Politik und Parteienfinanzierung in Großbritannien


Trabajo, 2006

28 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung in Großbritannien
2.1.1. Die Neill-Kommission und ihre Reformvorschläge zur Parteienfinanzierung
2.1.2. Die Begrenzung der Wahlkampfausgaben durch den Political Parties, Elections and Referendums Act 2000
2.1.3. Die Regelungen des Political Parties, Elections and Referendum Act zu den Parteispenden
2.1.4. Die Ausgaben der Kandidaten für ihre Kampagnen
2.1.5. Die Electoral Commission
2.2. Staatliche Parteienfinanzierung in Großbritannien
2.2.1. Das Short Money
2.2.2. Das Cranborne Money
2.2.3. Der Policy Development Fund
2.3. Die Finanzierung der großen britischen Parteien
2.3.1. Die Konservative Partei
2.3.2. Die Labour Party
2.3.3. Die Liberal- Demokratische Partei
2.4. Parteispendenskandale in Großbritannien

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis
4.1. Internetquellen

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit wurde im Rahmen des Hauptseminars „Das politische System Großbritanniens“ erstellt und befasst sich mit dem Thema „Politik- und Parteienfinanzierung in Großbritannien“.

Die Hausarbeit ist im Hauptteil in vier Themenkomplexe gegliedert. Der erste Komplex beinhaltet die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung in Großbritannien. Dabei wird zunächst die Arbeit der Neill-Kommission vorgestellt, die eine zentrale Rolle bei der Regelung der Politik- und Parteienfinanzierung in Großbritannien einnimmt. Denn ausgehend von ihren Untersuchungs- und Evaluationsergebnissen setzte die Regierung Blair im Jahr 2001 mit dem Political Parties, Elections and Referendums Act 2000 (kurz PPERA) neue Gesetze zur Parteienfinanzierung in Kraft. Die vorrangigen Ziele der neuen gesetzlichen Regelungen betreffen in erster Linie die Kontrolle und die Begrenzung der Spendeneinnahmen sowie der Wahlkampfausgaben – zu diesem Zweck wurde die Electoral Commission geschaffen, welche ebenfalls in diesem ersten Themenkomplex vorgestellt wird. Der zweite Themenbereich umfasst die staatliche Parteienfinanzierung in Großbritannien. Die Subventionierung der englischen Parteien ist seit der Einführung des Short Moneys, des Cranborne Moneys und des Policy Development Funds zwar gewährleistet, jedoch nur zu einem relativ geringen Anteil; eine genauere Erörterung dieser Finanzierungskonzepte erfolgt an späterer Stelle. Hier sei aber bereits vorweg genommen, dass den englischen Parteien im Gegensatz zu den deutschen Parteien eine andere rechtliche Stellung zugesprochen wird. Wie später gezeigt wird, hat der Rechtsstatus der englischen Parteien als private freiwillige Vereinigungen insbesondere Wirkung auf die Verantwortlichkeit des Staates, eben diese Parteien mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Letztendlich sind die englischen Parteien in hohem Maß von ihren Spendeneinnahmen abhängig. Die Finanzierung der englischen Parteien wird in dem dritten Themenkomplex erörtert, wobei das Hauptaugenmerk auf die drei mächtigsten englischen Parteien gerichtet ist. An dieser Stelle werden die Unterschiede, welche zwischen der Conservative Party, der Labour Party und den Liberal Democrats hinsichtlich der Quellen ihres Parteibudgets bestehen, ausgearbeitet. Abschließend vermittelt der vierte Themenkomplex anhand der Darlegung von Spendenskandalen eine kritische Beleuchtung der Politik- und Parteienfinanzierung in Großbritannien.

Das Ziel dieser Hausarbeit besteht darin, dem Leser einen Überblick über die Politik- und Parteienfinanzierung in Großbritannien zu verschaffen; interessant ist dies besonders mit dem Vorwissen, dass sich man in Großbritannien auf eine andere Regelung der Politik- und Parteienfinanzierung trifft wie sie beispielsweise in Deutschland bekannt ist. Ferner schließt sich die Frage an, wie die Praktiken zur Politik- und Parteienfinanzierung in Großbritannien zu beurteilen sind und in wie weit hieraus Auswirkungen auf das Parteiensystem zu beobachten sind.

