitsstaat, sondern die Verwirklichung des Allgemeinen in der Versöhnung der Differenzen. Politik (…) sollte (…) den besseren Zustand aber denken als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann“ (Adorno 2001: 184f. nach Friederich 2013: 42).

Inklusion als Zustand, in welchem das Augenmerk nicht auf den Unterschieden liegt, sondern alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glauben oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten dieselben Chancen, Möglichkeiten, Rechte und Pflichten genießen. Die Gesellschaft hat sich hierzu bereits auf den Weg gemacht, doch verbirgt sich hinter dem Begriff „Inklusion“ noch ein Mysterium, er ist nicht greifbar für die meisten Menschen. Der Begriff Inklusion und dessen Bedeutungsinhalt bereitet selbst Leuten aus dem Fachbereich Pädagogik im Alltag oft Schwierigkeiten. Aufgrund dessen möchte ich den Weg von der Integration zur Inklusion und die dafür nötigen Voraussetzungen in der folgenden Arbeit darlegen und beleuchten.

2. Dimensionen des Pluralismus in der Frühpädagogik

Welche Personengruppen sind eigentlich gemeint, wenn immer wieder vom Thema Inklusion die Rede ist? Hierzu möchte ich kurz die verschiedenen Personengruppen nennen, welche vom inklusiven Gedanken profitieren und besondere Anforderungen an die professionellen Fachkräfte stellen.

2.1 Entwicklungsgefährdete Kinder

Als entwicklungsgefährdet gelten Kinder, die psychosozialen Entwicklungsrisiken ausgesetzt sind (vgl. Burgener- Woeffray / Meier, 2012: 9). Bei diesen wurde diagnostisch noch keine Ursache für die Auffälligkeit festgestellt. Im Gegensatz zu Entwicklungsverzögerungen wird die Entwicklungsgefährdung als Wechselwirkung zwischen dem Kind und seiner Umwelt verstanden. So sind neben Risikofaktoren auch Schutzfaktoren möglich, um die Gefährdung abzuwenden (vgl. Albers 2012: 40).

2.2 Kinder mit besonderem Verhalten

Albers zitiert in seinem Buch Mittendrin statt nur dabei von 2012 sehr treffend Myschker (2008) zum Thema Verhaltensstörung. So handelt es sich um ein unzureichend angepasstes Verhalten des Kindes an die zeit- und kulturspezifischen Normen und Erwartungen. Ohne pädagogisch-therapeutische Hilfe beeinträchtigt dieses Verhalten die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit (vgl. Albers 2012: 41 f.). Beispiele für solche Auffälligkeiten in der Praxis sind Hyperaktivitätsprobleme oder aggressives Verhalten.

2.3 Von Armut bedrohte Familien

Kinderarmut ist ein komplexes Thema und umfasst weit mehr als nur die finanziellen Ressourcen. Armut gilt somit nicht nur als ökonomisch-materielles Problem, sondern umfasst ebenso die Dimensionen soziale, kulturelle und emotionale Armut. Da Resilienz bei Kindern nicht angeboren ist, sind Bildungs- und Betreuungsinstitutionen aufgerufen, diese Kinder positiv zu stärken, um mit ihren Umweltbedingungen besser umgehen zu können (vgl. Albers 2012: 44ff.).

2.4 Sprachauffälligkeiten

Sprachauffälligkeiten treten sehr mannigfaltig auf, sie umfassen Probleme im Bereich der Aussprache, des Wortschatzes, der Grammatik, des Sprachverständnisses und des Redeflusses (Otfried-Preußler-Schule Mannheim 2014).

2.5 Mehrsprachige Kinder

Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, stellen eine besondere Herausforderung für die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen dar. Hier muss eine sprachanregende Umgebung geschaffen werden, um das natürliche Interesse der Kinder an Kommunikation zu erhalten und um ihnen ein Sprachniveau zu ermöglichen, mit welchem sie in soziale Interaktion treten können (vgl. Albers 2012: 60).

2.6 Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen

Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen treten in vielfältiger Form auf. So kann das Kind im optischen, auditiven, taktilen oder motorischen Bereich Einschränkungen haben. Oder es ist von einer geistigen Beeinträchtigung betroffen, von einer leichten Intelligenzminderung, d.h. bei Erwachsenen ein IQ von 50-69 bis zur schwersten Intelligenzminderung, d.h. bei Erwachsenen ein IQ von unter 20 Punkten, reichen kann. (vgl. ICD-10 Code o.J.).

