Papst Gregor V. Einsetzung, päpstliches Selbstverständnis, Verhältnis zu Otto III. und Stellung in Rom von April bis Oktober 996


Trabajo Escrito, 2005

17 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Brun von Kärnten als Papst Gregor V
2.1 Stadtrömische Verhältnisse bis zur Papsteinsetzung
2.2 Umstände und Motivation der Papsteinsetzung, Wahl des Kandidaten
2.3 Verhältnis zwischen Kaiser und Papst, päpstliches Selbstverständnis
2.4 Gregors V. Stellung in Rom, Rolle Ottos III.
2.5 Ottos III. Rückzug aus Rom: Motive und Folgen

3. Zusammenfassung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Herbst des Jahres 995 sah sich Papst Johannes XV. zunehmend durch den Führer der römischen Adelsfamilie der Crescentier, Crescentius II. Nomentanus, in seinem Amt bedroht und wurde kurz darauf aus der Stadt vertrieben. Durch seinen Hilferuf zog der deutsche König Otto III. von November 995 bis April 996 nach Norditalien, um ihm zurück ins Amt zu verhelfen. Noch in Ravenna erreichte Otto III. die Nachricht vom Tod des Papstes und wenige Tage später setzte der

16-jährige König seinen 24-jährigen Vetter Brun von Kärnten zum neuen Papst ein – es war der erste ‚deutsche’ Papst und der erste Papst, der ohne das Einverständnis des römischen Adels ernannt worden war.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Umstände dieser Papsteinsetzung näher zu beleuchten, Vorgeschichte und Folgen zu beschreiben und schließlich die Frage nach zentralen Motiven im Handlungsfeld der Beteiligten zu beantworten.

Im ersten Teil der Arbeit sollen die stadtrömischen Verhältnisse bis ins Jahr 995 kurz umrissen werden, der Schwerpunkt liegt auf der Etablierung der Macht durch die Crescentier. Daran schließt sich eine Beschreibung der Umstände der Papsteinsetzung an. Welche Erwartungen hatte der deutsche König an den neuen Papst und inwiefern konnte dieser den Ansprüchen gerecht werden? Im dritten Teil stehen das Verhältnis zwischen Gregor V. und Otto III. nach der Kaiserkrönung und die Frage nach Gregors V. päpstlicher Selbstsicht im Mittelpunkt. Der vierte Teil beleuchtet dann das Beziehungsdreieck zwischen Papst, Kaiser und der römischen Oberschicht während des gemeinsamen Aufenthalts der beiden Herrscher in Rom. Welches waren ihre Handlungsmotive und Erwartungen, und inwiefern konnten diese erfüllt werden? Die Arbeit schließt mit Überlegungen zur Abreise Ottos III. wenige Wochen nach der Krönung und der Frage, wie und wodurch sich das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst wandeln konnte.

Als Quellengrundlage dienen die von Philipp Jaffé zusammengetragenen Regesta pontificum Romanorum und die Neuberarbeitung der Papstregesten 911—1024 von Harald Zimmermann. Neben den Arbeiten von Percy E. Schramm und Mathilde Uhlirz hat Teta E. Moehs’ umfassende biographische Veröffentlichung zu Gregor V. als eine der wichtigsten Grundlagen für diese Arbeit gedient. Darüber hinaus seien noch die neuren Arbeiten von Gerd Althoff und Knut Görich erwähnt, die u.a. mit Ergebnissen zur Herrschaftsstruktur in ottonischer Zeit und zum Verhältnis zwischen Kaiser und Papst wichtige Ansätze geliefert haben.

2. Brun von Kärnten als Papst Gregor V.

2.1 Stadtrömische Verhältnisse bis zur Papsteinsetzung

Für ein besseres Verständnis des Verhältnisses zwischen Kaiser, Papst und dem römischen Stadtadel scheint es sinnvoll, zunächst die Entwicklung der Machtverhältnisse in Rom zu umreißen. Die genaue Konstellation ist heute oft schwer zu rekonstruieren; fest steht aber, dass weder ‚die Römer’ noch ‚der römische Adel’ als homogene Gruppe gesehen werden können;[1] vielmehr überschnitten sich vielfach Ziele und Motive der einzelnen Gruppen oder opponierten. Knut Görich beschreibt die Zeit von etwa 965 bis 990 als Phase der Expansion der Crescentier im Latium;[2] und die Crescentier können in der Tat für diesen Zeitraum als das führende römische Adelsgeschlecht gelten.[3] Ihr Einfluss verstärkte sich zunehmend und machte sie zur Spitze der römischen Oberschicht.

Als 962 Otto I. ‚seinen’ Papst Johannes XII. in Rom hatte unterstützen wollen, waren die Strömungen im römischen Adel allerdings noch viel zu unterschiedlich, als dass sich eine wirkungsvolle Opposition hätte bilden können.[4] Die Einflussnahme der Crescentier erreichte jedoch drei Jahre später ihren ersten Höhepunkt, als sie mit Johannes XIII. einen Papst auf den Heiligen Stuhl lancieren konnten, der unter ihrem Einfluss stand und seine Macht zur Begünstigung der crescentinischen Familie nutzte, indem er ihnen Städte mit kompletten Befugnissen und Einnahmen überstellte und die Vormacht in der Sabina sicherte.[5] Der damit begründete Stützpfeiler der crescentinischen Macht war die Sicherung territorialen Einflusses in den Gebieten um Rom.[6]

