Ausländer im SED-Staat


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

29 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeines zur Ausländerpolitik & gesetzliche Grundlagen
2.1. Ausländerpolitik im Systemverständnis der DDR
2.2. Ausländerrechtliche Regelungen in der DDR

3. Struktur der Ausländischen Wohnbevölkerung
3.1. Sonderfall Sowjetische Streitkräfte
3.2. Studenten
3.3. Politische Emigranten
3.4. Ausländische Vertragsarbeiter
3.5. Ausländer nach Nationalitäten

4. Ausländer im Alltag der DDR
4.1. Ausländer und Integration
4.2. Ausländerfeindlichkeit in der DDR

5. Resümee

Literatur & Quellenverzeichnis:

1. Einleitung

Im Frühjahr dieses Jahres kochte in Deutschland die Diskussion über die Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland wieder einmal hoch. Ursache hierfür war ein gewalttätiger Übergriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam, bei dem dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Immer wieder ist dieses Thema in den letzten sechzehn Jahren in den Blickpunkt der Öffentlichkeit getreten, wobei die Diskussion nicht immer sachlich geführt wurde und immer wieder Stereotype über den Osten eine Rolle spielten.

Um die Situation in Ostdeutschland richtig zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit, auf die Ausländerpolitik in der DDR, unerlässlich. Genau dies wird Aufgabe dieser Arbeit sein. Dabei wird zunächst das Systemverständnis der DDR im Mittelpunkt stehen, um die Ausländerpolitik der SED richtig zu verstehen. Danach werden die Ausländergesetzte genauer nachgezeichnet, um anschließend die Struktur der ausländischen Wohnbevölkerung und die Situation der Ausländer im Alltag der DDR näher zu beleuchten. Nach der Betrachtung dieser Punkte wird Bezug auf die heutige Situation in Ostdeutschland genommen. Dabei wird versucht, die Frage zu beantworten, in wieweit die Ausländerpolitik der DDR einen Einfluss auf die Entwicklung in Ostdeutschland nach der Wende hatte.

Das Thema der Ausländerpolitik der DDR wurde erst nach der politischen Wende 1989 von der Wissenschaft entdeckt. Der Grund dafür war, dass die SED-Führung über die in der DDR lebenden Ausländer bis Ende 1989 keine offiziellen Zahlen und Angaben veröffentlichte. Das Thema wurde vielmehr wie ein Staatsgeheimnis gehütet, sodass es erst nach der Wende möglich wurde, erste offizielle Statistiken zu erstellen und zu veröffentlichen.[1] Somit konnte und sollte das Thema weder in der Wissenschaft noch in den ohnehin zensierten DDR-Medien eine Rolle spielen.

Nicht verwunderlich erscheint es daher, dass vor allem in den ersten Nachwende­jahren eine Vielzahl von Arbeiten zu diesem Thema erschienen ist, aber auch in jüngerer Zeit wurde weiter zu dieser Frage geforscht. So gab die Welle fremdenfeindlicher Gewalt im Sommer 2000 den Anstoß zu einer wissenschaftlichen Tagung zu dem Thema „Fremde und Fremd-Sein in der DDR“, in deren Anschluss im Jahr 2003 ein Buch unter gleichem Titel von Jan C. Behrends, Thomas Lindenberger und Patrice G. Poutrus herausgegeben wurde.

2. Allgemeines zur Ausländerpolitik & gesetzliche Grundlagen

2.1. Ausländerpolitik im Systemverständnis der DDR

Die Ausländerpolitik der DDR sollte immer unter Betrachtung des Systemverständnisses der DDR verstanden werden. Dass die SED-Führung Zahlen und Fakten zu ihrer Ausländerpolitik nicht veröffentlichte, ist nur ein weiteres Beispiel für ihre selektive Öffentlichkeitsarbeit, in der nur Erfolgsmeldungen und der Partei angenehme Themen den Sprung in die „Aktuelle Kamera“ schafften. So ist es nicht verwunderlich, dass Ausländer in den DDR-Medien meist nur auftauchten, wenn es um offizialisierte Freundschaftsgesten oder um Entwicklungshilfe ging. Im Sinne der SED-Ideologie waren sie „Repräsentanten“ ihrer jeweiligen Staatsvölker und sollten den DDR-Bürgern quasi in diplomatischer Funktion begegnen.[2]

