Das Menschenbild als fundamentaler Baustein sonderpädagogischer Theorie und Praxis im historisch-gesellschaftlichen Wandlungsprozess


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2006

155 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Zielsetzung und Problemstellung der Arbeit

2. Menschenbilder - Bilder von Menschen
2.1 Menschenbild - was ist das eigentlich?: Eine Begriffliche Fassung
2.2 Menschenbilder im historischen Rückblick
2.2.1 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung in Frühgeschichte und Altertum
2.2.2 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung im Mittelalter als „teuflisch Besessene“:
Der Wechselbalg
2.2.3 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung in der Aufklärung
2.2.4 Die sich immer stärker durchsetzende menschenbildbezogene
medizinisch-psychiatrische Sichtweise vom Menschen mit Behinderung im Zeitalter des Frühkapitalismus und der Industrialisierung
2.2.5 Die menschenbildbezogene Sichtweise der sozialdarwinistischen Ideologie vom Menschen mit Behinderung als „lebensunwertes Leben“ und ihre Folgen in Gestalt der Lebenswertdebatte der 20er Jahre
und der Vernichtungsaktionen behinderten Lebens
im Nationalsozialismus
2.2.6 Die menschenbildbezogene Sichtweise des Präferenzutlitarismus (Peter Singer) von Menschen mit Behinderung als philosophisch verbrämte Wiedergeburt sozialdarwinistischen Gedankenguts
2.3 Menschenbildgruppen
2.3.1 Individuenzentrierte Menschenbilder
2.3.2 Gesellschaftszentrierte Menschenbilder

3. Das Menschenbild in seiner Bedeutung für die Sonderpädagogik in Theorie und Praxis
3.1 Der Einfluss der mechanistischen und defizitorientierten/ defektorientierten Sichtweise der Medizin vom Menschen mit Behinderung auf die bisherige sonderpädagogische Theorie und Praxis (z.B. Schwachsinnshypothese) und die damit verbundene Terminologie (z.B. Blödsinn, Idiotie, Oligophrenie)
3.2 Der menschenbildbezogene Paradigmenwechsel in der Theorie der Sonderpädagogik
3.2.1 Die sozialwissenschaftlich orientierte Sonderpädagogik in ihre Abwendung von der individuenzentrierten zur gesellschaftszentrierten Sichtweise vom Menschen mit Behinderung: Behinderung als gesellschaftlich verursachtes Produkt
3.2.2 Neue Menschenbilder im Rahmen des sonderpädagogischen Paradigmenwechsels
3.2.2.1 Das egalisierende Menschenbild
3.2.2.2 Das dialogische Menschenbild
3.2.3 Von der Sonderpädagogik zur inklusiven Pädagogik
3.3 Der menschenbildbezogene Paradigmenwechsel
in der sonderpädagogischen Praxis
3.3.1 Das Normalisierungsprinzip und die daraus entstandene Integrationsbewegung für alle Lebensbereiche
3.3.2 „Nicht über uns ohne uns!“- Die Madrider Deklaration
3.3.3 Ein selbstbestimmtes Leben auch für Menschen mit Behinderung
3.3.3.1 Anthropologische Aspekte eines selbstbestimmten Lebens
3.3.3.2 Selbstbestimmung mit den Elementen
Selbstständigkeit, Selbstverantwortung, Selbstleitung
3.3.3.3 Das Empowernmentkonzept zur Umsetzung
selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderung
3.4 Paradigmenbezogene Begriffswandlungen und neue Handlungsansätze in der sonderpädagogischen und sozialpolitischen Praxis
3.4.1 Aus „Aktion Sorgenkind“ wird „Aktion Mensch“
3.4.2 Vom Betreuer zum Begleiter
3.4.3 Die persönliche Assistenz
3.4.4 Das persönliche Budget: Der Mensch mit Behinderung
als Arbeitgeber
3.4.5 Das europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen
als sozialpolitischer Impuls für mehr Selbstbestimmung
und mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
3.5 Resümee und kritische Reflexion der menschenbildbezogenen Sichtweise von Menschen mit Behinderung im Rahmen gesellschaftlicher Wandlungsprozesse

4. Die Menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung- Durchführung, Ergebnisse und Evaluation einer wissenschaftlich nicht repräsentativen Befragung
4.1 Befragungsklientel
4.2 Die Durchführung der Befragung
4.3 Vorstellung der Fragen
4.4 Hypothesen
4.5 Darstellung der Befragungsergebnisse
4.6 Evaluation der Befragungsergebnisse im Rahmen einer Hypothesenüberprüfung
4.7 Kritische Reflexion der dargestellten und evaluierten Befragungsergebnisse, sowie Versuch einer eigenen Positionsbestimmung

5. Vorschläge und Forderungen an die Sozialpolitik sowie an die sonderpädagogische Theorie und Praxis zur Absicherung und Weiterentwicklung eines egalisierenden und dialogischen Menschenbildes von Menschen mit Behinderung in den einzelnen Lebensbereichen, sowie im Rahmen der Professionalisierung von (Sonder-) PädagogInnen –
thesenhaft formuliert

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang

Fragebogen

1. Zielsetzung und Problemstellung der Arbeit

Werde ich nach meinem Studiengang gefragt und gebe zur Antwort, dass ich Lehramt an Sonderschulen studiere und später am liebsten mit Kindern mit geistiger Behinderung arbeiten würde, reagieren die Menschen sehr stark darauf. In den meisten Fällen sind sie erst einmal völlig überrascht und sagen mir, wie gut sie es finden, dass ich „so etwas“ mache. Danach bekomme ich meist die Sätze zu hören: „Da hast du dir aber ganz schön was vorgenommen“; „Hast du dir das gut überlegt?“ oder „Das könnte ich nicht“. Manchmal wird mir die Frage gestellt, ob es überhaupt Sinn mache Kindern mit geistiger Behinderung in Mathe oder Deutsch zu unterrichten. Die extremste Reaktion war die von einem mir fremden Mann, der mich im Zug nach meinem zukünftigen Beruf fragte. Auf meine Antwort reagierte er, indem er mir mehr als zwei Mal hintereinander sagte, dass ihn dies schockiere. Selbst beim Verlassen des Zuges, als das Thema gar nicht mehr im Raum stand, sagte er mir noch ein erneutes Mal, dass er geschockt sei. Zum einen verunsicherte es mich, weil ich diese Reaktion nicht verstehen konnte und versuchte mich auf einmal zu rechtfertigen, zum anderen wurde ich verärgert und auf eine gewisse Weise auch traurig, denn welche Sichtweise musste dieser Mann von Menschen mit geistiger Behinderung haben, dass er auf eine mir so unverständliche Weise reagierte? Ich fragte mich daraufhin aber auch selbst, welche menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung ich habe und welchen Einfluss diese auf mein Tun hat.

Genau hier liegt der Ursprung zur Idee des Themas dieser Arbeit.

Im ersten Teil meiner Arbeit möchte ich versuchen zu klären, was man unter einem Menschenbild versteht und verschiedene Menschenbilder im historischen Rückblick vorstellen. Hieran soll deutlich gemacht werden, welche fatalen Auswirkungen das Menschenbild auf die Behandlung von, in diesem Fall, Menschen mit geistiger Behinderung, haben kann.

Die Geschichte der Erziehung und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung war nämlich von Anfang an von einem Menschenbild geprägt, welches die so genannte geistige Behinderung gleichsetzte mit einer, alle Lebensbereiche betreffenden durchdringenden Abhängigkeit von Hilfe, einer völligen

Überwachungs-, Kontroll- und Anleitungsbedürftigkeit. Den Menschen wurde damit Personalität, Persönlichkeit bzw. ein „Selbst-sein-dürfen“ (Theunissen 2002, 48) in weitem Maße abgesprochen. Menschen mit geistiger Behinderung wurden als Mängel- oder Defizitwesen angesehen. Kant sprach sogar von „seelenlosen Wesen“, von „abnormen Varianten menschlichen Wesens“. In der Regel galten sie als reine Erziehungs- und Versorgungsobjekte. Alte Definitionen und Lehrmeinungen aus der Psychiatrie, die geistige Behinderung als eine kaum beeinflussbare (unheilbare) Krankheit betrachteten, sind bis heute teilweise noch nicht überwunden (vgl. Theunissen 2004, 48). Den betroffenen Menschen wurden Verhaltensweisen zugeschrieben, die als typisch für die Behinderung galten, wie beispielsweise „Passivität, Inaktivität, Apathie, Rigidität, totale Unselbstständigkeit, Bedürfnislosigkeit, Kommunikationsunfähigkeit wie auch Impulsivität, Dranghaftigkeit, fehlende Selbstkontrolle, Auto- und Fremdaggressivität“ (Theunissen 2004, 48). Dass diese Zuschreibungen auch als sozial bedingt sein könnten, wurde ignoriert. Somit wurden sie als vom Wesen bedingt angesehen, woraus eine lebenslange Versorgung und Überwachung der Menschen resultierte. Sie wurden eingesperrt und waren völlig fremdbestimmt. Durch die damals etablierte Psychiatrie wurde dieses Denken wissenschaftlich legitimiert, woran sich das Anstaltswesen und die Heilpädagogik weitgehend orientierten. Diese Haltung förderte gesellschaftliche Vorurteile gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung und prägte zudem das Denken und Handeln in der Behindertenhilfe und Heilpädagogik bis weit hinein in die 60er Jahre. Ende der 60er Jahre kam es zur Kritik und zu anschließenden Reformen (vgl. Theunissen 2002, 48).

