„Am Ende gescheitert“ – wie böse Zungen die Übersetzung der drei roten Buch-staben zynischerweise umdeuten – ist der Kampf um die Erhaltung des Nürnberger Stammwerkes der AEG-Haushaltsgeräte GmbH. 85 Jahre lang wurden hier Elektrogeräte zusammengeschraubt, Ende 2007 heißt es dann Aus-Ende-Geschlossen.
Hinsichtlich der Standortverlagerung des AEG-Werks Nürnberg ist eine Gegenüberstellung der neuen Institution des Sozialtarifvertrags mit der der des Sozialplans, dem üblicherweise angewendeten Verfahren der Nachteilsausgleichsregelung bei Betriebsveränderungen, Hauptanliegen dieser Arbeit.
Eine ausführliche Definition beider Verfahren beschreibt Kapitel 2.1., gefolgt von einer Untersuchung der allgemeinen Auswirkungen auf einen Betrieb und einem Vergleich hinsichtlich einer Gerechtigkeitsanalyse nach Georg C. Homans.
Nach dieser theoretischen Abhandlung des Themas Nachteilsausgleich wird konkret der Ablauf und das Ergebnis der Verhandlungen um die Schließung des Nürnberger AEG-Werks wiedergegeben, wie sie sich in den entscheidenen Monaten ereigneten.
Schließlich folgt eine kurze Darstellung der Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter der Annahme, es hätte sich ein Sozialplan ergeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sozialplan und Sozialtarifvertrag
2.1. Begriffserklärungen und rechtliche Grundlagen
2.2 Vergleich beider Konzepte
3. Betriebsänderung bei der AEG 2005/2006
3.1. Tatsächlicher Verlauf der Verhandlungen und Ergebnisse des Sozialtarifvertrags
3.2. Mögliches Ergebnis im Falle eines Sozialplans
4. Schlussgedanke
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert und vergleicht die Instrumente Sozialplan und Sozialtarifvertrag am konkreten Beispiel der Werksschließung der AEG in Nürnberg. Dabei wird untersucht, inwieweit diese Verfahren den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht werden und welche Auswirkungen die Wahl des jeweiligen Instruments auf den weiteren Geschäftsverlauf sowie die betroffene Belegschaft hat.
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung von Sozialplan und Sozialtarifvertrag
- Vergleich der Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte
- Chronologie der Verhandlungen und des Arbeitskampfes bei der AEG 2005/2006
- Gerechtigkeitsanalyse unter Einbeziehung des Equity-Ansatzes nach Homans
- Hypothetische Bewertung der Konsequenzen eines alternativen Sozialplans
Auszug aus dem Buch
3.1. Tatsächlicher Verlauf der Verhandlungen und Ergebnisse des Sozialtarifvertrags
Mit Blick auf das Gesamtunternehmen gebe es keine Alternative. Die Produktionskosten in Nürnberg seien nicht mehr wettbewerbsfähig, denn Electrolux mache mit jeder Waschmaschine aus Nürnberg, die in Deutschland verkauft wird, 60 Euro Verlust, bei einem Geschirrspüler seien es 45 Euro. Mit diesen Sätzen begründete der für das in europäische Hausgerätegeschäft zuständige Electrolux-Vorstand Johan Bygge die endgültige Entscheidung für die Schließung des AEG-Werks mit seinen rund 1700 Beschäftigten in Nürnberg und dessen Verlagerung nach Polen und Italien am 12. Dezember 2005.
Damit wurde zwar nicht das Ende der Marke AEG besiegelt, wohl aber die Entwurzelung des größten noch bestehendes Werkes und dessen Verlegung ins Ausland. Obwohl genau in diesem Nürnberger Werk 2003 mehr als 1,8 Millionen Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trockner gefertigt wurden, entwickelte sich ein immer massiverer Kostendruck. Schließlich kündigte Electrolux im Februar 2005 an, eine Verlagerung von 13 bis 14 ihrer Werke von ,Hochlohn-’ in ‚Niedriglohn’-Länder zur Kostenreduzierung hin zu prüfen.
