Elterngeld – eine Maßnahme zur Steigerung der Geburtenrate?


Trabajo Escrito, 2007

46 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Familienpolitische Modelle und Geburtenziffern im europäischen Vergleich
2.1 Das familienpolitische Modell Schwedens
2.2 Das familienpolitische Modell Frankreichs

3. Das Elterngeld in Deutschland
3.1 Gegenüberstellung Erziehungsgeld- Elterngeld
3.2 Politische Debatten und Vorarbeit zum Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz (BEEG)
3.3 Ausgestaltung des Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes (BEEG)
3.3.1 Berechtigte
3.3.2 Berechnung des Elterngeldes
3.3.3 Anrechnung von anderen Leistungen
3.3.4 Bezugszeitraum
3.3.5 Auszahlung und Verlängerungsoption
3.3.6 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
3.3.7 Unterhaltspflichten

4. Politische Zielsetzung der Einführung des Elterngeldes
4.1 Sicherung der Lebensgrundlage und nachhaltige Stärkung der Familien
4.2 Sicherung der Teilhabe an Beruf und Familie für Männer und Frauen
4.2.1 Verkürzung der Erwerbsunterbrechung
4.2.1.1 Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung
4.2.1.2 Familienfreundliche Arbeitsplätze
4.2.2 Beteiligung der Väter an der Elternzeit

5. Zwischenfazit

6. Praxisteil: Umfrage zur Einführung des Elterngeldes
6.1 Untersuchungsrahmen
6.2 Beschreibung des Fragebogens
6.3 Inhaltliche Ergebnisse
6.3.1 Geschlecht und Tätigkeit
6.3.2 Alter
6.3.3 Familienstand und Kinder
6.3.4 Beschäftigungsverhältnis
6.3.5 Beschäftigungsverhältnis der Partner
6.3.6 Persönliche Motivation zur Entscheidung für ein (weiteres) Kind durch Einführung des Elterngeldes
6.3.7 Finanzielle Verbesserung/ Verschlechterung durch das Elterngeld
6.3.8 Weitere Vorteile/ Nachteile durch die Einführung des Elterngeldes
6.3.8.1. Weitere Vorteile durch die Einführung des Elterngeldes
6.3.8.2. Weitere Nachteile durch die Einführung des Elterngeldes
6.3.9 Inanspruchnahme von Elterngeld
6.3.10 Rückkehr in den Beruf zur Zeit des Erziehungsgeldes
6.3.11 Rückkehr in den Beruf zur Zeit des Elterngeldes
6.3.12 Motivation zur Elternzeit für beide Elternteile
6.3.13 Sonstige Meinungen
6.3.14 Fazit

7. Schlussbemerkung

Quellenverzeichnis

Anhang:

Fragebogen

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Geburtenziffern im europäischen Vergleich

Abbildung 2: Der Weg des Elterngeldgesetzes

Abbildung 3: Geschlecht und Tätigkeit

Abbildung 4: Streuung Alter

Abbildung 5: Motiviert Elterngeld für ein (weiteres) Kind?

Abbildung 6: Motiviert Elterngeld für ein (weiteres) Kind?

Abbildung 7: Finanzielle Veränderung für Studenten / Erwerbstätige

Abbildung 8: Wie wird die Rückkehr in den Beruf empfunden?

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Einkommensgrenzen Erziehungsgeld

Tabelle 2: Motivation für ein (weiteres) Kind

Tabelle 3: Weitere Vorteile des Elterngeldes

Tabelle 4: Weitere Nachteile des Elterngeldes

Tabelle 5: Zeitpunkt der Rückkehr in den Beruf bei Erziehungsgeld

Tabelle 6: Zeitpunkt der Rückkehr in den Beruf bei Elterngeld

1. Einleitung

Wir brauchen mehr Kinder in den Familien und wir brauchen mehr Familie in unserer Gesellschaft. (…) Jedoch werden immer weniger Kinder geboren. (…) Die Ressource Familie ist erschöpflich, für ihre Zukunft in unserer modernen Gesellschaft gibt es eine gemeinsame Verantwortung…“ (BMFSFJ 2005b) .