Für die Crescentier musste nunmehr das Eindringen der ottonischen Herrscher in ihren Einflussbereich als starke Zäsur gelten. 972 gelang es Otto I. und einer anticrescentinischen Partei, ‚ihren’ Kandidaten Benedikt VI. zum Papst zu erheben, obwohl die Crescentier auf dem von ihnen vorgeschlagenen Diakon Franko bestanden hatten.[7] Dieser riss dann auch 974 als Bonifaz VII. die Papstwürde an sich; und der Tod Ottos I. begünstigste den erneuten vorübergehenden Aufstieg der Crescentier.[8] Auch das kurze Pontifikat Petrus von Pavias als Johannes XIV. – er war von Otto II. im Herbst 983 eingesetzt worden – endete wenige Monate später durch seine Ermordung durch die crescentinische Partei.[9]

Die innerrömischen Machtverhältnisse blieben bis zu diesem Zeitpunkt sehr unkonstant; das stete Eingreifen der ottonischen Herrscher versagte den Crescentiern den permanenten direkten Einfluss auf den Papststuhl,[10] aber die territoriale Machtsicherung in den Gebieten nördlich und östlich Roms, in der Sabina und der römischen Toskana war gelungen.[11] Seit Beginn der 980er Jahre trat dann Crescentius II. Nomentanus an die Spitze des römischen Adels. Er begünstigte 985 die Einsetzung von Johannes XV., der fortan als Prototyp des crescentinischen Papstes gelten konnte: „Wenn er nicht durch Abstammung selbst zu den Crescentiern gehörte, so war er doch ihr Geschöpf und verschwägerte sein Haus mit dem ihren“[12] ; und Willi Kölmel meint, dass der Papst so sehr Spielball des Crescentius wurde, dass ab etwa 990 von der „Diktatur des Crescentius“[13] ausgegangen werden kann, die darin gipfelte, dass ein Zugang zum Papst nur mehr über Bestechung möglich war. Fest steht, dass die lange Abwesenheit eines ottonischen Herrschers in Rom die „zunehmend autokratische Herrschaft“[14] Crescentius’ ermöglicht hatte; schließlich gab er sich selbst den Titel senator omnium Romanorum. Die genauen Umstände, die dann zum Bruch mit Johannes XV. führten, sind nicht mehr aufzuklären, fest steht aber, dass ihn der „damals allmächtige Stadtherr Roms“[15] gefangen nahm und zur Flucht nach Tuszien zwang,[16] worauf sich der Papst Hilfe suchend an Otto III. wandte. Crescentius fürchtete die militärische Intervention Ottos III. und die damit verbundene Machtausübung des sächsischen Herrschers in Rom, dass er im Angesicht der anrückenden Truppen Johannes XV. nach Rom zurückkehren lassen wollte,[17] doch dieser starb Anfang 996 an einem Fieberanfall.

Die unbefriedigende Situation des Papsttums wurde zwischenzeitlich nicht mehr nur in Rom wahrgenommen. Gerbert von Aurillac kritisierte 995 auf der Reimser Synode die Unfreiheit des Papstes, und der Abt Leo von Aventin stellte seine Handlungsfähigkeit in Frage.[18]

Der dominierende Einfluss der crescentinischen Familie und die jahrzehntelange Befangenheit des Papstes müssen Otto III. bewusst gewesen sein, als er im April 996 seinen Vetter Brun von Kärnten zum Papst Gregor V. erhob. Es steht die Frage, wie diese Papstwahl motiviert war und unter welchen Umständen sie erfolgte.

[...]


[1] Vgl. Görich, Otto III., S. 203.

[2] Vgl. ebd., S. 239.

[3] Vgl. Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 99.

[4] Vgl. Kölmel, Rom, S. 25.

[5] Vgl. ebd., S. 29f.; Zur Vormachtstellung in der Sabina und der Herrschaft durch einen Vetter des Crescentius II. Nomentanus vgl. auch Schramm, Kaiser, Rom und Renovatio, S. 104.

[6] Vgl. Kölmel, Rom, S. 28.

[7] Vgl. Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 99; Görich, Otto III., S. 238.

[8] Vgl. Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 99.

[9] Vgl. ebd., S. 103.

[10] Vgl. Kölmel, Rom, S. 28.

[11] Vgl. Haller, Papsttum, S. 218.

[12] Ebd., S. 219.

[13] Kölmel, Rom, S. 33.

[14] Görich, Otto III., S. 239.

[15] Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 104.

[16] Vgl. Haller, Papsttum, S. 219; Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 104.

[17] Vgl. Moehs, Gregorius V., S. 24; Zimmermann, Papstabsetzungen, S. 104.

[18] Vgl. zu Gerbert von Aurillac: Görich, Otto III., S. 215; zu Leo von Aventin: Moehs, Gregorius V., S. 20.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Papst Gregor V. Einsetzung, päpstliches Selbstverständnis, Verhältnis zu Otto III. und Stellung in Rom von April bis Oktober 996
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Curso
Proseminar "Otto III."
Calificación
1,7
Autor
Año
2005
Páginas
17
No. de catálogo
V58465
ISBN (Ebook)
9783638526500
ISBN (Libro)
9783656814870
Tamaño de fichero
485 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Papst, Gregor, Einsetzung, Selbstverständnis, Verhältnis, Otto, Stellung, April, Oktober, Proseminar, Otto
Citar trabajo
Christian Schulze (Autor), 2005, Papst Gregor V. Einsetzung, päpstliches Selbstverständnis, Verhältnis zu Otto III. und Stellung in Rom von April bis Oktober 996, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58465

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