Der völkerrechtliche Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurde juristisch erstmals 1946 zur Ahndung von Kriegsverbrechen für die Nürnberger- und Tokioter Prozesse definiert und benutzt. Diese Maßnahme war damals nicht unumstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden konnten, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen wurden. Dieser neue Straftatbestand war auf die Argumentation der Verteidiger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess abgestimmt, die die Position vertraten, dass der Verstoß gegen die Menschenrechte nicht gegen das deutsche Recht verstieß und einer “Wir können tun, was wir wollen Mentalität“ entsprach. Die Schlussfolgerung auch aus Anlehnung an diese Argumentation war, dass Menschen eine letztgültige Garantie ihrer Sicherheit in einem Rechtssystem haben sollten, das den Vorrang gegenüber der nationalen Rechtsordnung dokumentiert.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 verkündet und ist eine Liste individueller Rechte, zu deren Beachtung die Staaten aufgefordert werden. Die Erklärung selbst ist nur eine Empfehlung und somit kein rechtlich bindender Text. Diese Lücke wurde durch zahlreiche internationale Verträge geschlossen, die auf dieser Erklärung beruhen. Der erste und nur für europäische Unterzeichner bindende Vertrag dieser Art ist die Europäische Deklaration der Menschenrechte von 1950.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. MENSCHENRECHTE
2.1 Einleitung
2.2 Verbindung zwischen Menschenrechten und Asyl
2.3 Das asylpolitische Dilemma
2.4 Völkerrechtliche Verträge
2.4.1 Die Genfer Flüchtlingskonvention
2.4.1.1 Das Schutzsystem der GFK
2.4.1.2 Non-Refoulement
2.4.1.3 Schranken des Non-Refoulement-Prinzips
2.4.1.4 Abgrenzung zwischen Non-Refoulement und Asylrecht
2.4.2 Die Europäische Menschenrechtsdeklaration
2.4.2.1 Beurteilung EMRK
2.5 Bedeutung von Menschenrechten
3. GRUNDLAGEN DER GEMEINSCHAFTLICHEN ASYLPOLITIK
3.1 Das Binnenmarktkonzept
3.2 Das Schengener Abkommen
4. ZWISCHENSTAATLICHE ZUSAMMENARBEIT DER 12 MITGLIEDSSTAATEN VOR MAASTRICHT
4.1 Bewertung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit vor Maastricht
5. ORGANISATORISCHE STRUKTUR DER ZUSAMMENARBEIT
5.1 Primärrechtliche Grundlagen
5.1.1 Vertrag von Maastricht
5.1.2 Vertrag von Amsterdam
5.1.2.1 Rolle der Entscheidungsträger
5.1.2.2 Rechtsmittel
5.1.2.3 Rolle der Rechtssprechung
5.1.3 Die Europäische Verfassung
5.2 Bewertung
6. ZIELVORSTELLUNGEN DER UNION
7. ASYLSTATISTIKEN
7.1 Gesamtzahl Flüchtlinge
7.2 Verteilung der Asylanträge auf MS
7.3 Asylanträge nach Herkunftsländern
7.4 Anerkennungsquoten
7.4.1 Anerkennungsquoten für Asylbewerber aus Afghanistan
7.4.2 Anerkennungsquoten für Asylbewerber aus der Russischen Föderation
7.5 Maßnahmen auf EU-Ebene
8. RECHTLICHE HARMONISIERUNG
8.1 Kriterien zur Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaates (Dubliner System)
8.1.1 Rechtsgrundlage
8.1.2 Rangfolge der Kriterien
8.1.3 Aufnahme und Wiederaufnahme
8.1.4 EURODAC
8.1.5 Analyse
8.2 MINDESTNORMEN FÜR DIE VERFAHREN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZUERKENNUNG UND ABERKENNUNG DES FLÜCHTLINGSSTATUS
8.2.1 Rechtsgrundlage
8.2.2 Garantien für die Prüfung der Asylanträge
8.2.3 Beschleunigte und spezifische Verfahren
8.2.4 Rechtsmittel
8.2.5 Analyse
8.3 Anerkennungsrichtlinie
8.3.1 Analyse
8.4 Vorübergehender Schutz
8.4.1 Rechtsgrundlage
8.4.2 Analyse
8.5 Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern
8.5.1 Rechtsgrundlage
