Steuerbilanzielle Behandlung von Aktienoptionsplänen in Deutschland und den USA - Vergleich und ökonomische Analyse


Diplomarbeit, 2006

101 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

SYMBOLVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung

2. GRUNDLAGEN VON AKTIENOPTIONSPLÄNEN
2.1. Aktienoptionspläne
2.1.1. Begriffsabgrenzung
2.1.2. Grundzüge der Optionspreistheorie
2.1.2.1. Grundbegriffe
2.1.2.2. Maßgebliche Bewertungsfaktoren
2.1.2.3. Die Black/Scholes- Formel
2.2. Ziele und Gestaltung von Aktienoptionsplänen
2.2.1 Anreizsysteme für Führungskräfte
2.2.1.1. Eigentümer-Manager-Konflikt
2.2.1.2. Shareholder-Value-Ansatz
2.2.2. Ziele von Aktienoptionsplänen
2.2.2.1. Motivationsfunktion
2.2.2.2. Risikobereitschaft
2.2.2.3. Mitarbeiterbindung
2.3. Gestaltungsparameter von Aktienoptionsplänen
2.4. Steuersystematische Anforderungen an die nationale und
internationale Besteuerung
2.4.1. Gerechtigkeit
2.4.2. Das Kriterium der Entscheidungsneutralität
2.4.3. Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
2.4.3.1. Leistungsfähigkeitsprinzip in Deutschland
2.4.3.2. „Ability to pay principle“ in den USA
2.4.4. Der Grundsatz der Gesetzesbestimmtheit
2.4.5. Definition von Leistungsfähigkeit als Lastentragfähigkeit
2.4.6. Indikator der Leistungsfähigkeit
2.4.7. Einkommensdefinitionen
2.4.7.1. Kapitaltheoretischer Gewinn
2.4.7.2. Quellentheorie
2.4.7.3. Reinvermögensänderungstheorien
2.4.7.4. Zwischenergebnis

3. AKTIENOPTIONSPLÄNE IM US-AMERIKANISCHEN
STEUERRECHT
3.1. Grundlagen des US-amerikanischen Steuerrechts
3.2. Besteuerung von Stock Options auf Empfängerseite
3.2.1. Grundlagen der Lohnbesteuerung
3.2.1.1. Ordinary Income
3.2.1.2. Capital Gains
3.2.1.3. Alternative Minimum Tax
3.2.2. Historische Entwicklung der Aktienoptionsarten
3.2.3. Nonstatutory Stock Options nach IRC Sec. 83
3.2.3.1. Voraussetzungen des IRC Sec. 83
3.2.3.2. Weitere Voraussetzungen
3.2.3.3. Steuerliche Behandlung von Stock Options unter IRC Sec. 83
3.2.4. Nonstatutory Stock Options nach IRC Sec. 409 A
3.2.5. Statutory stock options
3.2.5.1. Incentive Stock Options nach IRC Sec. 422
a) Voraussetzungen
b) Steuerliche Behandlung von Incentive Stock Options
3.2.5.2. Employee Stock Purchase Plans (ESPP) nach Sec. 423 IRC
a) Voraussetzungen
b) Steuerliche Behandlung von EPPS
3.3. Besteuerung auf Gesellschaftsseite
3.3.1. Grundlagen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts
3.3.2. Möglichkeiten der Aktienbereitstellung
3.3.2.1. Kapitalerhöhung
3.3.2.2. Rückkauf eigener Aktien
3.3.3. Nonstatutory Stock Options
3.3.3.1. Abzugsbeschränkungen

4. AKTIENOPTIONSPLÄNE IM DEUTSCHENSTEUERRECHT
4.1. Vereinbarkeit mit dem AktG
4.2. Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
4.2.1. Bedingte Kapitalerhöhung
4.2.2. Aktienrückkauf
4.3. Besteuerung von Aktienoptionen auf Empfängerseite
4.3.1. Besteuerung als Arbeitslohn nach §19 EStG – sachliche Einordnung
4.3.1.1. Vorliegen von Einnahmen
4.3.1.2. Veranlassung durch das Dienstverhältnis
4.3.1.3. Zwischenergebnis
4.3.2. Zufluss des geldwerten Vorteils – zeitliche Einordnung
4.3.2.1. Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung
4.3.2.2. Auffassung im Schrifttum
a) Zufluss bei Optionseinräumung
b) Zufluss bei erstmaliger Ausübungsmöglichkeit
c) Zufluss bei Optionsausübung
4.3.2.3. Veräußerung der Aktien
4.3.3. Tarif und Steuervergünstigungen
4.4. Besteuerung von Aktienoptionen auf Unternehmensseite
4.4.1. Bilanzierung von Aktienoptionen im Handelsrecht
4.4.1.1. Bedingte Kapitalerhöhung
a) Bilanzierung analog zu SFAS No. 123
b) Kein Ansatz in der Handelsbilanz
4.4.1.2. Rückkauf eigener Aktien
4.4.2. Steuerliche Behandlung bei der Gesellschaft
4.4.3. Lohnsteuerhaftung

