Carl Schmitt und der Nationalsozialismus


Trabajo Escrito, 2005

19 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der Staats- und Verfassungslehre Carl Schmitts
2.1. Schmitts politische Theologie
2.2. Zum „Begriff des Politischen“ – die theoretische Unterscheidung in Freund und Feind

3. Carl Schmitt in der Weimarer Republik, Kritik am Parlamentarismus und am Fehlen eines Mythos

4. Schmitt im Nationalsozialismus
4.1. Abkehr vom Normenkatalog der Weimarer Verfassung
4.2. Die Rechtfertigung des Nationalsozialismus
4.3. Carl Schmitt, der „Kronjurist“ des Dritten Reiches

5. Schlussbetrachtungen
Literaturverzeichnis
Erklärung

1. Einleitung

Die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland war eine Zeit voller Theorien und Ideologien. Hitler versuchte stets, seine menschenverachtenden und antisemitischen Vorstellungen durch Autoritäten wissenschaftlich belegen und untermauern zu lassen. Eine dieser Autoritäten war der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt, der am 11.07.1888 in Plettenberg geboren wurde und am 07.04.1985 ebenfalls in Plettenberg verstarb. Schmitt trat 1933 der NSDAP bei und wurde zum führenden Rechtstheoretiker des NS-Regimes. Er rechtfertigte die Röhm -Morde und trat für die Säuberung des deutschen Rechts vom „jüdischen Geist“ ein. Schmitt versuchte als einer der ersten, den zur Macht gekommenen Nationalsozialismus mit neuen Definitionen theoretisch zu unterfüttern und ihm zu einem Staatsbegriff zu verhelfen[1]. Das NS- System begriff er dabei auch als Instrument zur Durchsetzung seiner Vorstellungen, als er bemerkte, dass es dazu nicht taugte, wandte er sich ab. Schmitt war in dieser Zeit nie unkritisch betrachtet worden, seine oftmals überdeutlich herausgestellte Nähe zum Nationalsozialismus rief Misstrauen hervor. Carl Schmitt hinterließ ein geradezu labyrinthisches Werk von zahlreichen Artikeln, Aufsätzen, Broschüren und Monographien[2], welche er bewusst im Geist der jeweiligen Zeit einsetzte. Schmitt war dabei weniger Philosoph, er war Theoretiker auf den Gebieten der Staats- und Verfassungstheorie, der Rechtstheorie und der politischen Theorie.

Im Folgenden soll Carl Schmitts Werk und sein Handeln betrachtet werden. Die Betrachtung soll von theoretischen Grundlagen ausgehend Schmitts Verhältnis zur Weimarer Republik klären und seine Stellung zum Nationalsozialismus definieren. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob sich Schmitt in freiwilliger freudiger Erwartung dem NS-System unterworfen hat oder ob er aus Opportunismus gehandelt hat. Erfahren Schmitts Ideen mit der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 einen Wandel, werden sie eventuell missbraucht oder werden sie gar missverstanden? War Carl Schmitt nationalsozialistischer, nationaler, europäischer oder globaler Denker? Die Arbeit hat keinen biographischen Anspruch und wird daher auch nicht Schmitts Lebenslauf darstellen, es fließen jedoch immer wieder gewisse Lebensstationen in die Betrachtungen ein, um Schmitts Handeln begreifbar zu machen. Schmitts Leben und Wirken in der Bundesrepublik Deutschland findet in dieser Arbeit keine weitere Beachtung. Es sei darauf verwiesen, dass es eine sehr große Anzahl an sekundärer Literatur zum Thema gibt, des Weiteren sind sämtliche Schriften Schmitts in gedruckter Form verfügbar.

2. Grundlagen der Staats- und Verfassungslehre Carl Schmitts

2.1. Schmitts politische Theologie

Schmitt ist im katholischen Ostwestfalen aufgewachsen, besuchte ein katholisches Internat und lebte in einer sehr frommen Familie, später gehörte er durchaus zur intellektuellen Spitze des katholischen Renouveau[3].

