Konfessionelle Repräsentation reformiert-protsestantischer Landesherren am Beispiel von Graf Simon VI. zur Lippe


Term Paper (Advanced seminar), 2006

23 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Entwicklung Simons VI. bis zur Übernahme der Regierungsverantwortung

3 Die kirchlichen Erneuerungen
3.1 Erste Anzeichen
3.2 Die Konsistorialordnung von 1600
3.3 Ein neuer Katechismus und Visitationen
3.4 „Lemgo contra Lippe“

4 „Bekenntnis zum Bekenntnis“
4.1 Probleme der konfessionellen Repräsentation bei reformiert-protestantischen Landesherren
4.2 Zurschaustellung der religiösen Überzeugung innerhalb der Grafschaft
4.3 Der veränderte Abendmahlsritus
4.4 Beziehungen zum Kaiserhof

5 Fazit

6 Quellen

7 Literatur

1 Einleitung

Am zweiten Juni 1605 predigte der Detmolder Superintendent Dreckmeier vor seinem Landesherren Graf Simon VI. zur Lippe und dessen gesamtem Hofstaat. Beim anschließenden Abendmahl reichte Dreckmeier dem Grafen statt der Oblate ein Stück Brot. Diese Detmolder Abendmahlsfeier wird als die entscheidende Zäsur beim Übergang der Grafschaft Lippe vom luthe­rischen zum reformierten Bekenntnis gesehen.[1] Obgleich auch schon vor­her Veränderungen der kirchlichen Praxis in der Grafschaft durchgeführt worden waren, war dieses öffentliche Bekenntnis des Grafen zur reformierten Richtung ein deutliches Signal für seine Entschlossenheit die Erneuerungen weiter voranzutreiben.

Über die Grafschaft Lippe, seit 1529 Reichsgrafschaft, existiert eine große Anzahl Arbeiten, die sich direkt mit dem Territorium beschäftigen. Besonders über die Einführung der Reformation in den 1530er Jahren und den Übergang zum reformierten Bekenntnis zu Beginn des 17. Jahr­hunderts ist eine sehr breite Debatte geführt worden. Maßgeblich sind die Unter­suchungen von Heinz Schilling, in denen er die reformierte Kon­fessionalisierung für Lippe als entscheidendes Element der Territorial­staatsbildung nachweist.[2] Einen sehr umfangreichen Überblick über die Regierungszeit Simons VI. liefert August Falkmann mit seiner Zusammen­fassung der wichtigsten archivalischen Quellen.[3]

Obwohl Falkmann eine gewisse Tendenz zur lutherischen, bzw. Lemgoer Perspektive anzumerken ist, gibt er durch seine ausführliche Recherche viele Informationen über die Biographie Simons VI.

Dieser ist bei der Betrachtung dieses Konfliktes, je nach Blickwinkel des Autors, als entschiedener Calvinist oder als kontrollierender Landesherr dar­gestellt worden, der die Entschlossenheit seiner Untertanen unter­schätzte. Thema dieser Arbeit soll dagegen die konfessionelle Außen­darstellung des lippischen Grafen sein. Interessant ist, inwieweit ein reformiert-protestantischer Adeliger im frühen 17. Jahrhundert seine Über­zeugung öffentlich präsentieren konnte, da das reformierte Bekenntnis von den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens relativ ausge­schlossen blieb. Um nicht unter das „Sektenverbot“ zu fallen, musste zumindest nach außen das Luthertum gewahrt bleiben. Schilling beurteilt deswegen die kirchlichen Veränderungen in der Grafschaft Lippe als zunächst „bewusst im Verborgenen gehalten“.[4]

Zu klären ist, ob Simon VI. seine religiöse Überzeugung tatsächlich „im Verborgenen hielt“ oder wie er seine Konfession trotz der gegebenen Rahmen­bedingungen darstellen konnte. Als Quelle zur Untersuchung der Veränderungen in Lippe bietet sich die Konsistorialordnung von 1600 an, die in der Forschung vielfach als offizielle Einführung des reformierten Bekenntnis gesehen wird.[5] Ein zeitweises Ende des Prozesses markiert hin­gegen der Röhrentruper Rezess von 1617, in dem Simon VII., Sohn und Nach­folger Simons VI., der Stadt Lemgo das Beibehalten der lutherischen Gottes­dienstform zugestehen musste.[6]

Dieser Konflikt mit Lemgo soll ebenfalls Teil der Darstellung sein, um die Be­sonderheiten der lippischen Konfessionalisierung nachvollziehen zu können.

