Wesentlich weit in der Geschichte zurückliegend, nichtsdestotrotz immer noch breit diskutiert, wird die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges, mit der ich mich nach bestem Gewissen in dieser Hausarbeit auseinandersetzen möchte. War Hannibal tatsächlich ein Römer hassender Kriegstreiber, der mit seiner Barbarenhorde in das römische Territorium eingefallen ist? So wird es zumindest in einer Szene des Historien-Epos "Gladiator" von Ridley Scott dargestellt. Zudem werde ich auch das außenpolitische Vorgehen Roms untersuchen. Dabei werde ich mich vor allem mit der These des renommierten Althistorikers Theodor Mommsen auseinandersetzen, dass Rom nur Krieg führte, um das Reich nach außen zu verteidigen.
Bei meinen Untersuchungen werde ich einen besonderen Fokus auf den Lutatius- und den Ebro-Vertrag legen, da diese eine Schlüsselrolle bei der Beantwortung der Frage einnehmen. Verstießen die Karthager unter Hannibals Führung gegen diese Verträge, als sie Sagunt niederwarfen oder handelten sie im Rahmen geltenden Rechts?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Ende des 1. Punischen Krieges – Der Lutatius-Vertrag
3 Die Entwicklung der römisch-karthagischen Beziehung in der Folgezeit
3.1 Die Annexion Sardiniens durch Rom
3.2 Die Expansion Karthagos in Iberien
3.3 Der Ebro-Vertrag
4 Der Ausbruch des 2. Punischen Krieges
4.1 Der Weg in den Krieg
4.2 Die Sagunt-Frage
4.3 Die Ursachen und Kriegsmotive
5 Quellenkritik – Die Glaubwürdigkeit des Polybios
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Kriegsschuldfrage am Beispiel des 2. Punischen Krieges und prüft kritisch, ob Rom einen Verteidigungskrieg führte oder ob Hannibal als alleiniger Kriegstreiber zu bewerten ist.
- Analyse des Lutatius-Vertrages und seiner Ratifizierungsklauseln
- Bewertung der römischen Annexion Sardiniens als Vertragsbruch
- Untersuchung der Sagunt-Frage im Kontext bestehender Verträge
- Kritische Hinterfragung der Überlieferung durch Polybios
- Diskussion der römischen Expansionsstrategie vs. karthagischer Motive
Auszug aus dem Buch
3.3 Der Ebro-Vertrag
Die Römer beobachteten mit wachsender Besorgnis die Ausbreitung Karthagos in Iberien. Im Jahre 226 v. Chr. schickten sie eine weitere Gesandtschaft zu Hasdrubal, woraufhin der Ebro-Vertrag ausgehandelt wurde. Bei diesem Abkommen handelte es sich um einen Feldherrn-Vertrag. Für die Klärung unserer Ausgangsfrage gilt es, diese Tatsache nicht zu vernachlässigen, erfuhr sie doch von Rom und Karthago zwei unterschiedlichste Bewertungen. Zudem enthielt der Vertrag nach Polybios’ Darstellung auch keine Ratifizierungsklausel. In seinen Augen „schloß [Hasdrubal] mit unbeschränkter Vollmacht den Vertrag“ (Übers. A. Haakh und R. G. Kratz).
Ich bewerte die Situation ähnlich wie Polybios und betrachte den Ebro-Vertrag bindend für Karthago. Zum einen fehlt die Ratifizierungsklausel und zum anderen wurde er in der Folgezeit nicht durch den karthagischen Senat wieder annulliert. Dies impliziert für mich, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Einwände hegten und diesen Umstand erst im folgenden Rechtsstreit mit Rom als Argument nutzen wollten. Leider überlieferte uns Polybios nicht den genauen Wortlaut des Vertrages, sondern nur „daß die Karthager nicht in kriegerischer Absicht den Jberofluß überschreiten sollen“ (Übers. A. Haakh und R. G. Kratz). Livius hielt zudem fest, dass „den Saguntinern, die zwischen den Grenzen beider Völker wohnten, [...] die Freiheit belassen werden“ sollte. Da dieser Zusatz wesentlich für die Beantwortung der folgenden Sagunt-Frage ist, möchte ich dazu noch Stellung beziehen. Wie auch Otto, zweifle ich die Vermutung, dass Polybios einen so wichtigen Zusatz als nicht erwähnenswert erachtet, sehr an. Ein Geschichtsschreiber wie er, der nach der Meinung vieler Historiker stets um Objektivität bemüht war, wird in meinen Augen einen solch wichtigen Punkt weder vergessen, noch für unwichtig gehalten haben. Daher werde auch ich mich im weiteren Verlauf meiner Hausarbeit ausschließlich auf die Überlieferung Polybios’ beziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Kriegsschuldfrage ein und vergleicht diese mit historischen Beispielen des 20. Jahrhunderts.
2 Das Ende des 1. Punischen Krieges – Der Lutatius-Vertrag: Dieses Kapitel analysiert die Bedingungen des Friedensvertrages von 241 v. Chr. und die nachträgliche Verschärfung der Reparationsforderungen durch Rom.
3 Die Entwicklung der römisch-karthagischen Beziehung in der Folgezeit: Hier wird die Verschlechterung der diplomatischen Lage durch die Annexion Sardiniens, die Expansion in Iberien und den Abschluss des Ebro-Vertrages beleuchtet.
4 Der Ausbruch des 2. Punischen Krieges: Der Abschnitt untersucht den Weg zum militärischen Konflikt unter besonderer Berücksichtigung der Sagunt-Frage.
5 Quellenkritik – Die Glaubwürdigkeit des Polybios: Das Kapitel hinterfragt die historische Zuverlässigkeit der antiken Überlieferungen, insbesondere die des Polybios.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die Kriegsschuld eher bei Rom durch eine provozierende Expansionspolitik als bei Hannibal zu suchen ist.
Schlüsselwörter
2. Punischer Krieg, Hannibal, Rom, Karthago, Ebro-Vertrag, Lutatius-Vertrag, Kriegsschuld, Sagunt, Polybios, Expansion, Sardinien, Vertragsbruch, Antike, Geschichtsschreibung, Reparationen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexe Frage, wer die Verantwortung für den Ausbruch des 2. Punischen Krieges trägt und ob die gängige Darstellung des Hannibal als „Kriegstreiber“ historisch haltbar ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Einhaltung und Interpretation völkerrechtlicher Verträge (Lutatius- und Ebro-Vertrag), die römische Expansionspolitik in Sardinien und Iberien sowie die Glaubwürdigkeit antiker Quellen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob Sagunt durch bestehende Verträge geschützt war und ob der Krieg ein Resultat karthagischer Aggression oder römischer Provokation darstellte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin/der Autor wendet eine quellenkritische historische Analyse an, bei der antike Berichte (besonders Polybios) hinterfragt und mit modernen Forschungsmeinungen abgeglichen werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der vertraglichen Grundlagen nach dem 1. Punischen Krieg, die Ereignisse in Sardinien und Iberien sowie die detaillierte Prüfung des Falls Sagunt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Kriegsschuld, Ebro-Vertrag, römische Expansionspolitik, Hannibal und Quellenkritik geprägt.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Sagunt-Frage?
Die Sagunt-Frage wird als Vorwand der römischen Politik gesehen, um den Kriegseintritt zu rechtfertigen, da rechtlich kein eindeutiger Schutz der Stadt durch Verträge mit Rom belegbar war.
Warum ist die Quellenkritik bezüglich Polybios so zentral?
Da Polybios als Hauptquelle gilt, ist seine Voreingenommenheit als römischer Staatsmann/Offizier kritisch zu hinterfragen, um nicht ein einseitiges, pro-römisches Geschichtsbild unreflektiert zu übernehmen.
Wie lautet das Fazit der Arbeit zur Kriegsschuld?
Das Fazit schlussfolgert, dass Rom durch gezielte Provokationen und eine aggressive Expansionsstrategie den Krieg provozierte, um einen Vorwand für ein bellum iustum gegen den Konkurrenten Karthago zu haben.
- Citar trabajo
- Sascha Schmidt (Autor), 2020, Die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges. Ein römischer Verteidigungskrieg gegen den Kriegstreiber Hannibal?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/704035