Erhalt und Pflege der bayerischen Kulturlandschaft


Examination Thesis, 2004

104 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Kulturlandschaft – Definition und Dimension
1.1 Definition des Begriffes Kulturlandschaft
1.2 Kulturlandschaft und Volkskunde
1.3 Kulturlandschaft und die Europäische Union
1.4 Einflußgrößen auf Kulturlandschaft

2 Ressourcenschutz für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
2.1 Schutz biotischer Ressourcen
2.1.1 Pflanzen
2.1.2 Tiere
2.2 Schutz abiotischer Ressourcen
2.2.1 Luft
2.2.2 Boden
2.2.3 Wasser
2.3 Schutz ästhetischer Ressourcen

3 Förderprogramme zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
3.1 Gefährdung der Kulturlandschaft
3.2 Rechtliche Grundlagen für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft
3.3 Programme für die Erhaltung der Kulturlandschaft
3.3.1 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm
3.3.2 Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm
3.3.3 Landschaftspflegeprogramm

4 Umsetzung von Förderprogrammen durch extensive Grünlandnutzung
4.1 Definition von extensiver Grünlandnutzung
4.2 Zielsetzung und Anforderungen der extensiven Grünlandbewirtschaftung
4.3 Nutzungsformen des extensiven Grünlandes

5 Kritische Schlussbetrachtung

6 Verzeichnis
6.1 Literatur
6.2 Internet
6.3 Abbildungen
6.4 Bilder

1 Kulturlandschaft – Definition und Dimension

1.1 Definition des Begriffes Kulturlandschaft

„Ein Stück Umwelt konkretisiert sich als Kulturlandschaft in den natürlichen Gegebenheiten wie Relief, Klima, Boden oder Pflanzenkleid und in den vom Menschen gestalteten Bau- und Nutzungsstrukturen mit Städten, Dörfern, Fluren und Wegen. Sie ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Wechselwirkung von naturräumlichen Voraussetzungen und menschlichem Handeln“ (Treml, 1984, S.49).

Der Begriff der Kulturlandschaft ist ein sehr verschwommener, obwohl er nicht selten in Gesetzen der Landesplanung, des Naturschutzes und der Landwirtschaft auftaucht. Die Kulturlandschaft ist ein vom Menschen kulturell überformter natürlicher Lebensraum. Kultur hat in diesem Zusammenhang nichts mit Goethe oder Schiller zu tun. Es leitet sich von dem lateinischen „colere ab, was „(be)bauen, (be)wohnen, pflegen“ heißt. Es geht hier also um die Kunst des Kultivierens von Boden. Kulturlandschaft ändert sich mit dem Menschen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, Erde zu bebauen und im Sinne seiner persönlichen Entfaltung umzugestalten (nach Treml, 1984, S.51f).

1.2 Kulturlandschaft und Volkskunde

Thomas Gunzelmann vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sieht zwischen den Begriffen Heimat und Kulturlandschaft einen begrifflichen und sachlichen Zusammenhang. Grundsätzlich solle man differenzieren, ob „Heimat“ ein Ort, also ein materieller Raum, oder ein Gefühlszustand, also ein geistig-seelisches Konstrukt, sei. Durch die Verwobenheit der beiden Ebenen Ort und Gefühlszustand ist Heimat, vereinfacht ausgedrückt, die positiv besetzte Beziehung des Menschen zum erlebten Ort (nach http://home.t-online.de/home/Tom.Gunzelmann…2003).

Durch den schlagwortartigen Gebrauch des Begriffes der Kulturlandschaft will ich an dieser Stelle eine Definition des Denkmalpflegers liefern. „[Kulturlandschaft] ist das Ergebnis der materiellen Gestaltung der Erdoberfläche, die der Mensch über Jahrhunderte im Zuge der Ausübung seiner Grunddaseinsfunktionen Wohnen, Arbeiten, sich Fortbewegen usw. geschaffen hatte. [I]n der aktuellen Kulturlandschaft [bestehen] Elemente und Strukturen aus unterschiedlichen Epochen nebeneinander oder auch miteinander vernetzt […]. [D]as klassische Konzept der Kulturlandschaft [sieht] auch keine Trennung zwischen bebautem und unbebautem Raum vor – Stadt, Dorf und freie Landschaft sind Teil der Kulturlandschaft. […] das Ergebnis einer jahrhundertelangen Wechselwirkung von naturräumlichen Voraussetzungen und menschlichem Handeln“ (http://home.t-online.de/home/Tom.Gunzelmann…2003).

Ein weiteres Merkmal der Kulturlandschaft ist deren dynamische Weiterentwicklung, aber auch das Phänomen der Beharrlichkeit von Elementen und Strukturen. Somit zurück zum Begriff der Heimat: es sind eben diese persistenten Strukturen, die für räumliche Heimat sorgen.

Überall auf der Welt ist und bleibt die Natur in ihrer mehr oder weniger ursprünglichen Form heute gefährdet. Überall suchen die Menschen ihre Überlebenschancen im technischen Fortschritt, d.h. in immer neuen kulturellen Umformungsprozessen. Industrielle Aktivitäten verwandeln immense Naturflächen und führen immer wieder zu einem gesellschaftlichen Streit über Gewinne und Verluste in unserer Lebenswelt. Der Umgang mit der Natur ist für uns zum Problem geworden. Auseinandersetzungen darüber, was naturgemäß ist und somit im Hinblick auf das Regelwerk der Natur verantwortbar scheint und was nicht naturgemäß ist, wird „zum Gradmesser für die Hitze in den Gesellschaftskonflikten unserer Zeit. Die Natur selbst scheint inzwischen mehr und mehr zu verschwinden“ (Gerndt, 2002, S.127).

