Regulationsformen des Verhältnisses von Ausbildung und Arbeit im internationalen Vergleich: Das „Gegenstück“ französische Berufsausbildung


Dossier / Travail, 2001

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Problemstellung

II. Einflussfaktoren auf das Bildungssystem
1. Gesellschaftspolitische Wertorientierung in der republikanischen Tradition
2. Historische Entwicklung des französischen Bildungssystems

III. Die Systematik des Berufsbildungssystems in Frankreich heute
1. Die Nomenklatur der Ausbildungsstufen
2. Die berufliche Bildung im Rahmen des Schulsystems
2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I
2.2 Das berufsbildende Schulwesen
2.3 Technologisch-fachliches Schulwesen
2.4 Hochschulwesen
3. Die betriebliche Lehre und alternierende Ausbildungsformen

IV. Die Besonderheiten des französischen Berufsbildungssystems im Vergleich zum deutschen Modell der Berufsbildung
1. Das „nichtselbständige“ Berufsbildungssystem
1.1 Die zentrale Stellung des baccalauréat
1.2 Chancengleichheit vs. Selektionsmechanismen
1.3 Die betriebliche Lehre als „Randsektor“ des Bildungswesens
1.4 Konsequenzen des „nichtselbständigen“ Berufsbildungssystems
2. Distanziertheit von Bildungssystem und Beschäftigungswesen
2.1 Bildungssystem und Beschäftigungswesen als gesellschaftliche Subsysteme
2.2 Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit
2.3 Reformansätze

V. Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Problemstellung

„In modernen Gesellschaften besteht ein enger Konnex zwischen erworbener Bildung und beruflicher Position.“1 Arbeitgeber stützen sich bei der Rekrutierung ihrer Beschäftigten auf Bildungszertifikate und Individuen investieren in Bildung, um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig begegnen zu können. Es besteht somit eine enge Wechselwirkung zwischen Bildung, Beruf und sozialer Stellung in der Gesellschaft. Jedoch sind diese Kopplungen in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich ausgeprägt und die Gesellschaften variieren in den institutionellen Arrangements, die den Übergang von der Schule in den Beruf regulieren.2 Besonders Frankreich ist „stärker als andere Länder von einer Kluft zwischen Ausbildungs- und Produktionssystem gekennzeichnet“3 und „le problème de l’enseignement est en effet devenu le problème numéro un de la France“4.

Die Berufsbildungssysteme in Frankreich und Deutschland unterscheiden sich in den jeweiligen Regulierungsmustern des Verhältnisses von Staat bzw. Schule auf der einen zu Unternehmen auf der anderen Seite. Das deutsche duale System der Berufsausbildung diente in Frankreich häufig als Referenzgröße im Rahmen der Berufsbildungsdebatte. Zu einer Übernahme des deutschen Systems ist es aber nie gekommen, da einem solchen Vorhaben in Frankreich aus makroökonomischen und institutionellen Gründen enge Grenzen gesetzt sind.5

Es soll deshalb in dieser Arbeit dargestellt werden, welche makroökonomischen und institutionellen Besonderheiten das französische Berufsbildungssystem bestimmen und inwieweit von einem „Gegenstück“ zum deutschen Modell gesprochen werden kann. Da Ausprägungen bestimmter Formen der Berufsbildung nur im Kontext von grundlegenden gesellschaftspolitischen Wertorientierungen und historischen Entwicklungen verständlich sind6, wird dieser Sachverhalt im ersten Abschnitt behandelt. Schwerpunkte sollen hier vor allem auf Auswirkungen des republikanischen Staatsverständnisses und auf wichtige Eckpunkte der Reformen im französischen Bildungswesen gelegt werden. Im Anschluss daran soll die Systematik des heutigen französischen Bildungssytems dargestellt und hierbei vor allem die Berufsbildung fokusiert werden. Im dritten Abschnitt werden dann die Besonderheiten des französischen Berufsbildungssystems mit dem „Gegenstück“ in Deutschland, dem „dualen System“ der Berufsbildung, verglichen.

