Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)


Trabajo, 2006

22 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Basel II
2.1 Historie
2.2 Von Basel I zu Basel II
2.3 Das Konzept von Basel II
2.4 Mindestkapitalanforderungen („Säule 1“)
2.4.1 Kreditrisiken
2.4.1.1 Standardansatz (StA)
2.4.1.2 Auf internem Rating basierende Ansätze (IRBA)
2.4.2 Operationelle Risiken
2.5 Bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren („Säule 2“)
2.5.1 Ziele
2.5.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement (“MaRisk“)
2.5.2.1 Übersicht
2.5.2.2 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
2.6 Marktdisziplin („Säule 3“)

3 Auswirkungen auf das Kreditgeschäft mit Firmenkunden

Anlage 1 – Bonitätsgewichtung nach Basel I

Anlage 2 – Gesamtkapitalanforderung für operationelle Risiken im Standardansatz

Anlage 3 – Aufbau der MaRisk

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung

Abbildung 2: Eigenkapitalberechnung nach Basel II

Abbildung 3: Messung des Kreditrisikos nach Basel II

Abbildung 4: Bonitätsgewichte nach externem Rating (Standardansatz)

Abbildung 5: Bonitätsgewichtung nach Basel I

Abbildung 6: Beta-Faktoren für Operationelles Risiko im Standardansatz

Abbildung 7: Modularer Aufbau der MaRisk

1 Einleitung

Die internationalen Finanzmärkte haben in den letzten Jahren einen enormen Wandel durchlaufen. Diese Strukturwende drückte sich vor allem durch die Entstehung neuer innovativer Finanzinstrumente, technologischen Fortschritt, Marktliberalisierungen und –konsolidierungen und einer stetig steigenden Internationalisierung der Kreditinstitute und Ihrer Kunden aus.

Mit diesen Veränderungen mussten nicht nur die Finanzunternehmen Schritt halten, auch die internationale Bankenaufsicht sah sich vor der Aufgabe, ihre Regulierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Im Folgenden werden die neuen Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht[1] behandelt. Speziell soll auf die Mindestkapitelanforderungen (Kapitel 2.4) und das Bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren (Kapitel 2.5) eingegangen. Die nationale Umsetzung des Teilbereiches „Bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren“ in den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ wird im Kapitel2.5.2 beschrieben, wobei hier insbesondere das Kreditgeschäft betrachtet werden soll. In Kapitel 2.6 wird der Vollständigkeit halber kurz die Vorgabe der Marktdisziplin erläutert.

Abschließend werde ich im Kapitel 3 auf die Auswirkungen der neuen Regelungen aus „Basel II“ und den „MaRisk“ auf das Kreditgeschäft mit Firmenkunden eingehen.

2 Basel II

2.1 Historie

Bis Ende der 1980er Jahre gab es weltweit keine einheitlichen Standards für Kreditinstitute, die auch nur annähernd einheitliche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich Risikovorsorge und somit Vermeidung von Insolvenzen schufen[2]. Eine Harmonisierung, zumindest in den bedeutenden Wirtschaftsnationen, wurde insbesondere zur Eindämmung von Regulierungsarbitragen – Durchführung von Geschäften in den Ländern mit den niedrigsten Regulierungsvorschriften - notwendig[3]. So wurden 1988 die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von den Zentralbanken der G10 verabschiedet[4] und durch die 4. KWG-Novelle in deutsches Recht übergeleitet. Ihnen lag der Gedanke zugrunde, dass Eigenkapital als Puffer die eingegangenen Risiken eines Kreditinstituts hinsichtlich drohender Insolvenzen auffangen kann[5].

Demnach müssen Banken mind. 8 % Eigenkapital bezogen auf die risikotragenden Aktiva in ihrer Bilanz vorhalten. Die Differenzierung der Aktiva zur Ermittlung des Risikoanteils wird auf Basis von Kreditnehmergruppen durchgeführt. Eine Übersicht der Bonitätsgewichtung nach Basel 1 ist der Anlage 1 beigefügt.

Staatliche Kredite (Inland und Zone A[6] ) werden beispielsweise mit 0 % den risikotragenden Aktiva angerechnet, Kredite an Unternehmen mit 100 %. Dieser Standard wird mittlerweile in über 100 Länder angewandt und hat sich als stabilisierendes und Wettbewerb förderndes Element im internationalen Finanzsystem etabliert[7].

