Ein Schwerpunkt unseres gemeinsamen Symposions ist dem E-Commerce gewidmet. Aus aktuellem Anlass möchte ich mich mit einem Teilbereich des sog. E-Health-Business, dem Internet-Handel mit Arzneimitteln, beschäftigen. In Deutschland hat sich der Streit um die Aktivitäten der niederländischen Internet-Apotheke ,,DocMorris" vor den Gerichten zugespitzt und jetzt auch eine europarechtliche Dimension erreicht. Nachdem in fast allen Entscheidungen deutscher Gerichte der Arzneimittelversand der Online-Apotheke nach Deutschland untersagt wurde,1 setzte das LG Frankfurt nun das Verfahren in der Hauptsache aus und legte dem Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 234 EGV verschiedene Fragen zur Anwendbarkeit europäischen Rechts beim Internet-Handel vor.2
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medikamenten über das Internet stellt sich die Frage, inwieweit auf die nationalen Verbotsvorschriften die E-Commerce-Richtlinie der EG anwendbar ist. Ansonsten käme eine Rechtfertigung aus Gesundheitsschutzgründen nach Art. 30 EGV in Betracht, wenn es sich bei den einzelstaatlichen Regelungen um Maßnahmen gleicher Wirkung wie Kontingente nach Art. 28 EGV und nicht um bloße Absatzmodalitäten handelt. Zunächst sollen jedoch die nationalen Bestimmungen dargestellt werden, die durch den Online-Handel mit Arzneimitteln verletzt sein könnten. Dies soll beispielhaft an Hand des deutschen Rechts geschehen, wobei in zwölf von fünfzehn Mitgliedstaaten der EU der Versandhandel mit Medikamenten generell verboten ist.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Einschlägige Verbotsvorschriften im deutschen Arzneimittelrecht
III. Der Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie der EG
1. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Kaufvertragsabschlüsse
2. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf nationale Lieferverbote
3. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf nationale Werbeverbote
4. Die Behandlung von Wertungswidersprüchen
5. Ergebnis
IV. Nationale Versand- und Werbeverbote und das EG-Recht
1. Maßnahmen gleicher Wirkung nach Art. 28 EGV
2. Verkaufs- und Absatzmodalitäten
3. Die immanente Schranke der „zwingenden Erfordernisse“
4. Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund
5. Ergebnis
V. Schlusswort
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit von nationalen Versandhandelsverboten für Arzneimittel unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Arzneimittelrechts, der E-Commerce-Richtlinie der EG sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Warenverkehrsfreiheit.
- Analyse der Anwendbarkeit der E-Commerce-Richtlinie auf deutsche Verbotsvorschriften.
- Untersuchung der nationalen Versand- und Werbeverbote im Kontext von Art. 28 EGV.
- Eingrenzung von Maßnahmen gleicher Wirkung durch die Rechtsprechung des EuGH (Keck-Formel).
- Rechtfertigung von nationalen Beschränkungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes gemäß Art. 30 EGV.
Auszug aus dem Buch
Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Kaufvertragsabschlüsse
§ 43 Abs. 1 S. 2 AMG verbietet das Handeltreiben außerhalb von Apotheken. Soweit dieses Handeltreiben den Abschluss von Kaufverträgen mit umfasst, gilt nach dem Herkunftslandprinzip das Recht am Geschäftssitz der Internet-Apotheke. Die Erwägungen 21 und 34 bis 39 nehmen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf elektronisch geschlossene Verträge Bezug. In Erwägung 11 wird allerdings darauf hingewiesen, dass u.a. die Richtlinie 97/7/EG über den Fernabsatz und die Richtlinie 92/28/EWG über Werbung für Humanarzneimittel uneingeschränkte Geltung behalten. Konkretisiert wird dieser Gedanke in Art. 1 Abs. 3 der E-Commerce-Richtlinie.