In diesem Zuge wurde auch das AEG-Management kurze Zeit später beauftragt, eine mögliche Schließung des Nürnberger Werks zu untersuchen. Im September wurden die produktionsunabhängigen Abteilungen der AEG Hausgeräte wie Vertrieb, Logistik und Kundendienst ausgegliedert und in selbstständige GmbHs überführt.
Es folgten erste Reaktionen der AEG-Arbeitnehmerseite. Um eine Standort-Garantie zu erhalten, wurden Zugeständnisse in Millionenhöhe geboten. Die zu diesem Zeitpunkt noch eingeschränkte Gesprächsbereitschaft der Verhandlungsparteien und nicht erzielte Einigungen führten am fünften Oktober zu einem 24-stündigen Warnstreik im Werk Nürnberg.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wechselvolle Geschichte des AEG-Konzerns und führt in den konkreten Fall der Schließung des Nürnberger Stammwerkes sowie die daraus resultierende Debatte über Sozialplan und Sozialtarifvertrag ein.
2. Sozialplan und Sozialtarifvertrag: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen und definiert beide Konzepte, bevor ein Vergleich hinsichtlich ihrer ökonomischen Auswirkungen und Gerechtigkeitsaspekte gezogen wird.
3. Betriebsänderung bei der AEG 2005/2006: Hier wird der reale Verlauf der Verhandlungen bei der AEG detailliert nachgezeichnet und einer hypothetischen Betrachtung gegenübergestellt, wie sich die Situation bei Anwendung eines regulären Sozialplans entwickelt hätte.
4. Schlussgedanke: Das Fazit bewertet den Sozialtarifvertrag kritisch und stellt fest, dass dieser trotz höherer Abfindungssummen nicht zwangsläufig als die gerechtere Lösung gegenüber einem Sozialplan anzusehen ist, zumal das Ziel der Standorterhaltung verfehlt wurde.
Schlüsselwörter
AEG, Sozialplan, Sozialtarifvertrag, Elektrolux, Betriebsänderung, Nachteilsausgleich, Standortverlagerung, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, IG Metall, Arbeitskampf, Streik, Abfindung, Gerechtigkeit, Restrukturierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften bei Restrukturierungen, konkret am Beispiel der AEG-Werksschließung in Nürnberg.
Welche zwei Hauptinstrumente zur Regelung von Nachteilen werden gegenübergestellt?
Es werden der klassische Sozialplan, der auf dem Betriebsverfassungsgesetz basiert, und der streitbare Sozialtarifvertrag miteinander verglichen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Gegenüberstellung der beiden Instrumente hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Kosten für das Unternehmen und ihrer Gerechtigkeit aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit ist als Fallstudie konzipiert, die theoretische Grundlagen mit der empirischen Beobachtung der AEG-Ereignisse im Zeitraum 2005/2006 verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition und den Vergleich der Konzepte sowie die detaillierte chronologische Aufarbeitung des AEG-Konflikts und der hypothetischen Alternative eines Sozialplans.
Welche zentralen Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören AEG, Sozialplan, Sozialtarifvertrag, Betriebsänderung, Nachteilsausgleich, Arbeitskampf und Restrukturierung.
Welche Rolle spielte der ehemalige bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu?
Otto Wiesheu fungierte als Moderator und wirkte, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, mäßigend auf die festgefahrenen Positionen der Tarifparteien ein.
Warum wird der Sozialtarifvertrag im Fazit trotz höherer Abfindungen hinterfragt?
Der Autor argumentiert, dass der Sozialtarifvertrag das primäre Ziel der Arbeiter – die Erhaltung des Standortes – nicht erreichte und die Lasten zudem ungleich auf die verbleibende Belegschaft verteilen könnte.
- Citation du texte
- Maximilian Hegener (Auteur), 2006, Sozialplan versus Sozialtarifvertrag - Fallstudie AEG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63838