Konzeptionelle Entwicklung einer Hausgemeinschaft, als moderne 'familial' geführte Wohneinheit, für dementiell erkrankte Bewohner


Trabajo Escrito, 2004

29 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Beschreibung der Ausbildungsstelle
2.1 Aufbau und Organisationsstruktur der Einrichtung
2.2 Organigramm des Caritas- Altenzentrums St. Martha.
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.4 Qualitätsprüfung
2.5 Qualitätssicherung
2.6 Finanzierung

3. Praktische Tätigkeiten
3.1 Allgemeine Aufgaben
3.2 Projekt „Hausgemeinschaft“
3.2.1 Notwendigkeit der neuen Wohnform
3.2.2 Bildung der Arbeitsgemeinschaft
3.2.3 Zielsetzung / Struktur- Leistungskonzept
3.2.4 Zielgruppe.
3.2.5 Milieu und Umgebungsgestaltung
3.2.6 Bildung der Hausgemeinschaft
3.2.7 Bewohnerzusammensetzung, Gruppengröße
3.2.8 Personalkonzept
3.2.9 Investition Finanzierung.
3.2.10 Modell des Realisierungsprozesses

4. Reflexion des Schwerpunktthemas
4.1 Allgemeine Reflexion
4.2 Eigenes Handeln / Gruppendynamische Prozesse
4.3 Schlussbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

Anhang

Erklärung zur Autorschaft

1. Einleitung

Mein Berufspraktikum absolvierte ich in der Zeit vom 01.11.2003 bis 31.10.2004 im Caritas- Altenzentrum St. Martha in Speyer. Bereits während des Studiums, hatte ich im Rahmen eines dreimonatigen Fachhochschulpraktikums Gelegenheit die Einrichtung kennenzulernen. Aufgrund der gewonnenen Eindrücke des damaligen FH-Praktikums, sowie durch Gespräche mit dem Leiter der Einrichtung begann ich mich mit neuen Wohnformen in der stationären Altenhilfe auseinanderzusetzen. Insbesondere innovative Wohnformen, wie die viel diskutierten Wohn- und Hausgemeinschaften für dementiell erkrankte Bewohner, stellten für mich eine interessante Alternative zur klassischen Heimversorgung dar. Aufgrund meiner gewonnenen Einsicht, dass Hausgemeinschaften eine „neue Kultur“ in der stationären Heimlandschaft einläuten können, habe ich dieses Thema zum Gegenstand meiner Diplomarbeit[1] gemacht. Vor diesem Hintergrund empfand ich es als außerordentlich vielversprechend, als sich mir nach dem Studium die Gelegenheit bot, während des Berufspraktikums an der Entwicklung einer Hausgemeinschaftskonzeption für das Caritas- Altenzentrum St. Martha mitzuarbeiten und dabei Inhalte meiner Diplomarbeit auch praktisch umzusetzen. Insofern steht also nicht der demenzkranke alte Mensch und seine sozialen Beziehungen im Zentrum meiner Betrachtung, sondern die soziokulturellen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen im Feld der stationären Altenhilfe. Welche Schwierigkeiten und Grenzen sich bei der konzeptionellen Arbeit aufzeigten, wie diffizil die Suche nach Lösungen war und welche Lernerfahrungen ich gemacht habe, werde ich im Anschluss an den institutionellen und den theoretischen Teil der vorliegenden Hausarbeit darstellen.

2. Beschreibung der Ausbildungsstelle

2 . 1 Aufbau und Organisationsstruktur der Einrichtung

Das Altenzentrum St. Martha ist eine Einrichtung des Caritasverbandes für die Diözese Speyer e.V.. Das Caritas- Altenzentrum St. Martha ist eine vollstationäre Einrichtung mit 100 Betten. Die 78 Pflegeplätze teilen sich in drei Wohngruppen auf. In der Wohngruppe Erdgeschoss wohnen 23 Bewohner (3 Einzelzimmer und 10 Doppel-zimmer). In der Aufteilung der EG Wohngruppe ist ein Kurzzeitpflegeplatz integriert. Im 1. Stock befinden sich zwei Wohngruppen. In der Wohngruppe Süd wohnen 28 Bewohner (5 Einzelzimmer und 12 Doppelzimmer). In der Wohngruppe Nord wohnen 27 Bewohner (3 Einzelzimmer und 12 Doppelzimmer). Im zweiten Stock ist der Apartmentbereich mit 22 Wohnapartments.

