Migranten im Strafvollzug, Vernetzung sozialarbeiterischer und ehrenamtlicher Hilfen


Diploma Thesis, 2006

99 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

A. MIGRATION HAT VIELE GESICHTER
1. Das Gleiche, aber nicht dasselbe: Migrant und Ausländer
1.1 Daten und Fakten zu relevanten Wanderungsbewegungen
1.2 Aus historischer Verantwortung: Aussiedlermigration
1.3 Zu Gast auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsmigranten.
1.4 Flüchtlingsmigration: Sturm auf die Festung Europa
1.5 Illegale Migration.
2. Migration: eine Lebenskrise
2.1 Definition: Krise
2.2 Krisenmodelle
3. Das Eigene - das Fremde
3.1 Definition: Gesellschaft
3.2 Definition: Kultur.
3.3 Selbstbild - Fremdbild - Weltbild
3.4 Nationale Kulturen
3.5 Kulturspezifische Risikofaktoren von Migration

B. MIGRANTEN IM STRAFVOLLZUG
1. Straffällige Migranten.
1.1 Statistische Bewertung der Daten ausländischer Verurteilter
1.2 Soziostrukturelle Merkmale von Migranten im Strafvollzug
1.3 Die Subkultur einer Haftanstalt.
1.4 Resozialisierung als Ziel des Strafvollzuges
2. Spezifische Probleme von ausländischen Inhaftierten
2.1 Aufenthaltsgesetz: Barriere für die Resozialisierung ausländischer Inhaftierter
2.1.1 Strafrecht versus Ausländerrecht..
2.1.2 Konsequenzen der Kollisionslage Ausländerrecht versus Strafrecht
2.2 Sprache
2.3 Religionsausübung
2.4 Mentalität und Sitten
2.5 Arbeit und Ausbildung
2.6 Freizeit

C. VERNETZUNG VON EHRENAMT UND SOZIALARBEIT IM STRAFVOLLZUG
1. Vernetzung und Kooperation.
1.1 Begriffsklärungen zum Thema Netzwerk / Netzwerkarbeit
1.2 Begriffsklärung: Kooperation
1.3 Kooperationsverpflichtung im Strafvollzug
1.4 Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst
1.5 Der Sozialstab im Strafvollzug - ein wichtiger Netzwerkpartner
1.6 Das Netzwerk für Migranten in der Justizvollzugsanstalt Lingen
1.7 Allgemeine Chancen und Risiken der Netzwerkarbeit
2. Ehrenamtliche Vollzughelfer für straffällige Migranten?
2.1 Begriffsbestimmung: Das Ehrenamt im Strafvollzug
2.2 Die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements im Strafvollzug für eine demokratische Gesellschaft
2.3 Die Rechtsstellung ehrenamtlicher Vollzugshilfen im Kontext des Strafvollzugsgesetzes
2.4 Ehrenamtliche Vollzugshelfer für Migranten: Anforderungsprofil und mögliche Aufgabenstellung
2.4.1 Interkulturelle Kompetenz.
2.4.2 Ehrenamtliche Vollzugshelfer - Wo sind sie zu finden?
2.4.3 Ethnische Vereine als Ansprechpartner.
2.4.4 Institutionelle Einbindung von ehrenamtlichen Vollzugshelfern
2.5 Profession und Ehrenamt im Strafvollzug.
3. Projekt: Migranten für Migranten.
3.1 Projektverlauf im Überblick.
3.2 Resümee

Schlusswort

Anhang

Literaturliste

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungen und Tabellen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einführung

In den vergangenen Wochen prägten Meldungen um den Strafvollzug verstärkt die Schlagzeilen der Medien. Der Mord an einem Häftling in der Justizvollzugsanstalt Siegburg rückte die Haftbedingungen in den bundesdeutschen Gefängnissen in den Fokus der Öffentlichkeit und führte zumindest im Landtag von Nordrhein Westfalen zu intensiven Diskussionen über erforderliche Maßnahmen für einen humaneren Strafvollzug.

Schon seit einigen Jahren verschärft sich das kriminalpolitische Klima zunehmend. Hinsichtlich der Wiedereingliederungsmöglichkeiten von Straftätern entwickelt sich eine immer größere Skepsis. Der laute öffentliche und politische Ruf nach vermehrtem Wegschluss von Straftätern hat zur Folge, dass insbesondere der geschlossene Vollzug mit dem Problem der Überbelegung zu kämpfen hat und alternative Resozialisierungsangebote zur Inhaftierung vermehrt den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.

In dieser Situation vermeintlicher Bedrohung durch zunehmende Kriminalität geraten besonders straffällige Ausländer und Migranten verstärkt in den öffentlichen wie privaten Fokus. Darum soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie sich die Lebenssituation ausländischer Häftlinge und Menschen mit Migrationshintergrund hinter den Gefängnismauern gestaltet und welche Möglichkeiten der persönlichen Unterstützung für sie hilfreich wären.

Als Einführung und Erklärung zum biografischen Hintergrund von Migranten beschäftigt sich das erste Kapitel dieser Arbeit zunächst ganz allgemein mit dem Thema der Migration, um dann die psychosoziale Lebenssituation von Migranten mit ihren spezifischen Krisenmomenten zu betrachten. Ein Verständnis um die Entstehung des ‚Eigenen’ und des ‚Fremden‚ vor dem Hintergrund von Gesellschaft und Kultur führt in einem weitern Abschnitt zu den kulturspezifischen Risikofaktoren, die Kriminalität von Migranten zwar begünstigen können, aber nicht zwingend müssen.

Wie die polizeilichen Kriminalstatistiken hinsichtlich der Ausländerkriminalität zu bewerten sind und welche Schwierigkeit der Strafvollzug mit sich bringt, soll das zweite Kapitel klären. Dabei wird auf die besondere Lebenssituation der Migranten im Strafvollzug näher eingegangen.

