Deutsche Rechtsgeschichte
Vorüberlegungen.... I
A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.) .... I
B. Hochmittelalter (11. – 13.Jh.).... VIII
C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.).... XX
D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.) .... XXV
Vorüberlegungen
Begriffe:
· Gewohnheitsrecht - mündlich überliefertes Recht
· Positives Recht - festgelegtes, geschriebenes Recht (lat. Ponere = setzen, stellen, legen)
· Richterrecht - Spruchrecht, berührt Gewaltenteilung, Richter bildet Recht fort -> funktioniert nur im Zivilrecht, da im Strafrecht der Grundsatz: „nulla poene, sine lege“ gilt
Funktionen des Rechts:
· Gewährleistung rechtl. Gleichheit
· Herstellung des Rechtsfriedens
· Gewährleistung sozialer Sicherheit
[...]
Inhaltsverzeichnis
Vorüberlegungen
A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.)
B. Hochmittelalter (11. – 13. Jh.)
C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.)
D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.)
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das Ziel der Arbeit ist es, die historische Entwicklung des deutschen Rechts von der Zeit des Frühmittelalters bis in die Frühe Neuzeit nachzuvollziehen. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich Rechtsquellen, Gerichtsbarkeit und Rechtsverständnis im Wandel der gesellschaftlichen Strukturen und politischen Machtverhältnisse, etwa durch die Rezeption des römischen Rechts, verändert haben.
- Evolution der Rechtsquellen von germanischen Stammesrechten hin zum gelehrten römisch-kanonischen Recht.
- Transformation der Gerichtsverfassung, vom frühmittelalterlichen Parteienprozess zum inquisitorischen Verfahren.
- Strukturwandel der Gesellschaft durch Lehnswesen, Stadtgründungen und den Aufstieg der Ministerialen.
- Einfluss von Kirche und kaiserlicher Machtpolitik auf die Rechtsentwicklung und Strafgesetzgebung.
Auszug aus dem Buch
Corpus Iuris Civilis (529 – 533)
Im 6. Jahrhundert nach Christus ließ der oströmische Kaiser Iustinian mehrere Gesetzbücher erstellen. Diese stützten sich auf viel ältere Rechtsquellen, zu einem großen Teil auf Gesetze und juristische Literatur aus der klassischen Zeit. Es entstanden:
die Institutionen (Institutiones): Sie wurden zu großen Teilen aus den - mehr als 300 Jahre älteren Institutionen des Gaius abgeschrieben und sind - wie ihre Vorlage - ein Lehrbuch für Anfänger. Zugleich haben jedoch die in ihnen enthaltenen Rechtsregeln Gesetzeskraft.
die Digesten (Digesta oder Pandectae): eine Sammlung von Fragmenten aus rechtswissenschaftlichen Schriften . Wie die Lehrsätze der Institutionen wurden auch die in den Digesten gesammelten Rechtsmeinungen der klassischen Juristen zum Gesetz erhoben.
der Codex: eine Sammlung der von den Kaisern erlassenen Gesetze (Konstitutionen).
Justinian hatte schließlich noch eine Sammlung der von ihm selbst nach der Veröffentlichung des Codex neu erlassenen Gesetze (novellae constitutiones) geplant. Diese kam aber nicht zustande. Es gibt jedoch private Sammlungen dieser Novellen. Sie werden gemeinsam mit den drei justinianischen Gesetzbüchern als Corpus Iuris Civilis bezeichnet.
Das Corpus Iuris Civilis ist bei weitem die wichtigste Quelle des römischen Rechtes. Die in ihm überlieferten Texte waren die Grundlage der Rezeption des Römischen Rechtes. Ihnen verdankt auch die moderne rechtsgeschichtliche Forschung den größten Teil ihrer Erkenntnisse.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorüberlegungen: Einführung in grundlegende Rechtsbegriffe wie Gewohnheitsrecht, positives Recht und Richterrecht sowie die zentralen Funktionen des Rechts.
A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.): Analyse der germanischen Reichsstrukturen, der Lex Salica als älteste fränkische Rechtsquelle sowie des Kompositionensystems als Sühneinstrument.
B. Hochmittelalter (11. – 13. Jh.): Untersuchung der Trennung von Reich und Kirche, der Cluniazensischen Reformbewegung, der Entstehung des Lehnswesens sowie der Bedeutung des Stadtrechts.
C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.): Betrachtung der Rezeption des gelehrten römischen Rechts, der Rolle der Universitäten und der Entstehung des Reichskammergerichts.
D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.): Überblick über den Einfluss der humanistischen Jurisprudenz, neue Gesetzgebungen wie die Carolina sowie den Wandel zum Inquisitionsprozess.
Schlüsselwörter
Rechtsgeschichte, Corpus Iuris Civilis, Germanisches Stammesrecht, Lehnswesen, Stadtrecht, Rezeption, Römisches Recht, Kanonistik, Inquisitionsprozess, Sachsenspiegel, Carolina, Gesetzgebung, Kompositionensystem, Gerichtswesen, Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen strukturierten Überblick über die deutsche Rechtsgeschichte von der Spätantike und dem Frühmittelalter bis zur Frühen Neuzeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entwicklung der Rechtsquellen, der Wandel der Gerichtsverfassung, der Einfluss der Kirche, die Rezeption des römischen Rechts sowie die Veränderungen in der Strafrechtspflege.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Transformation des Rechts in seinen verschiedenen Epochen aufzuzeigen, insbesondere den Übergang von gewohnheitsrechtlichen, stammesspezifischen Normen zu einem systematischeren, gelehrten Recht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, die historische Primärquellen (wie Gesetzbücher und Urkunden) in den Kontext ihrer Entstehungszeit und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen setzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt chronologisch die Entwicklungen vom Frühmittelalter über das Hoch- und Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit, unterteilt in verfassungsgeschichtliche Einführungen sowie spezifische Kapitel zu Rechtsquellen und Rechtsentwicklung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rechtsgeschichte, Corpus Iuris Civilis, Lehnswesen, Rezeption, Römisches Recht und Inquisitionsprozess charakterisiert.
Welche Rolle spielten die Glossatoren in Bologna?
Die Glossatoren spielten eine entscheidende Rolle bei der Wiederentdeckung und wissenschaftlichen Aufarbeitung des römischen Rechts (Corpus Iuris Civilis) durch ihre Exegese und systematische Darstellung des Textes.
Wie unterschied sich die Carolina von früheren Strafrechtsnormen?
Die Carolina (1532) zielte darauf ab, die Verbrecherverfolgung und den Prozess zu humanisieren, indem sie etwa Beweisregeln präzisierte, Verteidigungsrechte stärkte und die Folter an strengere Voraussetzungen band.
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- Björn Becher (Autor:in), 2000, Deutsche Rechtsgeschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/604