II. Einflussfaktoren auf das Bildungssystem

1. Gesellschaftspolitische Wertorientierung in der republikanischen Tradition

Der amerikanische Philosoph John Rawls schreibt in seinem first principle of justice: „Each person has an equal claim to a fully adequate scheme of equal basic rights and liberties, which scheme is compatible with the same scheme for all.“7

Diesen Gedanken formulierte schon Jean-Jacques Rousseau (1712-1778), der in seiner republikanischen Staatskonzeption die Grundwerte Gleichheit, Gerechtigkeit, Freiheit, Sittlichkeit, Pflichtbewusstsein und das Recht auf Eigentum als unverzichtbare Merkmale einer Gesellschaft unterstreicht.8 Das allgemeine Recht auf Bildung, welches das Prinzip der Gleichheit impliziert, ist somit fundamentaler Bestandteil der republikanischen Tradition. Demnach wird dem Zentralstaat die Aufgabe zugewiesen, das republikanische Gleichheits- und Neutralitätspostulat zu hüten, indem er das Recht jedes französischen Staatsbürgers auf Bildung garantiert.9 Dieses Grundverständnis spiegelt sich in der französischen Verfassung von 1946 wieder: „Die Nation gewährt dem Kind und dem Erwachsenen gleichen Zugang zum Unterricht, zur Berufsausbildung und zur Bildung. Die Organisation [...] ist Pflicht des Staates.“10

Jedes sozialwissenschaftliche System ist eine funktionale Verknüpfung seiner Subsysteme. So ist das Bildungssystem Subsystem in Bezug auf die Gesellschaft und Supersystem in Bezug auf das System der beruflichen Bildung.11

Somit ist die französische Bildungspolitik in der republikanischen Tradition sehr viel mehr Gesellschaftspolitik als in Deutschland oder anderen Ländern, da diese eine „society as a fair system of social cooperation between free and equal persons“12 sicherstellen soll. Die historische Entwicklung des französischen Bildungssystems ist stark von dieser republikanischen Wertorientierung geprägt. Im folgenden Abschnitt soll kein lückenloser historischer Überblick gegeben werden, sondern es sollen nur diejenigen Reformbestrebungen herausgegriffen werden, die für das Verständnis der charakteristischen, historisch bedingten Züge des heutigen Bildungssystems in Frankreich aufschlussreich sind.

2. Historische Entwicklung des französischen Berufsbildungssystems

Im Mittelalter war wie in den meisten europäischen Nationen die Kirche der alleinige Akteur im Bildungswesen13, während die Zünfte die Lehrlingsausbildung regelten.14 Mit der französischen Revolution 1789 schwand der Einfluss der Kirche zunehmend und die staatliche Vorherrschaft im Bildungswesen wurde mit der Einrichtung der „école laïque“15 durch Jules Ferry Ende des 19. Jhd. endgültig begründet. Damit wurde das Bildungswesen staatlicher Regelung unterstellt.16

Die Ordnungstätigkeit der Zünfte in der Berufsausbildung wurde aus republikanischer Sicht als Sonderinteresse einer Teilvereinigung betrachtet (volonté particulière), das gegen Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verstieß und das es zu unterbinden galt.17 Ebenfalls als einen Verstoß gegen die individuelle Freiheit wurde unter wirtschaftsliberaler Sicht die Einschränkung der Berufswahl durch die Zünfte angesehen. Dies hatte 1791 die Auflösung der Zünfte mit dem Loi d’Allarde zur Folge. Die Verfassungswidrigkeit solcher Vereinigungen wurde noch im gleichen Jahr durch ein restriktives Berufsvereinsrecht (Loi Le Chapelier) fixiert.18 Damit ging die Ausbildungs- tradition der unteren und mittleren Berufsbereiche verloren, während sich diese in Deutschland Anfang des 20. Jhd. in einer modernisierten Form als dominante Form der Berufsausbildung durchsetzen konnte.

Somit erhielt die Mehrheit der Arbeitnehmer bis 1919 entweder gar keine Ausbildung oder wurde nach der Schule am Arbeitsplatz angelernt, denn erst das Loi Astier 1919 sorgte für eine Wiederbelebung der traditionellen Lehre. Das Gesetz sah kostenlose und obligatorische Berufsschulkurse (cours professionnels) für Lehrlinge vor. Die Arbeitgeber waren verpflichtet, die Jugendlichen für diese Zeit freizustellen, die wiederum nach drei Jahren Berufsschulunterricht einen Berufsbefähigungsnachweis (CAP) erwerben konnten. Jedoch ging die Realisierung der Berufsschulkurse nur zögerlich vonstatten, da die Berufsschule nur von wenigen Lehrlingen besucht wurde und nur eine Minorität schließlich den Berufsbefähigungsnachweis absolvierte.19

