Das Ringen um die Macht zwischen Adel und Krone im Königreich Jerusalem. Die feudaljuristische Auslegung der "Assise sur la ligece"


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

24 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herrscher und Adelsklasse im Ringen um die Herrschaft
2.1 1100-1130: Die Formierung der Adelsklasse
2.2 Gesetzgebung in den Anfängen: Die ersten Assises
2.3 1130-1160: Die Entwicklung des Adels

3. Assise sur la ligece –Das Gesetz über die Lehenstreue
3.1 Folgen und Auswirkungen der Assise sur la ligece
3.2 Die Anwendung der Assise sur la ligece gegen die Krone
3.3 Zeitgenössische juristische Interpretation der Assise sur la ligece und baroniales Selbstverständnis

4. Schlussbemerkung

Literatur

1. Einleitung

Nach der Eroberung des heiligen Landes und dem Beginn der dauerhaften Besiedelung des Gebiets durch die Kreuzfahrer wurde das aus Europa bekannte Lehnswesen nach Outre-Mer übertragen und als Verwaltungsebene der Eroberer über die örtliche Administration gestülpt. In Europa eher unbedeutende Adelsfamilien hatten in Outre-Mer die Möglichkeit, sich zu etablieren, da sich durch die Kreuzzüge und die Eroberung eines fremden Landes neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Einflussnahme boten.1 Die Beziehung zwischen Adel und Herrscher war in der ersten „Kolonie Europas“ während der gesamten Existenz der Kreuzfahrerstaaten von einem ständigen Ringen um die Macht geprägt. Aus heutiger Sicht kann der Konflikt anhand der damaligen Rechtsprechung und den erhaltenen juristischen Abhandlungen nachvollzogen werden, die in den so genannten Assises geregelt wurde.

Die Gesetze und deren Interpretationen durch die zeitgenössischen Feudaljuristen sind in den „ Assises de la Haute Cour de Jerusalem “ zusammengefasst. Ein Gesetz aus dieser umfangreichen Kodifikation Outre-Mers, welches unsere besondere Beachtung verdient, ist die Assise sur la ligece, das Gesetz der Lehensloyalität. Das genaue Entstehungsjahr ist unbekannt, aber sehr wahrscheinlich ist es um 1170 entstanden, unter der Herrschaft Amalrichs I. Das bemerkenswerte an dieser Assise ist, dass auch die Aftervasallen durch eine Huldigung an den König gebunden werden, was ein wesentlicher Unterschied zum üblichen Lehnssystem ist, indem der Vasall immer nur an den nächsthöheren Lehnsherrn gebunden ist. Welche Konsequenzen dies in realiter nach sich zog, wird noch zu erörtern sein. Durch die besondere Entstehungsgeschichte der Assise sur la ligece wird das homagium mit dem Verbot des willkürlichen Lehnsentzugs durch den Lehnsherrn verbunden. Ohne Gerichtsbeschluss darf ein Lehnsherr demnach kein Lehen mehr entziehen. In allen heute noch bekannten historischen Fällen wurde die Assise sur la ligece gegen den König eingesetzt, wenn dieser versuchte, einem seiner Vasallen sein Lehen zu entziehen. Diese Art des Einsatzes der Assise ebenso wie die Legitimation der Feudaljuristen ermöglichen uns einen Blick auf das Selbstbild des Adels und seine Position in Outre-Mer. Für ein eingehendes Verständnis dieser adligen Oberschicht ist es von Nutzen, die gesellschaftliche Stellung von König und Adel zunächst zu beleuchten, um im Folgenden die Assise sur la Ligece samt ihrer Verwendung näher zu betrachten.

Die Assises de Jerusalem

Die Gesetzestexte und ihre von Juristen des 12. und 13. Jahrhunderts verfassten Auslegungen werden als „ Assises von Jerusalem “ oder „ Assises de la Haute Cour “ bezeichnet, was etwas irreführend ist, denn die zusammengestellten Gesetzestexte stammen unterschiedlichen Autoren, die unabhängig voneinander ihre juristischen Abhandlungen verfasst haben, weshalb sich die Aussagen zum Teil massiv widersprechen.

In dem „Recueil des Historiens des Croisades“, welcher im 19. Jahrhundert von Auguste Arthur, Comte de Beugnot, veröffentlicht wurde, wurden eine nahezu vollständige Sammlung der Schriftstücke Outre-Mers als Gesamtkorpus publiziert, die sowohl die Darstellungen verschiedener Chroniste als auch u. a. die folgenden juristischen Abhandlungen beinhalten:

Die hier relevanten Texte sind das Livre au roi, welches der älteste Text von allen ist, der um 1200 unter Amalrich II. (1197-1205) verfasst wurde und eine stark royalistische Orientierung beinhaltet. Man geht davon aus, dass Amalrich II. durch die Arbeit einer Kommission die alten – wahrscheinlich sogar schon überholten - Gesetze kodifizieren ließ, um sie vor dem Vergessen zu bewahren.

