Die vorliegende wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen des ersten Staatsexamens wird sich mit dem Thema „Schulabsentismus: Prävention und Intervention“ auseinandersetzen. Die Arbeit widmet sich dabei den verschiedenen Ursachen und Gründen, weshalb Kinder und Jugendliche die Schule verweigern. Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit konkret mit der Frage, wie man die Ursachen von Schulabsentismus präventiv angehen und intervenieren kann. Zu Einführung gilt es jedoch zu klären, wie es sein kann, dass Schülerinnen und Schüler der Schule phasenweise oder dauerhaft fernbleiben, obwohl das Gesetz alle Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch verpflichtet. Deswegen wird erst einmal auf die gesetzlich verankerte Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland näher eingegangen. Danach gilt es zu klären, was Schulabsentismus im engeren Sinne bedeutet. Dazu bedarf es einer Begriffserklärung sowie der Darstellung einiger Definitionen und Erscheinungsformen von Schulabsentismus. Im nächsten Kapitel werden aus dem Forschungsstand mögliche Ursachen und Einflussfaktoren bei der Entstehung von Schulabsentismus herangezogen und es wird betrachtet, welche Konsequenzen die regelmäßige Schulverweigerung mit sich bringt. Anschließend werden präventive und intervenierende Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen vorgestellt, die sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext den Ursachen von Schulverweigerung entgegenwirken können. Zu guter Letzt wird ein Forschungsprojekt präsentiert, welches hart an der Reduzierung von Schulabsentismus gearbeitet hat. Mit abschließenden Worten im Fazit wird die vorliegende Arbeit beendet.
Schon früher und bis in unsere heutige Zeit wird Schulschwänzen von der Gesellschaft als Ausdruck von kindlichem Ungehorsam abgestempelt. Als Folge für sein Fehlverhalten musste das Kind mit Bestrafungen und Hausarrest rechnen. Für die Pädagogik ist das Phänomen Schulabsentismus ein Thema, das mit voller Aufmerksamkeit angegangen werden muss. Aus der Sicht der Bildungspolitik ist Schulabsentismus jedoch ein Skandal. Leider wird in den meisten Schulen sowie auch in den Bildungsverwaltungen das Problem Schulabsentismus schlichtweg tabuisiert. Diese Haltung verdeutlicht Desinteresse, Gleichgültigkeit und Ignoranz. Auch wird das Phänomen als eine gesellschaftliche Herausforderung angesehen. Medien berichten von Schulschwänzern, die mit delinquenten Haltungen in Kontakt kommen, und machen auf die gefährdeten Zukunftsaussichten aufmerksam.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
2. Recht auf Bildung, die Schulpflicht
2.1. Durchsetzung der Schulpflicht, der Schulzwang
2.2. Historischer Abriss der Schulpflicht
3. Schulabsentismus: Definition und Begriffsbestimmung
3.1. Heterogene Begriffsbestimmung und deren Nutzung
3.2. Schulschwänzen
3.3. Schulverweigerung
3.4. Zurückhalten/ Schulentzug
3.5. Der aktuelle Forschungsstand
4. Gründe, Ursachen und Folgen des Schulabsentismus
4.1. Das Ausmaß des Schulabsentismus
4.2. Bedingungsfaktoren des Schulabsentismus
4.3 Die individuelle Ebene
4.4. Die institutionelle Ebene
4.5. Schulabsentismus und seine Einflussfaktoren
4.6. Folgen von Schulabsentismus
5. Prävention und Intervention von Schulabsentismus
5.1. Grundlagen
5.2. Die Prävention von Schulabsentismus
5.3. Präventive Maßnahmen auf der Systemebene
5.4. Präventive Maßnahmen auf der Schulebene
5.5. Präventive Maßnahmen auf der Klassenebene
5.6. Intervention von Schulabsentismus
5.7. Interventive Maßnahmen auf der Systemebene
5.8. Interventive Maßnahmen auf der Schulebene
5.9. Interventive Maßnahmen auf der Klassenebene
6. Vorstellung des Praxisforschungsprojekts „Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen“
6.1 Das Forschungsprojekt „Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen“ am Standort Freiburg im Breisgrau
6.2 (Sozial-)Pädagogische Elemente und Gestaltungsprinzipien
7. Fazit
8. Quellenverzeichnis
Einleitung
„Ihr lernt nicht für die Schule, sondern für das Leben“, heißt der gute alte Spruch, mit dem schon so gut wie alle Kinder und Jugendlichen konfrontiert wurden oder den sie zumindest schon einmal gehört haben. Doch wie es sich herausstellt, hat die Institution Schule genauso wie die vermittelten Unterrichtinhalte für viele Schülerinnen und Schüler eben gerade keine Alltagsrelevanz, das heißt, sie haben mit der Lebenspraxis und der realen Welt der Schülerinnen und Schüler nicht viel zu tun. Dennoch besuchen sie die Schule, weil sie zum einen ein Recht auf Bildung und Erziehung haben, und zum anderen, weil sie durch die gesetzlich verankerte Schulpflicht an die Schule gebunden sind. Die Tatsache, dass die Schule für die Schülerinnen und Schüler weit entfernt von ihren eigenen Interessen, Problemen und ihrer Lebenswelt ist, kann die Kinder und Jugendlichen letztlich dazu veranlassen, die Schule trotz der bestehenden Schulpflicht zu schwänzen beziehungsweise zu verweigern. Jedoch sind sich viele Jugendliche nicht der Tatsache bewusst, welche Konsequenzen das Schulschwänzen auf ihre Schullaufbahn, insbesondere für ihre Zukunftsaussichten hat.
Schon früher und bis in unsere heutige Zeit wird Schulschwänzen von der Gesellschaft als Ausdruck von kindlichem Ungehorsam abgestempelt. Als Folge für sein Fehlverhalten musste das Kind mit Bestrafungen und Hausarrest rechnen.
Für die Pädagogik ist das Phänomen Schulabsentismus ein Thema, das mit voller Aufmerksamkeit angegangen werden muss. Aus der Sicht der Bildungspolitik ist Schulabsentismus jedoch ein Skandal. Leider wird in den meisten Schulen sowie auch in den Bildungsverwaltungen das Problem Schulabsentismus schlichtweg tabuisiert. Diese Haltung verdeutlicht Desinteresse, Gleichgültigkeit und Ignoranz. Auch wird das Phänomen als eine gesellschaftliche Herausforderung angesehen. Medien berichten von Schulschwänzern, die mit delinquenten Haltungen in Kontakt kommen, und machen auf die gefährdeten Zukunftsaussichten aufmerksam. Schulschwänzer isolieren sich mit ihrem Verhalten von der Gesellschaft, weil der Einstieg ins Berufsleben nicht gelingt und sie schließlich in sozialer Abhängigkeit leben müssen. Es bedarf an den Schulen an Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die die Schüler davon überzeugen, dass die Schulpräsenz für den schulischen und außerschulischen Erfolg von großer Bedeutung ist.
