Wandernde Handwerksgesellen


Mémoire d'Examen Intermédiaire, 2000

24 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Negative finanzielle Auswirkungen der Gesellenwanderung auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft
2.1. Beherbergungspflicht in den Geschenkten Handwerken
2.2. Unrechtmäßige Inanspruchnahme des Geschenks
2.3. Brauch des Geleits
2.4. Entlaufen mit Schulden

3. Negative soziale Auswirkungen der Gesellenwanderung auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft
3.1 Gesellen als unruhiges Element

3.2 Animierung zum Entlaufen

4. Schluß

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Frühe Neuzeit wurde beherrscht durch Knappheit und Nahrungsnot und zum wichtigsten Überlebensprinzip in dieser Knappheitsgesellschaft gehörte die Sicherung der Nahrung. Dies galt vor allem für diejenigen, welche ihr tägliches Auskommen durch ihrer Hände Arbeit erwarben und ständig der Ökonomie der knappen Mittel und des Überlebens ausgesetzt waren. Nahrung galt als Konstante im Kreislauf von Auskommen und ständischer Arbeit und der Sicherung der Existenz auf ehrliche Weise. Die Erfahrungen der Gesellschaft, daß es immer wieder zu neuen Mangelerscheinungen und Krisen kommen konnte, trugen auch in den Zünften zur konservativen Ausprägung ihrer Normen bei. Auf ihre konservativen Instinkte reagierten die Zünfte durch die Begrenzung der Meisteranzahl, die Erschwerung der Meisterstücke, die Verlängerung der Lehr- und Standjahre, strengeres Vorgehen gegen „Stümper“ und der Empfehlung und später der Verpflichtung zum Wandern der Gesellen.

Über den Grund und die Funktion der Gesellenwanderungen in der frühen Neuzeit gibt es viele, zum Teil auch stark differenzierende, Erklärungen und Ausarbeitungen. Zum einen stand vor allem in den Anfängen der Wanderungen der Gedanke der Fort- und Weiterbildung im jeweils berufsspezifischen Bereich. Die Handwerksgesellen sollten auf ihren Wanderungen ihre berufliche Ausbildung in jeder Beziehung erweitern und vertiefen; sie sollten sich neuen Techniken und neuen Aspekten öffnen; sollten Selbständigkeit in der Arbeit und in der Betriebsführung gewinnen; aber auch die Allgemeinbildung, das Studium von Sitten und Gebräuchen in fremden Landen und die Aneignung von Sprachkenntnissen gehörte zum Pensum.[1]

In der Wirtschaftstheorie des 18. Jahrhunderts wurde die Wanderung der Gesellen, „ bey welcher sie doch viele gute Erfindungen und Handgriffe erlernen, die in fremden Ländern eingeführet sind“[2] positiv gesehen. Erfahrungsgewinn und Charakterbildung für den wandernden Gesellen wurden auch besonders nachdrücklich in der Fürstlich Oetting- Oetting- und Oetting- Spielbergische Wanderordnung von 1785 betont, in der es heißt: „ daß es unumgänglich nötig für ihn ( einen jungen, aus der Lehre kommenden Menschen) ist, einige Jahre in der Welt zuzubringen, wenn er zum Mann und zum nützlichen Bürger gebildet werden soll.“[3] Weitere Gründe für die Wanderungen der Handwerksgesellen und der späteren Einführung einer Wanderpflicht, waren wirtschaftliche Notlagen eines Handwerks. Aus verschiedenen obrigkeitlichen Verordnungen ist zu erkennen, daß das Abwandern von Gesellen einer Übersetzung eines Handwerks entgegenwirken sollte. Die oben genannte Wanderordnung von 1785 sieht als vornehmsten Grund, „welcher bisher dem Wiederaufkommen des Handwerkstands im Weg gestanden, die allzugroße Übersetzung gewißer Handwerker, und zwar eben solcher, deren Verdienst sich, ihrer Natur nach, nur auf den engen Zirkel der hiesigen Stadt und ihrer Mitbürger einschränken“.[4] Klaus J. Bade betont in diesem Zusammenhang das von ökonomischen Zwängen diktierte Selbstschutzinteresse der Handwerksmeister, welche sich in ihren Zünften nicht nur nach außen und oben, sondern auch nach unten zu verteidigen hatten. Er legt der allgemeinen Verbreitung der Gesellenwanderungen ökonomische und soziale Zwangsmaßnahmen zu Grunde.[5]

Vor dem Hintergrund dieser Zeit der knappen Mittel und der ständigen Bedrohung des nicht mehr Auskommens sollen in dieser Arbeit die negativen Auswirkungen der wandernden Gesellen, sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht für die Zünfte, Meister und die Gesellenschaften in einer Stadt als zentrale Frage erörtert werden.