5. VERGLEICH UND ÖKONOMISCHE ANALYSE
5.1. Besteuerung von Aktienoptionsplänen in den USA
5.1.1. Einkommensdefinition des Internal Revenue Code
5.1.1.1. Besteuerung von Stock Options auf Empfängerseite
5.1.1.2. Steuerliche Behandlung von Stock Options auf
Unternehmensseite
5.1.2. Zwischenergebnis
5.2. Besteuerung von Aktienoptionsplänen in Deutschland
5.2.1. Steuerliche Behandlung auf Empfängerseite
5.2.2. Steuerliche Behandlung auf Gesellschaftsseite
5.2.2.1. Bedingte Kapitalerhöhung
5.2.2.2. Rückkauf eigener Aktien
5.2.3. Zwischenergebnis
5.3. Vergleich der nationalen Steuervorschriften für Aktienoptionen und Ableitung von Steuerreformvorschlägen

6. ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

RECHTSQUELLENVERZEICHNIS

VERSICHERUNG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Entwicklung des Optionswerts in Abhängigkeit vom Kursverlauf

Abb. 2: Mögliche Bedingungen von Aktienoptionsplänen

Abb. 3: Buchungen des Unternehmens bei einer aufwandswirksamen Behandlung der Stock Options in Anlehnung an SFAS No. 123

Abb. 4: Buchungen des Unternehmens bei Rückkauf der eigenen Aktien im Zeitpunkt der Optionsausübung

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

„Stock Options stehen seit einiger Zeit zunehmend im Blickfeld öffentlichen Interesses.“[1] Während Aktienoptionspläne als Vergütungsinstrument in angelsächsischen Ländern, wie beispielsweise den USA, eine jahrzehntelange Tradition aufweisen, gewannen sie in Deutschland erst seit den 90er Jahren an Beliebtheit.[2] Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Mai 1998, sorgten für eine wachsende Bedeutung von Aktienoptionen als finanzielle Anreizsysteme.[3] Die zunehmende Mobilität der Arbeitskräfte und der damit verbundene Wettbewerb um Mitarbeiter und Eigenkapitalgeber haben letztendlich zu einer internationalen Verbreitung von Aktienoptionsplänen geführt.[4] Durch eine Kopplung ihrer Entlohnung an den Anstieg des mit dem Börsenkurs gemessenen Unternehmenswertes, sollen Führungskräfte stärker an das Unternehmen gebunden und zu Unternehmenswert steigerndem Handeln motiviert werden.[5]

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung von Aktienoptionen, sowohl auf Seite der Begünstigten, als auch auf Unternehmensseite.[6] In Deutschland ist diese Frage weitgehend ungeklärt.[7] Problempunkte sind einerseits die zeitliche Erfassung des steuerlichen Zuflusses beim Optionsempfänger und andererseits die bilanzielle Berücksichtigung der Aktienoptionsausgabe beim Unternehmen. In der Literatur werden hinsichtlich des Besteuerungszeitpunkts beim Begünstigten hauptsächlich der Zeitpunkt der Optionseinräumung, der erstmaligen Ausübungsmöglichkeit und der Optionsausübung diskutiert.[8] Eine rechtliche Konkretisierung erfolgte dazu mit dem Erlass des Finanzministeriums vom 27.3.2003. Bezüglich der Behandlung der Aktienoptionen in der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmens wird in Deutschland der Vorschlag einer analogen Anwendung der US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften von vielen Autoren in Frage gestellt.[9]

Im Einkommensteuerrecht der USA sind dagegen weitaus detailliertere und konkretere Vorschriften zu finden. Mit der am 22.10.2004 in Kraft getretenen umfassenden Steuerreform, dem American Jobs Creation Act of 2004 und dem verabschiedeten Internal Revenue Code Standard 409A haben sich für Aktienoptionspläne allerdings einige Änderungen ergeben.[10]

1.2. Vorgehensweise

In der vorliegenden Arbeit sollen die steuerlichen Folgen der Begebung von Aktienoptionsplänen unter Berücksichtigung der aktuell diskutierten Problemkomplexe in den USA und in Deutschland vergleichend gegenüber gestellt und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gerechtigkeitsgrundsatz geprüft werden.

Einleitend werden in Kapitel 2 die Grundlagen von Aktienoptionsplänen dargestellt. Insbesondere wird der Beurteilungsmaßstab festgelegt. Kapitel 3 beinhaltet die Darstellung der US-amerikanischen Rechtslage. In einem ersten Abschnitt werden die steuerlichen Folgen beim Optionsempfänger erläutert, indem die unterschiedlichen Arten von Stock Options vorgestellt werden. In einem zweiten Abschnitt werden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten beim Unternehmen aufgezeigt. Im Anschluss zeigt Kapitel 4 die Besteuerung von vergütungshalber gewährten Aktienoptionen in Deutschland. Dabei steht auf Seite des Optionsempfängers die Diskussion um den steuerlichen Zuflusszeitpunkt im Mittelpunkt der Untersuchung. Auf Unternehmensseite wird unter besonderer Berücksichtigung des Maßgeblichkeitsprinzips auf den Problempunkt eingegangen, ob und wie Aktienoptionen in Handels- und Steuerbilanz anzusetzen sind. In Kapitel 5 werden die vorgestellten steuerlichen Vorgehensweisen beider Länder anhand des in Kapitel 2 festgelegten Beurteilungsmaßstabes auf ihre Konformität mit dem Grundsatz gerechter Besteuerung überprüft. Abschließend werden in Kapitel 6 die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst.