Carl Schmitt reflektiert die Verfassung unter der Maßgabe einer politischen Theologie. Was bedeutet das? Nach der Auffassung der politischen Theologen hat jede politische Theorie, jede politische Doktrin und auch jede politische Positionsbestimmung die göttliche Offenbarung zur Grundlage zu nehmen und sie als die höchste Autorität zu betrachten[4]. Carl Schmitt wirkte nun unter dem Anspruch, den Auftrag Gottes zu erfüllen und für die Sache des eigenen Glaubens zu kämpfen. In seinem Fall lautet dieser Auftrag wohl, als Jurist tätig zu sein, Schmitt aber sah auch in der Politik einen solchen Auftrag, den es umzusetzen galt, so rebellierte er gegen die Kulturrevolution, welche seit der ‚Aufklärung’ die christlichen Traditionen abbaue. Dies traf nach Schmitt auch für die Institution der Kirche an sich zu, so sei die Kirche des 20. Jahrhunderts verweltlicht und setze ihre geistige und politische Überlegenheit nur unvollkommen durch[5]. Schmitt steht damit in der Tradition des Dualismus, er verfolgt einerseits gewisse Ideale und vergleicht sie andererseits mit der Realität. Schmitts Dualismus ist also ein Wechselspiel zwischen Form und tatsächlicher Befindlichkeit oder zwischen Sollen und Sein. Seine politische Theologie kann daher als Versuch gewertet werden, eine „Brücke“ zwischen Ideal und Realität zu bauen[6], wobei Schmitt die christliche Religion als das Ideal ansah und die Politik als die Realität, die es im idealen Sinne zu ändern galt. Schmitt führt in seinem Werk den Nachweis, dass eine Analogie zwischen Theologie und Politik besteht, seiner Meinung nach entstammen alle Begriffe der modernen Staatslehre der Theologie[7]. In der politischen Theologie Carl Schmitts wird die Allmacht Gottes auf den Staat übertragen, das heißt, nur ein allmächtigen Gesetzgeber beziehungsweise ein omnipotenten Führer kann den Staat leiten. Damit verwarf er die Ideen von Hobbes und Rousseau, die eine politische Theologie im Sinne eines gesellschaftlichen Grundkonsenses als Ersatz für den verloren gegangenen religiösen Grundkonsens anstrebten. Nach Rousseau sollte der aus friedlichen Zusammenleben entspringende volonté général die Geschicke des Staates bestimmen und für Freiheit sorgen, nach Schmitt ist dafür der starke Führer verantwortlich. Das heißt, nur durch eine starke Führung kann ein gemeinschaftliches Leben ermöglicht werden, in der der Führer den gemeinsamen Grundkonsens vorgibt. Durch die politische Theologie soll also eine Analogie beziehungsweise eine Parallelität zwischen Theologie und Staat konstruiert werden und so das gemeinschaftliche Zusammenleben ideal gestaltet werden.

