Chancen der Anreizregulierung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

27 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

Einleitung

1. Einführung in die Thematik der Anreizregulierung
1.1. Grundlagen der Regulierung
1.2. Zeitlicher Rahmen
1.3. Ziele der Anreizregulierung
1.4. Voraussetzungen für das Funktionieren einer Anreizregulierung
1.5. Verlauf der Anreizregulierung
1.6. Regulatory Review
1.7. Hybrides Revenue-Cap
1.7.1. Entscheidung für Revenue-Cap
1.7.2. Hybridisierung der Formel
1.7.3. Regulierungskonto
1.7.4. Vereinfachte Form der Berechnungsformel
1.8. Yardstick-Regulation
1.9. Benchmarking
1.10. Die X-Faktoren
1.10.1. Zusammensetzung und Wirkungsweise
1.10.2. Berechnung des generellen X-Faktors
1.10.3. Der individuelle X-Faktor

2. Chancen der Anreizregulierung
2.1. Renditechancen
2.2. Effizienzsteigerung
2.3. Stabilität der Rahmenbedingungen
2.4. Entlastung der Regulierungsbehörde
2.5. Kostensenkung
2.6. Sicherung der Qualität - Versorgungssicherheit
2.6.1. Standard Qualitätssicherung
2.6.2. Phasen der Qualitätsregulierung
2.6.3. Ziel der Qualitätsregulierung in Deutschland
2.6.4. Kernelemente der Qualitätsregulierung

3. Resümee und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

Seit mehreren Monaten beschäftigt die deutschen Energiehersteller weitestgehend nur noch ein Thema: Die Anreizregulierung und ihre Auswirkungen auf den Energiemarkt. Eine ganz neue Thematik für diesen Wirtschaftszweig, die durch das neue Energiegesetz (EnWG) vom Juli 2005 aufgeworfen wurde. Durch diese kommende Veränderung auf dem Energiemarkt stehen Unternehmer vor ganz neuen Herausforderungen, da sie sich plötzlich einem „künstlich wettbewerbsgepägtem“ Markt für Energie gegenüber sehen, der in dieser Form in Deutschland noch nicht existierte. Doch ist dieser veränderte Markt keinesfalls als negativ für die Versorger zu betrachten, da die Anreizregulierung europa- und sogar weltweit als eine wirksame Methode angesehen wird, vermutete Effizienzreserven der Energieversorgungsunternehmen zu mobilisieren und somit auch höhere Renditen zu erwirtschaften. Man kann somit sagen, dass die sich in der Einführungsphase befindliche Anreizregulierung den Marktteilnehmern ganz neue Chancen offen legt. Diese Chancen sollen hier, nachdem eine allgemeine Einführung in das Thema „Anreizregulierung“ erfolgte, näher beleuchtet und erörtert werden.

1. Einführung in die Thematik der Anreizregulierung

1.1. Grundlagen der Regulierung

Im Bereich der Energieversorgungsnetze bestehen monopolistische Engpässe. Dies ist genau dann der Fall, wenn ein Aufbau paralleler Infrastrukturen keinen betriebswirtschaftlichen Sinn macht, jedoch andere Anbieter auf die Nutzung dieser Engpassressourcen angewiesen sind. Die Verteilernetze stellen somit natürliche Monopole dar und werden nicht durch Wettbewerb kontrolliert.

Im Bereich der Energienetze besteht für die Unternehmen also kein Eigeninteresse ihre Kosten zu minimieren und diese in Form von niedrigeren Preisen an die Endverbraucher weiterzugeben. Die Energieversorger müssen sich keine Vorteile, wie Gewinnsteigerung oder Marktanteilserhöhung, verschaffen, um gegen andere Unternehmen zu bestehen. Sie sind Preissetzer und sind in der Lage monopolistische Übergewinne zu realisieren.

Aus diesem Grund hat die Regierung im neuen Energiewirtschaftsgesetz vom Juli 2005 den Paragraphen 21a EnWG integriert. Dieser ermöglicht die Einführung einer Anreizregulierung auf dem deutschen Energiemarkt. Die Regierung soll hiermit die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas und die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen gewährleisten. (O.V.: Entwurf des Berichtes der Bundesnetzagentur nach 112a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG. Bundesnetzagentur. www.bundesnetzagentur.de)

