Die zeitlichen Abgrenzungen zum Jahresabschluss


Trabajo de Seminario, 2004

16 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Wesen der Rechnungsabgrenzungsposten
2.1 Aktive und passive Rechnungsabgrenzung
2.2 Wirtschaftlicher Hintergrund
2.3 Gesetzliche Vorschriften
2.4 Buchungstechnische Behandlung

3. Handhabung der Rechnungsabgrenzungen im Unternehmen
3.1 Umgang mit den Abgrenzungsposten im laufenden Geschäftsjahr
3.2 Bearbeitung zum Jahresabschluss
3.3 Gesetzliche Vorschriften
3.4 Ausweisung der RAP im Jahresabschluss

4. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In der Finanzbuchhaltung fallen mit dem Ende eines Geschäftsjahres diverse Jahresabschlussarbeiten an, um die Erträge und die Aufwendungen eines Unternehmens innerhalb eines festgelegten Zeitraums gegenüberzustellen. Während dieser Jahresabschlussarbeiten ist es notwendig Erträge und Aufwendungen, dessen Leistungserbringung und die dazugehörige Leistungserfüllung die Grenze des Geschäftsjahres überschreiten, separat auszuweisen.[1]

Diese zusätzliche Darstellung erfolgt in der Schlussbilanz des Unternehmens.

Solche periodisch abgegrenzten Aufwendungen und Erträge werden in der Bilanz aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten genannt. Diese beiden Positionen ist nur ein kleiner Teil, der jährlich anfallenden Jahresabschlussarbeiten, denn der Jahresabschluss soll Anteilseignern und Gläubigern Einblick in die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage eines Unternehmens gewähren.[2]

Zunächst wird dies aus theoretischer Sicht und zum Vergleich aus der praktischen Sicht dargestellt. Im praktischen Teil wird dieses Thema bezugnehmend auf das Unternehmen X dargestellt. Dieses Unternehmen verwaltet Immobilien und Grundstücke und hält Beteiligungen an verschiedenen Autohausgesellschaften. Dabei ist das Angebot der Autohausgesellschaften sehr breit gefächert, von Neuwagen, Gebrauchtwagen bis hin zu verschiedensten Serviceleistungen.

In welchem Maß kann die Anwendung der Rechnungsabgrenzungsposten verändert und den jeweiligen Begebenheiten in einem Unternehmen angepasst werden?

Dabei stellen sich die Fragen, ob die Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis durchführbar sind? Des Weiteren, ob die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis große Abweichungen mit sich bringen? Oder, ob es in der Durchführung innerhalb des Unternehmen X noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt?

Es soll also mit Hilfe dieses Berichtes geklärt werden, in wie fern der Gesetzgeber für die Anwendung der Rechnungsabgrenzung Handlungsspielräume lässt, oder ob er die Behandlung dieser Posten detailliert festlegt.

2. Das Wesen der Rechnungsabgrenzungsposten

2.1 Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Die zeitliche Abgrenzung wird unterteilt in aktive und passive Rechnungsabgrenzung.

Rechnungsabgrenzungsposten sind im alten Geschäftsjahr im Voraus gezahlte Aufwendungen und vereinnahmte Erträge, die über die Schlussbilanz, in die Erfolgsrechnung des neuen Geschäftsjahres übertragen werden. Daher werden diese Posten auch transitorische Posten genannt, denn die im abzuschließenden Geschäftsjahr gebuchten Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung des neuen Geschäftsjahres übertragen. Es findet ein Transfer der Aufwendungen und Erträge, die durch die Zahlungen entstanden sind, statt.[3]

Bei der ARA handelt es sich um Aufwendungen, die im abzuschließenden Geschäftsjahr gezahlt und gebucht wurden, aber zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Dies gilt z. B. für vorausbezahlte Miete.

Ein Unternehmen zahlt die Miete für das kommende Geschäftsjahr schon in der abzuschließenden Periode an seinen Vermieter.[4]

Das heißt also, dass ein Unternehmen eine Leistung, die erst im folgenden Geschäftsjahr für das Unternehmen erbracht wird, bereits vor der Erfüllung bezahlt. Speziell aus der Sicht des Autohandels gesehen wäre ein anderes Beispiel die jährlich anfallende Kfz‑Steuer. Sie wird stets für zwölf Monate berechnet und ist meist im Laufe eines Kalenderjahres fällig, somit fällt ein Teil des Aufwandes an Kfz-Steuer meist in das folgende Geschäftsjahr.

Solche Geschäftsvorfälle sind zum Bilanzstichtag durch eine ARA zu berichtigen. Durch diese Abgrenzung bringt das Unternehmen zum Ausdruck, dass eine Leistungsforderung gegenüber dem Gläubiger vorliegt. Zum Beispiel besteht bei dem Vermieter, dem das Unternehmen im Voraus die Miete gezahlt hat, ein Leistungsanspruch auf Raumüberlassung. Dieser Tatbestand muss somit aktiviert werden.[5] Die gesetzliche Grundlage sieht vor, solche Aufwendungen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.[6] Sie sind unter der Bezeichnung Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu finden.[7]

[...]


[1] Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

[2] Vgl. Deitermann, M. (1993), S. 184.

[3] Vgl. Deitermann, M. (1993), S. 188.

[4] Ebenda.

[5] Vgl. Döring, U., (2003), S. 149.

[6] Vgl. § 250 Abs. 1 HGB.

[7] Vgl. § 266 Abs. 2 HGB.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die zeitlichen Abgrenzungen zum Jahresabschluss
Universidad
University of Cooperative Education Berlin
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
16
No. de catálogo
V61401
ISBN (Ebook)
9783638548694
ISBN (Libro)
9783656810650
Tamaño de fichero
455 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Abgrenzungen, Jahresabschluss
Citar trabajo
Diplom-Betriebswirtin Antje Giertz (Autor), 2004, Die zeitlichen Abgrenzungen zum Jahresabschluss, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61401

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Título: Die zeitlichen Abgrenzungen zum Jahresabschluss



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