2. Grundlagen von Aktienoptionsplänen

Im Steuerrecht wird weder der Begriff der Aktienoption[11], noch des Aktienoptionsplans klar definiert.[12] Aus diesem Grund werden beide Begriffe zunächst näher erläutert. Anschließend wird auf die Bewertung von Aktienoptionen eingegangen, indem ein übliches Bewertungsmodell in Grundzügen dargestellt wird. Darüber hinaus werden die Ziele und die wichtigsten Gestaltungselemente von Aktienoptionsprogrammen aufgezeigt, bevor abschließend der steuerrechtliche Bewertungsmaßstab festgelegt wird.

2.1. Aktienoptionspläne

Unter Aktienoptionsprogrammen werden allgemein Vergütungssysteme für Führungskräfte verstanden, bei denen die Entlohnung in Optionen auf Aktien des arbeitgebenden Unternehmens, oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen besteht.[13] Führungskräfte sind dabei die bevorzugte Zielgruppe, da sie den größten Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben. Die langfristige Ertragstärke eines Unternehmens und die Leistung des Managements spiegeln sich bei einem funktionierenden Kapitalmarkt mit guter Publizität regelmäßig im Börsenkurs wider. Durch die Kopplung der Vergütung der Führungskräfte an diesen Börsenkurs, stellen Aktienoptionsprogramme eine erfolgsabhängige Vergütung für Führungskräfte dar.[14]

2.1.1. Begriffsabgrenzung

Aktienoptionen sind als Bezugsrechte zu verstehen.[15] Diese Bezugsrechte verschaffen dem Inhaber das Recht

- eine bestimmte Anzahl von Aktien
- zu einem zuvor vereinbarten Preis (Ausübungspreis bzw. Basispreis)
- innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanische Option), oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option)
- zu erwerben (Call Option).

Während für den Optionsberechtigten keine Verpflichtung entsteht, verpflichtet sich der Vertragspartner (Stillhalter) bei Ausübung der Option die vereinbarte Anzahl von Aktien bereit zu stellen, wofür er vom Optionsnehmer eine Prämie erhält.[16] Im Gegensatz zu einer „herkömmlichen“ Option erfolgt die Ausgabe der Aktienoptionen, die im Rahmen von Aktienoptionsplänen ausgegeben werden, meist unentgeltlich.[17]

Im US-amerikanischen Steuerrecht ist nach Reg. Sec. 1.421-7 (a) (1) eine Option das Recht einer natürlichen Person, Aktien aufgrund des zeitlich befristeten Angebots einer Aktiengesellschaft zu erwerben, ohne dass eine Verpflichtung zum Kauf besteht.[18]

Aktienoptionen als Vergütungsinstrument sind den aktienkursorientierten Entlohnungsinstrumenten zuzuordnen und zählen innerhalb dieser Klassifikation zu den echten Eigenkapitalinstrumenten.[19]

Lässt der Käufer einer Option die Option verfallen, so hat dies für ihn keine weiteren Folgen. Er verliert lediglich seine bei Erwerb der Optionen hingegebene Prämie. Entschließt er sich allerdings dazu, die Option auszuüben, bezahlt er den vereinbarten Basispreis und erhält im Gegenzug die entsprechenden Aktien. Der Optionsnehmer wird die Option ausüben, wenn der Aktienkurs über den Basispreis steigt. Ein Gewinn wird jedoch erst realisiert, wenn die Differenz zwischen Aktienkurs und Basispreis die Kosten der Option übersteigt.[20]

2.1.2. Grundzüge der Optionspreistheorie

Dem mit einer Aktienoption verbundenen Recht kann mit Hilfe der Optionspreistheorie ein Wert zugeordnet werden.[21] Zur Bilanzierung und Besteuerung von Aktienoptionen ist die Bewertung der Optionen unerlässlich.