2 Die Entwicklung Simons VI. bis zur Übernahme der Regierungsverantwortung

Simon VI. wurde am 15. April 1554 in Detmold geboren. Als Graf Bernhard VIII. zu Lippe 1563 starb, übertrug sein Testament die Vormundschaft für den neunjährigen Sohn unter anderem an seinen Bruder Graf Hermann Simon von Pyrmont-Spiegelberg und die Räte und Bürgermeister der Städte Lemgo und Lippstadt. Lediglich theoretisch hatten auch der Herzog von Jülich, der Land­graf von Hessen sowie die Grafen von Schaumburg, von Hoya und von Waldeck die Vormundschaft inne.[7] Für die Erziehung seines Sohnes hatte Bernhard VIII. eine lutherische Richtung vorgegeben.[8] Allerdings fanden sich schon wenige Jahre nach Bernhards Tod mit dem Hofmeister Christoph von Donop und dem Lehrer Nikolaus Thodenus zwei Schüler Philipp Melanchthons in der Nähe des jungen Grafen, die beide Anhänger der späteren Theologie ihres Lehr­meisters waren.[9]

In Begleitung des Präceptors Nikolaus Thodenus reiste Simon VI. im Alter von 14 Jahren nach Straßburg, wo, laut Falkmann, „ohne Zweifel in dem jungen Grafen der erste Keim seiner spätern entschiedenen Neigung zum Calvinismus gelegt“[10] wurde.

Danach wurde er zur weiteren Ausbildung an den Hof des Herzogs Julius von Braun­schweig in Wolfenbüttel geschickt, was Falkmann als den „wichtigsten Lebensabschnitt [] für seine ganze künftige Lebens­anschauung“[11] bezeichnet.

Dort kam er in Kontakt mit Jacob Andreä und Martin Chemnitz, den späteren Autoren der Konkordien­formel. Wohl auf Betreiben Simons wurde Jacob Andreä 1571 mit der Revision der neuen lippischen Kirchen­ordnung beauf­tragt.

Mit 18 Jahren lernte Simon in Kassel die Politik Wilhelms IV. kennen, der, obwohl selbst Lutheraner, eine tolerante Einstellung gegenüber dem Reformiertentum zeigte und die evangelischen Konfessionen als Einheit sah. An der späteren Kirchenpolitik Simons lässt sich erkennen, dass er sich diese Meinung zumindest teilweise zu eigen machte.[12] Während seiner Zeit in Kassel kam er immer wieder mit verschiedenen Wetterauer Grafen in Kontakt, wie Graf Wierich V. von Daun-Falkenstein und Graf Adolf von Neuenahr-Moers, beide entschiedene Calvinisten. So schloss er sich 1574 dem pfälzisch-nassauischen Invasionsheer an, das die niederländische Oranierpartei unter­stützen sollte. Der Einspruch der Lipper Regierung, die um den einzigen Thronerben fürchtete, hielt ihn jedoch auf.[13]

Verschiedene Heiratsverbindungen des Hauses wiesen in eine reformierte Richtung: Simons jüngste Schwester Bernhardine heiratete 1578 den Wetterauer Grafen Ludwig von Leiningen-Westerburg, seine ältesten Söhne gingen Ehen mit Nassauer Prinzessinnen ein und Simons jüngste Tochter heiratete Johann Ludwig von Nassau-Hadamar.[14]

Simon VI. selbst fügte sich nicht in diese Heiratspolitik ein. Ebenfalls 1578 heiratete er Ermgard von Rietberg.

Obwohl das ostfriesische Grafenhaus selbst streng lutherisch war, führte die Verbindung auch zu intensiven Beziehungen zu den calvinistischen nord­deutschen Territorien, unter anderem zum reformierten Zentrum Emden.

Zu seinen wichtigsten Kontakten im Norden gehörte auch der reformierte Bremer Superintendent Christoph Pezel.[15] Pezels Sohn Caspar verwaltete später die gräfliche Bibliothek im Schloss Brake.[16]

Nach dem Tod Simons erster Ehefrau, versuchte Christoph Pezel dann auch eine neue Verbindung zu vermitteln. Gegenüber der von ihm vorge­schlagenen Juliane von Nassau-Dillenburg sei der Graf auch „nicht abge­neigt [gewesen] zumal wegen der Religion“.[17]

Letztendlich kam es aber mit Elisabeth von Schaumburg zu einer weiteren Verbindung mit einem lutherischen Haus.

1579 über­nahm Simon VI. offiziell die Regierungs­geschäfte. Aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen seines Hauses sowohl mit reformierten als auch mit lutherischen Territorien lässt sich aber nicht sofort eine eindeutige Hin­wendung zur reformierten Kirchenpolitik fest­stellen.

3 Die kirchlichen Erneuerungen

3.1 Erste Anzeichen

Die Einführung der sogenannten „Zweiten Reformation“ in Lippe wird in der Forschung unterschiedlich beurteilt. Während Schilling eine gewisse Zwangs­läufigkeit in der Sozialisation Simons VI. und seiner Entwicklung hin zum Calvinisten sieht, zeichnet Haase ein gemäßigteres Bild: Er ordnet Simon VI. vielmehr in eine Gruppe konfessionell relativ toleranter Phillippisten ein.

