Europäische Integration seit 1990


Term Paper, 2005

13 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

I. Die Entwicklung der europäischen Integration seit 1990 zwischen Vertiefung und Erweiterung
I.1. Die wichtigsten Etappen der europäischen Integration seit 1990
I.2. Der Zusammenhang von Vertiefung und Erweiterung im Integrationsprozess am Beispiel des Prozesses der EU - Osterweiterung

II. Europa nach der Verfassung Wörter: 2246

I. Die Entwicklung der europäischen Integration seit 1990 zwischen Vertiefung und Erweiterung

I.1. Die wichtigsten Etappen der europäischen Integration seit 1990

Mit dem offiziellen Ende des Kalten Krieges 1990 und der Auflösung des ehemaligen Ostblocks kamen bedeutsame Aufgaben, u.a. in Hinblick auf die voraussichtliche Integration der behutsam zu demokratisierenden Staaten Osteuropas, auf die EG zu, die „(…) eine weitere politische, wirtschaftliche und institutionelle Vertiefung unabdingbar (…)“[1]machten.

Die Einberufung einer Regierungskonferenz zur parallelen Konzipierung einer Wirtschafts- und Währungsunion und einer politischen Union im Dezember 1990, als Versuch diesem Erfordernis gerecht zu werden, hatte „die zweite umfassende Revision der Römischen Verträge nach der Einheitlichen Europäischen Akte(…)“[2], den Vertrag von Maastricht, welcher am 07.02.1992 in Kraft trat, zum Ergebnis. Wesentliche Neuerungen des Vertrages waren beispielhaft:

- die weitere Ausgestaltung und Festschreibung der grundsätzlich für alle EU-Staaten konzipierten WWU (Konvergenzkriterien, Aufnahme des „Delors-Stufenplans“ in die erste Säule, Planung zur Schaffung einer gemeinsamen Währung, u.ä.[3]) und - die Schaffung des 3-Säulen-Modells mit der EU als Dach/Klammer (Stärkung der demokratischen Legitimität und Bürgernähe der EU – Unionsbürgerschaft, Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips, Übertragung weiterer Zuständigkeiten an die EU, Kodezision, Veränderung des verschachtelten Systems intergouvernementaler Zusammenarbeit, u.ä.).

Die WWU, auch in Hinblick auf die Identitätsstiftung für Europa ein wichtiger Integrationsschritt, wurde nach dem Delors-Plan in drei Stufen vollzogen:

- erste Stufe vom 01.07.1990 ( Liberalisierung des Kapitalverkehrs durch stärkere Disziplin im EWS, Stärkung der Befugnisse der Präsidenten der Zentralbanken, Annäherung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten aneinander[4]),
- zweite Stufe vom 01.01.1994 (Schaffung der EZB),
- Einführung des Euro 1999 (In-Umlauf-Bringen am 01.01.2002) und vollständige Übertragung der Kompetenzen in der Wirtschafts- und Währungspolitik von den 12 WWU-Teilnehmerstaaten auf die EU.

Nach einer weiteren Regierungskonferenz zur Überprüfung des EUV (GASP, Innen- und Rechtspolitik, institutionelle Strukturen in Anbetracht einer möglichen Erweiterung) trat am 01.05.1998 der Vertrag von Amsterdam in Kraft. Wesentliche Ergebnisse der dritten Revision der römischen Verträge waren beispielhaft:

- die Vergemeinschaftung wesentlicher Teile der Innen- und Rechtspolitik,
- die Verbesserung zwischenstaatlicher Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik,
- die Stärkung der GASP,
- die Verankerung des Prinzips der Nachhaltigkeit,
- der Schutz von Menschen- und Grundrechten,
- die Stärkung der Rechte des EP (Kodezision),
- die Einführung der verstärkten Zusammenarbeit.

Neben den „Left-Overs“[5]von Amsterdam wurden in der Regierungskonferenz von Nizza, eröffnet am 14.02.2000, noch drei weitere Änderungen in Angriff genommen die Einfluss in den Vertrag von Nizza finden sollten. Das waren „das sog. ‚Alarmierungsverfahren’(…),(…) die Ausdehnung und Weiterentwicklung der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und (…) die Planung einer weiteren Regierungskonferenz (2004) über die Zukunft der europäischen Union.“[6]

Die wesentlichen Neuerungen des Vertrages von Nizza, unterzeichnet am 26.02.2001, waren unter anderem:

- ein Stufenplan zur Reform der Kommission,
- eine neue Stimmengewichtung im Rat gültig ab 01.01.2005,
- die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen,
- eine erneute Festlegung der Sitzverteilung im EP und anderen Gemeinschaftsorganen.

Nach Abschluss der Konferenz erfolgte die feierliche Deklaration der EU-Charta der Grundrechte.[7]

Aufgrund der Beschlussfassung des Europäischen Rates von Laeken am 15.12.2001 wurde ein Verfassungskonvent einberufen um „(…) eine akzeptable Lösung über die ‚Left-Overs’ aus den Regierungskonferenzen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 zu finden (…).“[8]Nach dem Scheitern des Versuchs der europäischen Staats- und Regierungschefs am 13.12.2003 sich auf eine Verfassung für Europa zu einigen, kam es am 18.06.2004 zum Beschluss über eine Verfassung für Europa und am 29.10.2004 zur Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs.