Bezüglich der Quellenlage ist festzuhalten, dass sich die Literaturrecherche sowohl an den hiesigen Hochschulbibliotheken als auch im Internet als erfolgreich herausstellte. Es hat sich jedoch als vorteilhafter erwiesen, Quellen aus dem Internet zu verwenden, da diese – im Gegensatz zu der Literatur in den Bibliotheken – ein deutlich aktuelleres Erscheinungsdatum aufwiesen. Daher basiert die vorliegende Hausarbeit zu einem großen Teil aus Verweisen auf Artikel offizieller britischer Internetseiten.

2. Hauptteil

2.1 Die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung in Großbritannien

Während die deutschen Parteien gesetzlichen Regelungen unterliegen wie sie in Artikel 21 des Grundgesetztes[1] niedergeschrieben sind oder wie es Paragraph 2 Absatz 1 des Parteigesetzes[2] vorsieht, besitzen die englischen Parteien den Rechtsstatus einer privaten freiwilligen Vereinigung. Dies bedeutet, dass sie weder über einen Sonderstatus noch über anderweitige Privilegien verfügen. Da in Großbritannien die Organisation von Parteien nicht in einem Parteiengesetz festgehalten wird, werden die Parteien vornehmlich „als Ausdruck gesellschaftlicher Initiativen […] (angesehen), für die der Staat nicht verantwortlich ist und die er auch nicht mit Steuermitteln finanziert“.[3]

Allerdings erfolgt die Kontrolle der Finanzen der Parteien durch strenge gesetzliche Regelungen sowohl für die Teilnahme an Parlaments- als auch an Gemeindewahlen. Neben dem Wahlmodus werden auch die Ausgaben der Kandidaten für ihre Kampagnen begrenzt, ähnlich wie es in den USA und Kanada praktiziert wird.[4] Auch den Missbrauch der Kompetenz der Parteien, Bürger für Adelstitel vorzuschlagen, verbietet ein Gesetz. So wurde im Jahr 1925 der Honours Prevention of Abuse Act verabschiedet, der die Vergabe von Adelstiteln aufgrund von Parteispenden unter Strafe stellte. Verabschiedet wurde dieses Gesetz als Reaktion auf den „Verkauf“ von Titeln durch den liberalen Premierminister David Lloyd George. Dass diese Gesetzgebung in der Praxis jedoch wenig effektiv ist – da es oft kaum möglich ist eine Verbindung zwischen der Vergabe von Titeln und Spenden nachzuweisen – werden wir im Anschluss näher beleuchten.[5]

Die finanzielle Obergrenze für die Wahlkampfausgaben der einzelnen Kandidaten existiert seit dem Corrupt and Illegal Practices Act von 1883. (Dabei ergab ein Präzedenzfall 1952, dass die Limitierungen aus diesem Gesetz nicht für die Wahlkampfausgaben der nationalen Parteiführung galten.)[6] Dieser wurde vom britischen Unterhaus auf öffentlichen Druck hin verabschiedet, nachdem Korruptions- und Bestechungsskandale des Wahlkampfes 1880 bekannt geworden waren. Er sollte die Möglichkeit unfairer Praktiken im Wahlkampf reduzieren und die Steigerungsrate der Wahlkampfkosten bremsen. Die Ausgabenlimitierung wurde immer wieder angehoben, gemessen an der Inflation ist sie jedoch nur wenig angestiegen.[7]