So fasst im Juni 2005 Ursula von der Leyen, derzeitige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die demographische Entwicklung in Deutschland zusammen. Darüber hinaus weißt Sie auf dringend benötigte strukturelle Veränderungen in der familienpolitischen Landschaft hin. Das im Januar 2007 in Kraft tretende Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz ist eine unmittelbare politische Antwort auf diese derzeitige Entwicklung. Es kann im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik, wie sie von Ursula von der Leyen proklamiert wird verstanden werden (BMFSFJ 2005b).

Im Folgenden wird kurz auf die demographische Entwicklung in Deutschland eingegangen und diesbezüglich werden wesentliche Fakten dargestellt:

Die deutsche Familienpolitik hat seit einiger Zeit Hochkonjunktur und will sich nicht damit abfinden, dass die Geburtenrate auf dem niedrigem Niveau von durchschnittlich 1,34 Geburten pro Frau verbleibt (BMFSFJ 2005a: 4). Um die Bereitschaft für ein Kind zu steigern wird nach verschiedensten familienpolitischen Möglichkeiten gesucht (vgl. MÜLLER-HEINE 2006:57). Während zuletzt Anfang der 70-er Jahre sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau mindestens 2,0 Kinder betrug, waren es 1990 noch 1,45 Kinder und im Jahr 2000 bereits nur noch 1,38 Kinder pro Frau (STATISTISCHES BUNDESAMT 2006a). Damit ist die Geburtenrate seit langem weit entfernt von der ideal- theoretischen Zahl von 2,1 Kindern pro Frau, die als bestandserhaltend für eine Gesellschaft erachtet wird (NEYER 2006a:1).

Die Anfang 2006 veröffentlichte Online - Umfrage „Perspektive Deutschland“ ermittelte unter den 16- 45 jährigen Frauen und Männern in Deutschland im Jahr 2005 jedoch einen Kinderwunsch von durchschnittlich 1,9 Kindern (MCKINSEY/STERN/ZDF/WEB.DE 2006:24).

Diese Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und tatsächlicher Geburtenrate wirft Fragen bezüglich den Ursachen dieses Phänomens auf.

Im Rahmen einer Repräsentativumfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach 2003, unter 18-44 jährigen Kinderlosen in der BRD, wurden Gründe, die gegen Kinder sprechen, erfragt. Die fünf häufigsten Gründe lauteten wie folgt:

- „Ein Kind wäre eine zu große finanzielle Belastung“ (47%),
- „Ich fühle mich noch zu jung dafür“ (47%),
- „Meine beruflichen Pläne vertragen sich nur schwer mit einem Kind“ (37%),
- „Ich habe bisher noch nicht den/die richtige(n) Partner(in) gefunden“ (28%),
- „Ich möchte möglichst viele Freiräume haben/ mich nicht einschränken müssen“ (27%), (vgl. INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH 2003:29).

Vor allem Akademikerinnen entscheiden sich derzeit gegen Kinder, wenn sie dadurch in ihren Entfaltungs- und Karrieremöglichkeiten eingeschränkt werden (BMFSFJ 2004:11). Nach einer Kohortenanalyse des Mikrozensus 2003 beträgt die Kinderlosigkeit unter den Akademikerinnen im früheren Bundesgebiet im Alter von 37 – 40 Jahren 41 % (vgl. DUSCHECK/ WIRTH 2005:806).