Ob und in welcher Form die Vernetzung der professionellen Sozialarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Hilfe für Migranten im Strafvollzug darstellen kann, untersucht abschließend der dritte Teil dieser Arbeit.

A. Migration hat viele Gesichter

1. Das Gleiche, aber nicht dasselbe: Migrant und Ausländer

Wie die Überschrift schon andeutet, sind die Begriffe ‚Migrant’ und ‚Ausländer’ unterschiedlich zu interpretieren. Der Begriff ‚Migrant’ beschreibt zunächst einmal nur bewegliche Menschen, der Begriff ‚Ausländer’ fremde Menschen. Migration (von lateinisch ‚migratio’ = Wanderung) gab es zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte. Aufgrund der zentralen Lage in Europa war die heutige BRD schon im Mittelalter ein Ein-, Aus- und Durchwanderungsland. Der Begriff ‚Migration’ fasst alle diese Aspekte als Oberbegriff zusammen.1 Der Migrationsbericht der Bundesregierung von 1999 definiert Migration als „[…]räumliche Bewegung zur Veränderung des Lebensmittelpunktes von Individuen oder Gruppen über eine bedeutsame Entfernung[…].“2 Diese Definition beinhaltet auch die Wanderung innerhalb von Staatsgrenzen, die so genannte Binnenmigration. Diese auch in der Soziologie anerkannte Begriffsbestimmung unterscheidet nicht nach Zielen, Motiven oder rechtlichem Status von Zuwanderern.

Rein juristisch ist nach Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) jeder Ausländer, der nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Wie sind nun aber Menschen einzuordnen, die hier in Deutschland geboren, aufgewachsen, sozialisiert und im Besitz eines ausländischen Passes sind? Oder was ist mit den (Spät)Aussiedlern, die de facto die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber Migrationserfahrungen haben?

Die Begriffe ‚Ausländer’ und ‚Migrant’ bedürfen also einer genauen Definition. Zahlen und Statistiken über Ausländer beschreiben nämlich nicht zwingend den Anteil der in Deutschland lebenden Migranten3.

Unter dem Begriff ‚Migranten’ sind sehr unterschiedliche Menschengruppen subsumiert: (Spät)Aussiedler, migrierte Erwachsene, Arbeitsmigranten, Flüchtlinge, Asylsuchende, Menschen mit ‚illegalem’ Aufenthaltsstatus, aber auch die so genannte zweite und dritte Generation, also die Kinder und Enkel der Auswanderer. Zunehmend wird daher von Personen mit Migrationshintergrund gesprochen. Man geht davon aus, dass von den ca. 82,5 Millionen unserer Gesamtbevölkerung ca. jede 5. Person Migrationserfahrungen hat, davon ca. 30% Kinder.4

Wenn in dieser Arbeit von Migranten gesprochen wird, sind Ausländer im juristischen Sinn mitgemeint, ist hingegen von Ausländern die Rede, sind diese auch explizit gemeint.

Im Übrigen wird der Einfachheit halber in dieser Arbeit überwiegend die männliche Schreibweise verwendet, da von der Thematik der Inhaftierung Männer überproportional betroffen sind.

1.1 Daten und Fakten zu relevanten Wanderungsbewegungen

Ausschlaggebend für Wanderungsprozesse sind die Push und Pull Faktoren5, die einen Menschen das Wagnis einer Migration eingehen lassen. Bevor sich ein Mensch zur Migration entschließt, kommt es zu einer Bewertung der individuellen Lebenssituation im Aufenthaltsland. Pushfaktoren bezeichnen die Gründe im Heimatland, die den Migrationswunsch auslösen (Arbeitslosigkeit, Krieg, Vertreibung usw.). Auf der anderen Seite stehen die Pull- Faktoren, deren Anziehung sich auf die Erwartung und Hoffnung im Gastland bezieht und häufig illusionär ist.6

Zum Stichtag 31.Dezember 2005 lebten lt. amtlicher Statistik in Deutschland ca. 82.5 Mio. Menschen. Der ausländische Bevölkerungsanteil der BRD betrug zu diesem Zeitpunkt ca. 7,3 Millionen = 8,8%. Die am häufigsten vertretene Bevölkerungsgruppe stellte nach Angaben des Ausländerzentralregisters mit 26,1% die Türkei. Danach folgten die Italiener mit 8% als zweitgrößte Nationalitätengruppe. Personen aus Serbien und Montenegro bildeten 7,3% der ausländischen Bevölkerungsgruppe.7 (Vgl.: Abb.: 1 nächste Seite)

Abb.: 1 Ausländische Bevölkerungsgruppen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ausländerzentralregister

Zum Vergleich: In Niedersachsen lebten am 31.12.2005 lt. Statistischem Bundesamt 7.993.946 Menschen,8 davon sind zu diesem Stichtag 534.001 Ausländer, das sind 0,65% der Gesamtbevölkerung der BRD oder ca. 6,7 %. der niedersachsischen Bevölkerung.9 In Osnabrück lebten zu diesem Zeitpunkt 15.137 Ausländer, das entspricht bezogen auf die Osnabrücker Bevölkerung ca. 9,1%.10 (Vgl.: Tab. 1)

Tabelle 1 Bevölkerungsstatistik Deutsche/Ausländer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2005 Aktualisiert: 23.08.2006 11

Entsprechend der Statistik des Niedersächsischen Landesamtes kommen 76,4% der in Niedersachsen lebenden Ausländer aus europäischen Staaten (incl. Türkei), davon 31,7% aus EU-Ländern. Der asiatische Bevölkerungsanteil liegt in Niedersachsen bei 15,9%, Afrika ist mit 3,1% an der ausländischen Population vertreten. Nur ein geringer Anteil kommt aus Amerika, Australien und Ozeanien oder ist staatenlos. Die Türken bilden in Niedersachsen den größten nichtdeutschen Bevölkerungsanteil mit 20,9% = 111.598 Personen,12 dass sind ca. 11% weniger als der Bundesdurchschnitt.

