Die Folgen der Anwerbepolitik von türkischen ArbeitnehmerInnen für die Integration der zweiten und dritten Generation


Intermediate Examination Paper, 2004

50 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Begriffklärung: Was ist Integration?

III. Die ersten türkischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland
1. Migration und Soziostruktur der ersten türkischen Migranten
2. Eingliederungsproblematik der ersten Generation
2.1. Soziales Verhalten
2.2. Türkische Selbstorganisationen
2.3. Zu ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt
2.4. Wohnverhältnisse
2.5. Reaktionen der deutschen Politik und Öffentlichkeit

IV. Die zweite und dritte Generation in Deutschland
1. Eine Gegenüberstellung mit der ersten Generation
2. Türkische Unternehmen, ein Fortschritt der Integration?
3. Kritische Entwicklungen

V. Selbstethnisierungstendenzen der türkischen Bevölkerung
1. Zur Bedeutung der Selbstorganisationen
1.1. Selbstorganisation vs. Integration?
1.2. Türkische Sportvereine als neue Form der Gettoisierung?
2. Türkische Wohn- und Gewerbeviertel
3. Vorgehen gegen die Problemakkumulation in ethnischen Wohnquartieren
3.1. Vorgehen der Hauseigentümer bzw. Wohnungsgesellschaften
3.2. Vorgehen von Bund und Ländern

VI. Schlussbemerkung

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

In Deutschland leben derzeit knapp 1,9 Mio. Bürger mit türkischer Staatsangehörigkeit, wovon ungefähr 650 000 in Deutschland geboren sind. Ihre Migration nach Deutschland wurde mit dem deutsch-türkischen Anwerbevertrag aus dem Jahre 1961 begünstigt. Seitdem ist ihr Anteil an der ausländischen Bevölkerung konstant gestiegen, sodass sie heute, mit einem Anteil von ca. 2,5% an der Gesamtbevölkerung, die mit Abstand größte ausländische Gruppe in Deutschland darstellen. Ihr Aufenthalt in Deutschland erscheint jedoch nicht ganz unproblematisch.

Diese Gruppe wird oft in der Öffentlichkeit als integrationsresistent dargestellt und ist im besonderen Maße von den spezifischen Ausländerproblemen betroffen. Kriminalität, Arbeitslosigkeit, schlechte Schul- bzw. Berufsausbildung, Selbstethnisierungstendenzen und starke Religiosität sind die Probleme, mit denen ihre Anwesenheit thematisiert wird und zeitweilig die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich lenkt. Da ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht unerheblich ist und dieser seit ihrer Migration in die BRD einen steigenden Trend aufweist, erscheint es notwendig, die Integration dieser Bevölkerungsgruppe, besonders der zweiten und dritten Generation, etwas näher zu betrachten.

Im ersten Abschnitt dieser Arbeit soll zunächst der Integrationsbegriff erläutert werden. Dabei wurden die vier Integrationsformen Assimilation, Inklusion, Exklusion und Segregation nach Heitmeyer gewählt.

Da die Entstehungsbedingungen zentraler Problembereiche wichtig für das Verständnis der gegenwärtigen Integrationsprobleme sind und ihre Grundlage darstellen, geht der zweite Abschnitt näher auf die erste Türkengeneration mit ihren spezifischen Problemlagen ein. Im dritten Abschnitt werden die zweite und dritte Generation der Ersten gegenübergestellt und sowohl Erfolge, als auch Stagnation bzw. kritische Entwicklungen bzgl. der Integration herauskristallisiert. Letztere sollen schließlich im vierten Abschnitt theoretisch fundiert und näher erläutert werden.