8.5.2 Inhalt
8.5.3 Analyse
8.6 Weitere bedeutende Harmonisierungsbestrebungen
9. EXTERNE ASPEKTE DER ASYLPOLITIK
9.1 Bedarf für Kooperation
9.2 Ein gesamtheitlicher Ansatz
9.3 Europäische Nachbarschaftspolitik
9.3.1 Die ENP und bestehende Instrumente
9.3.1.1 MEDA
9.3.1.2 TACIS
9.3.1.3 CARDS
9.3.1.4 AENEAS
9.4 Regionale Schutzzonen
9.5 High Level Working Group on Migration
9.6 Analyse
10. RÜCK- UND AUSBLICK
10.1 Leichter zugängliche Asylsysteme
10.1.1 Neuansiedlungsprogramme
10.1.2 Asylverfahren außerhalb von Europa (Transitcamps)
10.1.3 Botschaftsverfahren und humanitäre Visa
10.2 Lastenteilung
10.3 Rechtsstaatsorientierter Ansatz
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Harmonisierung der europäischen Asylpolitik mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit die europäische Zusammenarbeit den Schutz von Flüchtlingen und die Einhaltung universeller Menschenrechte sicherstellen kann. Dabei wird der Bogen von den völkerrechtlichen Grundlagen über die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bis hin zur rechtlichen Harmonisierung und den externen Aspekten der europäischen Migrationssteuerung gespannt.
- Stellenwert der Menschenrechte im europäischen Asylsystem
- Entwicklung des europäischen Rechtsrahmens (von Dublin/Schengen bis Amsterdam)
- Herausforderungen der rechtlichen Harmonisierung und Asylstatistik
- Strategien der externen Asylpolitik und regionale Kooperationen
Auszug aus dem Buch
2.3 Das asylpolitische Dilemma
Das Asylrecht ist nicht irgendeine Rechtsinstitution. Es ist ein Prüfstein für freie Gesellschaften. Wer Freiheit und Menschenrechte für sich selbst reklamiert, aber Opfer von Gewalt und Verfolgung aus anderen Ländern die Tür weist, stellt sein politisches und moralisches Selbstverständnis und dessen Grundlagen in Frage.
Die ethische und Wertbesetzte Dimension der Migrationssteuerung ist von zentraler Bedeutung. Natürlich sind tausende Kilometer lange See- und Landgrenzen schwer zu kontrollieren und abgelehnte Asylbewerber durch ein Abtauchen in die Illegalität oder mangels Rücknahmeabkommen schwer in ihre Heimatländer abschiebbar. Durchführbar wären solche Maßnahmen aber sehr wohl falls der politische Wille zu Ihrer Umsetzung gegeben wäre. Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte führt die Wirksamkeit des eisernen Vorhangs als Migrationsbarriere vor Augen. Ein Blick in die Gegenwart zeigt den rücksichtslosen Umgang mit Gastarbeitern im Nahen Osten, für die keine Möglichkeit besteht ihren Aufenthalt nach seiner Befristung zu verlängern.
Die Problematik verschärfter Maßnahmen liegt weniger im instrumentellen als im normativen Bereich. Die besondere Bedeutung der Menschenrechte ist im europäischen Kulturkreis tief verankert. Es ist unverkennbar, das moralische Grundfragen, die sich aus der Migrationsproblematik ergeben, mit Blick auf ein Weltethos diskutiert werden, wie es etwa Archer als normative Basis einer „Sociology for One“ fordert und in dessen Mittelpunkt das globale Verantwortungsgefühl für das Lebensschicksal aller Menschen steht. Daraus lässt sich ableiten, dass Menschen überall auf der Welt ein potentiell, moralisch begründetes Recht auf Zuwanderung haben, dass der Souveränität der jeweiligen Zielstaaten übergeordnet ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Beleuchtet den Anstieg der Asylantragszahlen in den 80er und 90er Jahren und die darauffolgenden restriktiven Maßnahmen, die zur Notwendigkeit einer europäischen Koordination führten.
