Das Schadensrecht ist das Recht der Haftungsfolgen und die Darstellung eines Schadensersatzsystems soll sowohl alle Haftungsgründen als auch die Haftungsbegründeten und Haftungsausfüllenden Elementen des Schadensersatzanspruchs enthalten. Die Schadensrechtssysteme der Europäischen Mitgliedstaaten bestehen aus zwei grundlegenden Haftungssystemen, nämlich die Vertragliche und die Außervertragliche bzw. Deliktische Haftung. Gegenstand dieser Arbeit ist jedoch nicht die vertragliche Haftung im Gemeinschaftsrecht. Die Gründe dieser Eingrenzung liegen hauptsächlich im Artikel 288 Absatz 1 der EG Vertrag, die vorschreibt:„Die vertragliche Haftung der Gemeinschaft bestimmt sich nach dem Recht, das auf den betroffenen Vertrag anzuwenden ist.“Folge dieser Norm ist es, dass das auf den Vertrag anwendbare Nationalrecht sich nach den Regeln des Internationalen Privat- und Prozessrechts bestimmt und die Vertragspartner Ansprüche auf Schadensersatz vor nationalen Gerichten geltend machen. Die Europäische Gemeinschaft hatte nämlich bisher kein Interesse dafür, eigenes vertragliches Gemeinschaftsrecht zu schaffen. Infolgedessen, Schadensersatzfragen in Bezug auf die Nicht- oder Schlechterfüllung eines Vertrages, also Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzungen und Sachmängelgewährleistung, als auch Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen werden nicht im Rahmen dieser Arbeit behandelt. Im Gegenteil ist die Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft gem. Art. 288 Absatz 2 EGV gemeinschaftsrechtlich determiniert und die entsprechenden Schadensersatzansprüche müssen vor dem EuGH eingeklagt werden. Weiterhin ist Gegenstand dieser Arbeit die Darstellung der Fünf Haftungssysteme des Europäischen Gemeinschaftsdeliktsrechts und danach die Zusammenfassung der gemeinschaftsrechtlichen Haftungsgrundsätzen. [...]
Inhaltsverzeichnis
A. VORWORT
B. EINLEITUNG
C. DIE AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT
D. STAATSHAFTUNG DER MITGLIEDSTAATEN
E. HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT ALS DIESNTHERR
F. HAFTUNGSRECHTLICHES SEKUNDÄRRECHT
G. HAFTUNGSRECHTLICHE DURCHSETZUNG VON GEMEINSCHAFTSRECHT
H. ANSPRUCHSÜBERGREIFENDE KOHÄRENZ DER GEMEINSCHAFTSSYSTEME
I. HAFTUNGSGRUNDSÄTZE DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
J. ERGEBNIS
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Haftungssysteme im Gemeinschaftsrecht mit dem Ziel, die zugrunde liegenden schadensrechtlichen Grundsätze zu systematisieren und deren kohärente Anwendung durch den EuGH darzustellen, wobei ein Fokus auf der Abgrenzung von vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie der Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Ansprüche liegt.
- Systematik der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft
- Staatshaftung der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht
- Haftungsrechtliche Aspekte des Sekundärrechts
- Kohärenz der Haftungssysteme (Ausgleich, Prävention, Strafe)
- Haftungsgrundsätze wie Rechtswidrigkeit, Verschulden und Kausalität
Auszug aus dem Buch
C. DIE AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT
Artikel 288 Abs. 2 EGV schreibt vor: „Im Bereich der Außervertraglichen Haftung ersetzt die Gemeinschaft den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind“. Auf diesem Artikel stützt sich ein in sich geschlossenes gemeinschaftsrechtliches Haftungssystem, d.h. Voraussetzungen und Folgen der Haftung bestimmen sich allein nach Gemeinschaftsrecht; ein direkter Einfluss auf Nationale Rechtsordnungen besteht nicht. Der Begriff des Schadens und der Kausalität sind gemeinschaftsrechtlich autonom zu bestimmen, während andere Haftungskriterien aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen hergeleitet werden müssen. Die Rechtsprechung verwendet die allgemeinen Rechtsgrundsätze jedoch auch zur Auslegung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe.
Die Gemeinschaftsgerichte haben in ständiger Rechtsprechung die Haftungsvoraussetzungen aufgestellt, damit die Haftung der Gemeinschaft ausgelöst wird, nämlich Rechtswidrigkeit- Schaden- Kausalität. Diese Elemente können im Einzelnen kurz dargestellt werden:
1. Rechtswidrigkeit: Der Gerichtshof hat bislang eine Haftung für rechtsmäßiges Verhalten explizit weder anerkannt noch abgelehnt. Die Normen können dem Primär- bzw. Sekundärrecht, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Gemeinschaft, allgemeinen Sorgfaltspflichten oder aber nationalen Vorschriften entstammen. Rechtsakte, deren Rechtsmäßigkeit beurteilt wird, können sowohl abstrakt- generellen Regelungen (legislatives Unrecht), als auch individuellen Akten sein (administratives Unrecht). Wenn es sich aber um legislatives Unrecht handelt, verlangt der EuGH, dass das rechtswidrige verhalten einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Höherrangige Rechtsnorm darstellt, was der Fall ist, wenn ein Organ der Gemeinschaft die Grenzen seines Ermessensspielraums offenkundig überschritten hat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. VORWORT: Einleitung in die Thematik der schadensrechtlichen Grundsätze, wobei die vertragliche Haftung ausgeklammert und der Fokus auf die außervertragliche Haftung gelegt wird.