Für die gesamte BRD gilt, dass der Frauenanteil bei den Zuzügen seit 1999 mit ca. 42% durchweg konstant ist und damit etwas geringer als bei den Männern. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung beträgt 30,8 Jahre. Dabei unterscheidet sich die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2004 sind über drei Viertel (75,4%) der Migranten der Gruppe der unter 40jährigen zuzurechnen, 63,1 % liegen in der Altersklasse der 18 - 40 jährigen. Im Durchschnitt leben sie seit 16,8 Jahren in Deutschland.13

Für Niedersachsen gilt, dass 57,1% der registrierten Ausländer schon länger als 10 Jahre, und 29% sogar länger als 20 Jahre in der BRD leben und die Altersgruppe der 18 bis 40jährigen Ausländer mit 44,2% = 204.126 Personen die am stärksten besetzte Gruppe ist. 31,6% sind 40 Jahre und älter, 18,7 % jünger als 20 Jahre.14 Für Niedersachsen gilt, dass ca. 100.000 ausländische Männer der Altersgruppe der 20 - 40 jährigen zuzurechnen sind, die zu erhöhter Devianz15 neigen. (Vgl. dazu Tab. 3, S. 32)

Zur Einbürgerung haben sich im Jahr 2005 lt. Statistik 10.886 Ausländer entschlossen. Die größte Gruppe stellten hier die Türken mit 2.897 Personen, gefolgt von Bürgern aus SerbienMontenegro (1.630) und Polen (914).16

MÜNZ unterscheidet verschiedene Migrationstypen, von denen drei das multikulturelle Bild der heutigen Bundesrepublik Deutschland wesentlich mitprägen und auch für diese Arbeit relevant sind: die ‚Aussiedlermigration’ die ‚Arbeitsmigration’, und die ‚Flüchtlingsmigration’.17 Eine Darstellung illegaler Migration schließt sich wegen der besonderen Problematik der betroffenen Personengruppe an. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird diese Gruppe jedoch keine weitere Beachtung finden.

1.2 Aus historischer Verantwortung: Aussiedlermigration

Die in Deutschland aufgenommenen ‚Spätaussiedler’ aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten bilden die weltweit größte staatlich organisierte Einwanderergruppe. Sie gehören einer Volksgruppe an, deren Ahnen einem deutschsprachigen Land entstammen und in Folge des Zweiten Weltkrieges noch Jahre später auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit verfolgt und benachteiligt wurden. Sie machen von ihrem Recht nach Art. 116 GG Gebrauch, dass neben der deutschen Staatszugehörigkeit „[…]die deutsche Volkszugehörigkeit […]“18 definiert, zu der sich viele in Osteuropa lebende Menschen zählen.

Sie können heute mit ihren Familien im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens gem. Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Deutschland aufgenommen werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesverwaltungsamt erteilt dann den Aufnahmebescheid, der zur Einreise in die BRD berechtigt und mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden ist. Vom Gesetzgeber ist die Zahl der zuwandernden Aussiedler derzeit auf 100.000 Personen/Jahr begrenzt.

Wie aus Abb. 2 (nächste Seite) ersichtlich ist, nimmt die Zahl der deutschstämmigen Zuwanderer derzeit kontinuierlich ab, es reisen auf ausländerrechtlicher Basis aber vermehrt nichtdeutsche Familienzugehörige ohne Deutschkenntnisse ein. Eine Eingliederung dieses Personenkreises wird bei fehlenden Sprachkenntnissen erheblich erschwert und führt in weiten Bevölkerungskreisen der Aufnahmegesellschaft zu mangelnder Akzeptanz.

Seit dem 01.01.2005 werden für die Einreise jedoch Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.19

Abb. 2 Zuwanderung von Spätaussiedler und Familienangehörigen 1994 - 2005

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesverwaltungsamt

1.3 Zu Gast auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsmigranten

Viele Menschen kamen als so genannte ‚Gastarbeiter’ nach Deutschland, als die Bundesrepublik wegen der steigenden Konjunktur ab 1955 mit diversen Staaten Anwerbeabkommen abschloss, um den Arbeitskräftemangel im Inland zu decken. Ursprünglich ging die Politik von einem Rotationsprinzip aus. Danach sollten die angeworbenen ‚Gastarbeiter’ nach einigen Jahren in ihre Heimat zurückkehren, andere sollten kommen. Diese Rechnung ging nicht auf. Viele dieser Menschen hatten sich hier eingerichtet, sahen ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik und holten ihre Familien nach. Als sich 1973 die Wirtschaftsrezession bemerkbar machte, kam es zu einem Anwerbestopp. Zwar sank nun die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer, doch die Zahl der Zuwanderer stieg durch die nachziehenden Familien weiterhin an. Inzwischen haben sich viele von ihnen bereits in der zweiten und dritten Generation in unserem Land gut etabliert. Andere haben sich jedoch verstärkt abgegrenzt und betonen ihre kulturellen Eigenarten.20 Ende der 80er Jahre zeigte sich in bestimmten Wirtschaftssektoren21 wiederum ein Mangel an Arbeitskräften, was zu einer teilweisen Lockerung des Anwerbestopps führte.

Heute ist der Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften bis auf wenige Ausnahmen zeitlich streng befristet. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird i. d. R. nur noch hoch qualifizierten Fachkräften (IT- Fachkräfte, Wissenschaftler u. ä.) gewährt, die der hiesigen Wirtschaft nützlich sein können.22

1.4 Flüchtlingsmigration: Ansturm auf die Festung Europa

Immer wieder sehen Menschen sich gezwungen, auf Grund von Kriegen, repressiven gesellschaftlichen Strukturen, bzw. Systemen totalitärer und autoritärer Art oder anderen Belastungen aus ihrer Heimat zu fliehen und in den westeuropäischen Ländern Zuflucht zu suchen.

Aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen unseres Volkes im zweiten Weltkrieg genießt das Asylrecht in Deutschland einen besonderen Stellenwert. So heißt es in Artikel 16a Abs. 1 GG der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1949: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“23 Gewährt wird das Asylrecht nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951, § 2 Abs.1 AsylVfG, sondern kann als Grundrecht verfassungsmäßig eingeklagt werden, wenn der Antrag auf Asyl auf eine gezielte Verletzung der Menschenwürde basiert.24 Eine zweite Möglichkeit, Schutz vor politischer Verfolgung zu erlangen, bietet nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) das so genannte ‚kleine Asyl’ (Konventionsflüchtlinge), wenn § 16a GG nicht greift. Danach darf „[…]ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.“25 Um als Asylant anerkannt zu werden, ist es notwendig, dass die Verfolgung von einer staatlichen, bzw. staatsähnlichen Macht ausgeht, die die Herrschaftsgewalt ausübt oder die den Schutz vor Verfolgung nichtstaatlicher Akteure26 erwiesenermaßen nicht gewährleisten kann oder will. Innerstaatlich darf es allerdings keine andere Fluchtalternative geben.27

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ersetzt das Ausländergesetz. Mit diesem Gesetz wurde u. a. aus integrationspolitischen Gründen eine Angleichung des Aufenthaltsstatus der Konventionsflüchtlinge an den Status von Asylberechtigten nach § 16a GG vorgenommen. Anerkannte Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge erhalten gem. neuer Gesetzeslage nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (UA) in Form einer Niederlassungserlaubnis (NE), sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht entfallen sind. Die Ehegatten und Kinder, die im Übrigen einen Anspruch auf Familiennachzug haben, erhalten einen abgeleiteten Flüchtlingsstatus.28

De-facto-Flüchtlinge29 sind eine weitere große Flüchtlingsgruppe. Diese Personen haben entweder keinen Asylantrag gestellt oder ihr Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt. Sie genießen Abschiebeschutz, weil im Herkunftsland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht oder die Abschiebung z. B. wegen Abschiebestopps nicht durchgeführt werden kann. Zu dieser Gruppe gehören hauptsächlich Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge.30

Als Kontingentflüchtlinge31 werden Menschen bezeichnet, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen durch eine Übernahmeerklärung der Bundesregierung ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, ohne dass sie sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen müssen.32

Stellten 1983 lediglich 65.000 Personen einen Antrag auf politisches Asyl in Westeuropa, verdreifachte sich diese Zahl bis 1986. Der Höhepunkt wurde 1992 erreicht, als 693.000 Menschen politisches Asyl beantragten, 438.191 davon allein in Deutschland.33 Im Jahr 1994 sank die Bewerberquote drastisch um 28,9% gegenüber dem Vorjahr, was durch die Grundgesetzänderung vom 25.Mai 1993 verursacht wurde. (Vgl.: Abb. 3) Seitdem hat kaum noch jemand Aussicht auf Asyl, wer über ein so genanntes ‚sicheres Drittland’ oder aus einem ‚Nichtverfolgerland’ in die BRD einreist. Bestenfalls wird er vorübergehend geduldet.34

Abb. 3 Asylantragsteller (Erstanträge) in der BRD nach Herkunftskontinenten von 1990 bis 2005

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2005

Von 1990 bis 2005 beantragten über 2,2 Millionen Menschen politisches Asyl. Davon wurden über 1,8 Millionen Anträge abgelehnt. Zusätzlich erledigten sich 712.000 Anträge aus formalen Gründen durch Einstellung des Verfahrens oder Rücknahme des Antrags.35 Eine rechtskräftige Ablehnung des Asylgesuches verpflichtet zur Ausreise. Erfolgt diese nicht freiwillig, kann die Person (formal) ausgewiesen und (faktisch) abgeschoben und unter bestimmten Bedingungen in Abschiebehaft genommen werden. Teilweise entziehen sich die Antragsteller dem staatlichen Zugriff, indem sie illegal untertauchen. Zahlen darüber sind nicht bekannt, beruhen allenfalls auf Schätzungen.36

Für langjährig geduldete Ausländer einigten sich am 14.11.2006 die Innenminister der Länder im Grundsatz auf ein Bleiberecht. Danach können ca. 120.000 der insgesamt 180.000 Geduldeten auf ein Bleiberecht hoffen, wenn Alleinstehende mindestens 8 Jahre, Familien 6 Jahre in der BRD leben und sie sich und ihre Familien selber ernähren können, d. h. auf staatliche Hilfe nicht angewiesen sind. Dieses gilt nicht für Ausländer, die straffällig geworden sind. Die Details zur Ausführung werden noch ausgehandelt.37

1.5 Illegale Migration

Als Ausländer darf nur nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten, wer er einen anerkannten oder gültigen Pass oder Passersatz besitzt, (§ 3 Abs. 1 AufenthG) und im Besitz eines Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG) ist. Dieser Titel wird als Visum, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erteilt, sofern nicht übergeordnetes Recht, andere Rechtsverordnungen oder Länderabkommen38 etwas anderes bestimmen. Der unerlaubte Aufenthalt kann z. B. durch die unerlaubte Einreise ohne Titel begründet sein oder durch Überschreiten der zugelassenen Aufenthaltsdauer. Wer sich in diesem Sinne unrechtmäßig in Deutschland aufhält, ist zur Ausreise verpflichtet (§ 50 Abs. 1 AufenthG) und kann strafrechtlich belangt werden, sofern er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt.39 Wenn über Illegalität diskutiert wird, ist auch hier eine differenzierte Betrachtungsweise nötig, um zu klären, welche Personengruppe gemeint ist.