Helge Gerndt bringt die Beziehung von Natur und Kultur auf den Punkt. Auf die Fragen „Mit welchem Recht dürfen Kulturwissenschaftler Natur zum Thema machen? Ist das nicht ein Gegenstand der ganz in die Kompetenz der Naturforscher fällt?“ antwortet er mit „Wir können, ja wir müssen Natur auch als Kultur verstehen. Natur ist in wesentlichen Aspekten ein kulturwissenschaftlicher Gegenstand. Die Handhabung von Naturdingen, die Ideen und Gedankenbilder über Natur und die Bewertung dessen, was als natürlich gilt, sind kulturelle Phänomene“ (Gerndt, 2002, S.127).

Ganz zweifellos ist Natur im öffentlichen Diskurs heute präsent wie nie zuvor. Sie markiert eine prägende Leitidee in Politik und Medien. „’Natürlichkeit‘ ist eines der herrschenden Werte unserer Zeit: wir wollen naturnah wohnen, uns in Naturstoffe kleiden, ein natürliches Leben führen, erwarten freilich, dass die naturbelassene Natur uns nicht mit Krankheitsbakterien oder Erdbeben plagt. Doch mit versalzenen Böden, vergifteten Meeren und gentechnischen Experimenten hat der Mensch selbst Probleme geschaffen, die seine Existenz bedrohen“ (Gerndt, 2002, S.125). Natur, so formulierte der Biologe Hubert Markl, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, „wird zur Kulturaufgabe, oder sie wird nicht mehr sein“ (nach Gerndt, 2002, S.125).

„Simon Schama hat ‚Landschaft‘ als ‚Produkt‘ unserer ‚Kultur‘ bezeichnet, als eine Art ‚Text‘, der von den Menschen immer wieder neu zu ‚schreiben‘ sei“ (nach Johler, 2001, S.90). Für die Volkskunde ist Landschaft zu einem signifikantem Thema geworden. Die Landschaft unterliegt tiefgreifenden Veränderungen im Zuge der Globalisierung und der Europäisierung und ist zu einem bedeutenden Faktor im Europäisierungsprozeß und somit zu einem überaus zukunftsweisenden Forschungsfeld geworden. Mittlerweile ist man zu der Ansicht gekommen, dass nicht nur vom Menschen Geschaffenes (Denkmäler), sondern auch natürliche Gegebenheiten einen Schutz verdienen.

Um die Arbeit des ehemaligen Ordinarius des Lehrstuhls für deutsche und vergleichende Volkskunde zu würdigen und die Wissenschaft Volkskunde zu beleuchten, zitiere ich Helge Gerndt. „Volkskunde hat es mit Symbolwelten zu tun. Sie ist - verglichen mit den Naturwissenschaften - ein unexaktes Fach mit weichen, anschmiegsamen Methoden, das immer neue Perspektiven auszuleuchten vermag und das seine Einsichten zu bedenken gibt, anstatt endgültig erscheinende Antworten in die Form von Gesetzen zu gießen. Gewiß, die Ergebnisse der Volkskunde bleiben bis zu einem gewissen Grade offen; aber gerade darin liegt ihre Kraft“ (Gerndt, 2002, S.153).

1.3 Kulturlandschaft und die Europäische Union

Seit Beginn der neunziger Jahre verspricht die Europäische Union mit ihren politischen Konzepten den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Erhaltung und Pflege der vielfältig-vielgestaltigen und lebendigen Landschaft Europas. Dabei bedient sich die Europäische Union der Natur und der Landschaft, um sich selbst als natürliche Institution darzustellen. Zum einen wird Landschaft von der Europäischen Union in einer komplexen Weise verändert, „zum anderen drückt die ins politische Zentrum gerückte Thematisierung von Landschaft dem Prozeß der gegenwärtigen Europäisierung […] ihren Stempel auf“ (nach Johler, 2001, S.78).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: EU und Landschaft (nach Johler, 2001, S.78)

Die Europäische Kommission, genauer gesagt der für „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ zuständige Fachbereich (Generaldirektion VI), hat als Markenzeichen der europäischen Landschaft eine leicht hügelige, von Mischwirtschaft geprägte Landschaft gewählt (Beispiel Toskana). Symbolische Landschaftskonstruktionen sind Teil der konkreten EU-Politik. Zu finden sind sie bei den Fachbereichen „Umwelt“ (Generaldirektion XI), „Regionalpolitik und Kohäsion“ (Generaldirektion XVI) und, wie bereits erwähnt, dem Fachbereich „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (Generaldirektion VI). Damit soll gezeigt werden, dass die Europäische Union nicht nur bezüglich Deutung und Wahrnehmung von Natur und Landschaft, sondern auch in wirklichkeitsprägender Hinsicht längst zu einer, in den Worten des Soziologen Elmar Rieger, „sozialen Tatsache“ ersten Ranges geworden ist. Durch ihr monetäres Transfersystem bestimmt sie nicht nur die landwirtschaftliche Produktion, sondern eben auch, direkt damit verbunden, das Landschaftbild bzw. die Landschaftsbilder Europas (nach Johler, 2001, S.79).