Dementsprechend verschieden fallen die Einschätzungen der Ver­änderungen in der Grafschaft aus. Die 1571 von Simon VI. erlassene Kirchenordnung verfügte noch, „dass alle in der Lehre der Augsburger Konfession und bei den Lehren Luthers blieben“,[18] wie aus den Auf­zeichnungen des Geschichts­schreibers Hermann Hamelmann von 1586 zu entnehmen ist.

Die Visitationen vom Ende des 16. Jahrhunderts zeigten, dass sich die reformatorische Lehre schließlich auch in den Gemeinden durch­gesetzt hatte.[19] Bereits in den 1560er Jahren hatte es aber in Lemgo, dem wirt­schaftlichen und gesellschaftlichen Zentrum der Grafschaft, einen Streit über die Abendmahls­lehre gegeben.

Hermann Hamelmann, zu diesem Zeitpunkt Pfarrer der Marienkirche, geriet in Konflikt mit Bernhard Copius, dem Rektor des Gymnasiums, welcher die lutherische Ubiquitäts­lehre anzweifelte.[20] Nachdem er ein klares Bekenntnis zum Luthertum verweigerte, wurde Copius abgesetzt. Im Gesamtterritorium nahm die Diskussion um die Ubiquitätslehre eine andere Richtung. So gehörte Lippe 1580 zu denjenigen Territorien, die die Konkordienformel nicht annahmen, wohl um die Offenheit gegenüber der reformierten Richtung zu erhalten.[21]

[...]


[1] Vgl. Goeters, J.F.Gerhard, Genesis, Formen und Hauptthemen des reformierten Bekenntnisses in Deutschland. Eine Übersicht, in: Schilling, Heinz (Hg.), Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland – Das Problem der Zweiten Reforma­tion, Gütersloh 1986, S. 46;

[2] Schilling, Heinz, Konfessionskonflikte und und hansestädtische Freiheiten im 16. und frühen 17. Jahrhundert. Der Fall „Lemgo contra Lippe“, in: Hansische Geschichts­blätter 97 (1979), S. 36-59; Ders., Konfessionskonflikt und Staatsbildung. Studien zum Verhält­nis von religiösem und sozialem Wandel in der Frühneuzeit am Beispiel der westfä­lischen Graf­schaft Lippe, Heidelberg 1981, zugl. Habil. Bielefeld 1981.

[3] Falkmann, August, Graf Simon VI. Zur Lippe und seine Zeit (Beiträge zur Geschichte des Fürstentums Lippe aus archivalischen Quellen 1-6), Detmold 1847-1902.

[4] Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung, S. 294.

[5] Consistorial-Ordnung von 1600, in: Landesverordnungen der Grafschaft Lippe 1, Lemgo 1779, S. 325-333

[6] Abschrift des Röhrentruper Rezesses vom 22. August 1617, in: Böttcher, Martin u.a., Reformation in Lippe, Detmold 1988, S. 208-215.

[7] Vgl. Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 26.

[8] Vgl. Haase, Bartolt, „Allerhand Erneuerung...“Eine kirchengeschichtliche Studie zum Über­gang deutscher Territorien der Frühneuzeit zur reformierten Lehre aus der Per­spektive der Grafschaft Lippe, Wuppertal 2005, S. 63.

[9] Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 64.

[10] Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 47.

[11] Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 52.

[12] Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 66.

[13] Vgl. Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung , S. 170.

[14] Vgl. Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung, S. 171.

[15] Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 68.

[16] Vgl. Schormann, Gerhard, Simon VI. und seine Bibliothek: Ein Beitrag zur Zweiten Re­formation in Lippe, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 70 (1977), S. 65.

[17] Zit.bei: Schormann, Simon VI. und seine Bibliothek, S. 82.

[18] Hamelmann, Hermann, Die Geschichte der Reformation in der Grafschaft Lippe, Über­setzung in: Böttcher, Martin u.a., Reformation in Lippe, Detmold 1988, S. 88.

[19] Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 57.

[20] Schormann, Gerhard, Copius contra Hamelmann. Ein Abendmahlsstreit in Lemgo, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 47 (1978), S. 6.

[21] Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 58.

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Details

Title
Konfessionelle Repräsentation reformiert-protsestantischer Landesherren am Beispiel von Graf Simon VI. zur Lippe
College
Bielefeld University  (Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie)
Course
Sozialgeschichte des Adels in der Vormoderne
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
23
Catalog Number
V59101
ISBN (eBook)
9783638531252
ISBN (Book)
9783656783787
File size
439 KB
Language
German
Keywords
Konfessionelle, Repräsentation, Landesherren, Beispiel, Graf, Simon, Lippe, Sozialgeschichte, Adels, Vormoderne
Quote paper
Anna-Gesa Leuthardt (Author), 2006, Konfessionelle Repräsentation reformiert-protsestantischer Landesherren am Beispiel von Graf Simon VI. zur Lippe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59101

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