Da die im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen ausgegebenen Optionen bestimmten Restriktionen unterliegen, ist es meist nicht möglich, eine Bewertung durch Abstellen auf einen Marktpreis durchzuführen. Folglich sind mathematische Bewertungsmodelle heranzuziehen, um einen Schätzwert zu bestimmen.[22]

2.1.2.1. Grundbegriffe

Der Gesamtwert einer Option setzt sich zusammen aus ihrem inneren Wert und ihrem Zeitwert.[23]

Der innere Wert stellt den Vorteil dar, der durch eine sofortige Ausübung zu erzielen wäre. Liegt der aktuelle Aktienkurs über dem Ausübungspreis, so ergibt sich der innere Wert aus der positiven Differenz zwischen diesen beiden Preisen. Im umgekehrten Fall würde die Option nicht ausgeübt und der innere Wert wäre gleich null.[24]

Der Zeitwert entspricht dem Unterschiedsbetrag aus Innerem Wert und dem ihn übersteigenden Gesamtwert einer Option. Wirtschaftlich gesehen drückt der Zeitwert die Wahrscheinlichkeit aus, dass sich der Kurs der zu Grunde liegenden Aktie während der Laufzeit der Option positiv verändert.[25] Im Zeitwert kommt die asymmetrische Risiko-Rendite-Situation der Aktienoptionen zum Ausdruck. Obwohl der Optionsinhaber von einer positiven Aktienkursentwicklung profitieren kann, muss er kein Verlustrisiko eingehen. Im Falle einer negativen Kursentwicklung kann der Optionsempfänger die Aktienoption verfallen lassen. Der Zeitwert beinhaltet außerdem einen Zinsvorteil, der sich aus der verschobenen Auszahlung für den Aktienkauf ergibt.[26]

Je länger die Laufzeit einer Option ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Kursanstieges und umso höher ist daher der Zeitwert. Die Wahrscheinlichkeit einer positiven Kursentwicklung nimmt zum Ende der Laufzeit ab und mit ihr auch der Zeitwert, bis dieser schließlich null beträgt.[27] Die Entwicklung des Optionswertes in Abhängigkeit vom Kursverlauf der Aktie lässt sich anhand von Abb. 1 verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Entwicklung des Optionswerts in Abhängigkeit vom Kursverlauf

Quelle: entnommen aus Pellens/Crasselt (1998b), S. 217.

2.1.2.2. Maßgebliche Bewertungsfaktoren

Bevor man versucht, Optionen zu bewerten, sollte man sich die Beziehung zwischen Aktienkurs und Optionswert etwas genauer ansehen. Abb. 1 zeigt, dass der Optionswert umso höher ist, je höher der Aktienkurs ist. Steigt der Preis der Aktie über den Ausübungspreis, ist es wahrscheinlich, dass die Option ausgeübt wird. Sinkt er dagegen unter den Ausübungspreis wird der Inhaber die Option verfallen lassen. Ihr Wert würde nahe Null liegen.[28]

Ein weiterer entscheidender Einflussfaktor auf den Optionswert ist die Laufzeit. Da mit zunehmender Laufzeit die Wahrscheinlichkeit einer Kurssteigerung der Aktie zunimmt, besteht zwischen Laufzeit und Optionspreis ein positiver Zusammenhang.[29]

Auch die Volatilität einer Aktie ist ein wichtiger Einflussfaktor zur Bestimmung des Optionswerts. Die Volatilität gibt die so genannte Schwankungsintensität der Aktie an.[30] Unterliegt der Aktienkurs starken Schwankungen, ist die Volatilität der Aktie sehr hoch.[31] Der Wert einer Option ist dementsprechend um so höher, je höher die Volatilität und damit je höher die Kursschwankungen sind, denen die Aktie unterliegt. Durch die Kursveränderungen steigt die Chance, dass die Option gewinnbringend ausgeübt werden kann. Prognosen über die erwartete Volatilität können mit Hilfe der historischen und der impliziten Volatilität aufgestellt werden.[32] Die historische Volatilität wird ihrem Namen nach aus der Aktienkursentwicklung der Vergangenheit abgeleitet. Dagegen ergibt sich die implizite Volatilität aus einem Vergleich mit anderen Optionen, die eine vergleichbare Laufzeit besitzen.[33] Neben den bereits erwähnten Einflussfaktoren ist zudem das Zinsniveau entscheidend. Bei steigendem Kapitalmarktzins, steigt auch der Wert der Option.[34] Der Optionsinhaber stellt sich im Vergleich zu einem Inhaber von Aktien dadurch besser, dass er bis zur Zahlung des Ausübungspreises, diese Mittel am Kapitalmarkt anlegen kann.[35]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Veränderung des Optionspreises bei Veränderung eines Einflussfaktors[36]

2.1.2.3. Die Black/Scholes- Formel

Der bekannteste Ansatz zur Optionswertbestimmung ist die Black-Scholes- Formel, die 1973 von den Amerikanern Fischer Black und Myron Scholes entwickelt wurde.[37] Die Lösungsidee ist, dass ein Alternativportefeuille aus zwei Wertpapieren betrachtet wird, bei dem die Preise der Wertpapiere bekannt sind. Die Einzahlungen des Alternativportefeuilles sollen mit denen der zu bewertenden Option übereinstimmen. Zur Vermeidung von Arbitragegewinnen, muss dementsprechend der Preis des Alternativportefeuilles mit dem der Option übereinstimmen[38], vorausgesetzt mit beiden Finanztiteln lässt sich der gleiche Ertrag erzielen.[39]

Für die Entwicklung ihrer Bewertungsformel haben Black/Scholes die folgenden Bedingungen angenommen:[40]