2. MENSCHENRECHTE: Analysiert die universelle Basis der Menschenrechte als normatives Fundament des Asylrechts, insbesondere im Kontext der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK.
3. GRUNDLAGEN DER GEMEINSCHAFTLICHEN ASYLPOLITIK: Beschreibt die historische Entwicklung des Binnenmarktkonzepts und des Schengener Abkommens als Vorläufer der EU-Zusammenarbeit.
4. ZWISCHENSTAATLICHE ZUSAMMENARBEIT DER 12 MITGLIEDSSTAATEN VOR MAASTRICHT: Diskutiert die informelle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten angesichts steigender Flüchtlingszahlen vor der Institutionalisierung durch die EU.
5. ORGANISATORISCHE STRUKTUR DER ZUSAMMENARBEIT: Erläutert die institutionellen Rahmenbedingungen durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam sowie die Rolle der Rechtsprechung.
6. ZIELVORSTELLUNGEN DER UNION: Untersucht die politischen Zielsetzungen der EU, insbesondere den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
7. ASYLSTATISTIKEN: Präsentiert und analysiert statistische Daten zu Flüchtlingsströmen und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten.
8. RECHTLICHE HARMONISIERUNG: Detaillierte Betrachtung der Harmonisierungsbemühungen, insbesondere Dubliner System, Verfahrensrichtlinien und Anerkennungsrichtlinie.
9. EXTERNE ASPEKTE DER ASYLPOLITIK: Thematisiert die Kooperation mit Drittstaaten, regionale Schutzzonen und die europäische Nachbarschaftspolitik.
10. RÜCK- UND AUSBLICK: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und reflektiert über zukünftige Herausforderungen einer gemeinsamen Asylpolitik.
Schlüsselwörter
Europäische Asylpolitik, Menschenrechte, Genfer Flüchtlingskonvention, Non-Refoulement, Dubliner System, Harmonisierung, Migrationssteuerung, Flüchtlingsschutz, EMRK, Asylverfahren, Drittstaaten, Lastenteilung, Recht auf Asyl, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die Entstehung und Ausgestaltung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik unter Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der rechtliche Rahmen (GFK, EMRK), die EU-interne Zuständigkeit (Dublin/Schengen), die rechtliche Harmonisierung von Asylverfahren sowie die externen Aspekte der Migrationssteuerung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie die EU in der Lage ist, eine kohärente Asylpolitik zu gestalten, die sowohl die Interessen der Mitgliedstaaten wahrt als auch den Flüchtlingsschutz nach internationalen Normen garantiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und rechtspolitische Analyse, die auf der Auswertung von völkerrechtlichen Verträgen, EU-Rechtsakten, wissenschaftlicher Literatur und statistischen Daten basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil spannt den Bogen von den menschenrechtlichen Grundlagen über die organisatorische Struktur der EU-Zusammenarbeit (Maastricht/Amsterdam) bis hin zu den konkreten Harmonisierungsinstrumenten (Aufnahmerichtlinien, Dubliner Verordnung) und den externen Dimensionen der Asylpolitik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Europäische Asylpolitik, Dubliner System, Menschenrechte, Non-Refoulement, rechtliche Harmonisierung und Migrationssteuerung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Schengener Abkommens für die Asylpolitik?
Der Autor sieht das Schengener Abkommen als Pilotprojekt, das zwar einen wichtigen Anstoß zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gab, aber durch seinen intergouvernementalen Charakter und den Fokus auf Sicherheitskontrollen den Zugang zu fairen Asylverfahren erschwerte.
Welche Kritik übt der Autor an den „Transitcamps“?
Der Autor kritisiert Transitcamps außerhalb Europas als problematisch, da sie menschenrechtliche Standards untergraben können, als Pull-Faktor wirken könnten und mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen (Non-Refoulement) kollidieren könnten.
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- Mag. Alexander Langthaler (Author), 2006, Gemeinsame Europäische Asylpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70539