Angesichts der zunehmenden Selbstethnisierungstendenzen legt die Arbeit ihren Schwerpunkt auf die Selbstorganisationen der türkischen Migranten und die türkischen Wohn- und Gewerbeviertel. Dies erscheint deshalb wichtig, weil diese als wichtige Ausdrucksformen der Integrationsdefizite der zweiten Generation genannt werden. Auf die Entwicklung der Ausländerpolitik Deutschlands wird nicht eingegangen, weil diese erst vor kurzer Zeit das Faktum der Einwanderung in Deutschland anerkannt hat und diesbezüglich im europäischen Vergleich nur geringe Entwicklungen zu verzeichnen sind[1].

Die Arbeit schließt mir einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick aus der Perspektive der Verfasserin, welches sich auf die erarbeiteten Ergebnisse stützt.

II. Begriffsklärung: Was ist Integration?

Die Integration eines Zuwanderers in die Gesellschaft des Aufnahmelandes wird im Allgemeinen von zwei, gewissermaßen voneinander abhängigen, Konzepten bestimmt. Diese lassen sich in die Handlungsorientierung des Zuwanderers auf der einen Seite und die Chancen sozialer Teilhabe, die ihm von der Aufnahmegesellschaft bereitgestellt werden auf der anderen Seite, einteilen.

Der Zuwanderer hat generell die Option zwischen den Werten und Einstellungen seiner Herkunftsgesellschaft und denen der Aufnahmegesellschaft zu entscheiden. Sind seine Eingliederungsambitionen kaum ausgeprägt, so orientiert er sich ausschließlich an den Werten und Einstellungen der Herkunftsgesellschaft. Im Falle der Türkei sind dies vornehmlich kollektivistische Werte, wie z.B. Harmonie im sozialen Nahbereich, soziale Interdependenz in Form dauerhafter sozialer Einbindung und gegenseitiger Unterstützung, sowie Sicherheit, Gehorsam, Pflicht, Tugendhaftigkeit und Ehre. Wenn die Eingliederungsambitionen jedoch sehr stark ausgeprägt sind, so handelt er bevorzugt nach den Werten und Einstellungen der Aufnahmegesellschaft, die in Deutschland individualistisch geprägt sind. Zu ihnen zählen die Verwirklichung persönlicher Ziele und Interessen, die unabhängige Lebensgestaltung, sowie das Streben nach Freiheit, Autonomie, Leistung, Vergnügen, Wettbewerb und Konkurrenz.

Für eine erfolgreiche Eingliederung in die Aufnahmegesellschaft sind die Handlungsorientierung und die damit verbundenen Eingliederungsambitionen nicht ausreichend, denn diese können, auch bei noch so starker Ausprägung, gegebenenfalls auf Eingliederungsbarrieren in der Aufnahmegesellschaft stoßen, die jede Bemühung nichtig machen. Umgekehrt aber, wenn kaum Eingliederungsambitionen bestehen, können günstige Chancen zur sozialen Teilhabe den Zuwanderern einen Anreiz zur Initiative geben und angemessene Handlungsmuster nach sich ziehen. Für das Konzept der sozialen Teilhabe gibt es demnach „vier verschiedene, notwendige Bedingungen gesellschaftlicher Teilhabe, die erst in ihrem Zusammenspiel hinreichende Bedingungen schaffen"[2]. Zu diesen Bedingungen zählen der rechtliche Status des Zuwanderers, seine ökonomischen Ressourcen, Gelegenheiten in der materiellen und sozialen Umwelt, sowie die individuelle Handlungsfähigkeit des Zuwanderers. Für den rechtlichen Status sind die Staatsangehörigkeit, die Definition und der Schutz spezifischer Rechte gegenüber staatlichen und privaten Organisationen, aber auch die Anerkennung von in der Heimat erworbenen Zertifikaten und Bescheinigungen von tragender Bedeutung, die den Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Subsystemen eröffnen. Diese wären z.B. die politische Partizipation, die sozialpolitische Gleichstellung oder der Zugang zu bestimmten Berufen mit den damit verbundenen Handlungskompetenzen. Die ökonomischen Ressourcen werden maßgeblich von der Einkommenssituation des Zuwanderers bestimmt, die somit über das Konsumverhalten und die Marktversorgung entscheidet, aber auch in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen eine tragende Rolle spielt . Informelle Job-Netzwerke dienen unter anderem als Indikator für gute Gelegenheiten in der materiellen und sozialen Umwelt, die besonders für Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche zu guten Berufen verhelfen können. Bei der individuellen Handlungsfähigkeit kommt es vor allem auf die Sprachkenntnisse des Zuwanderers an, die ihm eine Erleichterung bzgl. der Orientierung in der Aufnahmegesellschaft bieten. Je nachdem, wie stark und in welchem Zusammenspiel diese Formen der sozialen Teilhabe vorhanden sind, spricht man von hohen bzw. niedrigen Chancen zur sozialen Teilhabe.

