Territorialisierung am Beispiel des Erzstiftes Mainz


Term Paper (Advanced seminar), 2006

23 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhalt

1. Das Erzstift Mainz – die Anfänge

2. Territorialisierung des Erzstiftes
2.1 Bestrebungen des Erzbischof Adalbert I. (1111-1137)
2.2 Territoriale Entwicklung des Erzstiftes in den Jahren
1137 bis 1200
2.3 Die Gebiete des Erzstifts im 13. Jahrhundert
2.3.1 Großraum Hessen
2.3.2 Großraum Thüringen
2.3.3 Großraum Rhein-Main-Gebiet
2.3.4 Beziehungen zu Rudolf von Habsburg

3. Zusammenfassung

1. Das Erzstift Mainz – die Anfänge

Die Geschichte der Stadt Mainz ist wechselhaft. Ihre Kirchengeschichte ist es ebenfalls. Spätestens für die Zeit um 540/50 dürfen Erwähnungen von Mainzer Bischöfen als gesichert gelten. Die Entwicklung des Stiftes Mainz steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Bistums, dessen weltliche Habseligkeiten ersteres zu verwalten, zu betreuen und bisweilen auch zu mehren hatte. So wurde das Bistum 780/1 zum Erzbistum erhoben und mit ihm das Stift zum Erzstift. Die Grundlage allen weltlich-herrschaftlichen Handelns des Erzbischofs bildete zunächst „das reiche Kirchengut, über welches das Erzstift schon in karolingischer Zeit“ in Mainz und seiner näheren Umgebung verfügte[1]. Das Vermögen fußte auf kirchlichem Zehnten, Eigenkirchen und Grundbesitz[2]. Eine weitere Voraussetzung für das nun folgende territoriale Handeln der Erzbischöfe bestand in der wahrscheinlich unter Bischof Wilhelm (954-968) erlangten Immunität des Mainzer Kirchenbesitzes. Dieser machte eine Herauslösung aus zuvor bestehenden Besitzrechten erst möglich, wenn auch kaum anzunehmen ist, dass zu jener Zeit bereits nennenswerte Territorialkomplexe entstanden seien. Viel eher ist wohl davon auszugehen, dass es sich um den für die Zeit üblichen Streubesitz handelte, der keineswegs ein regional homogenes Bild ergäbe.

Einer der gewiss bekanntesten Bischöfe war Willigis (975-1011), der dem Bistum diejenigen von Büraburg und Erfurt eingliederte[3]. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit hatte Otto II. zudem die Immunität des Mainzer Kirchenbesitzes bestätigt, 983 überließ der König die Rechte an Bingen dem Mainzer Bischof[4]. Aschaffenburg war inzwischen zum zweiten wichtigen Bezugspunkt innerhalb des Erzstiftes geworden, die königliche Pfalz in Erfurt ging in den Machtbereich des Mainzer Hirten Erzbischof Aribo (1021-1031) über. Doch wirklich aktive Territorialpolitik sollte erst ab der Zeit Adalberts I. (1111-1137) ausgeübt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Leider erweist sich die Mainzer Bistumsgeschichtsschreibung als dürftig. Da ein beachtlicher Anteil als verloren gelten muss, ist „die Bischofschronik des Grafen Wilhelm von Zimmern […] die weitaus ausführlichste Darstellung. Da Zimmern aber […] seine Quellen nicht nennt und außerdem wie aus einem Guß erzählt, sind Rückschlüsse auf die ältere Überlieferung vorerst nicht möglich.“[6] Die vorliegende Arbeit fußt maßgeblich auf den Erkenntnissen der bereits zu diesem Thema betriebenen Forschung.

2. Territorialisierung des Erzstiftes

Versteht man den Begriff der Territorialisierung im wörtlichen Sinne, so bezeichnet er die Bildung zusammenhängender Herrschafts-gebiete. Dazu zählt auch das Schließen eventuell bestehender oder sich auftuender Lücken innerhalb des betreffenden Herrschafts-gebietes, sei es durch Kauf, Eroberung oder Zugewinn auf Grund dynastischer Verbindungen. Gerade letztere Möglichkeit erfreute sich seit jeher großer Beliebtheit, ermöglichte die Heiratspolitik hoher Häuser doch die Sicherung von Gebietserwerbungen. Hinzu kam, dass die neu geschaffenen Territorien dank der Kinder als Rechtsnachfolger Aussicht hatten, dauerhaft in Familienbesitz zu bleiben und von Generation zu Generation vergrößert zu werden.

