Der Getreidehandel im klassischen Athen


Term Paper, 2006

19 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundzüge des Getreidehandels
2.1. Grundsätzliche Vorraussetzungen
2.2. Der Getreidehändler
2.3. Athens Getreideimport

3. Getreide als Waffe oder Waffen für Getreide?
3.1. „Handelspolitik“
3.2. Kolonisation und der Pontus Euxeinos
3.3. Die athenische Thalassokratie
3.4. Regulierung und Restriktion
3.5. Getreide im Peloponnesischen Krieg 431 bis 404 v. Chr

4. Fazit

5. Bibliographie

Darstellungen

Quellensammlungen

1. Einleitung

Als lebensnotwendiges Nahrungsmittel war Getreide, ob Gerste oder Weizen, von großem Interesse für die griechischen Polis. Die Nahrungsgrundlage bestand in der Antike auf der so genannten trias: Getreide, Olivenöl und Wein. Insofern spielte Getreide jedweder Art eine große Rolle in der Gesellschaft, sei es in „Politik“ oder „Wirtschaft“..

Aufgrund der geographischen Verhältnisse Griechenlands war es für die Menschen schwer, genügend Getreide für den Eigenbedarf zu erwirtschaften. Das Wachstum der Bevölkerung Griechenlands im ausgehenden sechsten und angehenden fünften Jahrhundert v. Chr. erschwerte zunehmend eine ausreichende Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Schließlich reichte die Eigenproduktion an Getreide nicht mehr aus, sodass die Griechen auf den Import von lebensnotwendigen Gütern wie Getreide aus ertragsreicheren Regionen zurückgreifen mussten. Folge des Importhandels war ein steter Zuwachs des Außenhandels. Nicht zuletzt auch aufgrund militärischer und politischer Erwägungen wurde der Getreidehandel schließlich zu einem Schlüsselthema der athenischen Politik. Die Beeinflussung des Getreidehandels wurde nicht zuletzt als Instrumentarium in der Kriegsführung eingesetzt, wodurch Athen seine Stellung als Großmacht im östlichen Mittelmeerraum behaupten konnte.

Diese Arbeit soll im ersten Teil zunächst einen kurzen Überblick über die Grundzüge des Getreidehandels im klassischen Athen geben. Im zweiten Teil soll darauf aufbauend der Frage nachgegangen werden, ob die Athener den Getreidehandel nur zur Eigenversorgung oder auch als Instrumentarium ihrer Bündnis- und Hegemonialpolitik benutzten.

2. Grundzüge des Getreidehandels

Der antike Getreidehandel kann zunächst nicht mit dem Handel im modernen Sinne verglichen werden. Nicht nur das Volumen, sondern auch die Organisation und Durchführung des Handels unterschieden sich erheblich von heutigen Vorstellungen und Maßstäben.

2.1. Grundsätzliche Vorraussetzungen

Handel wurde in Athen wegen der geographischen Vorraussetzungen vornehmlich zur See betrieben, wobei es auch Handelswege nach Böotien und Megaris über Land gegeben hat. Im Vergleich zum Handel über Land war der Handel zur See kostengünstiger und ungefährlicher. Die Ägäis bot zudem die besten Vorraussetzungen für einen überregionalen Seehandel mit anderen Poleis und Völkern.[1]

Die großen Getreidelieferanten lagen ohnehin nicht auf der griechischen Halbinsel. Athen bezog sein Getreide aus mehreren Regionen. Als unmittelbare Handelspartner galten vor allem Euböa, dessen Getreideexporte Athen ausschließlich für sich allein beanspruchte,, Böotien und Megara. Der Handel mit diesen drei Gebieten wurde über die Häfen Oropos, Eleusis und Salamis abgewicklet. Entferntere Regionen, die jedoch meist den größten Teil der Lieferungen stellten, waren Thrakien, das Schwarzmeergebiet mit dem Bosporanischen Reich, sowie Ägypten, Kreta, Zypern und kurzzeitig auch Sizilien.[2] Die zuletzt genannten waren von geringer und lediglich sporadischer Bedeutung für den Getreideimport Athens. Zudem gab es noch unzählige kleine Getreidelieferanten, deren Aufzählung hier nicht weiterverfolgt werden soll. Das Schwarzmeergebiet mit dem Bosporanischen Reich war mit Abstand die wichtigste Region für den Import von Getreide für Athen. Die Handelsroute zum Schwarzmeergebiet verlief von Insel zu Insel über die Meerenge des Hellespont kommend nach Skyros über Lemnos und Imbros und schließlich nach Athen.