Es ist der einzige Text, in dem das Recht des Königs erwähnt wird, das ihm gestattet, die Lehen seiner Vasallen zu konfiszieren, ohne die Haute Cour anzurufen.

Im Gegensatz zu der monarchischen Orientierung des Livre au roi sind die Abhandlungen von Philip de Navarre (um 1250) und Jean d’Ibelin (1264-66) aristokratisch ausgerichtet. Die Familie Ibelin gehörte zu den einflussreichsten und mächtigsten Adelsfamilien Outre-Mers, die bedeutende Positionen in Outre-mer und auf Zypern innehatten u.a. auch als Regenten, also Stellvertreter des Königs, wobei sie immer wieder mit der Krone in Konflikt kamen. In deren Dienst stand Philip de Navarre, der zusätzlich zu seinen Gesetzeskodifikationen den Konflikt zwischen den Ibelins und Friedrich II. beschrieben hat, wobei er Position für die Ibelins und den Adel bezog.

2. Herrscher und Adelsklasse im Ringen um die Herrschaft

Der Rolle des mittelalterlichen Herrschers im Allgemeinen beinhaltet stets zwei sich widersprechende Grundprinzipien: Das Prinzip von Gott eingesetzten Herrschers und das des Lehnsherrn. Könige sind im Mittelalter demzufolge einerseits die Erben der Gottesherrschaft auf Erden und Schützer des Glaubens und der Kirche, was ihnen – im Bereich des Glaubens – die Legitimation als uneingeschränkte Herrscher gibt, andererseits hatten die Herrscher in ihrer Rolle als Lehnsherrn auch Pflichten gegenüber ihren Vasallen. So ist der König im weltlichen Bereich durch Feudal- und Gewohnheitsrecht, durch Privilegien und Pflichten, an seine Vasallen gebunden.2 Die königliche Herrschaft im weltlichen Bereich manifestierte sich an der Rolle des Königs als Feldherr, Richter und Privilegiengeber gegenüber seinen Vasallen. Somit war er in militärischer und juristischer Sicht die oberste Instanz des Staates und konnte durch Vergabe von Privilegien besondere Gunst erweisen. Der Einfluss in seinem Herrschaftsgebiet war trotzdem nicht überall gegeben.

Das Königreich Jerusalem war in die Krondomäne, also das Reichsgut, und in Baronien aufgeteilt. In der Krondomäne war der König der unmittelbare Lehnsherr seiner Vasallen und hatte uneingeschränkte Gestaltungsfreiheit, während er in den Baronien nur geringen Einfluss hatte. Die großen Lehnsgüter waren nahezu vollständig von königlicher Kontrolle unabhängig, obwohl sie offiziell als Lehen galten.3 Doch die alteingesessenen adligen Familien hatten mit der Zeit in ihren Baronien Erblichkeit erlangt und konnten dort fast wie Könige herrschen.4

Noch bis Mitte des 12. Jahrhunderts hatte der König besondere königliche Vorrechte, die so genannten Regalia. Darunter fielen u. a. der Besitz aller großen Häfen, das Recht auf Münzprägung und Hafenbau und Besitz und die Inbesitznahme des Gutes schiffbrüchiger Schiffe.

Eine Sammlung dieser Regalia befindet sich in einer Assise im Livre au roi, in der zwölf Gründe angegeben werden, unter denen ein König ein Lehen ohne esgart et connoissance, also einer Anhörung vor Gericht und einem Urteil, des Gerichts entziehen konnte.5 Wahrscheinlich hatte das Gesetz unter Balduin II. (1118-1131) Gültigkeit. Wie schon eingangs erwähnt, ließ wahrscheinlich Amalrich II. (1197-1205) diese Gesetze niederschreiben, da er die Position der Krone stärken wollte oder befürchtete, dass die alte Gesetzgebung vergessen werden könnte, was möglicherweise die Position der Krone in Gefahr brächte.