Diese Möglichkeit stand den geistlichen Fürsten nun einmal nicht offen. Sollte es je Abkömmlinge gegeben haben, so waren sie selbstredend keinesfalls nachfolgerelevant. Alternativ wurde im Laufe der Geschichte des Erzbistums und Erzstiftes Mainz zwar gelegent-lich die Möglichkeit ergriffen, einen nahen Verwandten eines bereits erfolgreich zum Erzbischof Gewählten in dieses Amt zu versetzen. Außerdem scheint die Vogtei über die erzstiftischen Güter seit 1040 „ein und demselben Verwandtschaftskreis, der enge Beziehungen zur Abtei Fulda besaß“[7], anvertraut gewesen zu sein. Dennoch kann von dynastischem Denken und Handeln im eigentlichen Sinne keine Rede sein. Den Erzbischöfen blieben also im Grunde entweder käuf-licher Erwerb, Tausch oder Eroberung, soweit sie überhaupt ein Interesse an der Territorienbildung ihres Stiftes hatten[8].

2.1 Bestrebungen des Erzbischofs Adalbert I. (1109/11-1137)

Adalbert I. gilt als der erste eigentliche und zugleich als einer der bedeutendsten Territorialpolitiker auf dem Mainzer Bischofsstuhl. Zum Erzbischof gewählt wurde er 1110, im Jahre 1111 vom Kaiser mit Ring und Stab investiert. Trotz ehemals engen Vertrauens-verhältnisses zu Heinrich V. geriet er unmittelbar nach Amtsantritt in Gegnerschaft zu ihm. Er hatte dem Kaiser gegenüber „die Rückgabe der ihm als Lehen überlassenen Reichsburgen, Trifels und Maden-burg“[9], verweigert, was seine Gefangennahme zu Folge hatte. Aus dieser durch Zwang seitens der Mainzer schließlich entlassen[10] und um die Herrschaft zumindest über die Burg Trifels ärmer wurde ihm 1115 die Bischofsweihe zuteil. Seine auf den Bestand des dazu-gehörigen Erzstiftes gerichtete Territorialpolitik trachtete fortan danach, „den anderen weltlichen burgenbesitzenden Herrschafts-trägern […] ein gleichwertiges politisches Instrumentarium entgegen-zusetzen“[11]. Zu Wege brachte er dies nicht zuletzt durch Taten wie die Zerstörung der kaiserlichen Burg Stromberg bei Bingen im Jahre 1116 oder die Eroberung der staufischen Burg in Oppenheim 1118[12]. Den Großteil der erzstiftischen Erwerbungen bildeten allerdings bereits bestehende und zu jener Zeit in Gründung begriffene Burgen[13] und Klöster wie Kloster Eberbach im Rheingau, Stift Fredelsloh bei Northeim/Leine und einige weitere in Nordhessen, der Wetterau und in Thüringen, hier insbesondere das Stift Ettersberg bei Weimar und Kloster Gerode auf dem Eichsfeld[14].

[...]


[1] Reuling, S. 1.

[2] Stimming, S. 4.

[3] Köbler, S. 367.

[4] Vgl. Stimming, S. 23-24; Reuling S. 85.

[5] Schütz, S. 27.

[6] Müller, S. 24.

[7] Falck, S. 112.

[8] Schmitt urteilt auf S. 5 etwa über die Erzbischöfe: „Es fehlte ihnen wie allen geistlichen Fürsten das Familieninteresse. Aber auch das persönliche Interesse, das ihre Amtsbrüder vielfach zu fieberhafter Tätigkeit stachelte, ging ihnen zumeist ab.“.

[9] Grathoff, S. 18, verweist in diesem Zusammenhang auf eine Quellensammlung bei Biundo.

[10] Hehl, S. 842 und 850.

[11] Grathoff, S. 20.

[12] Falck, S. 121.

[13] Vgl. u.a. Zusammenstellung bei Reuling, S. 86.

[14] Reuling, S. 86.

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Territorialisierung am Beispiel des Erzstiftes Mainz
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Course
Das Reich und Europa zur Zeit Rudolfs von Habsburg
Grade
2,0
Author
Year
2006
Pages
23
Catalog Number
V58754
ISBN (eBook)
9783638528597
ISBN (Book)
9783640328123
File size
549 KB
Language
German
Notes
Einschließlich Handout
Keywords
Territorialisierung, Beispiel, Erzstiftes, Mainz, Reich, Europa, Zeit, Rudolfs, Habsburg
Quote paper
Constanze Kunze, geb. Martin (Author), 2006, Territorialisierung am Beispiel des Erzstiftes Mainz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58754

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