Auch die Auswirkungen der Beeinträchtigung variieren von Person zu Person, da auch soziale und umweltbedingte Faktoren hier mit der Beeinträchtigung in Abhängigkeit stehen.

Die Auflistung zeigt: es gibt kein „Patentrezept“ um inklusiv arbeiten zu können. Die Maßnahmen und Methoden sind genauso unterschiedlich wie jedes Kind und jede Familie selbst. Damit gehen besondere Anforderungen an das pädagogische Personal einher.

3. Definition des Begriffs Inklusion

Nach Prof. Dr. Timm Albers kann „Inklusion (…) als Prozess des Strebens nach größtmöglicher Partizipation und des aktiven Verhinderns von Exklusion verstanden werden“ (Albers 2017: 1). Die kanadische Organisation inclusion BC beschreibt Inklusion für Schüler, was sich aber auf alle Bildungseinrichtungen übertragen lässt: „Inclusive education is about how we develop and design our schools, classrooms, programs and activities so that all students learn and participate together.“ (inclusion BC 2012). Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt nach Artikel 3 Allgemeine Grundsätze, dass diese eine volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und eine Einbeziehung in ebendiese voraussetzen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011: 12 f). Das Portal Inklusion – Schule für alle des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg beschreibt den Umfang der Inklusion wie folgt: „Der Begriff „Inklusion“ stammt in seiner ursprünglichen Wortbedeutung aus dem Lateinischen und bedeutet „Einschluss“, „enthalten sein“ oder „dazu gehören“. Er bezeichnet den Anspruch, dass alle Menschen selbstverständlich in allen Bereichen der Gesellschaft mitmachen – unabhängig ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, ihres Geschlechts, ihrer sozialen Lage, ihres Alters, ihrer kulturellen Hintergründe, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer körperlichen oder geistigen Behinderungen.“ (Inklusion – Schule für alle o.J.).

Den Begriff der Inklusion von dem der Integration zu trennen, ist schwer und doch von großer Wichtigkeit. Bei der Inklusion geht es nicht darum, die Andersartigkeit zu akzeptieren. Es handelt sich um eine Grundhaltung und Überzeugung, dass man Menschen nicht zuerst kategorisieren muss, um sie dann in die Gesellschaft aufzunehmen. Alle müssen von Beginn an die selben Chancen und Voraussetzungen haben können.

Hauptgrundlagen des Inklusionsgedankens sind ethische Prinzipien und menschenrechtliche Normen. Man kehrt ab von der zielgruppenspezifischen Etikettierung, das Individuum wird in den Mittelpunkt gestellt. Es handelt sich bei der Inklusion um einen Paradigmenwechsel welcher zu gemeinsamer Bildung und Teilhabe führt (vgl. Friederich 2013: 18).

4. Begriffsbestimmung Integration, Separation, Exklusion

4.1 Definition Exklusion

Unter Exklusion ist ein Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben zu verstehen, Partizipation und Teilhabe spielen keine Rolle. Prof. Dr. Wocken beschreibt es in seinem 2010 erschienen Beitrag, dass Kinder mit Beeinträchtigung als „nicht bildungsfähig“ angesehen wurden. Ohne Bildung und Förderung hatten diese Kinder später auch keine Chance auf eine Teilhabe an der Gesellschaft, da sie dieser nicht von Nutzen sein konnten.

4.2 Definition Separation

Separation im Bildungswesen beschreibt das Bestehen zweier verschiedener Bildungssysteme für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Kinder die jedoch keine Regelklasse aufgrund von Beeinträchtigung besuchen können, werden auf Sonderschulen beschult. Separation kann als die Vorstufe zur Integration gesehen werden (vgl. Wocken 2010: 3). Die Kinder wurden zwar noch nicht gemeinsam beschult, jedoch wurde den Kindern mit besonderen Bedarfen zugestanden eine Schulbildung zu erhalten.

4.3 Definition Integration

Der Ursprung des Wortes Integration kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung, Erneuerung. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Beleuchtung der Inklusion von beeinträchtigten Kindern, der Begriff Integration wird meist im Zusammenhang mit Migration verwendet.