Die Gleichstellung von Adel und König in Bezug auf die Regalien, die wir ab Mitte des 12. Jahrhunderts vorfinden, ist das Ergebnis der Entwicklung des Adels von einer einheitlichen Klasse von Siedlern hin zu einem Adelsstand mit einer diffizilen Struktur und mit oppositionellen Ansätzen gegenüber der Königsherrschaft. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts waren die Regalienrechte des Königs praktisch verschwunden. Der König, dessen Privilegien nun in der Krondomäne nahezu dieselben waren, wie die der Barone in ihrer jeweiligen Baronie, wurde von den Feudaljuristen der Zeit als primus inter pares angesehen. Jeder Baron prägte seine eigenen Münzen und baute eigene Häfen und hatte court, coins et justise, also eine Kurie, ein eigenes Bleisiegel und einen eigenen Gerichtshof.6

2.1 1100-1130: Die Formierung der Adelsklasse

Anfang des 12. Jahrhundert begannen die Könige aus einer starken Position heraus zu agieren, aber der Adel beschränkte ihren Handlungsspielraum mit der Zeit immer mehr.7 Der Adel formierte sich zwischen dem 12. und 13. Jahrhundert und bildete gesellschaftliche Ränge aus, so dass man von der Bildung einer Adelsklasse sprechen kann, in der zwischen hohem und niederem Adel unterschieden wurde.8 Trotzdem verlief der Prozess der Feudalisierung des neuen Königreichs langsam und in mehreren Phasen.9 Prawer unterteilt die Entwicklung in drei Hauptphasen: Die Gründerzeit bis 1130, in der der König mit seinen Vasallen nach Belieben umspringen und sie in einzelnen Baronien nach Gutdünken ein- und absetzen konnte. Danach erstarkte der Adel in der Zeit von 1130-1160 und innerhalb des Adels bildete sich eine sehr einflussreiche Magnatenschicht. Ab 1163 mit der Assise sur la ligece sieht Prawer den Durchbruch des Adels.10

Nach dem ersten Kreuzzug verblieben nur einige hundert Mann als Siedler im heiligen Land. In den Chroniken findet man Angaben von ca. 300 Rittern und 1200 Soldaten um 1100.

Die Kreuzzügler aus mächtigen europäischen Familien zogen nach dem Kreuzzug wieder gen Heimat, nachdem sie ihre obligatorischen Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten unternommen und die ein oder andere kämpferische Auseinandersetzung mit den Muslimen hinter sich gebracht hatten. Es hält sich die Meinung, dass jüngere Söhne mächtiger Familien im heiligen Land geblieben wären, da sie in Europa keine Zukunft gehabt hätten. Dafür gibt es jedoch keine ausreichenden Beweise. Im Gegenteil beweisen die oftmals syrischen oder palästinischen Familiennamen, die man in den Dokumenten des Königreichs finden kann, dass die meisten Siedler keinen Grund hatten, ihre europäischen Familiennamen beizubehalten, die sich von etwaigen Besitztümern in Europa hätten ableiten können. Ein Großteil der Siedler war demzufolge bescheidener Abstammung, der in den Kreuzfahrerstaaten auf eine bessere Zukunft hoffen konnte. Jene Siedler der Ursprungsschicht waren häufig europäische Vasallen des Hauses Bouillon oder Männer, die während des Kreuzzugs in dessen Dienst eingetreten waren. Ihnen folgten immer neue Immigranten, so dass zu der Ursprungsschicht neue Siedler hinzukamen.11 Die andauernden Immigrationswellen in das heilige Land und der ständige Kriegszustand gegen den Islam waren die Hauptfaktoren, unter denen die Feudalisierung des Landes und die Bildung der Adelsklasse stattfanden.12 Um die Verluste auf den Schlachtfeldern auszugleichen, war der Nachschub an neuen Männern als Soldaten und Ritter elementar für das Königreich, welches ohne diese nicht hätte bestehen können.13 Dem König ging es also in erster Linie darum, diese Ritter zur Sicherung des Landes einzusetzen und sie daher in den Dienst als Kronvasallen zu nehmen.14 Für ihre Dienste erhielten sie Lehen – zunächst in Form von Stadt- oder Dorfeinkünften unter Godfrey von Bouillon, später auch als Landlehen unter Balduin I.15 Diese Landvergabe zeichnete die ersten Linien auf der späteren Landkarte der Feudalverteilung und bildete die Basis der politischen Organisation des Königreichs. Ein weiteres Merkmal dieser frühen Phase ist die Instabilität von Familien und deren Besitzungen. Gründe dafür sind in der Art des Staates an sich zu sehen: Oftmals immigrierten zuerst die Männer, die ihre Familien später nachholten, wenn sie in Outre-Mer eine gesellschaftliche Stellung gesichert hatten. Desweiteren sind auch die Auswirkungen der ständigen Kriegsführung, die natürlicherweise eine hohe Anzahl von Gefangenen und Gefallenen mit sich brachte, ein Grund für diese Instabilität.16 Anfangs erhielt der König die Lehen von erloschenen Familien zurück und konnte diese wieder an eine andere Familie vergeben.17 Dadurch ergab sich ein wahres Personalkarussell in den Baronien, in denen eine Familie die andere ablöste. Diese genannten Faktoren zusammen mit der schwachen Verwurzelung der Familien in Outre-Mer erschütterten die lockere Struktur immer wieder, so dass der Adel, der bereits ein aristokratisches Klassenbewusstsein entwickelte, keine Möglichkeit hatte eine baroniale Opposition gegen den König zu etablieren, der zwischen 1100-1130 eine starke Position innehatte: In Kriegszeiten als Kommandant und in Friedenszeiten als Gönner von Ehre und Ansehen.

