Aufwachsen in der BRD - Eine qualitative Fallstudie über einen Aussiedlerjugendlichen


Mémoire (de fin d'études), 2005

105 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aussiedler in der Bundesrepublik
2.1 Rechtliche Stellung der Aussiedler
2.2 Zur Geschichte der Aussiedler
2.3 Ausreisemotive
2.4 Integration jugendlicher Aussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten
2.4.1 Die Bedeutung der Familie im Integrationskontext
2.4.2 Die ersten Freundschaften
2.4.3 Ausbildungs- und Schulsituation
2.4.4 Die Sprache als Voraussetzung für die Integration
2.4.5 Die Bedeutung von Wohnumfeld und Wohnverhältnissen für die Integration
2.4.6 Drogenproblematik
2.4.7 Das wachsende Konfliktpotential
2.5 Schlussfolgerungen

3. Festlegung der Forschungsmethodik
3.1 Qualitative Forschungsmethoden
3.1.1 Fokussierte Interview
3.1.2 Das narrative Interview
3.1.3 Teilnehmende Beobachtung
3.1.4 Fotografie
3.1.5 Subjektive Landkarte
3.2 Eigene methodische Vorgehensweise
3.2.1 Auswahl der Methoden
3.2.2 Schwierigkeiten während der methodischen Vorgehensweise
3.3 Auswertung der Untersuchungsergebnisse

4. Das gewonnene Material der Fallstudie
4.1 Portrait von Sergej
4.2 Kindheit in der ehemaligen Sowjetunion
4.2.1 Der familiäre Kontext
4.2. 2 Wirtschaftliche Situation der Familie in der ehemaligen Sowjetunion
4.2.3 Sergejs Freizeitverhalten in der ehemaligen UdSSR
4.3 Aufwachsen in der Bundesrepublik Deutschland
4.3.1 Übersiedlung nach Deutschland
4.3.2 Die Sprachbarriere
4.3.3 Die Erziehungskontroverse
4.3.4 Freunde
4.3.5 Die gewonnene Freizeit
4.3.6 Beziehungen zum anderen Geschlecht
4.3.7 Schulische Leistungen
4.3.8 Suchtproblematik
4.3.9 Der Umgang mit Gewalt
4.3.10 Konsumverhalten

5. Analyse des gewonnenen Materials
5.1 Ankunft in der Bundesrepublik
5.2 Sergejs Stellung in der Familie
5.3 Entstehung einer neuen Szene
5.4 Ich spreche Deutsch-Ich bin jetzt in Deutschland
5.5 Zukunftsperspektiven

6. Resümee

Literaturliste

Erklärung zur Urheberschaft

1. Einleitung

Seit 1950 sind über vier Millionen Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern in die Bundesrepublik gekommen. Bis Mitte der achtziger Jahre verlief ihre Integration erfolgreich, während in den neunziger Jahren eine Reihe von Entwicklungen und Veränderungen der Eingliederungssituation die Integration bestimmte (vgl. Information zur politischen Bildung 2000, S. 36). Da viele Aussiedler aus Ländern mit Modernisierungsrückständen und traditionellen Verhältnissen stammten und diese nicht aufgeben wollten, wurden sie von der einheimischen Bevölkerung als Fremde wahrgenommen. Mit der Zeit sank die Akzeptanz der Aussiedler in der Gesellschaft. Vorurteile und Unmut ihnen gegenüber breiteten sich immer weiter aus (vgl. Meister/Sander 2000, S. 114).

Auf die steigende Brisanz der fehlenden Integration reagierte die Bundesregierung mit der Einführung des Kriegsfolgebereinigungsgesetzes und der Änderung des Wohnraumgesetzes. Außerdem verpflichtete sich das Bundesverwaltungsamt, jährlich höchstens 220.000 Aussiedler in der Bundesrepublik aufzunehmen (vgl. Blahusch 1992, S. 170). Um dieses Versprechen halten zu können, wurde 1996 ein zusätzlicher Sprachtest im Aufnahmeverfahren integriert, welcher im Herkunftsland von den Vertretern des Bundesverwaltungsamtes durchgeführt wurde und bei Nichtbestehen nicht wiederholt werden konnte.

Auch wenn die Zahl der einreisenden Aussiedler aufgrund der oben beschriebenen Maßnahmen in den letzten Jahren stark zurückging, tauchen viele Aussiedlerjugendliche immer wieder durch negative Schlagzeilen in der Presse auf. Überwiegend handelt es sich um Raubüberfälle, Körperverletzungen sowie starken Drogen- und Alkoholmissbrauch (vgl. taz 2004; vgl. wams 2005).

Wie weit haben sich die Aussiedler in die Gesellschaft, ins deutsche Bildungssystem und die Berufswelt integriert? Halten sich Aussiedlerjugendliche nach einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland immer noch für „Fremde“? Stehen diese immer noch unter einem besonderen Assimilationsdruck, der sie von anderen Zuwanderern unterscheidet (vgl. Lingau 2000, S. 11)? Fühlen sich Aussiedlerjugendliche immer noch zwischen zwei Kulturen hin und her gerissen? Und werden sie von der Gesellschaft gezwungen sich für eine der beiden zu entscheiden? Welche Rolle spielen die Eltern und ihre traditionelle Erziehung bei der Integration ihrer Kinder?

Um die oben genannten Fragestellungen kritisch zu beleuchten, zu hinterfragen und beantworten zu können, wird in der folgenden Arbeit der Alltag eines Aussiedlerjugendlichen mit Hilfe wissenschaftlicher Mittel untersucht. Die gewonnenen Ergebnisse werden in der vorliegenden Arbeit deskriptiv dargestellt, wobei ausgewählte Inhalte interpretiert werden.

Im Rahmen der oben dargestellten Fragestellung wurde eine qualitative Fallstudie, die Einblicke in biographische und soziale Prozesse eines Aussiedlerjugendlichen ermöglicht, durchgeführt. Eine solche Fallstudie setzt die gewonnenen Einblicke aus der pädagogischen Praxis mit vorhandenen allgemeinen Wissensbeständen in Beziehung (vgl. Fathe 1997, S. 64). Hierbei wird geprüft, welche Aspekte des Falls durch die Wissensbestände heraus erklärbar und welche Aspekte der Wissensbestände aus diesem Fall zu differenzieren und gegebenenfalls zu korrigieren sind. Hinzu kommt, dass mit Hilfe einer methodisch kontrolliert durchgeführten Fallstudie die Vielschichtigkeit des erzieherischen Geschehens genau beschrieben werden kann, und aus den Besonderheiten des Einzelfalls allgemeine Schlussfolgerungen gezogen werden können (vgl. Fischer 1982, S.67).

In Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird der Lebensalltag eines Aussiedlerjugendlichen, der sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhält, untersucht. Dabei werden verschiedene Aspekte, wie Freizeitverhalten, Bedeutung der Familie und Freundschaften im Integrationskontext, Konsumverhalten, Rolle der Schule usw. aufgegriffen.

Die Auswahl des Probanden führte allerdings bereits zu Anfang der Untersuchung zu Schwierigkeiten. Die Fragestellung legt nah, einen bereits auffälligen Jugendlichen zu befragen, da er so in die Zielgruppe dieser Studie einzuordnen wäre. Hier muss jedoch der Einwand von Merkens berücksichtigt werden, der zu bedenken gibt, dass verhaltensauffällige Jugendliche oft mehr Aufmerksamkeit erhalten, so dass ihr Verhalten meist vorhersehbar ist (vgl. Merkens 2000, S. 306).

Um dieses Problem zu umgehen, wurde für die vorliegende Fallstudie ein siebzehnjähriger Aussiedlerjugendlicher aus der ehemaligen Sowjetunion, der noch in keiner Weise auffällig geworden ist, ausgesucht. Der Jugendliche erfüllte alle für die Untersuchung notwendigen Voraussetzungen, wie zum Beispiel Herkunft, Aufenthaltsdauer usw.. Besonders wichtig dabei waren seine Deutschkenntnisse, da alle Interviews in der deutschen Sprache durchgeführt wurden, damit es bei der Analyse zu keinen sprachlich bedingten Missverständnissen kommen konnte. Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Namen und Orte anonymisiert wurden.

Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in einen theoretischen und einen praxisbezogenen Abschnitt. Im zweiten Kapitel wird der momentane Forschungsstand bezüglich der Aussiedlerproblematik beschrieben. Hierbei werden die Geschichte der Deutschstämmigen, ihre rechtliche Stellung und die Integrationsproblematik näher beleuchtet. In Kapitel drei wird das Untersuchungsdesign mit den notwendigen Forschungsmethoden vorgestellt. Dabei werden die angewandten Methoden besonders erörtert. Außerdem werden Vorteile und Nachteile der qualitativen Forschung diskutiert. Das vierte Kapitel hat einen empirischen Charakter. Hier wird das gewonnene Material anhand ausgewählter Aspekte deskriptiv dargelegt. In Kapitel fünf werden bestimmte Punkte anhand der Inhaltsanalyse interpretiert. Dabei werden die Integrationsfacetten des befragten Jugendlichen mit der wissenschaftlichen Literatur abgeglichen. Im sechsten und letzten Kapitel werden sowohl die Forschungsmethode an sich als auch die Ergebnisse der Studie diskutiert, kritische Fragen aufgeworfen und Lösungen für eine erfolgreiche Integration der Aussiedlerjugendlichen vorgeschlagen.

2. Aussiedler in der Bundesrepublik

Im deutschsprachigen Raum hat es seit der frühen Neuzeit die verschiedensten Formen von grenzüberschreitenden Wanderungen gegeben. Oft waren die Bürger aufgrund von Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Schwierigkeiten gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen. Die Migration von Deutschen ins Ausland oder Ausländern nach Deutschland hat die deutsche Geschichte und Begriffe wie Aus-, Ein-, Flucht-, Binnen-, Arbeits- und Zwangswanderung geprägt. Demnach könnte der Umgang der Deutschen mit Fragen der Zuwanderung aufgeklärt und tolerant sein (vgl. Bade/Oltmer 2004, S. 5f.). Doch die Zuwanderungsgruppen erfahren immer häufiger Unverständnis und Intoleranz seitens der einheimischen Bevölkerung, die unter anderem auf Unwissenheit und der momentanen schlechten Wirtschaftslage beruht.

Seit Mitte der 50er Jahre kommen Aussiedler aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Bis Mitte der 90er Jahre wurden ihre Aufnahme und Integration von der Öffentlichkeit kaum beachtet. Erst als 1988 die Zahl der Aussiedler sprunghaft zunahm, wurde das Problem zunächst in den Medien, später in der Wissenschaft diskutiert (vgl. Dietz 1995, S.123).

Insgesamt sind Aussiedler eine ökonomisch, sozial und religiös vielgestaltige Gruppe. Insbesondere unterscheiden sie sich nach Herkunftsländern, nach dem Datum der Einwanderung ihrer Vorfahren und nach Art und Grad der Unterdrückung ihres „Deutschtums“ (vgl. Bade 1990, S. 134). Um Missverständnisse und weitere Spannungen zwischen den Aussiedlergruppen zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass folgende Arbeit sich ausschließlich mit Aussiedlern aus den ehemaligen UdSSR–Staaten, in der Literatur auch als Russlanddeutsche bekannt, beschäftigt.

Im folgenden Abschnitt wird die rechtliche Stellung, sowie die Definition des Aussiedlerstatus erläutert. Um die Stellung der Aussiedler als Rückwanderer nachvollziehen zu können, wird zunächst ein geschichtlicher Rückblick erstellt. Abschließend werden Integrationsmerkmale der Russlanddeutschen und deren Problematik erörtert.

2.1 Rechtliche Stellung der Aussiedler

Die Gruppe der Aussiedler aus Polen, Rumänien und der ehemaligen Sowjetunion stellt seit den 70er Jahren die größte Gruppe der Einwanderer in Deutschland dar. Voraussetzungen, um als Aussiedler anerkannt und Rechte, Vergünstigungen und Eingliederungshilfen in Anspruch nehmen zu können, sind sowohl der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der deutschen Volkszugehörigkeit als auch der Nachweis der Vertriebeneneigenschaft (vgl. Blahusch 1992, S. 168). Das bedeutet, dass Volksdeutsche oder Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit, die von der sowjetischen Armee während oder nach dem Krieg aus ihren Siedlungen vertrieben wurden und/oder ein Kriegsfolgenschicksal erlitten haben, in die Bundesrepublik einreisen dürfen.

Der entsprechende Grundsatzartikel lautet:

„Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“ (Malchow/Tayebi/Brand 1990, S. 56).

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann anhand der Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde, nachgewiesen werden. Die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen diejenigen, die sich in ihrer Heimat trotz Widrigkeiten zum deutschen Volkstum bekannt haben und dieses mit Hilfe der Sprache, Erziehung und Kultur beibehielten. Deutsche Volkszugehörige, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kommen überwiegend aus den deutschen Siedlungsgebieten in der ehemaligen Sowjetunion, Rumänien und Polen (vgl. Blahusch 1992, S. 170; vgl. Malchow/ Tayebi/Brand 1990, S. 56f.).