Die vorliegende wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen des ersten Staatsexamens wird sich mit dem Thema „Schulabsentismus: Prävention und Intervention“ auseinandersetzen. Die Arbeit widmet sich dabei den verschiedenen Ursachen und Gründen, weshalb Kinder und Jugendliche die Schule verweigern. Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit konkret mit der Frage, wie man die Ursachen von Schulabsentismus präventiv angehen und intervenieren kann. Zu Einführung gilt es jedoch zu klären, wie es sein kann, dass Schülerinnen und Schüler der Schule phasenweise oder dauerhaft fernbleiben, obwohl das Gesetz alle Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch verpflichtet. Deswegen wird erst einmal auf die gesetzlich verankerte Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland näher eingegangen. Danach gilt es zu klären, was Schulabsentismus im engeren Sinne bedeutet. Dazu bedarf es einer Begriffserklärung sowie die Darstellung einiger Definitionen und Erscheinungsformen von Schulabsentismus. Im nächsten Kapitel werden aus dem Forschungsstand mögliche Ursachen und Einflussfaktoren bei der Entstehung von Schulabsentismus herangezogen und es wird betrachtet, welche Konsequenzen die regelmäßige Schulverweigerung mit sich bringt. Anschließend werden präventive und intervenierende Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen vorgestellt, die sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext den Ursachen von Schulverweigerung entgegenwirken können. Zu guter Letzt wird ein Forschungsprojekt präsentiert, welches hart an der Reduzierung von Schulabsentismus gearbeitet hat. Mit abschließenden Worten im Fazit wird die vorliegende Arbeit beendet.
2. Recht auf Bildung, die Schulpflicht
In diesem Kapitel der Arbeit wird der historische Werdegang der Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland skizziert. Dies soll einen Überblick geben, in welchem Zusammenhang der Schulabsentismus und die Schulpflicht zueinander stehen. Parallel dazu soll die Relevanz und der Einfluss der Schulpflicht in der Bundesrepublik näher beleuchtet werden. Es geht dabei darum, welche pädagogischen beziehungsweise disziplinarischen Vorkehrungen bei einer Pflichtverletzung der Schulpflicht ergriffen werden, sei es von der Schule oder vom Staat. Der Schulabsentismus lässt sich ganz einfach ausgedrückt durch das Zurückweisen des Rechts auf allgemeine Bildung und Erziehung in der Schule erklären .
Das durch den Staat verankerte Gesetz der Schulpflicht macht den Schulabsentismus überhaupt erst zu einer Problematik und somit zu einem Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung. Denn „ohne Pflicht keine Verletzung – ohne Verletzung keine Pflicht.“ (Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand, 2003, Bis Verlag S. 37). Bevor das Phänomen des Schulabsentismus näher beleuchtet wird, also welche Ursachen und Folgen das „unerlaubte Fernbleiben“ von der Schule hat, soll zunächst beschrieben werden, wie sich die Bedeutung der Schulpflicht historisch verändert hat und aus welchem Grund die Schulabstinenz eine Verletzung der gesellschaftlichen Normen mit sich bringt. Doch wie genau bestimmt das gegenwärtige Bildungssystem den verpflichtenden Schulbesuch der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden? Die Schulpflicht ist ein rechtlicher Begriff, der bezüglich der Kulturhoheit der Länder in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz, sondern durch die Schulgesetze der Länder bestimmt wird.1 So legt das Gesetz die ausnahmslosen Schulbesuchspflichten für Minderjährige, in der Regel bis zu einer verfügten Altersgrenze beziehungsweise einem definierten Schulbesuchszeit-Quantum, fest.2 Die Schulpflicht ist nicht ausschließlich für die Wissensvermittlung zuständig, sie soll auch den Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit für den Erwerb der für die Zukunft notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und formalen Qualifikationen garantieren.3 Genauso soll den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, soziale Kompetenzen zu entwickeln und durch die Erziehung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger heranzuwachsen.4 Die Vergangenheit und der Verlauf der Geschichte zeigen auch, dass die Schulpflicht ein „traditionelles Rechtsinstitut“ ist, das von Erwachsenen zum Schutz beziehungsweise im Interesse der Kinder geschaffen wurde.5 Demnach sind alle Kinder und Jugendlichen dem Gesetz unterworfen, die ihren Wohnsitz sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte in der Bundesrepublik haben, eine anerkannte deutsche Schule verbindlich zu besuchen.
Man unterteilt die Schulpflicht in der Bundesrepublik in eine Vollzeitschule, womit die allgemeine Schulpflicht gemeint ist, und in eine Teilzeitschule, was den Besuch einer Berufsschule betrifft. Bekanntlich beginnt die Schulpflicht am ersten August für die Kinder, die grundsätzlich bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, und endet nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren. Die meisten Länder verpflichten die Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit zum Besuch einer Schule.6 Die Vollzeitschulpflicht hängt davon ab, in welchem Bundesland man die Schule besucht. Jedes Bundesland legt die Dauer der Schulbesuchsjahre in ihrer jeweiligen Landesverfassung fest. Im Land Hessen beträgt die Vollzeitschulpflicht neun Jahre und sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der neunten Jahrgangsstufe.7