Gemäß dem Leitbild des Caritasverbandes besteht der Auftrag, das christliche Gebot der Nächstenliebe zu verwirklichen. Aus diesem Leitbild haben sich für die Einrichtung „zentrale Gestaltungsprinzipien“ herauskristallisiert. Diese beeinflussen das Handeln und sind richtungsweisend für die Arbeit in der Einrichtung. Aufgabe ist es, alten Menschen bei ihrer Lebensbewältigung, insbesondere in Notsituationen, Hilfe anzubieten. Werte und Würde menschlichen Lebens sind Maßstab allen Handelns. Dabei gilt es, sich für die Kontinuität der individuellen, sozialen und religiösen Lebensinhalte der Bewohner einzusetzen. Das Handeln gründet auf dem christlichen Verständnis von der Einzigartigkeit und Würde eines jeden Menschen und dem Bewusstsein solidarischer Verbundenheit, geleitet von einer ganzheitlichen Sichtweise des alten Menschen, die ihn vorbehaltlos als Persönlichkeit ernst nimmt und seine Alterssituation als Kontinuum persönlicher Entwicklungs- und Erfahrungsprozesse betrachtet. Zudem arbeitet die Einrichtung nach dem Ansatz AEDL (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des täglichen Lebens) von Monika Krohwinkel. Seit 1991 gehören Ordensfrauen der Kongregation Herz- Jesu aus Indien dem Pflegeteam des Caritas- Altenzentrums St. Martha an. An dieser Aufgabe wirken alle mit, die sich für die Mitarbeit in der Einrichtung entscheiden.

Die personellen Voraussetzungen der Einrichtung gliedern sich wie folgt auf: Leiter der Einrichtung (1 Stelle), Pflegedienstleitung (1 Stelle), Verwaltung (2 Stellen), Pflege (29,34 Stellen davon Fachkräfte: 17,19 Stellen, Nicht- Fachkräfte: 12,15 Stellen – im Nicht- Fachkräfteanteil sind eine ¾ Stelle[2] für die Soziale Betreuung, ¾ Stelle für den Sozialdienst und 2 Pflege- Azubi`s enthalten), Küche (6 Stellen), Hauswirtschaft (3,94 Stellen ), Hausmeister (1 Stelle), Hausmeistergehilfe (1 Stelle), 2 Praktikanten[3]

In der Einrichtung müssen die einzelnen Abteilungen miteinander kooperieren. Diesbezüglich findet jeden Morgen eine Frühbesprechung statt, in der die wichtigsten Informationen weitergegeben werden. An der Besprechung nehmen der Leiter der Einrichtung, Pflegedienstleitung, Sozialdienst, Verwaltungsleitung, Küchenleitung, Hauswirtschaftsleitung und der Hausmeister teil. Der Leiter der Einrichtung erläutert die Tagesordnungspunkte und informiert über dringliche Vorgänge, bauliche Maßnahmen, geplante Aktivitäten, besondere Vorkommnisse, Veränderungen in Verfahrensabläufen, Bedeutsames hinsichtlich der Heimbewohner usw.. Jeder der Teilnehmer hat die Möglichkeit seine Meinung zu den Themen zu äußern, Vorschläge einzubringen und eigene Anliegen vorzutragen.

