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Der Dept-Equity-Swap. Ein mögliches Sanierungsinstrument im Insolvenzplanverfahren

Unter besonderer Berücksichtigung von Bewertungsfragen

Titre: Der Dept-Equity-Swap. Ein mögliches Sanierungsinstrument im Insolvenzplanverfahren

Thèse de Master , 2019 , 59 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Marvin Zimber (Auteur)

Gestion d'entreprise - Investissement et Financement
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In der vorliegenden Masterarbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie eine plausible Bewertung der Forderung bei Einbringung erfolgen könnte. Zwar wurde durch die Einführung des ESUG´s die Differenzhaftung in §254 Abs. 4 InsO ausgeschlossen, doch darf es nach dem AktG, als auch nach dem GmbHG, zu keiner Unter-Pari-Emission von Gesellschaftsanteilen kommen. Aus diesem Grund herrscht in der Praxis eine große Unsicherheit in der Bewertung von einzubringenden Forderungen die, bei Erfüllung eines Insolvenztatbestandes im Insolvenzplanverfahren, Bewertungsabschlägen unterliegen sollten.

Neben der Bewertung der Forderung soll auch untersucht werden, in wieweit Altgesellschaftern Entschädigungen zustehen, weil man sie vor der Forderungseinbringung durch eine vereinfachte Kapitalherabsetzung aus dem Unternehmen herausdrängt. Aufklärend kann hier die Bewertung der Anteile der Altgesellschafter sein. Neben der Klärung der beiden Bewertungssachverhalte soll in dieser Arbeit zusätzlich noch beurteilt werden, in wieweit ein Dept-Equity-Swap für die Sanierung von Unternehmen überhaupt zielführend ist.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 EINFÜHRUNG

2 UNTERNEHMENSKRISE – DER WEG IN DIE INSOLVENZ

3 DIE INSOLVENZ

3.1 INSOLVENZFÄHIGKEIT

3.2 INSOLVENZTATBESTÄNDE

3.2.1 ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT §17 INSO

3.2.2 DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT §18 INSO

3.2.3 ÜBERSCHULDUNG §19 INSO

3.3 DAS REGELINSOLVENZVERFAHREN

3.4 DAS INSOLVENZPLANVERFAHREN

4 DER DEPT‐EQUITY‐SWAP IM INSOLVENZPLANVERFAHREN

4.1 EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNG DES DEPT‐EQUITY‐SWAPS

4.2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

4.2.1 INSOLVENZRECHTLICHE ASPEKTE IM INSOLVENZPLANVERFAHREN

4.2.2 GESELLSCHAFTSRECHTLICHE ASPEKTE

4.2.2.1 Ziel einer vereinfachten Kapitalherabsetzung

4.2.2.1.1 Kapitalherabsetzung nach GmbHG

4.2.2.1.2 Kapitalherabsetzung nach AktG

4.2.2.1.3 Bewertung der Anteile der Altgesellschafter

4.2.2.2 Sachkapitalerhöhung

4.2.2.2.1 Forderungseinbringung GmbHG

4.2.2.2.1 Forderungseinbringung AktG

4.2.2.2.3 Forderungsbewertung im Zuge der Sacheinlage

4.2.3 STEUERLICHE ASPEKTE

4.2.3.1 Einkommensteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

4.2.3.1.1 Rechtsprechung zum Sanierungserlass

4.2.3.1.2 Gesetzliche Regelung §3a EstG

4.2.3.2 Weitere relevante steuerliche Regelungen

4.2.3.2.1 Verlustvortrag §8c KStG

5 FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Masterarbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bewertungsfragen bei der Anwendung eines Dept-Equity-Swaps als Sanierungsinstrument innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens. Dabei wird analysiert, wie Forderungen als Sacheinlage plausibel bewertet werden können und welche insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, um das Ziel der Unternehmenssanierung zu erreichen.

  • Analyse der insolvenzrechtlichen Grundlagen und Abläufe (Regelinsolvenz vs. Insolvenzplanverfahren).
  • Untersuchung der gesellschaftsrechtlichen Schritte zur Durchführung eines Dept-Equity-Swaps (Kapitalherabsetzung und Sachkapitalerhöhung).
  • Kritische Auseinandersetzung mit Bewertungsmethoden von Forderungen im Zuge der Sacheinlage.
  • Darstellung steuerrechtlicher Implikationen, insbesondere der Behandlung von Sanierungsgewinnen.
  • Bewertung der Sinnhaftigkeit des Instruments für Gläubiger und Unternehmen in der Krise.

Auszug aus dem Buch

4.2.2.2.3 Forderungsbewertung im Zuge der Sacheinlage

Der eigentlich zentrale Punkt bei Durchführung eines Dept-Equity-Swaps ist die Bewertung der eingebrachten Forderung, also mit welchem Wert diese ins Stammkapital/ gezeichnete Kapital übernommen wird. In den gesetzlichen Vorschriften §225a InsO lässt sich zu dieser Frage keine Antwort finden. Der schon erwähnte §254 Abs.4 InsO lässt zumindest eine Vermutung zu, nach der die Forderungseinbringung regelmäßig niedriger als der Nominalwert zu bewerten ist.