Die Erweiterung der EU um Österreich, Schweden und Finnland am 01.01.1995, nachdem in allen Staaten knapp über 50% der Bevölkerung für einen Beitritt gestimmt hatten, machte die EU zur „EU-15“ mit einem Gesamtbevölkerungsanteil von 376 Millionen Menschen und einer Fläche von 3 238 000 km.²[9]

Eine weitere „unerhörte Begebenheit“[10]vollzog sich, nach den Kopenhagener Gipfeln von 1993 (Beitrittsversprechen, Formulierung der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen, acquis communautaire, etc.) und 2002 mit der EU-Osterweiterung um insgesamt 10 Mitgliedstaaten am 01.05.2004. Rumänien und Bulgarien wurde ein Beitritt im Jahr 2007 in Aussicht gestellt. Diese Erweiterung stellte hohe Anforderungen an die weitere Vertiefung der Union und war nicht minder ausschlaggebend für die gemeinsame Verfassung.

I.2. Der Zusammenhang von Vertiefung und Erweiterung im Integrationsprozess am Beispiel des Prozesses der EU-Osterweiterung

Vertiefung und Erweiterung sind zwei sich wechselseitig beeinflussende Faktoren in der Europäischen Union. So fürchteten zum Beispiel vor einer EU-Osterweiterung „die hauptsächlichen Nutznießer der Agrarpolitik und der Strukturfonds unter den Mitgliedstaaten (….) finanzielle Einbußen“[11], weshalb sie einer Vertiefung der EU Vorrang vor einer Beschleunigung der Erweiterungen nach 1990 einräumten. Der Gemeinschaft war wiederum klar, dass die Balance zwischen einer weiteren Festigung und dem Wunsch dritter Staaten nach Beitritt zu wahren war, was der Kopenhagener Gipfel von 1993 (Beitrittskriterien und die Bedingung der EU an sich selbst, institutionelle Umwandlungen im bestehenden Vertragswerk vorzunehmen um erweiterungsfähig zu werden) zeigt.
Bereits 1990 hatten die MOEL Interesse an einer Mitarbeit in der Gemeinschaft, was innerhalb der Gemeinschaft zu starken Diskussionen über Art und Ausmaß der Zusammenarbeit führte.[12]

[...]


[1]Brunn, Gerhard: Die europäische Einigung von 1945 bis heute“, Schriftenreihe der Bundeszentrale für

politische Bildung, Band 472, Reclam-Ditzingen, Bonn, 2004, S. 256

[2]Erler, Petra/ Giering, Claus: Europäische Neuordnung nach 1989, Studienbrief 2-010-0201 des postgradualen

und weiterbildenden Fernstudiengangs Europäisches Verwaltungsmanagement, Fernstudienagentur des FVL,

Sitz: FHTW Berlin 2002, S. 18

[3]Siehe Fußnote 1, S. 276

[4]Brunn, Gerhard: Die europäische Einigung von 1945 bis heute“, Schriftenreihe der Bundeszentrale für

politische Bildung, Band 472, Reclam-Ditzingen, Bonn, 2004, S. 263

[5]Läufer, Thomas: Vertrag von Nizza – Die EU der 25, Schriftenreiche der Bundeszentrale für politische

Bildung, Band 444, Bonn, 2004, S. 10 (Die Neuverteilung der Stimmengewichtung im Rat, die künftige Größe

und Zusammensetzung der Kommission und die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen wurden bei der

Regierungskonferenz nicht verhandelt)

[6]Läufer, Thomas: Vertrag von Nizza – Die EU der 25, Schriftenreiche der Bundeszentrale für politische

Bildung, Band 444, Bonn, 2004, S. 10

[7]Die EU-Charta der Grundrechte wurde vom 02.10.2000 bis 08.12.2000 von einem Konvent ausgearbeitet, fand

aber zum damaligen Zeitpunkt keine Aufnahme in das Vertragswerk von Nizza. Sie wurde lediglich der

europäischen Öffentlichkeit vorgelegt. Im Zuge der Verfassungsdiskussion wurde über die Aufnahme in die

Verfassung entschieden.

[8]Belwe Katharina/ Golz Hans Georg/ Watzal Ludwig/ Bauer Hans G.: Aus Politik und Zeitgeschichte – Beilage

zur Wochenzeitung „Das Parlament“, Schieder Siegfried: In guter Verfasstheit? Nutzen und Nachteil eines

europäischen Verfassungsvertrages, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 19.04.2004, S. 13

[9]Diehl, Elke/ Faulenbach, Jürgen/ Hesse, Christine/ Klaeren Jutta: Informationen zur politischen Bildung –

Erweiterung der Europäischen Union, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2002, S. 3 – Übersicht

[10]Wippermann, Klaus W./ Belwe Katharina/ Watzal Ludwig/ Bauer Hans G.: Aus Politik und Zeitgeschichte –

Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, Lippert Barbara: Von Kopenhagen bis Kopenhagen: Eine erste

Bilanz der EU-Erweiterungspolitik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 06.01.2003, S. 7

[11]Brunn, Gerhard: Die europäische Einigung von 1945 bis heute“, Schriftenreihe der Bundeszentrale für

politische Bildung, Band 472, Reclam-Ditzingen, Bonn, 2004, S. 294

[12]Die MOEL hofften dadurch auf Stabilitäts- und Sicherheitsgewinne sowie günstige Grundlagen für

wirtschaftliches Wachstum und sozialen Fortschritt

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Details

Title
Europäische Integration seit 1990
College
Berlin School of Economics and Law
Course
Europäisches Verwaltungsmanagement
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
13
Catalog Number
V59076
ISBN (eBook)
9783638531023
ISBN (Book)
9783638779456
File size
522 KB
Language
German
Keywords
Europäische, Integration, Europäisches, Verwaltungsmanagement
Quote paper
Sven Dorn (Author), 2005, Europäische Integration seit 1990, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59076

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