Prognostisch zeigen die Analysen des Statistischen Bundesamtes keine Besserung der demographischen Entwicklung. Bis im Jahr 2050 soll die Geburtenrate in Deutschland von derzeit 685.000 Geburten voraussichtlich weiter auf rund 500.000 Geburten absinken. Dann werden jährlich nur noch halb so viele Menschen in Deutschland geboren als sterben. Die Zahl der 60-Jährigen wird mit gut einer Million im Jahr 2050 doppelt so hoch sein wie die Zahl der Neugeborenen. Gleichzeitig wird von einer stetig steigenden Lebenserwartung ausgegangen, so dass bis im Jahr 2050 die Lebenserwartung der über 65 jährigen um ca. 4,5 Jahre steigt. Zur Bevölkerung im Erwerbsalter von 20 bis 64 Jahren gehören heute etwa 50 Millionen Menschen. Im Jahr 2050 werden es – je nach dem Ausmaß der Zuwanderung – 22% oder 29% weniger sein. Dagegen steigt die Anzahl der derzeit über 65-Jährigen von aktuell knapp 16 Millionen auf 24 Millionen im Jahr 2030 (STATISTISCHES BUNDESAMT 2006c).

Die hier aufgeführten Fakten machen deutlich, wie dringend strukturelle Veränderungen in der familienpolitischen Landschaft benötigt werden. Eine erste wesentliche politische Maßnahme soll die Einführung des Elterngeldes zum 01.01.2007 sein. Diese lohnabhängige Ersatzleitung tritt an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes und ist mit erheblichen Mehrausgaben des Staates verbunden (MÜLLER-HEINE 2006:1).

Die Zielsetzungen des Elterngeldes können wie folgt zusammengefasst werden:

- die Sicherung der Lebensgrundlage im ersten Lebensjahr des Kindes und eine nachhaltige Stärkung der Familien,
- die Sicherung der Teilhabe an Beruf und Familie für Männer und Frauen,
- mehr Mut zu Kindern (vgl. BMFSFJ 2006g: 6).

Wesentliche Aspekte der nachhaltigen Familienpolitik, wie sie von Ursula von der Leyen vertreten wird, sind deutlich erkennbar.

Gegenstand dieser Arbeit soll sein, der Frage nachzugehen, ob die neue Gesetzgebung bezüglich des Elterngeldes eine familienpolitische Maßnahme ist, die zu einer Steigerung der Geburtenrate in Deutschland einen Beitrag leisten kann.

Um zu Erkenntnissen bezüglich dieser Fragestellung zu gelangen, wird in Folgendem zunächst ein Einblick in familienpolitische Modelle zweier europäischer Länder gegeben, die bereits strukturelle Veränderungen in der Familienpolitik vorgenommen haben und für die Ausarbeitung des Elterngeldes in Deutschland wichtige Anreize boten. Im Anschluss daran werden die wichtigsten „Eckpunkte“ des Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes (BEEG) erläutert, sowie Unterschiede zum bisherigen Erziehungsgeld dargestellt. Politische Zielsetzungen, die mit der Einführung des Elterngeldes verbunden sind, werden aufgezeigt und diskutiert. Im praktischen Teil der Arbeit werden 20 StudentInnen und 20 Erwerbstätige im Alter zwischen 18-42 Jahren mit Hilfe eines selbst erstellten Fragebogens zum Thema Elterngeld untersucht. Der Fokus der Befragung liegt hierbei auf der Frage, ob das Elterngeld die Untersuchungsgruppe möglicherweise bestärkt, sich für ein (weiteres) Kind zu entscheiden. Und ob dies im Sinne einer Akzeptanz dieser neu eingeführten politischen Maßnahme verstanden werden kann.

Festzuhalten ist, dass es sich um eine kleine Stichprobengröße handelt und somit diese Erhebung nicht als repräsentativ angesehen werden kann.

Zur Vereinfachung der Schreibweise wird in der gesamten Arbeit die grammatisch männliche Form der jeweiligen Bezeichnungen verwendet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit (15.10.2006-10.01.2007) noch nicht alle Daten über das Elterngeld im Internet in der Aktualität abrufbar waren, wie zum Zeitpunkt der Abgabe.

2. Familienpolitische Modelle und Geburtenziffern im europäischen Vergleich

Im Folgenden werden die Fertilitätsraten[1] einzelner europäischer Länder in Verbindung mit deren familienpolitischen Strukturen dargestellt. Damit soll aufgezeigt werden, dass familienpolitische Maßnahmen Veränderungen initiieren können und beispielhaft für Deutschland sein können. Als Beispiel werden Schweden und Frankreich genannt, aus deren familienpolitischen Modellen einzelne Aspekte in die gesetzliche Struktur des Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes in Deutschland eingeflossen sind.