2.2 Gesetzgebung in den Anfängen: Die ersten Assises

Die starke Stellung des Königs fand ihren Ausdruck auch in der Gesetzgebung Outre-Mers.

Balduin III. (1143-63) erließ beispielsweise eine Assise, wodurch dem König die Enteignung der Vasallen möglich war. Bis dato konnte die Macht des Königs noch nicht durch den Adel eingeschränkt werden. Noch mehr Macht erhielt der König durch die Bestimmung des Ehemanns einer Witwe. Hatten diese vorher noch ihren Mann frei wählen dürfen, wurde der neue Ehemann nun vom König willkürlich bestimmt, wodurch der König Erbe und Landbesitz ebenso wie die Verknüpfung von Familien beeinflussen konnte. Die frühesten Gesetze, die so genannten Assises, entstanden ebenfalls zwischen 1100 und 1130 und regelten zu Anfang vor allem das Feudalsystem in Bezug auf Erbfolge und Lehen.18 So gestand beispielsweise eine frühe Assise den Frauen das Erbrecht zu, wenn keine männlichen Erben vorhanden waren. Diese Assise stand konträr zu den legislativen Entwicklungen in Europa, die den Frauen eher das Erbrecht entzogen, doch diese Assise passte zu den Bedingungen, die im heiligen Land herrschten. Der Ritter hatte in Ermangelung von männlichen Erben die Möglichkeit, sein Lehen, für das er schwer gekämpft hat, an seine Tochter zu vererben. Dadurch fühlte er sich mehr an sein neues Land gebunden.19 Eine andere Assise regelte die Vererbung eines Lehens an direkte und eben auch an kollaterale Erben. So standen Erben nicht nur in direkter Linie zur Verfügung, sondern auch in Seitenlinien der Familie. Dadurch wurde der Besitz für den Ritter und seine Familie gesichert. Ein weiterer Nebeneffekt war, dass die Familie dazu bewegt wurde, bei Tod eines Ritters einen neuen Erben nach Outre-Mer zu entsenden oder ihm schon zu Lebzeiten nach Outre-Mer zu folgen. Dadurch wurde das Erbrecht betont und die Adelsklasse hatte die Möglichkeit ihre Position zu festigen.20 Der König setzte zudem das Verbot zur Lehenskumulation durch. Sollte ein Ritter laut Erbrecht eigentlich Anrecht auf das Land haben, er aber schon ein Lehen besitzen, wurde es stattdessen an einen anderen seiner Verwandten vergeben, gestaffelt nach Nähe der Verwandtschaft. Dadurch konnte verhindert werden, dass Großgrundbesitze entstanden und stattdessen viele verschiedene Ritter Land besaßen.21

Auch den Einwanderern aus niederen Schichten versuchte man mit der Assise du coup apparent entgegenzukommen. Ihnen wurde der Zeugenbeweis vor Gericht erlassen, denn arme Leute und Pilger konnten nur schwer Zeugen finden. Die älteste Gesetzgebung des Königreichs, die das Werk einer starken zentralen Macht ist, bringt etwas Licht in die Herausbildung der Adelsklasse. Die gesamte Gesetzgebung ist den Bedürfnissen von Outre-Mer angepasst und zielte darauf ab, eine sichere Wiederbesetzung von Lehen ebenso zu gewährleisten wie eine erhöhte Anzahl von Kriegern, die das Land zu allen Zeiten am dringendsten brauchte. Der Fokus lag also stets darauf, kriegsfähige Männer zum Einwandern und Bleiben zu bewegen.22