Mit zunehmender Industrialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die bisherige Lehrlingsausbildung aufgrund sich wandelnder Produktionsverfahren zunehmend in Frage gestellt und sie überlebte vor allem in solchen Wirtschaftszweigen, die nicht auf Massenproduktion umstellen konnten, wie bspw. im Handwerk oder im Handel. Dem Mangel an qualifizierten Facharbeitern begegnete der Staat mit dem Ausbau von vollzeitschulischen Ausbildungsangeboten.20 Berthoin integrierte in seinen Reformen 1959 „die Sekundarausbildung und das beruflich-technische Ausbildungswesen in ein Bildungssystem“21 und näherte das Zertifizierungssystem den allgemeinbildenden, insbesondere den gymnasialen Bildungswegen an.22 Da das vollschulische Berufsbildungswesen sich vollständig im Kompetenzbereich des Erziehungsministeriums befand, zogen sich die Unternehmen als Folge dieser Entwicklung aus der Erstausbildung zurück und betrachteten diese als Aufgabe des Staates.

Bis Anfang der 70er Jahre verfolgten verschiedene Reformen gesellschaftspolitische Ziele, die der republikanischen Tradition verpflichtet waren wie bspw. die Chancengleichheit alle sozialer Schichten im Bildungswesen und die Anhebung der Volksbildung. Die sich anschließenden Reformen waren fortan von arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Themen dominiert, die eine dem Qualifikationsbedarf der Betriebe entsprechende Ausbildung ermöglichen sollte. Dabei musste die Rolle der Wirtschaft bzw. der Betriebe in der Berufsausbildung neu definiert werden.23 Den ersten entscheidenden Schritt stellte ein 1971 verabschiedetes Gesetz dar, welches insbesondere die betriebliche Lehre neu regelte. Darin ist der entscheidende Schritt zur Verankerung des Zusammenwirkens von Lehrlingsausbildungszentrum (CFA) und den Betrieben zu sehen. „Das Lehrlingssystem ist damit gleichzeitig ins Bildungswesen integriert [...] worden.“24

„Weitere Gesetze [...] haben die betriebliche Ausbildung aufgewertet.“25 Dies vollzog sich bspw. im Jahre 1983 als die Aufteilung der Kompetenzen in der beruflichen Bildung zwischen Staat und Regionen neu geregelt wurde. Dem folgten 1984 ein Gesetz zur Einführung „alternierender“ Ausbildungswege und 1985 das Orientierungsgesetz, welches die Einführung des Berufsabiturs als Bindeglied zwischen den traditionellen beruflichen Abschlüssen und dem tertiären Sektor vorsah.26

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reformbewegung war die Verabschiedung des Fünfjahresgesetzes 1993, welches u.a. die zentralstaatliche Hegemonität in der Berufsbildung lockerte und weitere Kompetenzen an die Regionen deligierte.

Obwohl die Lehre in praktisch allen Regionen eine massive Förderung erfahren hatte, fand sie nicht den erwarteten Zulauf. Bis 1987 vermittelte sie nur eine berufliche Qualifikation auf der untersten Stufe, aber auch die Öffnung zu Ausbildungsgängen höheren Niveaus hat die Lehrlingszahlen nicht merklich anheben lassen.27 Sie findet sich nach wie vor in traditionellen Berufen des Handwerks und der Handels.28 Die mehr grundlagen- und theoriebetonte vollschulische Berufsausbildung wird in Berufsfeldern mit hohem technischen Niveau und Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung immer noch der Lehre vorgezogen.29

III. Die Systematik des Berufsbildungssystems in Frankreich heute

1. Die Nomenklatur der Ausbildungsstufen

Das System der Niveaustufen ordnet die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Abschlüsse in eine Skala ein. Es wird in der Regel zwischen sechs Stufen unterschieden30:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Niveaustufengliederung wurde 1969 verabschiedet, „um das Ausbildungsniveau der Erwerbsbevölkerung im Hinblick auf die Wirtschaftsplanung operabel klassifizieren zu können“31. Zudem enthält es noch eine weitere Komponente, indem es „gesellschaftliche Auffassungen einer Hierarchie von Wissen, Bildungsgängen und gesellschaftlichen Positionen“32 widerspiegelt.

