Die Polizeiliche Kriminalstatistik - Politische Bedeutung, Aussagekraft und Alternativen


Trabajo, 2006

21 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Inhalt, Aufbau und Methoden
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Rechtliche und methodische Grundlagen
2.3 Die Strafverfolgungsstatistik

3 Aussagekraft der PKS
3.1 Die kriminologische Perspektive
3.2 Die politische Perspektive
3.3 Manipulationsmöglichkeiten

4 Reformkonzepte

5 Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Wenn der Bundesinnenminister im Mai eines jeden Jahres vor die Presse tritt, um die neueste Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vorzustellen, ist das Interesse von politischer, journalistischer und wissenschaftlicher Seite groß, und die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Regierungsvertreter von Bund und Ländern benutzen ihnen genehme Zahlen gerne um zu beweisen, dass sie die richtigen innen- und rechtspolitischen Maßnahmen getroffen haben. Ebenso bemüht sich die Opposition mit ihren Interpretationen der Statistik, die Fehler der Amtsinhaber anzuprangern. Auch die Medien versuchen, durch sie die Bekundungen der Politik auf ihren Wahrheitsgehalt zu durchleuchten, und nicht zuletzt gilt die PKS für leitende Beamte der Polizei als Prüfstein der geleisteten Arbeit.

Neben der politischen Dimension hat die PKS aber natürlich auch vielfältige operative Funktionen. Sie liefert Erkenntnisse für Verbände und Interessengruppen, die zum Beispiel in der Kriminalprävention oder der Berufsvertretung tätig sind, und hat auch für die sozialwissenschaftliche Forschung eine enorme Bedeutung. Darüber hinaus soll sie selbstverständlich auch den Polizeibehörden und ihrer politischen Führung Hinweise zur Planung und Durchführung der Verbrechens- bekämpfung liefern.

Die Ansprüche und Erwartungen an die amtliche Statistik sind also nicht unerheblich. Daher muss die Frage gestellt werden, inwieweit ihre Aussagekraft den politischen und wissenschaftlichen Anforderungen gerecht werden kann. Die Ansatzpunkte zur Kritik sind weder unerheblich noch unbekannt, dennoch ist es angesichts dieser Tatsache verwunderlich, wie häufig - und mit welchem Anspruch auf Wahrhaftigkeit - die PKS allerorts zitiert wird.

In diesem Sinne werden im Folgenden zunächst Entwicklung, Aufbau und Inhalt der Statistik dargestellt und danach auf die verschiedenen Probleme - die sowohl systembedingt, als auch in der Erwartungshaltung begründet liegen - beleuchtet. Reformvorschläge und weiterführende kriminologische Untersuchungsformen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls Beachtung finden.

2 Inhalt, Aufbau und Methoden

2.1 Geschichtliche Entwicklung

Die ersten Formen kriminalpolizeilicher Statistiken existierten in Deutschland be- reits vor dem 1. Weltkrieg in Form von Jahresberichten einiger Stadtpolizeien. Die erste Reichskriminalstatistik wurde im Jahr 1936 veröffentlicht. Diese erfasste im Wesentlichen Verurteilte aus - nach heutigen Maßstäben lediglich - 15 Deliktsgruppen. Bereits ab 1946 führten die alliierten Besatzungsmächte in ihren Zonen Kriminalstatistiken, die allerdings stark voneinander abwichen. Am 7. März 1951 wurde von den Landeskriminalämtern Bayern und Rheinland-Pfalz und dem Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen, eine gemeinsame Unterkommission der AG Kripo[1] einzurichten, die eine bundeseinheitliche PKS ausarbeiten sollte. Diese wurde daraufhin im Jahr 1953 probeweise eingeführt und am 1. Januar 1954 endgültig beschlossen. Sie enthielt sämtliche von der Polizei bearbeiteten Straftaten und zusätzlich weitere Erhebungsmerkmale. Jedoch erst 1957 wurden bundes- einheitliche Richtlinien zur Führung der PKS eingeführt. Ab 1959 wurden die Staatsschutzdelikte aus der PKS ausgegliedert und ab dann in einer eigenen Statistik (PKS-S) aufgeführt, die aber als Verschlusssache nicht öffentlich gemacht wird. Am 1. Januar 1963 wurden dann auch die Verkehrsdelikte herausgelöst, da sowohl Bund als auch Länder in diesem Bereich eigene Statistiken führten und daher eine Doppelerfassung vermieden werden sollte. Das Fallaufkommen reduzierte sich dadurch um ein Fünftel.

