Europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung


Seminar Paper, 2006

23 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Harmonisierung der Bilanzierung in der EU – Konsequenzen für die Besteuerung
2.1 Einfluss der IFRS auf das Handelsrecht
2.2 Mögliche Auswirkungen der IFRS auf das Maßgeblichkeitsprinzip
2.3 Probleme bei Geltung der IFRS für die Steuerbemessung
2.3.1 Unterschiedliche Zielsetzungen von IFRS und Steuerbilanz
2.3.2 Verfassungsrechtliche Bedenken
2.3.3 Unklarheit der Auslegungshoheit

3. Der Einfluss des EuGH auf die steuerliche Gewinnermittlung
3.1 Zuständigkeit des EuGH in Fragen der Steuerbilanz
3.2 Anwendung der IFRS durch den EuGH

4. Angleichung der steuerlichen Gewinnermittlung in der EU
4.1 Grundidee und alternative Konzepte
4.2 Die Konzepte in der Diskussion
4.3 Die IFRS als Ausgangspunkt

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ziele einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der Europäischen Union ist ein zunehmender Einfluss europäischer Institutionen und Normen auf das deutsche Steuerrecht zu beobachten. So haben kapitalmarktorientierte Unternehmen nach einer EU-Verordnung[1] seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen (§ 315a Abs. 1 HGB).[2] Einzelabschlüsse sind jedoch weiterhin nach den Vorschriften des HGB zu erstellen. Es ist fraglich, ob diese Begrenzung des Anwendungsbereiches der IFRS aufrechterhalten werden kann.[3] Durch eine Übernahme in den Einzelabschluss könnten die IFRS Einfluss auf die Besteuerung ausüben, es ist dann zu fragen, ob das Maßgeblichkeitsprinzip weiter bestehen könnte.[4]

Weitere europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung ergeben sich durch die Rechtsprechung des EuGH, der die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherstellt, und durch die Europäische Kommission. Bedeutend ist hierbei insbesondere das derzeitige Vorhaben der Europäischen Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, wodurch die Gewinnermittlungsregeln in der EU harmonisiert werden würden.[5]

Diese Arbeit soll die unterschiedlichen aktuellen Einflüsse des Europarechts auf die steuerliche Gewinnermittlung darstellen und einer kritischen Betrachtung unterziehen. Hierbei sollen auch künftig mögliche Entwicklungen aufgezeigt werden. Die Bestrebungen zur Harmonisierung der Rechnungslegung und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Besteuerung sind Gegenstand des Kapitels 2. Hier wird auch diskutiert, inwiefern die IFRS als Grundlage der Besteuerung geeignet sind. Der Einfluss des EuGH auf die steuerliche Gewinnermittlung wird in Kapitel 3 beschrieben. Schließlich wird das Projekt der Europäischen Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer erläutert (Kapitel 4). Eine thesenförmige Zusammenfassung beschließt diese Arbeit.

2. Harmonisierung der Bilanzierung in der EU – Konsequenzen für die Besteuerung

2.1 Einfluss der IFRS auf das Handelsrecht

Das europäische Bilanzrecht befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel,[6] was insbesondere in der EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-VO) zum Ausdruck kommt.[7] Durch diese haben kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss ab dem Jahr 2005 zwingend nach IFRS zu erstellen (§ 315a Abs. 1 HGB). Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen haben dagegen ein Wahlrecht zur Anwendung der IFRS im Konzernabschluss (§ 315a Abs. 3 HGB).

Die EU-Verordnung erlaubt auch, die IFRS auf den Einzelabschluss anzuwenden (Art. 5 IAS-VO), was in Deutschland bislang jedoch nicht umgesetzt wurde. Nur eine Offenlegung eines Einzelabschlusses nach IFRS ist möglich (§ 325 Abs. 2a HGB). Damit bleibt die Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung unangetastet (§5 Abs. 1 EStG).[8] Fraglich ist jedoch, ob diese Trennung der Anwendung weiter bestehen kann.[9] So wird man Unternehmen, die keine Konzerne sind, die jedoch den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, kaum verbieten können, einen Abschluss nach IFRS aufzustellen.[10] Das Verbot könnte für die Unternehmen sogar einen Wettbewerbsnachteil bedeuten, wenn Geschäftspartner einen IFRS-Abschluss bevorzugen.[11] Außerdem ist auch für Unternehmen, die in den Konzernabschluss eines kapitalmarktorientierten Unternehmens einbezogen werden, die Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Vorteil, da sie ansonsten für Konsolidierungszwecke eine zusätzliche Handelsbilanz II nach IFRS aufstellen müssen.[12] Schließlich hat auch der Einzelabschluss eine Informationsfunktion (§ 264 Abs. 2 HGB) und es ist nur schwer erklärbar, warum diese mit anderen Regeln erfüllt werden soll, als die des Konzernabschlusses.[13] Somit wäre eine zumindest fakultative Übernahme der IFRS in den Einzelabschluss mit deutlichen Vorteilen insbesondere für größere Unternehmen verbunden.