2.2. Der Getreidehändler

Die professionellen, antiken Händler, emporoi, waren in erster Linie „getreideliebende“ (Xenophon, Oek. 20,27) Händler. Händler, die ausschließlich mit Getreide handelten wurden sitopolai genannt und waren meist auch die Eigentümer, naukleroi, der Getreideschiffe. Diese Schiffe überstiegen die normale Größe von gewöhnlichen Handelsschiffen, welche durch einen breiten Rumpf und Rahsegel schon beträchtlich größer als Trieren waren, vor allem wenn größere Entfernungen zurückgelegt werden mussten.[3]

Getreidehändler waren meist Fremde, metokoi, in Athen und waren damit bis auf wenige Ausnahmen Nichtbürger. Somit hatten sie auch kaum eine Chance bei politischen Entscheidungen mitzuwirken, was auch das Fehlen von organisatorischen Zusammenschlüssen von Händlern, etwa in Genossenschaften, Gilden oder ähnlichem begründet. Es sind nur wenige Ausnahmen bekannt, wo Getreidehändler in der Politik Athens eine aktive Rolle spielten: lediglich Eukrates, Lysikles, Kleon und Hyperbolos.[4] Als Nichtbürger hatten sie auch kein Recht darauf Grund und Boden zu besitzen, wodurch ihre händlerische Tätigkeit vorrausichtlich noch unterstützt wurde, da keine annehmbare Möglichkeit des Sesshaftwerdens bestand. Zudem waren sie wie athenische Bürger zum Kriegsdienst und anderen Diensten, etwa den Liturgien, verpflichtet.[5]

Gewöhnliche Händler waren weniger auf Erwerb als auf Unterhalt aus, obwohl der Seehandel an sich ein sehr einträgliches Geschäft war. Gewinnstreben nach heutigen Maßstäben kann jedoch völlig ausgeschlossen werden.[6] Trotz ihres gewissen Wohlstandes wurden sie zum „niederen Volk“ gezählt, schließlich übten sie einen technite -Beruf[7] aus und hatten kaum Zugang zu Bildung.[8]

Welchen Ruf der allgemeine Händler in Athen hatte ist nur teilweise bekannt, jedoch wurden den sitopolai in Athen und im Piräus nicht zuletzt aufgrund ihrer meist ausländischen Herkunft des Öfteren zweifelhafte Methoden vorgeworfen.[9] Sie waren freie Personen mit bescheidenem Einkommen. Im Allgemeinen besaßen Händler nach Aussagen von Homer, Hesiod und Aristoteles ein geringes Ansehen, vor allem im Vergleich zu Grundbesitzern.[10] Nichtsdestotrotz durften die Getreidehändler auf mehrere Annehmlichkeiten hoffen, sofern sie im Interesse Athens handelten. Sie waren aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Versorgung gern gesehen und wurden zum Teil mit seltenen Privilegien ausgestattet. So mussten Händler in einzelnen Fällen beispielsweise keinen Kriegsdienst leisten, wenn sie in Athen ansässig waren. Einige kamen in den Genuss von Ehrensitzen im Theater, andere wurden auf Staatskosten verköstigt und wieder anderen wurden außerordentliche Ehren zu Teil, zum Beispiel in Form einer Steuerbefreiung.[11]

Außerdem gab es speziell für Handelsstreitigkeiten eingesetzte Gerichte, die emporioi dikai, deren Verfahren in den Wintermonaten, in denen der Schiffsverkehr ruhte, beschleunigt und mit besonderem Augenmerk von ernannten Handelsrichtern, thesmothetai, behandelt wurden.[12] Diese Gerichte dienten vor allem athenischen Bürgern, die Darlehen verliehen, worauf später noch eingegangen wird. Die Lieferung von Getreide wurde allgemein als patriotische und philanthropische Tat angesehen, die „nicht nur des Gewinns, sondern auch der Ehre wegen“[13] einer besonderen Würdigung bedurfte. Athen war während des fünften Jahrhunderts noch in der Lage sich nicht um das Wohlwollen der Getreidehändler kümmern zu müssen, während es Ende des fünften und im vierten Jahrhundert v. Chr. zunehmend Anstrengungen unternahm, fremde Händler an sich zu binden. Neben den oben genannten Privilegien wurden Rechtshilfeverträge, symbola, zwischen Athen und anderen Ländern eingeführt.[14] Zusätzlich wurden seltene Privilegien vergeben. Etwa die Immunität, asylia, das Recht ohne besonderes Abkommen ein- und ausreisen zu können, sei es ob Krieg oder Frieden herrschte. Ein anderes Privileg war das Ehrenamt des proxenos, Vertreter Athens im Ausland, vergleichbar einem Honorarkonsul,.