2.3 1130-1160: Die Entwicklung des Adels

Um 1150 war die Feudalstruktur auf der Landkarte festgesteckt und veränderte sich kaum noch bis zum Ende des ersten Königreichs. Eigentlich war damit der „ saturation point “ bereits erreicht. Das Land war vollständig aufgeteilt zwischen den Baronen und der königlichen Krondomäne. Dadurch konnten sich Neuankömmlinge kaum noch in der gefestigten Feudalstruktur positionieren. Trotzdem benötigte Outre-Mer zu allen Zeiten beständigen Nachschub an kriegsfähigen Rittern. So war der König gezwungen, den Neuankömmlingen ein Stück Land zu entlehnen, um ihre Unterstützung zu gewinnen, welches aus der Krondomäne genommen wurde. Folgleich wurde die Krondomäne mit der Zeit zu klein, um den König zu unterhalten. Etwaige, seltener werdende Rückkäufe oder -gewinne hielten die Entwicklung auf Dauer nicht auf. Prawer spricht in diesen Zusammenhang von dem „ gradual impoverishment “ der Krondomäne, denn das Schrumpfen der Krondomäne schwächt die Krone zusehends23. Der König befand sich in einem wahren Dilemma: Nur durch neue Vasallen konnte er sich gegen die großen Barone behaupten, und musste somit noch mehr Land vergeben. Die Handlungsfähigkeit des Königs wurde dadurch in extremem Maße beschnitten.24

[...]


1 Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 193f.

2 Riley-Smith, S.145f.

3 Mayer, Herrschaft und Verwaltung, S. 28,29, Riley-Smith, S.145

4 Mayer, Geschichte der Kreuzzüge. S. 194

5 Riley-Smith, S. 146

6 Mayer, Herrschaft und Verwaltung, S. 29

7 Prawer, La noblesse et le régime féodal du royaume latin, S. 9

8 Prawer, Crusader Institutions, S. 20

9 Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 193f.

10 Prawer, Crusader Institutions, S. 21f.

11 Prawer, Crusader Institutions, S. 21

12 Prawer, Crusader Institutions, S. 20, S. 23

13 Prawer, Crusader Institutions, S. 20, S. 24

14 Prawer, Crusader Institutions, S. 21

15 Über die Beweggründe G. v. Bouillons, keine Landlehen zu vergeben, können nur Mutmaßungen angestellt werden: Zu Beginn der Eroberungen war die Krondomäne ein kleines Gebiet, welches er möglicherweise nicht durch Verteilung von Landlehen verkleinern wollte. Vielleicht ging es ihm aber auch um die enge Bindung der Ritter an den König und die damit mögliche straffe Kontrolle durch Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit. (Prawer S. 22) Die Vergabe von Landlehen durch Baldwin I. wird hingegen mit der Bindung von unabhängigen Landbesitzungen an die Krone und einer größeren, gewachsenen Krondomäne und begründet

16 Prawer, Crusader Institutions, S. 23, S. 24

17 In der Darstellung wird bewusst auf den Unterschied Geld-/Landlehen verzichtet und ab wann Landlehen vergeben wurden und aus welchen Gründen.

18 Prawer, Crusader Institutions, S. 24

19 Prawer, Crusader Institutions, S.25

20 Prawer, Crusader Institutions, S.25

21 Prawer, Crusader Institutions, S. 25f. Der König durchbrach das Gesetz der Lehens-kumulation, als er die Seigneurie Sidon an den Mann vergab, der schon die Seigneurie Caesarea innehatte. (Riley-Smith S.11f.)

22 Mayer, Geschichte der Kreuzzüge; S. 187

23 Prawer, Crusader Institutions, S. 28ff.: Hinzu kommt die Geldnot der Könige, da der ständige Krieg sie zwingt, immer wieder Geld aufzubringen. Balduin III. War bereits stark verschuldet, Amalrich konnte seine Söldner nur von aufgenommenem Geld bezahlen. (s. auch Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 196)

24 Prawer, Crusader Institutions, S. 28ff.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Das Ringen um die Macht zwischen Adel und Krone im Königreich Jerusalem. Die feudaljuristische Auslegung der "Assise sur la ligece"
Université
University of Münster  (Historisches Seminar - Mittelalterliche Geschichte)
Cours
Reise nach Jerusalem – Der erste Kreuzzug in sozial- und kultur-geschichtlicher Perspektive
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
24
N° de catalogue
V590489
ISBN (ebook)
9783346194442
ISBN (Livre)
9783346194459
Langue
allemand
Mots clés
Kreuzfahrerstaaten, Jerusalem, Königreich, Adel, König, Konflikt, Gesetze, Assise
Citation du texte
Annette Kristina Görgen (Auteur), 2007, Das Ringen um die Macht zwischen Adel und Krone im Königreich Jerusalem. Die feudaljuristische Auslegung der "Assise sur la ligece", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/590489

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