Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und löste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die persönlichen Anforderungen an Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen.
Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme lässt sich in der Hauptsache durch die Schaffung von fünf Klassen für Anhänger, durch eine stärkere Abstufung in den Gewichtsklassen für mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbeförderungsscheines in eigene Busklassen begründen.
In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Veränderungen im Bereich der Krafträder, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anhänger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen darüber getroffen werden, welche Relevanz diese für die polizeiliche Praxis (mögliche Verstöße, Übergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben können.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Krafträder
- Darstellung der bisherigen Klassen 1 und 1 a
- Klasse A
- Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen
- Abkürzungen
- Literatur- und Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit zielt darauf ab, die Veränderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Bereich der Krafträder, Kraftfahrzeuge bis 7,5t ZGG sowie deren Anhänger und der Zug- und Arbeitsmaschinen darzustellen. Sie untersucht die Relevanz dieser Änderungen für die polizeiliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße, Übergangsregelungen und Umschreibungspflichten.
- Veränderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen
- Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis
- Übergangsregelungen und Umschreibungspflichten
- Vergleich mit den bisherigen Fahrerlaubnisklassen
Zusammenfassung der Kapitel
Vorwort
Die Arbeit beleuchtet die Einführung der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 01.01.1999, die die bisherigen Paragraphen 1 bis 15 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ablöste. Die neue FeV führte zu einer Umstrukturierung der Fahrerlaubnisklassen, wobei die bisherigen Klassen mit arabischen Zahlen durch Buchstaben ersetzt wurden. Die Arbeit konzentriert sich auf die Veränderungen im Bereich der Krafträder, der Kraftfahrzeuge bis 7,5t ZGG sowie deren Anhänger und der Zug- und Arbeitsmaschinen.
Krafträder
Darstellung der bisherigen Klassen 1 und 1 a
Die Arbeit beschreibt die bisherigen Klassen 1 und 1 a für Krafträder und erklärt, dass diese Klassen weiterhin bestehen bleiben. Die Klasse 1 umfasste alle einspurigen Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h. Die Klasse 1 a galt für Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem bestimmten Verhältnis von Leistung zu Leergewicht.
Klasse A
Die Arbeit erläutert die Klasse A für Krafträder, die die bisherigen Klassen 1 und 1a ablöste. Die Klasse A erfordert einen Hubraum von über 50 ccm oder eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Die Klasse A ist in den ersten beiden Jahren nach Erteilung beschränkt, ähnlich der bisherigen Klasse 1a.
Schlüsselwörter
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrerlaubnisklassen, Krafträder, Personenkraftwagen, leichte Lastkraftwagen, Zug- und Arbeitsmaschinen, polizeiliche Praxis, Verstöße, Übergangsregelungen, Umschreibungspflichten, EU-Führerscheinklassen.
- Quote paper
- Marc Unger (Author), 2002, Fahrerlaubnis-Verordnung. Veränderungen im Vergleich zu den Klassen 1,3,4 und 5, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5904