Die Bundesregierung übernimmt die Verantwortung für deutsche Landsleute, indem sie Eingliederungshilfen, die im Bundesvertriebenengesetz, im Lastenausgleichsgesetz sowie in den Eingliederungsprogrammen der Bundesregierung von 1976 und 1988 festgelegt sind, erteilt. Die Aufnahme der Aussiedler hatte in den 80er Jahren auch einen politischen und wirtschaftlichen Charakter. Betrachtet man die demographische Entwicklung in Deutschland, stellt man fest, dass es immer mehr Rentner und immer weniger Geburten gibt. Die Bundesregierung nahm an, dass Aussiedler eine dauerhafte Entlastung für die Renten- und Krankenversicherung darstellen würden. Da unter vielen Aussiedlern, die Anfang der 80er Jahre einreisten, ein Bauboom und ein steigendes Konsumverhalten ausbrachen, ging man davon aus, dass sie die Konjunktur langfristig ankurbeln würden.

Als Anfang der 90er Jahre die Zahl der Aussiedler sprunghaft stieg, geriet die rechtliche Grundlage der Aussiedleraufnahme in die öffentliche Diskussion. 1993 erließ die Bundesregierung das Kriegsfolgen-bereinigungsgesetz. Dieses lehnt an der Annahme eines kollektiven Kriegsfolgenschicksals und fordert einen entsprechenden Nachweis von jedem Antragsteller/in. Diese Regelung gilt für alle Herkunftsländer mit Ausnahme von Deutschen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. „Parallel erfolgten weit reichende Reduzierungen der Eingliederungsleistungen, die mit hohen Zuwanderungszahlen und leeren Haushaltskassen begründet wurden“ (vgl. Information zur politischen Bildung. S. 36).

Aufgrund des Kriegsfolgen-Bereinigungsgesetzes und der Einführung des Sprachtests sank die Zahl der einreisenden Aussiedler auf 35.000 (vgl. Spiegel 2006, Nr.3). Dies wiederum beunruhigte die Politiker, da viele Aussiedler oft treue Wähler einer bestimmten Partei sind. Aus parteipolitischen Gründen schlug Bayerns Innenminister G. Beckstein im Februar 2004 vor, die Sprachtestreglung zu lockern oder gar abzuschaffen, da im letzten Jahr fast 40% der bereitwilligen Aussiedler daran scheiterten (vgl. Spiegel 2006, Nr. 3, S 28). An dieser Diskussion wird deutlich, dass die Aussiedlerfrage zwar öffentlich diskutiert wird, dabei jedoch Integrationsfragen kaum beachtetet werden.

2.2 Zur Geschichte der Aussiedler

Anfang des 18. Jahrhunderts öffnete Zar Peter der Große die Grenzen Russlands nach Westen. Kurze Zeit später kamen die ersten Deutschen nach Moskau und Sankt Petersburg. Es waren überwiegend von dem Zar angeworbene Offiziere, Wissenschaftler, Ärzte, Baumeister und Handwerker (vgl. Malchow/Brand 1990, S. 17).

Daraufhin erfolgten 1763 bzw. 1804 Einladungsmanifeste von Katharina II. Diese garantierten allen Einwanderern aus dem Deutschen Reich religiöse und soziale Privilegien, wie zum Beispiel Selbstverwaltung, Steuerfreiheit bis zu 30 Jahren, Religionsfreiheit und die Befreiung vom Militärdienst (vgl. Schwind 2005, S. 509; vgl. Malchow/Brand 1990, S. 17 f.). Zwischen 1764 und 1767 wanderten ca. 28.000 Personen aus Württemberg, Baden, Hessen, Schwaben, dem Elsaß, Rheinland, aus der Pfalz und Westpreußen nach Russland ein. Die Einwanderer stammten aus verschiedenen Schichten und brachten unterschiedliche Qualifikationen mit. Unter anderem kamen Unternehmer aller Art, Manufakturisten, Handwerker, Gewerbetreibende, Bauern sowie persönlich von Katharina II. eingeladene Geistes- und Naturwissenschaftler nach Russland (vgl. Pinkus/Fleischhauer 1987, S. 37). Die deutschen Zuwanderer hofften auf verbesserte Lebensgrundlagen, autonome Siedlungen und Arbeit. Die kaiserliche Regierung Russlands strebte durch die Vermehrung der Arbeitskräfte wirtschaftliches Wachstum an.

Ein Teil der Einwanderer wurde in der Nähe von Sankt Petersburg angesiedelt, der Rest war für die Kolonialisierung der Wolgasteppen in der Nähe der Stadt Saratow bestimmt. Dort wurden insgesamt 104 Kolonien gegründet (vgl. Information zur politischen Bildung 2000, S. 16).

1784 gelang es Katharina II. in mehreren Feldzügen die Türkei zu besiegen und somit die gesamte Nordküste des Schwarzen Meeres zu sichern. In diesem Gebiet entstanden bereits 1785 die ersten deutschen Kolonien. Die Einwanderer kamen aus Danzig und Westpreußen.

Jedoch blieb die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonien in den ersten Jahrzehnten hinter den Erwartungen der Regierung zurück. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts kam es zu einer rapiden Steigerung der Produktion. Gleichzeitig wurden viele Kolonien von ihrer ausschließlich landwirtschaftlichen und handwerklichen Produktion auf Manufaktur- und Industrieproduktion umgestellt (vgl. Pinkus/Fleischhauer 1987, S. 42).

1804 forderte Zar Alexander I. die Deutschen auf, nach Russland zu kommen und sich entweder in den schon vorhandenen Kolonien anzusiedeln oder weitere zu gründen. In diesen bestanden bereits große kulturelle und wirtschaftliche Zentren; es wurden deutsche Zeitungen herausgegeben, eine Kirchenstruktur aufgebaut, deutsche Schulen, sowie Armen-, Kranken- und Waisenhäuser gegründet.

1856, nach der Niederlage Russlands im Krimkrieg, wurden mehrere Reformen beschlossen, die auch deutsche Kolonisten betrafen. So wurden die Selbstverwaltung und die Wehrpflichtbefreiung aufgehoben. 1891 wurde das deutsche Schulwesen `russifiziert` und versucht, eine gesetzliche Grundlage für die Verdrängung russischer Untertanen deutscher Volkszugehörigkeit zu schaffen (vgl. Dolde 2002, S. 146).

Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges wurden aus Angst, die Kolonisten würden die deutschen Truppen unterstützen, die so genannten Liquidationsgesetze erlassen. Diese besagten, dass alle Deutschen, die innerhalb eines Streifens von 100-150km Breite östlich der Westgrenze wohnten, aus- bzw. umgesiedelt werden sollten und ihr unbewegliches Vermögen zu enteignen sei (vgl. Malchow/Brand 1990, S.27). Wirtschaftlicher Zusammenbruch und Deportationen von ca. 50.000 Kolonisten aus Wolhynien nach Sibirien waren die Folgen. Russlanddeutsche Soldaten aus der Zarenarmee wurden von der deutschen Front an die türkische verlegt. Erst der Ausbruch der Oktoberrevolution verhinderte weitere Deportationen.

Nach der Oktoberrevolution 1917 kam es zu einem jahrelangen Bürgerkrieg. Die Gebiete um deutsche Kolonien an der Wolga und in der Ukraine wurden umkämpft. Infolge des Krieges und aufgrund schlechter Lebensmittelbeschaffungsmaßnahmen kam es zu Hungersnot. Die Kolonien im Ural, Sibirien, Kasachstan und im Kaukasus befanden sich längere Zeit im Machtbereich der ` weißen Armee `. Die Ukraine wurde von den Österreichern besetzt. Die Kolonien in Bessarabien gingen nach der Besatzung an Rumänien über (vgl. Dietz/Hilkes 1992, S. 17f.).

Im Zuge der Nationalitäten- und ökonomischen Politik erfuhr die Selbstverwaltung der Wolgadeutschen 1924 eine Aufwertung. Das Gebiet der Wolga-Kolonien wurde zur „Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen“ erklärt. Die Wolgarepublik wurde zum politischen und ökonomischen Zentrum, das für die Identitätsbildung der ansässigen deutschen Bevölkerung von herausragender Bedeutung war (vgl. Schwind 2005, S. 509; Dietz/Hilkes 1992, S. 18). Nicht nur in der Landwirtschaft nahm die Wolgarepublik einen führenden Platz in der UdSSR ein. Auch das kulturelle Leben der Wolgadeutschen erreichte ihren Höhepunkt. Deutsche Schulen, Verlage und Theater wurden eröffnet. Ebenfalls wurden deutsche Fachhochschulen und Hochschulen gegründet.

1928 begann auf Befehl Stalins die Zwangskollektivierung. Ehemals wohlhabende Bauern wurden enteignet und zusammen mit ihren Familien in den Hohen Norden, nach Sibirien und in die Trockensteppen Mittelasiens verbannt. Viele haben die Deportationen nicht überlebt. Etwa 6.000 Bauern konnten über Deutschland nach Übersee ausreisen.

Von der Machtübernahme der NSDAP in Deutschland waren auch Deutschstämmige in Russland betroffen. Aus Angst vor Kollaboration der Deutschen mit der einmarschierenden Wehrmacht wurde eine Deportation aller im westlichen Teil der Sowjetunion lebenden Deutschstämmigen nach Sibirien und Mittelasien angeordnet (vgl. Malchow/Brand 1990, S. 28). Am 28.8.1941, kurze Zeit nach dem Überfall der deutschen Truppen, wurde von dem Obersten Sowjet der UdSSR ein Erlass zur Übersiedlung aller Deutschen aus den Wolgarayons unterschrieben (vgl. Information zur politischen Bildung 2000, S. 21). Dieser hatte folgenden Wortlaut:

„Entsprechend glaubwürdigen Nachrichten der Militärbehörden befinden sich in den Wolgagebieten unter der dortigen Bevölkerung Tausende und Zehntausende von Diversanten und Spionen, die auf ein von Deutschland zu gebendes Signal Sabotageakte in den von den Wolgadeutschen besiedelten Gebieten auszuführen haben. Keiner der im Wolgagebiet ansässigen Deutschen hat den Sowjetbehörden die Anwesenheit so einer großen Zahl der Diversanten und Spionen gemeldet; infolgedessen verbirgt die deutsche Bevölkerung an der Wolga die in ihrer Mitte befindliche Feinde des Sowjetvolkes und der Sowjetmacht“ (Dietz/Hilkes 1992, S. 24).

Die Behörden beschlagnahmten alle deutschen Wohnhäuser, samt Vieh und Inventar. Die gesamte Bevölkerung der Wolgagebiete wurde nach Osten, vor allem nach Kasachstan, Kirgisien, in die Altairegion und nach Sibirien transportiert. Bei dem Transport kam von den ca. 1 Million Deutschen, etwa ein Viertel um. Die Deportierten durften ihren Aufenthaltsort nicht verlassen und standen unter der Aufsicht der russischen Kommandantur. Das Sprechen der deutschen Sprache und die Ausübung ihrer Religion wurden verboten. Die arbeitsfähigen Männer und Frauen wurden zur Arbeitsarmee einberufen. Sie wurden beim Bau von Industrieanlagen und Bahnlinien, in Bergwerken und Munitionsfabriken eingesetzt. Die Verhältnisse, unter denen sie leben mussten, glichen einem Strafgefangenenlager. Viele Russlanddeutsche sind in den Arbeitslagern ums Leben gekommen.

Im westlichen Teil der Sowjetunion entkamen viele Deutsche der Deportation, da die Wehrmachtstruppen dort bereits 1943 einmarschierten. Sie wurden von der deutschen Wehrmacht nach Warthgau (Westpolen) oder Ober- und Niederschlesien umgesiedelt. Bereits 1945 wurde Warthgau von der sowjetischen Armee besetzt; die Zivilbevölkerung konnte nicht mehr flüchten und wurde nach Mittelasien deportiert (vgl. Pinkus/Fleischhauer 1987, S. 285).

Nach Kriegsende befanden sich ca. 150.000 Russlanddeutsche in den westlichen Besatzungszonen. Etwa die Hälfte von ihnen wurde von den Westmächten an die sowjetischen Alliierten ausgeliefert und in die UdSSR zurückgebracht. Dort wurden sie zu lebenslänglicher Verbannung und Zwangsarbeit verurteilt.

Erst 1955 wurde das strenge Regime der Sondersiedlungen aufgehoben und die Insassen konnten ihre Aufenthaltsorte verlassen. Allerdings konnten sie nicht in ihre alte Heimat zurückkehren und bekamen auch keine Entschädigung für ihr 1941/42 enteignetes Eigentum. Von ihren Mitbürgern wurden Russlanddeutsche für Feinde und Spione gehalten. Im öffentlichen und beruflichen Leben wurden sie diskriminiert. In den Schulen wurden viele deutschstämmige Schüler als „Nazis“ beschimpft und von Lehrern benachteiligt.

