Das neue Abstimmungsverfahren im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitgliedern- Darstellung und Kritik


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der EZB-Rat

3 Reform der Abstimmungsregeln im EZB-Rat
3.1 Status quo und Reformbedarf.
3.2 Rechtliche Voraussetzungen

4 Darstellung des neuen Abstimmungsverfahrens
4.1 Rotationsmodell im Fall von 16-21 Mitgliedsstaaten
4.2 Rotationsmodell im Fall von mindestens 22 Mitgliedsstaaten

5 Kritik am neuen Abstimmungsverfahren13
5.1 Einhaltung der fünf Grundsätze der EZB
5.2 Sonstige Kritik

6 Zusammenfassung und Ausblick15

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Reform des Abstimmungsverfahrens im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitlgiedern, wurde am 21.03.2003 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen.[1] Der EZB-Rat ist zuständig für die Festlegung der europäischen Geldpolitik und bildet damit das Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank. Im EZB-Rat sind jene Länder vertreten, die den Euro eingeführt haben.

Seit dem 1. Mai 2004 gehören die acht mittel- und osteuropäischen Staaten: Estland, Lettland Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, sowie Malta und Zypern der Europäischen Union und damit dem Europäischen System der Zentralbanken an. Mit dem EWU-Beitritt verpflichten sich diese Staaten, den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu übernehmen, sobald sie die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht erfüllen. Für diese Länder gilt die Opting-Out-Klausel Großbritanniens und Dänemarks nicht.[2]

Mit der Einführung des Euro in den zehn neuen Mitgliedsstaaten, würden nach heutigem Modell auch zehn neue Länder im EZB-Rat vertreten sein. Aus den bisher 18 Stimmen (6 Direktorium, 12 Mitgliedsstaaten) würden künftig 28 Stimmen. Bei einem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Schwedens würde sich diese Zahl auf 31 erhöhen. Um aber weiterhin eine zügige und effiziente Entscheidungsfindung zu gewährleisten wurde von der EZB das Modell der „Minimum Representation“ mit einer Art „doppelter“ Rotation als Alternative zum bisherigen Abstimmungsverfahren vorgeschlagen.[3] Bei diesem Modell erhalten kleinere Staaten seltener einen Platz im EZB-Rat als große Staaten. Das Rotationsprinzip selbst und die Stimmrechtsausübung wurden von der EZB nicht näher spezifiziert.1

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EZB zwar als zu kompliziert abgelehnt, hat allerdings kein Vetorecht gegen den Beschluss.1 Der Beschluss über die Änderung des Abstimmungsverfahrens tritt nach Unterzeichnung durch die Staatsoberhäupter der Mitgliedstaaten in Kraft.

Anhand dieser Fakten lässt sich unschwer erkennen, dass das neue Abstimmungsverfahren eine beachtliche Kontroverse unter Fachgrößen, wie zum Beispiel dem Sachverständigenrat, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin oder bekannten Vertretern der Institute für Volkwirtschaftslehre verschiedener Universitäten ausgelöst hat.

Für uns ist dieses Thema unter dem Aspekt des Einflusses Deutschlands - als wirtschaftlich und bevölkerungsgrößtes EWU-Land- auf die Stabilität des Euros als bedeutende Weltwährung in der Umgebung von volatilern Finanzmärkten interessant. Gleichzeitig gilt die Aufmerksamkeit aber auch den neuen Mitgliedern des Eurosystems.

Folgende Arbeit befasst sich mit der Darstellung des neuen Abstimmungsverfahrens und dessen Kritik. Dabei ist es zunächst wichtig die Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken und ihrem höchsten Entscheidungsgremium dem EZB-Rat zu verstehen. Um die Unterschiede zum jetzigen Abstimmungssystem zu erkennen, wird auch der Status quo näher erläutert. Am Ende der Arbeit sollen Optimierungsmöglichkeiten und ein Ausblick in die Zukunft dargestellt werden.

2 Der EZB-Rat

Das Zentralbankensystem des Eurowährungsgebietes wird Eurosystem genannt. Dieser Begriff wurde im Vertrag von Rom (Thema war die Verfassung für Europa) vom 29.10.2004 eingeführt.4 Dem Eurosystem gehören die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten an, die den Euro eingeführt haben. Zusammen mit allen NZB der EU – also auch den Staaten, deren Währung noch nicht der Euro ist - bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken. Aufgabe der EZB, als zentrale Schaltstelle des Eurosystems und des ESZB, ist die Sicherstellung der Erfüllung aller Ämter beider Systeme. Diese erfüllt sie entweder selbst oder durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken.

Oberstes Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat (Governing Council). Er ist berechtigt, die zentralen und strategisch wichtigen Entscheidungen für das Eurosystem zu treffen und tritt im 14-tägigen Rhythmus im Eurotower in Frankfurt zusammen.

Der EZB-Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den gegenwärtig zwölf nationalen Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, zusammen. Daneben besteht noch der Erweiterte EZB-Rat, der zusätzlich zu den Mitgliedern im EZB-Rat die Staaten einschließt, die den Euro noch nicht eingeführt haben. bei einer vollständigen Integration aller EWU-Staaten in das Eurowährungssystem hebt sich der Erweiterte Rat auf.

Die Mitgliedschaft im EZB-Rat ist personenbezogen und nicht übertragbar, d. h., sie kann nicht an eine dritte Person delegiert werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit in Ausnahmenfällen wie z.B. bei längerer Krankheit, Amtsaufgabe oder anderen Verhinderungen das Stimmrecht an einen Stellvertreter zu übertragen (EZB-Satzung Artikel 10).