Hierbei handelt es sich dann meist um eine Anpassung an die bestehende Gesellschaft, eine Form der Eingliederung (vgl. Universität Hamburg o.J.). Die Integration richtet ihren Schwerpunkt auf die besonderen, individuellen Bedürfnisse, die „Special Needs“ der Menschen mit Beeinträchtigung. Aus diesen Bedürfnissen leiten sich dann Maßnahmen ab, welche nachträglich hinzugefügt werden. Beispielhaft eine Rampe für ein Kind welches im Rollstuhl sitzt, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Solche besonderen Interventionen werden meist zeitlich, örtlich und personell begrenzt gesetzt. Integration geschieht dort, wo gerade ein konkreter Fall vorliegt. Die Sicht auf den Menschen ist meist defizitorientiert, d.h. wo muss man fördern und die Entwicklung unterstützen, wo herrschen Abweichungen von der Norm (vgl. Kopp-Sixt 2012: 6).

5. Geschichte: von der Salamanca Erklärung und dem Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

In den 70er Jahren waren es vor allem Eltern, welche die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung voranbringen wollten. Damals war es üblich, dass Kinder mit besonderen Bedarfen in eigens dafür konzipierten Sondereinrichtungen betreut wurden (vgl. Albers 2012: 9).

Politisch geschah zunächst wenig, bis schließlich 1994 mit der Salamanca Erklärung und dem Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse das erste Mal „Bildung für Alle“ auf internationaler Ebene diskutiert und festgeschrieben wurde. Auf der vom 7. bis zum 10. Juni 1994 abgehaltenen Weltkonferenz mit insgesamt 300 Vertreterinnen und Vertretern von 92 Regierungen und 25 internationale Organisationen, wurde das Recht eines jeden Kindes auf Bildung bekräftigt und zum gemeinsamen Ziel erklärt. Festgeschrieben wurden u.a. gemeinsame Leitlinien für Maßnahmen auf internationaler sowie nationaler Ebene. Diese beinhalteten Leitlinien bezüglich Politik und Organisation, Schulfaktoren, die Rekrutierung und Ausbildung pädagogischen Personals, externe unterstützende Systeme, Perspektiven in der Gemeinde sowie erforderliche finanzielle Mittel. Dinge wie Frühförderung und Elternpartnerschaft wurden hier explizit erwähnt und befürwortet (vgl. UNESCO 1994: 1 ff.).

Auch wenn es sich bei der Salamanca Erklärung nur um eine menschenrechtliche Empfehlung an die internationale Staatengemeinschaft ohne Rechtsverbindlichkeit handelt (vgl. Schumann 2014), so dauerte es noch einige Jahre, bis der nächste Schritt getan wurde. Deutschland unterzeichnete im März 2007 als einer der ersten Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Originaltitel „Convention of the United Nations on the rights of persons with disabilities“ (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011). Am 03.05.2008 trat das Übereinkommen in Kraft und war ab dem Zeitpunkt völkerrechtlich wirksam. Das Übereinkommen umfasst 50 Artikel, welche von Allgemeinen Grundsätzen über Verpflichtungen (Art. 3 und 4), Bewusstseinsbildung (Art. 8), Bildung (Art. 24), Gesundheit (Art. 25) bis zum Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 30) reichen.

6. Wesentliche Unterschiede Inklusion – Integration

Die Begriffe Integration und Inklusion werden häufig verwechselt oder gar gleichgesetzt. Jedoch handelt es sich hierbei um zwei völlig unterschiedliche pädagogische Konzepte.

Bei der Integration werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigung zusammen betreut oder unterrichtet. Die Andersartigkeit der Kinder wird jedoch als Maßstab verwendet, sie dürfen sozusagen dabei sein ohne gleich zu sein.

Bei der Inklusion handelt es sich um einen Perspektivenwechsel. Statt den Fokus auf die Förderung des defizitären Kindes zu legen wird am System selbst angesetzt. Spezifische Hilfeleistungen sollen allen zugänglich sein, Barrieren werden abgebaut. Die Heterogenität, also die Verschiedenartigkeit aller Kinder sollen Ausgangspunkt sein (vgl. Friederich 2013: 20 f).

„Zur Unterscheidung von Integration und Inklusion kann man sich auch die menschenrechtstheoretische Orientierung der Behindertenrechtskonvention zu Nutze machen. Integration appellierte an den guten Willen, an Humanität und an Freiwilligkeit; Inklusion stellt sich nicht zur Diskussion und beruft sich auf ein einklagbares Recht.“ (Wocken 2009: 2).

Integration beschreibt somit den Versuch Menschen, die von der Norm abweichen, auf irgendeine Weise mit einzubinden, sie nicht auszuschließen. Hat man die Prinzipien der Inklusion verinnerlicht so erscheint es einem fremd, ja grundsätzlich falsch, Menschen zu kategorisieren. Die Person mit all ihren Eigenschaften steht im Mittelpunkt und ist somit ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft, von Geburt an mit den gleichen Rechten und Pflichten versehen wie jeder andere auch.

