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Fahrerlaubnis-Verordnung. Veränderungen im Vergleich zu den Klassen 1,3,4 und 5

Titre: Fahrerlaubnis-Verordnung. Veränderungen im Vergleich zu den Klassen 1,3,4 und 5

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2002 , 14 Pages , Note: 1,5

Autor:in: Marc Unger (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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Résumé Extrait Résumé des informations

Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und löste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die persönlichen Anforderungen an Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen.

Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme lässt sich in der Hauptsache durch die Schaffung von fünf Klassen für Anhänger, durch eine stärkere Abstufung in den Gewichtsklassen für mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbeförderungsscheines in eigene Busklassen begründen.

In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Veränderungen im Bereich der Krafträder, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anhänger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen darüber getroffen werden, welche Relevanz diese für die polizeiliche Praxis (mögliche Verstöße, Übergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben können.


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Krafträder

3. Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die grundlegenden Veränderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Vergleich zur vorherigen Rechtslage, mit dem Ziel, die Auswirkungen dieser Reform auf die polizeiliche Verkehrsüberwachung darzustellen und Handlungsrelevanz für die Praxis abzuleiten.

  • Gegenüberstellung der alten Fahrerlaubnisklassen mit dem neuen EU-Recht
  • Detaillierte Analyse der Klassen für Krafträder (ehemals 1, 1a, 1b, 4)
  • Untersuchung der Klassen für Pkw und leichte Lkw (ehemals 3)
  • Bewertung von Besitzstandswahrungen und Umschreibungspflichten
  • Ableitung polizeilicher Relevanz bezüglich Kontrollaspekten und Verstößen

Auszug aus dem Buch

Darstellung der bisherigen Klasse 1b:

Hier wurden so genannte Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung höchstens 11 kW (15 PS) zusammengefasst, wobei die Höchstgeschwindigkeit im Grundsatz nicht beschränkt war. Lediglich für Fahrzeugführer, die noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, galt, dass die bbH durch geeignete technische Eingriffe auf 80 km/h reduziert bleiben muss.

Klasse A1:

Der Inhalt der Klasse 1b wurde im europäischen Recht voll beibehalten. Dies resultiert aus der Tatsache, dass erst wenige Jahre zuvor im nationalen Recht die als „80er“ bezeichneten Leichtkrafträder verschwanden, bei denen noch 80 ccm Hubraum und 80 km/h (ohne Berücksichtigung des Alters vom Fahrzeugführer) als Höchstgrenze galten.

Ebenso werden weiterhin die Kleinkrafträder alten Rechts, deren Hubraum maximal 50 ccm beträgt und deren bbH über 40 km/h, ohne Grenze nach oben, liegt in dieser Klasse angesiedelt, vorausgesetzt die Erstzulassung fand bis 31.12.1983 statt.

Für die Verkehrsüberwachung fahrerlaubnisrechtlicher Verstöße lassen sich die Kleinkrafträder alten Rechts sowie die auf 80 km/h beschränkten Leichtkrafträder an dem auf 240mm mal 130mm „kleinen“ amtlichen Kennzeichen ausmachen.

Zusammenfassung der Kapitel

Vorwort: Einführung in die Harmonisierung des europäischen Fahrerlaubnisrechts und die Ablösung der alten StVZO-Regelungen.

Krafträder: Detaillierte Betrachtung der Umstellung der Klassen 1, 1a, 1b und 4 auf die neuen Kategorien A, A1 und M.

Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen: Analyse der Reform der Klasse 3 und deren Aufspaltung in die neuen Klassen B, BE, C1 und C1E sowie deren Übergangsbestimmungen.

Schlüsselwörter

Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV, Fahrerlaubnisklassen, Führerscheinreform, Verkehrsüberwachung, Krafträder, Pkw, Lastkraftwagen, Besitzstandswahrung, Umschreibungspflicht, StVZO, EU-Fahrerlaubnisrecht, Leichtkrafträder, zulässiges Gesamtgewicht, Verkehrsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Umstellung der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung zum 01.01.1999 und den damit einhergehenden Veränderungen für die Fahrerlaubnisklassen 1, 3, 4 und 5.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der Harmonisierung der Klassen nach europäischem Recht, dem Umgang mit dem Besitzstand alter Klassen und den daraus resultierenden Anforderungen an die polizeiliche Kontrolle.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die transparente Darstellung der Neuerungen, um insbesondere der Polizei bei der Überprüfung von Fahrerlaubnissen und dem Erkennen von Verstößen eine fundierte Orientierung zu bieten.

Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?

Es handelt sich um eine deskriptive Rechtsanalyse auf Basis der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und ergänzender Fachinformationen, die auf den Praxisbezug der Polizeiarbeit ausgerichtet ist.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Krafträder sowie Pkw und leichte Lastkraftwagen, in denen die spezifischen Änderungen von den alten in die neuen Klassen detailliert gegenübergestellt werden.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Fahrerlaubnis-Verordnung, Besitzstandswahrung, Umschreibungspflichten, zulässiges Gesamtgewicht und die verschiedenen Klassen wie A, B, C1 und T.

Wie unterscheidet sich die neue Klasse A1 von der bisherigen Klasse 1b?

Der Inhalt der Klasse 1b wurde im europäischen Recht im Wesentlichen beibehalten, wobei insbesondere die Regelungen für Leichtkrafträder ("80er") eine zentrale Rolle spielen.

Welche Besonderheiten gelten für Inhaber der alten Klasse 3 bei der Umschreibung?

Die Umschreibung in die neue Klasse C1E führt nicht zwingend zu einer vollständigen Besitzstandswahrung, weshalb unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Schlüsselzahl 79 zur Erweiterung der Berechtigung erforderlich ist.

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Résumé des informations

Titre
Fahrerlaubnis-Verordnung. Veränderungen im Vergleich zu den Klassen 1,3,4 und 5
Université
Police Academy Villingen-Schwenningen
Cours
Seminar Ausgewählte Problembereiche der Verkehrsüberwachung
Note
1,5
Auteur
Marc Unger (Auteur)
Année de publication
2002
Pages
14
N° de catalogue
V5904
ISBN (ebook)
9783638136266
ISBN (Livre)
9783638777230
Langue
allemand
mots-clé
Veränderungen zu den Regelungen der StVZO
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Marc Unger (Auteur), 2002, Fahrerlaubnis-Verordnung. Veränderungen im Vergleich zu den Klassen 1,3,4 und 5, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5904
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Extrait de  14  pages
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