- Der risikolose Zinssatz ist bekannt und im Zeitablauf konstant.
- Die Aktien werden kontinuierlich gehandelt. Die Aktienkurs-Entwicklung folgt einem kontinuierlichen Zufallsprozess mit logarithmisch normalverteilten Renditen.
- Es werden keine Dividenden auf die Aktien gezahlt.
- Es handelt sich um eine „europäische“ Option, d.h. dass die Option erst am Ende der Laufzeit ausgeübt wird.
- Bei Kauf oder Verkauf der Aktien entstehen keine Transaktionskosten.
- Die Aufnahme oder Anlage von Mitteln zum risikolosen Zinssatz ist unbegrenzt möglich.
- Leerverkäufe sind unbegrenzt möglich.

Unter diesen Voraussetzungen hängt der Optionswert nur noch vom Aktienkurs, von der Laufzeit und von als bekannt vorausgesetzten Variablen ab. Unter Beachtung der angeführten Annahmen ergibt sich der Marktwert einer Option wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten,

Unberücksichtigt bleiben Dividendenzahlungen und Liquiditätsaspekte, die zu

einer frühzeitigen Ausübung der Option vor Ende der Laufzeit führen können.

Für die besonderen Gegebenheiten von Aktienoptionen, die im Rahmen von Aktienoptionsplänen ausgegeben werden, erscheinen die Annahmen des Black/Scholes- Modells ungeeignet. Insbesondere die Annahmen über den risikolosen Zinssatz und die Nicht-Berücksichtigung von Dividendenzahlungen sind in der Realität nicht zu halten und führen deshalb zu einer kritischen Hinterfragung des Modells. Auch die Bestimmungen über den Ausübungszeitpunkt und die Nicht-Einbeziehung von Steuern und Transaktionskosten erfordern Modifikationen der Black/Scholes-Formel. Insgesamt lässt sich festhalten, dass berechtigte Zweifel an der Anwendbarkeit des Modells auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen bestehen.[41]

2.2. Ziele und Gestaltung von Aktienoptionsplänen

Das Ziel von Aktienoptionsplänen besteht darin, Mitarbeiter zu Arbeitsanstrengung zu motivieren und dabei den Interessenkonflikt zwischen Aktionären und Unternehmensführung zu entschärfen.[42] Dabei bilden die Agency-Theorie und der Shareholder-Value-Ansatz das theoretische Fundament von Aktienoptionsprogrammen.[43] Die individuellen Gestaltungsparameter sollen zur Erfüllung der theoretisch belegten Zielvorgaben beitragen.

2.2.1 Begründung für die Begebung von Aktienoptionen

2.2.1.1. Eigentümer-Manager-Konflikt

Eines der Hauptmerkmale einer typischen Aktiengesellschaft ist die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen durch die Anteilseigner an das Management.[44] Dabei ergeben sich „Vorteile durch Arbeitsteilung, Spezialisierung und Risikodiversifizierung“[45], denen auf der anderen Seite Nachteile in Form der Interessendivergenzen zwischen Management und Aktionären gegenüber stehen[46], die sich aus dem Auseinanderfallen von Unternehmensführung und Kapitaleinsatz ergeben. Während die Manager die Leitungsmacht über das Unternehmen besitzen, stellen die Eigentümer ihr Kapital zur Verfügung und tragen dabei das damit verbundene Risiko.[47] Die Handlungsspielräume des Managements verursachen die Gefahr opportunistischen Verhaltens. Die Manager versuchen ihren Nutzen zu maximieren und nehmen dabei auch eine eventuelle Schädigung der Aktionäre in Kauf.[48]

Dieses Problem wird im Rahmen des Prinzipal-Agenten-Modells analysiert.[49] Das Modell erklärt die Prinzipal-Agenten-Beziehung als Vertrag, in dem mindestens eine Person (Prinzipal) ihre Entscheidungsbefugnisse an mindestens eine andere Person (Agent) delegiert um diese mit bestimmten Diensten zu beauftragen. Der Agent muss dabei Entscheidungen treffen, die nicht nur sein eigenes Wohlergehen betreffen, sondern eben auch das des Prinzipals.[50]

