Deutsche Rechtsgeschichte
Vorüberlegungen.... I
A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.) .... I
B. Hochmittelalter (11. – 13.Jh.).... VIII
C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.).... XX
D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.) .... XXV
Vorüberlegungen
Begriffe:
· Gewohnheitsrecht - mündlich überliefertes Recht
· Positives Recht - festgelegtes, geschriebenes Recht (lat. Ponere = setzen, stellen, legen)
· Richterrecht - Spruchrecht, berührt Gewaltenteilung, Richter bildet Recht fort -> funktioniert nur im Zivilrecht, da im Strafrecht der Grundsatz: „nulla poene, sine lege“ gilt
Funktionen des Rechts:
· Gewährleistung rechtl. Gleichheit
· Herstellung des Rechtsfriedens
· Gewährleistung sozialer Sicherheit
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Vorüberlegungen
- A. Frühmittelalter (5. - 10. Jh.)
- Verfassungs- und sozialgeschichtliche Einführung
- Wichtige Daten
- ICorpus Iuris Civilis (529 – 533)
- Vulgarrecht
- Frankenreich
- Merowinger
- Karolinger
- B. Hochmittelalter (11. – 13. Jh.)
- C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.)
- D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.)
- Begriffe
- Funktionen des Rechts
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die deutsche Rechtsgeschichte zeichnet die Entwicklung des Rechts in Deutschland von seinen Anfängen bis zur Neuzeit nach. Sie behandelt dabei sowohl die Entstehung und Entwicklung von Rechtsquellen und Rechtsinstituten als auch die sozialen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen, die das Recht beeinflusst haben.
- Die Entwicklung des Rechts im Frühmittelalter
- Die Rezeption des römischen Rechts
- Die Entstehung und Entwicklung des deutschen Gewohnheitsrechts
- Die Rolle des Rechts im gesellschaftlichen Wandel
- Die Bedeutung des Rechts für die Sicherung von Frieden und Ordnung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.)
Dieses Kapitel befasst sich mit den Verfassungs- und sozialgeschichtlichen Grundlagen des Frühmittelalters in Deutschland. Es beschreibt die germanischen Reiche auf römischem Boden, insbesondere das merowingische und das karolingische Frankenreich, und beleuchtet wichtige Daten wie die Reichsteilung im Jahr 395, die Absetzung des letzten weströmischen Kaisers im Jahr 476 und die Kaiserkrönung Karls des Großen im Jahr 800. Das Kapitel erläutert auch die Entstehung des Corpus Iuris Civilis unter Kaiser Justinian und die Bedeutung des römischen Rechts für die Entwicklung des europäischen Rechts.
Weiterhin werden die Merkmale des Vulgarrechts im Frankenreich sowie die Entwicklung der merowingischen und karolingischen Dynastien behandelt. Die Entstehung und Bedeutung der germanischen Stammesrechte (Leges) sowie der Kapitularien als Rechtsquellen im Frühmittelalter werden ebenfalls ausführlich dargestellt.
Schlüsselwörter
Deutsche Rechtsgeschichte, Frühmittelalter, Merowinger, Karolinger, Stammesrechte, Leges, Kapitularien, Vulgarrecht, Corpus Iuris Civilis, römisches Recht, Rechtsentwicklung, Friedenssicherung, Bußen, Gerichtsverfassung, Grundherrschaft.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das 'Corpus Iuris Civilis'?
Es ist eine Sammlung des römischen Rechts, die unter Kaiser Justinian (529–533) entstand und die Grundlage für das europäische Privatrecht bildete.
Welche Rechtsquellen gab es im Frühmittelalter?
Wichtige Quellen waren das Gewohnheitsrecht, die germanischen Stammesrechte (Leges) und die königlichen Erlasse (Kapitularien).
Was bedeutet 'nulla poena sine lege'?
Es ist der Grundsatz 'Keine Strafe ohne Gesetz', der besagt, dass eine Tat nur bestraft werden darf, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war.
Wie unterschied sich das Recht der Merowinger von den Karolingern?
Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung der Verfassungsstrukturen und die zunehmende Zentralisierung der Rechtsprechung unter den Karolingern.
Was versteht man unter 'Vulgarrecht'?
Es bezeichnet die vereinfachte Praxis des römischen Rechts in den Provinzen nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches.
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- Björn Becher (Autor), 2000, Deutsche Rechtsgeschichte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/604