7. Beschreibung einer „Traumkita“ in welcher Inklusion erfolgreich umgesetzt werden kann

Da im Jahre 2016 laut Ergebnissen der Bertelsmann Stiftung in Deutschland im Durchschnitt nur 35% der Kitas Kinder mit Eingliederungshilfe betreuen, besteht hier noch immenser Handlungsbedarf (vgl. Bertelsmann Stiftung Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme 2016).

Die Darstellung einer perfekten Kita in der Inklusion gelebt wird, ist sehr umfangreich und umfasst mehrere Bereiche. Es bedarf struktureller, personeller, finanzieller und räumlicher Voraussetzungen, um Inklusion zu erreichen. Dies sind natürlich nicht alle Punkte, welche zur gelingenden Inklusion in Kindertageseinrichtungen beitragen. Sie sind ein gutes Grundgerüst für den weiteren Weg zur inklusiven Pädagogik, welche Grundlage des pädagogischen Handelns sein muss.

Ein sinnvoller Weg um eine Kindertageseinrichtung inklusiv zu gestalten, bietet der Index für Inklusion. Dieser wurde von Tony Booth und Mel Ainscow im Jahre 2006 veröffentlicht und eigentlich für Schulen entwickelt, lässt sich aber gut auf Einrichtungen zur Betreuung von jüngeren Kindern übertragen. Der Index umfasst eine inhaltliche Systematik mit drei Dimensionen, sechs Bereichen, zahlreichen Indikatoren und ca. 560 Fragen (vgl. Boban und Hinz o.J.).

Der Index für Inklusion bietet ein praxisbezogenes Entwicklungsinstrument, das Hilfen zur Planung und Umsetzung inklusiver Pädagogik in drei Dimensionen bietet:

- Dimension A: Inklusive Kulturen entfalten (eine Gemeinschaft bilden und inklusive Werte entfalten)
- Dimension B: Inklusive Leitlinien etablieren (eine Einrichtung für alle entwickeln, Unterstützung und Vielfalt organisieren)
- Dimension C: Inklusive Praxis entwickeln (Spiel und Lernen gestalten, Ressourcen mobilisieren) (Heimlich 2013: 44)

Der Index für Inklusion ist für die Einrichtungen hilfreich, die sich aus eigenem Wunsch heraus zu einer inklusiven Arbeit aufmachen. Er dient als Instrument der Selbstevaluation und kann somit nur erfolg- und hilfreich sein, wenn Bereitschaft vorhanden ist. Es werden keine didaktischen Hinweise gegeben, wie man inklusiv und professionell arbeiten und gestalten kann (vgl. Heimlich 2013: 44). Hier wird erneut deutlich, dass Inklusion kein „Selbstläufer“ ist, sondern die ehrliche Bereitschaft der Institution voraussetzt, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen und sich gemeinsam auf den Weg zu machen. Inklusion kann nicht „übergestülpt“ werden. Sie kann nur gelingen, wenn die beteiligten Personen ihre Sichtweise auf die Kinder ändern und zur Pädagogik der Vielfalt übergehen.

Ulrich Heimlich beschreibt die Entwicklung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen als ein „Mehrebenenmodell“ (vgl. Heimlich 2013: 45). Im Mittelpunkt stehen die Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen, eingerahmt von inklusiven Spiel- und Lernsituationen, einem multiprofessionellen Team, der passenden Ausstattung, der Erarbeitung einer Konzeption sowie externen Unterstützungssystemen. Die Kompetenzen, die auf all diesen Ebenen notwendig sind, umfassen die Fähigkeit, mit Heterogenität umgehen zu lernen, inklusive Gruppenarbeit zu gestalten, Teamarbeit zu entwickeln, eine inklusive Konzeption umzusetzen und regionale Netzwerke zu bilden (vgl. Heimlich 2013: 50f).

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Details

Title
Inklusion. Geschichtliche Hintergründe und gesamtgesellschaftliche Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung
College
University of Applied Sciences North Hesse; Bad Sooden-Allendorf  (Diploma Hochschule Private Fachhochschule Nordhessen)
Course
Krippenpädagogik
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
22
Catalog Number
V583401
ISBN (eBook)
9783346199720
ISBN (Book)
9783346199737
Language
German
Keywords
Inklusion Integration, Umsetzung Diversität Pluralismus Heterogenität
Quote paper
Melanie Wimmer (Author), 2017, Inklusion. Geschichtliche Hintergründe und gesamtgesellschaftliche Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/583401

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