Eine Kommune beauftragt seit Jahren das Privatunternehmen A mit Entsorgungsleistungen. Nun beabsichtigt sie, die Müllabfuhr zu rekommunalisieren. Die Abfuhrleistungen sollen vorerst an die Stadtwerke vergeben werden, welche sich im alleinigen Anteilsbesitz der Kommune befinden. Vorgesehen ist jedoch, ein Tochterunternehmen der Stadtwerke in Form einer GmbH zu gründen, das neben anderen kommunalen Aufgaben auch die den Abfuhrarbeiten übernehmen soll. Der Entsorgungsvertrag soll nach Gründung des Tochterunternehmens durch Vertragsübernahme auf dieses übergehen. Die von A angerufene Vergabekammer entscheidet, dass die Abfuhrleistungen im Wege eines formellen Vergabeverfahrens zu vergeben sind. Die Kommune legt daraufhin sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein.
Inhaltsverzeichnis
- I. Fehler bei der Wahl der Verfahrensart (OLG Düsseldorf, 15. 10. 2003.)
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- 3. Tenor
- II. Das offene Verfahren
- 1. Tätigkeiten im Vorfeld der Ausschreibung
- a) OLG Düsseldorf, 08.09.2004.
- b) OLG Düsseldorf, 04.03.2004.
- 2. Veröffentlichung der Ausschreibung (OLG Nürnberg, 17.04.2002.)
- 3. Versand der Ausschreibungsunterlagen (BayOblG, 16. 09. 2002.)
- 4. Angebotsabgabe/ Eröffnungstermin
- a) OLG Dresden, 01.07.2005.
- b) OLG Düsseldorf, 11.04.2003
- 1. Tätigkeiten im Vorfeld der Ausschreibung
- III. Prüfung der Angebote
- a) Prüfung von Ausschlussgründen nach § 25 Nr. 1 VOL/A
- aa) OLG Brandenburg, 06.10.2005.
- bb) OLG Düsseldorf, 14.09.2004
- b) Ausschluss von Bewerbern nach § 7 Nr. 5, 6 VOL/A (OLG Saarbrücken, 29.12.2003)
- c) Prüfung zugelassener Nebenangebote (OLG Koblenz, 05.09.2002.)
- d) Aufklärungsgespräche i. S. v. § 24 VOLIA (BGH 06.02.2002.)
- 6. Wertung der Angebote / Wirtschaftlichkeitsprüfung
- a) KG Berlin, 18.07.2002
- b) OLG München, 15.07.2005
- 7. Vorabinformation (OLG Naumburg, 26.04.2004)
- 8. Zuschlagserteilung (BGH, 03.06.2004.)
- a) Prüfung von Ausschlussgründen nach § 25 Nr. 1 VOL/A
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der jüngeren Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate zu praxisrelevanten Fragen des Vergaberechts. Die Arbeit analysiert ausgewählte Gerichtsentscheidungen und beleuchtet die Anwendung des Vergaberechts in konkreten Fällen.
- Die Wahl der richtigen Verfahrensart
- Die Durchführung des offenen Verfahrens
- Die Prüfung von Angeboten
- Die Zuschlagserteilung
- Die Anwendung der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit behandelt verschiedene Aspekte des Vergaberechts, die sich aus der Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate ergeben.
- Das erste Kapitel beleuchtet die Problematik der Wahl der richtigen Verfahrensart im Vergaberecht. Die Arbeit analysiert einen Gerichtsbeschluss des OLG Düsseldorf, der sich mit der Frage der Eigengeschäftsgrenze befasst.
- Das zweite Kapitel behandelt das offene Verfahren im Vergaberecht. Es werden verschiedene Entscheidungen der Vergabekammern und Vergabesenate zu Tätigkeiten im Vorfeld der Ausschreibung, der Veröffentlichung der Ausschreibung, dem Versand der Ausschreibungsunterlagen und der Angebotsabgabe/Eröffnungstermin analysiert.
- Das dritte Kapitel widmet sich der Prüfung der Angebote im Vergaberecht. Die Arbeit untersucht Entscheidungen zu Ausschlussgründen, dem Ausschluss von Bewerbern, der Prüfung zugelassener Nebenangebote und Aufklärungsgesprächen.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), öffentliches Auftragswesen, Ausschreibung, Verfahren, Rechtsprechung, Vergabekammern, Vergabesenate, OLG Düsseldorf, OLG Nürnberg, BayOblG, BGH.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss eine Rekommunalisierung formell ausgeschrieben werden?
Laut der Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf) müssen Leistungen im Wege eines formellen Vergabeverfahrens vergeben werden, wenn die Voraussetzungen für ein In-House-Geschäft nicht vorliegen, etwa bei der Einschaltung von Tochter-GmbHs.
Was sind häufige Fehler bei der Wahl der Verfahrensart im Vergaberecht?
Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Annahme, eine Leistung ohne Wettbewerb direkt vergeben zu dürfen (Direktvergabe), obwohl die gesetzlichen Schwellenwerte oder Ausnahmetatbestände dies nicht rechtfertigen.
Welche Pflichten bestehen bei der Veröffentlichung einer Ausschreibung?
Die Arbeit analysiert Urteile (z.B. OLG Nürnberg), die betonen, dass Ausschreibungen transparent und diskriminierungsfrei veröffentlicht werden müssen, um allen potenziellen Bewerbern die gleichen Chancen einzuräumen.
Wann dürfen Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Ausschlussgründe gemäß § 25 VOL/A können fehlende Eignung, unvollständige Unterlagen oder Verstöße gegen die Ausschreibungsbedingungen sein, wie Entscheidungen des OLG Brandenburg und OLG Düsseldorf belegen.
Wie erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Angeboten?
Die Wertung der Angebote darf nicht allein nach dem niedrigsten Preis erfolgen. Vielmehr muss das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien (Qualität, technischer Wert, Preis) ermittelt werden.
Was ist die Bedeutung der Vorabinformation nach § 101a GWB?
Auftraggeber müssen unterlegene Bieter vor der Zuschlagserteilung informieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel (Nachprüfungsverfahren) einzulegen.
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- Diplom Wirtschaftsjuristin (FH) Janine Appel (Author), Oliver Krause (Author), 2005, Ausgewählte jüngere Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate zu praxisrelevanten Fragen des Vergaberechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59925