1.2. Zeitlicher Rahmen

Die Veröffentlichung des Entwurfs zur Anreizregulierung erfolgte am 02. Mai 2006, wobei sich die Abgabe des Berichtes an die Regierung erst am 01. Juli ereignete. Die Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats soll möglichst noch dieses Jahr (2006) realisiert werden, sodass im Jahre 2007 dann die Datenerhebung, Antragsstellung und Genehmigung der Pfade für jedes Netz erfolgen kann. Sollte diese zeitliche Vorgabe erfüllt werden, werden ab Januar 2008 die Netzentgelte auf Basis der Anreizregulierung kalkuliert. Es erfolgt eine Einführung des Revenue-Caps in der ersten, sowie in der zweiten Regulierungsperiode mit dem Ziel bestehende Effizienzunterschiede abzubauen. In der dritten Periode ist geplant auf ein Yardstick-Regulation über zu gehen. (Cronenberg, M.: Regulierung der Energiemärkte. Bundesnetzagentur. www.verdi.de)

1.3. Ziele der Anreizregulierung

Die durch die Bundesnetzagentur erklärten Ziele der Anreizregulierung sind zum einen die Öffnung der Netze, mit dem Ziel Wettbewerb bei Erzeugung, Großhandel und Belieferung zu schaffen. Man spricht hier von einem „Als-ob-Wettbewerb“. Zum anderen möchte man die Netznutzungsentgelte begrenzen und eine effiziente Leistungserbringung durch die Netzbetreiber erzielen. Dieses Ziel will man über die Entkopplung von Kosten und Erlösen erreichen. Im Großen und Ganzen möchte man leistungsfähige Netze als Teil der Infrastruktur erhalten. (Cronenberg, M.: Regulierung der Energiemärkte. Bundesnetzagentur. www.verdi.de)

1.4. Voraussetzungen für das Funktionieren einer Anreizregulierung

Für das Funktionieren einer Anreizregulierung müssen bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden. Zu diesen gehört zum einen, dass die Effizienzgewinne umso größer werden, je mehr die Unternehmen in Form von Gewinnen davon profitieren, was zum Anderen jedoch für den Regulator heißt, dass er sich verpflichtet, Gewinne nicht nachträglich zu enteignen („regulatory commitment“). Dies ist eine absolut notwendige Voraussetzung für das Funktionieren einer Anreizregulierung. Auch ist zu bedenken, dass längere Regulierungsperioden die Anreize steigern, wohingegen unerreichbare Effizienzvorgaben Anreize zerstören können, da sich Unternehmen überfordert fühlen könnten. Auch extrem hohe Gewinne oder Verluste sollten für die Stromversorger nicht möglich sein, da der Regulator durch öffentlichen Druck dazu gezwungen werden könnte, die Regulierung abzubrechen. Am wichtigsten ist natürlich auch die Gewährleistung volkswirtschaftlich sinnvoller Qualitätsstandards. Der Regulierende muss diese Bedingungen erfüllen, um eine effiziente Anreizregulierung zu gewährleisten. (Wild, J.: Anreizregulierung – Aktueller Stand und internationale Erfahrung. Plaut Consulting AG. www.plaut-economics.ch)

1.5. Verlauf der Anreizregulierung

Die Gesamtheit der deutschen Anreizregulierung wird von der Bundesnetzagentur als zweistufiger Prozess betrachtet. Die erste Phase besteht aus zwei Regulierungsperioden, die nach dem klassischen Modell des Revenue Caps ausgerichtet werden. Ausgangspunkt ist der Regulatory Review. Diese Herangehensweise soll dazu dienen, die Energieversorgungs-unternehmen an ein einheitliches Effizienzniveau heranzuführen. Hierbei wird die bestehende Effizienz des jeweiligen Netzbetriebes berücksichtigt. In der zweiten Phase des Prozesses, also ab der dritten Regulierungsperiode, geht man auf eine reine Yardstick-Regulierung über. Hiermit wird die wettbewerbsähnliche Form der Anreizregulierung angewandt. (Müller-Kirchenbauer, J.: Gesamtkonzept Anreizregulierung im Entwurf der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur. www.treffpunkt-netze.de)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung I: Verlauf der Anreizregulierung