B. EINLEITUNG: Darstellung der Ausgangslage, in der es kein einheitliches Haftungsrecht gibt, weshalb der EuGH auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten verweist.
C. DIE AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT: Erläuterung der Haftung gemäß Art. 288 Abs. 2 EGV basierend auf den Elementen Rechtswidrigkeit, Schaden und Kausalität.
D. STAATSHAFTUNG DER MITGLIEDSTAATEN: Analyse der Rechtsprechung zur Haftung der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht, insbesondere bei Nichtumsetzung von Richtlinien.
E. HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT ALS DIESNTHERR: Untersuchung der beamtenrechtlichen Haftung, die als Subsystem der außervertraglichen Haftung betrachtet wird.
F. HAFTUNGSRECHTLICHES SEKUNDÄRRECHT: Überblick über harmonisierte Haftungsbereiche durch Richtlinien wie die Produkthaftung.
G. HAFTUNGSRECHTLICHE DURCHSETZUNG VON GEMEINSCHAFTSRECHT: Untersuchung der Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht unter Wahrung von Diskriminierungsverbot und Effektivitätsgrundsatz.
H. ANSPRUCHSÜBERGREIFENDE KOHÄRENZ DER GEMEINSCHAFTSSYSTEME: Analyse des Gesamtkonzepts der Haftung, das Ausgleichs-, Präventions- und Straffunktionen integriert.
I. HAFTUNGSGRUNDSÄTZE DES GEMEINSCHAFTSRECHTS: Systematisierung der materiellen Voraussetzungen wie Rechtswidrigkeit, Verschulden und Kausalität sowie deren konkrete Auslegung durch die Rechtsprechung.
J. ERGEBNIS: Zusammenfassende Darstellung der Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Schadensersatzgrundsätzen.
Schlüsselwörter
Außervertragliche Haftung, Staatshaftung, Gemeinschaftsrecht, EuGH, Schadensersatz, Rechtswidrigkeit, Kausalität, Verschulden, Totalreparation, Richtlinienumsetzung, Produkthaftungsrichtlinie, Kohärenz, Effektivitätsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Primärrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den schadensrechtlichen Grundsätzen, die im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zur Anwendung kommen, und untersucht deren Ausgestaltung durch den Europäischen Gerichtshof.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit gliedert sich in die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, die Staatshaftung der Mitgliedstaaten, das sekundärrechtliche Haftungsrecht sowie die systematische Kohärenz dieser verschiedenen Haftungssysteme.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die systematische Darstellung und Zusammenfassung der gemeinschaftsrechtlichen Haftungsgrundsätze sowie die Analyse, wie der EuGH eine kohärente Anwendung dieser Systeme sicherstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine funktionale Rechtsvergleichung angewandt, bei der bestehende gemeinschaftsrechtliche Vorschriften und die entsprechende Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte untersucht werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt detailliert die fünf Haftungssysteme, die Durchsetzung von Gemeinschaftsrecht, die zugrunde liegenden Grundfunktionen (Ausgleich, Prävention, Strafe) sowie die spezifischen Kriterien für Haftungsvoraussetzungen wie Kausalität und Rechtswidrigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere außervertragliche Haftung, Staatshaftung, Totalreparation, Rechtswidrigkeit und die Kohärenz des gemeinschaftsrechtlichen Haftungssystems.
Was bedeutet das Kriterium des „hinreichend qualifizierten Verstoßes“?
Dies ist ein vom EuGH entwickelter, verschärfter Haftungsmaßstab für legislatives Unrecht, der besagt, dass die Gemeinschaft oder der Mitgliedstaat die Grenzen ihres Ermessensspielraums offenkundig und erheblich überschritten haben müssen.
Welche Rolle spielt die „Francovich-Rechtsprechung“?
Diese Entscheidung begründete die zweite Säule des gemeinschaftlichen Haftungsrechts, nämlich die Staatshaftung der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen primäres Gemeinschaftsrecht, insbesondere bei fehlerhafter oder unterlassener Umsetzung von Richtlinien.
Warum wird im Gemeinschaftsrecht in der Regel keine Naturalrestitution gewährt?
Die Geldzahlung dominiert als Ausgleichsform, da der Grundsatz der Naturalrestitution im europäischen Rechtsraum nicht einheitlich als Normalform anerkannt ist und das Gemeinschaftsrecht hier pragmatisch auf die gängige Praxis setzt.
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- Rungnapha Angamnuaysiri (Author), 2006, Schadensrechtliche Grundsätze im Gemeinschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59741