Zur Teilzeitschulpflicht, also zur Berufsschulpflicht sind unter anderem die Jugendlichen verpflichtet, die nach der Realisierung der allgemeinen Schulpflicht im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen. Dies dauert im Allgemeinen drei Jahre. Neben der Schulbesuchspflicht gibt es noch bestimmte Verhaltenspflichten. Die Schulpflicht schreibt den Kindern und Jugendlichen eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an den weiteren verpflichtenden Schulveranstaltungen vor. Auch wird den Kindern und Jugendlichen vorgeschrieben, am Unterricht regulär teilzunehmen, dazu gehört auch die Einhaltung der Schulordnung sowie das regelmäßige Erledigen von Hausaufgaben.8 Die Verantwortung für die Einhaltung der Vollzeitschulpflicht tragen die Erziehungsberechtigten, die dafür sorgen müssen, dass die Kinder und Jugendlichen die Schule auch besuchen. Für die Berufsschulpflichtigen tragen die Ausbildenden oder der Arbeitgeber Sorge. Ebenso haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung der Schulpflicht Folge zu leisten. Für die Durchsetzung der Schulpflicht und die Schulgesetze hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Zur Durchsetzung der Schulpflicht können neben pädagogischen Mitteln verschiedene Zwangsmaßnahmen in Kraft treten. Dabei kann es sich um eine Zwangszuführung oder auch um eine Geldbuße für den Überwachungspflichtigen handeln.9
Die Wichtigkeit und die Legitimität der gesetzlichen Schulpflicht wird seitens der Gesellschaft nicht in Frage gestellt, denn die Schulpflicht gilt als selbstverständlich und ist fest in den Normen der heutigen Gesellschaft eingeprägt.10
2.1. Durchsetzung der Schulpflicht, der Schulzwang
Zunächst einmal muss man die Begriffe Schulpflicht und Schulzwang unterscheiden. Der Schulzwang deutet auf die staatliche Intervention zur Durchsetzung der Schulpflicht bei wiederholtem Nichteinhalten von Schulordnungen und -pflichten hin. Die Schulpflicht wiederum ist gesetzlich festgelegt und zeigt die Pflicht der Kinder und Jugendlichen, eine staatlich anerkannte deutsche Schule zu besuchen.11 Wird die Schulpflicht verletzt, so ist das rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionsmaßnahmen, die bei einer Schulpflichtverletzung ergriffen werden, dienen lediglich als eine Warnung, um vor der Pflichtverletzung abzuschrecken beziehungsweise die Schulverweigerer wieder zurück in den Alltag der Schule zu integrieren. Der Verstoß gegen die Schulpflicht wird rechtlich als eine Kriminalstrafe angesehen und wird auch dementsprechend als eine moralische Normenverletzung eingestuft.12 Im folgenden Teil der Arbeit werden die pädagogischen Ordnungsmaßnahmen näher erläutert, die im Hessischen Schulgesetz vom 14. Juni 2005 ihren Platz finden. Jedoch muss man erwähnen, dass die Schulgesetze in den Bundesländern Deutschlands so gut wie einheitlich geregelt sind. Nach dem Hessischen Schulgesetz im § 67 sind die Erziehungsberechtigten für das Nachkommen der Schulpflicht ihrer Kinder verantwortlich.13 Die Schule muss nach zwei unentschuldigten Fehltagen diesen Umstand den Eltern mitteilen. Der nächste eingeleitete Schritt folgt nach dem fünften unentschuldigten Tag, hier kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren veranlasst werden, das ein Bußgeld zur Folge haben kann. Sollten letztendlich auch alle präventiven Maßnahmen, wie zum Beispiel Gespräche mit dem Schüler, den Eltern und den Ausbildenden oder dem Arbeitgeber, persönliche Beratung sowie die Einschaltung der Jugendhilfe im Falle regelmäßiger Schulverweigerung keinen Erfolg zeigen, kann es zu einer zwangsweisen Schulzuführung kommen. Gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt entscheidet der Schulleiter, ob eine zwangsweise Zuführung zurück in die Schule durchgeführt wird.14
Anhand des Modells der „Sanktionssteigerung“ von Thimm15 soll dargestellt werden, wie im Fall von Schulabsentismus durch die Schule und die zuständigen Ämter theoretisch geahndet werden könnte, was aber nicht dem Regelfall entsprechen muss.
„Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
↓
Androhung von Zwangsgeld an die Adresse der Erziehungsberechtigten
↓
Festsetzung und Eintreibung des Zwangsgeldes bei den Erziehungsberechtigten
↓
ggf. Verhängung eines Bußgeldes (gegen Erziehungsberechtigte, die/den (berufsschulpflichtigen) volljährige/n Jungerwachsene/n bzw. die/den bedingt strafmündige/n minderjährige/n Jugendliche/n selbst)
↓
ggf. (polizeiliche) Zwangsvorführung des jungen Menschen
↓
Androhung von Ersatzzwangshaft gegenüber den Erziehungsberechtigten, ggf. Verhängung von „gemeinnütziger Arbeit“ gegen die/den Jugendliche/n (wenn das wegen der Ordnungswidrigkeit gegen sie/ihn verhängte Bußgeld nicht bezahlt wird)
↓
Jugendarrest (wenn die „gemeinnützige Arbeit“ verweigert wird).“
Tatsache ist, dass gegenüber den Zwangsmaßnahmen im Schulbereich seitens der Lehrkräfte ein gewisses Misstrauen herrscht. Aufgrund von mangelnder Wirksamkeit der Zwangsmaßnahmen wird die Problematik seitens der Schule häufig einfach ignoriert und verschwiegen. Dieser Zustand wird überdies dadurch verstärkt, dass der schulabwesende Schüler, wenn er in die Schule zurückkehrt, durch Verhaltensauffälligkeiten den Unterricht massiv stört. Dabei sollte man im Falle einer Schulverweigerung eigentlich schnell handeln, um eine Rückkehr bewirken zu können.16 Des Öfteren hat die Sanktionierung auch keinen Erfolg, wenn der Schüler nicht zu überzeugen ist, in die Schule zurückzukehren, aufgrund von tiefer und entschiedener Ablehnung der Schule.17
2.2. Historischer Abriss der Schulpflicht
Wenn man den Anlass und den Hintergrund der Durchsetzung der Schulpflicht betrachten möchte, sollte man sich zunächst mit ihrer historischen Entwicklung und Entstehung näher befassen. Während der historischen Reformen der Schulpflicht ist hierbei der Schulabsentismus als treuer Gefährte immer präsent. In dieser Hinsicht ist der Schulabsentismus nicht nur ein aktuelles Phänomen der Moderne. Schon im frühen Mittelalter kann man die ersten Grundbausteine der allgemeinen Schulpflicht erkennen. Mit dem Hintergedanken, das christliche Glaubensgut dem Volk näherzubringen und somit das Christentum zu verbreiten, ließ Karl der Große sogenannte Pfarrschulen errichten.18 Karls Mainzer Beschluss aus dem Jahre 813 wird von Froese und Krawietz als die „erste Schulpflichtverordnung auf deutschem Boden [angesehen][…]. Bestimmt sie doch bereits, daß alle Untertanen, d.h. Erwachsene und Kinder, Männer und Frauen, Edle und Gemeine, allgemeinen Elementarunterricht – sei es lateinischen, sei es muttersprachlichen – erhalten sollen.“19 Die Schulbildung war während des Mittelalters viele Jahrhunderte lang als ein Privileg für die Reichen und Adeligen vorgesehen. Dies änderte sich im 13. Jahrhundert, als das Interesse und der Bedarf an Bildung von den Bürgerlichen zunahm und sie infolgedessen gegen den Widerstand der Kirche Poetenschulen oder Deutsche Schulen errichteten. Mit dem Anfang der Neuzeit im 17. Jahrhundert kam durch den Antrieb der Aufklärung ein Streben nach allgemeiner Bildung der Gesellschaft auf. Im Vordergrund der Schulpflicht stand, die Lese- und Schreibfähigkeit der Bevölkerung zu entwickeln. Mit der Säkularisierung vertrieb der Staat den Klerus durch die Übernahme der Verantwortung für das Schulwesen aus den Bildungsstätten. Durch die Aufklärung entstand ein neues Menschenbild. Der Mensch ist demnach ein rationales Wesen, das sich von seiner Unmündigkeit abkehrt und von seinem eigenen Verstand Gebrauch macht, um seine Welt zu verstehen.20 Durch die Übernahme der Kontrolle der Schule sollte es dem Staat möglich sein, die Bevölkerung unter staatlicher Aufsicht zu erziehen und die Schulpflicht durchzusetzen, um das angestrebte Menschenbild zu realisieren. (Blankertz 1982)21 Mittels der Bildung sollte es gelingen, die gesamte Bevölkerung mit den aufkommenden wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Herausforderungen, angetrieben durch die industrielle Revolution, konfrontieren zu können. Die erste Schulordnung, auf die der Klerus keinen Einfluss hatte, wurde 1619 mit der „Weimarer Schulordnung“ verfasst, die besagt, dass alle Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren schulpflichtig sind. (Froese & Krawietz 1968, 22)22 Nicht viel später wurde in der Gothaer Ordnung von 1642 („Schulmethodus“) die Schulpflicht bereits für Kinder ab 5 Jahren gefordert. (Froese & Krawietz 1968, 22)23 Trotz all der weiteren Entwicklungen und Erneuerungen der allgemeinen Schulpflicht war die Durchsetzung im Alltag nur sehr mühevoll zu realisieren. Bis noch ins 19. Jahrhundert war es häufig der Fall, dass die Kinder in der Landwirtschaft, im Bergbau und in Fabriken tätig waren. Auf Grund dessen kam es immer wieder dazu, dass Eltern sich widersetzten, sich der Schulpflicht zu unterwerfen. Die Familien, deren Kinder die Schule besuchten, mussten mit finanziellen Einbußen rechnen, da die Eltern in ihren Betrieben sehr auf die Arbeit ihrer Kinder angewiesen waren. Um diesem Problem zu begegnen, legitimierte die Schulpflicht es zunächst den Kindern, vormittags, während der Lernzeit, der Kinderarbeit zu entkommen. Der Preußische König Friedrich Wilhelm der I. verordnete 1717, „dass hinkünftig…die Eltern bei nachdrücklicher Strafe gehalten sein sollen…ihre Kinder…in die Schule zu schicken.“ (Froese & Krawietz 1968, 91)24 Diese Regelung verlieh der Schulpflicht, als ein erstes Schulpflichtgesetz für Preußen, mehr Nachdruck, um regelmäßige Unterrichtsversäumnisse der Kinder zu vermeiden. Trotz der Verschärfung der Schulpflichtgesetze dauerte es noch ein weiteres Jahrhundert, um diese in der Realität durchzusetzen. Die Kinderarbeit und die Schulpflicht sind zwei Gegensätze, die nicht miteinander vereinbar sind. „Schulpflicht und Fabrikarbeit der Kinder sind feindliche Brüder, die sich nie miteinander vertragen können.“ (Adolphs 1979, 93)25 Auch die Geldstrafen bei Schulversäumnissen führten letztlich zur Belastung der Gemeinde, da die Eltern nicht in der Lage waren, diese zu begleichen.
„Er kennt [?]hq die Lage der Fabrikkinder im Rheinland von eigenen Reisen her; insbesondere erregten ihn die Schulversäumnisse der arbeitenden Kinder. Die Schulpflicht stand lediglich auf dem Papier, denn den Eltern fehlte für die Geldstrafe bei Schulversäumnissen meistens das Geld, und die anstelle der Geldstrafe tretende Haftstrafe belastete die Gemeinde…“. (Adolphs 1979, 29-30)26 Es war während des 19. Jahrhunderts nicht möglich, die Bildung der Kinder mit ihrer halbtäglichen Arbeit in der Fabrik ausreichend zu ermöglichen. Die Eltern hatten bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts die freie Wahl, auf welchem Wege sie für die Bildung ihrer Kinder sorgten. Sie konnten ihre Kinder in die Schule schicken oder auch privat unterrichten, solange die Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und in der christlichen Lehre gelehrt wurden. Dieses Gesetz war gültig, bis es im Jahre 1920 durch die Weimarer Reichsverfassung geändert wurde. Der Artikel 145 des Reichsschulgrundgesetzes besagt: „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule… und die anschließende Fortbildungsschule…“ Dieses Gesetz hat Gültigkeit bis heute in unsere Zeit, nach dem eine Grundschulausbildung von bis zu vier Jahren für jedes Kind Pflicht ist. Es war nicht mehr legitim, den Kindern die Grundschulausbildung zu entziehen und sie stattdessen außerschulisch durch Hauslehrer, Eltern oder Privatschulen auszubilden. Das anschließende Gesetz aus dem dritten Reich aus dem Jahre 1938 weitete die Unterrichtspflicht der Schule aus. Es wurde beabsichtigt, durch die Erziehung in der Schule auch die Ideologien des Nationalsozialismus zu verbreiten.27
„Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus.“ (Froese & Krawietz 1968, 224)28 Letztendlich hat sich die allgemeine Schulpflicht nach all den Widerständen fest in unserer Gesellschaft etabliert.29 Mit der Durchsetzung und dem Bestimmen der Lehrinhalte in der allgemeinen Schulpflicht möchte der Staat erreichen, den Schülern30 die Fundamente der im Grundgesetz verankerten Werte zu vermitteln, so wie es von einer demokratischen Institution vorausgesetzt wird. Es herrschen nicht mehr die Hintergedanken, mit Hilfe der Schule bestimmte Ideologien zu verbreiten, sondern sie hat eher eine Integrationsfunktion, die in einer modernen pluralistischen Gesellschaft im Vordergrund steht.31 Noch immer ist die fest verankerte Schulpflicht sozialen Entwicklungen unterworfen, die somit zu weiteren Reformen führen können.32
3. Schulabsentismus: Definition und Begriffsbestimmung
Für das unentschuldigte Fernbleiben von der Schule gibt es in der Fachliteratur eine Vielfalt von Definitionen, daher existiert keine konsensfähige Begriffsbestimmung. In diesem Teil meiner Arbeit wird ein Überblick über die Definitionen und die Vielfalt der verwendeten Begriffe gegeben.