2.2 Mögliche Auswirkungen der IFRS auf das Maßgeblichkeitsprinzip

Eine Übernahme der IFRS in den Einzelabschluss wirft die Frage auf, ob die Steuerbilanz auch in Zukunft an die Handelsbilanz anknüpfen kann.[14] Grundsätzlich sind dabei drei unterschiedliche Varianten einer möglichen Übernahme der IFRS in den handelsrechtlichen Einzelabschluss denkbar. Zum einen könnten die IFRS für den Einzelabschluss zugelassen werden, der jedoch keine befreiende Wirkung hätte, so dass weiterhin die Maßgeblichkeit des Abschlusses nach HGB gälte.[15] Dieses Modell käme allerdings wohl nur als Übergangslösung in Betracht, da es mit hohen Kosten der Erstellung verbunden wäre, die insbesondere Mittelständler überfordern würde.[16] Außerdem stellt sich bei einer fortschreitenden Internationalisierung der Rechnungslegung und damit Angleichung der HGB-Vorschriften an die IFRS die Frage nach der Rechtfertigung einer zusätzlichen Handelsbilanz.[17]

Zweitens wäre denkbar, die IFRS zwingend für den Einzelabschluss vorzuschreiben und auch als Grundlage der Steuerbilanz zu etablieren.[18] Grundvoraussetzung hierfür wäre, dass die IFRS für den Einzelabschluss aller Gesellschaften Gültigkeit erlangen, da eine Begrenzung des Anwendungsbereiches auf börsennotierte Gesellschaften dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprechen würde.[19] Die Umsetzbarkeit dieser Variante hängt wesentlich davon ab, ob die IFRS als Grundlage der Besteuerung überhaupt geeignet sind. Eine Diskussion hierüber erfolgt im nächsten Unterkapitel. Im Fall einer schlechten Eignung der IFRS für die Besteuerung wäre als letzte Variante denkbar, den Maßgeblichkeitsgrundsatz insgesamt aufzuheben und eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung einzuführen.[20]

[...]


[1] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, AblEG Nr. L 243, S. 1.

[2] In dieser Arbeit wird der Begriff „IFRS“ statt „IAS/IFRS“ verwendet.

[3] Vgl. Schreiber, StuW 2002, S. 106.

[4] Vgl. Link, Die Maßgeblichkeitsdiskussion, 2005, S. 210.

[5] Vgl. Europäische Kommission, Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse, 2001, S. 17ff.

[6] Vgl. Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, 2004, S. 1.

[7] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, AblEG Nr. L 243, S. 1.

[8] Vgl. Kahle, IRZ 2006, S. 87.

[9] Vgl. Schreiber, StuW 2002, S. 106.

[10] Vgl. Schreiber, StuW 2002, S. 106.

[11] Vgl. Herzig, International Accounting Standards, 2004, S. 74.

[12] Vgl. Kahle, WPg 2003, S. 272.

[13] Vgl. Schreiber, StuW 2002, S. 106.

[14] Vgl. Herzig/Gellrich/Jensen-Nissen, BFuP 2004, S. 550.

[15] Vgl. Herzig, International Accounting Standards, 2004, S. 72.

[16] Vgl. Herzig, International Accounting Standards, 2004, S. 79.

[17] Vgl. Kirsch, BuW 2004, S. 223.

[18] Vgl. Herzig, International Accounting Standards, 2004, S. 72.

[19] Vgl. Oestreicher, RIW 2001, S. 890.

[20] Vgl. Herzig, International Accounting Standards, 2004, S. 72.

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Details

Title
Europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung
College
University of Hohenheim  (Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen)
Course
Seminar zur Rechnungslegung und Besteuerung
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
23
Catalog Number
V70791
ISBN (eBook)
9783638625999
ISBN (Book)
9783640126873
File size
453 KB
Language
German
Notes
In dieser Arbeit werden die verschiedenen europarechtlichen Einflüsse auf die steuerl. Gewinnermittlung erläutert. Die Arbeit gliedert sich in 3 Teile: zuerst wird der Einfluss der IFRS im Steuerbereich aufgezeigt und die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips diskutiert. Der nächste Abschnitt behandelt den Einfluss des EuGH auf die steuerl. Gewinnermittlung. Schließlich wird das Projekt der EU-Kommission zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage in Europa dargestellt und analysiert.
Keywords
Europarechtliche, Einflüsse, Gewinnermittlung, Seminar, Rechnungslegung, Besteuerung
Quote paper
Dipl. oec., MBA Simone Günter (Author), 2006, Europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70791

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Title: Europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung



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