2.2 Von Basel I zu Basel II

Im Laufe der Zeit wuchs allerdings die Kritik an der Vereinbarung von Basel I. So wurde unter u.a. kritisiert, dass die vierstufige Differenzierung nicht ausreiche, um die unterschiedlichen Risiko- und Bonitätsstrukturen der Kreditnehmer zu berücksichtigen. Es käme zu einer Subventionierung der schlechten Bonitäten durch die Unternehmen mit guter Bonität mit den negativen Folgen einer Adversen Selektion[8].

Außerdem wurde bemängelt, dass Basel I nur Kredit[9] - und Marktpreisrisiken[10] betrachte, andere Risiken allerdings außer acht lasse. Die Aufsichtbehörden sahen sich zusätzlich gezwungen der hohen Anzahl an Finanzinnovationen mit permanenter Anpassung der Begrenzungsvorschriften zu begegnen. Mit der Dynamik der Finanzmärkte konnte die Bankenaufsicht aufgrund des hohen Zeitaufwands für Modifikationen der Kontrollkonzepte allerdings nicht mithalten[11].

Dies führte zu der Überlegung sich von den rein quantitativen Regelungen zu lösen und qualitative Mindeststandards zu schaffen, die die Banken zu einem autonomen Management ihrer Risikopositionen befähigen sollte. Die permanente Anpassung von Reglementierung aufgrund einzelner Finanzinnovationen entfiele somit.

Als Folge veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht von 1999 bis 2003 drei Konsultationspapiere unter dem Titel „The New Basel Capital Accord“.

Die im Juni 2004 veröffentlichte neue Eigenkapitalvereinbarung[12] wird zunächst in europäisches Recht und nachfolgend auch in deutsche Gesetzeswerke[13] umgesetzt.

2.3 Das Konzept von Basel II

Das Ziel von Basel II ist es, größere Sicherheit und Solidität zu schaffen, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht sowie die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten[14].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung[15]

Um eben diese drei Punkte zu erreichen wurden, wurde die neue Reglementierung des Finanzsystems auf drei sich gegenseitig ergänzende Säulen gestellt, die im Folgenden erläutert werden sollen.

Wesentliche Neuerung ist die stärkere Berücksichtigung von bankinternen Risikomessverfahren als Einflussgröße für die Eigenkapitalberechnungen[16]. So können z. B. bestehende Scoring- und Ratingverfahren, die bisher ausschließlich für die Kreditentscheidung eingesetzt wurden, zukünftig für die Berechnung des zu hinterlegenden Eigenkapitals genutzt werden. Voraussetzung ist die Genehmigung der Verfahren durch die Bankenaufsicht.

2.4 Mindestkapitalanforderungen („Säule 1“)

Als Basis für die Mindestkapitalanforderungen von Basel II dienten die Regelungen aus dem Jahr 1998 (Basel I). Es blieb bei einer einheitlichen Definition des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals[17] und einem Mindestverhältnis von Eigenkapital zu den risikogewichteten Aktiva[18]. Die Mindesteigenkapitalquote soll im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva weiterhin bei 8 % bleiben[19].

Mit Basel II verändert sich allerdings die Messung des Risikos. Während unter BaselI nur Kredit- und Marktpreisrisiken mit Eigenkapital zu hinterlegen waren, werden nun auch operationelle Risiken in die Berechnung einbezogen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Eigenkapitalberechnung nach Basel II

(Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2))

Aufgrund des hohen Bezugs zum Firmenkundengeschäft gehe ich im Folgenden auf die Kapitalhinterlegung für Kreditrisiken und angesichts der Neuaufnahme zusätzlich auf die Verfahren zur Berechnung der operationellen Risiken ein. Für nähere Informationen zu den Marktpreisrisiken verweist der Verfasser den interessierten Leser auf die Basler Rahmenvereinbarung, Absatz 684 ff.