In der heutigen sonderpädagogischen Theorie und Praxis ist ein menschenbildbezogener Paradigmenwechsel deutlich erkennbar. Begriffe wie Teilhabe, Gleichstellung, Selbstbestimmung, Empowerment und persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderung bestimmen die Sonderpädagogik. Doch diese positive Entwicklung wird überschattet, denn „das Problemfeld ‚Behinderung’ gerät offensichtlich immer mehr in ein Spannungsfeld zwischen einer individuellen bedürfnisorientierten Förderung und einer neuen, am Kosten-Nutzen-Aspekt orientierten Entsorgungsdebatte“ (Mattner 2000, 7).

Das vorangegangene Jahr 2003 war das europäische Jahr für Menschen mit Behinderung. Gerade aus diesem Grund macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, dass Menschen mit Behinderung immer mehr in sparpolitische Überlegungen eingerechnet werden.

Auf all dies soll im zweiten Teil der Arbeit näher eingegangen werden.

Anhand der Durchführung einer Befragung von Menschen aus meinem näheren, als auch weiteren Umfeld, soll im letzten Teil meiner Arbeit, deren menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung genauer betrachtet werden. Außerdem möchte ich versuchen mich selbst zu reflektieren und meine eigene Sichtweise darzustellen.

Dies kann mir sicherlich ein Verstehen der oben angeführten Reaktionen im Hinblick auf mein Berufsziel erleichtern und, besonders mir selbst, meine eigene Position bewusst werden lassen. Letzteres sehe ich als Basis für ein verantwortungsvolles sonderpädagogisches Handeln an.

2. Menschenbilder-Bilder von Menschen

2.1 Menschenbild – was ist das eigentlich? : Eine begriffliche Fassung

Die Frage, was der Mensch sei, bzw. was der Mensch in seinem Wesen sei, ist so alt, wie die Menschheit selbst, da das Fragen einen Wesenszug des Menschen darstellt und der Mensch in der Lage ist, über sich selbst zu reflektieren (vgl. Siegenthaler 1993, 36). Diese Fragen und die Suche nach passenden Antworten ergeben bestimmte Bilder.

Diese Bilder entstehen im Inneren des Menschen. Der einzelne Mensch ist zwar Träger, jedoch nicht gleichzeitig auch Erzeuger dieser. Er entnimmt sie ebenso aus dem „regionalen, nationalen“ und seinem ideologisch-geistigen Umfeld (vgl. Fischer 1989, 270). Oftmals sind diese Bilder auch Ergebnisse eigenen Nachdenkens und Erlebens. Gerade Menschenbilder beinhalten „Sichtweisen und Bedeutungen, Hoffnungen und Erwartungen“ (Fischer 1989, 270). Sie beschreiben eine Sache, wie sie sein soll, selten wie sie ist (vgl. Fischer 1989, 270).

Das Wort „Menschenbild“ wird im übertragenen Sinn verwendet. Wenn wir also von „Menschenbildern“ reden, meinen wir nicht wirkliche, materielle Bilder von Menschen (vgl. Wolters 1999, 95), sondern gedankliche Gebilde, die aus Werten und Normen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens sammelt, abgeleitet werden. Aus diesem Grund sind diese Werte und Normen weder wissenschaftlich überprüfbar und widerlegbar, noch logisch-begründbar, trotzdem sind sie kritisch reflektierbar (vgl. Goll 1992, 55).

Menschen entwerfen „Bilder“ immer dann, „wenn der zu beschreibende Sachverhalt zu komplex ist, als dass logische Erklärungsversuche zu deren Erfassung genügen“ (Fischer 1989, 270). Sie ordnen das erlebte Chaos von Welt in einem subjektiven Zusammenhang, um sich orientieren zu können (vgl. Goll 1993, 55).

So spricht man beispielsweise von einem Weltbild, einem Gottesbild oder eben auch von einem Menschenbild.

Menschenbilder bestehen aus einer Ansammlung an Annahmen über das Wesen eines Menschen, wie ein Mensch ist oder wie er sein soll. Als Beispiel lässt sich das Ideal vom schönen, schlanken, gesunden und leistungsfähigen Menschen anbringen (vgl. Goll 1993, 55). Es wird eine idealisierte Gegenwelt zur Realität erschaffen (vgl. Fischer 1989, 271). Der Mensch ist außerdem mehr als das, was man im Menschenbild zu fassen versucht. Das Bild, welches sich der Mensch entwirft, ist demnach nie die Realität (vgl. Siegenthaler 1993, 12).

Menschenbilder enthalten verschiedene Aspekte: kulturabhängige, epochal- bedingte Aspekte, explizite und implizit vorausgesetzte Aspekte (vgl. Siegenthaler 1993, 12). Sie sind „soziokulturell-historisch gewachsen und daher relativ“, unterscheiden sich somit von einer Kultur zur anderen, bzw. von einer zeitgeschichtlichen Epoche zur anderen (vgl. Goll 1992, 55).

Außerdem sind Menschenbilder Handlungsmandate (vgl. Fischer 1989, 270). Sie definieren einen Menschen und sind dementsprechend Grundlage des Verhaltens diesem gegenüber (vgl. Goll 1993, 55). Diese Handlungen werden bewusst oder unbewusst beeinflusst. Menschenbilder geben einerseits „indirekt Handlungsmaximen vor“ (vgl. Fischer 1989, 270), es ist andererseits aber auch möglich vom Verhalten einer Gesellschaft ausgehend, auf das ihr zugrunde liegende Menschenbild zu schließen. Daher würde die Veränderung des Menschenbildes, auch die Änderung des gesellschaftlichen Verhaltens mit sich ziehen (vgl. Goll 1993, 55).

Es besteht die Gefahr, dass Menschsein durch unreflektierte, nicht hinterfragte Normen bewertet und entwertet wird, wenn unbewusste Menschenbilder der Maßstab zur Beurteilung von Menschen sind. Diese Menschen können dann Opfer von Vorurteilen, Ideologien und Modeströmungen werden (vgl. Haeberlin 1998, 17f.).

Um sich die, in Menschenbildern enthaltenen, andere Menschen

betreffenden Festschreibungen, bewusst werden zu lassen, ist Reflexion notwendig, denn Zuschreibungen sind selten zu verändern. Menschen werden durch Menschenbilder definiert und dies kann auch zur Stigmatisierung führen (vgl. Fischer 1989, 272).

In den folgenden Kapiteln lässt sich erkennen, wie ein Bild vom Menschen durch Unreflektiertheit auch Schaden anrichten konnte und noch immer kann. Denn Menschenbilder haben schon immer die Bildung und Erziehung von Generationen geprägt (vgl. Fischer 1989, 270). Ich werde im Folgenden konzentriert auf das Bild von Menschen mit Behinderung eingehen.

2.2 Menschenbilder im historischen Rückblick

Einstellungen zu Krankheit, Behinderung und Menschen mit Behinderung gab es schon zu allen Zeiten. Abwertende Sichtweisen behinderten Lebens, verbunden mit grausamer Verfolgung und Tötungsprogrammen, wie aber auch positive Sichtweisen, Achtung, Pflege und Fürsorge behinderter Menschen beinhaltend, lassen sich von der Antike bis in unsere Gegenwart hinein erkennen (vgl. Antor/Bleidick 2000, 60).

Diese gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderung sind nicht als „stufenförmige Aufeinanderfolge zu denken“ (Goll 1993, 56), sondern treten bis zur heutigen Zeit meist gleichzeitig auf.

Im Folgenden sollen einige menschenbildbezogene Sichtweisen von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Epochen aufgezeigt werden, wobei hierbei kein Anspruch auf Vollständigkeit gegeben ist.

2.2.1 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung in Frühgeschichte und Altertum

Für die Zeit der Ur- bzw. Frühgeschichte lassen sich nur schwer Belege für eine besondere Behandlung von Menschen mit Behinderung finden. Unterschiedliche Funde geben jedoch Anlass zur Vermutung, dass behinderte Menschen durchaus eine Chance hatten, zu dieser Zeit in der sozialen Gruppe aufgenommen und gepflegt zu werden. Es gibt aber auch Annahmen, dass zur Zeit der Jäger und Sammler behinderte Mitglieder einer Urhorde ihrem Schicksal überlassen wurden, da sie der umherziehenden Gruppe sonst zur Last gefallen wären (vgl. Mattner 2000, 16).