In den vergangenen 30 Jahren ist die Geburtenrate in den europäischen Ländern im Durchschnitt deutlich gesunken (vergl. Abb. 1). Während im Jahr 1980 die durchschnittliche Geburtenziffer in Europa bei 1,88 Kindern pro Frau lag, waren es im Jahr 2002 noch 1,46 Kinder. Ausnahmen bilden dabei Frankreich, Schweden und Belgien, bei denen die Geburtenziffern nahezu gleich geblieben sind, während sich die Geburtenrate in Finnland, Dänemark und Luxemburg sogar leicht erhöht hat (BMFSFJ 2006d).

Abbildung 1: Geburtenziffern im europäischen Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMFSFJ 2006d: Abbildung 4.1 (eigene Darstellung)

Diese großen Unterschiede des Fertilitätsniveaus zwischen den einzelnen europäischen Ländern führten und führen immer wieder zu Diskussionen über den Zusammenhang von Familienpolitik und Fertilität (NEYER 2006a:1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. Periodenfertilitätsraten demographische Forschung (Neyer I 2006:2)

Im Rahmen einer Studie des Max Plank Institutes für demographische Forschung (Rostock), die die Wirkung familienpolitischer Maßnahmen auf die Fertilitätsentwicklung in europäischen Ländern untersuchte, wurden die nordischen Länder, wie Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland von der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung als „universalistische Wohlfahrtsstaaten“ bezeichnet (vgl. NEYER 2006a: 2). Die Sozialpolitik dieser Länder zielt darauf ab, für alle Frauen und Männer unabhängig von ihrem Familienstatus die Erwerbstätigkeit zu gewährleisten und für alle die gleichen Bedingungen zu schaffen. Die Familiengründung soll für alle möglich sein, ohne dass sich dies negativ auf die Erwerbstätigkeit und den Lebensstandard auswirkt. Bereits seit den 60 er- Jahren wird die Frauenerwerbstätigkeit aktiv gefördert und die Berufstätigkeit von Müttern durch eine „ Dienstleistungsorientierte Familienpolitik“ und durch weit reichende Angebote an Kinderbetreuungseinrichtungen sicher gestellt (NEYER 2006a: 2-4).

Im Gegensatz zu Deutschland ist der Anteil kinderloser Frauen und die Gesamtkinderzahl bei Frauen mit hohem, mittleren und niedrigem Bildungsabschluss in den nordischen Ländern annähernd gleich. Frauen mit höherem Bildungsabschluss bekommen ihre Kinder lediglich etwas später (vgl. NEYER 2006a: 3). Den nordischen Ländern ist es gelungen, den Geburtenrückgang der Erstgeburten bei Frauen unter dreißig Jahren in den vergangenen 35 Jahren durch einen Anstieg der Geburten bei Frauen im Alter über dreißig Jahren auszugleichen (NEYER 2006a: 3-4).

In Frankreich steigt die Geburtenrate seit dem Tiefstwert von 1,66 Geburten im Jahr 1993/1994 wieder leicht an (WAGNER 2004: 7-10). Der Anstieg der Fruchtbarkeitsrate ist laut einer Studie der Konrad Adenauer Stiftung auf das veränderte Reproduktionsverhalten der Frauen über 30 Jahren zurück zu führen. Bei 47% aller Neugeborenen im Jahr 2001 waren die Mütter mindestens 30 Jahre alt. Des Weiteren wird der Kombination aus finanzieller Unterstützung und umfassenden Betreuungsangeboten für Kinder aller Altersstufen große Bedeutung beigemessen (WAGNER 2004: 7-10). Die Erwerbsquote der Frauen im Alter von 25-49 Jahren von 1960 bis 2002 hat in Frankreich von 40% auf 80% zugenommen, was darauf zurück zu führen ist, dass in Frankreich die Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, in besonders vielfältiger und umfassender Art vorhanden sind (WAGNER 2004: 10).