Bis 1970 wurde die Statistik in einigen Bundesländern als Ausgangs-, in anderen als Eingangsstatistik geführt, teilweise auch in Mischformen. Ab dem 1. Januar 1971 wurde bundesweit auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) umgestellt[2]. Aus der ehemaligen Unterkommission entstand die Kommission „Polizeiliche Kriminal- statistik“, in der Statistikexperten der Landespolizeien, des BKA und der Grenz- schutzdirektion vertreten waren. Von nun an sorgte ein vierstelliger Schlüssel bei der Dateneingabe für eine stärkere Differenzierung des Straftatenkatalogs. Zudem wurde die PKS nun einheitlich als Ausgangstatistik geführt, was bedeutet, dass alle Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfasst werden. Die aggregierten Landesdaten wurden nun zur bundesweiten Zusammenfügung dem BKA übergeben. Ab 1976 wurden auch die vom Bundesgrenzschutz (BGS) bearbeiteten Straftaten einbezogen. 1984 fand eine weitere grundlegende Reform statt: Die „echte Tatverdächtigenzählung“ wurde eingeführt. Nach dieser Methode wird eine Person in einem Jahr, bzw. Bundesland, beim gleichen Straftatbestand nur einmal gezählt - auch wenn sie mehrmals in Erscheinung trat - womit eine Verzerrung der Tatverdächtigengröße beseitigt wurde. Im selben Jahr wurden Verstöße gegen Datenschutzgesetze der Länder aufgenommen. Als weitere Neuerung kam 1986 die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung mit in die Erfassung. Die Auswertungs-Großtabellen wurden von 8 auf 24 vermehrt.

Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die PKS 1990 auch in den neuen Ländern eingeführt und sollte sich nahtlos an die DDR-Statistik anschließen. Aufgrund von Bearbeitungsproblemen waren die Daten bis 1993 jedoch unbrauchbar, erst ab diesem Jahr konnte eine vergleichbare Erfassung in West- und Ostdeutschland erreicht werden.[3] Die Zahl der Schlüssel stieg von 105 im Jahr 1971 auf 400 im Jahr 2003. Es ist geplant, ab 2006/2007 vom bisherigen vierstelligen auf einen sechsstelligen Schlüssel umzustellen.[4]

2.2 Rechtliche und methodische Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Führung der PKS sind zum einen das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten und zum anderen die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik . Alle Entscheidungen bezüglich der PKS werden von der Innenministerkonferenz getroffen. Gemäß der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Richtlinien ist die PKS <eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitäts- bekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.>[5]

Aufgeführt sind sämtliche der Landes- und Bundespolizei, sowie dem Zoll bekannt gewordenen Straftaten, eingeschlossen der Versuche[6]. Nicht berücksichtigt sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Kriminalität (Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte (mit Ausnahmen), Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze und Delikte, die von Deutschen im Ausland begangen werden. Der Erfassung liegt ein nach kriminologischen und juristischen Aspekten aufgebauter bundeseinheit- licher Straftatenkatalog zugrunde.