Konkretere Hinweise über die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung lassen sich für die Zeit der Antike belegen.

Im antiken Griechenland und Rom galt das Ideal des Schönen, Sittlichen und körperlich Tüchtigen als Maßstab für den Umgang mit Missgestalteten (vgl. Antor/Bleidick 2000, 60).

Im elitären Humanitätsideal der griechischen Antike, blieb den Menschen ein Recht auf Leben versagt, denen man die Möglichkeit zum Erhalt des Staates absprach. Der Wert des Menschen wurde gemessen an seiner sozialen Brauchbarkeit. Die Tötung missgebildeter Neugeborener wurde zum Interesse des Gemeinwohls erhoben. Da die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderung nicht Erfolg versprechend erschien, sollten sie nach den Ratschlägen von Äskulaps und Hippocrates nicht medizinisch betreut werden. Dies sollte primär jungen, arbeitsfreudigen Menschen zu Gute kommen. Auch mussten Menschen mit Behinderung oftmals zur Besänftigung des strafenden Gottes herhalten, da man deren Existenz als von den Göttern gesandtes Unglück verstand, (vgl. Mattner 2000 18f).

Auch im römischen Staatswesen war es üblich Menschen mit geistiger Behinderung und entstellten Menschen das Lebensrecht

abzusprechen. Menschen mit Behinderung, die am Leben gelassen wurden, wurden auf Märkten verkauft und fristeten ihr Leben als Bettler oder Sklaven. Ebenso wurden sie als Objekte, aufgrund von Geschäftsinteressen, bei verschiedensten Anlässen zur Schau gestellt (vgl. Mattner 2000, 19f).

Aus Sparta ist überliefert, dass behinderte oder missgebildete Kinder getötet und ausgesetzt wurden (vgl. Antor/Bleidick 2000, 60). Nur die Kinder, die dem Ideal des gesunden Menschen entsprachen, hatten eine Chance (vgl. Mattner 2000, 18).

Im alten Ägypten dagegen standen Menschen mit Behinderung unter dem besonderen Schutz der Götter. Dem Glauben der Ägypter nach „war der Mensch nach seinem Tode, in seiner ewig währenden jenseitigen Existenz, seines diesseitigen Mangelzustandes entledigt“ (vgl. Mattner 2000, 16f.). Somit verbot es sich für die Gesellschaft, Menschen mit Behinderung zu diskriminieren. Einige kamen aufgrund dieses Glaubens zu Anerkennung und Wohlstand. Als Beispiel lässt sich hier der Zwerg Seneb (um 2500 vor Chr.) anführen, dessen prunkvolles Grab Aufschluss über seine vielen hohen Ämter bei Hofe gibt.

Es gab jedoch auch hier die Kehrseite. Andere Zwerge dienten bei Hofe als Narren, die zur Belustigung zu sorgen hatten. Oftmals traten sie zusammen mit den Haustieren bei Darbietungen auf und wurden mit dem Tier auf eine Stufe gestellt (vgl. Mattner 2000, 17).

Als Launen der Götter wurden Behinderungen und Krankheiten in Mesopotamien (um 3000 vor Chr.) gesehen. Hier wurden Menschen mit Behinderung zwar nicht mit ihrem eigentlichen Namen angesprochen, sondern als „der Lahme“ oder „der Blinde“ tituliert, trotzdem waren sie in bestimmter Weise in die Gesellschaft und im Arbeitsleben integriert, indem Menschen mit Behinderung und andere selbstverständlich zusammenlebten und arbeiteten. Auf der anderen Seite zogen Verbrechen körperliche Verstümmelungen nach sich und es war üblich, besiegte Feinde ebenfalls zu verstümmeln,

wodurch Behinderungen regelrecht geschaffen wurden (Mattner 2000, 18).

2.2.2 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung im Mittelalter als „teuflisch Besessene“: Der Wechselbalg

Das Schicksal behinderter Menschen im Mittelalter war sehr desolat. Zwar gilt die Zeit des Mittelalters als Beginn der Armenfürsorge, zu der auch die Pflege und Fürsorge, in kirchlichen Spitälern und Anstalten, von Menschen mit Behinderung zählte, doch waren diese Institutionen eher als „beklagenswerte Sammelbecken von mittellosen Menschen, die man aus der Öffentlichkeit entfernte und durch ein Minimum an Verpflegung gerade so am Leben hielt“ (Mattner 2000, 24) zu bezeichnen (vgl. Antor/Bleidick 2000, 61; Mattner 2000, 24). Die verbreitete christliche Moral der Nächstenliebe garantierte somit nicht gleichzeitig die menschenwürdige Behandlung von Menschen mit Behinderung. Es herrschte das Bild vor, dass diejenigen vom Teufel besessen wären, welche nicht der Vorstellung des menschlichen Ebenbildes Gottes entsprachen oder die durch ihre Gebrechen dem hinkenden Satan gleichkamen. Hierzu zählten Menschen mit Behinderungen, unheilbaren Krankheiten und Anomalien, welche Folterungen ertragen mussten und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden (vgl. Mattner 2000, 21).

Die Tötung und Aussetzung von Menschen mit Behinderung oder Missbildungen wurde über die gesamte Zeit des Mittelalters stillschweigend geduldet. Theologische Rechtfertigung fand dies durch die Lehre von den Wechselbälgen, die besagt, dass ein behindertes Kind nicht das wahre Kind der Mutter sei, sondern vom Teufel ausgewechselt und untergeschoben sei (vgl. Antor/Bleidick 2000, 62). Es waren nach christlichem Aberglauben Teufel und

Hexen, die sich „der reinen Seele der unschuldigen Kinder bemächtigen wollten“ und an Stelle dieser, „ein satanisches Wesen zurückließen“ (vgl. Mattner 2000, 22). Selbst Luther sprach sich für die Tötung behinderter Kinder aus. Er bezeichnet diese als „Wechselbälge“ bzw. als ein seelenloses Stück Fleisch („massa carnis“), „das denn nicht gedeiht, sondern nur frisst und säugt“, und empfahl sie daher zu ertränken (vgl. Mattner 2000, 22).

Den Grund der „Besessenheit“ sah man in einer selbst verschuldeten Sündhaftigkeit (vgl. Mattner 2000, 24), es herrschte außerdem die Auffassung, dass behinderte Kinder durch den Beischlaf mit einer Hexe oder einem Zauberer entstanden seien (vgl. Goll 1993, 61).

Von denjenigen behinderten Menschen, die nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, „reinigte sich die Stadt“, indem diese Menschen an einen bestimmten Verwahrungsort gegeben wurden, wo es Brauch war, „die Irren“ zur Schau zu stellen. Anderenorts wurden die Menschen wie Tiere in Käfigen angekettet, durch die Gitter mit Nahrung versorgt und ebenfalls zur Schau gestellt (vgl. Mattner 2000,.24).

Antor und Bleidick verweisen der Vollständigkeit halber darauf, dass sich trotz Allem auch Zeugnisse von Achtung, Respekt, Zuwendung und pädagogischer Hilfe für Menschen mit Behinderung im Mittelalter finden lassen. Sie nennen hierzu Thomas Morus´ Roman „Utopia“ (1515), in dem davor gewarnt wird, Krüppel zu verspotten.

2.2.3 Die menschenbildbezogene Sichtweise von Menschen mit Behinderung in der Aufklärung

Im 17. und 18. Jahrhundert begannen sich die Menschen, unter dem Einfluss der Aufklärung und des Absolutismus, von allem Irrationalen und Unvernünftigen zu befreien. „In diesem ‚Zeitalter der Aufklärung’, der Zeit des Umbruchs zur Moderne, galt unter dem Eindruck des Rationalismus das philosophische Interesse in erster Linie den

Problemen der Erkenntnis und nicht länger den Fragen der Metaphysik“ (Mattner 2000, 24). Das gesamte Leben sollte von dieser Zeit an auf die Rationalität begründet sein, was von nun an zählte waren exakte wissenschaftliche Tatsachen. Durch diese zunehmend naturwissenschaftliche Sichtweise wurden die irratonalen Weltbilder, wie Aberglauben und Religion zurückgedrängt. Somit ging auch der Einfluss der Kirchen zurück und es etablierte sich langsam der Glaube an den Fortschritt (vgl. Mattner 2000, 25). Menschen mit Behinderung die bis dahin noch als besessen oder animalisch Irre angesehen wurden, gerieten immer mehr in das Interesse der medizinisch-psychiatrischen Wissenschaften. Sie wurden von nun an als kranke, von ihren Sinnen und Empfindungen irrende Menschen angesehen, die in spezifischen Internierungszentren der medizinischen Behandlung bedürfen. Es „verschwand das Andere der Vernunft hinter den Mauern der Asyle“ (Mattner 2000, 26), da der Mensch mit Behinderung der „vernünftigen“, als „normal“ geltenden Seinsweise, hinsichtlich Wahrnehmung, Denken und Verhalten, nicht entsprach (vgl. Mattner 2000, 25f). Für diese - an der Vernunft gemessenen - Ballastexistenzen, wurden je nach Art ihrer Unbrauchbarkeit, Spezialeinrichtungen geschaffen (vgl. Dörner/Plog 2000, 466). Von da an und auch heute noch „forderte die Industriegesellschaft mit Hilfe der von ihr finanzierten Einrichtungen Konzentration und Kontrolle der Unvernünftigen“ (Dörner/Plog 2000, 466).

