Wer kennt nicht die Marken wie Mercedes Benz, Nivea, Adidas, Marlboro, Coca Cola etc.? Das sind starke und sehr bekannte Marken, und jeder weiß, welche Unternehmen und Produkte hinter diesen Marken stehen. Mit der Marke will der Markeninhaber erreichen, dass dem Verbraucher das markierte Produkt wertvoller erscheint als das jenige der Mitbewerber. Die Marke ermöglicht dem Abnehmer ein bestimmtes Produkt aus der Vielfalt des Angebotes zu erkennen und wieder zu finden, was Voraussetzung für einen Absatzerfolg des Unternehmens ist. Die Relevanz von Marken für den Unternehmenserfolg und ihre Bedeutung als zentrale immaterielle Wertschöpfer sind heute in Wissenschaft und Praxis unbestritten. Zahlreiche Studien belegen ihre große Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Im Jahr 2005 trugen Marken mehr als zwei drittel zum durchschnittlichen Unternehmenswert bei. Der Markenwertanteil stieg zwischen 1999 und 2005 von durchschnittlich 56 auf 67 Prozent. Das geht hervor aus einer Studie zur „Praxis von Markenbewertung und Markenmanagements in deutschen Unternehmen“, die von Wirtschaftsprüfung-und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers gemeinsam mit Professor Henrik Sattler der Universität Hamburg erstellt wurde. Doch wo tauchen Marken bzw. Markenwerte in der Bilanz auf? Lassen sich Marken überhaupt bilanzieren? Börsenorientierte und kapitalmarktorientierte Konzerne in Deutschland müssen ab dem Jahr 2005 ihre Bilanzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Daher stellt sich auch die Frage, ob sich der handelsrechtliche Bilanzansatz von Marken im Jahresabschluss von den internationalen Vorschriften unterscheidet? Ziel dieser Arbeit ist also die Darstellung der bilanziellen Behandlung von Marken nach den handelsrechtlichen (HGB) und internationalen (IFRS/IAS) Rechnungslegungsvorschriften. Als Einstieg wird im ersten Kapital auf den Markenbegriff und auf die Entstehung einer Marke eingegangen. Als nächstes werden die Zugangs- und Folgebewertung von Marken anhand Bewertungsregeln konkretisiert und anschließend werden im letzten Kapitel die wesentlichen Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten beider Rechnungslegungsvorschriften bei der Bilanzierung von Marken zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Markenbegriff
3. Marke als immaterieller Wert
4. Handelsrechtliche Grundsätze zum bilanziellen Ansatz immaterieller Anlagegüter
5. Bewertung der Marke als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens nach HGB
5.1 Zugangsbewertung
5.2 Folgebewertung
6. Internationale Grundsätze zum bilanziellen Ansatz immaterieller Anlagegüter IFRS
7. Bewertung der Marke als „intangible asset“ nach IFRS
7.1 Zugangsbewertung
7.2 Folgebewertung
8. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von Marken unter Berücksichtigung sowohl nationaler handelsrechtlicher Vorschriften (HGB) als auch internationaler Standards (IFRS/IAS). Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Marken definiert, bewertet und in die Bilanz aufgenommen werden können bzw. müssen.
- Rechtliche Grundlagen und Definition des Markenbegriffs
- Abgrenzung und Aktivierungsvoraussetzungen nach HGB und IFRS
- Verfahren der Zugangsbewertung für Marken
- Methodik der Folgebewertung und Abschreibungsregeln
- Gegenüberstellung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Regelwerke
Auszug aus dem Buch
Handelsrechtliche Grundsätze zum bilanziellen Ansatz immaterieller Anlagegüter
Gemäß dem Vollständigkeitsprinzip nach § 246 Abs. 1 hat der Jahresabschluss neben Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträgen auch sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ein Gut ist also grundsätzlich dann zu aktivieren, wenn es einen Vermögensgegenstand verkörpert.
Der Begriff Vermögensgegenstand ist im HGB nicht definiert. Er ist mit Rückgriff auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Danach umfasst der Begriff Vermögensgegenstand nicht nur Sachen und Rechte im bürgerlich rechtlichen Sinne, sondern ganz allgemein wirtschaftliche Werte bzw. Vorteile, die selbstständig bewertbar und selbstständig verkehrsfähig, d. h. einzeln veräußerbar sind. Die Erfüllung dieser Kriterien wird als abstrakte Aktivierungsfähigkeit bezeichnet. Nur wenn abstrakte Bilanzierungsfähigkeit bejaht werden kann, dann ist nach den besonderen Umständen des Einzellfalls zu prüfen, ob eine konkrete Bilanzierungsfähigkeit vorliegt.