Wenn man nun jeweils die Extremwerte dieser beiden Konzepte miteinander kombiniert und in eine 2x2 Matrix einträgt, so ergeben sich vier Idealtypen der Integration[3]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Assimilation ist die generelle Vorstellung von Integration im Alltag. Sie ist unproblematisch und wird von der Aufnahmegesellschaft begrüßt, denn hier findet eine Angleichung an ihre zentralen Wert- und Normvorstellungen statt. Bei der Inklusion bewahren Zuwanderer ihre kulturelle Differenz und halten an den Wert- und Normvorstellungen der Herkunftsgesellschaft fest. Ob es bei dieser Form zu Problemen kommt, hängt einerseits von der Qualität und Häufigkeit der Normkonflikte und andererseits vom pluralistischen Potenzial der Aufnahmegesellschaft ab, inwieweit sie bereit ist, diese Differenzen zu tolerieren. Die Exklusion ist eine Form, in der Zuwanderern, trotz Orientierung an zentralen Normen und Werten, der Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Teilbereichen, wie z.B. dem Berufs- und Bildungssystem, verwehrt bleibt. Dadurch kann der Zuwanderer gegebenenfalls nur geringe Einkommensmöglichkeiten erzielen, und muss auf das Konsumangebot und die Freizeitaktivitäten in der Aufnahmegesellschaft verzichten. Wenn die ethnischen und religiösen Vorstellungen stark divergieren, dann ist auch ein auffangen von den jeweiligen Einrichtungen und Gemeinschaften nicht möglich, so dass die Zuwanderer gezwungen sind, in Marginalität zu leben und möglicherweise an Identitätsproblemen leiden. Die Segregation ist ähnlich der Exklusion, nur dass hier die Einwanderer an ihren ursprünglichen Werten festhalten, die bei Errichtung entsprechender Institutionen z.B. Religionsgemeinschaften oder Arbeitnehmervereine, identitätsstiftend wirken. Dennoch sind die beiden letzteren Formen eher desintegrativ geprägt und nicht wünschenswert.

III. Die ersten türkischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland

1. Migration und Soziostruktur der ersten türkischen Migranten

Die türkische Migration in die Bundesrepublik hat mit dem deutsch-türkischen Anwerbevertrag am 30. Oktober 1961 begonnen. Die Gründe dafür waren auf deutscher Seite der zunehmende Arbeitskräftemangel im Zuge des Wirtschaftswunders und auf türkischer Seite der hohe Bevölkerungswachstum, dem eine stetig steigende und hohe Arbeitslosenquote gegenüberstand und bedingt dadurch, die schlechten Einkommensverhältnisse der türkischen Bevölkerung.

