Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland


Term Paper, 2000

25 Pages, Grade: 1,0


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INHALTSVERZEICHNIS

I. Einleitung und Vorgehensweise

II. Die Parteiendemokratie in Deutschland
1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien
2. Entwicklung zur Volkspartei
3. Die Volkspartei als Massenintegrationsorgan

III. Das Phänomen der Politikverdrossenheit
1. Definition und Konkretisierung des Begriffs „Politikverdrossenheit“
2. Symptome der Parteienverdrossenheit
2.1. Sinkende Wahlbeteiligung
2.2. Mitgliederschwund bei den Parteien
2.3. Die Entstehung von Protestparteien

IV. Die Ursachen der Politikverdrossenheit
1. Überanpassung
2. Übergeneralisierung
3. Überinstitutionalisierung
4. Überforderung

V. Schlussbetrachtung

Anhang
Anlage 1: Bundestagswahlen seit 1949
Anlage 2: Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952
Anlage 3: Landtagswahlen in Bayern seit 1950
Anlage 4: Europawahlergebnisse in Deutschland
Anlage 5: Mit Mitgliederzahlen der etablierten Parteien seit 1970

Literaturverzeichnis

I. EINLEITUNG UND VORGEHENSWEISE

Nach klassischer Definition ist die Demokratie „Herrschaft des Volkes“. In Artikel 20 des Bonner Grundgesetzes manifestiert sich dieser Gedanke, indem er die Bundesrepublik Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat definiert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Das Volk wird zum Souverän erklärt, das über Wahlen einen Teil der Staatsgewalt ausführen kann. Wahlen sind in einer repräsentativen Demokratie das wesentliche Instrument der Erteilung politischer Legitimation.1

Vorausgesetzt wird in diesem Modell die Bereitschaft des Volkes zur Beteiligung an Wahlen sowie ein politisches Interesse und eine politische Willensbildung. Der Prozess der Willensbildung ist „das A und O der modernen Politik“ und die Begriffe können sogar synonym verwendet werden.2 Jedoch verweigern viele Bürger dem parlamentarischen System die Legitimation, indem sie ihr Wahlrecht nicht nutzen.3

Dies muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass das Grundgesetz in Artikel 21 sagt, dass Parteien an dieser Willensbildung mitwirken sollen. Offenbar gelingt es den Parteien immer weniger diese Aufgabe zu erfüllen. Diese Erkenntnis kann auch empirisch an einigen Symptomen nachgewiesen werden. Zwar wurde das Wort „Politikverdrossenheit“ bereits 1992 zum Wort des Jahres gekrönt, jedoch hat dieser Begriff bis heute nichts an Aktualität verloren.

Es soll Aufgabe dieser Arbeit sein, die Politikverdrossenheit in Deutschland vor allem auf die Beziehung zwischen Bürger und Parteien hin zu untersuchen, da Parteien „die Mittler zwischen der Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht, und der Regierungsmacht, die sie ausübt“4 darstellen. Dabei soll im ersten Abschnitt die Parteiendemokratie in Deutschland vorgestellt werden. Die empirischen Phänomene der Verdrossenheit folgen dann im zweiten Abschnitt, bevor dann im dritten die ausgearbeiteten Ursachen systematisiert werden sollen.

II. DIE PARTEIENDEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND

1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien

Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie. Gemäß Artikel 38 GG handeln die Abgeordneten vollgültig für das Volk und sind dabei „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Die Rolle der Parteien zwischen dem Volk und den Abgeordneten wird unterschiedlich gesehen. Einerseits wird von einem strikt repräsentativen Demokratieverständnis ausgegangen.5 Wahlen erteilen einen „Volksauftrag“6 an Personen, die dann Herrschaft auf Zeit ausüben; die politischen Parteien stellen lediglich Organisationen zu Beschaffung von Regierungspersonal und zur Organisation von Wahlen dar.7 Andererseits geht Leibholz in seiner Parteienstaatstheorie davon aus, dass Wahlen inhaltliche Richtungsentscheidungen sind und in den Parteien die eigentlichen „politischen Handlungseinheiten“ zu sehen sind; demnach treffen sich im Parlament nur „gebundene Parteibeauftragte“.8 Die Wirklichkeit bewegt sich in Deutschland zwischen diesen idealtypischen Vorstellungen. Dies gilt bereits für die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien. Einerseits ist der gewählte Abgeordnete nach Art. 21 GG nur seinem Gewissen verpflichtet, andererseits prägen Schlagworte wie „imperatives Mandat“ und „Fraktionsdisziplin“9 das politische Geschehen.