Es sollen nicht die Gründe oder Funktionen der Wanderschaft, oder ihre räumliche Ausdehnung, wie dies z.B. in großen Teilen der Untersuchungen von G. Schanz[6] geschehen, betrachtet werden, sondern aufgrund der vorliegenden Quellen der Versuch gemacht werden aufzuzeigen, wie sich die Alltägliche des Wanderns, wie etwa die Ankunft und das Weiterziehen der Gesellen, ihre Bräuche und auch ihre Anzahl im Bereich einer Stadt auf ihre elementaren Institutionen auswirkte.

Als Quellen dienten hauptsächlich Reichshandwerksordnungen, Zunftordnungen und autobiographische Reiseberichte von Handwerksgesellen. Bei diesen Quellen mußte im Besonderen darauf geachtet werden, die oftmals romantisierende Darstellungsweise nicht unreflektiert zu übernehmen.

Die Arbeit ist in zwei Hauptteile gegliedert. Der erste Teil befaßt sich mit den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen und der zweite Teil mit den negativen sozialen Konsequenzen der wandernden Handwerksgesellen auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft selbst. Da sich diese beiden Bereiche nicht immer strikt von einander trennen lassen und sich gegenseitig bedingen und beeinflussen, soll die vorgenommene Gliederung nur als grobe Einteilung gesehen werden, um eine Übersicht zu erhalten.

2. Negative finanzielle Auswirkungen der Gesellen -wanderung auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft.

2.1. Die Beherbergungspflicht in den „ Geschenkten Handwerken“

Wie schon in der Einleitung angeführt, sollte durch die Wanderung der Handwerksgesellen der Konkurrenzdruck vermindert und so eine ökonomische Entlastung herbeigeführt werden.

Die erstrebten Vorteile der Gesellenwanderschaft, wie die Senkung des Konkurrenzdrucks auf der Meisterebene, flexiblere Anpassungsmöglichkeiten an wirtschaftliche Veränderungen, sowie eine Entlastung des Arbeitsmarktes waren aber auch mit negativen Auswirkungen auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft verbunden.

In der Regel kam der wandernde Handwerker meist in der Herberge seiner jeweiligen Gesellenschaft für die ersten Tage bis zur erfolgreichen Arbeitsuche unter. Die Gesellenschaft nahm selbstgestaltend Einfluß auf die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Gesellen. Die Handwerksgesellen stellten in der frühen Neuzeit die wichtigste Gruppe der wirtschaftlich Unselbständigen dar, und durch ihre Bruderschaft verteidigten die Gesellen ihren Anteil an der immer knapper werdenden Nahrung. W. Reininghaus sieht die Entstehungsursache und Verbreitung der Gesellenschaften in direktem Zusammenhang mit der Wanderpflicht.[7] Es gab zwar keine Gesellen- Dachorganisation, aber insbesondere durch das Wanderwesen standen die Gesellen untereinander in permanenten Kontakt. Das Recht einiger Bruderschaften eine eigene Herberge zu unterhalten war von großer Bedeutung. Diese Herbergen bildeten den Mittelpunkt des Lebens der Gesellengemeinschaft. Dort fanden die Zusammenkünfte, Umfragen, die Auflage und die Zechen statt. Durch die Wahl der jeweiligen gesamten Gesellenschaft wurde die Herberge eines Handwerks bestimmt. Meistens war die Herberge in einer Wirtschaft der Stadt untergebracht, und der hiesige Wirt war auch zugleich Herbergsvater. Gesellen, welche in einem anderen Wirtshaus aßen oder tranken wurden durch die Zahlung von Bußgeldern bestraft. Eine sozial- integrative Funktion kam den Herbergen auch zu, weil hier zumeist die allgemeinen Handwerkszechen, an denen Meister und Gesellen gleichzeitig teilnahmen, stattfanden. Die Herberge ihres Handwerks war für wandernde Gesellen das erste Ziel in einer neuen Stadt. In Handwerken, in denen die Gesellenschaft nicht für eine Unterbringung in einer bestimmten Herberge sorgte, mußten häufig die Meister dem wandernden Gesellen eine Unterkunft anbieten. Die hierdurch entstandenen Kosten stellten in wirtschaftlich schlechten Zeiten eine enorme finanzielle Belastung für die Meister dar.