Es kamen jedoch auch immer wieder Forderungen, nach humaner Hilfe für und sozialer Annäherung an die Unvernünftigen, aus dem Bildungsbürgertum und aus Protestbewegungen der Romantik, nach Erziehung und Befreiung des Menschen zu sich selbst. Da das Recht auf Bildung nicht mehr nur den privilegierten Bevölkerungsschichten vorbehalten bleiben sollte, wurde auch den Menschen mit geistiger Behinderung pädagogische Aufmerksamkeit geschenkt (vgl. Dörner/Plog 2000, 466).

2.2.4 Die sich immer stärker durchsetzende, menschenbildbezogene medizinisch-psychiatrische Sichtweise vom Menschen mit Behinderung im Zeitalter des Frühkapitalismus und der Industrialisierung

Noch bis ca. 1800 waren in der Medizin natur- und geisteswissenschaftliche Sichtweisen miteinander verknüpft und es bestand ein eher ganzheitliches Bild vom Menschen. Sie war noch an die philosophische Disziplin der Selbstreflexion gebunden und bei jeder Krankheit wurden sowohl körperliche, seelische als auch soziale Ursachen erwogen. Die Medizin löste sich mit der Zeit jedoch immer mehr von der Philosophie ab und der Wissenschaftsglaube nahm zu, wodurch eine andere Wahrnehmung von Krankheit entstand, die sich mehr auf den Körper konzentrierte. Es entstand eine defektorientierte Sichtweise, wobei der Mensch auf einzelne Defekte reduziert wurde, er war kein kranker Mensch mehr, sondern ein kranker Körper (vgl. Dörner/Plog 2000, 468ff.).

Im 19. Jahrhundert nahm das Interesse an geistig behinderten Menschen zu. Mattner bezeichnet es auch als die eigentliche Epoche der Psychiatrie, welche gekennzeichnet ist, durch eine „verfestigte Ideologie und Wissenschaft der Irrenlehre“ (Mattner 2000, 30).

Es wurden immer mehr geistig behinderte Menschen in psychiatrische Anstalten untergebracht. Droste sieht die Ursache der „psychiatrischen Fehlplatzierungen“ im Behinderungsverständnis der damaligen Anstaltspädagogen begründet, welche trotz ihrer bildungsoptimistischen Ausrichtung, schwer geistig- und mehrfachbehinderte Menschen als ‚unheilbar’ einstuften und sie daher, aber auch aufgrund fehlender oder nicht zu bezahlender Plätze, in den Idiotenanstalten, einer ausschließlich pflegerisch- verwahrenden Versorgungsform zuwiesen, wie sie besonders in den (kostenfreien, weil öffentlichen) psychiatrischen Anstalten angeboten wurden (vgl. Droste, 1999, 23).

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts trat der Begriff der „Bildungsunfähigkeit“ in der Idiotenfürsorge zum ersten Mal auf.

Besonders erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung wurden als unheilbar angesehen, daher auch als bildungsunfähig. Aus diesem Grund konzentrierten sich Erziehungs- und Fördermaßnahmen auf Kinder und Jugendliche, während die benachteiligten erwachsenen Menschen mit Behinderung von solchen Maßnahmen ausgegrenzt wurden und in Psychiatrischen Anstalten verwahrt wurden (Droste 1999, 23f.).

In der Folgezeit wurde geistige Behinderung immer mehr als ein Krankheitsbild der Psychiatrie angesehen, die konfessionellen Idiotenanstalten wurden von nun an den Medizinalbehörden unterstellt, nicht mehr den Kultus- und Unterrichtsbehörden.

Es lässt sich deutlich der Wandel in der Schwachsinnigenfürsorge erkennen. Die zu Beginn heilpädagogisch ausgerichteten Anstalten wandelten sich zu „Massenverwahranstalten“. Überwog bis Mitte des 19. Jahrhunderts noch die heilpädagogische Zielsetzung der Befähigung einer weitgehend selbstständigen und somit wirtschaftlichen Lebensführung, so war es bereits um die Jahrhundertwende die Aufgabe der Anstalten gesellschaftlich abweichendes und auffälliges Verhalten zu verhüten.

Die Beurteilung der ‚Unheilbarkeit’ und ‚Bildungsunfähigkeit’ schwach- und blödsinniger Menschen, bekam mit dem aufkommenden eugenischen und sozialdarwinistischen Denken in der Psychiatrie der Jahrhundertwende wieder Bedeutung (vgl. Droste 1999, 25). Menschen wurden unterteilt in Heilbare und Unheilbare, wodurch die Unheilbaren als medizinisch sinnlos und gesellschaftlich nicht verwertbar klassifiziert wurden. Blasius (1994, 2) stellt die These auf, dass es eine nächste Stufe wäre, sich der „Nutzlosen“ zu entledigen und sie zu beseitigen.

Hierauf soll jedoch näher in den nächsten Kapiteln eingegangen werden.

2.2.5 Die menschenbildbezogene Sichtweise der sozialdarwinistischen Ideologie vom Menschen mit Behinderung als „lebensunwertes Leben“ und ihre Folgen in Gestalt der Lebenswertdebatte der 20er Jahre und der Vernichtungsaktionen behinderten Lebens im Nationalsozialismus

Charles Darwin veröffentlichte im Jahre 1859 sein Werk „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der Arten im Kampf ums Dasein“. Den Gedanken, dass im Kampf ums Dasein der schlecht Angepasste durch natürliche Auslese oder Selektion ausgemustert würde, bezog er allerdings auf Tiere und Pflanzen (vgl. Antor/Bleidick 2000, 64f.). In seinem weiteren Werk „Die Abstammung des Menschen und die geschlechtliche Zuchtwahl“ (1871) übertrug er seine Evolutionstheorie auch auf die menschliche Gesellschaft, wie es zuvor schon Thomas H. Huxley (1863) und Ernst Haeckel (1868) unternommen hatten.

Die Denkrichtung des Sozialdarwinismus` fügte der natürlichen Auslese Darwins eine künstliche, vom Menschen verursachte Auslese hinzu (vgl. Klee1989, 16).

„Mit dem Sozialdarwinismus wurde also die nach Darwin entwickelte Selektions- und Abstammungslehre im Sinne einer menschlichen Evolutionstheorie zu begründen versucht, woraus dann später bezüglich der menschlichen Gemeinschaft ein ‚Recht des Stärkeren’ abgeleitet wurde“ (Mattner 2000, 37).

Die gesellschaftliche Entwicklung spielte hierbei auch eine entscheidende Rolle. Die soziale Lage verschärfte sich zu Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert aufgrund stark ansteigender Bevölkerungszahlen und der Verelendung der Menschen aus den unteren Schichten, weil diese aus verschiedensten Gründen nicht am Arbeitsprozess teilhaben konnten. Sie wurden als „sozial unbrauchbar“ angesehen und daher der Armenfürsorge oder den sich entwickelnden Sozialsystemen zugewiesen (vgl. Mattner 2000, 35).

Die schwächsten der Gesellschaft sollten der natürlichen Auslese zufallen indem das soziale Engagement für Schwache - und damit auch für Menschen mit geistiger Behinderung - in Frage gestellt wurde.

Darwins Überlegungen bildeten die Grundlage für den, sich Mitte des 19. Jahrhunderts, entwickelnden Gedanken von eugenischen Maßnahmen zur Vermeidung des sozialen Ballastes so genannter „Erbgeschädigter“ und die Züchtung „erbgesunder“ Menschen. Dabei spielten auch Überlegungen eine Rolle, ob dieser Prozess durch aktive Eingriffe, selektive Aufzucht und staatliche Zuchtkriterien beschleunigt werden konnte, um so die Erbanlagen der folgenden Generationen zu optimieren (vgl. Mattner 2000, 38). Die verschiedenen Bestrebungen der Eugenik wurden auch „Rassenhygiene“ genannt. Alfred Ploetz gilt als der Begründer dieses Begriffs. Er gründete 1905 die „Gesellschaft für Rassenhygiene“ (vgl. Antor/Bleidick 2000, 65).