Der Grundstein für die politische Tätigkeit der Parteien wurde im Grundgesetz festgelegt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“10 Darüber hinaus beinhaltet das Grundgesetz keine weiteren Erklärungen zu Parteien. Diese wurden im Parteiengesetz von 1967 näher bestimmt.

Der rechtliche Parteienbegriff (Legaldefinition) ist in § 2 des Parteiengesetzes fixiert. Er betont besonders die Organisation, die Wahlbeteiligung und die Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess.11 Die Parteien wirken unvermeidlich als „Scharniere der politischen Willensbildung zwischen Wahlbürgern und Staat“ und die Bundesrepublik kann somit als „Parteienstaat“ oder zumindest als „parteienstaatliche Demokratie“12 angesehen werden.

Das Parteiengesetz schreibt den Parteien vor, ihre Strategieen und Ideologieen in „politischen Programmen“13 festzulegen, um ihr geplantes Handeln für den Wähler berechenbar zu machen. Die Spezifizierung der Parteistrategieen in Parteiprogrammen ist notwendig, weil aufgrund des Mehrparteiensystems in Deutschland ein Parteienwettbewerb stattfindet. Parteienwettbewerb bedeutet, dass mehrere Parteien um die Gunst der Wähler und zugleich um den verfassungsmäßig befristeten Erwerb der Regierungsmacht konkurrieren.14

2. Die Entwicklung zur Volkspartei

In der Bundesrepublik haben sich die Volksparteien zu den stärksten politischen Interessensgruppierungen entwickelt. Bis zur gegenwärtigen Dominanz der Volksparteien haben diese verschiedene Entwicklungsstufen durchlaufen.

In der Entstehungsphase im 19. Jhr. waren Parteien Verkörperungen der Ideen und Interessen bestimmter Gesellschaftsschichten, in denen Abgeordnete ihre Stände vertraten (Honoratiorenpartei).

In der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik beeinflussten Parteien erstmals maßgeblich die Gesetzgebung und die Regierung.

Im Dritten Reich wurde der Weg zum Einparteienstaat durch das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933, das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ vom 07.04.1933 und der anschließenden Selbstauflösung der Parteien im Juni/Juli 1933 geebnet.15

Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland standen die Parteien vor einem Neuanfang. Im Bonner Grundgesetz „wurden die Parteien klarer als je zuvor [...] mit dem Art. 21 GG positiv gewürdigt“16. Der „Parteienstaat des Grundgesetzes“ entstand. Jede Partei war von einem „unterscheidbaren sozialen Hinterland“17, einem bestimmten sozialen „Millieu“18 mit homogenen Interessen, Mitgliedern, Wählern und Programmen geprägt worden. Sozialstrukturell betrachtet war die CDU die Partei der kirchlich gebundenen, christlich orientierten Bevölkerungsschichten, während die SPD primär die Schicht der gewerkschaftlich orientierten Arbeiter repräsentierte.19

Im Parteienwettbewerb entscheidet das Stimmenpotential einer Partei über ihre politische Macht. Um diese Macht ausbauen zu können, mussten Parteien sich zunehmend um eine Verbreiterung ihrer Wählerschaft kümmern.

Besonders durch die Öffnung der Partei nach außen sollte dieses Ziel erreicht werden. Dabei wollten die Parteien zusätzliche Bevölkerungsschichten ansprechen, nämlich solche, die den ursprünglich repräsentierten Gesellschaftsschichten nicht angehörten. Eine glaubwürdige Öffnung der Partei konnte aber nur realisiert werden, indem die Milieubindung der Parteien und die Interessensverankerung gelockert und an die Bedürfnisse der vergrößerten und neuen Wählerklientel angepasst wurden.20 Die SPD vollzog 1959 den Schritt zur Volkspartei im „Godesberger Programm“, auch aufgrund des kontinuierlichen Absinkens des Arbeiteranteils an den Erwerbstätigen. Die CDU vollzog ebenfalls den Schritt zur (Massen-)Volkspartei.21

