Sozialplan versus Sozialtarifvertrag - Fallstudie AEG


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

22 Pages, Note: 1,5


Extrait


INHALT

1. Einleitung

2. Sozialplan und Sozialtarifvertrag
2.1. Begriffserklärungen und rechtliche Grundlagen
2.2 Vergleich beider Konzepte

3. Betriebsänderung bei der AEG 2005/2006
3.1. Tatsächlicher Verlauf der Verhandlungen und Ergebnisse des Sozialtarifvertrags
3.2. Mögliches Ergebnis im Falle eines Sozialplans

4. Schlussgedanke

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Am Ende gescheitert“[1] – wie böse Zungen die Übersetzung der drei roten Buch-staben zynischerweise umdeuten – ist der Kampf um die Erhaltung des Nürnberger Stammwerkes der AEG-Haushaltsgeräte GmbH. 85 Jahre lang wurden hier Elektrogeräte zusammengeschraubt, Ende 2007 heißt es dann Aus-Ende-Geschlossen.

Eine über hundertzwanzigjährige Geschichte besitzt der einstige Gigant AEG – voller spektakulärer Höhen und Tiefen. Innerhalb weiniger Jahre entwickelte sich das 1883 gegründete Unternehmen durch ständige Erweiterung seiner Aktivitäten zu einem Weltkonzern. Mit gerade einmal zwölf Mann ins Leben gerufen, wuchs die AEG noch vor Beginn des Ersten Weltkriegs zum wohl größten Unternehmen der Welt heran. Kriegsbedingte Zusammenbrüche des Auslandsgeschäfts, die Weltwirtschaftskrise 1929 und die Enteignungen nach 1945 verursachten schwere wirtschaftliche Schäden, von denen sich der Konzern aber immer wieder erstaunlich schnell erholen konnte.

Nachdem das ‚Wirtschaftswunder’ der AEG besonders starkes Wachstum beschert hatte, führten unübersichtliche Strukturen, ein strategisch ungeschickter und übereilter Expansionskurs sowie Konflikte im Management ab Mitte der Sechziger Jahre zu einer enorm hohen Verschuldung. Die neue und stetig wachsende Konkurrenz aus Japan, die Ölkrisen der Siebziger-Jahre und zusätzliche Milliarden-Verluste durch Fehlinvestitionen zwangen die Unternehmensführung zu Notver-käufen und Massenentlassungen. Auch die Übernahme 1985 durch Daimler-Benz brachte keine Rettung. Mercedes-Chef Edzard Reuters Vision eines Welt-Technologiekonzerns wurde nie verwirklicht, die AEG 1996 als Gesamtunternehmen vollständig aufgelöst.[2]

Bereits drei Jahre zuvor hatte Electrolux die Hausgeräte-Abteilung aufgekauft, deren Fortbestand ebenfalls einen unglücklichen Verlauf nahm. In den Folgejahren wurden systematisch Stellen in Deutschland abgebaut – so z. B. die Entlassung von 1500 Mitarbeitern im Jahre 1997 und die Beendigung der Staubsauger-Produktion und Schließung zweier hessischer Standorte 2001. Letzten Endes wurde im Dezember vergangenen Jahres die Schließung des Nürnberger Stammwerkes und die Verlegung der Produktion von Wasch- und Spülmaschinen nach Polen und Italien beschlossen.

Zur Regelung der Abfindung einigten sich nach langen Verhandlungen Unter­nehmens­leitung und Gewerkschaft auf ein in der Tarifpolitik relativ neues und durchaus umstrittenes Verfahren: den Sozialtarifvertrag.

Hinsichtlich der Standortverlagerung des AEG-Werks Nürnberg ist eine Gegen-überstellung der Institution des Sozialtarifvertrags mit der der des Sozialplans, dem üblicherweise angewendeten Verfahren der Nachteilsausgleichsregelung bei Betriebs-veränderungen, Hauptanliegen dieser Arbeit.

Eine ausführliche Definition beider Verfahren beschreibt Kapitel 2.1., gefolgt von einer Untersuchung der allgemeinen Auswirkungen auf einen Betrieb und einem Vergleich hinsichtlich einer Gerechtigkeitsanalyse.

Nach dieser theoretischen Abhandlung des Themas Nachteilsausgleich wird konkret der Ablauf und das Ergebnis der Verhandlungen um die Schließung des Nürnberger AEG-Werks wiedergegeben, wie sie sich in den letzten Monaten ereigneten.

Schließlich folgt eine kurze Darstellung der Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter der Annahme, es hätte sich ein Sozialplan ergeben.

2. Sozialplan und Sozialtarifvertrag

2.1. Begriffserklärungen und rechtliche Grundlagen

Der Ursprung von Abfindungs- und Ausgleichszahlungen reicht bis ins Zeitalter der Industrialisierung zurück. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurden sog. Abgangs-entschädigungen beispielsweise in den Zeiss-Werken in Jena an Mitarbeiter gezahlt, die aus betrieblichen Gründen entlassen werden mussten. Dies sollte dem Zweck dienen, eine soziale Sicherung der Arbeitnehmer in der Übergangszeit bis zum Beginn einer neuen Beschäftigung zu gewährleisten.

Bedingt durch die zuvor entstandene Krise im Steinkohle-Bergbau und der Eisen- und Stahlindustrie, wurde diese Sozialleistung mit Inkrafttreten des Betriebsver-fassungsgesetzes von 1972 institutionalisiert.[3] Demnach ist der Sozialplan „eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen.“[4]

Bevor ein Sozialplan abgeschlossen und entsprechende Auszahlungen zustande kommen können, muss zunächst über einen sog. Interessenausgleich verhandelt werden, in dem die wirtschaftlich-unternehmerischen Maßnahmen für die geplante Betriebsänderung festgelegt werden.[5]

Gemäß § 111, Satz 3 BetrVG sind Betriebsänderungen unter anderem eine „Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen“ oder, wie im Falle des AEG-Werks in Nürnberg, eine „Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen“, durch die der Belegschaft oder wesentlichen Teilen dieser erhebliche Nachteile entstehen.

[...]


[1] Hardt, Fasse (2006): AEG – am Ende gescheitert, in: Handelsblatt (Online)

[2] Vgl. Hardt, Fasse; a.a.O.

[3] Vgl. Hemmer (1988): Sozialplanpraxis in der Bundesrepublik; S. 10

[4] BetrVG § 112, 1, Satz 2

[5] Vgl. Hemmer; a.a.O.; S. 14

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Sozialplan versus Sozialtarifvertrag - Fallstudie AEG
Université
University of Passau
Cours
Hauptseminar Organisation & Peronalwesen
Note
1,5
Auteur
Année
2006
Pages
22
N° de catalogue
V63838
ISBN (ebook)
9783638567879
ISBN (Livre)
9783638669559
Taille d'un fichier
563 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sozialplan, Sozialtarifvertrag, Fallstudie, Hauptseminar, Organisation, Peronalwesen
Citation du texte
Maximilian Hegener (Auteur), 2006, Sozialplan versus Sozialtarifvertrag - Fallstudie AEG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63838

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