Die Theorie des Sozialdarwinismus fand viele Anhänger in Politik und Wissenschaft. Es lässt sich daher sagen, dass hier der „ideologische Grundstein für die späteren ‚rassenhygienischen Maßnahmen’, die damit verknüpfte Züchtung ‚Erbgesunder’ und die ‚Endlösung’ der sozialen Frage durch Vernichtung so genannter ‚Minderwertiger’, die dann in der nationalsozialistischen Ära auf brachiale, menschenverachtende Art und Weise in die Tat umgesetzt wurde“ (Mattner 2000, 35), gelegt wurde.

Zwischen den Phasen der eugenischen Planung und der aktiven Euthanasie lag die Zeit der „Lebenswert-Debatte“, die in den wirtschaftlich verschlechterten Nachkriegsjahren in der ersten Hälfte der 20er Jahre ihren Höhepunkt findet. 1920 veröffentlichten der Reichsgerichtpräsident Binding und der Psychiater Hoche ihr Werk mit dem Titel „Die Freigabe lebensunwerten Lebens“, indem sie sich wesentlich auf, in Anstalten lebende, Menschen mit schweren Behinderungen beziehen, die sie als „leere Menschenhülsen“ und als „Ballastexistenzen“, die zur Tötung „freigegeben“ werden sollten, bezeichnen (vgl. Antor/Bleidick 2000, 66). Dies war „gleichzeitig die

Legitimation für deren Tötung im Dritten Reich“ (Jacobs 2000, 5). In Bindings und Hoches Schrift tauchten auch Kosten-Nutzen-Fragen auf, es wurden Überlegungen angestellt, wie viel die so genannten „Ballast-Existenzen“ die Gesellschaft kosten. Der biologischen wurde nun die ökonomische Minderwertigkeit zur Seite gestellt (vgl. Mattner 2000, 42).

Nachdem es von Seiten der Kirche kaum Widerstand gegen die erste Phase von Eugenik und Euthanasie gab, zeigte sie jedoch zeitweise einen massiven Widerstand gegen die Aktionen der Nazi-Diktatur, in denen bei leichter behinderten Menschen, bei denen noch eine „wirtschaftliche Verwertbarkeit“ zu erkennen war, das „erbkranke Gut“ durch Sterilisierung vernichtet werden sollte (Jacobs 2000, 5) und in denen u. a. Menschen mit schweren Behinderungen oder unheilbaren Krankheiten die so genannten „Ballastexistenzen“, durch zahlreiche Vernichtungsaktionen getötet wurden. Erschreckend ist auch, dass von Seiten der Behindertenpädagogik kein Widerstand entgegengesetzt wurde und den Opfern keine Unterstützung und Hilfe zu Teil wurde (vgl. Jacobs 2000, 5). Hierauf wird in Kapitel 3.1. noch genauer eingegangen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Sozialdarwinismus „das biologisch begründete Prinzip der Evolution auf die menschliche Gesellschaft bezogen“ wurde. Die „soziale Frage“ wurde im Industriezeitalter mit der Verelendung sozialer Unterschichten als ein „Kampf ums Dasein biologisch-genetisch begründet“. Zur selben Zeit begann die „Medizinisierung der sozialen Frage“, womit „schließlich in der nationalsozialistischen Ära der soziale Ballast als das genetisch wie rassisch ‚Minderwertige’ in die Phase ihrer ‚Endlösung’ und damit ihrer Liquidierung geriet“ (Mattner 2000, 53).

2.2.6 Die menschenbildbezogene Sichtweise des Präferenzutilitarismus (Peter Singer) von Menschen mit Behinderung als philosophisch verbrämte Wiedergeburt sozialdarwinistischen Gedankenguts

In Deutschland als auch im benachbarten Ausland werden seit geraumer Zeit Tendenzen sichtbar, Menschen mit (schwerer) geistiger und körperlicher Behinderung als „lebensunwert“ zu bezeichnen (vgl. Theunissen 1990, 546). Diese erfahren ihre wissenschaftliche Rechtmäßigkeit u. a. durch die Arbeiten von Peter Singer, „der auf der Basis eines utilitaristischen Ansatzes Menschen mit geistiger Behinderung den Personenstatus abspricht und die Euthanasie befürwortet“ (vgl. Theunissen 1990, 546).

An dieser Stelle soll zuvor geklärt werden was man unter Utilitarismus versteht, bevor genauer auf den Präferenzutilitarismus Peter Singers eingegangen wird.

Die utilitaristische Ethik geht auf J. Bentham (Introduction to the Principles of Moral and Legislation, 1780) und J. St. Mill (On Utilitarism, 1864) zurück. Sie besagt, dass das gut ist, was nützlich ist (vgl. Antor/Bleidick 2000, 78). Die Erhebung der Nützlichkeit wird zum Bewertungskriterium der sittlichen Qualität einer Handlung. Ihr Beitrag zum größtmöglichen Glück für die größtmögliche Zahl von Menschen ist hierbei entscheidend (vgl. Brockhaus 1998, 344).

Singer formuliert hierzu ein Beispiel eines schwerbehinderten Säuglings. Es besagt, dass sich auf der einen Seite das Leben des Kindes, sein Schmerz und Leid, und auf der anderen die Interessen der Eltern, des Pflegepersonals, der gesamten Gesellschaft gegenüber stehen. Die Eltern könnten außerdem die Absicht haben, ein anderes, gesundes Kind zu zeugen (vgl. Antor/ Bleidick 2000, 78). „Sofern der Tod eines behinderten Säuglings zur Geburt eines anderen Kindes mit besseren Aussichten auf ein glücklicheres Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird“ (Singer 1994, 238). Singers Ethik versucht also das Glück des einen, durch die Negation des Leides des anderen zu steigern, dadurch dass dieser getötet wird. Daher wurde ihm die Chance genommen, das Ende seines Leides überhaupt zu erfahren (vgl. Feuser 1990, 30). Nach Singer erfährt der Einzelne seinen Lebenssinn nicht durch seine Existenz an sich, sondern über seine Nützlichkeit. Singer vertritt demnach eine rationale Ethik, indem er eben versucht seine Grundpositionen rein rational zu begründen (vgl. Theunissen 1990, 546).

Die Brisanz seiner „Bioethik“ besteht darin, dass Singer die klassische Position des Utilitarismus zum so genannten Präferenz-Utilitarismus hin verschiebt. Nicht mehr das gleiche Interesse aller menschlichen Lebewesen gilt hierbei mehr, sondern es erhalten diejenigen den Vorzug, die die Eigenschaften der Personalität besitzen. Diese sind Selbstbewusstsein, Zukunftswissen und Kommunikationsfähigkeit (vgl. Antor/Bleidick 2000, 79). Nur Lebewesen, die diese Eigenschaften sowie Rationalität, Zeitgefühl, Neugier, Fähigkeit mit anderen Beziehungen zu knüpfen, sich um andere zu kümmern und Autonomie besitzen, seien nach Singers fester Überzeugung überhaupt dazu fähig, Glück zu erfahren bzw. zu einer Erfüllung zu gelangen. Menschen wie auch nicht-menschliche Lebewesen, wie Tiere, die diese Merkmale besitzen werden von Singer als „Person“ charakterisiert (vgl. Theunissen 1990, 548): „Ein Schimpanse, ein Hund oder ein Schwein etwa wird ein höheres Maß an Bewusstsein seiner selbst und eine größere Fähigkeit zu sinnvollen Beziehungen zu anderen haben als ein schwer zurückgebliebenes Kind oder jemand im Zustand fortgeschrittener Senilität. Wenn wir also das Recht auf Leben mit diesen Merkmalen begründen, müssen wir jenen Tieren ein ebenso großes Recht auf Leben zuerkennen oder sogar ein noch größeres als den erwähnten oder zurückgebliebenen Menschen“ (Singer 1982, 183). Der auf Basis utilitaristischer Ideologien entwickelten Ethik zu Folge können

demnach „ältere Embryonen/Feten mit Hirn und Nerven schmerzlos getötet und für Experimente benutzt werden, da ihnen die Kriterien von Personalität und auf die Zukunft gerichtetes Bewusstsein, fehlen“ (vgl. Feuser 1992, 15). Da sich nach Singer Personalität und Selbstbewusstsein erst im ersten Lebensjahr und bei behinderten Kindern nur rudimentär oder gar nicht entwickeln, wird somit für ihn Infantizid oder Tötung der Kinder, durch Nahrungs- /Therapieentzug oder Medikamente, als zulässig angesehen. Singer formuliert dies folgendermaßen: „Im Kern ist die Sache freilich klar: die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie gar kein Unrecht.“ (Singer 1984, 188). Ebenso die Tötung von Kranken, die durch Krankheit, Unfall oder Alter diese Kriterien für das Person-Sein nicht erfüllen können, wird somit gerechtfertigt. Des Weiteren wird von Singer und seinen Mitstreitern gefolgert: „Im Rahmen dieser Ethik ist es möglich und notwendig, lebenswertes und unlebenswertes Leben zu unterscheiden und das lebensunwerte zu vernichten.“ (vgl. Feuser 1992, 15).