3. Die Volkspartei als Massenintegrationsorgan

Die Massenmitgliedschaft bei den Volksparteien führt zu einer erheblichen Distanzierung zwischen Parteiführung und Mitgliedern. Philip Zeschmann beziffert den Anteil der aktiven Mitglieder auf gerade mal 10% und führt dies auf das oligarchisch-repräsentative Organisationssystem der Partei zurück.22 Die Verfassung und das Parteiengesetz schreiben den Parteien eine bestimmte innere Ordnung vor, die demokratischen Grundsätzen entsprechen muß.23 Dadurch soll die demokratische Mitwirkung aller Parteimitglieder an der innerparteilichen Willensbildung sichergestellt werden.

Mit dem Wandel zur Volkspartei sehen sich die Parteien heute einer nunmehr „heterogenen Mitgliederschaft“24 mit vielfältigen subjektiven Interessen gegenüber. Verschiedene innerparteiliche Interessensgruppen befinden sich oft im Konflikt mit den nach außen getragenen Parteientscheidungen. Diese Konfliktfelder sind primär ein Ergebnis zwischen der zahlenmäßig eher kleinen Parteiführung und der breiten Mitgliederbasis der Volksparteien.

Robert Michels begründet mit seinem „ehernen Gesetz der Oligarchie“, dass eine Massenorganisation wie die Volkspartei eine Tendenz zur innerorganisatorischen Oligarchisierung beinhaltet: „Die Organisation ist die Mutter der Herrschaft der Gewählten über die Wähler, der Beauftragten über die Auftraggeber, der Delegierten über die Delegierenden.“25

Es muss festgehalten werden, dass die Entwicklung zur Volkspartei die Beziehungen des Bürgers zur politischen Partei immer sporadischer und begrenzter werden lassen. Er sieht in der Volkspartei eine „verhältnismäßig fernstehende, zuweilen halboffizielle und fremde Organisation“26 Der starke Charakter der Parteien von Gemeinschaft und solidarischer Verbundenheit schwindet zunehmend.27

III. DAS PHÄNOMEN DER POLITIKVERDROSSENHEIT

1. Definition und Konkretisierung des Begriffs „Politikverdrossenheit“

Manfred Küchler unterscheidet die Formen der Staats-, Partei- und Politikverdrossenheit voneinander. Staatsverdrossenheit definiert er als Unzufriedenheit mit der Staatsform, also mit der repräsentativen Demokratie. Parteienverdrossenheit hingegen bezieht sich auf die Unzufriedenheit mit dem Spektrum der etablierten Parteien und Politikverdrossenheit ist die Unzufriedenheit mit der konkreten Art und Weise wie Politik gemacht wird. Diese drei Varianten stellen hierarchisch abgestufte Formen der Unzufriedenheit dar, mit der Staatsverdrossenheit als bedrohlichste und weitreichendste an der Spitze.28 Somit beziehen sich diese unterschiedlichen Formen der Verdrossenheit auf unterschiedliche Phasen eines Prozesses.

Da durch die zentrale Bedeutung der Parteien im politischen System der Bundesrepublik einer wachsenden Parteienverdrossenheit unfehlbar die ganze Politik zum Opfer fällt, ist nach Auffassung von Georg Paul Hefty Politik- und Parteienverdrossenheit nicht zu trennen. Die Stabilität des demokratischen Staates ist eng mit der Stabilität des Parteiensystems verbunden.29

Festzuhalten bleibt, dass sich eine Krise der Parteiensystems als eine Art „Unterkrise“ des politischen Systems interpretieren lässt30, die sich auf die Demokratie in einem „SpillOver-Effekt“31 übertragen und dann für den gesamten Staat Konsequenzen haben kann. Somit sind die zentralen Defizite in unserem System der repräsentativen Parteiendemokratie bei den Parteien zu suchen. „Politikverdrossenheit gilt als Parteienverdrossenheit.“32 Insbesondere sind diese Defizite in den Mängeln innerparteilicher Willensbildung begründet.33 „Der Bestand der Demokratie im Staat hängt ab von der Pflege der Demokratie in den Parteien“34 und „die Verantwortung für das Schicksal der Demokratie [...] liegt bei den Parteien“35.

[...]