Wird der Manager als Agent von den Aktionären durch Delegation ihrer Entscheidungsbefugnisse mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt, so entstehen Informationsasymmetrien.[51] Schon bei seiner Beauftragung hat der Agent Informationsvorsprünge hinsichtlich seiner Leistungswilligkeit und Leistungsfähigkeit (hidden characteristics). Außerdem kann der Prinzipal (Aktionäre) meist nicht - oder nur unter Inkaufnahme hoher Informationskosten - beobachten, welche Anstrengungen der Agent tatsächlich unternimmt um das vom Prinzipal angestrebte Erfolgsziel zu erreichen (hidden action). Auch wenn der Prinzipal die Handlungen des Agenten beobachten kann, ist er eventuell nicht befähigt diese zu beurteilen (hidden information).[52] Daraus ergibt sich für den Prinzipal die potentielle Gefahr, dass der Agent diese Informationsvorsprünge zu seinem eigenen Vorteil ausübt. Die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens des Agenten wird unter dem Begriff „Moral Hazard“ zusammengefasst.[53] Im Modell setzt sich der Arbeitserfolg aus dem Arbeitseinsatz des Agenten und externen Umwelteinflüssen, auf die der Agent keinen Einfluss hat, zusammen.[54] Zusätzlich wird die Variable des Arbeitsleids eingeführt, das der Agent minimieren möchte. Eine Arbeitsreduzierung des Agenten steht aber nicht im Interesse des Prinzipals, wenn dies sein Arbeitsergebnis beeinflussen könnte. Da sich beide Parteien annahmegemäß rational-egoistisch verhalten, werden sie nach einer Nutzenmaximierung streben, die sich beim Agenten durch eine optimale Kombination aus Arbeitseinsatz und Belohnung ergibt.[55]

Aus den divergierenden Interessen zwischen Management und Aktionären ergeben sich neben den Agency-costs, die Wertverluste der Aktionäre darstellen[56], folgende Probleme:[57] Der Prinzipal muss eine Möglichkeit finden, den Leistungswillen des Agenten zu beeinflussen (Anreizproblem) und außerdem das Geschäftsrisiko optimal zwischen ihm und dem Agenten aufteilen (Risikoverteilungsproblem). Die Problematik verschärft sich, wenn der Prinzipal die Handlungen des Agenten nicht vollständig beobachten kann, was in der Realität regelmäßig der Fall sein dürfte.[58] Durch Kontrollen und Anreize kann die Prinzipal-Agenten-Problematik abgeschwächt werden. Kontrollen sorgen dafür, dass die Informationsvorsprünge des Agenten durch einen verbesserten Informationsfluss verringert werden,[59] wobei beachtet werden muss, dass dabei Kosten der Informationsbeschaffung entstehen, die ebenfalls unter die agency-costs fallen.[60]

Zur Verringerung der Kontrollkosten können außerdem Anreize gesetzt werden, die das Verhalten des Agenten dahingehend beeinflussen, dass er seine Handlungsspielräume zu Gunsten des Prinzipals ausnutzt.[61]

Den Aktionären stehen verschiedene interne Mechanismen zur Verfügung, um die Probleme, die sich aus der Prinzipal-Agenten-Beziehung ergeben, zu begrenzen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere anreizkompatible Vergütungssysteme und Kapitalbeteiligungen des Managements zu nennen. Die im Rahmen dieser Arbeit zu untersuchenden Aktienoptionspläne vereinen beide Mechanismen in einem Instrument.[62]

2.2.1.2. Shareholder-Value-Ansatz

Das Shareholder-Value-Konzept verlangt eine Ausrichtung der Unternehmensentscheidungen an den Interessen der Aktionäre und setzt damit eine Unternehmenswertsteigerung zu Gunsten der Aktionäre als Zielvorgabe.[63] Hinter dem Shareholder-Value-Ansatz steht der Gedanke, dass eine Erhöhung des Gewinns nicht zwangsläufig mit einer Unternehmenswertsteigerung einhergeht. Der Shareholder Value setzt sich zusammen aus dem Wertzuwachs der Anteile und den ausgeschütteten Gewinnen.[64] Folglich gibt das Shareholder-Value-Konzept als Unternehmensziel die Maximierung des Marktwerts des Eigenkapitals vor. Da aber die zuvor erläuterte Problematik der Interessendivergenz besteht, muss ein geeignetes Anreizsystem gefunden werden[65], in dem der Manager seinen Erwartungsnutzen nur maximieren kann, wenn er gleichzeitig den Erwartungsnutzen der Anteilseigner maximiert.[66] Eine Einbeziehung von Aktienoptionen in das Vergütungssystem hat das Ziel, die Führungskraft durch Kopplung eines Teils der Entlohnung an den Börsenkurs und damit an den Marktwert des Eigenkapitals zu motivieren, positiv auf den Shareholder Value einzuwirken.[67]

Nach dem Shareholder-Value-Ansatz sollte die Unternehmensführung also an den finanziellen Interessen der Anteilseigner ausgerichtet werden, mit dem Ziel das bereits erläuterte Prinzipal-Agenten-Problem zu entschärfen.[68]

2.2.2. Ziele von Aktienoptionsplänen

2.2.2.1. Motivationsfunktion

Die Motivationswirkung eines Aktienoptionsplans liegt darin begründet, dass der Manager gezielt auf seine Vergütung Einfluss nehmen kann. Erreicht er also durch seine Arbeitsanstrengungen eine Steigerung des Unternehmenswertes, erhöht er damit gleichzeitig sein eigenes Einkommen. Mit diesem System wird eine Orientierung der Unternehmensführung am Shareholder Value erreicht und zugleich die Problematik der Interessendivergenzen zwischen Management und Anteilseignern verringert.[69] Ob Aktienoptionspläne ein in diesem Sinne geeignetes Instrument darstellen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.[70]