2.1 Das familienpolitische Modell Schwedens

Bereits 1974 wurde in Schweden die „Elternversicherung“ eingeführt und die Leistungshöhe an das vorangegangene Einkommen der Eltern gebunden (ALFREDSSON 2005).

Es besteht bis heute 390 Tage Anspruch auf Elterngeld als 80-prozentige Lohnersatzleistung. Für weitere 90 Tage können die Eltern einen Festbetrag von 60 Kronen pro Tag in Anspruch nehmen. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten für die ersten 390 Tage einen Festbetrag von 180 Kronen, für die weiteren 90 Tage einen niedrigeren Festbetrag von 60 Kronen (SVENSKA INSTITUTET 2004: 2). Somit umfassen die Leistungen der Elternversicherung insgesamt einen Zeitraum von 480 Tagen, wobei davon seit dem Jahr 2002, 60 Tage der Leistungen an den Vater gebunden sind und 60 Tage an die Mutter. Die verbleibenden 360 gesetzlich garantierten Tage können von beiden Elternteilen nach freier Wahl beansprucht werden (SVENSKA INSTITUTET 2004: 2).

Durch diese hohe Lohnersatzleistung ist es auch für Schwedens Väter attraktiver geworden die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo im Jahr 2003 5% der Väter Elternzeit nahmen (VEIL 2003a), nutzten in Schweden 17% der Väter die Leistungen der Elternversicherung (ALFREDSSON 2005). Zusätzlich dürfen die Elternteile ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um bis zu zwei Stunden täglich verkürzen, bis das Kind acht Jahre alt ist (SPD – BUNDESTAGSFRAKTION 2006).

Schwedens Väter bekommen bei der Geburt ihres Kindes bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub gewährt, davon machten 2003 80% der Väter Gebrauch. Zur Betreuung eines erkrankten Kindes bis zum 12. Lebensjahr haben die Elternteile zusätzlich Anspruch auf maximal 60 Tage Sonderurlaub. Im Jahr 2003 wurden 43% dieser Sonderurlaubstage von Vätern genommen (ALFREDSSON 2005).

Des Weiteren erhalten Väter und Mütter Elterngeld auf der Basis des Einkommens vor der Erstgeburt, wenn sie ihr zweites oder weiteres Kind innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der ersten Geburt bekommen. Dies hat zur Folge, dass Eltern ihr zweites oder weiteres Kind früher bekommen als vor der Einführung dieser Maßnahme. Die Verkürzung des Geburtenabstandes zwischen den Kindern trägt wiederum zu einem deutlichen Anstieg der Zweitgeburtenrate in Schweden seit Einführung des Elterngeldes bei (NEYER 2006a: 3-4).

Ebenso erfahren Eltern in Schweden bezüglich der Kinderbetreuung große Unterstützung. Im Gegensatz dazu gelten Hausfrauen als überholt und müssen sich die Frage gefallen lassen, womit sie sich den ganzen Tag lang beschäftigen (VEIL 2003b).

Bereits seit den 70 er Jahren werden in Schweden Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen in Vollzeitform angeboten. Diese sind staatlich gefördert und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf oder Studium. Der Anspruch auf Betreuung der Kinder von erwerbstätigen Eltern in Kindertagesstätten besteht ab dem Alter von wenigen Wochen bis zum 6. Lebensjahr, nach Wahl in Vollzeit- und Teilzeitform. Alternativ besteht die Möglichkeit der kommunalen Tagespflege durch Tagesmütter, dabei richten sich die Betreuungszeiten flexibel nach den Arbeitszeiten der Eltern. Ab dem 6. Lebensjahr gibt es Vorschulen, die das ganze Jahr geöffnet sind. Kinder von erwerbstätigen Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Vorschulplatz. Für schulpflichtige Kinder stehen außerdem Ferien- und Nachmittagseinrichtungen zur Verfügung, die an die Arbeitszeiten der Eltern angepasst sind. Eltern bezahlen für alle genannten Einrichtungen eine Gebühr, die abhängig von der Betreuungsdauer, dem Einkommen und der Kinderzahl ist (VEIL 2003b).