Die einbezogenen Direktoriumsmitglieder nehmen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die NZB-Präsidenten an der Beschlussfassung teil. Da sie die Entscheidungen des Rates und damit die Politik der EZB umsetzen, ist der Einfluss ihres Sachverstandes bei der Entscheidungsfindung unabkömmlich.

Zusätzlich zu den genannten, stimmberechtigten Mitgliedern des EZB-Rates, können auch der nicht stimmberechtigte Präsident des ECOFIN-Rates, sowie ein nicht stimmberechtigtes Mitglied der Europäischen Kommission (i. d. R. der zuständige Kommissar für Wirtschafts- und Währungsfragen) an den Sitzungen des Rates teilnehmen. Den Präsidenten der NZB ist es lt. Artikel 3.2 der EZB-Geschäftsordnung gestattet, von einer ebenfalls nicht stimmberechtigten Person zu den Ratsitzungen begleitet zu werden. Gewöhnlich sind diese Personen Mitglieder der Entscheidungsgremien der jeweiligen nationalen Zentralbank.[5]

Der Rat der EZB ist für alle Entscheidungen, welche die Ziele und Aufgaben des Eurosystem betreffen - mit Ausnahme der Entscheidungen die täglich getroffen werden müssen- zuständig. Für tägliche Angelegenheiten ist das Direktorium verantwortlich. Da nur dieses, durch seine tägliche Präsenz, die Fähigkeit zur schnellen Reaktion und Anpassung an die rasch wechselnden Bedingungen der Geld- und Kapitalmärkte besitzt.

Der EZB-Rat bestimmt hingegen die geldpolitische Strategie und den langfristigen Handlungsrahmen der EZB, mit dem Ziel der Gewährleistung von Preisstabilität, d. h. den Wert des Euros im Interesse des Gemeinwohls zu sichern. Dabei sollen die tragenden Werte des Eurosystems wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas, sowie den Medien eingehalten werden.[6]

Die Hauptaufgaben des EZB-Rates sind:

- Der Erlass von Leitlinien zur Durchführung der geldpolitischen Geschäfte durch die nationalen Zentralbanken.
- Die Fassung von Beschlüssen zur Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems.
- Neben der Festlegung der Geldpolitik, gegebenenfalls auch die Festsetzung von Zwischenzielen.
- Die Festsetzung der Leitzinssätze für die Refinanzierung der Banken im Euroraum.
- Die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem, durch die Genehmigung der Ausgabe von Banknoten und den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen im Eurogebiet.
- Die Verabschiedung des Jahresberichtes und des Jahresabschlusses der EZB.

Neben diesen Aufgaben ist der EZB-Rat noch als oberstes Entscheidungsgremium für die Verwaltung der EZB verantwortlich. In dieser Funktion verabschiedet er die Geschäftsordnung der EZB und beschließt ihren jährlichen Haushalt auf der Grundlage der Budgetvorlage des Direktoriums. Er ist außerdem für die Finanzen der EZB verantwortlich und entscheidet über finanzielle Ausstattung und die Gewinnverwendung der Finanzergebnisse der EZB. Auch die Beschäftigungsbedingungen der Mitglieder des Direktoriums, sowie der Mitarbeiter der EZB werden vom EZB-Rat festgelegt.[7]

In der ersten Zusammenkunft des Monats analysiert der EZB-Rat die Entwicklung der monetären und wirtschaftlichen Situation und fasst die damit verbundenen Beschlüsse. Nach dieser Sitzung findet i. d. R. eine Pressekonferenz statt. Die Aussprachen der Ratsitzungen sind zwar gem. Artikel 10.4 der ESZB-Satzung vertraulich, d. h. das Protokoll der Sitzung darf nicht veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit darf aber über alle wichtigen Inhalte der Besprechung informiert werden. Beim zweiten monatlichen Treffen, widmet sich der Rat den übrigen Themen und Aufgaben, die den Verantwortungsbereich der EZB und des Eurosystems anbelangen.

[...]


[1] vgl. Hausner, K. H.: Reform der Abstimmungsregeln im EZB-Rat, in WiSt 5/ 2004, S. 306

[2] vgl. Wikipedia: EU Kap. 10.3 Wirtschafts- und Währungsunion. http://de.wikipedia.org/wiki/EU#Wirtschafts-_und_W.C3.A4hrungsunion

[3] vgl. Belke, Ansgar und Kruwinnus, Dirk: Erweiterung der EU und Reform des EZB-Rats: Rotation versus Delegation, Hohenheimer Diskussionsbeiträge Nr. 218/2003

[4] vgl. EZB Jahresbericht 2004, S. 173

[5] vgl. EZB Scheller H. K. (2004): Die Europäische Zentralbank Geschichte, Rolle und Aufgaben, S. 56-58

[6] vgl. EZB Jahresbericht 2004, S. 174

[7] vgl. EZB Scheller H. K. (2004): Die Europäische Zentralbank Geschichte, Rolle und Aufgaben, S. 58

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Das neue Abstimmungsverfahren im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitgliedern- Darstellung und Kritik
Université
Pforzheim University
Cours
Wirtschaftspolitisches Seminar
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
22
N° de catalogue
V63712
ISBN (ebook)
9783638566933
ISBN (Livre)
9783656809623
Taille d'un fichier
551 KB
Langue
allemand
Mots clés
Abstimmungsverfahren, EZB-Rat, Falle, EWU-Mitgliedern-, Darstellung, Kritik, Wirtschaftspolitisches, Seminar
Citation du texte
Susann Oehmigen (Auteur), 2006, Das neue Abstimmungsverfahren im EZB-Rat im Falle von mehr als 15 EWU-Mitgliedern- Darstellung und Kritik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63712

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