Dennoch hatte der Getreidehändler mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. Er war aufgrund seines Status als Fremder nicht in der Lage Kapital zu akkumulieren mit dem er seine Handelsfahrten finanzieren konnte. Händler waren auf Gläubiger angewiesen, die sie hauptsächlich in der athenischen Bürgerschicht fanden. Nach und nach entstand durch die Abhängigkeit der Händler die Institution der Seedarlehen. Diese Darlehen waren hoch verzinst, von gewöhnlichen zwölf bis zu außerordentlichen 30 Prozent[15], und baten dem Händler kaum die Möglichkeit ausreichende Gewinne aus seinem Geschäft zu ziehen, zumal das Darlehen dem gesetzlichen Schutz des Darlehensgesetzes unterstand, welcher nur bei Schiffbruch oder Piraterie entfiel.[16] Ohnehin war die gesamte Emporiegesetzgebung auf den Schutz des Seedarlehengeschäftes ausgerichtet.[17] Somit bestand eine Trennung zwischen Geldbesitzern, also den Gläubigern, und den Händlern, die nur durch Verschuldung ihren Beruf ausüben konnten. Durch die Verleihung von Kapital beteiligte sich der ansonsten am Handel weniger interessierte athenische Bürger am überregionalen Handel, von dem er spürbar profitierte. Schließlich gibt es noch zahlreiche Hinweise auf Tätigkeiten athenischer Bürger im Ausland, beispielsweise als proxenos, die mit Handel zu tun hatten. Im Übrigen war der Handel jedoch ein von Bürgern verschmähtes Gewerbe, welches nicht den Tugenden, arete, eines Atheners entsprach.[18] Außerdem vermutet man hinter dem Seedarlehen auch einen bestimmten Eigennutz des Atheners. Da Vermögen in Athen versteuert wurde, galten Seedarlehen als ousia aphanes, also als unsichtbare Vermögen.[19]

[...]


[1] Vgl. Hopper, R.J.: Handel und Industrie im klassischen Griechenland; München 1982, S. 61.

[2] Die folgenden Ausführungen beruhen auf Hopper: Handel und Industrie, S. 62ff und 84ff.

[3] Vgl. Hasebroek, J.: Staat und Handel im Alten Griechenland; Tübingen 1928, S. 159, Hopper: Handel und Industrie, S. 56ff.

[4] Vgl. Hopper: Handel und Industrie, S. 55.

[5] Vgl. Meijer, F. und von Nijf, O.: A History of Seafaring in the Classical World; London 1986, S. 79.

[6] Vgl. Hasebroek: Staat und Handel, S. 10; und Neesen, L.: Die griechische Polis – Nur ein Import- und Konsumentenzentrum; In: Münstersche Beiträge zur antiken Handelsgeschichte; Bd. IV, 1; S. 49-66; Frankfurt am Main 1985, S. 57.

[7] Unter die technite Berufe zählen alle handwerklichen Berufe, sowie der Handel.

[8] Vgl. Hasebroek: Staat und Handel, S. 8.

[9] Vgl. Hom. Od. 15, 415-484.

[10] Vgl. Hom. Od. 8, 159-164; und Hes. Erg. 618-694; sowie Arist. Pol. 1255b 40-1259a 36.

[11] Vgl. Hasebroek: Staat und Handel 159.

[12] Vgl. Hopper: Handel und Industrie, S. 129.

[13] Xen. Über d. Staatseink. 3, 3-4.

[14] Die folgenden Ausführungen beruhen auf Hopper: Handel und Industrie, S. 132f.

[15] Vgl. Meijer, Nijf: History of Seafaring, S. 80.

[16] Vgl. Demosth. Or. 32,29; 33,4; 34; 35,10ff; 35,51; 56,1; und Lys. 32,6.

[17] Die folgenden Ausführungen beruhen auf Hasebroek: Staat und Handel, S. 7.

[18] Die modellhafte Vorstellung eines Bürgers definierte diesen als Landbesitzer, der sein Land bewirtschaftete, sich am politischen Leben beteiligte ohne sich zu sehr von seinem „Berufsleben“ einbinden zu lassen. Vgl. hierzu Bleicken, J.: Die athenische Demokratie, Paderborn u.a. 21994, S. 112; und Austin, M. und Vidal-Naquet, P.: Gesellschaft und Wirtschaft im alten Griechenland, übers. Von A. Wittenburg, München 1984, S. 11; sowie Hopper: Handel und Industrie, S. 128.

[19] Vgl. Hopper: Handel und Industrie, S. 128.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Der Getreidehandel im klassischen Athen
College
University of Marburg
Course
Gesellschaft und Wirtschaft im klassischen Athen
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V70453
ISBN (eBook)
9783638616096
ISBN (Book)
9783640194179
File size
449 KB
Language
German
Keywords
Getreidehandel, Athen, Gesellschaft, Wirtschaft, Athen
Quote paper
Markus Mill (Author), 2006, Der Getreidehandel im klassischen Athen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70453

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