Zu unterscheiden sind

- Geduldete Ausländer40, bei denen eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Da bei ihnen die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (noch) nicht vorliegt, bleiben die Betroffenen ausreisepflichtig.
- Die im Ausländerzentralregister (AZR) als ausreisepflichtig registrierten Ausländer, die keine Duldung besitzen.
- Ausländer ohne Duldung oder Aufenthaltstitel, die weder im AZR oder anderswo amtlich registriert sind41

Die öffentlich diskutierten Zahlen sind häufig Schätzwerte, die skeptisch zu betrachten sind, da oft nicht dargelegt ist, welche Prämissen diesen Zahlen zugrunde liegen. So kann davon ausgegangen werden, dass sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen wegen drohender Abschiebung den Behörden entziehen, da diese grundsätzlich verpflichtet sind, deren illegalen Aufenthalt anzuzeigen, damit Ausreiseverfahren eingeleitet werden können. Als Folge vermeiden illegale Zuwanderer Handlungen, die eine staatliche Registrierung zur Folge haben, wie z. B. die Schulanmeldung, Sozialversicherung usw.. Somit ist diese Gruppe statistisch nicht erfassbar.42

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 81.040 Personen wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland registriert, davon wurden 18.215 Personen bereits an der Grenze aufgegriffen und zurückgewiesen. Somit ergibt sich für das Jahr 2004 eine Zahl von ca. 63.000 sich unrechtmäßig in der BRD aufhaltende Personen, die als Mindestbestand anzusehen ist.

2. Migration: eine Lebenskrise

Immer schon gab es Wanderbewegungen. Menschen verlassen ihre Heimat, um Gefahren zu entkommen, ihre Lebenssituation zu verbessern oder auch einfach aus Neugierde und Abenteuerlust. Sie gehen freiwillig oder haben keine andere Wahl, weil sie flüchten müssen, vertrieben werden oder weil sie als abhängige Verwandte keine eigene Entscheidung fällen können.

Ihre Möglichkeiten, den Verlust ihrer Heimat, den Abschied von Familien und Freunden erfolgreich zu bewältigen, sind sehr unterschiedlich. Menschen, die z. B. aus ihrer Heimat eine hohe Mobilität gewohnt waren, haben möglicherweise bessere Ressourcen als andere, eher sesshafte Kulturen, die das Verlassen ihrer Heimat als Drama erleben und sich nur schwer in die neue Situation einfinden können. Fast immer jedoch ist Migration eine kritische Lebenszeit, die bewältigt werden will.

Die Tatsache, dass die Menschengruppe der Migranten so heterogen ist, lässt allgemein gültige Aussagen über Krisensituationen in der Migration nur schwer zu.

In einem nächsten Schritt wird darum zunächst der Begriff Krise genauer definiert, um dann diverse Krisenmodelle im Zusammenhang mit Migration vorzustellen.

2.1 Definition: Krise

Der Begriff ‚Krise’ wird in der Medizin als Höhe-/Wendepunkt eines Krankheitsprozesses bezeichnet, der eine Wende - in welche Richtung auch immer - einleitet. Mittlerweile wird er für alle möglichen Alltagsituationen genutzt, in denen sich eine instabile Situation dramatisch zuspitzt und sich ein Wandel im Geschehen abzeichnet. Zusätzlich zu den normativen Entwicklungsaufgaben, die eine Person in einer Gesellschaft zu bewältigen hat, stellt der Umstand der ‚Migration’ eine große Herausforderung und Belastung dar und wirkt auf den Menschen destabilisierend. Der Migrant erfährt Unsicherheiten und Ängste, die eine Überprüfung und Neuorganisation seiner Ressourcen und Bewältigungsstrategien erforderlich machen.43

2.2 Krisenmodelle

Es gibt unterschiedliche psychologische Thesen darüber, ob Migrationserfahrungen als kritische oder sogar traumatische Ereignisse erlebt werden und welche Folgewirkungen es gibt.

Unterschieden werden nach HERWARTZ-EMDEN & RIEKEN in Krisenmodelle Unterschiedsmodelle Akkulturationsmodelle Phasenmodelle44 Nach den Krisenmodellen führt Migration zu krisenhaftem Erleben, wenn die Anforderungen des Migrations- und Integrationsprozesses an den Menschen seine individuellen Ressourcen überschreiten. So können u. a. die Ansprüche der Aufnahmegesellschaft zu Überforderung führen, wenn mangelnde bzw. fehlende Ressourcen z. B. sprachlicher Art nicht kompensiert werden können. Eine emotionsneutrale Reaktion auf die Erfordernisse ist nicht (mehr) möglich. Es kommt zu diffusen, emotionalen und desorganisierten Bewältigungsversuchen, oft einhergehend mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Form von Depressionen oder anderen psychosomatischen Beschwerden.45

Unterschiedsmodelle gehen von einem proportionalen Zusammenhang zwischen kultureller Distanz und Stressbelastung aus.46 Dabei werden jedoch oft Merkmale von Schichten, Lebenslagen und sozialen Milieus außer Acht gelassen. (So kann ein Landwirt aus Bayern mit einem Bauern aus Polen mehr gemeinsam haben als mit einem Arzt aus Berlin.)47 Akkulturationsmodelle betonen die Perspektive des interkulturellen Kontaktes, da Migranten einer neuen Kultur mit ihrer Andersartigkeit gegenüberstehen. Sie müssen entscheiden, ob, bzw. welche Aspekte ihrer eigenen Kultur sie beibehalten oder aufgeben wollen. So geraten sie in einen Konflikt, der sich aus der Begegnung mit der aufnehmenden Gesellschaft ergibt. Dabei haben sie lt. HERWARTZ-EMDEN & RIEKEN vier Lösungsmöglichkeiten, wie die Abb. 4 auf der nächsten Seite zeigt.