Fakt ist, dass sich die DDR nicht als Einwanderungsland verstanden hat, was vor allem am eigenen Systemverständnis lag. Schließlich definierte sich die DDR als in sich geschlossenes System in starker Abgrenzung zur BRD. Hinzu kamen die restriktiven Reisebeschränkungen, denen die eigene Bevölkerung unterlag, wonach Reisen ins westliche Ausland für die meisten Bürger tabu waren und lediglich Fahrten in einige zuverlässige Staaten des Ostblocks möglich waren. Somit drückte sich in diesen Reisebeschränkungen auch eine gewisse internationale Abgrenzung der DDR aus. Vor diesem Hintergrund wäre es von der SED-Führung wohl fahrlässig gewesen, offen mit dem Thema der Ausländer im eigenen Land umzugehen.

Vielmehr wurde auch das Thema der Ausländerpolitik von der DDR genutzt, um sich von der BRD abzugrenzen. So wurde der Umgang der BRD mit seinen Gastarbeitern gerne als kapitalistische Ausbeuterpolitik gebrandmarkt.

Diese Betonung des prinzipiellen Unterschieds zwischen Gastarbeit im Sozialismus und Gastarbeit im Kapitalismus war charakteristisch für die ostdeutsche Berichterstattung bis zur Wende, wobei die Argumentation sowohl in der Presse als auch in der Forschungsliteratur auf einen Vergleich zum Zwecke der Abgrenzung und Legitimation hinauslief.[3]

Die Abgrenzung der DDR von der BRD und die Vorstellung der SED von der DDR als in sich geschlossenes System waren Dauerthemen während des gesamten Bestehens der DDR. Als in den sechziger Jahren die sozialliberale Bundesregierung ihre Politik der innerdeutschen Annäherung startete und die einheitliche Kulturnation betonte, bemühte sich die DDR-Führung mit einer Zwei-Nationen-Theorie um Abgrenzung.[4] Dabei wurde versucht, die eigene nationale Identität der DDR zu betonen. Somit spielte der Begriff der Nation in der DDR, trotz jeglicher offizieller Ablehnung des Nationalismus, eine gewichtige Rolle.

Das geschlossene Systemverständnis plus die Betonung der eigenständigen Nation sind somit Erklärungsansätze für das Bestreben der SED-Führung, Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Ausländern zu offizialisieren und diesen einen diplomatischen Rahmen zu geben.

2.2. Ausländerrechtliche Regelungen in der DDR

Das geschlossene Systemverständnis des SED-Regimes spiegelte sich auch in den ausländerrechtlichen Regelungen der DDR wider. Hierbei wurde dem Staat ein großer Ermessensspielraum zugesichert. Rein rechtlich gesehen konnten die in der DDR lebenden Ausländer in zwei Kategorien unterteilt werden: Zum einen handelte es sich um die Gruppe der ‘allgemeinen’ Ausländer’, die in der Regel unter die Vorschriften des Ausländergesetzes (AuslG/DDR) und der Ausländeranordnung (AAO) von ‘79 fielen.

Jene andere Ausländergruppe bildeten die ‘angeworbenen’ Arbeitskräfte, die aufgrund der bilateralen Regierungsabkommen in der DDR beschäftigt wurden.[5]

Der Aufenthalt der ‘allgemeinen’ Ausländer wurde in der Ausländeranordnung von 1956 sowie dem bereits erwähnten Ausländergesetz von 1979 geregelt. Das Ausländergesetz der DDR befasste sich hauptsächlich mit Fragen der Aufenthaltsregelung. Dabei wurden vier Arten des Aufenthaltsstatus unterschieden:

1. Aufenthaltserlaubnis – ständiger Wohnsitz (Ehepartner, Asylberechtigt)
2. Aufenthaltsgenehmigung – länger befristeter Aufenthalt (Studenten, ausländ. Arbeitnehmer)
3. Aufenthaltsberechtigung – Kurzaufenthalt, Urlaub
4. Transitberechtigung (Transitvisum).[6]