Die Beherbergung von wandernden Gesellen gehörte mit zu den Pflichten der „Geschenkten Handwerke“. Als angehöriger Geselle einer Zunft des geschenkten Handwerks hatte man während seiner Wanderung in einer fremden Stadt bei der ortsansässigen Zunft, der man angehörte, Ansprüche auf Kost und Logis. Dies sollte die Zeit der schwierigen Arbeitsuche erleichtern. Der Unterschied zwischen geschenkten und ungeschenkten Handwerken lag nicht darin, daß bei ersteren der wandernde Geselle ein Geschenk erhielt und bei letzteren nicht. Vielmehr lag der Zuordnung als „geschenktes“ Handwerk ein Privileg des Landesherrn oder Magistrats zugrunde, welches einen Rechtsanspruch des wandernden Gesellen begründete. Dieses Privileg war die Grundlage der Statusdifferenz zwischen beiden Handwerksgruppen und verlieh primär das Recht „Schenke zu halten“, d. h. selbständig Versammlungen zu Zwecken der Rechtsprechung gegenüber Gruppenmitgliedern abzuhalten und enthielt insofern die obrigkeitliche Anerkennung als privilegierte Innung. Aus dieser korporativen Rechtsposition leitete sich der Anspruch auf das „Geschenk“ für die wandernden Gesellen ab.

Um seine Zunftzugehörigkeit zu beweisen, mußte der Geselle zunftspezifische, komplizierte Zeremonien und Grüße vorsprechen. Diese für den einzelnen wandernden Gesellen gültigen Gewohnheiten galten als eine Art Geheimwissen. Die wichtigen Bräuche mit den für jedes Handwerk spezifischen Floskeln und Ritualen wurden, aufgrund von Vorbehalten gegen möglichen Mißbrauch, nur mündlich innerhalb eines bestimmten Handwerkszweiges verbreitet und überliefert. Ein wandernder Geselle berichtet in seiner Autobiographie von seiner Ankunft in einer neuen Herberge von folgender ritueller Zeremonie: „Dreimal klopfte ich an, doch niemand rief „Herein!“ Da drückte ich auf und machte, ohne mich umzudrehen, hinter mir die Tür zu; denn jedes Versehen kostet drei Gutegroschen Strafe. Die Stube schien leer, doch hinter dem Ofen konnte trotzdem einer stecken, drum fing ich meinen Spruch an: „ Mit Gunst, ihr Brüder, ich grüße Euch von dem Altgesellen aus Erfurt, wegen der Brüderschaft. Mit Gunst leg` ich mein Bündel ab“.[8]

[...]


[1] Anne-Marie Dubler: Handwerk, Gewerbe und Zunft in Stadt und Landschaft Luzern. Luzern/ Stuttgart 1982 – Luzerner Historische Veröffentlichungen, Bd. 14, S.255

[2] Michael Stürmer (Hrsg.): HERBST DES ALTEN HANDWERKS. Meister, Gesellen und Obrigkeit im 18.Jahrhundert, München 1986, S. 101

[3] Stürmer (Hrsg.): HERBST D. ALTEN HANDWERKS, S.213

[4] Stürmer (Hrsg.): HERBST D. ALTEN HANDWERKS, S.212

[5] Klaus J. Bade: Altes Handwerk, Wanderzwang und gute Policey: Gesellenwanderung zwischen Zunftökonomie und Gewerbereform. – In: VSWG 69 (1982), S. 1- 37

[6] Georg Schanz: Zur Geschichte der Gesellenwanderungen im Mittelalter. – In: Jb. f. Nat.- ök. u.

[7] Wilfried Reininghaus: Die Migration der Handwerksgesellen in der Zeit der Entstehung ihrer Gilden (14./15.Jahrhundert). – In: VSWG 68 (1981), S.1-19

[8] Andreas Grießinger: Das symbolische Kapital der Ehre. Streikbewegungen und kollektives Bewußtsein deutscher Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert, Frankfurt/M/ Berlin / Wien 1981, S. 76

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Wandernde Handwerksgesellen
Université
University of Duisburg-Essen
Cours
Handwerk und Handwerkskultur in der frühen Neuzeit
Note
2,3
Auteur
Année
2000
Pages
24
N° de catalogue
V61358
ISBN (ebook)
9783638548311
ISBN (Livre)
9783640386185
Taille d'un fichier
494 KB
Langue
allemand
Annotations
Negative Auswirkungen der Gesellenwanderung auf die Zünfte, Meister und Gesellenschaft in einer Stadt.
Mots clés
Wandernde, Handwerksgesellen, Handwerk, Handwerkskultur, Neuzeit
Citation du texte
M.A. Markus Skuballa (Auteur), 2000, Wandernde Handwerksgesellen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61358

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