Um festzustellen, ob eine Marke als ein Vermögensgegenstand einzuordnen ist, werden im Folgenden einzelne Merkmale eines Vermögensgegenstandes betrachtet. Das Merkmal, worauf zuerst eingegangen wird, ist die selbstständige Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes. Sie liegt vor, wenn ein Gut separierbar, d. h. nicht in Verbindung mit anderen Gütern oder gar dem gesamten Unternehmen, übertragen bzw. veräußert werden kann. In Bezug auf die Marke ist es unzweifelhaft, dass sich eine Marke unabhängig von anderen Vermögensgegenständen veräußern lässt. Mit der Einführung des Markengesetzes wurde die zuvor bestehende enge Verbindung zwischen Marke und Unternehmen aufgegeben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Relevanz von Marken für den Unternehmenserfolg und formuliert die Problemstellung bezüglich ihrer bilanziellen Erfassung nach HGB und IFRS.
2. Der Markenbegriff: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Definition des Markenbegriffs nach dem Markengesetz und beschreibt die Entstehung sowie den Schutz von Marken durch Eintragung oder Benutzung.
3. Marke als immaterieller Wert: Hier werden Marken als immaterielle Anlagegüter klassifiziert und eine zweistufige Analyse der Aktivierbarkeit eingeleitet.
4. Handelsrechtliche Grundsätze zum bilanziellen Ansatz immaterieller Anlagegüter: Das Kapitel widmet sich den Kriterien für die Einordnung von Marken als Vermögensgegenstände unter dem HGB, insbesondere der Verkehrsfähigkeit und dem wirtschaftlichen Wert.
5. Bewertung der Marke als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens nach HGB: Hier werden die spezifischen Regeln zur Zugangsbewertung (Anschaffungskosten) und zur planmäßigen sowie außerplanmäßigen Folgebewertung nach HGB detailliert.
6. Internationale Grundsätze zum bilanziellen Ansatz immaterieller Anlagegüter IFRS: Dieses Kapitel analysiert die Anforderungen des IAS 38 an die Identifizierbarkeit und Aktivierung von immateriellen Werten nach internationalem Standard.
7. Bewertung der Marke als „intangible asset“ nach IFRS: Es wird die Behandlung von Marken als „intangible assets“ beschrieben, inklusive der Zugangsbewertung und der Folgebewertung mittels fortgeführter Anschaffungskosten oder Werthaltigkeitstests.
8. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme bei der Bilanzierung und Bewertung von Marken zusammen.
Schlüsselwörter
Marken, HGB, IFRS, Bilanzierung, Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände, intangible assets, Anschaffungskosten, Zugangsbewertung, Folgebewertung, Nutzungsdauer, Werthaltigkeitstest, Markengesetz, Verkehrsfähigkeit, Aktivierungsverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit den theoretischen und praktischen Aspekten der bilanziellen Behandlung von Marken gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen der Markenbegriff, die Kriterien für eine Aktivierung in der Bilanz, die unterschiedlichen Methoden der Bewertung beim Zugang und in der Folgebewertung sowie die gesetzlichen Nutzungsdauern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem handelsrechtlichen Ansatz und den internationalen Bilanzierungsvorschriften (IAS/IFRS) herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine systematische Analyse der relevanten Gesetze, Rechnungslegungsstandards (insbesondere IAS 38) sowie der Fachliteratur, um die bilanzielle Behandlung von Marken objektiv darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Betrachtung des HGB (Kapitel 4 und 5) und die Analyse der IFRS-Vorgaben (Kapitel 6 und 7), wobei jeweils Zugangs- und Folgebewertung gegenübergestellt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Bilanzierung, Markenwert, immaterielle Anlagegüter, Anschaffungskosten, Aktivierungspflicht und Impairment Test.
Warum sind selbst geschaffene Marken in der Bilanz meist nicht zu finden?
Sowohl nach HGB als auch nach IFRS gilt für originäre Marken ein Aktivierungsverbot, da es an einer objektiven Bewertbarkeit fehlt und die Ausgaben für Markenpflege nicht verlässlich einem bestimmten Vermögenswert zugeordnet werden können.
Was unterscheidet die Folgebewertung nach IFRS von der nach HGB?
Während nach HGB planmäßige Abschreibungen der Regelfall sind, sieht IAS 38 bei unbestimmbarer Nutzungsdauer regelmäßige Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) vor, um den Buchwert der Marke zu überprüfen.
- Quote paper
- Olga Afanaseva (Author), 2006, Bilanzielle Behandlung von Marken nach handelsrechtlichen (HGB) und internationalen (IFRS/IAS) Vorschriften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64101