Die Erscheinung „Schulabsentismus“ ist aktuell öffentlich und wissenschaftlich ein unumstrittenes Thema, „weil ein unregelmäßiger Schulbesuch gravierende Folgen für den Bildungserwerb und damit langfristig auch für die Positionierung auf dem Arbeitsmarkt haben kann“.33 Die Wichtigkeit des Phänomens „Schulabsentismus“ ist sehr an die rechtlichen Normen gebunden, weil die Schulpflicht in Deutschland eine große Rolle spielt.34
Die Herkunft des Begriffs „Absentismus“, welcher in den Lehrbüchern als ein soziologischer Begriff kategorisiert wird, lässt sich auf die lateinische Sprache zurückführen. Man kann die Bedeutung aus den Begriffen „absens“ (abwesend) und „absentia“ (Abwesenheit) entnehmen. International gesehen spricht das Wort von Arbeitern, die sich zunehmend von ihren Betrieben durch „krankfeiern“ entfernen.35 Wenn man nun den Begriff „Absentismus“ in der Kombination mit „Schule“, also den „Schulabsentismus“ betrachtet, kann man die aus dem Volksmund bekannten Redewendung vom „Schulschwänzen“ vollständig verstehen. Die Bezeichnung „Schulschwänzen“ kennt man bereits, solange es die Schulpflicht gibt. Dennoch kann man den Terminus „Schulabsentismus“ in vielfältiger Weise betrachten, welcher alle möglichen Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule beinhaltet.36 In der wissenschaftlichen Fachliteratur sowie in den Medien kann das Thema Schulabsentismus anhand verschiedener Synonyme umschrieben werden:
„Schulverweigerung, Schulschwänzen, Schulabgewandtheit, Schuldistanzierung, Schulverdrossenheit, Schulphobie, Schulunlust, Schulaversion und dergleichen sind Begriffe, die kontextabhängig gewählt werden, um verschiedene Arten von Schulpflichtverletzungen zu benennen.“37 Als Gesamtphänomen des Themas ist der Begriff „Schulabsentismus“ (school absenteeism) in der Fachdiskussion als Oberbegriff gegeben.38 Aufgrund der Tatsache, dass es verschiedene Definitionen sowie unterschiedliche Ausprägungen des Schulabsentismus gibt, findet im weiteren Verlauf der Arbeit der Begriff Schulabsentismus Verwendung.
Der Oberbegriff „Schulabsentismus“ stammt aus der englischsprachigen Forschung und ist nun auch als ein Fremdwort im deutschen Sprachraum bekannt. Nach Ricking bedeutet der Schulabsentismus „das dauerhafte und wiederkehrende Versäumen des Unterrichts von Schülern ohne ausreichende Begründung“.39 Hierbei werden die verwandten Begriffe „Schulschwänzen“, „Zurückhalten“ und „Schulverweigerung“ unterschieden.
Das Schulschwänzen geht auf die Eigeninitiative des „schwänzenden“ Schülers zurück. Meistens geht der Schüler hierbei in seiner frei genommenen Zeit mit anderen Schülern für sie angenehmeren Beschäftigungen nach. Wenn die Abwesenheit des Schülers von der Schule seitens der Eltern veranlasst ist, spricht man vom „Zurückhalten“. Bei der „Schulverweigerung“ spielen schulische Ängste als Ursache eine Rolle, darunter kann man die Furcht vor den Lehrkräften, vor Mitschülern oder vor dem Schulversagen verstehen.40 Während man bei Schulabsentismus von einer körperlichen Abwesenheit vom Schulunterricht oder dem bewussten Zurückhalten der Eltern spricht, kann bei der Schulverweigerung der Schüler auch in den Schulstunden anwesend sein, aber die Mitarbeit ablehnen.41
3.1. Heterogene Begriffsbestimmung und deren Nutzung
Verschiedene Autoren charakterisieren die vielfältigen Begriffe in ihrem Inhalt zwar voneinander abweichend, dennoch sind sie einer Meinung darüber, dass diese Begriffe im Zusammenhang mit den Schülern stehen, die dem Schulunterricht aus unterschiedlichen Gründen fernbleiben. Hierbei ist zu beachten, in welchem Ausmaß und in welcher Intensität sie sich der Schule beziehungsweise dem Unterricht entziehen. Wie bereits erwähnt, gibt es im Hinblick auf das Thema des Fernbleibens von der Schule eine konfuse Vielfalt an Begriffen. Professor Heinrich Ricking, der an der Universität Oldenburg42 tätig ist, hat eine Metaanalyse durchgeführt, um die Häufigkeiten der in der Forschung genutzten Begriffe in der Datenbasis ausfindig zu machen. Es wurden jeweils 214 Begriffe aus dem englischen und deutschen Sprachraum zum Phänomen Schulabsentismus analysiert.43
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Tab. 1: Häufigkeiten der Termini nach Ricking 2006, S. 26)44
Der Tabelle kann man entnehmen, dass der am häufigsten genutzte Begriff für das Fernbleiben von der Schule „Schulschwänzen“ ist. Diesem folgen mit geringem Abstand „Schulphobie“ und „Schulabsentismus“ als häufigste Nennung und deren englischen Äquivalente.
Die Begriffe zur Schulverweigerung bzw. zum Schulabsentismus sind zwar heterogen, allerdings gibt es neben inhaltlichen Differenzen auch Überschneidungen. Dabei kommt es ganz darauf an, in welchen wissenschaftlichen Gebieten das Phänomen untersucht und definiert wird. Zudem werden in den Studien den gleichen Begriffen unterschiedliche Ursachen zugrunde gelegt. Von unterschiedlichen Autoren werden demnach andere Oberbegriffe für das Fernbleiben von der Schule festgelegt und verwendet.45
Heinrich Ricking bestimmt den Schulabsentismus als seinen Oberbegriff für die für längere Zeit bestehende sowie regelmäßige Abwesenheit aus dem Unterricht ohne eine genügende Begründung.46 Um an die internationalen Forschungen anknüpfen zu können, die „School absenteesm“ als Oberbegriff festlegen, präferiert Ricking den „Kontraktionsbegriff“ Schulabsentismus.47 Auch die folgenden Begriffe finden ihre Verwendung als Oberbegriff:
Schulversäumnisse, unregelmäßiges Schulbesuchsverhalten, Schulverweigerung, schuldistanzierte/ schulfrustrierte junge Menschen.48
Im weiteren Teil der Arbeit werden die von Ricking unter Schulabsentismus kategorisierten Begriffe Schulschwänzen, Schulverweigerung und Zurückhalten näher erklärt und voneinander abgegrenzt.