Auffällig ist, dass sowohl Ausländergesetz als auch Ausländeranordnung ausschließlich dem Staat Rechte zusichern. So konnten Genehmigungen zum Aufenthalt in der DDR zeitlich und örtlich beschränkt, versagt, entzogen oder für ungültig erklärt werden. Eine solche Entscheidung bedurfte laut Gesetzgebung keiner Begründung.[7] Im Gegensatz dazu besaßen die Ausländer hinsichtlich ihres Aufenthalts keine einklagbaren Rechte. Die Ausländer in der DDR waren somit einer gewissen Willkür der DDR-Behörden ausgesetzt. Heidemarie Beyer beschreibt es folgendermaßen: „Das Ausländerrecht krankte hier vor allem an fehlender Offenlegung von Tatbeständen und daher verweigerten Nachprüfungsmechanismen für ergangene Behördenentscheidungen. Ob die Verwaltung ihr Ermessen in jedem Falle rechtmäßig ausgeübt hatte, war einer Beurteilung insofern weitestgehend entzogen.“[8]

Auch die ausländischen Arbeitskräfte unterlagen dem Ausländergesetz und der Ausländeranordnung von 1979, allerdings gaben die Gesetzestexte über die genauen Bedingungen der Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung und vor allem über die mit diesem Status verbundenen Rechte und Pflichten keine Auskunft. Faktische Grundlage des Aufenthalts der Vertragsarbeitnehmer bildeten daher bilaterale Regierungsabkommen mit den Entsendeländern, die nicht nur Einreise, Aufenthalt und Arbeitseinsatz, sondern alle Bereiche ihres Lebens bis ins Detail regelten.[9]

Diese detailliert ausformulierten Regierungsabkommen standen im totalen Gegensatz zu dem zum Teil recht unpräzise formulierten Ausländergesetz. Letztendlich dienten sowohl das Ausländergesetz als auch die Regierungs­abkommen dem SED-Regime dazu, eine möglichst hohe Kontrolle in der Ausländer­politik zu wahren. Die ausländerrechtlichen Regelungen der DDR passen somit gut in das Systemverständnis der SED. Mit Hilfe der Ausländergesetzgebung sowie zwischenstaatlichen Regierungsabkommen versuchte man, eine unkon­trollier­bare Eigeninitiative der Ausländer gering zu halten.[10]

[...]


[1] Stach, Andrzej/Hussain, Saleh: Ausländer in der DDR, hrsg. von der Ausländerbeauftragten des Senats Berlin: Miteinander Leben in Berlin, Berlin 1993, S. 6.

[2] Poutrus, Patrice G. (1): Die DDR, ein anderer deutscher Weg, Zum Umgang mit Ausländern im SED-Staat, in: Beier-de Haan, Rosmarie (Hrsg.): Zuwanderungsland Deutschland. Migrationen 1500-2005, Berlin 2005, S. 124.

[3] Rüchel, Uta: Wir hatten noch nie einen Schwarzen gesehen, Das Zusammenleben von Deutschen und Namibiern rund um das SWAPO-Kinderheim Bellin 1979-1990, hrsg. vom Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2001, S. 17.

[4] Poutrus, Patrice G. (1), S. 123.

[5] Beyer, Heidemarie: Entwicklung des Ausländerrechts in der DDR. in: Hessler, Manfred (Hrsg.): Zwischen Nationalstaat und multikultureller Gesellschaft. Einwanderung und Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1993, S. 214.

[6] Vgl. § 2 der Ausländeranordnung (AAO) vom 28. Juni 1979.

[7] Vgl. § 6 des Ausländergesetzes der DDR vom 28. Juni 1979.

[8] Beyer, Heidemarie, S. 214f.

[9] Marburger, Helga/Helbig, Gisela/Kienast, Eckhard/Zorn, Günter: Situation der Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR vor und nach der Wende, in: Marburger, Helga (Hrsg.):“Und wir haben unseren Beitrag zur Volkswirtschaft geleistet“, Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation der Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR vor und nach der Wende, Frankfurt a.M. 1993, S. 13.

[10] Krebs, Astrid: Daheim geblieben in der Fremde, Vietnamesische VertragsarbeitnehmerInnen zwischen sozialistischer Anwerbung und marktwirtschaftlicher Abschiebung, Diplomarbeit bei Prof. Dr. Dagmar Schultz, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ”Alice Salomon”, Berlin 1999, S. 11.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Ausländer im SED-Staat
Université
University of Rostock  (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften)
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
29
N° de catalogue
V68114
ISBN (ebook)
9783638606486
ISBN (Livre)
9783638672504
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ausländer, SED-Staat
Citation du texte
Carsten Socke (Auteur), 2006, Ausländer im SED-Staat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68114

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Ausländer im SED-Staat



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur