Aus vertrags-, arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Gründen muss der Auslandseinsatz nach seiner Dauer unterschieden werden.
In der Praxis werden im Wesentlichen zwei Arten des Auslandseinsatzes unterschieden. Zum einen der Auslandseinsatz zwischen 3 und 24 Monaten, bei welchem meist ein Vertrag mit dem Stammhaus (Grundgehalt + Zulagen) abgeschlossen wird und zum anderen die Versetzung mit einer Dauer von 2 bis 8 Jahren. Hierbei wird ein Vertrag mit der Auslandsgesellschaft abgeschlossen, bei dem es meist zu einer gesonderten Gehaltsfindung kommt.
Im Folgenden wird bei beiden Formen des Auslandseinsatzes unabhängig von der Dauer von einer Entsendung (engl.: international transfers, overseas assignment) gesprochen. Die optimale Entsendungsdauer ist nicht ohne weiteres erkennbar, da sowohl Argumente für und gegen eine längere bzw. kürzere Entsendungsdauer sprechen. Ein Unternehmen möchte durch die Entsendung eines Mitarbeiters verschiedene Ziele verwirklichen.
Eines der obersten Ziele ist der Know-how Transfer. Ein weiteres Ziel ist das die Auslandserfahrung als eine Führungskompetenz vorausgesetzt wird. Ein Fehlen von Mitarbeitern an den Auslandsstandorten soll kompensiert werden und ein kosmopolitisches Bewusstsein soll entwickelt werden.
Ein weiterer Punkt ist die Entwicklung eines einheitlichen Führungsstils und einer einheitlichen Berichtserstattung zwischen Stammhaus und ausländischen Tochterunternehmen.
Aus der Sicht der Mitarbeiter kann eine Entsendung ebenfalls zu Vorteilen führen. Ein Mitarbeiter hat das Ziel die Berufs- und Karrierechancen zu verbessern und ein neues Land bzw. neue Kulturen kennen zu lernen. Des Weiteren kann bei den Mitarbeitern der Wunsch nach neuen Aufgaben, Herausforderungen und ein unter Umständen entstehendes höheres Gehalt bestehen. Ein weiteres Ziel der Mitarbeiter kann in der Flucht vor persönlichen Problemen bestehen, wie beispielsweise Probleme mit Mitarbeitern im Stammhaus oder auch die Flucht vor familiären Angelegenheiten.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemorientierte Einführung und Zielsetzung
1.1 Formen und Ziele Personaleinsatzes
1.2 Beurteilung der Entlohnung
1.3 Gründe des Scheiterns
1.4 Zielsetzung
2 Klassische Entgeltsysteme
2.1 Akkordlohn
2.2 Prämienlohn
2.3 Zeitlohn
3 Internationale Entlohnungssysteme
3.1 Stammlandorientierte Entlohnung
3.2 Balanced Sheet Approach
3.3 Gastlandorientierte Entlohnung
3.4 Internationales Vergütungsmodell
4 Personalkostenmanagement
4.1 Personalkostenarten
4.2 Internationale Besteuerung und Sozialversicherungsleistungen
4.3 Arbeitskosten im internationalen Vergleich
4.4 Lohnstückosten im internationalen Vergleich
5 Zusammenfassung
6 Literatur- und Quellenverzeichnis
6.1 Bücher
6.2 Zeitschriften
6.3 Statistiken
6.4 Internet
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Berechnungsbeispiel Balanced Sheet Approach
Abb. 2: Personalkostenarten
Abb. 3: ungewöhnliche Zusatzleistungen
Abb. 4: Sozialversicherungsleistungen 2002 im internationalen Vergleich
Abb. 5: Arbeitskosten im internationalen Vergleich
Abb. 6: Lohnstückkosten im internationalen Vergleich
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemorientierte Einführung und Zielsetzung
1.1 Formen und Ziele Personaleinsatzes
Aus vertrags-, arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Gründen muss der Auslandseinsatz nach seiner Dauer unterschieden werden.
In der Praxis werden im Wesentlichen zwei Arten des Auslandseinsatzes unterschieden.
Zum einen der Auslandseinsatz zwischen 3 und 24 Monaten, bei welchem meist ein Vertrag mit dem Stammhaus (Grundgehalt + Zulagen) abgeschlossen wird und zum anderen die Versetzung mit einer Dauer von 2 bis 8 Jahren. Hierbei wird ein Vertrag mit der Auslandsgesellschaft abgeschlossen, bei dem es meist zu einer gesonderten Gehaltsfindung kommt.
Im Folgenden wird bei beiden Formen des Auslandseinsatzes unabhängig von der Dauer von einer Entsendung (engl.: international transfers, overseas assignment) gesprochen. Die optimale Entsendungsdauer ist nicht ohne weiteres erkennbar, da sowohl Argumente für und gegen eine längere bzw. kürzere Entsendungsdauer sprechen.[1] Ein Unternehmen möchte durch die Entsendung eines Mitarbeiters verschiedene Ziele verwirklichen.
Eines der obersten Ziele ist der Know-how Transfer. Ein weiteres Ziel ist das die Auslandserfahrung als eine Führungskompetenz vorausgesetzt wird.
Ein Fehlen von Mitarbeitern an den Auslandsstandorten soll kompensiert werden und ein kosmopolitisches Bewusstsein soll entwickelt werden.
Ein weiterer Punkt ist die Entwicklung eines einheitlichen Führungsstils und einer einheitlichen Berichtserstattung zwischen Stammhaus und ausländischen Tochterunternehmen.
Aus der Sicht der Mitarbeiter kann eine Entsendung ebenfalls zu Vorteilen führen.
Ein Mitarbeiter hat das Ziel die Berufs- und Karrierechancen zu verbessern und ein neues Land bzw. neue Kulturen kennen zu lernen.