2.2. Zum „Begriff des Politischen“ – die theoretische Unterscheidung in Freund und Feind

Schmitt weitet in seiner 1927 veröffentlichten Schrift „Begriff des Politischen“ das Politische aus, es ist nicht mehr allein der neuzeitliche Staat politisch, sondern Gebiete wie Wirtschaft, Kultur, Religion oder Wissenschaft bestimmen es. Schmitts Kriterium des Politischen war die kategorische Unterscheidung von Freund und Feind, die als fundamentale Kategorie jeglichen gesellschaftlichen Handelns dienen sollte und zugleich die Rechtfertigung eines totalitären Staates einschloss. Was nichts anderes sagt, als dass der Staat, um die Freunde zu schützen, gegen die Feinde vorgehen darf und muss. Die Unterscheidung zwischen Freund und Feind im Politischen ist so zu betrachten wie die Unterscheidung von Gut oder Böse auf dem Gebiet der Moral. Nach Schmitt ist das Politische also da, wo Menschen zu Freundschaft oder Feindschaft verbunden sind, zum Beispiel in einem Nationalstaat. Potenziell kann alles derart politisiert werden, dass es zu einer Entscheidung mittels des Krieges kommen muss. Damit ist der Kern des Politikbegriffes bei Schmitt die Entscheidung eines Volkes über politisches Sein oder Nichtsein[8], eine Entscheidung mehr aus dem Glauben heraus als aus ökonomischen und sozialen Gründen. Für Schmitt bestand keine Notwendigkeit in dem Fakt, dass ein ökonomischer oder sozialer Kontrahent auch gleichzeitig ein Feind auf politischer Ebene sei. Ein politischer Feind müsse demnach auch nicht moralisch böse sein oder ästhetisch hässlich, es genüge, wenn er existentiell etwas Anderes oder Fremdes ist. Jeder müsse daher abwägen, entscheiden, ob er das Fremde zur Sicherung der eigenen Existenz bekämpfen oder eher annehmen sollte. Das ist groben Zügen das, was den Dezisionismus bei Schmitt ausmacht[9]. Die Entscheidung ist der Nichtentscheidung vorzuziehen. Dieser Grundsatz, wird er weiter gedacht, führt direkt zum totalitären Staat und zur Ablehnung des Liberalismus. Für Schmitt ist die politische Entscheidung ordnungs- und rechtstiftend. Durch die Entscheidung wird also ein Rahmen geschaffen, der juristisch als Staat bezeichnet werden kann[10]. Schmitt geht von einer kollektiven politischen Freiheit des Volkes als Nation aus, der gegenüber die individuelle Freiheit zurückstehen muss. Der politische Feind wir in der Theorie dabei vom persönlichen Feind unterschieden, er, der politische oder öffentliche Feind ist der Feind des Staates. Der Staat bildet dabei die konstitutionelle Form der politischen Einheit, die über Feindschaft und Krieg entscheidet. Der Staat ist demnach die maßgebende politische Einheit, der die Menschen ihre Identität verdanken und für die sie bei existentieller Bedrohung bereit sind zu töten beziehungsweise sich selbst töten zu lassen[11].

[...]


[1] Vgl. Benz, W.: Geschichte des Dritten Reiches, München 2000, S. 81.

[2] Vgl. Mehring, R.: s.v. Schmitt, Carl, in: Metzler Philosophen Lexikon. Von den Vorsokratikern bis zu den Neuen Philosophen, Stuttgart, Weimar ²1995, S. 799.

[3] Vgl. Quaritsch, H.: Positionen und Begriffe Carl Schmitts, Berlin ²1991, S. 26.

[4] Vgl. Mehring, R.: s.v. Schmitt, Carl, in: Metzler Philosophen Lexikon. Von den Vorsokratikern bis zu den Neuen Philosophen, Stuttgart, Weimar ²1995, S. 799.

[5] Vgl. Quaritsch, H.: Positionen und Begriffe Carl Schmitts, Berlin ²1991, S. 28.

[6] Vgl. Nicoletti, M.: Die Ursprünge von Carl Schmitts „Politischer Theologie“, in: Quaritsch, H. (Hrsg.): Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, Vorträge und Diskussionsbeiträge des 28. Sonderseminars 1986 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1988, S. 109.

[7] Vgl. Ottmann, H.: Carl Schmitt, in: Ballestrem, K.; Ottmann, H. (Hrsg.): Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, München, Wien 1990, S. 65.

[8] Vgl. Ottmann, H.: Carl Schmitt, in: Ballestrem, K.; Ottmann, H. (Hrsg.): Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, München, Wien 1990, S. 63.

[9] Unter Dezisionismus ist zunächst die rechtsphilosophische Anschauung zu verstehen, nach der das als Recht anzusehen ist, was der Gesetzgeber zum Recht erklärt. Das Wort dezisiv stammt aus dem Mittellateinischen und bedeutet soviel wie entscheidend, bestimmt.

[10] Vgl. Mehring, R.: Carl Schmitt zur Einführung, Hamburg 2001, S. 26.

[11] Vgl. Ottmann, H.: Carl Schmitt, in: Ballestrem, K.; Ottmann, H. (Hrsg.): Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, München, Wien 1990, S. 69.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Carl Schmitt und der Nationalsozialismus
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaften)
Curso
Proseminar
Calificación
2,0
Autor
Año
2005
Páginas
19
No. de catálogo
V64095
ISBN (Ebook)
9783638569880
ISBN (Libro)
9783656792994
Tamaño de fichero
529 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Carl, Schmitt, Nationalsozialismus, Proseminar
Citar trabajo
Matthias Kolodziej (Autor), 2005, Carl Schmitt und der Nationalsozialismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64095

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Título: Carl Schmitt und der Nationalsozialismus



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