Das Heimgesetz besteht seit dem 1.1.1975. Es sollte damals dazu beitragen die grossen
Missstände im Pflegebereich zu beheben, die aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen
und der daraus nicht möglichen Kontrolle durch den Staat entstanden waren. Im Laufe
der Jahre wurde das Heimgesetz immer wieder novelliert und so den Gegebenheiten der
Zeit angepasst. Die letzte Novellierung trat am 1.1.2002 in Kraft. „Wesentlich veränderte
gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, sowie der im Bereich der
Altenhilfe bestehende Reformstau haben den Gesetzgeber veranlasst, nach mehr als 25
Jahren eine erfolgreiche Rechtslage modernen Erfordernissen anzupassen“1.
Die Ziele der Novellierung wurden im §2 Abs. 1 Heimgesetz wie folgt definiert:
- Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner vor Beeinträchtigung
- Förderung und Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und
Selbstverantwortung der Bewohner
- Sicherung der Einhaltung der dem Heimträger gegenüber den Bewohnern
obliegenden Pflichten
- Sicherung der Heimbewohnermitwirkung
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung
- Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
Der Hauptteil dieser Arbeit beschreibt die aus diesen Zielen abgeleiteten Veränderungen
für Betreiber und Bewohner. Er beschränkt sich dabei auf die Paragrafen §5,§7,§8 und
§10 und die dazugehörigen Absätze. Ich werde die einzelnen Absätze zuerst
beschreiben und die jeweiligen Veränderungen zur alten Fassung aufzeigen und danach
die praktische Relevanz und Bedeutung erklären und erörtern. Natürlich kann eine
komplette Analyse der einzelnen Absätze aufgrund der Seitenlimitation nur bedingt
erfolgen. Es ist auch nicht mein Anspruch eine Abhandlung über das neue Gesetz zu
verfassen, sondern es sollen die Kernpunkte herausgearbeitet werden, die in der Praxis
relevant sind und bereits jetzt in Fachkreisen für viel Gesprächs- und Zündstoff sorgen.
In den Fussnoten werde ich auf weiterführende Literatur verweisen, die dem
interessiertem Leser helfen können, die einzelnen Details zu vertiefen. Schließen
möchte ich mit einer kritischen Betrachtung zu den Zielsetzungen des Gesetzes und
ihrer Umsetzung in die Praxis. Auf Grund der Aktualität des Themas liegt noch keine bzw. nur ungenügende Literatur
vor. Deswegen stützt sich diese Arbeit hauptsächlich auf Interviews, die ich mit
Heimbetreibern, Sachverständigen und den Heimbewohnervertretungen geführt habe.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Geschichte und Hintergrund des Heimgesetzes
- Die Paragraphen §5, §7, §8 und §10 des neuen Heimgesetzes; Veränderungen für Betreiber und Bewohner
- §5: Der Heimvertrag
- §7: Die Erhöhung des Entgelts
- §8: Die Vertragsdauer
- §10: Die Mitwirkung der Bewohner
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Novellierung des Heimgesetzes, die am 1.1.2002 in Kraft trat, insbesondere auf die Paragraphen §5, §7, §8 und §10. Sie zielt darauf ab, die Veränderungen für Betreiber und Bewohner aufzuzeigen und deren praktische Relevanz zu erläutern. Der Fokus liegt auf der Darstellung der einzelnen Absätze, der Analyse ihrer Änderungen gegenüber der alten Fassung und der Erörterung ihrer Bedeutung in der Praxis.
- Schutz der Würde und Interessen der Bewohner
- Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohner
- Sicherung der Einhaltung der Pflichten des Heimträgers gegenüber den Bewohnern
- Sicherung der Heimbewohnermitwirkung
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Entstehungsgeschichte des Heimgesetzes und seine ständigen Anpassungen an veränderte gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Die Ziele der Novellierung werden ausführlich dargestellt.
Das zweite Kapitel konzentriert sich auf die Analyse der Paragraphen §5, §7, §8 und §10 des neuen Heimgesetzes. Es beschreibt die einzelnen Absätze, zeigt die Veränderungen gegenüber der alten Fassung auf und erläutert ihre praktische Relevanz und Bedeutung.
- §5: Der Heimvertrag: Dieser Abschnitt behandelt die neuen Regelungen für den Heimvertrag, die mehr Transparenz und Schutz für die Bewohner schaffen sollen. Die Detaillierung der Leistungen und Kosten soll den Bewohnern einen besseren Vergleich der Angebote ermöglichen.
- §7: Die Erhöhung des Entgelts: Die Novellierung schärft die Prüfungsmaßstäbe für die Angemessenheit der Entgelte und begrenzt die Möglichkeit, höhere Kostenanteile von Bewohnern zu verlangen, die Sozialhilfe oder Pflegeversicherung erhalten.
- §8: Die Vertragsdauer: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Dauer des Heimvertrags. Die konkrete Ausgestaltung ist hier nicht im Detail dargestellt.
- §10: Die Mitwirkung der Bewohner: Dieser Abschnitt legt fest, dass Bewohner Ansprechpartner bei Problemen oder zur Beratung haben müssen (z.B. Heimaufsicht, medizinischer Dienst der Krankenkassen, Träger). Diese Regelung soll die Möglichkeit der Bewohner zur Beschwerde und zur Verbesserung ihrer Situation stärken.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe dieser Arbeit sind Heimgesetz, Novellierung, Betreiber, Bewohner, Heimvertrag, Entgelt, Transparenz, Qualität, Mitwirkung, Heimbewohnervertretungen, Pflegekassen, Pflegesatzkommission, Beschwerdemanagement.
- Arbeit zitieren
- Thomas Schwarz (Autor:in), 2002, Die Paragraphen §5, §7, §8 und §10 des neuen Heimgesetzes, Veränderungen für Betreiber und Bewohner, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7162