Nach dieser Abbildung weisen drei Entscheidungen das Potential eines krisenhaften Erlebens auf, nämlich die Assimilation, die Segregation sowie die Marginalisation. Die Lösung der Assimilation beinhaltet eine überangepasste, einseitig an die Aufnahmegesellschaft orientierte Angleichung, während die Segregation ausschließliche Werte und Normen der Herkunftsgesellschaft favorisiert. Die Ablehnung von Werten und Normen der Herkunfts- als auch der Aufnahmegesellschaft (Marginalisation) bewirkt oftmals eine Orientierungslosigkeit, die sich u. a. dadurch bemerkbar macht, dass aus jeder Kulturform die angenehmen Aspekte herausgesucht und/oder zum eigenen Nutzen umgedeutet werden.48

Abb. 4 Akkulturationsmodell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Herwartz-Emden und Riecken (2001)49

Hinter den mannigfachen Einzelschicksalen und trotz der unterschiedlichen kulturellen Bewältigungsstrategien lassen sich jedoch Migrationsprozesse aufzeigen, die möglicherweise allgemeingültige und kulturübergreifende Validität besitzen.50 So betrachten Phasenmodelle Migration nicht als statischen sondern als einen dynamischen Prozess, dessen Verlauf durch unterschiedliche erlebte Stadien gekennzeichnet ist. Das Phasenmodell nach SLUZKI geht dabei von folgenden Dimensionen aus:

- die Vorbereitungsphase
- der Migrationsakt
- die Phase der Überkompensierung
- die Phase der Dekompensation und
- die Phase der generationsübergreifenden Anpassungsprozesse.

Jede dieser Phasen zeichnet sich aus durch ganz spezifische Belastungen und individuelle familiäre Bewältigungsmuster aus.51

In der Vorbereitungsphase findet eine erste Auseinandersetzung mit dem Gedanken der Migration statt. Informationen werden eingeholt, Vor- und Nachteile abgewägt, Pläne konkretisiert. Diese Phase kann unterschiedlich lange dauern, denn sie ist abhängig von dem jeweiligen Lebensstil, Zeitrhythmus oder äußeren Umständen. Freude und Euphorie wechseln sich in kurzen Perioden mit Angst und Unsicherheiten ab.52

Der Migrationsakt selber kann sehr unterschiedlich verlaufen. Ein plötzlicher Aufbruch und/oder eine lang andauernde, risikoreiche Flucht belasten die Psyche eines Menschen mehr als ein kurzer geplanter Flug in die neue Heimat. Je nach Ablauf birgt der Migrationsakt die Gefahr von Krisen bis hin zu Traumata oder eröffnet Chancen und Zukunftsperspektiven.53

Es folgt die Phase der Überkompensierung, in der sich Migranten im höchsten Masse der neuen Kultur anzupassen versuchen. Unmittelbar nach der Migration hat die Erfüllung der Basisbedürfnisse oberste Priorität. Das Überleben muss gesichert werden. Deshalb besteht eine starke Neigung, Unstimmigkeiten zwischen den gestellten Erwartungen und der erlebten Realität zu leugnen, zu verdrängen oder ‚schön’ zu reden. Eine solche Haltung kann allerdings nicht lange aufrechterhalten werden, zumal, wenn die Bewältigungsstrategien eines Individuums oder seiner Gruppe nicht ausreichen. Die Folgen können heftigste Krisen mit einhergehender Desorganisation einer Familie und/oder psychischen Problemen sein. Viele Familien sind aber in der Lage, sich diesem Anpassungs- und Akkulturationsprozess erfolgreich zu unterziehen.54

Die Phase der Dekompensation ist die krisenreichste Zeit, geprägt von Zweifeln, Leid und Alltagskonflikten, und begleitet von körperlichen und psychischen Symptomen. Widersprüche können nicht mehr abgewehrt, offensichtliche persönliche Defizite und mangelnde, bzw. fehlende Bewältigungsstrategien nicht mehr geleugnet werden. In dieser Phase wird abgewogen, welche eigenen Werte und Normen beibehalten, bzw. welche der Aufnahmegesellschaft übernommen werden sollen. Von Bedeutung ist, welches Gewicht den kulturellen Unterschieden zugeschrieben wird und in welchem Ausmaß sowohl die aufnehmende Gesellschaft als auch das Individuum Bereitschaft signalisieren, Anderssein und Vielfalt zu dulden und zu respektieren.55

Den Abschluss des Phasenmodells bildet die Phase der generationsübergreifenden Anpassungsprozesse. SLUZKI führt aus, dass nicht erbrachte Anpassungsleistungen der ersten Einwanderungsgeneration als Aufgabe an die nächste Generation weitergereicht werden und sich in heftigen Generationskonflikten innerhalb der Familien, aber auch auf interkultureller gesellschaftlicher Ebene ausdrücken können.56

Wie sich insbesondere aus dem vorgestellten Phasenmodell ergibt, bringt jede Phase eigene charakteristische Konflikte mit sich, die wiederum eigene Bewältigungsmodalitäten erfordern. Inwieweit Familien oder Individuen in Krisen hineingeraten, hängt weitgehend davon ab, über welche Lösungsstrategien sie verfügen und welchen zusätzlichen Belastungen sie ausgesetzt sind. Migration wirkt sich also empfindlich auf das Lebensgefühl aus. Straffällige Migranten bringen diese Erfahrungen mit ihren psychischen Belastungen und deren Folgeerscheinungen mit in den Strafvollzug ein und stellen damit eine besonders problembeladene Klientel dar.

3. Das Eigene - das Fremde

Ist schon das gesellschaftliche Zusammenleben der Kulturen in Freiheit problematisch, potenzieren sich diese Schwierigkeiten in einer totalen Institution wie die einer Haftanstalt. Menschen unterschiedlichster Herkunft prallen hier auf engstem Raum aufeinander. Die Privatsphäre ist aufgehoben und das Bedürfnis ‚Eigenes’ zu wahren und von ‚Fremdem’ abzugrenzen, dadurch stark ausgeprägt. Um die Entstehung eines Gefühls wie das ‚Fremd-Sein’ begreiflich zu machen, sollen zunächst die Begriffe ‚Gesellschaft’ und ‚Kultur’ betrachtet werden, um im Anschluss die Entstehung des Eigenen, bzw. das Fremdbild zu erklären. Um ein Verständnis für die im Strafvollzug einsitzenden Migranten entwickeln zu können, ist es außerdem sinnvoll, einen Blick auf die wesentlichen Unterschiede von nationalen Kulturen zu werfen.