Das Fehlen von deutschen Zeitungen, Schulen und Kirchen in den wiederbesiedelten Gebieten führte zu einer zunehmenden Russifizierung. Deutschstämmige wurden gezwungen, die russische Sprache zu lernen, um arbeiten oder in die Schule gehen zu können.

Seit 1957 versuchte die deutsche Bevölkerung in der UdSSR vergeblich, die russische Regierung vom Wiederaufbau der Autonomen Wolgarepublik zu überzeugen. Die entstandene Autonomiebewegung entsandte 1965 zwei Delegationen zu Verhandlungen mit der russischen Staatsführung. Ihre Ablehnung führte zu einer Resignation und einer Ausreisewelle in den 70er Jahren. Von 1950-1986 erhielten nur 264 Personen pro Jahr eine Ausreisegenehmigung.

Mit der Ära Gorbatschows, auch Perestroika-Glasnost-Ära genannt, wurden sowohl die Ausreisegesetze liberalisiert, als auch die Debatte um die Wiederherstellung der Autonomen Wolgarepublik fortgesetzt. Dies führte zu einem hohen Anstieg der Aussiedlerzahlen. Seit 1989 sind ca. 3.000.000 Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Doch auch in der Debatte um den Wiederaufbau gab es Fortschritte. 1991 unterzeichnete Helmut Kohl gemeinsam mit Boris Jelzin eine Erklärung „zur Wiederherstellung der Republik der Deutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga “ (Information zur politischen Bildung 2000, S. 25).

Seit 1999 gehen die Zahlen der Antragsteller zur Ausreise sowie der Aussiedler stark zurück. 1993 kamen 207.347 Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland, im Jahr 2000 waren es nur 8.775. Der Wunsch nach Aussiedlung wird durch die neuen rechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel das Wohnraumzuweisungsgesetz, die Kürzung der Sozialhilfe und die Einführung der Sprachtests, schwächer. Hinzu kommt, dass viele der zurückgebliebenen Deutschstämmigen in der ehemaligen Sowjetunion überaltert und nicht mehr in der Lage sind, auszuwandern (vgl. Ohliger 2002, S. 2 f.).

2.3 Ausreisemotive

Seitdem die Zahl der Aussiedler in der Bundesrepublik gestiegen ist, wird in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage nach den Ausreisegründen diskutiert. Dabei wird den Aussiedlern oft Wirtschaftsflucht vorgeworfen (vgl. Dietz 1995, S. 105).

Die Ausreisemotive hängen jedoch von dem Emigrationszeitpunkt und dem Alter der Aussiedler ab. Bei Aussiedlern, die vor 1990 eingereist sind, war das häufigste angegebene Motiv für die Ausreise, der Wunsch „als Deutscher unter Deutschen“ zu leben. Dabei sollte man beachten, dass viele Aussiedler grundverschiedene Vorstellungen von Deutschland und „Deutschtum“ haben. „Deutschtum“ bedeutet in den Herkunftsgebieten die von Generation zu Generation weitervererbten, lange lebendigen, heute zum Teil noch in Mundart greifbaren Traditionen, die Anlass für Verfolgung, Vertreibung und Unterdrückung waren (vgl. Bade 1990, S. 137). In der Bundesrepublik hoffen viele Aussiedler, diese Traditionsmuster wieder zu finden und ohne Befürchtungen weiter leben zu können.

Im Gegensatz dazu nannten Aussiedler, die nach 1990 einreisten und im Rahmen einer bundesweiten Studie interviewt wurden, die Familienzusammenführung als wichtigstes Ausreisemotiv (vgl. Dietz 1995, S. 106). Diese Veränderung deutete auf die erfolgversprechenden Berichte bereits ausgewanderter Verwandter hin; die so genannte „Sogwirkung“. „Wenn alle fahren, fährt man auch. Keiner will der letzte sein“ (vgl. Malchow 1990, S. 53).

Bei der oben beschriebenen Befragung stellten die Forscher einen generationsbedingten Unterschied bei der Angabe der Ausreisegründe fest: Besonders die ältere Generation gab die Angst vor weiterer Verfolgung und Diskriminierung der Deutschen im Osten als einen der wichtigsten Ausreisegründe an (vgl. Dietz 1995, S. 106; Malchow 1990, S. 52). Diese Angst wurde durch den Zusammenbruch der Sowjetunion verstärkt. In vielen asiatischen Ländern wie Kasachstan, Usbekistan usw. wurde die Staatssprache „Russisch“ abgeschafft und die traditionelle Sprache wieder eingeführt. Um weiterhin in diesen Ländern leben zu können, war die Bevölkerung gezwungen eine weitere Sprache zu lernen.

Aufgrund der massiven Veränderungen in ihren Herkunftsländern sah die Eltern-Generation hier keine Zukunftsperspektive für sich und ihre Kinder. Eine bessere Zukunft erhofften sie sich im „goldenen Westen“, dem vermeintlichen Sinnbild für Freiheit, Wohlstand und Demokratie (vgl. Dittrich 1991, S. 91; vgl. Malchow 1990, S. 53). Die jüngere Generation nannte überwiegend wirtschaftliche und politische Gründe für die Ausreise. Sie träumten von einer besseren Zukunft.

Nicht zuletzt spielten bei der Ausreiseentscheidung auch die katastrophalen Lebensumstände in den Herkunftsländern eine große Rolle. Viele der Aussiedler, die aus der Stadt stammen, wohnten auf engem Raum. In den ländlichen Gebieten war zwar Wohnraum vorhanden, dafür war es schwierig Lebensmittel zu beschaffen. In vielen Dörfern und Kolchosen existierten Lebensmittelkarten, in denen festgesetzt wurde, wieviel Gramm Butter, Fleisch und weitere Lebensmittel pro Person erlaubt waren (vgl. Malchow 1990, S. 162).

Viele Autoren sind sich einig, dass man nicht nur von einem Ausreisemotiv sprechen kann, es ist es eher ein Zusammenschluss mehrerer Faktoren. Hinzu zählen das Heimweh nach deutscher Kultur sowie, die politische, ethnische und ökonomische Situation in den Herkunftsländern (vgl. Dietz 1995, S. 107).

2.4 Integration jugendlicher Aussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten

Bevor man über Integration spricht, sollte man den Begriff definieren. Das lateinische Wort „integer“ bedeutet „unversehrt“, „heil“, „ganz“. „Integration“ meint den Einigungsprozess von Teilen zu einer sie umfassenden Einheit (vgl. Ackermann1990, S. 14). Ursprünglich wurde der Begriff „Integration“ in der Mathematik verwendet und erst später von den Geisteswissenschaften übernommen. Jede Wissenschaft versuchte einen eigenen Definitionsbegriff zu finden.