Nach Veröffentlichung der Singerschen Thesen wurde die so genannte Ethikdebatte entfacht, wobei zahlreiche Gegner diese kritisch analysiert haben und sich auch noch aktuell dazu äußern. Hierauf soll jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden, da dies den Umfang überschreiten würde.

2.3 Menschenbildgruppen

Im Folgenden möchte ich auf zwei Menschenbildgruppen eingehen, die das Phänomen Behinderung von unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Das sind zum einen individuumzentrierte Menschenbilder und zum anderen gesellschaftszentrierte Menschenbilder. Deren Hauptmerkmale sollen kurz definiert werden

und anhand verschiedener Sichtweisen, die jeweils einer der beiden Gruppen zugeordnet werden, verständlich gemacht werden.

2.3.1 Individuumzentrierte Menschenbilder

Individuumzentrierte Menschenbilder richten ihr Hauptaugenmerk auf das Individuum mit einer Behinderung. Die Behinderung wird als ein „weitgehend unabänderliches und somit hinzunehmendes Schicksal“ der einzelnen Person (Bleidick 1977, 209), als ein „objektives, messbares Defizit, welches im Menschen mit einer Behinderung verankert ist“, interpretiert (Goll, 1993, 43). Menschen ohne geistige Behinderung werden als „Norm“ angesehen, mit der sich der Mensch mit Behinderung vergleichen lassen muss. Der Blickpunkt liegt auf den Defekten, Defiziten und Schwächen des Einzelnen, wodurch sich Interventionsstrategien[1] folglich direkt auf Veränderungen am Individuum selbst konzentrieren, um diese auszugleichen (vgl. Goll 1993, 12). Die Gesellschaft gilt hier als „statisch und unveränderbar“ und der Mensch mit geistiger Behinderung muss sich dieser anpassen (vgl. Goll 1993, 37).

Individuumzentrierte Menschenbilder beinhalten unterschiedliche Sichtweisen von geistiger Behinderung.

In der klassischen Medizin und Psychiatrie beispielsweise wird geistige Behinderung als organischer Defekt angesehen und oftmals mit Krankheit gleichgesetzt. Behinderung, Störung, Devianz oder abweichendes Verhalten sind von der gesellschaftlichen Norm abweichende Phänomene, die „als Resultat pathologischer Abweichungen oder Funktionsstörungen, die im organischen Substrat des Individuums lokalisierbar sind, erklärt und dementsprechend behandelt“ (Goll 1993, 12 f.) werden. Der Mensch mit Behinderung selbst erscheint hierbei häufig „als bloßes

Trägermaterial des zu behandelnden Defekts“ (Goll 1993, 13).

Ein anderes Beispiel für eine individuumzentrierte Sichtweise ist die, dass geistige Behinderung als Intelligenz- und Verhaltensdefizit angesehen wird. Verschiedene Intelligenztests bzw. Kataloge von Verhaltensdefiziten dienen zur Klassifizierung und stellen die individuellen Defizite der einzelnen Personen in den Vordergrund (vgl. Goll 1993, 13 f.).

In einer weiteren individuumzentrierten Sicht, wird geistige Behinderung als Entwicklungsdefizit angesehen, d.h., der Mensch mit geistiger Behinderung, ist ein Individuum, welches auf einer frühen Entwicklungsstufe stehen geblieben ist. Die resultierende Konsequenz aus der Festschreibung des „Kindseins“ des Menschen mit Behinderung ist die, dass diese auch wie Kinder behandelt werden und sogar von Aktivitäten und Materialien für Erwachsene ferngehalten werden, wodurch die dynamische Entwicklung des Heranwachsenden verringert bzw. ganz verhindert wird (vgl. Goll 1993, 73).

Thalhammer entwickelt eine Definition von geistiger Behinderung, die sich auf positive Aussagen zu stützen versucht, indem er sie als „kognitives Anderssein“ (Thalhammer 1974, 39) beschreibt. Dies unterteilt er noch einmal in vier Kategorien, die verschiedenen Ausprägungsgraden zugeordnet sind (vgl. Goll 1993, 17). Diese individuumzentrierte Sichtweise unterscheidet sich in dem Sinne von den bereits vorgestellten insofern, dass negative Tendenzen auszusparen versucht werden, jedoch wird durch den Begriff der Andersartigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung impliziert, dass es sich um „eine andere Rasse“ (Bach 1971, 11) handeln könnte und dass sie eine Abweichung von der Norm darstellen (vgl. Goll 1993, 33).

Es soll nun noch auf eine Sichtweise eingegangen werden, die sich ebenso wie die oben vorgestellten ausschließlich auf das Individuum konzentriert, sich jedoch dadurch von den anderen unterscheidet, dass nicht die Defizite eines Individuums im Vordergrund stehen,

sondern seine individuelle Förderbedürfnisse (vgl. Goll 1993, 35). Hier wird geistige Behinderung als spezifischer pädagogischer Förderbedarf angesehen. Pädagogische Förderangebote werden „nicht an individuellen Defiziten, Defekten oder den verschiedenen Behinderungsarten, sondern an individuellen Bedürfnissen sowie Art und Ausmaß der benötigten Hilfen“ festgemacht (Goll, 1993, 18). An dieser Stelle sei Denver (1990) zu nennen, der diesen Ansatz konsequent und systematisch umgesetzt hat und in seine Definition eine handlungsrelevante Konkretisierung der beiden Dimensionen „Lernen“ und „soziale Eingliederung“ mit eingearbeitet hat.

Es gibt noch einige andere Definitionen von geistiger Behinderung, die diese als eine „pädagogische Kategorie“, welche durch den hohen, spezifischen und meist lebenslangen Förderbedarf, charakterisiert wird beschreiben. Jedoch ist hier der Förderbedarf nur ein Kriterium für geistige Behinderung unter vielen (vgl. Goll 1993, 18 ff.).

Allen vorgestellten Sichtweisen dient ein individuumzentriertes Menschenbild als Grundlage, wobei auf gesellschaftliche und psychische Aspekte nicht eingegangen wird. Im Folgenden soll der Blickwinkel in so weit verändert werden, dass gesellschaftliche Faktoren, in Bezug auf geistige Behinderung, näher beleuchtet werden.

2.3.2 Gesellschaftszentrierte Menschenbilder

Gesellschaftszentrierte Menschenbilder gehen davon aus, dass sich nicht das Individuum an die Gesellschaft anzupassen hat, sondern die Gesellschaft an ihre zugehörigen Menschen mit Behinderung. Geistige Behinderung gilt somit nicht als Ursache für die Isolation dieser Menschen, sondern die Behinderung wird als Erscheinungsbild gesehen und „tritt als das Ergebnis vorenthaltener

Förderung und gesellschaftlicher Teilhabe ins Blickfeld“ (Goll 1993, 37). Die Gesellschaft erzeugt folglich Behinderung, Goll (1993, 21) spricht von „Behinderung als ein soziales Konstrukt“.

Es lassen sich zwei unterschiedliche Richtungen von gesellschaftszentrierten Handlungsansätzen benennen: Sozialreformerische und materialistische Handlungsansätze (Große 1985, 27-38). Erst genannte streben eine Reform der bestehenden Gesellschaft im Sinne einer „Gesellschaftserziehung“ (Bach 1983, 10f u. 53-60) an, letztere fordern die grundlegende Umgestaltung der kapitalistischen Gesellschaftsform (Janzen 1980, 142).

Es sollen nun einige Handlungsansätze, denen ein gesellschaftszentriertes Menschenbild zugrunde liegt, vorgestellt werden.

Wird geistige Behinderung als gesellschaftliches Defizit charakterisiert, so wird sie als das Ergebnis sozialpolitisch-ökonomischer Faktoren begriffen (vgl. Goll 1993, 22). Nach Golds (1980, 148) Definition liegen Defizite im Bereich des adaptiven Verhaltens der Gesellschaft vor. Folglich hat sich die Gesellschaft dem Individuum anzupassen und nicht umgekehrt. Ebenso wird bei überdurchschnittlichem Förderbedarf diese den Menschen mit geistiger Behinderung vorenthalten. Des Weiteren kritisiert er die unzureichenden ökonomischen und pädagogischen Rahmenbedingungen. Auch bei Feuser (1981, 131) finden sich ähnliche Gedanken wieder.