2. Die berufliche Bildung im Rahmen des Schulsystems

Mit der Verabschiedung des Orientierungsgesetzes 1985 wurden neben der betrieblichen Lehre und den alternierenden Ausbildungsformen drei große vollschulische Ausbildungsbereiche festgeschrieben, in denen der Erwerb einer Berufsausbildung möglich ist: Das berufliche und technische Schulwesen und das Hochschulwesen.33

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I

Frankreich verfügt seit den Reformen von Haby über ein horizontal gegliedertes Schulwesen, das für alle Kinder nach der gemeinsamen fünfjährigen Grundschule eine gemeinsame vierjährige Sekundarstufe I (collège) vorsieht.

Der erste Abschnitt am collège besteht aus einer zweijährigen Beobachtungsphase. Danach können sich Schüler seit 1987 für die Fortsetzung des allgemeinen oder für eine technikorientierten Unterricht entscheiden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Berufsausbildung, auch wenn die Klassen mehrheitlich an den Berufsfachschulen unterrichtet werden. Diese Klassen gehören zum allgemeinbildenden Schulwesen und sollen ihren Schülern den vollständigen Abschluss der Sekundarstufe I ermöglichen.34

[...]


1 Müller/ Shavit, 1998, S. 501.

2 Vgl. ebenda, S. 502.

3 Kirsch, 1992, S. 23.

4 LE FIGARO, 2000, S. 18.

5 Vgl. Hildebrandt, 1996, S. 1.

6 Vgl. Lauterbach, 1994, S. 242.

7 Rawls, 1993, S. 5.

8 Vgl. Rousseau, 1998, I, 8, S. 23 und II, 4, S. 33.

9 Vgl. Brauns, 1996, S. 18.

10 Zitiert in Rothe, 1994, S. 276.

11 Vgl. Hörner, 1996a, S. 15.

12 Rawls, 1993, S. 3.

13 Vgl. Honig, 1964, S. 25.

14 Vgl. Koch, 1998, S. 47.

15 Die Laizität im Bildungswesen galt aufgrund der Allianz der Kirche mit reaktionären monarchischen Kräften als konsequente Umsetzung republikanischer Prinzipien.

16 Vgl. Brauns, 1998, S. 40f.

17 Vgl. Rousseau, 1998, S. 31.

18 Vgl. Deißinger, 1998, S. 199.

19 Vgl. Brauns, 1998, S. 50.

20 Vgl. Koch, 1998, S. 51.

21 Brauns, 1998, S. 43.

22 Vgl. Deißinger, 1998, S. 203.

23 Vgl. Koch, 1998, S. 283.

24 Rothe, 1994, S. 250.

25 Zettelmaier, 1999, S. 145.

26 Vgl. Koch, 1998, S. 285.

27 Vgl. Durand-Prinborgne, 1993, S. 20.

28 Vgl. Hörner, 1998, S. 296.

29 Vgl. Lauterbach, 1994, S. 238.

30 Vgl. Kirsch, 1992, S. 25f.; Vgl. Hörner, 1994, S. 284.

31 Hörner, 1994, S. 284.

32 Koch, 1998, S. 57.

33 Vgl. Anlage 2: Die Systematik des französischen Bildungswesens, S. 19 dieser Arbeit.

34 Vgl. Danysz, 1996, S.40.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Regulationsformen des Verhältnisses von Ausbildung und Arbeit im internationalen Vergleich: Das „Gegenstück“ französische Berufsausbildung
Université
University of Constance  (Professur für Wirtschaftspädagogik)
Cours
Seminar Ausbildung und Beruf
Note
1,3
Auteur
Année
2001
Pages
26
N° de catalogue
V72918
ISBN (ebook)
9783638821506
ISBN (Livre)
9783638872492
Taille d'un fichier
918 KB
Langue
allemand
Mots clés
Regulationsformen, Verhältnisses, Ausbildung, Arbeit, Vergleich, Berufsausbildung, Seminar, Ausbildung, Beruf
Citation du texte
Dr. rer. pol. Michael Ruf (Auteur), 2001, Regulationsformen des Verhältnisses von Ausbildung und Arbeit im internationalen Vergleich: Das „Gegenstück“ französische Berufsausbildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72918

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