Integration aus soziologischer Sicht bezeichnet die Aufnahme von zuwandernden Gruppen in die Sozialstruktur eines bestehenden gesellschaftlichen Systems und ist ein binärer Vorgang zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Zuwanderern (vgl. Dietz 1995, S. 114). Das bedeutet, dass beide Gruppen (hier: die Aussiedler und die Einheimischen) während des Integrationsprozesses einem soziokulturellen Wandel unterliegen. Diese Definition wird von vielen Wissenschaftlern gebraucht, um die Eingliederung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Aussiedlern in die bundesrepublikanische Gesellschaft zu beschreiben (vgl. Ackermann 1990, S. 14).

Bei der Integration der Aussiedler spielen viele Faktoren, wie zum Beispiel Ausreisemotive, wirtschaftliche Situation, aber auch das Alter mit. Etwa 40% der Aussiedler sind bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik jünger als 20 Jahre (vgl. Dietz 1999, S. 156). Aus entwicklungspsychologischer Sicht befinden sich diese Jugendlichen in einer Phase des persönlichen Umbruchs und der Ablösung vom Elternhaus, in der so genannten Pubertätsphase. Im Vordergrund dieser Phase steht die Entwicklung der Persönlichkeit, sozialer Beziehungen und Identität (vgl. Merkens 1996, S. 13). Im Laufe der Pubertät muss sich jeder Jugendliche mit seiner Familie, seinem Beruf und seinen Weltanschauungen identifizieren. Er muss seine Identität selbst entwerfen und seinem Leben einen Sinn geben. Dabei wird er besonders von ambivalenten Gesellschaftsstrukturen und Modernisierungsprozessen beeinflusst (vgl. Hafeneger 1996, S. 153).

Genau während dieser Phase werden Aussiedlerjugendliche aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen und oft gegen ihren Willen von den Eltern nach Deutschland mitgenommen. Die Aussiedlung bedeutet für sie eine erzwungene biographische Diskontinuität. Das eigene Ich der Aussiedlerjugendlichen wird im Normen- und Wertesystem der Aufnahmegesellschaft in Frage gestellt und die Identitätsbildung beeinträchtigt (vgl. Bayer 1996, S. 150f.).

Die Frage der Identität beinhaltet gleichzeitig die Frage nach der Zugehörigkeit. Doch genau diese Frage überfordert die jugendlichen Aussiedler. Sie verlassen ihren Geburtsort, dem sie sich verbunden fühlen, und kommen in einer Gesellschaft an, die ihnen fremd ist (vgl. Hallermann 1991, S. 112).

Die Eingewöhnung und Integration fällt Aussiedlerjugendlichen allen Anzeichen nach schwer. Bei den meisten von ihnen hat bei der kognitiven, psychosozialen und emotionalen Entwicklung die deutsche Herkunft keine Rolle gespielt (vgl. Slawatycka 1991, S. 95). Ihre Kenntnis der deutschen Sprache ist gering, ihre Schul- oder Berufsausbildung wird in Deutschland oft nicht anerkannt. Sie sind mit der entstandenen Situation überfordert. Einerseits wird von ihnen eine schnelle und reibungslose Integration verlangt, andererseits wurde ihre Identitätsbildung im wichtigsten Entwicklungsstadium vehement unterbrochen, so dass sie sich zunächst neu orientieren müssen (vgl. Dietz 1996, S. 128).

Rakhkochkine unterteilt den Integrationsprozess von Aussiedlerjugendlichen in drei Phasen:

- Die Bewältigung der Fremdheit: Das Kennenlernen der Umwelt und der ersten einheimischen Personen; die Überwindung des Anpassungsschocks; Entwicklung von Überlebenstechniken (Dauer: Zwei bis drei Monate)
- Der Aufbau der inneren Bereitschaft zum aktiven Handeln: Entwicklung und Bildung der wichtigsten Voraussetzungen zum aktiven Handeln (Dauer: Ein bis zwei Jahre)
- Die eigentliche Integration: Die Abhängigkeit von den Landsleuten lässt nach; die ersten Sprachkenntnisse ermöglichen den Zugang zu den Medien; die angeeigneten Kenntnisse und angenommenen Werte werden überprüft und revidiert; der Einfluss der Lehrer und Mitschüler spielt dabei eine große Rolle (vgl. Rakhkochkine 1997, S. 11).

Für den Integrationsprozess erweisen sich Sprache, Eingliederung in die Schule, Akzeptanz von Einheimischen und die Wohnverhältnisse als wesentliche Merkmale. Diese Faktoren werden im folgenden Abschnitt erläutert.

2.4.1 Die Bedeutung der Familie im Integrationskontext

In der ehemaligen Sowjetunion steht die traditionelle Familie im Mittelpunkt des sozialen Lebens. So wird Familienzusammenführung als eines der Ausreisemotive aufgeführt (vgl. Dietz 1996, S. 127). Der Familienverband hat in der Sowjetunion eine wirtschaftliche und soziale Bedeutung für die einzelnen Familienmitglieder. Eine hohe Kinderzahl bedeutet Zukunftssicherung und materielle Versorgung im Alter. Viele Aussiedler stammen aus ländlichen Gegenden, in denen die Großfamilie unter einem Dach oder zumindest in der nächsten Nachbarschaft wohnt. Die Großeltern helfen bei der Betreuung und Erziehung der Kinder, werden im Alter dafür aber ebenso von ihnen gepflegt, Probleme werden gemeinsam besprochen und gelöst. Dies betrifft auch die Entscheidung zur Übersiedlung nach Deutschland (vgl. Dietz 1999, S. 170).

Die engen familiären Bindungen bleiben auch nach der Übersiedlung nach Deutschland bestehen. Oft siedelt die Großfamilie geschlossen über und versucht, sich in der gleichen Stadt oder Siedlung niederzulassen. Dies führt oft zur Entstehung von „russischen Ghettos“.

Die durchschnittliche Aussiedler-Familie wird von autoritär-patriarchalischen und konservativen Werten geprägt und hält am traditionellen Rollenverhalten fest (vgl. Westphal 1999, S. 140). Dies bedeutet, dass der Mann in der Familie dominiert und als Hauptversorger angesehen wird. Die Frau übernimmt die Rolle der Hausfrau und Mutter. Aufgrund der autoritären patriarchalischen Erziehung sind viele Jugendliche autoritätsabhängig und müssen die Fähigkeit zu kritischem Denken erst erlernen (vgl. Ackermann 1990, S. 26).