1 Vgl. Wolling, J.: Politikverdrossenheit durch Massenmedien, 1999, S. 11

2 Vgl. Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 302

3 Vgl. Adamski, H.: System- und Politikverdrossenheit vor der Bundestagswahl, 1998, S. 278

4 Krockow, C.: Die Parteien und die politische Kultur des Konflikts, 1986, S. 12

5 Vgl. Hennis, W.: Der „Parteienstaat“ des Grundgesetzes - Eine gelungene Erfindung, 1992

6 Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 308

7 Vgl. Rudzio, W.: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 1997, S. 60

8 Vgl. Leibholz, G.: Strukturprobleme der modernen Demokratie, 1967, S. 78f. und S. 89f. und ebenda: Staat und Verbände, 1965, S. 14f.

9 Vgl. Leibholz, G.: Parteienstaat und repräsentative Demokratie, 1968, S. 242

10 Art. 21, Abs. 1, Sätze 1 und 2, Grundgesetz

11 Vgl. Niedermayer, O.; Stöss, R.: Stand und Perspektiven der Parteienforschung in Deutschland, 1993, S. 27

12 Von Alemann, U.: Parteien, 1995, S. 30

13 §1, Abs. 3 Parteiengesetz

14 Vgl. Lehmbruch, G.: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, 1976, S. 14

15 Vgl. Jesse, E.: Parteien in Deutschland. Ein Abriß der historischen Entwicklung, 1990, S. 64

16 Von Alemann, U.: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Reflexion zu ihrer politikwissenschaftlichen Rezeption und politischen Perzeption, 1993, S. 162

17 Fenner, C.: Das Parteiensystem seit 1969 - Normalisierung und Polarisierung, 1980, S. 201

18 Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 328

19 Vgl. Küchler, M.: Demoskopie, Parteien, Wahlen, 1985, S. 573

20 Von Alemann, U.: Parteien und Gesellschaft in der Bundesrepublik, 1990, S. 84

21 Vgl. Fenner, C.: Das Parteiensystem seit 1969 - Normalisierung und Polarisierung, 1980, S. 211

22 Vgl. Zeschmann, P.: Mitgliederbefragungen, Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide: Mittel gegen Politiker- und Parteienverdrossenheit?, 1997, S. 707

23 Art. 21, Abs. 1, Satz 3, GG

24 Zeschmann, P.: Mitgliederbefragungen, Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide: Mittel gegen Politiker- und Parteienverdrossenheit?, 1997, S. 707

25 Vgl. Michels, R.: Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, 1970, S. 342; siehe hierzu auch Hildebrandt, W.: Parteiendemokratie - Was denn sonst?, 1988, S. 21f.

26 Kirchheimer, O.: Der Wandel des westeuropäischen Parteiensystems, 1965, S. 40

27 Vgl. Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 328

28 Vgl. Küchler, M.: Staats-, Parteien- und Politikverdrossenheit?, 1982, S. 40

29 Vgl. Hefty, G. P.: Die wohlfeile Politikverdrossenheit der Wohlstandsbürger, 1993, S. 48

30 vgl. Starke, F. C.: Krise ohne Ende? Parteiendemokratie vor neuen Herausforderungen, 1993, S. 39

31 Dettling, W.: Parteien im eigenen Saft? Von der Krise zur Reform, 1993, S. 14

32 Eilfort, M.: Die Nichtwähler, 1994, S. 264

33 Vgl. Zeschmann, P.: Mitgliederbefragungen, Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide: Mittel gegen Politiker- und Parteienverdrossenheit?, 1997, S. 709

34 Fraenkel, E.: Die repräsentative und plebiszitäre Komponente im demokratischen Verfassungsstaat, 1964, S. 119

35 Böckenförde, E. W.: Demokratie und Repräsentation, 1991, S. 401

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland
College
University of Constance  (Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft)
Course
Seminar Parteien und Verbände
Grade
1,0
Author
Year
2000
Pages
25
Catalog Number
V72927
ISBN (eBook)
9783638732642
File size
424 KB
Language
German
Keywords
Politikverdrossenheit, Parteiendemokratie, Bundesrepublik, Deutschland, Seminar, Parteien, Verbände
Quote paper
Dr. rer. pol. Michael Ruf (Author), 2000, Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72927

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