Als Reaktion auf die zahlreichen Bestechungsskandale britischer Parteien empfahl das zum Unterhaus gehörende Home Affairs Committee unter der Führung von Lord Nolan, der Regierung Major 1994 die Einführung von Regulierungen bei den Parteispenden. Die Regierung Major lehnte dies ab, die Labour Party hingegen versprach Reformen im Bereich der Parteienfinanzierung. Nach ihrem Wahlsieg 1998 setzte die Regierung Blair dieses Versprechen um und beauftragte im April 1998 das Committee on Standards in Public Life unter der Führung von Lord Neill mit einer Untersuchung zu diesem Thema. Ergebnis der Arbeit des Komitees war ein Bericht mit 100 Empfehlungen zum Thema Parteienfinanzierung, der im Oktober 1998 veröffentlicht wurde.[8] Neben der Neill-Kommission beschäftigen sich noch verschiedene andere Kommissionen und Arbeitsgruppen mit dem Thema Parteienfinanzierung. So empfahl auch die im September 1998 veröffentlichte Untersuchung des Home Affairs Select Committee’s über die Verwaltung von Wahlen die Einführung einer Wahlkommission. Auch interne Arbeitsgruppen des Parlaments wie zum Beispiel die Howarth-Arbeitsgruppe und die Jenkins- Kommission, die sich mit dem Wahlsystem im Allgemeinen befasste, kamen zu dem selben Ergebnis. Ausschlaggebend für den Gesetzentwurf der Regierung, der im Juli 1999 veröffentlicht wurde waren jedoch die Vorschläge der Neill-Kommission zur Regelung der Parteispenden und der Wahlkampfkosten.[9]

Im folgenden Abschnitt möchten wir im Einzelnen auf die Arbeit der Neill-Kommission und deren Vorschläge eingehen.

2.1.1 Die Neill-Kommission und ihre Reformvorschläge zur Parteienfinanzierung

Die Neill-Kommission sollte im Auftrag der Regierung Blair Änderungen der Parteienfinanzierung untersuchen und diesbezüglich Vorschläge herausarbeiten. Sie empfahl schließlich ein Festhalten und Verstärken des traditionellen Prinzips der Limitierung der Ausgaben der Parteien[10] sowie die Bildung einer unabhängigen Wahlkommission, welche die Einhaltung der neuen Regeln überwachen und die Verwaltung der Wahlen übernehmen sollte.[11] Die Regierung folgte den Vorschlägen weitgehend und setzte am 16. Februar 2001 mit dem Political Parties, Elections and Referendums Act 2000 neue Gesetze zur Parteienfinanzierung in Kraft.

Auf den genauen Inhalt dieser Verordnung werden wir in den folgenden Abschnitten detailliert eingehen. Festzuhalten ist jedoch bereits an dieser Stelle, dass eine staatliche Finanzierung der Arbeit der Parteien von der Kommission mit der Begründung abgelehnt wurde, dass durch sie eine zu enge Verbindung zwischen Staat und Parteien entstehen würde.[12]

2.1.2. Die Begrenzung der Wahlkampfausgaben durch den Political Parties, Elections and Referendums Act 2000

Durch den PPERA wurden unter anderem Obergrenzen für die Wahlkampfausgaben der Parteien auf nationaler und regionaler Ebene festgesetzt. So sollte die Überschuldung der Parteien durch die enorm ansteigenden Wahlkampfkosten sowie die wachsende Abhängigkeit der Parteien von ihren Spendern eingedämmt werden. Die Ausgaben für Wahlkämpfe wurden auf höchstens 19,8 Millionen Pfund für Parteien, die in allen 659 Wahlkreisen des Vereinigten Königreiches Kandidaten aufstellen, begrenzt. Für Parteien, die nur in den 641 Wahlkreisen Großbritanniens[13] kandidieren, wurde ein Ausgabelimit von höchstens 15,4 Millionen Pfund für ihren Wahlkampf festgesetzt. Diese Summen liegen allerdings deutlich unter den Beträgen, welche die Parteien tatsächlich – zum Beispiel im Wahlkampf 1997 – ausgegeben haben.[14] Der PPERA reguliert alle Ausgaben der Parteien in Bezug auf die Wahlkämpfe. Damit sind Aufwendungen gemeint, die gemacht werden, um den Wahlerfolg der jeweiligen Partei zu sichern oder zu verbessern; darunter fallen unter Anderem Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Wahlwerbung in den Medien und die Verteilung von Werbematerial, Marktforschung und Transport sowie Kundgebungen und andere parteipolitische Veranstaltungen in der Zeit des Wahlkampfes erforderlich sind.