Auffällig ist, dass auch die zweite Generation der Aussiedler, die in Deutschland aufgewachsen ist, meist immer noch die traditionellen Werte der Familie befürwortet, ihr einen hohen Stellenwert einräumt und sich ihr gegenüber verpflichtet fühlt. Viele Jugendliche haben den Wunsch, schon in jungen Jahren zu heiraten und eine Familie zu gründen, da für sie ein Leben ohne Familie keine Alternative darstellt (vgl. Kossolapow 1987, S. 203).

Eine wichtige Rolle im Familienkollektiv spielt im Herkunftsland die Großmutter. Sie gibt ihre Erfahrungen weiter, steht im besonderen Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Enkeln, kümmert sich um den Haushalt und wird von den restlichen Familienmitgliedern sehr geschätzt. In Deutschland verlieren die Großmütter ihre Autorität und werden von den Enkeln ‚eher belächelt’, da ihre Orientierungsmuster als altmodisch abgetan werden. Dies führt zu einem Rollen- und Funktionsverlust, was viele als „in die Isolation abgedrängt werden empfinden“ (Kossolapow 1987, S. 160).

Die enge Bindung und die traditionelle Rollenverteilung werden positiv, gleichzeitig aber auch negativ in der wissenschaftlichen Literatur bewertet. Einerseits stellt die Familie eine wirksame psychische und soziale Ressource dar, bietet zusätzlich Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche oder beim Hausbau. Andererseits kann die familiäre Einbindung beim Eintritt in die Ausbildung oder ins Berufsleben, sowie bei der sozialen Orientierung eine individuelle Entfaltung verhindern (vgl. Dietz 1996, S. 127/vgl. Dietz 1995, S.159).

Kurze Zeit nach der Ausreise können viele Eltern ihren Kindern oft keine Orientierungshilfe in der neuen Umgebung anbieten, da sie selbst überfordert sind. Dies führt zum Autoritäts- und Kompetenzverlust der Institution „Familie“. Sobald jugendliche Aussiedler pluralistische und individualistische Einstellungen der deutschen Gesellschaft übernehmen wollen, stoßen sie häufig auf Unverständnis, da nach der Wahrnehmung der Eltern in der Aufnahmegesellschaft die persönliche Freiheit zu hoch und der moralische Wert zu niedrig eingeschätzt werden (vgl. Dietz 1995, S. 160). Oft kommt es zu innerfamiliären Konflikten.

Trotz der Auseinandersetzungen bleiben jugendliche Aussiedler häufig den kollektiven Werten des familiären Zusammenseins verpflichtet (vgl. Dietz 1999, S. 171). Herwatz-Emden definiert die Familie als Raum, in welchem die sozialen und emotionalen Verunsicherungen der Jugendlichen durch emotionale Unterstützung aufgefangen werden müssen. Dementsprechend ist die Familie ein zentraler Ort der Identitätsfindung und -sicherung (vgl. Herwatz-Emden 1997, S. 4).

Die Befragung vom Osteuropa-Institut, München (1990) zeigt, dass russlanddeutsche Aussiedler auch nach einem langen Aufenthalt in Deutschland noch häufig familiäre und verwandtschaftliche Kontakte pflegen (vgl. Dietz 1995). Das Ergebnis verdeutlicht, dass die Familie langfristig einen hohen emotionalen Stellenwert im Leben der Aussiedler einnimmt.

2.4.2 Die ersten Freundschaften

Aussiedlerjugendliche berichten häufig, dass sie von der deutschen Bevölkerung in zunehmendem Maße als Fremde wahrgenommen werden. Sie fühlen sich in der Bundesrepublik nicht akzeptiert und willkommen (vgl. Dietz 1995, S. 169). Die Gründe dafür sind vielseitig: Einerseits sehen viele Bundesbürger Aussiedler als Wirtschaftsasylanten und Konkurrenten an, die nur aus materiellen Gründen nach Deutschland kommen, bereit sind, unter den Tariflöhnen zu arbeiten und ihnen so die Arbeitsplätze wegnehmen. Andererseits werden Aussiedler oft nicht als Deutsche angesehen, da sie über keine oder oft nur geringe Sprachkenntnisse verfügen und sich in der deutschen Gesellschaft und mit deutschen Gewohnheiten nicht auskennen (vgl. Malchow 1990, S. 75; vgl. Dietz 1995, S. 169).

Besonders die Bundesbürger aus unteren sozialen und benachteiligten Schichten kritisieren das Vorgehen der Bundesregierung bezüglich der Aussiedlerfrage und den zustehenden staatlichen Förderungen (vgl. Blahusch 1992, S. 179). Die Ablehnung der deutschen Bevölkerung gegenüber Aussiedlern schlägt mitunter in offene Feindseligkeit um; vereinzelt kam es bereits zu Brandanschlägen auf Wohnheime und Integrationslager als auch zu Auseinandersetzungen zwischen den einheimischen und Aussiedlerjugendlichen.

In Hinblick darauf, ist es für jugendliche Aussiedler zunehmend schwer geworden, Kontakte zu Jugendlichen anderer Ethnien zu knüpfen. Sie ziehen sich oft in die eigene Gruppe zurück, verbringen ihre Freizeit unter sich und nehmen an den Aktivitäten der einheimischen Jugendlichen nicht teil (vgl. Dietz 1995, S. 171). Für viele stellt die Gruppe bzw. Clique einen Ersatz für die ehemalige Heimat dar. Da viele über einen gemeinsamen kulturellen Hintergrund und ähnliche Lebensläufe verfügen, finden sie innerhalb der Gruppe Verständnis und Halt. Die Gruppe bietet Sicherheit, Stabilität und Raum zum Austausch von Problemen (vgl. Rakhkochkine 1997, S. 15).

Diese Aussage belegt auch die bundesweite Befragung (1996) vom Osteuropa-Institut in München. Hier gaben 54% der befragten Aussiedlerjugendlichen an, überwiegend Aussiedler im Freundeskreis zu haben. Die Kontakte zu den Einheimischen aus der Schule weiteten sich nicht auf die Freizeit aus (vgl. Dietz 1999, S. 171/vgl. Wehmann 1999, S. 223). Die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland beeinflusst demnach kaum Häufigkeit und Intensität der Kontakte zu den einheimischen Jugendlichen.