Bei der Erhaltung und der Verwaltung der europäischen Landschaft müssen Land- und Forstwirtchaft, die größten Landnutzer, eine Schlüsselrolle spielen. Gemeinsam nehmen sie etwa 80 Prozent der Fläche der Europäischen Union in Anspruch. Die Zielsetzung der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ der Europäischen Union macht deutlich, dass den europäischen Bauern für die Bewahrung und Pflege der Natur eine hohe Verantwortung zugeschrieben wird. Dies kann für die politische Legitimation der Tatsache genommen werden, dass für etwa fünf Prozent der Bevölkerung in der

Europäischen Union etwas mehr als 50 Prozent des Budgets der Europäischen Union

aufgewandt wird (nach Johler, 2001, S.80).

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Abbildung 2: Ausgaben der EU (nach Johler, 2001, S.80)

Überraschenderweise haben die Themen Landschaft, Europa und Europäische Union noch kein großes ethnologisches und volkskundliches Interesse geweckt. Die Europäische Union ist zweifellos ein einflußreicher, innovativer und kreativer Akteur, wenn es um Landschaften geht. Interessant ist es, die Politik unter die Lupe zu nehmen, nach welcher in der europäischen Gemeinschaft „’Landschaft‘ definiert und politisch genutzt wird und wie damit diese Landschaft zur ökonomischen, kulturellen und ästhetischen Realität wird“ (nach Johler, 2001, S.81-84). Was sind die Ziele dieser Politik?

Der EU-Agrarkommissar Franz Fischler hat in einem Interview die Ziele auf einen Punkt gebracht: „Wir müssen Landschaft produzieren.“ Dies ist das neue Konzept der europäischen Landwirtschaft, das auf dem „Berliner Gipfel“ im Jahr 1999 beschlossen wurde und wodurch „Landschaft“, „ländlicher Raum“ und „bäuerliche Kultur“ in Europa weitestgehend neue Bedeutungen erhalten haben. Für die europäische Landwirtschaft ist so „das Produzieren von Landschaft“ zu einer neuen möglichen Einkommensquelle geworden. Eine Neuorientierung der „Gemeinsamen Agrarpolitik“, die 1962 ins Leben gerufen wurde, ist nach den konfliktreichen Verhandlungen von WTO, GATT und „Agenda 2000“ notwendig geworden. Der primäre Sektor, der am ältesten und symbolisch am bedeutendsten, aber auch europaweit und global am umstrittensten ist, hat innerhalb der Europäischen Union eine nachhaltige Umstrukturierung erfahren. Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ sorgte anfangs für stabile Märkte, angepasste landwirtschaftliche Einkommen und eine gesicherte Lebensmittelversorgung. Eine Intensivierung der Landwirtschaft ist mit negativen Folgen für das Wohlergehen der Tiere (Massentierhaltung), der Qualität der Produkte und der Umwelt einhergegangen. Landschaft und Umweltschutz wurde erstmals 1992 als europäischer Verhandlungsgegenstand aufgegriffen, 1996 mit der „Erhaltung von lebensfähigen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Kulturen und Traditionen“ verbunden und derzeit zum Fundament des „Europäischen Agrarmodells“ gemacht. Diese „Gemeinsame Agrarpolitik“ hat einerseits zu einem hohen Etatisierungsgrad der Landwirtschaft geführt, andererseits die Beibehaltung des bäuerlichen Familienbetriebes und den Weiterbestand einer heterogenen Agrarstruktur in Europa zur Folge (nach Johler,2001, S.81-84).

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Abbildung 3: Folgen der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (nach Johler, 2001, S.84)

Die europäische Landwirtschaft hat ihre volkswirtschaftliche Bedeutung verloren. Dennoch kann sie mit großer Unterstützung aus der Öffentlichkeit rechnen. Der Verlust der volkswirtschaftlichen Bedeutung ist mit einem starken Rückgang der Anzahl der Erwerbstätigen (seit 1950 hat sich in Bayern die Zahl auf ein Siebtel verringert) und dem heute geringen Anteil des primären Sektors am Bruttosozialprodukt (etwa drei Prozent) zu belegen (nach Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, 2002, S.21). Für den ehemaligen Kommissionspräsidenten Jaques Delors ist der ländliche Raum und die Landwirtschaft das Kernstück des „europäischen Gesellschaftsmodelles“ und das Herzstück der Europäischen Union. Er geht so weit, dass er die Natur, den ländlichen Raum und die bäuerlich bewirtschaftete Landschaft „zum symbolischen Eigentum aller EU-Bürger aufwertet“ (nach Johler, 2001, S.85). Nicht nur Agrarsoziologen staunen über die hohe Akzeptanz solcher Konzepte. Ist es das gekonnte Lobbying der Bauernvertretungen oder dem Volkskundler wohl vertraute romantische Assoziationen, die beim EU-Bürger hervorgerufen werden, wenn sie an „bäuerliche Lebensformen und heimelige Landschaftstypen“ denken? Umfragen zeigen, dass die Funktion der Landwirtschaft als bäuerliche Nahrungsmittelversorgung Geschichte ist und dass die Landwirtschaft für diese Funktion in der breiten Öffentlichkeit keine Unterstützung zu erwarten hat (wo doch im Ausland alles billiger produziert werden kann, wenn auch zu niedrigeren Standards). Die neue Funktion der Landwirtschaft ist der Erhalt und die Pflege der ländlichen Umwelt, eine Leistung, die die Landwirtschaft für die überwiegend in Städten lebende europäische Bevölkerung erbringen soll (nach Johler, 2001, S.86).

