Am 10. Dezember 1948 wurde vor der UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Natürlich ist diese nicht aus dem Nichts geboren worden. Aber verlief die Entwicklung, an deren Ende die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte steht?
In dieser Arbeit soll ein historischer Überblick über die Entwicklung hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 dargelegt werden. Hierzu werden verschiedene zu diesem Thema wegweisende Dokumente auf ihren Inhalt untersucht. Zum einen wird dargestellt, wie es im historischen Kontext überhaupt zur Formulierung von diesen Rechten kam. Zum anderen wird gezeigt, wie sich die einzelnen Rechte von Dokument zu Dokument entwickeln und wie diese Entwicklung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mündet.
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Gleichheit der Person
1.1 Deklaration von Kyros II
1.2 Bill of Rights
1.2 Virginia Bill of Rights
1.3 Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers
1.3 Verfassung der UdSSR
1.4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2 Freiheit der Person
2.1 Deklaration von Kyros II
2.2 Habeas-Corpus-Beschlüsse
2.3 Virginia Bill of Rights
2.3 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
2.4 Verfassung der UdSSR
2.5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
3 Meinungsfreiheit
3.1 Bill of Rights
3.3 Virginia Bill of Rights
3.3 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
3.4 Verfassung der UdSSR
3.5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
4. Religionsfreiheit
4.1 Deklaration von Kyros II
4.2 Virginia Bill of Rights
4.3 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
4.2 Verfassung der UdSSR
4.3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
5 Recht auf Eigentum
5.1 Deklaration von Kyros II
5.2 Virginia Bill of Rights
5.3 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
5.3 Verfassung der UdSSR
5.4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
6 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
6.1 Verfassung der UdSSR
6.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
7 Recht auf Arbeit, angemessene Entlohnung und Erholung
7.1 Deklaration von Kyros II
7.2 Verfassung der UdSSR
7.3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
8 Recht auf soziale Sicherung
8.1 Verfassung der UdSSR
8.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
9 Recht auf Bildung
9.1 Verfassung der UdSSR
9.1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
10. Fazit
10.1 Zusammenführung der Kodifizierungen
10.2 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit liefert einen historischen Überblick über die Entwicklung von grundlegenden Freiheits- und Menschenrechten bis hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, indem sie wegweisende Dokumente auf ihren Inhalt und historischen Kontext untersucht.
- Historische Analyse der Entwicklung von Menschenrechten
- Vergleichende Untersuchung verschiedener Rechtsdokumente (von der Antike bis zur Moderne)
- Rolle des Staates und der Gesellschaft in der Gewährung von Freiheitsrechten
- Wandel des Individuums vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt
- Einfluss früherer Kodifizierungen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Auszug aus dem Buch
1. Gleichheit der Person
1.1 Deklaration von Kyros II
Die Gleichheit der Person oder die Gleichberechtigung der Person ist zwar in der Deklaration von Kyros II nicht explizit genannt, dennoch ist von dem Einbezug aller Personengruppen auszugehen. Speziell der Satz „…werde ich sein oder ihr Recht gewähren…“ impliziert eine Gleichberechtigung von Mann und Frau. Auch der Satz, der sich auf das Verbot von Sklaverei bezieht, verbietet ausdrücklich den Handel mit Männern und Frauen.
Natürlich ist dies noch weit entfernt von einer universellen Geltung von Rechten, unter Berücksichtigung des historischen Rahmens ist die Erwähnung der Frau jedoch erstaunlich.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die historische Entwicklung hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Untersuchung spezifischer Dokumente nachzuvollziehen.
1. Gleichheit der Person: Dieses Kapitel vergleicht den Gleichheitsgrundsatz in historischen Rechtsdokumenten, von den frühen Ansätzen der Kyros-Deklaration bis hin zum universellen Anspruch der Erklärung von 1948.
2. Freiheit der Person: Hier wird untersucht, wie sich der Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Sklaverei über verschiedene Epochen hinweg entwickelt hat und in der modernen Menschenrechtserklärung mündet.