Eine weitere gesellschaftszentrierte Sichtweise ist die, dass geistige Behinderung als ein Produkt der kapitalistischen Gesellschaftsordnung angesehen wird. „Arbeitskraft minderer Güte“ und „Isolation von der Aneignung des gesellschaftlichen Erbes“ gelten hier als die grundlegenden Charakteristika von geistiger Behinderung (Feuser 1989, 4ff.). In unserer Leistungsgesellschaft spielt die menschliche Arbeitskraft, die der Mensch dem kapitalistischen Produktionsprozess zur Verfügung stellt, eine große Rolle, da an ihr der „Wert“ des Menschen gemessen wird (Janzen 1976, 434). Goll (1993, 23) schlussfolgert daraus für Menschen mit

schwerer geistiger Behinderung einen „Wert“, der gegen „Null“ geht und in Folge dessen ihr Existenzrecht in Frage gestellt werden kann, da durch diese Menschen im Arbeitsprozess keine Gewinnmaximierung erreicht werden kann. Behinderung und organische Schädigung gelten hier als zwei voneinander unabhängige Faktoren.

Organische Beeinträchtigung und soziale Isolation sind dagegen unmittelbar miteinander verbunden, da sie sich gegenseitig beeinflussen (vgl. Feuser 1981, 130).

Das gesellschaftszentrierte Menschenbild lässt sich auch in der Sichtweise von Behinderung als Systemfolge erkennen. Denn hier gilt nicht der einzelne Mensch mit schwerer geistiger Behinderung als „erziehungs-, bildungs-, werkstatt-, oder wohnheimunfähig, sondern die betreffende Institution ist unfähig für diese Menschen adäquate Angebote anzubieten“ (Goll 1993, 39), was dazu führt, dass diese Menschen aus Regeleinrichtungen in Sondereinrichtungen ausgesondert werden. Im Mittelpunkt des Handlungsansatzes dieser Sichtweise steht daher auch die Veränderung der Institutionen.

Man muss auch die Sichtweise der geistigen Behinderung als Stigma zu dieser Menschenbildgruppe hinzuziehen, wo das Bild vorherrscht, dass die Behindertenarbeit durch ihre immer stärker werdende Professionalisierung, Spezialisierung und Ausdifferenzierung „selbst Stigma erzeugend und Stigma verfestigend“ (Goffmann 1974, 22) wirkt. Stigmatisierungsprozesse sollen durch die „konsequente Normalisierung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung“ rückgängig gemacht oder sogar verhindert werden (vgl. Goll 1993, 40).

Als letztes Beispiel soll nun noch der von Hahn (1981) entwickelte Betrachtungsansatz aufgezeigt werden, welcher geistige Behinderung als soziale Abhängigkeit definiert. Heilpädagogische Theoriebildung hat nach seiner Auffassung „von der existentiellen Lebenswirklichkeit des Menschen mit seiner Behinderung auszugehen (…) und nicht von dem Bedürfnis des nicht behinderten Experten, der seiner Fachdisziplin verpflichtet ist (Hahn 1981, 81).

Behinderung ist für ihn das „quantitative und qualitative ‚Mehr’ an sozialer Abhängigkeit … durch das sich behinderte von nicht behinderten Menschen unterscheiden“ (Hahn 1981, 20).

Dieser Ansatz unterscheidet sich in so fern von den anderen vorgestellten, als dass er den Menschen „mit einer Behinderung, sein Erleben, sein Fühlen und seine Interpretation von Behinderung explizit in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses“ rückt (Goll 1993, 41).

Zum Schluss lässt sich anmerken, dass bei allen vorgestellten individuenzentrierten oder gesellschaftszentierten Sichtweisen, außer Hahns Ansatz (1981), „die psychische Komponente, d.h. das individuelle Erleben des Phänomens „geistige Behinderung“ kaum Beachtung findet“ (Goll 1993, 43). Außerdem beleuchtet jede der vorgestellten Sichtweisen nur einen kleinen Ausschnitt aus der Gesamtheit des Phänomens „geistige Behinderung“ (vgl. Goll 1993, 44).

3. Das Menschenbild in seiner Bedeutung für die Sonderpädagogik in Theorie und Praxis

3.1 Der Einfluss der mechanistischen und Defizit orientierten/Defekt orientierten Sichtweise der Medizin vom Menschen mit Behinderung auf die bisherige sonderpädagogische Theorie und Praxis (z. B. Schwachsinnshypothese) und die damit verbundene Terminologie (z. B. Blödsinn, Idiotie, Oligophrenie)

Die Anfänge der mechanistischen und defizitorientierten Sichtweise der Medizin auf die Sonderpädagogik liegen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit arbeiteten Theologen, Mediziner und Pädagogen zum Teil gemeinsam in der Behindertenbetreuung.

Es kam die Idee vom Pädagogen und Arzt in einer Person vereint auf, durch die ersten Anstaltspädagogen, die auf die Prägnanz der Zusammenarbeit unter diesen verschiedenen Berufsgruppen verwiesen (vgl. Jacobs 2000, 2).

Da der Heilpädagogik ein wissenschaftlich fundierter Theorie- und Praxisrahmen fehlte, fand der medizinisch- psychiatrische Einfluss, welcher innerhalb der Anstaltspraxis immer mehr dominierte, seine Verbreitung im Bereich der anstaltsbezogenen Schwachsinnigenversorgung. Dies ebnete Mitte des 19. Jahrhunderts den Weg für die soweit mögliche, theoretische und praktische „[…] Angleichung der Schwachsinnigenanstalten an die medizinisch- verwahrend orientierten Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke“ (Jacobs 2000, 2).

Durch ein medizinisch-defizitäres Menschenbild von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung seitens der Anstaltspädagogen bzw. Psychiater, erfuhren diese „schwerstblödsinnigen und erwachsenen Idioten“ (Jacobs 2000, 2) in erster Linie eine pflegerisch verwahrende Versorgung und Unterbringung in den sich immer weiter ausbreitenden Idiotenanstalten oder in psychischen Anstalten.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die ursprünglichen heilpädagogisch ausgerichteten Schwachsinnigenanstalten ebenso wie die Psychiatrieanstalten zur Massenverwahrung genutzt, wodurch eine lebenslange Institutionalisierung resultierte. Dies lag u.a. daran, dass das pädagogische Interesse und die pädagogische Förderung nur noch den „leichter schwachsinnigen“ (Jacobs 2000, 3) Kindern und Jugendlichen der Anstaltshilfschulen zuteil wurde, wohingegen den Blödsinnigen kaum noch pädagogisches Interesse geschenkt wurde.

Somit wurde die medizinisch- defizitäre Sichtweise immer weiter verstärkt (vgl. Jacobs 2000, 2f.). Die Heilpädagogik gab nun ihren Förderoptimismus vollständig auf und kam in den Sog und die Terminologie der Medizin und speziell der Psychiatrie (vgl. Jacobs 2000, 3). Auch der Einfluss des Sozialdarwinismus darf hier nicht unerwähnt bleiben.

Anfang des 20. Jahrhunderts durften dann sogar Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung nicht mehr die Hilfsschule besuchen und wurden wir die erwachsenen Menschen mit Behinderung in psychiatrischen Anstalten oder in religiös- charitativen Einrichtungen verwahrt (vgl. Jacobs 2000, 4).

Somit beeinflusste die medizinisch- defizitäre Sichtweise auch die Sonderpädagogik. Eine veränderte Theorie zur Widerlegung der Schwachsinnshypothese von Menschen mit geistiger Behinderung wurde von Seiten der Theologen und Pädagogen gar nicht angebracht (vgl. Jacobs 2000, 4).

Schließlich gerieten zahlreiche Lehrer, Erzieher und Betreuer „in den Sog nationalsozialistischer Ideologien“ und unterstützten sogar den medizinischen Ansatz der „Hypothese vom angeborenen Schwachsinn und von der Vererblichkeit auch anderer Behinderungen“ (Jacobs 2000, 5). Ebenso beteiligten sie sich mehrheitlich an der Kosten-Nutzen-Debatte und an der Diskussion über die „soziale Brauchbarkeit“ und schlossen sich den Ansichten der nationalsozialistischen Befürworter an (vgl. Höck 1979, 11). Sie „machten sich somit entweder zu schweigenden Duldern oder mehr oder weniger aktiven Mittätern bei der Vorbereitung und Umsetzung nationalsozialistischer Vernichtungsideologie“ (Jacobs 2000, 5).

Auch nach 1945 behielt der Schwachsinnsbegriff nach Kraepelin[2], mit seinen entwürdigenden Zuschreibungen, in der Hilfsschulpädagogik noch weiterhin seine Gültigkeit (vgl. Mattner 2000, 79). In der Heil- und Sonderpädagogik wurde das „Anders-Sein“ (Mattner 2000, 79) weiterhin als medizinisch-psychiatrischer Sachverhalt erfasst, sie stand folglich unter dem Einfluss des medizinisch-naturwissenschaftlichen Paradigmas. Auf Grundlage dessen ordnete man der „geistigen Behinderung“ entsprechend dem Krankheitsverständnis der Psychiatrie ein medizinisches Begriffssystem mit den zugehörigen Kennzeichnungen zu und

unterstellte damit meist pauschal einen erblichen Krankheitsgrund (vgl. Brandl 1987a, 13ff.).