2.2 Das familienpolitische Modell Frankreichs

In Frankreich sind die staatlichen Familienkassen und ihre Kassen auf regionaler Ebene die zuständigen Behörden für Familienleistungen. Neben dem Erziehungsgeld, wird Unterstützung durch Kindergeld, Beihilfen zum Schulbeginn, Kleinkindbeihilfe, Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung und zur Beschäftigung einer Tagesmutter gewährt (VEIL 2003c).

Das Erziehungsgeld wurde 1985 eingeführt und richtet sich seit 1994 an Eltern mit zwei oder mehreren Kindern. Es kann für höchstens 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Berechtigt sind Eltern, die eine Erwerbstätigkeit von zwei Jahren, in den letzten fünf Jahren vor der Geburt ihres Kindes nachweisen können (VEIL 2003c, REUTER 2003). Bei vollständiger Erwerbsunterbrechung beträgt der monatliche Satz 487,30 €, bei Teilzeitbeschäftigung zwischen 50 – 80 % beträgt der Satz zwischen 243,72 € und 322,28 € (FAST4WARD 2004: 34).

Eltern, die beide berufstätig sind, haben Anspruch auf Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung für Kinder jeder Altersstufe. In Abhängigkeit vom jeweiligen Haushaltseinkommen und dem Alter der zu betreuenden Kinder übernimmt die Familienkasse die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungsperson. Diese finanziellen Hilfen belaufen sich auf bis zu 40% der Betreuungskosten. Für Tagesmütter werden nach dem gleichen System die Sozialversicherungsbeiträge übernommen (VEIL 2003c).

Kinder haben die Möglichkeit eine Kindergrippen ab dem Alter von wenigen Wochen, bis zum 3. Lebensjahr zu besuchen, allerdings ohne Rechtsanspruch. Alle Kinder ab dem Alter von 2/3 Jahren bis zum 6. Lebensjahr haben Rechtsanspruch auf einen Vorschulplatz. Kindergrippen und Vorschulen sind ganztägig geöffnet. Die Kosten für Kindergrippen belaufen sich auf monatlich ca. 300-350 € (VEIL 2003c). Es gibt ca. 140000 öffentliche Grippen, davon befinden sich 45% im Großraum Paris (WAGNER. 2004: 11). Der Besuch der Vorschule ist für alle Kinder kostenlos, da sie in Frankreich Bestandteil des nationalen Schulsystems ist (VEIL 2003c). Durchschnittlich befinden sich die Kinder 7 Stunden täglich in der Vorschule, 25% der Kinder sogar 8 Stunden (WAGNER 2004: 14). Zusätzlich gibt es Einrichtungen für Kurzzeitbetreuung, in der Kinder vom 1. bis zum 6. Lebensjahr für einen halben Tag oder kürzer betreut werden. Oftmals sind mehrere dieser Betreuungseinrichtungen unter einem Dach zu finden und werden dann „ Multi- Betreuungseinrichtungen“ genannt (WAGNER 2004: 12). In Familiengrippen können Kinder, die wenige Monate alt sind bis hin zu Schulkindern von Tagesmüttern in der Gruppe betreut werden. Die Betreuungszeit erfolgt ganztägig (WAGNER 2004: 14).

Die meisten Grippen und Kurzzeitbetreuungen werden von Gemeinden und Vereinen getragen. Es finden sich aber auch Elterninitiativen, die Vereine gründen und somit die Betreuung der Kinder gemeinschaftlich übernehmen (WAGNER 2004: 12).

3. Das Elterngeld in Deutschland

Bereits seit der 15. Legislaturperiode arbeitete die Bundesregierung an der Etablierung eines lohnbezogenen Elterngeldes, nach dem Modell europäischer Vorbildsländer. Schließlich wurde das neue Elterngeld am 29.09.2006 im Bundestag beschlossen und der Bundesrat stimmte dem Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz (BEEG) am 03.11.2006 zu.