Nach Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie bleibt das durch gemeinschaftliche Bestimmungen sowie einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die zu deren Umsetzung erlassen wurden, erreichte Schutzniveau vom Herkunftslandprinzip unberührt. Die Fernabsatz-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten in Art. 14 ausdrücklich, den Fernabsatzvertrieb für bestimmte Waren und Dienstleistungen, insbesondere auch für Arzneimittel, im Interesse der Allgemeinheit in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung des EG-Vertrages zu verbieten und damit strengere nationale Maßnahmen einzuführen oder aufrechtzuerhalten. Im Ergebnis ist ein nationales Verbot, Kaufverträge abzuschließen, die solche Geschäfte zum Gegenstand haben, wirksam.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Darstellung der aktuellen Problematik und der europarechtlichen Dimension des Internet-Handels mit Arzneimitteln am Beispiel der Apotheke „DocMorris“.
II. Einschlägige Verbotsvorschriften im deutschen Arzneimittelrecht: Erläuterung der nationalen Regelungen (AMG und HWG), die dem Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln entgegenstehen.
III. Der Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie der EG: Prüfung, ob die E-Commerce-Richtlinie auf die verschiedenen nationalen Verbote sowie Kaufvertragsabschlüsse Anwendung findet.
IV. Nationale Versand- und Werbeverbote und das EG-Recht: Analyse, ob die Verbote gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen und ob sie durch zwingende Erfordernisse oder Gesundheitsschutz gerechtfertigt werden können.
V. Schlusswort: Fazit zur europarechtlichen Lage und Ausblick auf den zunehmenden politischen Druck zur Zulassung des Online-Medikamentenvertriebs in Deutschland.
Schlüsselwörter
Arzneimittelrecht, E-Commerce-Richtlinie, Versandhandelsverbot, Warenverkehrsfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Apothekenmonopol, Gesundheitsschutz, Werbeverbot, Arzneimittelgesetz, Fernabsatz, Herkunftslandprinzip, Internet-Apotheke, DocMorris, Art. 28 EGV, Art. 30 EGV
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob nationale Verbote des Versandhandels und der Werbung für Arzneimittel im Internet mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen das deutsche Arzneimittel- und Werberecht, die E-Commerce-Richtlinie der EU sowie die europäische Warenverkehrsfreiheit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu klären, inwieweit nationale Verbotsvorschriften, die den Online-Handel mit Medikamenten behindern, unter europäisches Recht fallen und ob diese durch gesundheitspolitische Interessen gerechtfertigt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auslegung von Gesetzen, Richtlinien der EG und der umfangreichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anwendbarkeit der E-Commerce-Richtlinie auf verschiedene Handelsaspekte sowie die Analyse der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit der Warenverkehrsfreiheit und deren Rechtfertigungsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Arzneimittelrecht, E-Commerce-Richtlinie, Versandhandelsverbot, Warenverkehrsfreiheit und Gesundheitsschutz.
Welche Rolle spielt die „Keck-Rechtsprechung“ des EuGH in dieser Arbeit?
Die Keck-Rechtsprechung wird genutzt, um zu unterscheiden, ob ein nationales Verbot eine bloße Verkaufsmodalität darstellt – und somit aus dem Anwendungsbereich des Art. 28 EGV herausfällt – oder ob es eine diskriminierende Wirkung auf den Marktzugang hat.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Versandverbot und Verbringungsverbot für die rechtliche Beurteilung relevant?
Die Unterscheidung ist zentral, da das Versandverbot oft als Verkaufsmodalität eingestuft wird, während das Verbringungsverbot für nicht zugelassene Arzneimittel die Einfuhr als solche betrifft und somit als diskriminierend bewertet wird, was unterschiedliche Rechtfertigungsmaßstäbe erfordert.
- Quote paper
- Dr. Gerald G. Sander (Author), 2002, Zur europarechtlichen Zulässigkeit von Versandhandelsverboten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6152