3. Meinungsfreiheit: Das Kapitel analysiert den Grad der garantierten Meinungs- und Redefreiheit in den verschiedenen Dokumenten und deren Einschränkungen durch Gesetzgeber.
4. Religionsfreiheit: Es wird dargestellt, wie sich die Freiheit der Religion von einer strategischen Integrationsmaßnahme (Kyros) zu einem universellen, individuellen Recht entwickelt hat.
5. Recht auf Eigentum: Hierbei wird beleuchtet, wie das Eigentumsrecht in den untersuchten Verfassungen und Erklärungen kodifiziert und zum Teil unterschiedlich interpretiert wird.
6. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit: Dieses Kapitel zeigt den Weg der Versammlungsfreiheit auf, die erst in der modernen Erklärung als fundamentales Grundrecht etabliert wurde.
7. Recht auf Arbeit, angemessene Entlohnung und Erholung: Hier steht die Entwicklung sozialer Rechte im Fokus, die insbesondere in der UdSSR-Verfassung und der UN-Erklärung eine zentrale Rolle einnehmen.
8. Recht auf soziale Sicherung: Das Kapitel vergleicht die staatliche Absicherung bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit als Bestandteil der sozialen Rechte.
9. Recht auf Bildung: Hier wird der Anspruch auf unentgeltliche Bildung und den Zugang zu Studien gemäß individueller Fähigkeiten analysiert.
10. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterteilt die Entwicklung der Menschenrechte in drei Phasen, die den Wandel von gewährten Rechten hin zum völkerrechtlich geschützten Individuum markieren.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Deklaration von Kyros II, Bill of Rights, Verfassung der UdSSR, Freiheitsrechte, Gleichheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht, Soziale Rechte, Völkerrecht, Rechtssubjekt, Naturrecht, Historische Entwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Menschenrechte, indem sie zentrale rechtshistorische Dokumente auf ihre inhaltlichen Garantien und den Wandel des Freiheitsverständnisses untersucht.
Welche zentralen Themenfelder deckt der Text ab?
Zentrale Themen sind unter anderem die Gleichheit der Person, Freiheit, Meinungs-, Religions- und Eigentumsrechte sowie soziale Sicherungs- und Bildungsansprüche.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie aus unterschiedlichen, teils strategischen Ansätzen der Vergangenheit eine universelle, völkerrechtliche Menschenrechtserklärung erwachsen konnte.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechts- und verfassungshistorische Vergleichsmethode, um den Inhalt spezifischer Dokumente gegenüberzustellen und deren Einflüsse auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Rechte (wie z.B. Gleichheit, Freiheit, Eigentum) systematisch durch die verschiedenen untersuchten Quellen hinweg verfolgt und in ihrer zeitlichen Entwicklung dokumentiert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der Wandel vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt, die Unterscheidung zwischen positivem Recht und Naturrecht sowie der soziale Mindeststandard.
Wie bewertet der Autor das Dokument von Kyros II?
Der Autor ordnet die Deklaration von Kyros II als ein historisch bemerkenswertes, aber strategisches Herrschaftsinstrument ein, das trotz fehlendem modernen Menschenrechtsbegriff inhaltliche Parallelen zu heutigen Rechten aufweist.
Warum spielt die Verfassung der UdSSR eine Rolle in dieser Analyse?
Sie dient als Vergleichsparameter, um den Fokus auf soziale Rechte und die Einordnung des Individuums als Bestandteil einer kollektiven Klasse im Gegensatz zu den individualistisch geprägten westlichen Dokumenten aufzuzeigen.
Welche Rolle nimmt das Individuum in der Allgemeinen Erklärung von 1948 ein?
In der Erklärung von 1948 wird das Individuum erstmals als vollwertiges Rechtssubjekt im Völkerrecht definiert, dessen Schutz nicht mehr allein im Ermessen des Staates liegt.
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- Wolfgang Dietz (Author), 2006, Die Entwicklung der Menschenrechte bis zur AEdMR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66634