3.1 Definition: Gesellschaft

Der Begriff ‚Gesellschaft’ lässt sich etymologisch ableiten aus dem Wort ‚Geselle.’ Der ‚Geselle’ gesellt sich zu anderen; gemeinsam bilden sie eine ‚Gesellschaft’, die sich aus gegenseitigem Interesse, Sympathien und gleichen bzw. ähnlichen Zielen begründet. Im Gegensatz zu dieser Gemeinschaft kann Gesellschaft aber auch definiert werden als „[…]rationaler Zweckverband, der um eines speziellen Zieles willen […]gegründet wird, wobei die Sozialbeziehungen der Mitglieder stets Mittel zur Erreichung anderer Zwecke außerhalb der Vereinigung sind.“57

Moderne Gesellschaften entsprechen eher der zweiten Definition und unterliegen einer eigenen Logik und Gesetzmäßigkeit, die Menschen kennzeichnet, unterscheidet und reguliert. Ihre diversen Teilsysteme wie z. B. ‚Wirtschaft’, ‚Bildung’ und ‚Recht’ entwickeln eigene differenzierte Codes58 mit der Folge der In- bzw. Exklusion von Menschen in das gesellschaftliche System. Menschen haben zunächst generell und pauschal den Zugang zu den Funktionssystemen, in denen sie eine oder mehrere zweckbestimmte Rollen ausfüllen (Schüler, Student, Richter…) sowie an deren Leistung partizipieren. Da die Individualität eines Menschen dabei keinerlei Berücksichtigung findet, kann die Ankoppelung an das System Gesellschaft dadurch erschwert bzw. verhindert werden, das Menschen eine bestimmte Norm nicht erfüllen. Sie werden an den Rand gedrängt, marginalisiert.59

3.2 Definition: Kultur

Von seiner ursprünglichen Bedeutung leitet sich der Begriff ‚Kultur’ aus dem Lateinischen ‚cultura’ oder ‚cultus’ ab und bedeutet: ‚bearbeiten’, ‚pflegen’, ‚beackern’, aber auch: ‚Bildung des Geistes’. Wer sich näher mit dem Kulturbegriff auseinandersetzt, wird auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen und auch alltagstheoretischen Hypothesen treffen. I. d. R. wird der Begriff gebraucht im Sinne von ‚Zivilisation’ oder ‚Verfeinerung des Geistes durch Bildung, Kunst und Literatur’.60 Die bei HOFSTEDE und in der Sozialanthropologie verwendete Definition ist weiter gefasst. Kultur ist danach „ […] die kollektive Programmierung des Geistes, die die Mitglieder einer Gruppe oder Kategorie von Menschen von einer anderen unterscheidet.“61 Diese ‚Programmierungen’ sind demnach im Laufe eines Lebens erworben und umfassen zusätzlich zur Geistesbildung auch den täglichen Lebensalltag wie Esskultur, Körperpflege, Umgangsformen usw..

Abgrenzen von der Kultur sollte man die menschliche Natur des Menschen. Diese ist in den physischen und psychischen Funktionsweisen aller als gemeinsames Merkmal festgelegt. Wie der einzelne Mensch mit diesen Anlagen umgeht, ist dann allerdings durch die Kultur bestimmt, d. h. erlernt, und macht letztlich seine individuelle Persönlichkeit aus. Wie eine Kultur sich äußert, ist objektiv beobachtbar in den Symbolen (Worte, Gesten, u. a.), (echte oder fiktive) Helden und Ritualen, die sie pflegt. Ihre Bedeutung bleibt jedoch der Interpretation sowohl des Benutzers als auch des Beobachters überlassen.62 Missverständnisse sind also vorprogrammiert, wenn eine Verständigung über den sinnhaften Charakter dieser Praktiken unterbleibt.

Den Kern einer Kultur bilden die im frühesten Kindesalter verinnerlichten Definitionen der Grundwerte, von z. B. gut und böse, normal oder unnormal u.a.. Diese sind i. d. R. gesellschaftlich spezifiziert und durch mannigfache Faktoren, wie u. a. Milieu, regionale, ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, beeinflusst.63

3.3 Selbstbild - Fremdbild - Weltbild

Das Bild, das ein Individuum von sich, seiner Umwelt und von anderen Menschen entwickelt, ist nach BOESCH der Versuch einer Erklärung, die Erfahrungen seiner Innenwelt mit der Außenwelt so zu verarbeiten, dass die Welt plausibel und logisch erscheint. Als autopoietisches Wesen erschafft es sich demnach durch eigene Interpretation ständig seine eigene Wirklichkeit. Um seinem Bedürfnis nach Sicherheit und Stabilität gerecht zu werden, ist es notwendig, dieses Bild in Übereinstimmung mit seiner Umgebung zu entwickeln. Folglich passt sich der Mensch dieser ‚Normalität’ an.64

Dabei ist und bleibt das ‚Eigene’ vertraut und weitgehend durchschaubar, auch wenn es Zwänge, Pflichten und Einschränkungen oder sogar Verbote und Strafen gibt. Das ‚Andere’, das ‚Fremde’ ist oder wird mit fortschreitendem Alter verlockend, aufregend und weckt die Neugierde, ist aber gleichzeitig bedrohlich, macht Angst und ist wenig kalkulierbar. Neugierde

[...]