Weiterhin finden im Haus unterschiedliche Besprechungen auch unter Beteiligung der Bewohner und des Heimbeirates statt. Das Caritas- Altenzentrum St. Martha arbeitet bei Festen und Projekten mit der Pfarrei St. Joseph und dem Kindergarten zusammen. Der Kindergarten beteiligt sich regelmäßig an Projekten wie z. B. Aktionswochen, Bastelstunden, Feierlichkeiten usw.. Die Einrichtung arbeitet mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser in Speyer bezüglich Heimaufnahmen zusammen.

Eine Besonderheit der Einrichtung besteht darin, dass von Montag bis Sonntag für Gäste, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit besteht am stationären Mittagstisch ein Mittagessen einzunehmen. Auch verfügt das Caritas- Altenzentrum St. Martha über eine Kapelle in der die Bewohner, durch die Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde regelmäßig an Gottesdiensten teilnehmen können. Außerdem bietet die Einrichtung täglich abwechselnde Angebote, wie z.B. Gymnastik, Gedächtnistraining, Singstunden, Tanztee etc. den Bewohnern an. Der Sonderdienst, der mitverantwortlich für die Gestaltung des Lebensraumes der Bewohner ist, hat sich zum Ziel gesetzt, Beziehungen der Menschen innerhalb und außerhalb des Hauses zu fördern. Er berät, begleitet, erschließt Ressourcen und regt Grundaktivitäten an. Zudem wurden vom Sonderdienst zwei geschlossene Gruppen mit einer begrenzten Anzahl von Bewohnern, die an einer Demenzerkrankung in unterschiedlichen Stadien leiden, eingeführt.

2.2 Organigramm des Caritas- Altenzentrums St. Martha

- siehe nachfolgende Seite -

Organigramm

2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Caritas- Altenzentrum St. Martha unterliegt als zugelassene, pflegesatz-finanzierte, vollstationäre Einrichtung, einer großen Anzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen[4] . Als wichtigste Vorschriften sind jedoch in erster Linie das Heimgesetz[5]., das Pflegeversicherungsrecht und die Heimpersonalverordnung zu nennen. Nach § 3 HeimG besteht die Verpflichtung Leistungen im Heim nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen und nach § 71 SGB XI, ist stets eine verantwortliche Pflegefachkraft vorzuhalten, der Steuerungsprozesse für Pflege- und Betreuungsprozesse obliegen. Details zur Regelung der Personalausstattung werden dann allerdings wiederum der Heimpersonalverordnung überlassen. Dabei ist es von Bedeutung, dass in der Einrichtung sichergestellt werden muss, dass dem Anforderungsprofil, das Bewohner mitbringen, in fachlicher Hinsicht entsprochen werden kann. Als verbindlich nach der Heimpersonalverordnung ist der Appell zu verstehen, dass immer ausreichend Personal vorhanden sein muss.

Für die Sicherung der Pflege in Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich die Leistungen des SGB XI bedeutsam, insbesondere die des § 43 SGB XI. Das bedeutet, das Heim muss gem. § 43 SGB XI alle Leistungen vorhalten, die fachlich notwendig sind und zur Leistungspflicht der Einrichtung gehören. Hierzu zählen Leistungen der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Auch für Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist das Pflegeversicherungsrecht relevant. Es ist allerdings selektiv hinsichtlich der Anerkennung von demenzspezifischem Hilfebedarf, denn das Gesetz verpflichtet die Pflegekassen nur für solche Hilfen, die in dem Verrichtungskatalog des §14 Abs. 4 SGB XI abschließend aufgezählt sind, also Hilfen bei Körperpflege, der Ernährung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und Mobilität[6].

2.4 Qualitätsprüfung

Qualitätsprüfungsinstitutionen sind der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), die Heimaufsicht, das Gesundheitsamt, die Pflege-/ Krankenkassen und die Träger der Sozialhilfe. Soweit erforderlich, stimmen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ihren Auftrag und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit den anderen Institutionen ab, klären mögliche Kooperationen und nehmen Abgrenzungen vor. Für das Cartias- Altenzentrum St. Martha, sind insbesondere die Aufgaben der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz von Belang. Die Heimaufsicht hat einen Beratungs- und Aufsichtsauftrag wahrzunehmen. Ihr obliegt die Prüfung von Einrichtungen als Amtspflicht. Im Einzelfall sind sogar gemeinsame Qualitätsprüfungen von Heimaufsicht und MDK möglich.