Jede Handlung, durch die eine Tat begangen wurde, wird als ein separater Fall gezählt (Tatmehrheit). <Werden durch eine Handlung mehrere Gesetze oder ein Gesetz mehrfach verletzt, wird nur ein Delikt bei dem Fall bei dem Delikt mit der schwersten Strafandrohung gezählt.>[7] Die Aufklärungsquoten sind sehr unter- schiedlich, so liegt die Aufklärungsquote bei Mord und Totschlag 2004 bei 96,1 % (Tendenz seit Jahren steigend), bei schwerem Diebstahl nur bei 13,9 % (Tendenz seit Jahren sinkend).

Die Polizeibehörden geben ihre Daten an die zuständigen Landeskriminalämter weiter, welche diese bereits aggregiert[8], also statistisch aufbereitet, an das Kriminalistische Institut des BKA weiterleiten.

Die PKS gliedert sich in drei Teile, welche Auszüge der insgesamt 92 Tabellen erläutern, teilweise kriminologisch einordnen und in Bezug zu den Statistiken der Vorjahre setzen. Der erste Teil enthält eine Kurzübersicht zur Kriminalitäts- entwicklung, Teil 2 gibt einen Gesamtüberblick, der nach Erfassungskriterien aufgebaut ist (erfasste Fälle, aufgeklärte Fälle und Tatverdächtige). Der dritte Teil enthält Einzeldarstellungen nach ausgewählten Deliktgruppen, weiter untergliedert nach einzelnen Begehungsformen. Exemplarisch zu nennen sind hier „Fallentwicklung und Aufklärung“, „Geschlechts- und Altersstruktur“ und „Häufigkeitszahlen in den Ländern“, die z.B. auf Körperverletzung, Erpressung, Rauschgift-, Straßen- und Umweltkriminalität anzuwenden sind. Den umfang- reichsten Teil stellt der Tabellenanhang dar. Dieser beginnt mit dem Straftatenkatalog, der jedes Jahr mehr oder weniger leicht modifiziert wird. Die Nummern der Schlüssel haben folgende Zuordnung: Die führende 0 steht für die Straftaten gegen das Leben, die 1 für die Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung, die 2 für Rohheitsdelikte (also Delikte gegen die Freiheit der Person oder die körperliche Unversehrtheit), die 3 für die Dieb- stähle ohne erschwerende Umstände, die 4 für Diebstähle mit erschwerenden Umstände, die 5 für Betrugs- und Fälschungsdelikte, die 6 für sonstige Delikte des Strafgesetzbuches, die 7 für Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze (wie Betäubungsmittelgesetz o. ä.), die 8 steht für Summenschlüssel[9]. Diese Obergruppen sind in zahlreiche Untergliederungen aufgesplittet.

[...]


[1] Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des BKA

[2] Bislang wurden Strichlisten geführt

[3] In Gesamtberlin jedoch bereits seit 1991

[4] Inhalt 2.1: Vgl. PKS 2004, S. I-IV und http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliche_Kriminalstatistik [...]

[5] PKS 2004, S. 7

[6] Dies bedeutet, dass Anzeigen aufgenommen wurden, die Polizei von sich aus oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist

[7] Birkel, Christoph: Die polizeiliche Kriminalstatistik und ihre Alternativen. Halle 2003, S. 7

[8] Als Aggregat bezeichnet man in der Mathematik eine mehrgliedrige Größe

[9] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliche_Kriminalstatistik_(Deutschland)

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Polizeiliche Kriminalstatistik - Politische Bedeutung, Aussagekraft und Alternativen
Universidad
University of Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Politikfeldanalyse Innere Sicherheit
Calificación
2,3
Autor
Año
2006
Páginas
21
No. de catálogo
V63491
ISBN (Ebook)
9783638565387
ISBN (Libro)
9783656776123
Tamaño de fichero
722 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Polizeiliche, Kriminalstatistik, Politische, Bedeutung, Aussagekraft, Alternativen, Politikfeldanalyse, Innere, Sicherheit
Citar trabajo
Christian Hesse (Autor), 2006, Die Polizeiliche Kriminalstatistik - Politische Bedeutung, Aussagekraft und Alternativen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63491

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