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Abbildung 4: Landwirtschaftliches Einkommen heute (nach Buchgraber, 1994, S.9)

Das „europäische Agrarmodell“ sieht beträchtliche (monetäre) Direktbeihilfen für Leistungen zum Erhalt und der Pflege der ländlichen Umwelt vor. Diese werden für die Öffentlichkeit erbracht und vom Markt nicht honoriert. Im Gegensatz zur amerikanischen und australischen Landwirtschaft soll der europäische Landwirt eben nicht nur Lebensmittel produzieren. Durch die multifunktionale Zielsetzung der Landwirtschaft in Europa werden in der EU artgerechte Tierhaltung und extensivere Bewirtschaftungsweisen (mit gepflegten Landschaften und positiven Konsequenzen für den Umweltschutz ) gefördert (nach Johler, 2001, S.86).

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Abbildung 5: Zielsetzungen der Landwirtschaft (nach Johler, 2001, S.86)

Nach den Worten eines Agrarfunktionärs sei der neue „europäische Landwirt“ ein Unternehmer, der auf mehreren Standbeinen stünde: „Er erzeugt Lebensmittel, ist Dienstleister, etwa als Nahversorger, und Produzent öffentlicher Güter, etwa einer offenen Landschaft. Das ist genauso ein Produkt, das durch seine Hände entsteht.“ In der Logik der EU verdankt die Landschaft ihr Entstehen, ihre Eigenart und Vielfalt und ihren Fortbestand der bäuerlichen Bewirtschaftung, die dafür nun eben direkt entlohnt werden soll. „Landschaft ist damit kulturell zum ‚bäuerlichen Erbe‘ und zugleich zu einer nicht zu unterschätzenden Einkommensquelle für zahllose Landwirte in Europa geworden“ (Johler, 2001, S.87).

Unumstritten ist diese Politik nicht. Möglicherweise könnte die „Erhaltung der Kulturlandschaft“ kostengünstiger und umweltschonender betrieben werden, als es durch diese massive Förderung der Landwirtschaft geschieht. Stefan Tangermann geht sogar soweit und behauptet, dass der „Wert“ und die „Schönheit“ der „Kulturlandschaft“ letztlich doch nur eine ästhetische Kategorie und ein Resultat von kulturell eingelernter Gewohnheit sei. Volkskundliche Untersuchungen können den letzen Aspekt nur bestätigen. „’Kulturlandschaft‘ ist – gefördert etwa von der Heimatschutzbewegung - ein ’natürlich gemachtes‘ Konstrukt.“ Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Landwirte nur mit Widerwillen diese Politik des neuen „europäischen Agrarmodells“ mit den Direktzahlungen der EU (und des jeweiligen Bundeslandes) für die Erhaltung der Kulturlandschaft annehmen. Sie werden hiermit weiter in der identitätsstiftenden Produzentenrolle eingeschränkt und so zu „Landschaftspflegern“ degradiert (nach Johler, 2001, S.87).

Gehen wir etwas weiter, wird man sehen, dass das Thema Kulturlandschaft auch global eine wichtige Rolle spielt. Die UNESCO hat im Jahre 2001 in ihrer „Universal Declaration of Cultural University“ festgestellt, dass nicht nur kulturelle Vielfalt, sondern auch biologische Vielfalt wichtig für die Menschheit ist. Die UNESCO führt eine Liste von 20 unterschiedlichen Typen des kulturellen Erbes. In dieser Liste erscheint neben einleuchtenden Typen wie Sprache, Musik, Literatur eben auch „cultural landscapes“, sprich die „Kulturlandschaft“. 2002 wurden auf dieser Basis in Deutschland die Kulturlandschaft Mittelrheintal anerkannt (nach http://home.t-online.de/home/Tom.Gunzelmann…2003).

1.4 Einflußgrößen auf Kulturlandschaft

Schutz der bedrohten Landschaft sollte nicht als Symptombekämpfung und Alibifunktion mißdeutet werden. Funktionale wie auch ästhetische Schädigungen der Landschaft sind zu vermeiden. Im Landschaftsrahmengesetz der Bayerischen Staatsregierung wird eindeutig in diese Richtung formuliert: „Die Landschaftsräume Bayerns sind zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen so zu schützen, zu nutzen, zu pflegen und zu entwickeln, dass das Gleichgewicht des Naturhaushaltes gewahrt bleibt oder wiederhergestellt wird und die typischen Landschaftsbilder erhalten werden“ (Heringer, 1984, S.62). Dies bedeutet eindeutig, dass der integrale Landschaftsschutz dem sektoralen vorzuziehen ist. In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen für den Erhalt der Artenvielfalt, der Natur und der Landschaft: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz), Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung). Das Bayerische Naturschutzgesetz befasst sich mit dem Schutz der Natur und vor allem der flächigen Inschutznahme von besonders erhaltenswerten Gebieten (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks). Hier ist anzumerken, dass eine Fraktionierung der Landschaft einerseits in Gebiete mit unbegrenzter Inanspruchnahme und andererseits in Schutzgebiete (Großteile der Schutzgebiete sind Moore, Flußtäler, Seen und Gebirgslandschaften) ökologisch nicht sinnvoll ist. Dabei wird der Charakter der Landschaft als Ökosystem nicht beachtet.

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Abbildung 6: Falsche Fraktionierung von Landschaft (nach Heringer, 1984, S.62)

Wer oder was ist es nun, die die Landschaft mit landschaftsbedeutenden Aktivitäten beeinflussen? Es sind vor allem die Landwirtschaft (Monotonie der Landschaft durch Monokulturen und falsche Flurbereinigung), die Forstwirtschaft (monotone Wälder), der Wasserbau (Zerstörung des natürlichen Flußbettes), das Siedlungswesen (Verschandelung der Landschaft durch Großbauten), die Infrastrukturerstellung (Durchschneidung von Landschaften) und die Industrieproduktion (unästhetische Industriegebiete und hoher Flächenverbrauch). Sie sollten auf Umweltverträglichkeit hin geprüft werden.