Des Weiteren kann bei den Mitarbeitern der Wunsch nach neuen Aufgaben, Herausforderungen und ein unter Umständen entstehendes höheres Gehalt bestehen.
Ein weiteres Ziel der Mitarbeiter kann in der Flucht vor persönlichen Problemen bestehen, wie beispielsweise Probleme mit Mitarbeitern im Stammhaus oder auch die Flucht vor familiären Angelegenheiten.[2]
1.2 Beurteilung der Entlohnung
Die international sehr unterschiedlichen Lohn- und Lohnnebenkosten bilden oft die Basis für Produktions- und Standortwahlen.[3]
Die Frage wer Entsandte beurteilen soll, kann oft sehr unterschiedlich geregelt sein. Beurteiler kann entweder im Stammhaus sein oder in der Zweigniederlassung tätig sein.
Alternativ könnte der Entsandte durch mehrere unabhängigen Personen bewertet werden.[4]
Für die absolute Höhe der Entgelte sind Kaufkraft, Infrastruktur und Qualitätsstandards zu berücksichtigen.
Die Entlohnung von international eingesetzten Mitarbeitern wirft besondere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit unterschiedlichen Währungssystemen und daraus resultierende Kaufkraftunterschiede, abweichende Steuerbelastungen und gesetzlich festgelegte Sozialleistungen auf.
Durch diese Faktoren kann es zu Schwierigkeiten kommen ein angemessenes Entgeltsystem für den Auslandseinsatz zu finden.[5]
Zur Beurteilung der Eignung bestimmter Lohnkonzepte können verschiedene Kriterien herangezogen werden.
Wesentlichstes Beurteilungskriterium ist die Kompatibilität der Lohnform mit den jeweiligen Organisationseinheitszielen.
Die Anerkennung der Lohnform muss vom Tarifpartner bzw. Betriebsrat anerkannt werden, des Weiteren stehen die Verteidigung des Besitzstandes der Arbeitnehmer und die Nachvollziehbarkeit der Lohnform im Vordergrund für die Akzeptanz.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Ansatz, dass der Lohn gerecht sein muss. Dabei sollte das Äquivalenzprinzip beachtet werden und das Verhältnis von Lohn und Leistung übereinstimmen.
Der Lohn des Expatriaten muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Lohn seiner Kollegen stehen, die unter gleichen Bedingungen arbeiten, d. h. die sich an dem gleichen Standort befinden.
Eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit stellt der Einführungsaufwand dar, welcher bei der Lohnermittlung (z.B. Änderungen im Formularwesen, veränderte Kostenrechnung) entstehen kann.[6]
1.3 Gründe des Scheiterns
Die finanziellen Auswirkungen des Scheiterns eines ins Ausland entsandten Mitarbeiters sind wesentlich gravierender als auf dem einheimischen Markt.
So ist das frühzeitige Rückkehren eines Mitarbeiters mit hohen Kosten (z.B. Gehalt, Trainingskosten, Reise- und Wiedereingliederungskosten) verbunden.
Die Rückkehrquoten stellen für die Unternehmen ein großes Problem dar, da diese in der Praxis relativ hoch sind.[7]
Aus diesem Grund sollte eine jährliche Rückkehrquote errechnet werden:
Anzahl der frühzeitig aus dem Ausland zurückgekehrten Mitarbeiter x 100%
Gesamtzahl der ins Ausland entsandten Mitarbeiter
Ziel ist es diese Rückkehrquote so gering wie möglich zu halten. Wichtig erscheint auch eine vertiefende Analyse der Rückkehrgründe, um Personen mit bestimmten Charaktereigenschaften von möglichen zukünftigen Auslandseinsätzen auszuschließen.
1.4 Zielsetzung
Die Bedeutung und Geschwindigkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind in den letzten Jahren durch den technischen Fortschritt, Wegfall von Handelsbarrieren und Integrationsprozesse stark gestiegen.
Durch diesen hohen Grad der Internationalisierung haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Auslandsstandorten eingesetzt.[8]
Bei der Entlohnung von international tätigen Arbeitnehmern stellt sich wie auch bei national tätigen Arbeitnehmern das Problem der konkurrierenden Ziele.
Entsendungskandidaten erwarten eine angemessene Entlohnung für zusätzliche Belastungen und soziale Sicherheit.
Dem gegenüber stehen Unternehmensziele, die u. a. darauf abzielen die Entlohnungskosten so gering wie möglich zu halten.
Diese konkurrierenden Ziele erfordern einen Kompromiss, der situations- und unternehmensspezifisch gefunden werden muss.[9]
Es existieren verschiedene Systeme, sowohl klassische als auch internationale, zur Entlohnung von Mitarbeitern die mit einigen Vor- und Nachteilen betrachtet werden.
Es ist wichtig nationale und internationale Systeme und Parameter zu vergleichen um realistische Entscheidungskriterien für die entsprechende Standortwahl zu finden.
Ziel dieser Arbeit ist es eine wichtige Kriterien heraus zu arbeiten, die bei der Entlohnung als Kennzeichen der Standortwahl im Zusammenhang mit Personalkosten heran gezogen werden können.
[...]
[1] Vgl. Scherm (1999), S.192 f
[2] Vgl. Domsch / Lichtenberger (1999), S.507
[3] Vgl. Scholz (1999), S.713 f
[4] Vgl. Grönewald (2/2006), S.36 f
[5] Vgl. Scholz (1999), S.713 f
[6] Vgl. Schulte (2002), S.56 f
[7] Vgl. Schulte (2002), S.56 f
[8] Vgl. Süß (1999), S.15 - 16
[9] Vgl. Scherm (1999), S.294
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