2.2.2.2. Risikobereitschaft

Im Prinzipal-Agenten-Modell wird für den Agenten Risikoaversion angenommen, da er sein nicht diversifiziertes Humankapital im Unternehmen einbringt, während dem Prinzipal eine Streuung des eingebrachten Kapitals möglich ist.[71]

Bei unentgeltlich überlassenen Optionen trägt der Manager kein Verlustrisiko. Steigt der Aktienkurs über den Basispreis der Option, kann die Option gewinnbringend ausgeübt werden. Im umgekehrten Fall wird der Inhaber die Optionen einfach verfallen lassen.[72] Hält er die nach der Optionsausübung erworbenen Aktien, besteht eine weitere Kurssteigerungsmöglichkeit, die allerdings ein Risiko birgt.[73] Diese asymmetrische Risiko-Rendite-Situation wird den Optionsinhaber dazu motivieren, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die den Aktienkurs potentiell beeinflussen.

Das gilt allerdings nur für den Fall, dass die Aktienoptionen zusätzlich zum Festgehalt des Optionsinhabers ausgegeben werden. Sobald sie einen entscheidenden Teil des Einkommens ausmachen, besteht für die Optionsinhaber das Risiko eines negativen Kursverlaufs und damit einer Einkommensminderung. Dieses Einkommensrisiko wird auch ihre Investitionsentscheidungen beeinflussen und die Anreizwirkungen abschwächen.[74]

2.2.2.3. Mitarbeiterbindung

Aktienoptionspläne mögen zwar in Deutschland ein neueres Erscheinungsbild sein, sind aber vor allem in den USA schon seit Jahrzehnten Bestandteil der Managementvergütung. Zu den wichtigsten Wettbewerbsfaktoren beim Anwerben qualifizierter Führungskräfte zählt die Entlohnung.[75] Die Vergütungsstruktur weist allerdings insbesondere zwischen Deutschland und den USA große Unterschiede auf. Aus diesem Grund erweisen sich Aktienoptionspläne als variable Entlohnungssysteme als unabdingbar.[76] Darüber hinaus wird mit Aktienoptionsplänen das Ziel verfolgt, hoch qualifizierte Mitarbeiter im sich verschärfenden Wettbewerb nicht an die Konkurrenz zu verlieren. In der ? unterliegen Aktienoptionen bestimmten Verwertungsbeschränkungen, um die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.[77]

2.3. Gestaltungsparameter von Aktienoptionsplänen

Ob die angeführten Ziele von Aktienoptionsplänen auch erreicht werden, hängt insbesondere von ihrer Ausgestaltung ab. Diese kann sehr flexibel an die Vergütungsstrategie und die Firmenkultur des arbeitgebenden Unternehmens angepasst werden, wobei verschiedene Aspekte betont werden können.[78] Insbesondere können die Ziele Motivation und Mitarbeiterbindung durch bestimmte Bedingungen im Aktienoptionsplan unterstützt werden. Abbildung 3 bietet einen Überblick über die Bedingungen, die man nach persönlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien unterteilen kann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Mögliche Bedingungen von Aktienoptionsplänen

Quelle: entnommen aus Scholz (2001), S. 27.

[...]


[1] Vgl. Vater (2004), S. 1.

[2] Vgl. Weber (2002), S. 26 f.

[3] Vgl. Löwe/Sieber (2002), S. 46.

[4] Vgl. Weber (2002), S. 26 f.

[5] Vgl. Herzig (1998), S. 163.

[6] Vgl. Deutschmann (2000), S. 25.

[7] Vgl. Esterer/Härteis (1999), S. 2073.

[8] Vgl. zur Anfangsbesteuerung Portner/Bödefeld (1995); Neyer (1999); Feddersen (1997); Scholz (2001); zur Besteuerung im Zeitpunkt der erstmaligen Ausübungsmöglichkeit vgl. Kroschel (2000), S. 180; Eckert (1999), S. 2492; Portner (2003), S. 86-89; zur Besteuerung im Ausübungszeitpunkt vgl. Herzig (1999), S. 4.

[9] Ablehnend Eggert (2004), S. 424; Rammert (1998), S. 773; Naumann (1998), S. 1430; befürwortend Pellens/Crasselt (1998b), S. 222; Esterer/Härteis (1999), S. 2076.

[10] Vgl. Hasbargen/Schmitt (2005), S.587 ff.

[11] Die Begriffe Aktienoptionen, Stock Options und Optionen werden in der Literatur und in dieser Arbeit synonym verwendet.

[12] Vgl. Deutschmann (2000), S. 30.

[13] Vgl. Vater (2000), S. 25.

[14] Vgl. Kohler (1997), S. 257 ff.

[15] Vgl. Claussen (1997), S. 1825.

[16] Vgl. Portner (2003), S. 10.

[17] Vgl. Weber (2002), S. 29.

[18] Vgl. Deutschmann (2000), S. 183.

[19] Vgl. Pellens/Crasselt (1998a), S. 128.

[20] Vgl. hier und im Folgenden Deutschmann (2000), S. 32 f.

[21] Vgl. Pellens/Crasselt (1998b), S. 217.

[22] Vgl. Engelsing (2001), S. 113.

[23] Vgl. Breker (1993), S. 36.

[24] Vgl. Kelle (2002), S. 67; Pellens/Crasselt (1998b), S. 217.

[25] Vgl. Vater (2000), Stock Options für Führungskräfte, S. 117.

[26] Vgl. Pellens/Crasselt (1998b), S. 218.

[27] Vgl. Ettinger (1999), S. 157.

[28] Vgl. Black/Scholes (1973), S. 638.

[29] Vgl. Brealey/Myers (2003), S. 577 ff.

[30] Vgl. Zahn (1991), S. 308.

[31] Vgl. zum Stichwort ‚Volatilität’ Heidorn (1998), S. 147 und Zahn (1991), S. 308.

[32] Vgl. Zahn (1991), S. 309.

[33] Vgl. Ettinger (1999), S. 160.

[34] Vgl. Brealey/Myers (2003), S. 577 ff.

[35] Vgl. Ettinger (1999), S. 160 und Heidorn (1998), S. 146.

[36] Vgl. Brealey/Myers (2003), S. 581.

[37] Vgl. Ettinger (1999), S. 161.

[38] Vgl. Kelle (2002), S. 120.

[39] Vgl. Vater (2004), S. 11 f.

[40] Vgl. Black/Scholes (1973), S. 640.

[41] Vgl. Vater (2004), S. 13 f.

[42] Vgl. Arnold (2005), S. 9; Achleitner/Wichels (2002), S. 5 f.

[43] Vgl. Eggert (2004), S. 34; Friedrichsen (2000), S. 16-28; Engelsing (2001), S. 26-31.

[44] Vgl. Weiß (1999), S. 39; Kelle (2002), S. 7.

[45] Weiß (1999), S. 39.

[46] Vgl. Sauter/Babel (2003), S. 6.

[47] Vgl. Ettinger (1999), S. 24.

[48] Vgl. Kelle (2002), S. 7.

[49] Weiterführende Literatur zur Prinzipal-Agenten-Problematik: Decker (1994); Göbel (2002); Petersen (1989); Arnold (2005).

[50] Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 308.

[51] Vgl. Kelle (2002), S. 7.

[52] Vgl. Eggert (2004), S. 44 ff.

[53] Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 6.

[54] Vgl. hier und im Folgenden Weiß (1999), S. 44.

[55] Vgl. Weiß (1999), S. 45.

[56] Vgl. Kelle (2002), S. 7.

[57] Vgl. Sauter/Babel (2003), S. 7.

[58] Vgl. Weiß (1999), S. 45.

[59] Vgl. Kelle (2002), S. 7.

[60] Vgl. Sauter/Babel (2003), S. 8.

[61] Vgl. Kelle (2002), S. 8.

[62] Vgl. Achleitner/Wichels (2002) , S. 6.

[63] Vgl. Eggert (2004), S. 34 ff.

[64] Vgl. Sauter/Babel (2003), S. 4.

[65] Vgl. Kelle (2002), S. 12.

[66] Vgl. Kelle (2002), S. 8.

[67] Vgl. Achleitner/Wichels (2002) , S. 11; Kelle (2002), S. 12; vgl. auch zu den konkreten Einwirkungsmöglichkeiten auf den Shareholder Value Rappaport (1999), S. 68 „das Shareholder-Value-Netzwerk“.

[68] Vgl. Kelle (2002), S. 8.

[69] Vgl. Ettinger (1999), S. 25.

[70] Vgl . Sauter/Babel (2003), S. 12. Zu den Anforderungen von Anreizsystemen siehe Becker (1990), S. 19 ff.

[71] Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 430.

[72] Vgl . Sauter/Babel (2003), S. 12.

[73] Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 11.

[74] Vgl. Sauter/Babel (2003), S. 13.

[75] Vgl. Engelsing (2001), S. 32 f.

[76] Vgl. Friedrichsen (2000), S. 30 f.

[77] Vgl. Weiß (1999), S. 103; Engelsing (2001), S. 33 f.

[78] Vgl. hier und im Folgenden Scholz (2001), S. 25 ff.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Steuerbilanzielle Behandlung von Aktienoptionsplänen in Deutschland und den USA - Vergleich und ökonomische Analyse
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
101
Katalognummer
V64222
ISBN (eBook)
9783638570947
ISBN (Buch)
9783656787532
Dateigröße
897 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Darstellung des geltenden Steuerrechts für Mitarbeiteraktienoptionspläne in Deutschland und den USA Gegenüberstellung und Analyse anhand steuersystematischer Anforderungen
Schlagworte
Steuerbilanzielle, Behandlung, Aktienoptionsplänen, Deutschland, Vergleich, Analyse
Arbeit zitieren
Verena Müller (Autor:in), 2006, Steuerbilanzielle Behandlung von Aktienoptionsplänen in Deutschland und den USA - Vergleich und ökonomische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64222

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