3.2. Schulschwänzen
Die Herkunft des Begriffs Schulschwänzen wird von Grimm49 mit einem Augenzwinkern beschrieben. Der Terminus leitet sich bekanntlich von dem Begriff „Schwänzelpfennige“ ab. Im 17. und 18. Jahrhundert war die Rede von Münzgeld, welches von Dienstboten entwendet wurde, wenn sie für ihre Herrschaften Botschaften übermittelt haben. Seinen eigentlichen Ursprung hat der Begriff Schulschwänzen aus einer „Gaunersprache“, auch Rotwelsch genannt, aus dem 13. Jahrhundert, welche von nicht einheimischen Randgruppen gesprochen wurde.50 Später sprachen Studenten von dem Begriff „Schwänzen“, wenn sie gewollt ihre Vorlesungen und Seminare versäumten.51 „Mit Schwänzen verbindet sich aus dieser Tradition bis heute die Vorstellung, dass der Schwänzer […] die gewonnene Zeit am besten in Geselligkeit, mit (studentischen) Freuden und Späßen zu füllen weiß“.52 Das Schulschwänzen wird sozusagen mit einem beabsichtigten Regelverstoß gleichgesetzt, wobei die Zeit genüsslich verbracht wird. Als Schulschwänzer werden demnach Jugendliche kategorisiert, die ein gestörtes Familienverhältnis haben, aus sozial schwachen Familien stammen, eine erschwerte Eltern-Kind-Beziehung aufzeigen, und aufgrund einer derart gescheiterten Erziehung müssen diese Jugendliche nacherzogen werden.53 An sich gesehen ist das Schulschwänzen nicht wirklich besorgniserregend. „Schulversäumnisse dieser Art gehören in das Repertoire adoleszenztypischer Regelverstöße, die keineswegs als Hinweis auf erhebliche Sozialisationsrisiken gewertet werden müssen.“54 Schulschwänzende Jugendliche fallen in der Regel durch dissoziale Verhaltensstörungen auf und haben eine geringe oder keine Motivation, Leistungen in der Schule zu erbringen.55 Bedenklich wird dies jedoch erst, wenn die Schulversäumnisse aufgrund von schulischem Versagen regelmäßiger werden und somit die weitere Schullaufbahn und die Integration in die Gesellschaft erheblich in Gefahr gerät. Das Schulschwänzen lässt sich als ein vorübergehendes Fernbleiben von der Schule definieren, wobei der Schüler gelegentlich auch im Unterricht wieder präsent ist.56 Verglichen mit Schulverweigerung und Zurückhalten ist das Schulschwänzen der harmloseste Begriff dieses Themenfeldes. Denn beim Schulschwänzen geht es um ein Fehlen in Ausnahmefällen, dies könnten einzelne Stunden sein, wie zum Beispiel, wenn Unterrichtsphasen durch den längeren Aufenthalt auf der Toilette versäumt werden oder durch zu spät kommen oder früher nach Hause gehen. Demnach kann es sich auch um das Ausfallen halber Tage und gelegentliches Fehlen ganzer Tage oder bestimmter Unterrichtseinheiten handeln. Sollte es zu einer längeren und regelmäßigen Abwesenheit kommen, so spricht man von einer Schulverweigerung.57
Thimm (2000) kategorisiert das Schulschwänzen je nach seinem Ausmaß in drei Ebenen:
Gelegenheitsschwänzen
- (Eck-)Stundenschwänzen als errechnetes Schwänzen von einzelnen Stunden, vor allem bei unbeliebten Lehrkräften oder in unbeliebten Unterrichtsfächern
- Gelegentliches Schwänzen am Tag
Regelschwänzen
- Unterrichtsfächer werden regelmäßig geschwänzt. Zumeist protest-, unlust- oder vermeidungsorientiert, bestimmte Fächer werden kontinuierlich gemieden
- Mehrere Tage wird für kurze Zeit geschwänzt. Eine bis zwei Wochen fehlen Schüler einmalig für kurze Zeit
- Beim Intervallschwänzen sind die Schüler gemeint, die konstant einige Tage die Schule vermeiden
- Beim gelegentlichen Schulschwänzen erscheinen die Schüler kontinuierlich für längere Zeit in der Schule und fehlen dann einmalig oder periodisch für ein paar Wochen. Die Rückkehr zurück in die Schule ist in diesen Fällen meist sehr schwierig. Nur mit viel pädagogischer Unterstützung könnte der Wiedereinstieg gelingen.
Intensivschwänzen als Schulverweigerung
- Bei der reversiblen Schulverweigerung fehlen die Schüler meistens für mehrere Wochen oder Monate im Unterricht. Jedoch sind diese mit großer Wahrscheinlichkeit in der Nähe der Schule anzutreffen. Auf diese Weise halten sie den Kontakt zu ihren Mitschülern aufrecht. Die Schule wurde von diesen Jugendlichen noch nicht ganz aufgegeben.
- Wenn die Jugendlichen tendenziell irreversibel die Schule verweigern, ist der Kontakt zur Schule sowie zu den Mitschülern komplett beendet.58
3.3. Schulverweigerung
Wie bereits erwähnt, versteht man unter dem Begriff Schulschwänzen einen Anteil an körperlicher Abwesenheit von der Schule, wobei hier die Anwesenheit dominiert. Im Vergleich dazu geht es bei der Schulverweigerung genau um das Gegenteil. Der Anteil der Abwesenheit von der Schule überwiegt in diesem Fall.59 So kann man festhalten, dass die Schulverweigerung inhaltlich ein bedeutungsvollerer Begriff der Schulversäumnisse ist, was das im Ausmaß des Schulschwänzens angeht. Des Weiteren spielt an dieser Stelle das Verhältnis vom Schüler zu seiner Schule eine bedeutende Rolle. Die Schulverweigerung kann auch durch die geistige Verschließung des Schülers gegenüber dem Unterricht geschehen. Es herrscht hierbei eine demonstrative Gleichgültigkeit des Schülers im Unterricht. Leistungsverweigerung oder Unterrichtsstörungen können auch unter die Kategorie Schulverweigerung fallen und können auch während der Anwesenheit des Schülers vorkommen. Es können mehrere Gründe für die Schulverweigerung genannt werden. Es könnte eine schlechte und unangenehme Beziehung zu den Lehrkräften und Mitschülern bedeutsam sein oder auch mangelhafte Leistungen könnten den Schüler zum Fernbleiben von der Schule veranlassen.60 Berücksichtigt man diese Aspekte als die Ursache von Schulverweigerung, so kann man gleichwohl auch von einer krankhaften Verweigerung ausgehen:
„Schulverweigerung wird damit als Symptom für eine emotional-internalisierende Störung verstanden, die im Sinne einer psychiatrischen Diagnose therapiebedürftig ist. Diese Auffassung wird auch von der Schweizer Pädagogin Ganter Bührer (1991) ausführlich abgehandelt, die Schulverweigerung im Rahmen ihrer Auslegungen als Vorstufe zur Schulphobie sieht.“61
Diese Definitionen bringen eine ablehnende Einstellung gegenüber Bildung und Schule zum Vorschein. Nach Oehme hat Schulverweigerung eine Anlehnung an Schulmüdigkeit und Schulabsentismus, jedoch ist die Schulverweigerung „die intensivste Abkehr von der Schule“.62
Auch betont Oehme, dass die Schüler, die die Schule regelmäßig und über längere Zeit hinweg vermeiden, sich mit der Schule nicht mehr identifizieren können und die Schule als Zwang ansehen.63
Kategorien der Schulverweigerung
Um den Begriff „Schulverweigerung“ näher zu bestimmen, unterscheidet Karl Heinz Thimm zwischen „Schulverdrossenheit“, „vermeidender Schulverweigerung“, „aktionistischer Schulverweigerung“ und dem „Totalausstieg“.64 Schulverweigerung „ist eine aktive Verweigerung von als sinnlos, bedrohlich etc. rezipierten Anforderungen, und zwar durch Wegbleiben und/oder erhebliche Verweigerungshandlungen im Unterricht (Unterrichtsverweigerung), die sich mit Später-Kommen, Früher Gehen, Tagesschwänzen etc. vergesellschaften.“65 Unter dem Begriff „Schulverdrossenheit“ fasst der Autor jene Verhaltensweisen zusammen, die durch Lernunlust und beispielsweise inneren Rückzug und Träumerei sowie Nicht-Erfüllung von Lehrererwartungen gekennzeichnet sind.66 Die „Aktionistische Schulverweigerung“ umfasst neben Regelverstößen und massiven Störungen im Unterricht die Provokation der Lehrkräfte.67 Diese Form der Verweigerung kann auch als Widerstand gegen die Werte und Normen der Institution Schule verstanden werden. Im Gegensatz dazu meint die „Vermeidende Schulverweigerung“ die körperliche Abwesenheit von der Schule.68 Der Begriff des „Totalausstiegs“ entspricht dem Begriff Schulabbruch und umfasst Jugendliche, die die Schule vorzeitig und ohne einen erfolgreichen Schulabschluss verlassen.