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Abbildung 7: Die Kulturlandschaft beeinflussende Faktoren (nach Heringer, 1984, S.62)

In meiner weiteren Arbeit will ich mich auf die Landwirtschaft beschränken (Land- und Forstwirtschaft halten mit 85 Prozent den Hauptanteil der Gesamtfläche Bayerns) und sie in Bezug zur Kulturlandschaft setzen. In vielen Ländern stehen heute agrarische Produktionsmethoden im Widerspruch zu ökologischen Gesetzmäßigkeiten und gefährden somit die Landschaft. In der Vergangenheit wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit nicht in ausreichendem Maße beachtet. In sozialistisch-kommunistischen Systemen, wie wir sie noch vor nicht allzulanger Zeit im Osten Deutschlands hatten, war mit industrialisierter Landwirtschaft (Tierfabriken und Monokultur) das natürliche Gleichgewicht oft nicht mehr gegeben. Und durch die rein kapitalistische Wirtschaftsform der Landwirtschaft (Westdeutschland), die auf höchste Rentabilität der eingesetzten Produktionsfaktoren abzielte, entstanden Monokulturen und „Produktionssteppen“ (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1985, S.7f). Diese sind ökologisch verarmte, instabile, eintönige und menschenunfreundliche Landschaften. Der wirtschaftliche Druck und die Mechanisierung haben auch in Bayern dazu geführt, dass Wiesen in Äcker umgewandelt, vermehrt erosionsfördernde Arten angebaut, ökologische Ausgleichsflächen wie Feldraine und Hecken zurückgedrängt und Feuchtflächen entwässert wurden. Für diese Entwicklung sollte in den Worten des ehemaligen Umweltministers Klaus Töpfer nicht der Landwirt, sondern eher die Agrarpolitik angeklagt werden. Der Landwirt hat lediglich mit einer zunehmenden Mechanisierung und energiemäßigen Intensivierung seines Betriebes auf die Marktsignale reagiert (nach Töpfer, 1993, S.17). Durch die „neue Funktion“ des Landwirts bzw. der „zweiten Säule“ der EU-Agrarpolitik wird versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken (nach Johler, 2001, S.86). Mit der Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen soll die Erhaltung, Pflege, Gestaltung und Sanierung der Kulturlandschaft gewährleistet werden.

2 Ressourcenschutz für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft

Als Folgen der eben beschriebenen Intensivierung der Landwirtschaft haben sich unerwünschte Umweltbeeinträchtigungen ergeben. Die heutige Landwirtschaft und der moderne Landwirt stehen im Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlicher Produktion und Umweltschutz. Daher wird nun von Seiten der Politik versucht, in die agrarische Produktion einzugreifen, sei es mit Verordnungen oder Förderprogrammen.

Warum sollte man Naturschutz betreiben? Das Aussterben von Arten gehörte schon immer zur Geschichte des Lebens, aber mit dem Menschen traten neue Ursachen hinzu. Überjagung mag die erste Ursache für das Artensterben gewesen sein. Mittlerweile sind viele andere Ursachen hinzugekommen wie Habitatszerstörung, Einführung exotischer Schädlinge und Umweltverschmutzung. Die Erhaltung noch vorhandener Arten hat große Bedeutung erlangt. „Der direkte Wert von Pflanzen und Tieren ist in vielen Fällen nicht bekannt, durch ihren Schutz erhalten wir aber potentiell bedeutungsvolle natürliche Ressourcen“ (Begon, 1998, S.623). Für viele Arten, wie unsere Haus- und Nutztiere sowie unsere Nutzpflanzen, ist ein unmittelbarer Wert als natürliche Ressource unumstritten. Die genetische Diversität von Wildpflanzen kann beispielsweise von unschätzbarem Wert für die Züchtung von neuen Sorten mit besserem Ertrag und höherer Resistenz gegen Pathogenbefall, Trockenheit und andere abiotische und biotische Stressfaktoren darstellen. Etwa 40 Prozent aller Medikamente enthalten Substanzen, die aus Tieren oder Pflanzen gewonnen werden. „Viele Pflanzen- und Tierarten besitzen einen mehr oder weniger offensichtlichen wirtschaftlichen Wert“ (Begon, 1998, S.624). So ist der Wert, den wilde Insektenarten zum Beispiel durch ihre Bestäubung unserer Kulturpflanzen und der damit einhergehenden Ertragssteigerung oder der Verzicht auf den Kauf von gezüchteten Bienenvölkern, nicht zu unterschätzen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung von Ökotourismus und Freizeit sollte nicht unterschätzt werden. Andere ökonomische Konsequenzen mögen weniger offensichtlich, aber dennoch von großer Bedeutung sein, wie die grundlegende Bedeutung natürlicher Lebensgemeinschaften für den Wasserhaushalt, die Bodenbeschaffenheit, für klimatische Bedingungen sowie für den Abbau von Schad- und Abfallstoffen.

„Vom ethischen Standpunkt aus ist Naturschutz eine moralische Verpflichtung“ (Begon, 1998, S.624). Viele vertreten die Meinung, dass jede Art an sich wertvoll ist und diese Bedeutung auch dann besäße, wenn wir Menschen nicht auf dieser Welt wären. Im Gegensatz zu den zwei erst genannten Zitaten, die auf einer objektiven Betrachtungsweise basieren, beruht das zuletzt genannte Zitat auf subjektiver Basis und wird somit bei denen, die sich dem Naturschutz nicht verbunden fühlen, wenig bewirken.

