Die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland war eine Zeit voller Theorien und Ideologien. Hitler versuchte stets, seine menschenverachtenden und antisemitischen Vorstellungen durch Autoritäten wissenschaftlich belegen und untermauern zu lassen. Eine dieser Autoritäten war der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt, der am 11.07.1888 in Plettenberg geboren wurde und am 07.04.1985 ebenfalls in Plettenberg verstarb. Schmitt trat 1933 der NSDAP bei und wurde zum führenden Rechtstheoretiker des NS-Regimes. Er rechtfertigte die Röhm -Morde und trat für die Säuberung des deutschen Rechts vom „jüdischen Geist“ ein. Schmitt versuchte als einer der ersten, den zur Macht gekommenen Nationalsozialismus mit neuen Definitionen theoretisch zu unterfüttern und ihm zu einem Staatsbegriff zu verhelfen 1 . Das NS- System begriff er dabei auch als Instrument zur Durchsetzung seiner Vorstellungen, als er bemerkte, dass es dazu nicht taugte, wandte er sich ab. Schmitt war in dieser Zeit nie unkritisch betrachtet worden, seine oftmals überdeutlich herausgestellte Nähe zum Nationalsozialismus rief Misstrauen hervor. Carl Schmitt hinterließ ein geradezu labyrinthisches Werk von zahlreichen Artikeln, Aufsätzen, Broschüren und Monographien 2 , welche er bewusst im Geist der jeweiligen Zeit einsetzte. Schmitt war dabei weniger Philosoph, er war Theoretiker auf den Gebieten der Staats- und Verfassungstheorie, der Rechtstheorie und der politischen Theorie. Im Folgenden soll Carl Schmitts Werk und sein Handeln betrachtet werden. Die Betrachtung soll von theoretischen Grundlagen ausgehend Schmitts Verhältnis zur Weimarer Republik klären und seine Stellung zum Nationalsozialismus definieren. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob sich Schmitt in freiwilliger freudiger Erwartung dem NS-System unterworfen hat oder ob er aus Opportunismus gehandelt hat. Erfahren Schmitts Ideen mit der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 einen Wandel, werden sie eventuell missbraucht oder werden sie gar missverstanden? War Carl Schmitt nationalsozialistischer, nationaler, europäischer oder globaler Denker? [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlagen der Staats- und Verfassungslehre Carl Schmitts
- Schmitts politische Theologie
- Zum ,,Begriff des Politischen\" - die theoretische Unterscheidung in Freund und Feind
- Carl Schmitt in der Weimarer Republik, Kritik am Parlamentarismus und am Fehlen eines Mythos
- Carl Schmitt im Nationalsozialismus
- Abkehr vom Normenkatalog der Weimarer Verfassung
- Die Rechtfertigung des Nationalsozialismus
- Carl Schmitt, der „Kronjurist“ des Dritten Reiches
- Schlussbetrachtungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Staats- und Verfassungslehre von Carl Schmitt im Kontext des Nationalsozialismus. Das Ziel ist es, Schmitts politische Theologie und seine Konzeption des Politischen zu analysieren und zu beleuchten, wie er den Nationalsozialismus rechtfertigte. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, ob Schmitt den Nationalsozialismus aktiv unterstützte oder ob seine Ideen durch die NS-Ideologie missbraucht wurden.
- Schmitts politische Theologie und ihre Bedeutung für seine Staatslehre
- Der „Begriff des Politischen“ und die Unterscheidung zwischen Freund und Feind
- Schmitts Kritik am Parlamentarismus und die Suche nach einem Mythos
- Schmitts Rechtfertigung des Nationalsozialismus und seine Rolle im NS-Regime
- Die Frage nach Schmitts Engagement und der Rezeption seiner Ideen im Nationalsozialismus
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Hausarbeit ein und stellt Carl Schmitt und seine Rolle im Nationalsozialismus vor. Sie skizziert die Forschungsfrage und den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel befasst sich mit den theoretischen Grundlagen von Schmitts Staats- und Verfassungslehre. Es beleuchtet seine politische Theologie und die zentrale Unterscheidung zwischen Freund und Feind in seinem „Begriff des Politischen“. Das dritte Kapitel analysiert Schmitts Verhältnis zur Weimarer Republik, seine Kritik am Parlamentarismus und seine Sehnsucht nach einem Mythos. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit Schmitts Rolle im Nationalsozialismus. Es untersucht seine Rechtfertigung des NS-Regimes, seine Rolle als „Kronjurist“ des Dritten Reiches und seine Abkehr vom Normenkatalog der Weimarer Verfassung.
Schlüsselwörter
Carl Schmitt, politische Theologie, „Begriff des Politischen“, Freund-Feind-Unterscheidung, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Rechtstheorie, Staatslehre, Verfassung, „Kronjurist“, Mythos, Totalitarismus, Ideologie, Rechtspositivismus.
- Citation du texte
- Matthias Kolodziej (Auteur), 2005, Carl Schmitt und der Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64095