Unter dem Aspekt Schulangst fallen zum einen Ängste, sich von den Eltern(teilen), überwiegend von der Mutter, zu trennen. Ohne die Begleitung der Eltern sei das Kind „meist ängstlich und zurückgezogen oder sogar sozial isoliert.“69 Um von der Schule fernbleiben zu können, werden die Erziehungsberechtigten zumeist mit Ausreden konfrontiert, wie das Klagen über körperliche Beschwerden oder die Aussage, Opfer von Mobbingattacken seitens der Mitschüler zu sein.70 Zumeist können auch mangelnde Leistungen in der Schule und der auf dem Kind lastende Leistungsdruck Folgen einer Schulverweigerung sein.71
3.4. Zurückhalten/ Schulentzug
Die Einwilligung und das Einverständnis in das Zurückhalten des Kindes von der Schule haben die Erziehungsberechtigten zu verantworten, dies ist nicht auf die Initiative des Schulkindes zurückzuführen. Dieses Phänomen des Schulabsentismus kann man nach Ricking (2006) mit Zurückhalten oder mit Schulentzug nach Ganter-Bührer (1991) bezeichnen.72 Es könnte mehrere Ursachen haben, aus welchem Grund die Eltern ihre Kinder von der Schule fernhalten wollen. Beispiele könnten sein, dass einer der Elternteile krank ist und auf die Hilfeleistungen des Kindes im Haushalt oder Betrieb angewiesen ist. Vor allem sind Fälle besorgniserregend, wenn die Eltern bewusst auf die Erfüllung der Schulpflicht des Kindes verzichten und somit auch gegen die gesetzliche Regelung verstoßen, wenn Verletzungen des Kindes im Verborgenen gehalten werden sollen und aufgrund dessen der Gang aus dem Zuhause vermieden wird.73 „Unter diesen Umständen sehen die Kinder ihr Verbleiben in der Wohnung keineswegs als unrechtmäßig an.“74 Auch kann man das elterliche Zurückhalten aus psychologischem Blickwinkel betrachtet mit einer Trennungsangst in Verbindung setzen.75 Die Kinder sind in ständiger Sorge über den Zustand der Bezugspersonen, wenn diese sich nicht mehr in ihrer Nähe aufhalten.76 Die Unterstützung der Schulverweigerung oder des Schulschwänzens des Kindes durch die Erziehungsberechtigten könnte ihren Hintergrund auch darin haben, dass diese einfach gleichgültig und desinteressiert am Zustand des Kindes in der Schule sind. Die Ursachen für solch ein Verhaltensmuster der Eltern könnten auch darin liegen, dass Merkmale von Drogenabhängigkeit, psychischen Krankheiten, kulturellen Unterschieden bestehen oder die Absicht gegeben ist, Anzeichen von Kindesmissbrauch zu vertuschen. Im Endeffekt entziehen die Eltern mit solch einem Eingriff in das Bildungswesen ihren Kindern die Möglichkeit, dass diese ihr Recht und ihre Chancen auf Bildung wahrnehmen.77
Anhand der folgenden Tabelle sollen die Merkmale der drei Kategorien von Schulabsentismus nochmals übersichtlich dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Tab. 2: Vgl. Thimm, 2000, S. 121, zitiert nach Nicole Biegala, 2012, S. 15)78
3.5. Der aktuelle Forschungsstand
Die wissenschaftlichen Forschungen zum Phänomen Schulabsentismus haben im anglo-amerikanischen Sprachraum ihren Anfang. In diesen Ländern, wie beispielsweise in den USA, wurde das unentschuldigte Fernbleiben von der Schule gesetzlich als ein Straftatbestand markiert, während die Präsenz im Unterricht in Großbritannien eine Sache der Anerkennung der Schule bedeutet.79 Das Phänomen Schulabsentismus ist in pädagogisch- psychologischer Hinsicht intensiv erforscht worden, jedoch sind die entsprechenden Erkenntnisse in Deutschland noch relativ neu und kaum verbreitet.80 Die Forschungen zum Schulabsentismus sind nicht mehr nur auf die kriminologische, die sonder- und heilpädagogische oder die psychologische Fachdisziplin fokussiert, sondern haben auch in den Erziehungswissenschaften inzwischen große Aufmerksamkeit gewonnen.81 Für das Schulschwänzen werden nicht mehr nur der Schüler und sein sozialer Status als Hauptgrund gesehen. Man geht nun auch von anderen Faktoren aus, die das Verhalten des Schülers zum Schulschwänzen veranlassen, etwa die Schule selbst, gesellschaftliche Zusammenhänge und institutionelle Abläufe spielen eine Rolle.82 Ricking(2003) formuliert diesen Aspekt folgendermaßen: „Der heutige Forschungsstand hat den Punkt überschritten, Schulschwänzen als intraindividuelles Persönlichkeitsmerkmal mit familienbedingter Genese zu verstehen, aber auch eine verbesserte Unterrichtsqualität stellt wohl nur einen Mosaikstein in einer vielschichtigen Dynamik dar, in dessen Mitte der freie Stuhl im Klassenzimmer steht. […] Erst in jüngerer Zeit wird mehr dazu übergegangen, einen synoptisch-integrativen Blick auf den Gegenstand zu richten.“83
[...]
1 Vgl. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand. Bis Verlag (2003) S. 32
2 Vgl. Thimm, Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozialpädagogik und Schule. Votum Verlag (2000), S. 72
3 Vgl. R ADEMACKER, HERMANN: Schulversäumnisse und das Recht auf Bildung – Konsequenzen für Schule und Jugendhilfe. Unveröffentlichte schriftliche Fassung eines Vortrags auf dem 4. Niedersächsischen Präventionsmarkt, Lüneburg 2006, S. 10 .