Auch der Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Sanierung von Unternehmen sieht vor, dass die eingebrachten Forderungen regelmäßig nicht mit dem Nennwert, sondern mit einem reduzierten Wert einzubringen sind, wenn sich das Unternehmen in einem Insolvenzplanverfahren befindet. Hierfür ist gegebenenfalls ein Gutachter hinzuzuziehen, um festzustellen, ob eine Forderung zum Nennwert oder zu einem reduzierten Wert einzubringen ist. Nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert wird gesucht.

Es wird sich im nächsten Schritt die Frage stellen, ob eine Bewertung der Forderung nach Liquidations- oder Fortführungsaspekten erfolgen muss. Auch hierzu gibt es keine rechtliche Regelung.

In der Literatur wird erkennbar, dass die Bewertung mit der Frage nach der zukünftigen Unternehmensfortführung zusammenhängt. Soll das Unternehmen saniert oder liquidiert werden?

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung skizziert den Wandel der Insolvenzordnung, die Einführung des ESUG und die steigende Bedeutung des Dept-Equity-Swaps bei der Bewertung einzubringender Forderungen.

2 UNTERNEHMENSKRISE – DER WEG IN DIE INSOLVENZ: Das Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen einer Unternehmenskrise und die verschiedenen Krisenstadien, die letztlich zur Insolvenzantragspflicht führen können.

3 DIE INSOLVENZ: Hier werden die Insolvenzfähigkeit, die Insolvenztatbestände (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) sowie der Ablauf des Regelinsolvenz- und Insolvenzplanverfahrens dargestellt.

4 DER DEPT‐EQUITY‐SWAP IM INSOLVENZPLANVERFAHREN: Das Hauptkapitel analysiert das Instrument des Dept-Equity-Swaps, unterteilt in rechtliche Rahmenbedingungen, gesellschaftsrechtliche Aspekte wie Kapitalherabsetzung und Forderungseinbringung sowie steuerliche Fragestellungen.

5 FAZIT: Das Fazit bewertet den Dept-Equity-Swap als ein geeignetes, wenn auch komplexes Instrument zur Sanierung, das jedoch aus Liquiditätsgründen allein nicht ausreicht und einer präzisen Bewertung bedarf.

Schlüsselwörter

Dept-Equity-Swap, Insolvenzplanverfahren, ESUG, Sanierungsinstrument, Forderungseinbringung, Sacheinlage, Überschuldung, Kapitalherabsetzung, Sachkapitalerhöhung, Unternehmensbewertung, DCF-Verfahren, Sanierungsgewinn, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht den sogenannten Dept-Equity-Swap als Instrument zur Unternehmenssanierung innerhalb von Insolvenzplanverfahren, mit einem besonderen Fokus auf die dabei auftretenden Bewertungsfragen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Felder sind das Insolvenzrecht, das Gesellschaftsrecht (insbesondere Kapitalmaßnahmen) sowie steuerrechtliche Regelungen zur Behandlung von Sanierungsgewinnen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie eine plausible Bewertung von Forderungen bei deren Einbringung in das Stammkapital im Zuge eines Dept-Equity-Swaps erfolgen kann, da in der Praxis hierzu große Unsicherheit herrscht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Rechtsanalyse, um die gesetzlichen Grundlagen und bestehende Diskussionen in der Fachliteratur zu bewerten und einzuordnen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Dept-Equity-Swaps, die gesellschaftsrechtlichen Schritte (Kapitalherabsetzung, Forderungseinbringung) und die steuerlichen Implikationen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlüsselwörter sind unter anderem Dept-Equity-Swap, Insolvenzplanverfahren, Sacheinlage, Forderungsbewertung und Sanierungserfolg.

Wie unterscheidet sich die Bewertung im Insolvenzplan von einer normalen Bewertung?

Im Insolvenzplanverfahren muss die Bewertung häufig den Tatsachen einer Unterbilanz Rechnung tragen, wobei sich die Frage stellt, ob nach Liquidations- oder Fortführungsaspekten zu bewerten ist, wofür es keine starren gesetzlichen Vorgaben gibt.

Welche Bedeutung hat das Obstruktionsverbot gemäß § 245 InsO für dieses Instrument?

Das Obstruktionsverbot ermöglicht es, einen Insolvenzplan auch gegen den Willen von Gruppen (wie Altgesellschaftern) durchzusetzen, sofern diese nicht schlechter gestellt werden als ohne den Plan, was den Swap gegen Widerstände praktikabel macht.

Warum ist die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen so kritisch?

Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen würde den Sanierungserfolg gefährden, da sie das ohnehin angeschlagene Unternehmen zusätzlich finanziell belasten würde, weshalb der Gesetzgeber hier mit dem § 3a EstG für Befreiungen gesorgt hat.

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Résumé des informations

Titre
Der Dept-Equity-Swap. Ein mögliches Sanierungsinstrument im Insolvenzplanverfahren
Sous-titre
Unter besonderer Berücksichtigung von Bewertungsfragen
Université
University of Applied Sciences Aschaffenburg
Note
1,3
Auteur
Marvin Zimber (Auteur)
Année de publication
2019
Pages
59
N° de catalogue
V584853
ISBN (ebook)
9783346212894
ISBN (Livre)
9783346212900
Langue
allemand
mots-clé
Insolvenzrecht Dept-Equity-Swap Bewertung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Marvin Zimber (Auteur), 2019, Der Dept-Equity-Swap. Ein mögliches Sanierungsinstrument im Insolvenzplanverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584853
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Extrait de  59  pages
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