Der Grad der Gefährdung von Arten wird mittels der „Roten Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Deutschland“ dargestellt. In dieser „Roten Liste“ sind rund 16.000 heimische Tierarten und fast 14.000 Pflanzen hinsichtlich ihrer Gefährdung bewertet worden. Als bestandsgefährdet gelten 27 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen sowie 29 Prozent der Säugetiere. Der Ökologe Edward Wilson schätzt, dass weltweit alle 20 Minuten eine Pflanzen- oder Tierart ausstirbt. „70 Prozent des in Mitteleuropa zu beklagenden Artenrückgangs sind allein auf Agrarchemie und Flurbereinigung zurückzuführen“ (Kösters, 2002, S.67). Die deutschen Behörden sowie zahlreiche Umweltverbände bemühen sich sehr intensiv, Tiere und Pflanzen in ihrem Bestand zu stärken. Ernst Ulrich von Weizäcker sagte einmal, dass „Artenvielfalt als Versicherung gegen unvorhergesehene klimatisch oder anders verursachte Veränderungen der Biosphäre aufgefasst werden [kann]“. Folgende Beispiele mögen das verdeutlichen: Wälder produzieren Sauerstoff und filtern Emissionen. Ohne Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen gäbe es kein sauberes Wasser. Die im Boden lebenden Mikroorganismen sorgen für die Fruchtbarkeit der Felder, und Insekten bestäuben Obstbäume. Landwirtschaft und Industrie sind auf nachwachsende Rohstoffe angewiesen. In der Kosmetik spielen natürliche Rohstoffe eine große Rolle. Der Gesetzgeber hat das Bundesnaturschutzgesetz erlassen, das den Naturschutz und die Landschaftspflege regeln soll. Außerdem wurde ein Bundesamt für Naturschutz errichtet. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. Die umfassende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 1.Februar 2002 verabschiedet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin dazu: „Eine zentrale Sicherung des neuen Naturschutzgesetzes ist für mich, den Naturschutz aus den Reservaten herauszuholen und die gesamte Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten.“ Sichtbares Zeichen dafür ist die erstmalige Annahme von Kriterien für die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft. Land- und Forstwirtschaft bewirtschaften zusammen mehr als 80 Prozent der Fläche Deutschlands. In der Novellierung des Naturschutzgesetzes wurde der Schwerpunkt auf die Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft gelegt. Ein weiteres Gesetz, das für die Landwirtschaft von Bedeutung ist, ist das Bundesbodenschutzgesetz. 2001 wurden 53,3 Prozent der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt. Der Boden ist ein hochsensibles und lebenswichtiges Ökosystem. Er filtert und speichert das lebenswichtige Grundwasser, das wir als Trinkwasser nutzen. Pflanzen, die auf unserem Boden wachsen, sichern unsere Ernährung. Gleichzeitig binden sie Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff. Gerade bei der intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung können von landwirtschaftlichen Flächen hohe Belastungen auf den Naturhaushalt ausgehen: die Bodenerosion steigt an, Gewässer eutrophieren und das Grundwasser wird vor allem durch den Einsatz von Düngemitteln teilweise schweren Belastungen ausgesetzt. Die Intensivierung der Landwirtschaft führte desweiteren zur Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile durch die Beseitigung von Rainen, Wällen, Baumgruppen oder durch Begradigung der Gewässer- und Wegenetze (nach Kösters, 2002, S.77f).

Die Kulturlandschaft soll durch extensivere Bewirtschaftungsweisen gefördert werden. In Bayern sind 35,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Dauergrünland. 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind Ackerland, das durch den Anbau von überwiegend Monokulturen für die Erhaltung und der Pflege der Kulturlandschaft bedeutungslos, um nicht zu sagen, kontraproduktiv ist. Das Dauergrünland ist zum ausschlaggebenden Faktor bei der Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft geworden. Deshalb möchte ich in meiner Arbeit speziell auf extensive Grünlandnutzung und somit auf den Schutz von biotischen, abiotischen und ästhetischen Funktionen eingehen.

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Abbildung 8: „Warndreieck“

2.1 Schutz biotischer Ressourcen

Ziel des biotischen Ressourcenschutzes ist es, Lebensräume einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten oder zu schaffen. Diese Lebensräume wurden in der Vergangenheit durch Intensivierung der Düngung und Nutzung, durch Entwässerung und sonstige „Meliorationsmaßnahmen“ sowie durch Grünlandumbruch immer mehr eingeengt. Wurden zunächst Pflanzenarten ohne oder mit geringem Futterwert verdrängt, so verschwanden im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Pflanzengesellschaften, was zugleich die Lebensgrundlage zahlreicher Tierarten zerstörte.

2.1.1 Pflanzen

In Deutschland kommen auf Dauergrünland im weiteren Sinne rund 2.000 verschiedene Pflanzenarten vor. Auf Grünland im engeren Sinne, also ohne Streuwiesen und Flächen, die keine Futternutzung haben, findet man noch etwa 1.000 Pflanzenarten. Davon sind etwa 300 Arten in ihrem Bestand mehr oder weniger gefährdet. Insgesamt gelten von allen 2.700 in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten knapp 900 als gefährdet. Der mit Abstand größte Teil der gefährdeten Pflanzenarten kommt auf Halbtrocken- und Trockenrasen (Magerweiden) vor. Grund hierfür ist, dass die traditionelle extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen aus mangelnden Rentabilitätsgründen (und wohl auch aus sozialen Gründen wie Einsamkeit und geringem sozialen Ansehen) meist eingestellt wurde.