Knapp zwei Drittel der türkischen Migranten hatten in der Türkei bereits eine Binnenwanderung aus den ländlichen Gebieten Anatoliens in die sich entwickelnden Industriestädte durchlaufen. In ihren Heimatdörfern wurden sie durch Großgrundbesitzer vom Markt gedrängt, und in den industriellen Großstädten konnten sie keine Arbeit finden, weil diese sich erst in der Entwicklung befanden. Die Kapazitäten reichten für die Aufnahme der zum Erwerbszweck zugewanderten, aber für die industrielle Produktion unerfahrenen Landwirte, oft mit niedrigem Bildungsniveau, nicht aus[4]. Der Anwerbevertrag war für sie somit eine Möglichkeit für kurze Zeit ins Ausland zu gehen, um dort als un- und angelernte Arbeiter das nötige Geld anzusparen, mit dessen Hilfe sie sich wieder, durch entsprechende Investitionen, eine Existenz in ihren Heimatdörfern aufbauen konnten. Die Migranten aus den städtischen Gebieten hingegen, wollten das ersparte Geld für Investitionen in Form von Immobilien oder zum Zwecke der Selbständigkeit durch Eröffnung kleiner Geschäfte, Kaffeehäuser oder Taxizentralen ausgeben.

Das Anwerbeabkommen hat dazu geführt, dass knapp 865 000 türkische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, meistens im Alter von 20 bis 40 Jahren, sich im Zeitraum vom 20. Oktober 1961 bis zum Anwerbestop am 23. November 1973 legal, zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik aufgehalten haben. Da ein dauerhafter Aufenthalt von beiden Seiten nicht vorgesehen war, wurden jährlich sowohl Zuzüge, als auch Fortzüge verzeichnet. Wegen den im Vergleich zu der Türkei guten Verdienstmöglichkeiten, kamen auch qualifizierte Arbeiter nach Deutschland, die jährlich einen Anteil von ca. 30% an den türkischen Migranten darstellten[5]. Auch Frauen sind in diesem Rahmen in die BRD ausgewandert, jedoch stellten sie zu Beginn der Anwerbung einen jährlichen Anteil von weniger als 8,47% dar, wobei ihr Anteil ab 1970 auf 22,1% angestiegen ist. Davon waren knapp 50% aus den Großstädten Ankara, Izmir, Adana, Samsun und Istanbul. Der Frauenanteil aus der Türkei war im Vergleich zu den anderen Anwerbeländern am geringsten. Dies lag vornehmlich daran, dass diese Frauen von der türkischen Gesellschaft geächtet wurden oder keine Erlaubnis von ihren Familien bzw. Ehemännern bekamen. Deshalb ist der Anteil der verheirateten Frauen erst in den siebziger Jahren von knapp 40% auf ca. 75% angestiegen. Der Grund lag vor allem daran, dass verheiratete Frauen in der Auslandsbeschäftigung eine Flucht vor einer unglücklichen Ehe sahen[6].

Zu Beginn der Rekrutierung wurde der Familiennachzug nicht nachgefragt, doch mit längerem Aufenthalt und den noch andauernden wirtschaftlichen und politischen Problemen in der Türkei, vor allem den Problemen bei der Reintegration, aber auch der Aussicht nicht in die EG aufgenommen zu werden, begannen die türkischen Migranten den Zeitpunkt ihrer Rückkehr in die Zukunft zu verlagern und ihre Familien zu sich zu holen. Diese Tendenz entstand im Jahre 1967 und wurde nach dem Anwerbestop verstärkt. Mit dem Zuzug der Familienangehörigen seit 1967 begannen die Kosten der Ausländerbeschäftigung ihren Nutzen weitaus zu übertreffen, denn die gesamte ausländische Bevölkerung stieg jährlich an, wobei gleichzeitig der Anteil der Erwerbstätigen abnahm. Zum Zeitpunkt des Anwerbestops betrug die Zahl der türkischen Arbeitnehmer knapp 605 200, dies war nur noch ein Anteil von ca. 67% an der gesamten türkischen Wohnbevölkerung in Deutschland, der bis 1980 und später sogar auf knapp 40% gesunken ist[7].

Mit dem Anwerbestop wurde in Anlehnung an den Erfolgen der Rotationspolitik in der Rezessionsphase von 1966/67 ein Rückgang der ausländischen Erwerbstätigen assoziiert, jedoch scheiterte dieses Vorhaben an dem zunehmenden Familiennachzug, der zum Anstieg der ausländischen Bevölkerung führte und somit erhebliche finanzielle und soziale Belastungen nach sich zog.