Das Elterngeld bekommen alle Familien, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt geboren werden, wird das bisherige Erziehungsgeld ausbezahlt (BMFSFJ 2006f: 3-4).

3.1 Gegenüberstellung Erziehungsgeld- Elterngeld

Im Gegensatz zum bisher geltenden Erziehungsgeld, das eine „einkommensabhängige Familienleistung“ darstellte, handelt es sich beim Elterngeld um eine „Lohnersatzleistung“. Dies bedeutet, dass das Erziehungsgeld sich an den Einkommensgrenzen der Eltern orientiert und somit Eltern mit, oder ohne Erwerbstätigkeit bis zu gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen ausbezahlt wird. Dabei orientiert man sich am „pauschalisierten Jahresnettoeinkommen“ der Eltern. Je nach Jahresnettoeinkommen (im Kalenderjahr vor der Geburt und im selbigen der Geburt) steht den betreffenden Familien Erziehungsgeld in Höhe von 300€ monatlich, für den Zeitraum von 6 Monaten oder für 24 Monate zu. Familien mit höherem Jahresnettoeinkommen erhalten gemindertes oder kein Erziehungsgeld (vgl. BMFSFJ 2006a: 1-20).

Darstellung der Einkommensgrenzen für die Berechnung von Erziehungsgeld, orientiert am „pauschalisierten Jahresnettoeinkommen“:

Tabelle 1: Einkommensgrenzen Erziehungsgeld

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMFSFJ 2006a: 19-20 (eigene Darstellung)

Im Gegensatz zum Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit besteht die Möglichkeit, dass jede Mutter bzw. jeder Vater Elterngeld in unterschiedlicher Höhe für sich in Anspruch nehmen kann. Gewährt werden dem erziehenden Elternteil 67% des durchschnittlichen Jahresnettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Mütter und Väter ohne Erwerbseinkommen haben nur noch Anspruch auf den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300€ monatlich. Das Elterngeld wird allen Berechtigten über einen Zeitraum von 12 bzw. 14 Monaten gewährt (vgl. BMFSFJ 2006b: 3-6).

3.2 Politische Debatten und Vorarbeit zum Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz (BEEG)

Bereits im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD wurde die finanzielle Förderung von Familien durch die Einführung des Elterngeldes beschlossen (BUNDESREGIERUNG 2005). In der folgenden Abbildung 2 wird der Weg des Elterngeldes vom ersten Gesetzentwurf bis zur Beschlussfassung dargestellt und anschließend genauer erläutert.

Abbildung 2: Der Weg des Elterngeldgesetzes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Informationen aus folgenden Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokollen: 16/1889, 16/40, 426/1/06, 16(13)81a-j, 16/2785, 426/06, 16/2454, 16/47, 16/55, 824 (eigene Darstellung)

Am 20.06.2006 brachten die Fraktionen CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes (Drucksache 16/1889) in den Bundestag ein, welches in den Grundzügen schon damals dem heutigen Elterngeldgesetz entsprach (vgl. Abb. 2, A).

Nach der ersten Beratung des eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag (Plenarprotokoll 16/40, vgl. Abb. 2, B) gaben die Bundesrat-Ausschüsse für Frauen und Jugend und für Innere Angelegenheiten am 26.06.2006 ihre Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrates ab (Drucksache 426/1/06, vgl. Abb. 2, C)[2]. Dabei standen folgende zwei Empfehlungen im Mittelpunkt:

Zum einen sah der bisherige Gesetzentwurf vor, dass maßgebliche Einkommen nach der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung zu ermitteln. Der BA-Ausschuss schlug dagegen von Beginn an eine Ermittlung des Einkommens nach den Grundsätzen des Einkommenssteuergesetzes vor, da bei den Elterngeldempfängern der Bezug zum Steuerrecht weit mehr Akzeptanz finden dürfte, als ein Verweis auf das Arbeitslosengeld (Drucksache 426/1/06: 1). Zum anderen wurde empfohlen, die Elterngeld-Regelung für ein Folgekind dahingegen zu ändern, dass zwischen den Geburten zweier Kinder bis zu 36 Monate liegen können, und nicht wie im Gesetzentwurf nur 24 Monate. Bei nur 24 Monaten Abstand zwischen den Geburten müssten Mütter ein nicht unerhebliches gesundheitliches Risiko auf sich nehmen (Drucksache 426/1/06: 6).