1 Vgl.: Fachlexikon Soziale Arbeit, Frankfurt/M. 1997, S. 646

2 Vgl.: Migrationsbericht 1999, S. 5

3 Vgl.: Boese, S.: Ausländer im Strafvollzug, Hannover 2002, S. 27

4 Vgl.: Kawamura-Reindl, u. a. (Hrsg.): Migration, Kriminalität und Straffälligenhilfe, Freiburg im Breisgau, 2002, S.7

5 Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Push-/Pull-Fakto_Stand_23.10.2006

6 Vgl.: ebd.

7 Vgl.: BAMF: http://www.bamf.de/cln_042/nn_564242/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Dow nloads Statistik/statistik-auflage14-2- auslaendezahlen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/statistik-auflage14-2-auslaendezahlen.pdf

8 Vgl.: Statistisches Bundesamt 28.10.2006: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp

9 Vgl.: Niedersächsisches Landesamt für Statistik: http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html

10 Vgl.: Niedersächsisches Landesamt für Statistik: http://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/html/parametereingabe.asp?DT=K74 00112&CM=Ausl%E4ndische

11 Vgl.: Statistisches Bundesamt: 29.11.2006 11:30 Uhr http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab4.php und http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp 0

12 Vgl.: Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik: http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html

13 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005 S. 23f.

14 Vgl.: Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik: http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html

15 Vgl.: Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, 2.3.3 Nichtdeutsche Tatverdächtige: http://www.bka.de/pks/pks2005/index2.html

16 Vgl.: Niedersächsischen Landesamtes für Statistik: 28.11.2006/ 12:44 Uhr, http://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/html/parametereingabe.asp?DT=K10 61041&CM=Einb%FCrgerungen

17 Vgl.: Münz, R.: Phasen und Formen der europäischen Migration, Bonn, 1997, S. 34-47

18 Vgl.: Art. 116 GG

19 Vgl.: Bundesministerium des Inneren (BMI): http://www.zuwanderung.de/

20 Vgl.: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C454486_N13705_L20_D0_I522.html

21 Anm.: Insbesondere die Landwirtschaft sowie das Gastronomie- und Hotelgewerbe klagte über Arbeitskräftemangel.

22 Vgl.: BAMF, Migrationsbericht 2005, S.72

23 Vgl.: Art. 1 A Nr. 2 GFK

24 Vgl.: BMI: http://www.zuwanderung.de/1_fluechtlinge.html

25 Vgl.: §60 Abs.1 AufenthG

26 Anm.: Dazu gehören auch internationale Organisationen.

27 Vgl.: Bundesministerium des Inneren: http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/konventionsfluechtlinge.html

28 Vgl.: AusländerRecht 2005, Karlsruhe 2004, S. 7ff.

29 Anm.: ‚De facto Flüchtling’ ist kein Rechtsbegriff.

30 Vgl.: BMI: http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/de-facto-fluechtlinge.html

31 Vgl.: AusländerRecht 2005, Karlsruhe 2004, S 228

32 Vgl.: Die Bundesregierung: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/IB/IB.html?init_alpha=K

33 Vgl.: BAMF: Migration und Asyl in Zahlen, Nürnberg 2004 S. 20

34 Vgl.: ebd. S. 20

35 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005, S. 148 f.

36 Vgl.: ebd. S. 53

37 Vgl.: Tagespresse vom 15.11.2006, hier: Focus: http://www.focus.de/politik/deutschland/auslaender_nid_39275.html

38 Anm.: Gemeint sind hier insbesondere das geltende EU-Recht, bzw. das Wirtschaftsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei

39 Vgl.: §§95 ff. AufenthG

40 Anm.: Nach dem neuen AufenthG heißt es offiziell: „Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.“ (Vgl.: § 60a AufenthG)

41 Vgl.: BAMF: Illegalität von Migranten in Deutschland, Nürnberg 2005 S. 3

42 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005, S. 103

43 Vgl.: Butollo, W., Gavranidou, M.: Intervention nach traumatischen Ereignissen. Weinheim 1999

44 Vgl.: Herwartz, L. & Riecken, A.: Frauen in der Migration., Göttingen 2001 S. 577f.

45 Vgl.: ebd. S.577ff.

46 Vgl.: ebd. S. 577ff

47 Vgl.: Hofstede, G.: Lokales Denken, Globales Handeln, München 2001 S. 12

48 Vgl.: Hofstede, G.: Lokales Denken, Globales Handeln, München 2001 S. 57f.

49 Vgl.: Herwartz, L.; Riecken, A.: Frauen in der Migration, Göttingen 2001, S. 583

50 Vgl.: Sluzki, C. E. : Psychologische Phasen der Migration und ihre Auswirkungen, Bonn 2001, S. 101f.

51 Vgl.: Sluzki, C. E. : Psychologische Phasen der Migration und ihre Auswirkungen, Bonn 2001, S. 101f

52 Vgl.: ebd. S. 101 f

53 Vgl.: ebd. S. 101 f.

54 Vgl.: ebd. S. 101 f.

55 Vgl.: Sluzki, C. E. : Psychologische Phasen der Migration und ihre Auswirkungen, Bonn 2001, S. 101 f.

56 Vgl.: ebd.: S. 101 f

57 Vgl.: Das Bertelsmann Lexikon, Stuttgart 1994, S. 3592

58 Anm.: Codes = funktionsspezifische Kommunikation (Fachsprache, Diplome, Titel…)

59 Vgl.: Münch, R.: Die Struktur der Moderne, Frankfurt a. M.; 1992, S. 296ff.

60 Vgl.: Das Bertelsmann Lexikon, Stuttgart 1994, S. 5681

61 Vgl.: Hofstede, G.: Lokales Denken, Globales Handeln, München 2001, S. 4f.

62 Vgl.: ebd. S. 4f.

63 Vgl.: ebd. S. 14

64 Vgl.: Boesch, E.: Das Fremde und das Eigene, Göttingen 2003, S.87 ff.

Excerpt out of 99 pages

Details

Title
Migranten im Strafvollzug, Vernetzung sozialarbeiterischer und ehrenamtlicher Hilfen
College
University of Applied Sciences Osnabrück
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
99
Catalog Number
V67356
ISBN (eBook)
9783638585682
File size
1689 KB
Language
German
Keywords
Migranten, Strafvollzug, Vernetzung, Hilfen
Quote paper
Anita Haunhorst (Author), 2006, Migranten im Strafvollzug, Vernetzung sozialarbeiterischer und ehrenamtlicher Hilfen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67356

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