2.4.1 Kreditrisiken

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sieht zwei grundlegende Messverfahren zur Kreditrisikomessung vor[20]. Eine Alternative ist die standardisierte Messung des Kreditrisikos („Standardansatz“, kurz: StA) auf Basis von externen Ratings, die zweite Alternative beruht auf internen Ratingsystemen („auf internen Rating beruhenden Ansatz“, kurz: IRBA). Der IRBA muss von der zuständigen Aufsicht ausdrücklich genehmigt werden[21]. Er unterteilt sich weiter in Basisansatz und Fortgeschrittenen Ansatz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Messung des Kreditrisikos nach Basel II

(Quelle: eigene Darstellung)

2.4.1.1 Standardansatz (StA)

Der Standardansatz ähnelt der Eigenkapitalberechnung nach BaselI[22]. Das Risikogewicht wird im Standardansatz allerdings auf Basis externer Ratings[23] ermittelt, wobei die Unterscheidung nach Adressenkreisen bestehen bleibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie die folgende Tabelle zeigt, wird für Schuldner ohne Rating in der Regel eine Gewichtung von 100 % vorgenommen.

Abbildung 4: Bonitätsgewichte nach externem Rating (Standardansatz)

(Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Baseler Konsultationspapier, Juni 1999, Anhang 2, Tz. 20

Da weite Teile der deutschen Kreditinstitute nur über wenige Schuldner mit externem Rating verfügen – insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken- wird es mit diesem Ansatz kaum zu einer Verringerung des zu hinterlegenden Eigenkapitals kommen, da Kredite an nicht geratete Unternehmen grundsätzlich mit 100 % anzurechnen sind[24].

[...]


[1] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Gremium der Bankenaufsichtbehörden, das von den Zentralbankgouverneuren der G-10-Länder 1975 gegründet wurde. Es setzt sich aus den leitenden Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und der Zentralbanken aus Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten zusammen. Es trifft sich gewöhnlich in der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel, wo auch sein ständiges Sekretariat angesiedelt ist. Vgl. Baseler Ausschuss, 2004, Fußnote 1.

[2] Vgl. Ehlers (2005), S. 7.

[3] Vgl. Hofmann (2001), S. 7.

[4] „Baseler Eigenkapitalakkord“, mittlerweile „Basel I“ bezeichnet.

[5] Vgl. Keiner (2001), S. 24.

[6] Erläuterung: sh. Anlage 1.

[7] Vgl. Reckers (2005), S. 4.

[8] Adverse Selektion, auch Negative Auslese oder Gegenauslese: Gute Bonitäten wandern ab, da sie aufgrund von Mischpreisen Risikoprämien für schlechte Bonitäten zahlen. Durch die Abwanderung verschlechtert sich die Gesamtbonität des Portfolios, was weitere Preiserhöhungen zur Folge hat (Risikoprämien) und weitere Gegenauslesen verursacht.

[9] Spezifisches Wagnis der Geschäftsbanken bei Gewährung von Krediten. Zwei Arten: 1. Aktives K., 2. Passives K. Eine Begrenzung des K. erfolgt durch §§10 und 10a KWG in Verbindung mit einem in Grundsatz I (Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute) fixiertem System eigenkapitalbindender Risikoklassen. Vgl. Gabler (1993).

[10] Risiko von Verlusten in bilanzwirksamen und außerbilanziellen Positionen auf Grund von Veränderungen der Marktpreise wie z.B. Zinssätze, Wechselkurse und Aktienkurse. Vgl. Gabler (1993).

[11] Vgl. Hofmann, S. 8.

[12] „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen – Überarbeitete Rahmenvereinbarung“, kurz: Basel II.

[13] Voraussichtlich durch Änderung des KWG sowie des Grundsatzes I, der die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute regelt. Der Grundsatz I soll noch in die „Solvabiliätsverordnung“ überführt werden.

[14] Vgl. Deutsche Bundesbank (1).

[15] Vgl. Deutsche Bundesbank (1).

[16] Vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 6.

[17] Vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 41.

[18] Vgl. Hofmann S. 10.

[19] Vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 40.

[20] Vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 50.

[21] Vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 51.

[22] Vgl. Kapitel 2.1.

[23] Ratingagenturen (External Credit Assessment Institution) sind durch die nationale Bankenaufsichten anzuerkennen, vgl. Basler Ausschuss (2004), Tz. 90.

[24] Vgl. BaKred, Kap. 1.1.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Universidad
University of Applied Sciences - Bonn
Curso
Risikomanagement im Kreditgeschäft mit mittelständischen Unternehmen
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
22
No. de catálogo
V61099
ISBN (Ebook)
9783638546263
ISBN (Libro)
9783638667838
Tamaño de fichero
593 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Basel, MaRisk, Risikomanagement, Kreditgeschäft, Unternehmen
Citar trabajo
Heiko Mehlhop (Autor), 2006, Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61099

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