2. Eingliederungsproblematik der ersten Generation

Das sozioökonomische Verhalten und die damit verbundenen Eingliederungsprobleme der türkischen Migranten wurden einerseits von den Rückkehrabsichten der türkischen Migranten und der dadurch bedingten Heimatorientierung und andererseits dem Grundsatz Deutschlands, dass dieser kein Einwanderungsland sei, maßgeblich beeinflusst. Zu Beginn der Immigrationsphase wurde beiderseits kein Wert auf die Integration gelegt, da der Aufenthalt nur kurzfristig und ausschließlich zu Erwerbszwecken geplant war. Es sollte lediglich eine Anpassung an die vorgesehene Rolle des Gastarbeiters und die damit verbundenen Verhaltensweisen stattfinden, die aber nur so weit ging, bis auf beiden Seiten die gesetzten ökonomischen[8] Ziele erreicht werden konnten, also temporär war[9]. Daher kam es auch kaum zu Kulturkonflikten oder zur Thematisierung von Wohn- und Arbeitsgruppen als Teilsysteme der Herkunftsgesellschaft. Es herrschte eine faktische und gefühlsmäßige Distanz zu Deutschland, die zu Beginn der Anwerbung keineswegs problematisch erschien und akzeptiert wurde. Erst im späteren Verlauf der Anwerbung zeichneten sich im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung und dem längeren bzw. Daueraufenthalt der Arbeitsmigranten gravierende Probleme ab, die entweder eine Integration oder eine Rückkehr notwendig gemacht haben[10].

2.1. Soziales Verhalten

Türkische Gastarbeiter hatten, wie alle anderen Gastarbeiter, keine oder nur ungenügende deutsche Sprachkenntnisse. Zwar wurden durch die Unternehmen Gastarbeiter mit Sprachkenntnissen bevorzugt, aber die zu verrichtende Arbeit erforderte keine besonderen Sprachkenntnisse und türkische Bewerber mit deutschen Sprachkenntnissen existierten kaum. Auch wurden weder Möglichkeiten für den Spracherwerb von deutscher Seite angeboten, noch bestand auf türkischer Seite diesbezüglich Nachfrage, denn der Aufenthalt hatte nur einen temporären Charakter. Zur Verständigung in den Betrieben und der Steigerung der Arbeitsproduktivität wurden oft Dolmetscher eingesetzt und somit Sprachbarrieren überbrückt.

Die ungenügenden Sprachkenntnisse, die kulturellen, religiösen und ethnischen Differenzen, die hohe Sparquote und das dadurch bedingte, gemäßigte Konsumverhalten, das ungewohnte Stadtleben, besonders in modernen europäischen Großstädten, die besonderen Arbeitsverhältnisse und die Wohnverhältnisse der türkischen Gastarbeiter schränkten ihr Freizeitverhalten und somit den Kontakt zu den Deutschen sehr stark ein. Die besonders bei türkischen Migranten stark ausgeprägten kulturellen und religiösen Differenzen, die sie noch fremder erscheinen ließen, und die zusätzlichen Verständigungsprobleme machten den Kontakt zu Deutschen, aber auch anderen Gastarbeitern, die ebenfalls Sprachprobleme hatten, unmöglich und somit abhängig vom Kontakt zu ihren türkischen Landsleuten. Dieser Kontakt wurde zusätzlich von dem Aufenthalt ohne Familie, der Angst vor der Einsamkeit, dem Heimweh und dem Kulturschock immer weiter verstärkt und erhielt durch die Errichtung entsprechender türkischer Institutionen eine Eigendynamik. In diesem Zusammenhang steht auch die Nutzung und Vermehrung des türkischen Medienangebots in Deutschland.