Die Cliquenbildung der Aussiedlerjugendlichen begründet Blahusch mit den Kontrasten im deutschen und sowjetischen Wertesystem (vgl. Blahusch 1992, S. 178). Aussiedlerjugendliche sind unter kollektiven Bedingungen aufgewachsen. Sie mussten kommunistische Ansichten vertreten, sich an traditionelle Regeln in der Familie halten, niemals das individuelle Denken in den Vordergrund stellen und strenge Umgangsformen beherrschen. Im Gegensatz dazu wird das deutsche Wertesystem durch seine Meinungsfreiheit und interessenorientiertes Handeln des Einzelnen bestimmt. Die Normen und Werte der Aufnahmegesellschaft und die des Herkunftslandes werden von den jungen Aussiedlern verglichen und reflektiert. Viele der bisher verfolgten Ziele und Denkmuster scheinen in der Aufnahmegesellschaft wertlos und überholt zu sein. Demzufolge wird das bisherige Handlungsmuster entweder neu definiert oder das Alte beibehalten. Blahusch ist der Meinung, dass die Integration schneller verlaufen würde, wenn Aussiedlerjugendliche ihr eigenes Wertesystem überdenken und sich neu orientieren würden (vgl. Blahusch 1992, S. 178).

Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der Aussiedlerfamilien können sich viele Jugendliche Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Kinobesuche, Reisen, Konzerte oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht leisten. Diese Tatsache erschwert die Kontaktaufnahme zu den einheimischen Jugendlichen und ist ein weiterer Grund für die Gruppenbildung jugendlicher Aussiedler.

Dietz stellt fest, dass das selbständige Organisieren der Freizeit vielen Aussiedlerjugendlichen unbekannt ist. In ihren Herkunftsländern war Freizeit ein Feld pädagogischer Einflussnahme, welches von den Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen und Jugendverbänden mitgestaltet wurde (vgl. Dietz 1999, S. 172). Die restliche knapp bemessene Freizeit bestand lediglich aus gegenseitigen Besuchen und dem alltäglichen Zusammensein auf der Straße. Außerdem hatten Jugendliche in ländlichen Gebieten aus Mangel an Angeboten oft nicht die Möglichkeit, ins Kino, ins Schwimmbad oder zu Konzerten zu gehen (vgl. Wehmann 1999, S. 223).

Wie schon im Herkunftsland legen viele Aussiedlerjugendliche auch in der Bundesrepublik einen hohen Wert darauf, ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Freunden zu verbringen. So trifft man Aussiedlergruppen eher beim Zusammensein auf der Strasse als im Kino oder Cafe.

Auffallend im Freizeitverhalten von Aussiedlerjugendlichen sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede. Während sich Jungen vorwiegend auf der Straße oder bestimmten öffentlichen Plätzen aufhalten, bleiben junge Aussiedlerinnen eher allein zu Hause. Dieses Verhalten führt ebenfalls zu Isolation und Vereinzelung.

In den letzen Jahren fallen Aussiedlercliquen immer wieder durch übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum, durch Vandalismus oder durch körperliche Auseinandersetzungen mit einheimischen oder ausländischen Jugendlichen auf. Besonders in den Ballungsräumen spitzt sich die Situation zu (vgl. Dietz 1999, S. 172; vgl. Rakhkochkine 1997, S. 15).

2.4.3 Ausbildungs- und Schulsituation

Die Schulausbildung bzw. der Schulabschluss haben einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Neben der Vermittlung von Werten und Normen fungiert die Schule als eine Integrationsinstanz, die Jugendliche auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet und diesen ermöglicht (vgl. Rakhkochkine 1997, S. 14).

Die mitgebrachte schulische Ausbildung spielt bei jugendlichen Aussiedlern für den weiteren Schulbesuch eine zentrale Rolle. Die hohe Schulbildung im Herkunftsland ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Besuch einer weiterführenden Schule in der Bundesrepublik. Doch geringe Sprachkenntniss und unterschiedliches Schulwissen haben zur Folge, dass viele Aussiedlerjugendliche ein bis zwei Klassenstufen niedriger und meist in die Hauptschule eingeschult werden (vgl. Heinen 2000, S. 48). Um sie schneller in die Regelklasse zu integrieren, bieten viele Grund- und Hauptschulen spezielle sprachliche Förderprogramme. Doch zum Besuch einer weiterführenden Schule reicht der Sprachunterricht oft nicht aus.

Genaue Statistiken über den Schulbesuch von Aussiedlern liegen nicht vor. Doch in den Stadtteilen, die überwiegend von Aussiedlern bewohnt werden, zeichnet sich eine gewisse Tendenz ab. In Lippe (NRW) kommen 30% der Hauptschüler aus Aussiedlerfamilien, in den Realschulen sind es 14,5% und nur 1,1% der Aussiedlerjugendlichen besuchen das Gymnasium. Damit ist ihr durchschnittliches Bildungsniveau deutlich schlechter als das der einheimischen Jugendlichen. Im Vergleich verteilen sich die Einheimischen wie folgt: Hauptschule 11,9%, Realschule 17,5%, Gesamtschule 10,3% und Gymnasium 23,3% (vgl. Rakhkochkine 1997, S. 14; vgl. Heinen 2000, S.46).

Als einer der Gründe für diese hohe Zahl an Hauptschülern unter den Aussiedlern nennt Heinen Anpassungsschwierigkeiten mit dem deutschen Schulsystem (vgl. Heinen 2000, S. 48).

„Vertraut im Umgang mit Frontalunterricht, autoritärem Lehrpersonal und weitgehend reproduktiven Lernformen werden Aussiedler in der Bundesrepublik mit einer Lernkultur konfrontiert, in der soziales und kommunikatives Lernen eine größere Rolle spielt, als im Herkunftsland. Von daher entsteht mitunter der Eindruck, hierzulande seien die Lehrer zu lasch. Die Aussiedler vermissen klare Einweisungen, wie man zu lernen hat, was richtig oder falsch ist. Diese Lernsituation führt zu Verunsicherung und zum Rückzugsverhalten“ (Strobl/Kühnel 2000, S. 33).

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Fin de l'extrait de 105 pages

Résumé des informations

Titre
Aufwachsen in der BRD - Eine qualitative Fallstudie über einen Aussiedlerjugendlichen
Université
Justus-Liebig-University Giessen  (Vergleichende Erziehungswissenschaft)
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
105
N° de catalogue
V66081
ISBN (ebook)
9783638584067
ISBN (Livre)
9783640500291
Taille d'un fichier
746 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aufwachsen, Eine, Fallstudie, Aussiedlerjugendlichen
Citation du texte
Valerie Wittenbeck (Auteur), 2005, Aufwachsen in der BRD - Eine qualitative Fallstudie über einen Aussiedlerjugendlichen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66081

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