1.6. Regulatory Review

Das Regulatory Review dient dazu, das Ausgangsniveau in einer regulatorischen Kostenrechnungsprüfung für die erste Periode der Anreizregulierung zu ermitteln. Dies erfolgt auf Basis der Daten des letzen abgeschlossenen Geschäftsjahres und den Kostenrechnungsregelungen der geltenden Netzentgeltverordnungen. Des Weiteren erfolgt eine Bereinigung der nicht beeinflussbaren Kosten, wie zum Beispiel gesetzliche Abnahme- und Vergütungspflichten, Konzessionsabgaben und Betriebsteuern. In einem weiteren Schritt erfolgt die Bestimmung der beeinflussbaren Kosten unter Berücksichtigung nicht zurechenbarer struktureller Unterschiede der Versorgungsgebiete. Diese werden im Effizienzbenchmarking durch exogene Strukturmerkmale berücksichtigt. Das Regulatory Review beinhaltet allgemein noch keine Effizienzprüfung. Diese erfolgt separat und unabhängig hiervon. (O.V.: Entwurf des Berichtes der Bundesnetzagentur nach 112a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG. Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de)

1.7. Hybrides Revenue-Cap

1.7.1. Entscheidung für Revenue-Cap

Bei der Entkopplung von Erlösen und Kosten stand man vor der Wahl, ob man eine Price-Cap- (Vorgabe von Preisen bzw. Preisindex) oder eine Revenue-Cap-Regulierung (Vorgabe von Erlösen) einsetzen würde. Letztendlich entschied man sich für eine Revenue-Cap-Regulierung mit Hybridisierung. Für diese Entscheidung gab es mehrere Begründungen. Zum einen benötigt der Regulator weniger Informationen bei einem Revenue-Cap. Somit sind weniger tiefe Einblicke in die Preisstruktur eines Unternehmens im Vergleich zu einem Price-Cap von Nöten. Zum anderen liegt der Vorteil in einer besseren Übereinstimmung mit den Vorgaben des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und den Netzentgeltverordnungen. Des Weiteren entschied man sich für das Revenue-Cap, da die Bundesnetzagentur die Regulierungsvorgaben nicht unnötig ausdehnen und zudem größtmögliche unternehmerische Freiheit gewährleisten wollte. Es sei jedoch zu erwähnen, dass das Revenue-Cap keine Anreize für Absatzmengensteigerungen bietet. Um Mengenschwankungen trotzdem abbilden zu können, erfolgt eine Hybridisierung der Formel für das Revenue-Cap und eine Einführung eines Regulierungskontos. (O.V.: Entwurf des Berichtes der Bundesnetzagentur nach 112a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG. Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de)

1.7.2. Hybridisierung der Formel

Durch die Regulierungsformel wird ein ex-ante bestimmter Kostenpfad definiert. Dieser legt fest, zu welchen Inputs (Kosten) das Energieversorgungsunternehmen gegebene Outputs herstellen soll. Jedoch existiert die Möglichkeit, dass sich die Outputs erhöhen und somit der Kostenpfad nicht mehr eingehalten werden kann. Diesem Faktor kann man in der Regulierungsformel entgegenwirken indem man ihr Elemente hinzufügt, die Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen von exogenen Einwirkungen erfassen. Diese Elemente bezeichnet man als hybrid. Um diese zu bestimmen, gibt es drei Möglichkeiten: plausible Kostenzusammenhänge, empirische Analysen und analytische Kostenmodelle. Die Bundesnetzagentur gibt den analytischen Kostenmodellen den Vorzug, wobei aber auch die Erkenntnisse der statistischen Analyse zur Untermauerung und Erklärung der Ergebnisse der analytischen Kostenmodelle heranzuziehen sind. (O.V.: Entwurf des Berichtes der Bundesnetzagentur nach 112a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG. Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de)

1.7.3. Regulierungskonto

Die Bundesnetzagentur hält die Einführung eines Regulierungskontos für zweckmäßig. So können Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlich realisierten Absatzmengen, die zu einer Differenz zwischen zulässigen und tatsächlichen Erlösen führen, sichtbar gemacht werden. Durch diese Methodik können Mengenschwankungen abgefangen werden und wirken sich somit nicht direkt in einer volatilen[1] Preissetzungen aus. (O.V.: Entwurf des Berichtes der Bundesnetzagentur nach 112a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG. Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de)

[...]


[1] Volatilität = Preisschwankungen innerhalb kurzer Zeitspannen

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Chancen der Anreizregulierung
Université
University of Applied Sciences Zwickau
Cours
Ver- und Entsorgungsmanagement
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
27
N° de catalogue
V65740
ISBN (ebook)
9783638582438
ISBN (Livre)
9783638646215
Taille d'un fichier
1069 KB
Langue
allemand
Mots clés
Chancen, Anreizregulierung, Ver-, Entsorgungsmanagement
Citation du texte
Andre Blechschmidt (Auteur), 2006, Chancen der Anreizregulierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65740

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