Der Kontakt zu eigenen Landsleuten und die Orientierung an den Ereignissen in der Heimat hat die Distanz zu ihrer deutschen Umwelt gefestigt, welche wiederum mit Distanz in Form von ethnischen Zuschreibungen, Abgrenzungen und Diskriminierungen auf die türkischen Arbeiter reagierte und die Eigendynamik der Segregation immer weiter bekräftigt wurde.

2.2. Türkische Selbstorganisationen

Die Selbstorganisation türkischer Migranten begann daher schon zu Beginn der Anwerbung und der erste türkische Arbeitnehmerverein wurde 1962 in Köln gegründet[11]. Dieser hatte die Funktion eines Treffpunktes für alltägliche Begegnungen mit Gleichgesinnten, für Problemaustausch, Hilfe und gegenseitige Solidarität. Auch fand hier eine sozialpolitische Betreuung durch die Arbeiterwohlfahrt mit der Institution des Türkdanis statt, die als Mittler zwischen den türkischen Gastarbeitern und den deutschen Ämtern agierte, da Sprachkenntnisse Voraussetzung für diese Art des Kontaktes waren. Nach diesem Vorbild sind dann weitere Arbeitnehmervereine in den großen industriellen Ballungsgebieten entstanden, die ebenso persönlich-privat motiviert waren und eine identitätsstabilisierende Funktion erfüllen sollten. In diesem Zusammenhang steht auch der erste ausländische Sportverein Türkspor, der 1965 in Berlin gegründet wurde und zur Bewältigung der genannten Probleme dienen sollte.

[...]


[1] Damit ist z.B. das neue Einbürgerungsgesetz gemeint, welches zwar im Jahre 2000 in Kraft getreten ist, jedoch für die Lage und Integration der seit langem in Deutschland ansässigen Ausländer bzw. ehemaligen Gastarbeiter nur geringfügige Veränderung vorgenommen hat. In diesem Zusammenhang steht z.B. die Verwehrung der doppelten Staatsbürgerschaft, welche z.B. in den Niederlanden seit Jahren erteilt wird.

[2] Franz Xaver Kaufmann (1982), S.68

[3] Vgl. Halm, D./ Sauer, M./ Sen, F. (2001), S.18

[4] Vgl. Hans-Günter Kleff (1984), S.7 - 8

[5] Vgl. Mathilde Jamin (1998), S.149 - 154

[6] Vgl. Eryilmaz, A. (1998), S. 133 - 136

[7] Vgl. Herbert, U. (2001), S. 198/199 und eigene Berechnungen.

[8] Hervorhebung zur Verdeutlichung, dass die Anwerbung nur ökonomischen Zwecken dienen sollte und soziale Probleme weder bedacht noch thematisiert wurden.

[9] Vgl. Ucar, A. (1982), S. 58 - 60

[10] Vgl. Herbert, U. (2001),S. 225 - 229

[11] Vorher hat es lediglich seit 1954 türkische Studentenvereinigungen gegeben, die sich zur Dachorganisation ATÖF zusammengeschlossen haben und zur Interessenvertretung türkischer Studenten dienten. Doch angesichts der politischen Unruhen in der Türkei, hat diese in den 60er Jahren parteipolitisch Stellung bezogen und seither ihre Funktion als allgemeine Interessenvertretung der türkischen Studenten verloren.

Excerpt out of 50 pages

Details

Title
Die Folgen der Anwerbepolitik von türkischen ArbeitnehmerInnen für die Integration der zweiten und dritten Generation
College
University of Duisburg-Essen
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
50
Catalog Number
V59285
ISBN (eBook)
9783638532754
ISBN (Book)
9783656771258
File size
567 KB
Language
German
Keywords
Anwerbepolitik, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Berücksichtigung, Folgen, Integration, Generation, Deutschland
Quote paper
Hatice Cetin (Author), 2004, Die Folgen der Anwerbepolitik von türkischen ArbeitnehmerInnen für die Integration der zweiten und dritten Generation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59285

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