An dieser Stelle soll verwiesen werden auf angebliche Charakterzüge von Menschen mit Behinderung, die in einem psychiatrischen Lehrtext für Studierende und Ärzte im Rahmen einer spezifischen Charaktereologie des Schwachsinns aufgezählt werden: „idolente Passive, faule Genießer, sture Eigensinnige, kopflos Widerstrebende, aggressive Losschimpfer, ständige Erstaunte, verstockte Duckmäuser, heimtückische Schlaue, treuherzig Aufdringliche, selbstsichere Besserwisser, prahlerische Großsprecher, chronische Beleidigte“ (Huber 1981, 360). Hieran lässt sich die defektorientierte Zuschreibung bei der so genannten „Oligophrenie“[3] bzw. dem „Schwachsinn“ besonders deutlich erkennen.

Die möglichen Ursachen von bestimmten Auffälligkeiten wurden als pathologische Auffälligkeiten oder Behinderung charakterisiert und nur in der betreffenden Person selbst gesucht, anstatt auch andere

mögliche Verursachungen in Betracht zu ziehen. Hierbei sei auf Jantzen zu verweisen, der in diesem Zusammenhang den Begriff des „Biologismus“ (Janzen 1974, 10) anbringt, welcher für das „Reduzieren auf biologische Faktoren und den damit verbundenen Erklärungsmechanismus menschlicher Konstitutionsprozesse“ (Mattner 2000, 102) steht. Diese defektorientierte Sichtweise führt dazu, „dass die Krankheit, die Behinderung als solche mehr interessiert, als das Individuum“ (Kobi 1983, 29). Durch diese Festschreibung auf die Defekte des Einzelnen kam es schließlich zu immer genaueren Definitionen und zu schärferen Abgrenzungen einzelner Behinderungsarten, wodurch dann die dafür bestimmten Spezialberufe entstanden, die laut Mattner : „(…) schon allein aus Eigeninteresse am diagnostizierten Krankheitsbild festhalten müssen“ (Mattner 2000, 103).

In die, nach dem Zweiten Weltkrieg, sich kontinuierlich entwickelnde industrielle Leistungsgesellschaft in Deutschland, war auch der Ausbau des Sonderschulwesens, mit seinen unterschiedlichen Sonderschultypen, eingebettet. Es kam außerdem zum Aufbau vieler außerschulischer, differenzierter Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung, wodurch deren Isolation und Ausgrenzung von der Gesellschaft noch verstärkt wurde (vgl. Mattner 2000, 103).

3.2 Der menschenbildbezogene Paradigmenwechsel in der Theorie der Sonderpädagogik

3.2.1 Die sozialwissenschaftlich orientierte Sonderpädagogik in ihrer Abwendung von der individuumzentrierten Sichtweise zur gesellschaftszentrierten Sichtweise vom Menschen mit Behinderung: Behinderung als gesellschaftlich verursachtes Produkt

Gegen Ende der 60er Jahre geriet das medizinisch-naturwissenschaftliche Paradigma, der zur Wissenschaft gewordenen, Heil- und Sonderpädagogik in die Kritik. Zwei Befürworter der sozialwissenschaftlich-kritischen Heilpädagogik, E. Begemann und W. Janzen widerlegten 1968 durch zahlreiche Studien die Schwachsinnshypothese. Begemann wies in seinem Werk „Die Erziehung soziokulturell benachteiligter Schüler“ nach, dass 85% der Schüler einer Lernhilfeschule aus Familien der sozialen Unterschicht stammen, wodurch ein Zusammenhang zwischen dem Phänomen Behinderung und dem individuellen Sozialisationsprozess nachgewiesen werden konnte. Es bedurfte der „Neuorientierung der Pädagogik und Didaktik insbesondere in der Schule für Lernbehinderte“ (Jacobs 2000, 7). Gleichzeitig wurde der Grundstein für die „Kritische Behindertenpädagogik“ gelegt (vgl. Jacobs 2000, 7). Der psychosoziale Aspekt von Behinderung wurde hervorgehoben und drängte die medizinische Sichtweise, die Behinderung u. a. als

Ergebnis einer physischen oder psychischen Schädigung ansah, in den Hintergrund. Die Etikettierung durch den Begriff der Behinderung des „Anderen der Normalität“ (Mattner 2000, 104) wird von der sozialen Umwelt vorgenommen (vgl. Mattner 2000, 104). (…), was uns an einem Menschen als klassifizierbare Erscheinungen (als psychologisierbare ‚Merk-Male’) auffällt (das ist unsere Wahrnehmung des anderen), machen wir zu seiner Natur, deuten sie – pars pro toto – als sein inneres Wesen, als ‚Eigenschaft’ seiner

Natur (Feuser 1996, 19). Diese werden später nach den vorherrschenden gesellschaftlichen Normen bewertet, wodurch eine „Andersartigkeit“ (Feuser 1996, 19) hergeleitet wird. Dieser Begriff birgt verheerende Folgen. Zum einen impliziert er einer anderen Art bzw. Gattung anzugehören, zum anderen gibt er aber auch im Sinne von „artig“ sein (Feuser 1996, 19) Handlungsvorgaben an, sein eigenes Menschsein auszudrücken und gesellschaftlichen Konventionen Folge zu leisten. Diese Denkweise steht in enger Verknüpfung mit der Bioethik und dem neuen Euthanasiegedanken (vgl. Feuser 1996, 19).

Auch wenn durch die kritische Behindertenpädagogik noch nicht der absolute Durchbruch in der Theorie der Sonder- und Heilpädagogik gelang, so „bleibt jedoch der ‚Kritischen Heilpädagogik’ der Verdienst, auf die ‚Soziale Kategorie’, auf das gesellschaftliche Produkt im Zusammenhang mit dem Phänomen Behinderung hingewiesen und die traditionelle Behindertenpädagogik damit in ihrem Selbstverständnis enorm erschüttert zu haben“ (Mattner 2000, 104f.).

Zunehmend kritisch wurden nun die in der Heilpädagogik üblichen behinderungs kennzeichnenden Einteilungen und die Aufsplittung der Sonderpädagogik in die etikettierenden Felder der Lernbehinderten-, Geistigbehinderten-, Körperbehindertenpädagogik etc. gesehnen, ebenso die damit verbundene Aufteilung in Lern-, Sprach-, Seh-, Verhaltensbehinderung, Autismus etc. Es hieß, dass die Sonderschulen dadurch selbst zur Stigmatisierung ihrer Schüler beitrügen (vgl. Mattner 2000, 111f.). Feuser erklärt die Unterbringung von Menschen mit Behinderung in, ihrer „Begrenztheit“ (Feuser 1996, 19), angepasste Systeme dadurch, dass durch sie der Mensch mit Behinderung so bleibt, wie die Gesellschaft nur fähig ist ihn sich zu denken. Nur so erfüllt sich die Entwicklungsprognose, wird die Gesellschaft bestätigt und erhält ihre „Normalität“. Nach Feuser charakterisiert die angenommene Begrenztheit vom Menschen mit

[...]


[1] Als Interventionstrategien führt Goll (1993, 125) plastische Chirurgie, Psychopharmaka, Training der beeinträchtigten Funktionen wie Wahrnehmung, Motorik etc. an.

[2] Kraeplin, Emil (1856-1926) war Psychiater und teilte Psychosen in die Formenkreise Dementia praecox (Schitzophrenie) und manisch-depressives Irresein (Manie, Depression) ein (vgl. der Brockhaus 1998).

[3] Oligophrenie ist eine angeborene oder in Folge einer Hirnschädigung im frühen Kindesalter erworbene Intelligenzstörung. Es kann in Abhängigkeit zum Schweregrad zu Sprachstörungen, Störungen des Denkvermögens, Verhaltensstörungen u. a. kommen. Man unterscheidet die vier Grade Minderbegabung, Debilität, Imbezillität und Idiotie (vgl. Der Brockhaus 1998).

Final del extracto de 155 páginas

Detalles

Título
Das Menschenbild als fundamentaler Baustein sonderpädagogischer Theorie und Praxis im historisch-gesellschaftlichen Wandlungsprozess
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
155
No. de catálogo
V62895
ISBN (Ebook)
9783638560528
ISBN (Libro)
9783656781660
Tamaño de fichero
1053 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Menschenbild, Baustein, Theorie, Praxis, Wandlungsprozess
Citar trabajo
Pia Weidenbach (Autor), 2006, Das Menschenbild als fundamentaler Baustein sonderpädagogischer Theorie und Praxis im historisch-gesellschaftlichen Wandlungsprozess, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62895

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