Der PPERA schreibt vor, dass auch sogenannte notional expenditur – das heißt theoretisch stattfindende Ausgaben – zu den Wahlkampfkosten addiert werden müssen. Das bedeutet, dass auch Sachspenden, wie zum Beispiel die Finanzierung von Wahlkampfveranstaltungen durch Privatpersonen, zu den Wahlkampfkosten gezählt werden. Das Ausgabenlimit bezieht sich auf eine durch den PPERA definierten Zeitraum vor der Wahl. Dieser kann, je nachdem um welche Wahl es sich handelt, unterschiedlich lang sein. Bei der Wahl für Westminster gilt ein Zeitraum von 365 Tagen, bei den anderen Wahlen sind es jeweils die vier Monate vor der Wahl, in denen die Kostenlimits nicht überschritten werden dürfen.

Das Limit für die Ausgaben der gesamten Partei wird getrennt von dem Ausgabenlimit für die einzelnen Kandidaten in ihren Wahlkreisen berechnet. Für rein lokale Wahlkämpfe gibt es keine Ausgabenobergrenzen, diese existieren nur für die Wahlen für Westminster und für die Wahlen zu den Regionalversammlungen und das Europäische Parlament. Die Ausgabenobergrenze hängt unter anderem von der Anzahl der Wahlkreise in denen eine Partei antritt ab.[15]

2.1.3. Die Regelungen des Political Parties, Elections and Referendum Act zu den Parteispenden

Der PPERA definiert, von welchen Spendern in Großbritannien registrierte Parteien Spenden über 200 Pfund annehmen dürfen. Zu den zulässigen Spendern zählen nur im Vereinigten Königreich registrierte Privatpersonen, Parteien, Firmen und Gesellschaften sowie sonstige legale Vereinigungen.

So werden Spenden aus dem Ausland fast vollkommen ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme bilden EU-Bürger, die in den vorausgegangenen zehn Jahren in Großbritannien wahlberechtigt und in einem Wahlregister für die Kommunal- oder Europawahlen eingetragen waren.[16] Spenden aus unzulässigen Quellen müssen der Electoral Commission gemeldet und zurückgegeben werden. Auch die Annahme von anonymen Spenden über 50 Pfund ist nicht zulässig.[17] Neben Geldspenden müssen auch Sachspenden (wie zum Beispiel mietfreie Büros) der Kommission gemeldet werden. Die Höhe der eingegangenen Spenden und die Namen der Spender müssen am Ende jedes Quartals von den Parteien an die Electoral Commission gemeldet werden. Meldepflichtig sind unter anderem Spenden über 5.000 Pfund, alle Spenden über 1.000 Pfund auf lokaler und regionaler Ebene[18] sowie alle unzulässigen und anonymen Spenden über 50 Pfund. Während der Zeit des Wahlkampfes müssen Spenden über 5.000 Pfund sogar wöchentlich gemeldet werden. Auch Einzelspenden, die von einer Person oder Vereinigung an verschiedene Zweige der Partei gemacht werden, und in der Gesamtsumme die 5.000 Pfund-Grenze überschreiten, müssen gemeldet werden. Sie werden im Parteispendenregister als „ Sektion 62-Spenden “ aufgeführt. Eine Ausnahme gilt für Parteien aus dem nord-irischen Parteienregister, denn sie sind von der Meldepflicht ausgenommen.[19] Das Gesetz zur Meldepflicht von Parteispenden enthält allerdings ein „Schlupfloch“: wenn das Geld von einer unincorporated association gespendet wird kann der eigentliche Spender anonym bleiben. Diese Lücke viel auf, da die konservative Partei nach der Wahl 2005 93.000 Pfund aus einer neuen anonymen Quelle erhielt.[20]

[...]


[1] Artikel 21 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen“.

[2] Paragraph 2 Absatz 1 Parteigesetz: „Bei einer politischen Gruppierung handelt es sich um eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“.