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Bild 1: Schafherden für die Landschaftpflege und zur Erhaltung von Magerweiden (Rieder)

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Bild 2: Stark gefährdetes Frühlings-Adonisröschen (www.heideflaechenverein.de…2004)

Schweizer Untersuchungen zeigen, wie sich die Zahl der Pflanzenarten einer Wiese in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit verändert. Die Artenzahl steigt stetig mit der fallenden Bewirtschaftungsintensität (nach Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1997, S.12f). Bei starker Nutzungsintensität kann die Zahl der Pflanzenarten bis unter 15 zurückgehen (Harms, 1993, S.12).

2.1.2 Tiere

Die Ermittlung des Tierartenbestandes von Grünland ist viel aufwendiger als die der Pflanzenarten. Noch heute bezieht man sich auf Untersuchungen aus dem Jahr 1953, bei welchen 1.940 Tierarten (ausgenommen der Bodenfauna) festgestellt wurden. Bei intensiver Nutzung des Grünlandes werden die Lebensräume der Tiere stark verändert, was zum Artenrückgang führt.

Widmen wir unsere Aufmerksamkeit zuerst einmal den Vögeln, die folgendermaßen unterschieden werden: Brutvögel, Durchzügler und Wintergäste. Für die Brutvögel ist das Grünland von besonderer Bedeutung. Sie sind auf das Nahrungsangebot aus dem Grünland angewiesen und haben ihr Nest (meist) im Grünland.

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Bild 3: Braunkehlchen – ein Wiesenbrüter (www.teuschnitz.de…2004)

Bestandsbedrohte Wiesenbrüter sind u.a. der Brachvogel, die Bekassine, der Rotschenkel und der Weißstorch (nach Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1985, S.15). Für die langfristige Erhaltung der Wiesenbrüter ist die Sicherung und Entwicklung regionalvernetzter Populationen von mindestens 50 bis 100 Paaren notwendig. Für die erfolgreiche Brut muss sichergestellt werden, dass in der Bebrütungs- und Nestlingsphase keine radikalen Störungen erfolgen. Dies betrifft einerseits die Mahd (Schnittzeitpunkt) und andererseits das Nahrungsangebot. Untersuchungen bezüglich des Brutgeschehens und des Nahrungsangebotes des Braunkehlchens (nach Oppermann, 1993, S.9) haben gezeigt, dass eine erste Mahd vor Mitte Juni mit Sicherheit jede Brut zerstört. Desweiteren hat man herausgefunden, dass artenreiche, sprich extensiv genutzte Flächen, dem Braunkehlchen ein hohes Nahrungsangebot bieten und damit verbunden eine hohe Nutzungsintensität des Braunkehlchens auftritt. Diese beiden Sachverhalte sind so oder leicht modifiziert auch für andere Wiesenbrüter zutreffend. Deshalb wird von Natur- und Vogelschützern gefordert, dass 20 bis 70 Prozent des Grünlandes extensiv bewirtschaftet werden.

Desweiteren wollen wir unsere Aufmerksamkeit den Insekten, hier stellvertretend den Spinnen, widmen. Die Veränderung der Vegetationsstruktur ist eine wichtige Rückgangsursache für Spinnen. Bei einer Nutzungsintensivierung des Grünlandes ist von folgenden, für Spinnen wichtigen, Veränderungen der Vegetationsstruktur auszugehen: die Dichte des Pflanzenbestandes nimmt zu, die Wuchshöhe des Bestandes nimmt zu (damit auch eine stärkere Beschattung des Bodens) und die Vegetationshöhe im Winter ist vermindert (nach Harms, 1993, S.13). Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Laufspinnen (aktiv jagend) und Netzspinnen (auf Beute lauernd). Bei den Laufspinnen, die eine lockere Vegetation für ihr Fortbewegen und somit ihr Jagen brauchen, lässt sich ein starker zahlenmäßiger Rückgang auf Intensivgrünland feststellen. Ein für viele Wiesenspinnen wichtiger Faktor ist das Sonnenlicht (Spinnen sind wechselwarme Tiere und wärmendes Licht fördert ihre Aktivität). Ist die Vegetation zu hoch oder zu dicht, kann das Sonnenlicht nicht in ausreichendem Maße durchdringen und die Eireifung wird unterbunden. Bei der Intensivierung von Grünland nimmt der Anteil von Gräsern zu und der Anteil der Pflanzen, die mit ihren Blumen attraktiv auf Insekten wirken, nimmt ab. Das bedeutet, dass viele blütenbestäubende Insekten wie Schmetterlinge und Bienen im intensiv genutzten Grünland nicht mehr genug Nahrung finden.

Extensiv genutzte Flächen zeichnen sich durch einen hohen Artenreichtum an Tier- und Pflanzenarten aus. Durch intensive Bewirtschaftung wird aus dem einst artenreichen Extensivgrünland artenarmes Intensivgrünland. Daher sollte auf möglichst vielen Flächen die extensive Nutzung gefördert werden. Der Artenbestand von Intensivgrünland wird durch Extensivierungsmaßnahmen gefördert. Die „Wiedereinbürgerung“ von Arten kann allerdings viele Jahre benötigen. Je stärker extensiviert wird, desto positiver werden die Auswirkungen auf die Artenvielfalt sein. Ähnliches lässt sich auch für andere Kleintiere annehmen.

2.2 Schutz abiotischer Ressourcen

In dicht bevölkerten Industrieländern kommt dem Schutz der abiotischen Ressourcen Boden, Luft und Wasser eine besondere Bedeutung zu. Werden diese Ressourcen belastet, verschlechtert sich die Grundlage des Lebens für Pflanzen, Tiere und Menschen. Zum Schutz kann eine extensive Grünlandbewirtschaftung in unterschiedlichem Maße beitragen.