In der 824. Sitzung am 07.07.2006 wurde die Stellungsnahme des Bundesrates veröffentlicht (Drucksache 426/06, vgl. Abb. 2, D), welche den Empfehlungen der Bundesratausschüsse entsprach. Noch am selben Tag fand im Bundesrat die erste Beratung des Gesetzentwurfs zum Elterngeld statt (Plenarprotokoll 824, vgl. Abb. 2, E).

Anschließend legte die Bundesregierung ihren Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes mit den übernommenen Empfehlungen des Bundesrates dem Bundestag vor (Drucksache 16/2454, vgl. Abb. 2, F), worauf in der 47. Bundestagssitzung eine erste Beratung des eingebrachten Entwurfs stattfand (Plenarprotokoll 16/47, Vgl. Abb. 2. G). Daraufhin folgte am 29.09.2006 die zweite und dritte Beratung und auch der Beschluss zur Einführung des Elterngeldes ohne weitere Änderungen (Plenarprotokoll 16/55, vgl. Abb. 2, H und I). Am 03.11.2006 erfolgte die Zustimmung durch den Bundesrat zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Nach der Billigung durch die Bundesregierung und der Unterschrift des Bundespräsidenten trat das Elterngeld zum 01.01.2007 in Kraft (DEUTSCHER BUNDESTAG 2006a).

3.3 Ausgestaltung des Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes (BEEG)

Um die wichtigsten „Eckpunkte“ des Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes übersichtlich darstellen zu können, werden im Folgenden Auszüge des Gesetzes (§§1 – 11 BEEG) zusammengefasst (BMFSFJ 2006f: 80 – 87):

3.3.1 Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (BMFSFJ 2006f: 80).

3.3.2 Berechnung des Elterngeldes

Elterngeld wird in Höhe von 67% des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Es werden maximal 1.800 € Elterngeld pro Monat gezahlt. Dies bedeutet, wenn 67 % des Nettoeinkommens mehr als 1.800 € ergeben, bekommt die berechtigte Person trotzdem nur 1.800 Euro Elterngeld (BMFSFJ 2006f: 80).

In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67% auf bis zu 100% des Einkommens (BMFSFJ 2006f: 81).

Für Monate nach der Geburt, in denen die berechtigte Person Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, das durchschnittlich geringer ist als das berücksichtigte Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des maßgeblichen Prozentsatzes (67 % - 100 %) des Unterschiedsbetrages ausbezahlt. Als durchschnittliches monatliches Einkommen vor der Geburt werden dabei maximal 2700 € angerechnet (BMFSFJ 2006f: 81).

[...]


[1] Fertilität ist die Fähigkeit von Organismen Nachkommen hervorzubringen, Fruchtbarkeit (DORODOVSKI 1999:248).

[2] vgl. hierzu auch Stellungnahmen zum Elterngeld-Gesetzentwurf die Ausschussdrucksachen 16(13)81a-j, Protokoll zur öffentlichen Anhörung 16/16, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/2785

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Detalles

Título
Elterngeld – eine Maßnahme zur Steigerung der Geburtenrate?
Universidad
University of Applied Sciences Ravensburg-Weingarten  (Soziale Arbeit)
Curso
Sozialpolitik
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
46
No. de catálogo
V71499
ISBN (Ebook)
9783638635219
ISBN (Libro)
9783638675208
Tamaño de fichero
627 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Elterngeld, Maßnahme, Steigerung, Geburtenrate, Sozialpolitik
Citar trabajo
Nadine Willhalm (Autor), 2007, Elterngeld – eine Maßnahme zur Steigerung der Geburtenrate?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71499

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