2.5 Qualitätssicherung

Mit dem ins Sozialgesetzbuch XI in seinen §§ 80 ff. aufgenommenen Pflege- Qualitätssicherungsgesetz von 2001 haben sich die Pflegeeinrichtungen den Überprüfungen der Pflegekassen mittels des MDK auf Beachtung von Qualtitätsstandards zu unterziehen[7]. Ausgangspunkte für die externe Qualitätsprüfung bilden der Stand der internen Qualitätssicherung und die bereits erzielten Ergebnisse. Dies bedeutet, dass die Prüfung sich nicht nur auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse, sondern auch auf den Stand der internen Qualitätssicherung erstreckt.

Gesetzliche Grundlage ist § 80 Abs.2 SGB XI. Danach sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Bei der stationären Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87 SGB XI), sowie auf Zusatzleistungen (§ 88 SGB XI). Die Pflegeeinrichtungen haben auf Verlangen der Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder den von den Landesverbänden bestellten Sachverständigen die Prüfung der Qualität ihrer Leistungen durch Einzelprüfungen, Stichproben und vergleichende Prüfungen zu ermöglichen. Die Prüfungen erstrecken sich auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse. In der Qualitätssicherung wird zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterschieden. Damit haben die Medizinischen Dienste insbesondere im Rahmen der Strukturqualität Ausstattung, Organisation und Qualifikation, der Prozessqualität Pflegeprozessplanung, Pflegedokumentation, Pflegestandards sowie Durchführung der Pflege und der Ergebnisqualität Aktivierungserfolg, Unterstützung bei der Inanspruchnahme rehabilitativer Maßnahmen, Zufriedenheit der Bewohner, Einbeziehung sozialer Netze etc. zu prüfen.[8]

[...]


[1]Titel: „Milieutherapeutisch orientierte Wohngruppenkonzeption für dementiell erkrankte Bewohner vollstationärer Alteneinrichtungen als stationsintegrierte kleine Wohneinheit“

[2]¾ Stelle = 0,75 %

[3]Praktikanten haben keine Auswirkung auf den Stellenschlüssel

[4]Rechtliche Rahmenbedingungen sind neben Heimgesetz, Heimersonalverordnung und Pflege-versicherungsrecht, u.a. Heimmindestbauverordnung, BSHG; Hygienevorschriften, Qualitäts-vereinbarungen, Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Vorschriften des Brand- und Infektionsschutzes etc..

[5] Die Anwendbarkeit des Heimgesetzes richtet sich nach § 1 HeimG. Danach sind Heime Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden.

[6] vgl. Puckhaber (2001): Offensive Vertretung der gesetzlichen Ansprüche Demenzkranker, in Dürrmann (Hrsg.): Besondere stationäre Dementenbetreuung. S. 141

[7] vgl. Witterstätter 2003 : 224

[8] vgl. MDK- Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der stationären Pflege,

2000 : 9, 11,13

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Konzeptionelle Entwicklung einer Hausgemeinschaft, als moderne 'familial' geführte Wohneinheit, für dementiell erkrankte Bewohner
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Mainz)
Autor
Año
2004
Páginas
29
No. de catálogo
V58979
ISBN (Ebook)
9783638530293
ISBN (Libro)
9783656807933
Tamaño de fichero
576 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Konzeptionelle, Entwicklung, Hausgemeinschaft, Wohneinheit, Bewohner
Citar trabajo
Frank Kotterer (Autor), 2004, Konzeptionelle Entwicklung einer Hausgemeinschaft, als moderne 'familial' geführte Wohneinheit, für dementiell erkrankte Bewohner , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58979

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