[3] Sturm, Roland: Politische Willensbildung (Heft 262), online im Internet <http://www.bpb.de/publikationen/09530855620527655440712531274099.html>, o.A.D.,[zugegriffen am 10.11.2006].

[4] Vgl. Römmele, Andrea: Parteispenden in der Krise?, online im Internet <http://www.bpb.de/publikationen/GBES28.html>, o.A.D., [zugegriffen am 12.11.2005].

[5] Vgl. Kingdom, John; Government an Politics in Britain- An introduction, 2. überarb. Auflage, Cambridge 2002, S. 324.

[6] Vgl. Becker, Bernd; Politik in Großbritannien, Paderborn 2002, S. 192.

[7] Vgl. Römmele, Andrea: Parteispenden in der Krise?, online im Internet <http://www.bpb.de/publikationen/GBES28.html>, o.A.D., [zugegriffen am 12.11.2005].

[8] Vgl. Kingdom, J.; Government an Politics in Britain- An introduction, 2. überarb. Auflage, Cambridge 2002, S. 323.

[9] Vgl. White, Isobel: The Electoral Commission (SN/PC/3127), online im Internet <http://www.parliament.uk/commons/lib/research/notes/snpc.03127.pdf>, 15.11.2005, [zugegriffen am 27.12.2005].

[10] Vgl. Kingdom, John; Government an Politics in Britain- An introduction, 2. überarb. Auflage, Cambridge 2002, S. 324.

[11] Vgl. White, Isobel: The Electoral Commission (SN/PC/3127), online im Internet <http://www.parliament.uk/commons/lib/research/notes/snpc.03127.pdf>, 15.11.2005, [zugegriffen am 27.12.2005].

[12] Vgl. Becker, Bernd; Politik in Großbritannien, Paderborn 2002, S.194.

[13] Damit sind die Parteien gemeint, die in Nordirland keine Kandidaten aufstellen.

[14] Vgl. Becker, Bernd; Politik in Großbritannien, Paderborn 2002, S. 194.

[15] Vgl. The Electoral Commission: Regulatory issues: Party campaign expenditure, online im Internet <http://www.electoralcommission.gov.uk/regulatory-issues/legcamex>, o.A.D., [zugegriffen am 13.11.2005].

[16] Vgl. Lamer, Bernhard: Grundregeln der Parteienfinanzierung in Großbritannien, online im Internet <http://www.kas.de/publikationen/2000/2495_dokument.html>, 22.3.2000, [zugegriffen am 12.11.2005].

[17] Vgl. Turner, Derek: Die reichen Freunde der Arbeiterpartei, online im Internet <http://www.jf-archiv.de/archiv01/041yy22.htm>, 19.1.2001, [zugegriffen am 15.11.2005].

[18] Vgl. Becker, Bernd; Politik in Großbritannien, Paderborn 2002, S. 193.

[19] Vgl. The Electoral Commission: Donations to political parties, online im Internet <http://www.electoralcommission.gov.uk/regulatory-issues/legdonpoliticalparty.cfm>, o.A.D., [zugegriffen am 13.11.2005].

[20] Vgl. Hencke, David: Party attracts £3.7m in donations, online im Internet <http://politics.guardian.co.uk/print/0,3858,5334114-110642,00.html>, 16.11.2005, [zugegriffen am 6.1.2006].

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Politik und Parteienfinanzierung in Großbritannien
Universidad
RWTH Aachen University  (Institut für Politische Wissenschaft)
Curso
Hauptseminar "Das politische System Großbritanniens"
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
28
No. de catálogo
V63457
ISBN (Ebook)
9783638565110
ISBN (Libro)
9783638721653
Tamaño de fichero
548 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit beschreibt die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung in Großbritannien und geht auf die Finanzierung der Arbeit der großen Parteien ein. Zudem enthält sie einen Überblick über die größten Parteispendenskandale der letzten Jahre.
Palabras clave
Politik, Parteienfinanzierung, Großbritannien, Hauptseminar, System, Großbritanniens
Citar trabajo
Denise Engel (Autor), 2006, Politik und Parteienfinanzierung in Großbritannien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63457

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Título: Politik und Parteienfinanzierung in Großbritannien



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