2.2.1 Luft

Die landwirtschaftliche Produktion ist mit Emissionen verbunden, die die Atmosphäre belasten. Als problembehaftete Emissionen sind die Abgabe von Kohlendioxid, Methan, Distickmonoxid und Ammoniak zu sehen. Ammoniak wird zum überwiegenden Teil durch die Tierhaltung und die Verwendung von Düngemitteln erzeugt. Es sind vor allem die Wiederkäuer, die Methan und Ammoniak abgeben. Das an die Umgebung abgegebene Ammoniak stammt überwiegend aus der Güllewirtschaft. In Verbindung mit Schwefeldioxid trägt Ammoniak insbesondere zur Versäuerung von stehenden Gewässern und basenarmen Böden bei. Diese Belastungen der Atmosphäre lassen sich durch eine extensive Grünlandnutzung nur wenig beeinflussen. Sie sind im wesentlichen von der Gesamttierzahl abhängig (nach Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1997, S.18). Deshalb wird bei der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft auch auf eine flächenbezogene Tierzahlbegrenzung gesetzt (maximale Zahl an Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche).

2.2.2 Boden

Der Boden ist ein hochsensibles und lebenswichtiges Ökosystem, welches das lebenswichtige Grundwasser filtert und speichert. Dieses Grundwasser dient dem Menschen als Trinkwasser. Pflanzen, die auf dem Boden wachsen, sichern unsere Ernährung. Gleichzeitig binden sie das Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff. Doch der Boden ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt (nach Kösters, 2002, S.77). Eine extensive Grünlandnutzung kann vor allem positiv zum Erosionsschutz beitragen. Werden erosionsgefährdete Hanglagen mit schluffig-tonigen Böden, die unter Ackernutzung stehen, in Grünland mit Extensivnutzung umgewandelt, so werden Bodenabtrag unterbunden und Hänge stabilisiert. Wird auf solchen Standorten Ackerbau (vor allem der stark zunehmende Maisanbau) betrieben, kann es leicht zu Erosionen kommen. Liegt zudem am Fuße erosionsgefährdeter Hänge noch ein Fließgewässer, wird dieses durch den Bodeneintrag erheblich belastet. Eine Rückwandlung in Grünland bedeutet hier „doppelten Schutzcharakter“ (Auswertung- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1997, S.19). Im Rahmen der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft wird die Umwandlung von Ackerland in Grünland gefördert.

2.2.3 Wasser

Wasser ist die unabdingbare Grundlage des Lebens schlechthin. Seinem Schutz kommt eine lebenswichtige Bedeutung zu. „Von allen Formen der landwirtschaftlichen Bodennutzung leistet eine extensive Grünlandnutzung den höchsten Beitrag zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser“ (Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1997, S.19). Auf beide Gewässerarten wirken jedoch sehr unterschiedliche Gefahrenpotentiale ein.

Vor allem stehende Gewässer wie Seen oder größere Tümpel (Oberflächengewässer) werden durch Stoffeinträge aller Art gefährdet. Wesentlich ist der Eintrag aus nährstoffreichem Bodenmaterial aus der Erosion, aus organischen Stoffen aus Wirtschaftsdüngern (organische Dünger) sowie aus anorganischen Nährstoffen aus Wirtschafts- und Mineraldüngern. Bereits kleine Mengen an Phosphat regen das Algenwachstum sehr stark an. Wenn der Sauerstoff des Gewässers verbraucht ist, kommt es zum Absterben der Algen. Die abgestorbenen Algen gehen am Gewässergrund in Fäulnis über und setzen erneut Phosphat frei. Das Gewässer ist „umgekippt“. Andererseits führen eingetragene organische Substanzen bei den biologischen Abbauprozessen zu einer hohen Sauerstoffverzerrung, die ebenfalls zum „Umkippen“ des Gewässers führt. Gelangt dagegen Ammonium aus der Gülledüngung oder auch aus dem Gärsaft, der beim Silageprozeß entsteht, in ein Oberflächengewässer, kann dies bereits bei sehr geringen Konzentrationen zu einem Fischsterben führen. Neben der Einhaltung der Regeln einer guten fachlichen Bodennutzung (die „gute fachliche Praxis“ ist zum Bestandteil der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geworden), bieten vor allem entsprechende Schutzstreifen mit Extensivgrünland Schutz für Oberflächengewässer. Diese Schutzstreifen dürfen nicht gedüngt werden und chemische Pflanzenschutzmittel dürfen keine Anwendung finden. Darüberhinaus sollten sie möglichst wenig gemäht werden, um die Filterwirkung zu erhöhen. Um eine wirksame Filterung zu erreichen, sollen diese Schutzstreifen an fließenden Gewässern fünf Meter und an stehenden Gewässern zehn Meter betragen (nach Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, S.19).

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Excerpt out of 104 pages

Details

Title
Erhalt und Pflege der bayerischen Kulturlandschaft
College
LMU Munich  (Lehrstuhl für Volkskunde)
Grade
1,0
Author
Year
2004
Pages
104
Catalog Number
V72129
ISBN (eBook)
9783638625517
ISBN (Book)
9783638743419
File size
1620 KB
Language
German
Keywords
Erhalt, Pflege, Kulturlandschaft
Quote paper
Andrea Anna Niedermair (Author), 2004, Erhalt und Pflege der bayerischen Kulturlandschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72129

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Title: Erhalt und Pflege der bayerischen Kulturlandschaft



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