Seit Jahren ist die Schweiz ein beliebtes Auswanderungsziel für die Deutschen. Gründe gibt es einige: höchste Lebensqualität, solide Wirtschaft, stabile Demokratie. In der Schweiz ist der Steuersatz deutlich niedriger, das Einkommen daher höher und das Steuersystem einfacher. Vor allem für Vermögende ist ein Wegzug in die Schweiz besonders attraktiv: Sie können die sog. „Pauschalbesteuerung“ beantragen, wenn sie nicht berufstätig sind.
Grundlage dieser Besteuerung sind nicht wie bei normalen Steuerzahlern die Einkünfte, sondern die pauschal erfassten Lebenshaltungskosten, i.d.R. bemessen am Wert der Immobilie. Allerdings ist dieses Steuerprivileg nicht mehr in allen Kantonen möglich, da dieses Privileg für Ausländer, u.a. in Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden, seit 2009 durch Volksabstimmungen abgeschafft wurde.
Ein Wegzug in die Schweiz kann allerdings auch steuerliche Nachteile bringen. Der deutsche Gesetzgeber hat einige Bestimmungen in das deutsche Steuersystem eingebaut, die die vollständige Entfernung aus dem deutschen Besteuerungsrecht erschweren.
Vor allem die in § 6 AStG geregelte Wegzugsbesteuerung kann für Wegziehende in die Schweiz im Zeitpunkt des Wegzugs zu einer sehr hohen Belastung führen.
Zunächst wird in dieser Seminararbeit die nationale Rechtslage dargestellt und umfangreich auf das aktuelle EuGH-Urteil in der Rechtssache Wächtler eingegangen, das einen Verstoß des § 6 AStG gegen das FZA festgestellt hat.
Anschließend wird die Reaktion der deutschen Finanzverwaltung dargestellt und diese kritisch beurteilt. Zuletzt wird auf mögliche Gestaltungen eingegangen, mit denen eine etwaige Besteuerung nach § 6 AStG verhindert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rechtslage nach nationalem Recht
1. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
2. Ermittlung des Veräußerungsgewinns
3. Stundungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 4 AStG
4. Stundungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 5 AStG bei Wegzug in einen EU-/EWR-Staat
5. Stundungsmöglichkeiten bei Wegzug in die Schweiz
III. EuGH-Urteil vom 26. Februar 2019 Rs. Wächtler
1. Verfahrensablauf und Sachverhalt
2. Kein Verstoß gegen das DBA und die Grundfreiheiten
3. Verstoß gegen das FZA.
1.1 Persönlicher Anwendungsbereich des FZA.
1.2 Ungleichbehandlung nach Art. 15 Abs. 2 und Art. 9 FZA.
1.3 Rechtfertigung
4. Ergebnis
IV. Reaktion der Finanzverwaltung: BMF-Schreiben vom 13.11.19
V. Kritische Stellungnahme
VI. Gestaltungsmöglichkeiten
1. Formwechsel in eine Personengesellschaft
2. Einlage der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
3. Schenkung der Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt
VII. Fazit
Literaturverzeichnis
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