4 Vgl. Andreas Vossenkuhl BIBB (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Bonn 2010gl, S. 53
5 Vgl. zur Geschichte der Schulpflicht Theißen 1977, S. 6ff,: Kaiser 1983, S. 6ff. zitiert nach Thimm, 2000, S. 72
6 Vgl. http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/schulpflicht.html
7 http://schulamt-darmstadt.hessen.de/irj/SSA_Darmstadt_Internet?cid=1ff31c30a67e193c4f19fa91ad902661 (Zugriff am: 25.03.2015)
8 Vgl. Thimm, Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozialpädagogik und Schule. Votum Verlag (2000), S. 73
9 Vgl. Andreas Vossenkuhl BIBB (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Bonn 2010, S. 53
10 Vgl. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand. Bis Verlag (2003) S. 38
11 Vgl. Thimm, Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozialpädagogik und Schule. Votum Verlag (2000), S. 73
12 Vgl. Christina Meyer, Schulabsentismus Eine Reflexion über die Bedingungen gelingender Kooperation zwischen Jugendhilfe und Sanktion, GRIN Verlag, 2010, S. 7f.
13 Vgl. Hessisches Schulgesetz, Fassung von 2009, § 67
14 Vgl. Hessisches Kultusministerium, Presseinformation; Neuer Leitfaden hilft Schulen im Umgang mit Schulverweigern, 2008
15 Vgl. Karlheinz Thimm: Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozialpädagogik und Schule. Münster 2000, S. 74-75
16 Vgl. Ricking, Heinrich; Neukäter, Heinz: Schulabsentismus als Forschungsgegenstand. 1997, S. 182, zitiert nach Thimm, 2000, S. 76
17 Vgl. ebd., S. 76-77
18 Vgl. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand, Bis Verlag, 2003, S. 27
19 Vgl. Froese/ Krawietz 1968, S. 15; zit. n. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand2003, S. 27
20.Vgl. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand, Bis Verlag, 2003, S. 28
21 Vgl. ebd., S. 28
22 Vgl. ebd., S. 29
23 Vgl. ebd., S. 29
24 Vgl. ebd., S. 30
25 Vgl. ebd., S. 30
26 Vgl. ebd., S. 30
27 Vgl. ebd., S. 30f.
28 Vgl. ebd., S. 31
29 Vgl. ebd., S. 31
30 Um eine bessere Lesbarkeit bieten zu können, wird in der Arbeit auf geschlechtsspezifische Differenzierungen verzichtet.
31 Vgl. Johannes Rux, Aktiv mit dem Schulrecht umgehen, Verlag Klinkhardt, 2008, S. 36f.
32 Vgl. Ricking, Schulabsentismus als Forschungsgegenstand, bis Verlag, 2003, S. 31
33 Vgl. Dunkake, Die Entstehung der Schulpflicht, die Geschichte der Absentismusforschung und Schulschwänzen als abweichendes Verhalten, In: Wagner, 2007, S. 13 zitiert von Christine Sälzer, Schule und Absentismus, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010, S. 14
34 Vgl. ebd. S. 14
35 Vgl. Evelyn Pluta, Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII, GRIN Verlag, 2003, S. 3
36 Vgl. Margrit Stamm, Schulabsentismus, ein Phänomen, seine Bedingungen und Folgen, VS Verlag, 2009, S. 15
37 Vgl. Christine Sälzer, Schule und Absentismus, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010, S. 14
38 Vgl. ebd. ed.
39 Vgl. Ricking, Schulische Handlungsstrategien bei Schulabsentismus. In: Schulleitung und Schulentwicklung, 1999, S. 2, zitiert von Christine Sälzer, Schule und Absentismus, VS Verlag, S. 14
40 Vgl. die Zusammenfassung bei Schreiber- Kittl & Schröpfer, 2002, S. 36 zitiert nach vgl. ebd. ed.
41 Vgl. ebd. ed.
42 Vgl. http://www.uni-oldenburg.de/heinrich-ricking/ Zugriff am 21.04.15; 17:47 Uhr
43 Vgl. RICKING, HEINRICH: Wenn Schüler dem Unterricht fernbleiben. Schulabsentismus als pädagogische Herausforderung. Verlag Julius Klinikhardt, 2006, S. 25
44 Vgl. ebd. S. 26
45 Vgl. Thimm, 2010, S. 102
46 Vgl. Schreiber-Kittl, Maria und Haike Schröpfer: Abgeschrieben? Ergebnisse einer empirischen Untersuchung über Schulverweigerung. München: Verlag Deutsches Jugendinstitut2002, S. 35
47 Vgl. Thimm, 2010, S. 102f.
48 Vgl. ebd. S. 102
49 (1899, nach Müller,1990)
50 Vgl. Ehmann & Rademacker, 2003, S. 23f. zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 15
51 Vgl. Christine Sälzer, 2010, S. 15
52 Vgl. Ehmann & Rademacker, 2003, S. 23f. zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 15
53 Vgl. Thimm, 2000, S. 104
54 Vgl. Ehmann & Rademacker, 2003, S. 23f. zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 15
55 Vgl. Thimm, 2000, S. 118
56 (Oehme 2007, Sturzbecher & Dietrich, 1993).
57 Vgl. Christine Sälzer, 2010, S. 15
58 Vgl. Thimm, 2000, S. 162f.
59 Vgl. Ehmann & Rademacker, 2003, S. 25 zitiert von Christine Sälzer, 2010, S. 16
60 Vgl. u.a. Reißig, 2001, nach Ehmann & Rademacker, 2003, S. 25 zitiert von Christine Sälzer, 2010, S. 16
61 Vgl. Möhring, 2000, S. 21 zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 16
62 Vgl. ebd. S. 16
63 Vgl. Christine Sälzer, 2010, S. 16
64 Vgl. Thimm, 2000, S. 163
65 Vgl. ebd. S. 163
66 Vgl. ebd. S. 164
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. ebd.
69 Vgl. ebd. S. 117
70 Vgl. Lade/ Kowalcyzk 1998, 8/3. 1, S.7 zitiert nach Thimm, 2000, S. 117
71 Vgl. Thimm, 2000, S. 117
72 Vgl. ebd. S. 17
73 Vgl. Ricking 2006, zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 17
74 Vgl. ebd.ed
75 Vgl. Ricking 2003, zitiert nach Christine Sälzer, 2010, S. 17
76 Vgl. Christine Sälzer, 2010, S. 17
77 Vgl. Ricking, 2014, S. 14 zitiert nach Helga Kittl-Satran, Schulschwänen- Verweigern- Abbrechen, Eine Studie zur Situation an Österreichs Schulen, Studien Verlag, 2006, S. 20
78 Vgl. 2 Vgl. Thimm, 2000, S. 121, zitiert nach Nicole Biegala, Schulabsentismus - Ursachen, Folgewirkungen und Interventionsmöglichkeiten von Schulabsentismus, GRIN Verlag, 2012, S. 15
79 Vgl. Ricking, 2003, zitiert nach Margrit Stamm, 2009, S. 35
80 Vgl. Margrit Stamm, Schulabsentismus, ein Phänomen, seine Bedingungen und Folgen, VS Verlag, 2009, S. 15
81 Vgl. ebd. S. 35
82 Vgl.ebd. S. 35
83 Vgl. Ricking, 2003, S. 19 zitiert nach vgl. ebd. S. 35
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